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CannabisLegalNews (Nummer 12, 19.05.2001)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Politisches Erdbeben im UN-Drogenkontrollrat 1. Politisches Erdbeben im UN-Drogenkontrollrat Der Wiener Chemiker Rainer Schmid, der ab nächsten Jahr dem Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen (INCB) angehört, hat die Vorstellung, Drogenprobleme über eine Verringerung des Nachschubs reduzieren zu können als "Illusion" kritisiert. Stattdessen sei es sinnvoller weil effizienter, über Präventionsmassnahmen auf die Nachfrage einzuwirken. Bei der INCB-Wahl hatte, wir bereits berichtet, ein Kandidat der USA seinen Sitz verloren und ausserdem wurde ein Kandidat der Niederlande in den Rat gewählt. ---- Werde über Nachfrage diskutiert, lande man automatisch bei Prävention und damit beim entscheidenden Kriterium, der Schadensbegrenzung - "Harm Reduction" genannt. Länder, die Cannabis freigegeben haben, hätten dies nicht getan, "weil sich alle Politiker gerne einrauchen", sondern weil dieser Weg effizienter sei als strikte Verbote. Schmid lobt in diesem Zusammenhang den Schweizer Entwurf für eine Cannabis-Freigabe als "sehr intelligentes Gesetz", das den Gesundheitsaspekt priorisiere. Es gehe darum, Drogen, deren Missbrauchsrisiko weniger hoch ist, von den "Problemdrogen" abzukoppeln. Ähnliche Diskussionen gebe es in einer Reihe anderer Länder, und Schmid bedauert, dass sich die österreichische Drogenpolitik derzeit in eine gegenteilige Richtung bewege. In der politischen Drogendebatte in Österreich kritisiert Schmid "eine mangelnde Bereitschaft über wissenschaftliche Parameter zu diskutieren" und nennt die Auseinandersetzung um Drogen im Straßenverkehr als Beispiel. Cannabis beeinträchtige zwar Autolenker, so Schmid, zugleich wisse man aber aus der Forschung, dass es dadurch zu keiner Erhöhung des Unfallrisikos komme: "Unser Ziel sollte sein, mit Drogen möglichst wenig Probleme zu haben." (Der Standard, 13.05.2001) ----
Der Standard (AT): "Neue Richtung für UN-Drogenpolitik"
2. Oberster Gerichtshof verbietet Cannabisabgabe Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag, dem 14.05.2001 einer Kooperative in Oakland die Abgabe von Cannabis als Medizin an Schwerkranke verboten. Der Oberste Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Bundesdrogengesetzes vor 31 Jahren Cannabis in eine Kategorie von Drogen eingestuft hatte, die "keinen akzeptierten medizinischen Nutzen" hätten. Daher könne der Kooperative eine Abgabe zu medizinischen Zwecken nach dem Bundesgesetz nicht erlaubt werden. Die Entscheidung hat keinen Einfluss auf Gesetze der Bundesstaaten Kalifornien, Oregon, Washington, Arizona, Hawaii, Maine, Alaska, Colorado und Nevada, die die medizinische Verwendung von Cannabis erlauben. 99 Prozent der Verhaftungen wegen Drogen efolgen aufgrund von Bundesstaats-, nicht Bundesgesetzen. Im Jahre 1969 wurde das Cannabissteuergesetz von 1937 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde 1970 das heute gültige Gesetz verabschiedet. Cannabis wurde vorläufig in die strengste Kategorie eingeordnet, bis der Bericht einer gerade erst von Präsident Nixon eingesetzen Kommission vorlag. Erst dann sollte die endgütige Einstufung erfolgen. Die Shafer-Studie empfahl 1972 eine Abschaffung des strafrechtlichen Verbots von Cannabis, wurden jedoch von Präsident Nixon ignoriert. Weitere Fakten zu Cannabis als Arznei: - Cannabis war viele Jahrzehnte eine gängige Medizin in den USA. 1937, als erstmals ein Bundesgesetz gegen Cannabis erlassen wurde, sollte es ausdrücklich den medizinischen Gebrauch nicht verhindern. Bis 1942 war Cannabis noch im offiziellen Arzneimittelverzeichnis der USA aufgeführt. - Seit den 80er Jahren werden 8 Amerikaner von der US-Regierung selbst aus medizinischen Gründen mit 300 Cannabisjoints pro Monat versorgt; - Ein Bericht des Institute of Medicine im Auftrag der Regierung fand am 18.03.1999 dass Cannabis als Medizin u.a. in der Krebs- und AIDS-Therapie geeignet ist. - In Deutschland war Cannabis noch bis 1958 als Arznei verschreibbar. - In Österreich wurde vor kurzem ein AIDS-Patient freigesprochen, weil er Cannabis aus medizinischer Notwendigkeit angebaut hatte. Derzeit ist in Deutschland der Besitz oder Anbau von Cannabis als Arznei ohne Sondergenehmigung strafbar. Alle beantragten Sondergenehmigungen von Patienten werden verweigert.
Berliner Zeitung, 15.04.2001
"Justices Rule Against Medical Marijuana"
MPP Press Release
Der "Institute of Medicine" Bericht
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
3. ARD: Cannabis - die illegale Medizin Am 16.05. um 21:45 berichtete das ARD in "Globus: Magazin für Forschung und Umwelt" sehr positiv und mit vielen Fallbeispielen über Cannabis als Medizin. Die Regierung will künftig nur ein Cannabis-Extrakt als Medizin zulassen. -- Marion Caspers-Merk, Bundes-Drogenbeauftragte: "Damit versprechen wir uns drei Dinge: Sicherheit für denjenigen, der es nutzt. Keine Stigmatisierung von Schwerstkranken als Drogenabhängige und das Dritte: Wir wollen auch die Szene, die sich an die Diskussion hängt, Cannabis als Medizin und damit eigentlich ganz andere Zwecke damit verfolgt, auch diese Debatte dadurch trennen." Für sie, die Spaßkiffer, bleibt es beim Verbot. Die Schwerstkranken werden vertröstet. Bis auf weiteres müssen sie ihre Linderung noch illegal organisieren. --
Cannabis - die illegale Medizin
Der "Spiegel" berichtete über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in den USA zur Cannabisabgabe. Der in einigen Details fehlerhafte Artikel hat auch ein Link zu einem Diskussionsforum, wo man nach Registrierung bzw. Anmeldung seine Meinung zur Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten posten kann:
"Kiffer in der Krise"
4. Gründungsversammlung des VfD Am Samstag, den 26. Mai 2001 soll in Mannheim der Verein für Drogenpolitik gegründet werden. Der aktuelle Satzungsentwurf, die Beitragsordnung, eine Tagesordnung und eine Wegebeschreibung sind jetzt online. Wer an einer Mitgliedschaft Interesse hat, kann sich auf die VfD-Mailingliste eintragen! Auf der Mailingliste können wir z.B. bereits mögliche Arbeitsgruppen und Betätigungsfelder diskutieren.
Übersicht zum Verein für Drogenpolitik
Tagesordnung
Wegebeschreibung
Satzungsentwurf
Beitragsordnung
Antrag auf Mitgliedschaft
Mailinglistenabonnement: 5. Rettet das Hanfmuseum! Ohne Spenden wird das einzige Hanfmuseum in Deutschland nach 7 Jahren und 85'000 Besuchern im Dezember zusperren. Jede Mark hilft!
Mehr Informationen und Spendenkonto hier!
6. Die Schweiz setzt auf Prävention statt Strafen Der Kanton Zürich wird dieses Jahr 890'000 SFR (580'000 EUR) für eine Kampagne zur Suchtprävention ausgeben, mit der einer Banalisierung des Cannabiskonsums entgegengewirkt werden soll. 8070 neue Plakate sollen in den nächsten Wochen im ganzen Kanton zum Nachdenken anregen.
NZZ: Neue Plakate zur Suchtprävention
SFA: Entkriminalisieren Ja - Banalisieren Nein!
7. Sachsen: 18 Monate für drei Gramm Haschisch In Hoyerswerda wurde ein bisher nicht vorbestrafter 29-Jähriger zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt weil er einen Minderjährigen mit insgesamt 3 Gramm Cannabis zum gemeinsamen Konsum versorgt haben soll. Seine Haft wird die Steuerzahler etwa 80'000 DM kosten.
Sächsische Zeitung: "Falsche Toleranz"
Argumente: Hat das Verbot eine präventive Wirkung?
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
19.05. Seminar rund um Drogen in Oberfranken (bayerische Jusos)
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
Mit freundlichen Grüssen Joe Wein |