|
Nutzhanf und RechtDer Anbau von Cannabis (indischem Hanf) ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Sogar der Besitz der THC-freien Samen ist seit Februar 1998 strafbar, wenn den Umständen nach angenommen werden kann, dass die Samen zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte zertifizierte Industriehanfsorten mit maximal 0,2% (früher 0,3%) Tetrahydrocannabinol (THC), die unter bestimmten Bedingungen von Landwirten legal und genehmigungsfrei angebaut werden dürfen. Dieser Anbau ist dann meldepflichtig. Siehe: Während der Besitz von Textilien und Fasern aus Cannabis und der Handel damit zu keinen rechtlichen Problemen führen, gibt es immer wieder Probleme beim Besitz von Nutzhanfpflanzen bzw. den Blüten davon, die unter dem Namen "Knaster" auch zum Rauchen verkauft werden. Verschiedene Staatsanwaltschaften und Gerichte vertreten die Position, der Besitz von Hanfpflanzen mit weniger als 0,3 bzw. 0,2% THC sei nur straffrei, wenn die Pflanzen gewerblich weiterverarbeitet werden und die Endprodukte nicht zum menschlichen Konsum bestimmt sind.
Artikel: |