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CannabisLegalNews (Nummer 19, 13.07.2001)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. "Sicherheitsbericht" von Schily überzeugt nicht 1. "Sicherheitsbericht" von Schily überzeugt nicht Am 20.01.1997 hatte der heutige Innenminister Otto Schily eine Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen von Drogen zum Eigengebrauch unterstützt. In seinem soeben erschienen "periodischen Sicherheitsbericht" lehnt das Bundesministerium des Inneren jedoch eine Aufhebung des Cannabisverbots ab, obwohl es selbst zugibt, dass die Strafandrohung allenfalls einen geringen Einfluss auf den Konsum hat. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 1994 vorgeschrieben, dass Strafverfolgung nach dem Grundgesetz nur dann zulässig ist, wenn sie erstens geeignet ist ihr Ziel zu fördern und zweitens kein weniger schädliches Mittel zur Verfügung steht das gleich wirksam wäre. Beide Bedingungen sind nach aktuellen Erkenntnissen nicht erfüllt. "Auch wenn das Gefährdungspotential von Cannabiskonsum sich unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse als geringer erweist, als der Gesetzgeber ursprünglich bei Erlass des Gesetzes angenommen hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken. Da insbesondere die Gruppe derjenigen Jugendlichen ansteigt, die riskante Konsummuster aufweisen und auch die Zahl der Klienten in Beratungs- und Behandlungseinrichtungen gestiegen ist, die mit einer primären Cannabisproblematik behandelt werden, beabsichtigt die Bundesregierung nicht - auch unter Berücksichtigung der Haltung der internationalen Staatengemeinschaft und der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands - das grundsätzliche und strafbewehrte Verbot des Besitzes und Erwerbs von Cannabis aufzuheben." (Sicherheitsbericht) Mit dieser Argumentation schafft die Regierung einen Zirkelschluss: Der Anstieg der Cannabisfaelle ist eine Folge der gestiegenen Anzeigezahlen. Mit Cannabis ertappte Jugendliche werden von Eltern oder Gerichten zu Besuchen bei Beratungsstellen geschickt. Mit diesen zuätzlichen Besuchen wird dann wieder versucht, die Fortsetzung der Strafverfolgung zu begründen. "Eine 1997 vorgelegte Studie der Kriminologischen Zentralstelle zeigte freilich auf, dass bestehende Unterschiede in der Sache dadurch nicht völlig ausgeglichen wurden. Die Bundesregierung hält das Maß an erreichter Übereinstimmung vordringlich bei Haschisch und Marihuana für hinreichend, so dass sich kein akuter Handlungsbedarf ergibt." (Sicherheitsbericht) Liest man die erwähnte Studie genauer, dann zeigt sich, dass keineswegs von einer "im wesentlichen einheitlichen Einstellungspraxis" gesprochen werden kann, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben. Diese Studie untersuchte nur jene Verfahren, die eingestellt worden waren, ohne auf die Zahl der trotz kleiner Mengen nicht eingestellten Verfahren in den entsprechenden Bundesländern einzugehen (in denen es in der Regel zu Gerichtsverfahren kam). Im Jahre 1994 wurden in Bayern 7,1 Prozent aller Verfahren zu BtMG-Delikten straflos eingestellt, in Hamburg dagegen 28.3 Prozent. Im Jahre 1995 waren es 12,1 Prozent (BY) bzw. 32,2 Prozent (HH). Man kann also feststellen, dass in den letzten von der Studie untersuchten Jahren bezogen auf die Zahl der BtMG-Delikte der §31a in Hamburg drei bis viermal häufiger zur Anwendung gebracht wurde als in Bayern.
Auszüge aus dem "periodischen Sicherheitsbericht":
Otto Schily: Eigenverbrauch straffrei stellen (1997):
Verfahrenseinstellung nach §31a Betäubungsmittelgesetz:
Behandlungszahlen und Cannabisverbot:
Zahlen zum Cannabisverbot:
2. Hanfparade am 1. September 2001 Die fünfte Hanfparade, die grösste deutsche Veranstaltung für eine Cannabislegalisierung, soll am 1. September 2001 wie geplant in Berlin stattfinden. Auf unsere Seite mit Aktionen erfahren Sie näheres zum Verlauf an jenem Samstag in knapp über 7 Wochen. Wir würden uns über Ihre Teilnahme bzw. Unterstützung freuen!
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Auch in diesem Jahr haben wir interessante Redner und bekannte Künstler gewinnen können, die Forderung der HANFPARADE2001 mit ihrer Präsenz zu unterstützen. Es werden eine Ansprache auf der Hauptbühne der Abschlußveranstaltung halten (bisher bestätigt):
Darüber hinaus erwarten wir noch einige weitere Redner, die bis dato aber noch nicht fest zugesagt haben. Dafür haben aber alle folgenden Künstler bereits fest zugesagt, auf der Abschlußveranstaltung einen Soli-Gig zu spielen: Weiterhin wird auf der Abschlußkundgebung ein Nutzhanfareal über die Faserpflanze Hanf informieren, der "Markt der Möglichkeiten" die breite Hanfproduktpalette anbieten und die "Speakers Corner" ermöglicht allen Teilnehmern, ein paar Worte (pro oder contra Hanf) öffentlich zu verkünden. Alle möglichen Änderungen des geplanten Programms werden auf den Internetseiten des veranstaltenden Vereins "Bündnis Hanfparade e.V.": http://www.hanfparade.de kurzfristig veröffentlicht.
Bei Fragen oder Anregungen steht Ihnen Pressesprecher Martin Müncheberg gerne zur Verfügung:
Hanfparade 2001 am 1. September 2001
Homepage der Hanfparade:
Spendenkonto 3. Portugal entkriminalisiert Drogenbesitz In Portugal ist vor wenigen Tagen eine vorigen November beschlossene Gesetzesänderung in Kraft getreten, nach der der Besitz geringer Mengen von illegalen Drogen keine Straftat mehr ist sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Portugal entkriminalisiert Besitz und Konsum von Drogen 4. Grossbritannien: Konservative denken um Die Diskussionen um eine Cannabislegalisierung werden in Großbritannien derzeit sehr aktiv geführt. Und dabei kommen überraschende Positionen der beiden größten Parteien zu Tage: Der neue britische Innenminister David Blunkett (Labour) befürwortet die Initiative der Londonder Polizei, Cannabiskonsumenten künftig nur noch zu verwarnen. Überraschend kam die Aussage von Michael Portillo, aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge des bisherigen Oppositionsführers William Hague, die Konservative Partei müsse den Mut haben, über eine Cannabislegalisierung nachzudenken. Und während auch andere konservative Politiker fordern "Cannabis mehr oder weniger so zu behandeln wie Tabak" (Rees-Mogg), bleibt Premierminister Blair (Labour) hart. Aus dessen Büro heißt es nur: "Unsere Politik zu Drogen hat sich nicht geändert."
Berliner Zeitung: Nur Blair bliebt hart
The Times: Home Secretary Praises Cannabis Scheme
The Guardian: Blunkett Backs Soft Approach On Cannabis
Der britische Zoll und die Polizei wollen sich künftig auf harte Drogen konzentrieren. Der Cannabis-Handel soll nur noch als Nebenprodukt von Ermittlungen wegen harten Drogen verfolgt werden:
The Observer: Police end cannabis seizures
5. US-Gouverneur Johnson für Legalisierung Gary Johnson, der republikanische Gouverneur des US-Bundesstaats New Mexiko, ist für eine Legalisierung von illegalen Drogen, beginnend mit Cannabis. Er unterstützt die Heroinverschreibung nach Schweizer Muster. Der 48jährige Fitnessfanatiker der seit Jahren keinen Alkohol mehr trinkt, Marathons läuft und nach seinem Ausscheiden aus dem Amt den Mt. Everest besteigen will, lehnt persönlich konsequent den Konsum von Drogen ab. Dabei weiss er, wovon er spricht. In seiner Jugend hat Johnson selbst Cannabis und Kokain konsumiert. Heute empfindet er Drogen als Handicap. Er wendet sich gegen den Versuch des Staates, jedem einzelnen Bürger diese Entscheidung mit Gewalt aufzuzuwingen. Die USA geben jährlich $30 Milliarden für ihren "War on Drugs" aus, dreimal mehr als der Golfkrieg gekostet hat, ohne vorzeigbare Erfolge. Die Gefängnisse quellen über, aber Drogen sind leichter zu bekommen denn je. Zeit, etwas neues zu versuchen, sagt Johnson: Ehrliche Aufklärung. "Den Kindern wird erklärt, dass Marihuana verrückt mache, sie gar daran sterben könnten. Was soll das? Dann probieren sie es aus und merken, dass das alles nicht stimmt. Wie viel von dem, was wir über alle anderen Drogen sagen, werden sie uns noch glauben? Wir müssen endlich ehrlich sein." (Gary Johnson)
facts.ch: Legalize it now
Justice Policy Institute: The Costs of Imprisoning Drug Offenders in the United States
6. Kanada legalisiert Cannabis als Medizin In Kanada tritt am 30. Juli ein neues Gesetz in Kraft, welches Kranken Cannabiskonsum erlaubt. Die Patienten, denen Cannabis bei der Linderung ihrer Schmerzen hilft, erhalten vom Gesundheitsministerium einen Ausweis, der sie als rechtmäßige Cannabisbesitzer ausweist. Sie dürfen entweder selbst Hanfpflanzen anbauen, das Cannabis von einer anderen Person oder auch direkt vom Staat beziehen. Die Regierung hat dazu einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen. Das in 360 Metern Tiefe, in einer stillgelegten Kupfermine, hergestellte Cannabis wird in Form von Zigaretten ausgeliefert.
Der Standard: Der Staat als Marihuanahändler
Tagesthemen: Kanada: Marihuana für unheilbar Kranke (08.07.2001, 32:20, RealVideo)
Eine umfangreiche Studie, mit 1600 Patienten, die im British Medical Journal veröffentlicht wurde kam zu dem Ergebnis, dass Medikamente auf der Basis von Cannabis gegen die Nebenwirkungen einer Chemotherapie helfen und sogar herkömmlichen Medikamenten überlegen sind.
Medikamente auf Cannabis-Basis können in einer Chemotherapie gegen Übelkeit und Brechreiz helfen. Bei der Kontrolle von Schmerzen sind sie anderen Pharmaka unterlegen. Zu diesen Ergebnissen kommen zwei Analysen, die eben im angesehenen British Medical Journal (vol. 323, S. 13 und 16) veröffentlicht wurden. 7. Ermittlungsverfahren gegen Hanfmuseum eingestellt
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Ermittlungsverfahren gegen Hanfmuseum eingestellt
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
15.07. Mannheim: Benefizveranstaltung "Verfassungsklage Cannabis als Medizin"
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
Mit freundlichen Grüssen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |