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CannabisLegalNews (Nummer 143, 30.01.2004)

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INHALT

1. Berlin: "Neue Wege in der Berliner Cannabis-Politik?"
2. Berlin: Protokoll der Anhörung vom 8. Januar
3. Berlin: Gericht gibt "das Hanf" frei
4. Berliner FDP-Landesparteitag beschließt Cannabisvorstoß
5. Hamburg: Cannabislegalisierung im FDP-Wahlprogramm
6. Großbritannien: Cannabisreform gestern in Kraft getreten
7. Schweiz: Ständerat beharrt auf Straffreiheit
8. Schweizer Gesundheitsministerium: Doch kein Cannabistoter
9. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Berlin: "Neue Wege in der Berliner Cannabis-Politik?"
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#1

Bei SPD und PDS in Berlin steht man den Vorschlägen von Grünen und FDP für einen Modellversuch zur Cannabisabgabe in Berlin aufgeschlossen gegenüber. Das zeigte sich bei einer Podiumsdisussion am Mittwoch abend (28.01.2004), an der sich Vertreter aller politischen Parteien im Berliner Abgeordnetenhauses sowie des Landeskriminalamts (LKA) und des Deutschen Hanfverbands (DHV) beteiligten. Grundsätzlich gegen den Modellversuch war nur die CDU. Auch Peter-Michael Haeberer vom LKA äußerte Bedenken.

Gesundheitsstaatssekretär Hermann Schulte-Sasse beurteilt die Idee des Modellversuchs positiv, auch wenn er befürchtet, dass es schwierig sein wird, die dazu nötige Genehmigung zu bekommen. Er zeigte sich beeindruckt vom "schlüssigen Konzept", das Georg Wurth (DHV) dazu vorgelegt hatte. Er will sich dazu mit den Grünen zusammensetzen.

Auch wenn er dem Antrag keine großen Chancen einräumt: Schulte-Sasse findet es spannend, zu überprüfen, ob eine Legalisierung von Cannabis tatsächlich eine Verringerung des Konsums zur Folge hat. Genau das hatte nämlich zuvor sein Sitznachbar behauptet. Georg Wurth, Vorsitzender des Deutschen Hanfverbandes, nannte auch gleich ein Beispiel: die Niederlande. Wurths Forderungen nach hohen Qualitätsstandards bei Vertrieb und Produktion, einer speziellen Ausbildung der Verkäufer und einer Vernetzung der Verkaufsstellen mit der Drogenberatung fanden lebhafte Zustimmung beim Staatssekretär.

Man war sich einig, dass sich etwas ändern muss in der Berliner Drogenpolitik. Während aber die drogenpolitischen Sprecher von SPD und PDS ein schlüssiges Konzept für den Modellversuch ausarbeiten und in ihren Fraktionen dafür werben wollen, hat die FDP eher die Bundesebene im Visier. Die Landesliberalen wollen deshalb bei ihrem Bundesverband eine Initiative zur Legalisierung von Cannabis starten. Martin Matz, gesundheitspolitischer Experte der Partei, forderte zudem den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einzusetzen.

Weiter geht es am 12.02. mit einer Sitzung des Gesundheitsausschusses.

Rot-Rot testet grüne Pflänzchen [taz, 30.01.2004]
http://www.taz.de/pt/2004/01/30/a0223.nf/text

Interview mit Heidi Knake-Werner (PDS) [taz, 28.01.2004]
http://www.taz.de/pt/2004/01/28/a0317.nf/text.ges,1

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be


2. Berlin: Protokoll der Anhörung vom 8. Januar
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#2

Wir haben den Protokolltext der Anhörungen im Berliner Abgeordnetenhaus zur Cannabisreform online gestellt. Sie finden dort die Redebeiträge von Abgeordneten aller Fraktionen sowie von vier Experten.

Bemerkenswert ist, wie unhöflich einige der CDU-Politiker mit den geladenen Experten umgingen. Es gab viele Zwischenrufe. Geradezu absurd mutete es an, als der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner versuchte, Prof. Dr Dieter Kleiber über Studien zu Cannabis zu belehren. Dr. Kleiber hatte im Jahre 1997 im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) zwei massgebliche Studien zu den Auswirkungen des Cannabiskonsums erstellt und dazu u.a. die existierende wissenschaftliche Literatur gesichtet und ausgewertet.

Wansner brachte ein Zitat eines "Dr. Charlton Turner" zu Cannabis. "Hinken Sie möglicherweise mit Ihrer persönlichen Einschätzung hinter diesen Versuchen her?" fragte der CDU Abgeordente den geladenen Experten. Tatsächlich heisst der zitierte Herr nicht "Charlton" sondern "Carlton" mit Vornamen. Der Ausrutscher verrät die Quelle des Zitats: Keine wissenschaftliche Studie, sondern eine Website "jesusfreaks-drogenarbeit.de", wo die selbe falsche Schreibweise zu finden ist...

Deren Quelle wiederum ist alles andere als seriös oder aktuell: Ein zwei Jahrzehnte altes Buch der mittlerweile schon verstorbenen amerikanischen Journalistin Peggy Mann, das wiederum aus einer Artikelserie dieser Autorin für das Wohnzimmertisch-Blatt "Reader's Digest" entstand. Frau Mann bezog ihre Aussagen vor allem von Dr. Gabriel Nahas, einem wissenschaftlich diskreditierten, fanatischen Cannabisgegner, der in den frühen 70er Jahren noch von vielen Politikern ernstgenommen wurde. Viele in Frau Manns Buch zitierte Studien leiden unter methodischen Schwächen und sind mittlerweile schon rund 30 Jahre alt. Im Jahre 1976 sperrte das amerikanische National Institue of Health Nahas alle Forschungsgelder. Im Jahre 1983 distanzierte er sich selbst von einigen seiner früheren Studien.

In einer weiteren Sitzung am 12.02.2004 wird der Gesundheitsausschuß die Anhörung auswerten. Dabei sind Änderungsanträge der Fraktionen zu den bisher gestellten Anträgen möglich. Dann wird der Ausschuss über das weitere Vorgehen beschliessen.

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses [08.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/politik/be-040108.htm

Berlin: Gesundheitsausschuss berät Reformanträge [CLN#140, 09.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln140.htm#1

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be


3. Berlin: Gericht gibt "das Hanf" frei
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#3

Am Donnerstag, 29.01. verhandelte das Amtsgericht Tiergarten ein Verfahren gegen Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband und den Führerscheinexperten Theo Pütz. Es ging dabei um die 63 Nutzhanfpflanzen zu Zierzwecken, die auf der Hanfparade 2002 polizeilich beschlagnahmt worden waren. Der Vorfall hatte den Song "Gebt das Hanf frei!" von Stefan Raab inspiriert. Ab 8:00 fand vor dem Gericht eine Demonstration statt, bevor ab 9:00 Uhr im Gericht verhandelt wurde.

Wie erwartet, sprach das Gericht beide Angeklagten frei. Ein von Amtsrichter Michael Zimmermann in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigte, dass schon mindestens 30 Gramm des Nutzhanfes konsumiert werden müssten um eine Rauschwirkung zu erzielen - eine Menge, die kein Mensch vertrage. Ein Missbrauch zu Rauschzwecken sei deshalb auszuschliessen.

Wieviel das 17-monatige Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft und dieser sinnlose Strafprozess die Steuerzahler gekostet haben, ist leider nicht bekannt.

Freispruch für Hanfverband /
"Das Hanf" wird jetzt zurückgegeben

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) konnte sich heute über einen lupenreinen Freispruch freuen.
DHV-Geschäftsführer Georg Wurth und der Experte für Cannabis und Führerschein Theo Pütz waren angeklagt, weil sie 2002 Nutzhanfpflanzen mit niedrigem Wirkstoffgehalt zu Dekorationszwecken zur Hanfparade in Berlin gebracht hatten.

Ein Gutachten bestätigte jedoch die bekannte Tatsache, dass Nutzhanf wegen der geringen THC-Gehalte nicht zu Rauschzwecken missbrauchbar ist. Auf diese Tatsache stützte sich auch der Richter, Faserhanf unterstehe somit nicht dem Betäubungsmittelgesetz.

Dieses Urteil wird über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung haben.
Dazu Georg Wurth:

"Bei der nächsten Hanfparade wird wahrscheinlich mehr Hanf zu sehen sein. Auch Hanfmessen werden nun entspannter mit dem Thema umgehen können und Faserhanf zur Schau stellen."

Für eine genauere Würdigung wartet der DHV zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab. Dann wird sich herausstellen, ob das Urteil auch für Privatpersonen von Bedeutung ist.

Bei der Beschlagnahmung der Pflanzen lieferte Hans-Christian Ströbele die legendäre Forderung: "Gebt das Hanf frei!" Nun bekommt der DHV tatsächlich zurück, was nach 1 frac12; Jahren und mehreren Untersuchungen von den Pflanzen übrig geblieben ist.

Das Hanf ist wieder frei [taz, 30.01.2004]
http://www.taz.de/pt/2004/01/30/a0217.nf/text

Prozess wegen Faserhanf [CLN#139, 26.12.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln139.htm#1

Deutscher Hanf Verband - Homepage
http://www.hanfverband.de


4. Berliner FDP-Landesparteitag beschließt Cannabisvorstoß
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#4

Der FDP-Landesverband Berlin hat sich beim kleinen Landesparteitag einem drogenpolitischen Beschluss des Bezirksverbands Mitte (siehe CLN#131 , 24.10.2003) angeschloßen. Der Beschluss fordert für das Land Berlin die Anhebung der "geringen Menge" bei Cannabis auf 15g, die Durchführung eines Modellversuchs zum staatlich kontrollierten Cannabisverkauf und eine Verbesserung der Suchtprävention.

Als Maßnahmen im Bund fordert der Beschluss, der im Mai bei einem FDP-Bundesparteitag eingebracht werden soll, folgendes:

2.2 Maßnahmen im Bund
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Cannabis-Wirkstoff THC aus Anlage I in Anlage III des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) des Bundes zu verschieben. Dies ermöglicht es, Cannabis ohne ideologische Scheuklappen als - apotheken- und rezeptpflichtiges - Arzneimittel zu verwenden.

Ferner soll der Deutsche Bundestag per Gesetz in § 31a BtMG die Klarstellung einfügen, dass der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis strafrechtlich nicht verfolgt wird. Damit wird dem Ziel der allseits geforderten Entkriminalisierung des Haschisch- und Marihuanakonsums entsprochen.

Schließlich soll der Deutsche Bundestag per Gesetz in dem BtMG einen neuen § 10b schaffen, welcher die Lizensierung von Cannabis-Fachgeschäften durch die Landesverwaltungen vorsieht, welche unter Beachtung der Jugendschutzvorschriften bis zu je 15 Gramm Cannabis an ihre Kunden abgeben - und die zu diesem Zweck erforderlichen Mengen an Cannabis anbauen beziehungsweise lagern - dürfen. Damit wird dem Ziel entsprochen, die Trennung des Cannabis-Marktes von den Märkten «harter Drogen» zu erreichen und im Sinne des Verbraucherschutzes Produktsicherheit zu gewährleisten.

Beschluss des Landesverbands [20.01.2004]
http://www.martin-matz.de/CannabisLandespartei.pdf

Cannabisbeschluss des FDP-Bezirks Berlin-Mitte [CLN#131, 24.10.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln131.htm#2

Berlin: FDP für Coffeeshops [CLN#127, 26.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln127.htm#2

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be

FDP und Cannabis
http://www.cannabislegal.de/politik/fdp.htm


5. Hamburg: Cannabislegalisierung im FDP-Wahlprogramm
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#5

Neben der Berliner FDP bekennt sich auch der Landesverband Hamburg zur Legalisierung von Cannabis. Ein entsprechender Antrag der Jungen Liberalen, die Zulassung des Verkaufs von "weichen" Drogen analog zu rezeptfreien Medikamenten zu fordern, wurde beim Landesparteitag der Partei diesen Monat angenommen. Begründet wurde der Antrag mit der Notwendigkeit der Märktetrennung und des Verbraucherschutzes:

In der Drogenpolitik gilt der Grundsatz: Alle Hilfe für Süchtige, alle Härte gegen Dealer. Ziel aller Hilfs- und Therapieangebote für Süchtige ist der Ausstieg und die Drogenfreiheit. Allerdings dürfen Süchtige, bei denen ernsthafte Therapieversuche wiederholt gescheitert sind, nicht allein gelassen werden. Darum sollen weiche Drogen, wie rezeptfreie Medikamente, mit Gebrauchsanweisung und Informationen über die Gesundheitsgefahren, frei verkäuflich sein. Nur dadurch werden die Konsumenten nicht nur vor Verunreinigungen und falschem Konsum, sondern auch vor dem Kontakt mit Dealern, die sie an harte Drogen heranführen wollen, geschützt.
(Wahlprogramm der Hamburger FDP, Januar 2004)

Bei legalen Drogen wie Alkohol gibt es einen Verbraucherschutz, wie z.B. das bayerische Reinheitsgebot von 1487, das älteste Drogengesetz Bayerns, nach dem Bier nur aus Wasser, Hopfen und Malz gebraut werden durfte. Bei Cannabis, das Millionen deutscher Konsumenten derzeit nur auf dem Schwarzmarkt erwerben können, prüft zur Zeit niemand, ob es Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, chemischer Dünger, Schimmelsporen oder andere gesundheitsgefährliche Verunreinigungen enthält.

Zur Märktetrennung ist anzumerken, dass der Großteil der Cannabiskonsumenten an anderen Drogen (insbesondere als sehr riskant eingeschätzten Drogen wie Heroin und Kokain) gar kein Interesse hat und entsprechende Angebote von Cannabisschwarzhändlern ablehnen würde. Allerdings ist es so, dass die Lieferanten vieler Cannabishändler auch andere Drogen führen, so dass entsprechende Anfragen bei ihnen den Zugang ermöglichen könnten. Die Initiative geht hier jedoch in der Regel vom Konsumenten und nicht vom Händler aus.

Das Klischee vom bösen Dealer mag zwar gut in ein Wahlprogramm passen, die Realität sieht anders aus. Die meisten "Dealer" von Cannabis sind normale Konsumenten, für die der Handel ein Nebenerwerb ist, der ihnen einen besseren Zugang zu Cannabis ermöglicht. Schwarzhändler gibt es nur deshalb, weil legalen Geschäften verboten ist, die bestehende Nachfrage zu decken und das Verbot den Handel profitabler macht.

Argument: Verbraucherschutz für Cannabiskonsumenten
http://www.cannabislegal.de/argumente/reinheitsgebot.htm

Artikel zu Cannabishändlern [Lausitzer Rundschau, 13.03.2001]
http://www.cannabislegal.de/medien/artikel/lr/dealer.htm

FDP Landesverband Hamburg - Homepage
http://www.fdp-hamburg.de

Junge Liberale Hamburg - Homepage
http://www.julis-hh.de

FDP und Cannabis
http://www.cannabislegal.de/politik/fdp.htm

Drogenpolitik in den Ländern: Hamburg
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#hh


6. Großbritannien: Cannabisreform gestern in Kraft getreten
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#6

Ab heute ist Cannabis in Großbritannien keine Droge der Klasse B mehr, auf deren Besitz die selbe Höchststrafe steht wie bei allen Drogen in Deutschland, fünf Jahre Gefängnis. Stattdessen befindet sich Cannabis in der am wenigsten strengen Klasse C, die vor allem rezeptpflichtige Arzneimittel enthält.

Auf dem Papier droht weiter eine Höchststrafe von zwei Jahren, aber Erwachsene, die mit Cannabis zum Eigenkonsum ertappt werden, müssen im Normalfall mit keiner Verhaftung mehr rechnen, geschweige denn einer Gerichtsverhandlung. Stattdessen werden sie nur an Ort und Stelle verwarnt werden und der Fall ist beendet.

Sir Michael Rawlins, der Vorsitzende der Expertenkommission des Innenministeriums zu Drogen, erklärte in einem Gespräch mit dem britischen "Guardian", Cannabis sei nicht harmlos, aber es gehöre auch nicht in die selbe Klasse wie Amphetamine (Klasse B):

"Die anderen Drogen der Klasse B sind signifikant schädlicher als Cannabis. Wenigstens bringt das etwas Logik in was früher eine ziemlich alberne Anordnung war."
"Cannabisraucher werden davon abgehalten, zu anderen Drogen der Klasse B abzuwandern, weil sie glauben, die wären genauso harmlos."

In Deutschland befinden sich Cannabis (UK: Klasse C) und Heroin (UK: Klasse A) im selben Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), während Amphetamine ärztlich verschreibbar und in einem weniger restriktiven Anhang zu finden sind. Der deutsche Gesetzgeber machte vor 32 Jahren, als das BtMG in Kraft trat, bei der möglichen Höchststrafe keinen Unterschied nach der Substanz und das ist bis heute so geblieben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Entkriminalisierung der Konsumenten in der Praxis aussehen wird. Einige Polizeipräsidenten haben angekündigt, dass sich auch nach der Reform für sie nichts ändern wird und Konsumenten verhaftet und auf dem Revier vernommen würden.

Nicht von der britischen Umstufung betroffen sind die Strafen für Handel mit Cannabis. Dazu wurde eigens die bisherige Höchststrafe für Handel mit Drogen der Klasse C an die entsprechende Strafe für Klasse B angeglichen. Der Schwarzmarkt bleibt also bestehen, der Handel entzieht sich weiter jeglicher staatlichen Kontrolle oder Besteuerung.

Die Reform in Großbritannien war dem "Spiegel" einen Artikel auf seiner Website wert, der sich mit den wirtschaftlichen Aspekten des privaten Cannabisanbaus auf den britischen Inseln beschäftigt.

Cannabis not risk free, says adviser [Guardian (UK), 29.01.2004]
http://www.guardian.co.uk/drugs/Story/0,2763,1133638,00.html

Insel im Nebel [Spiegel, 29.01.2004]
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,284064,00.html

Homegrown's place in the UK cannabis market [IDMU]
http://www.idmu.co.uk/homegrowmarket.htm

UK Cannabis Internet Activists - Homepage
http://www.ukcia.org

Cannabis in Großbritannien
http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm


7. Schweiz: Ständerat beharrt auf Straffreiheit
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#7

Nachdem der Nationalrat (die grosse Kammer des Schweizer Bundesparlaments) sich vor den Wahlen im Herbst weigerte, sich mit dem Cannabisreformentwurf zu befassen, musste sich wieder der Gesundheitsausschuss des Ständerats (der kleinen Kammer) damit beschäftigen. Dieser hat nun mit 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen und nur einer Gegenstimme seine ursprüngliche Unterstützung der Cannabisliberalisierung bestätigt. Damit wird im Frühjahr die Vollversammlung des Ständerats wieder darüber abstimmen. Unterstützt der Ständerat die Position des Ausschusses, wie bereits vor zwei Jahren, dann kommt das Thema wieder in den Nationalrat.

BERN - Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) empfiehlt dem Plenum auf dem Eintreten auf die Entkriminalisierung des Kiffens zu beharren. Für sie ist Handlungsbedarf erwiesen.

Die Kommission entschied dies mit 8 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Ein Kommissionsmitglied votierte dagegen.

Der Nationalrat hatte in der letzten Herbstsession Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit 96 zu 89 Stimmen abgelehnt, womit er die Drogenpolitik aus dem Wahlkampf nahm. Im Dezember 2001 hatte der Ständerat dagegen den Entwurf des Bundesrates mit einigen Modifikationen einstimmig gutgeheissen.

Verfahrensrechtlich geht es einzig um die Frage des Eintretens. Bestätigt der Ständerat seinen Eintretensentscheid, liegt der Ball wieder beim Nationalrat. Sagt die grosse Kammer nochmals Nein, ist das Geschäft vom Tisch, und es gilt weiterhin der Status quo.

Wie Präsidentin Christiane Brunner (SP/GE) vor den Medien ausführte, hat sich nach Meinung der SGK-Mehrheit seit dem Ständeratsentscheid nichts geändert. Die Lage im Hanfbereich habe sich nicht verbessert. Die Frage, ob Cannabiskonsum weiterhin strafbar sein solle, müsse geklärt werden.

Die Kommissionsmehrheit sei für eine Liberalisierung des Hanfs, sei aber gleichzeitig für eine Kontrolle von Produktion, Handel und Verkauf, sagte Brunner. Eine Minderheit sei nur für die Einführung des Opportunitätsprinzips beim Joint-Rauchen. Die SGK sei für ein Verkaufsverbot für unter 18-Jährige.

Sympathie hat die SGK für den Vorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission, auf dem Verkauf von Cannabis oder Cannabisprodukten eine Lenkungsabgabe zu erheben. Der Ertrag sei prioritär für die Suchtprävention einzusetzen, sagte Brunner, nicht aber für die AHV.

Schiffbruch verhindert [Der Bund (CH), 27.01.2004]
http://ebund.ch/ebund.asp?SOURCE=/Publications/DER_BUND/2004/21/SCHWEIZ/205421.html

Cannabis in der Schweiz
http://www.cannabislegal.de/international/ch.htm


8. Schweizer Gesundheitsministerium: Doch kein Cannabistoter
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#8

Wie der Schweizer "Tagesanzeiger" berichtet, hat sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG, das Schweizer Gesundheitsministerium) mit dem Todesfall eines britischen Cannabiskonsumenten befasst. Der Fall hatte kurz vor der am Freitag, 29.01. in Kraft tretenden Cannabisliberalisierung in Großbritannien für ein Rauschen im Blätterwald gesorgt (auch der deutsche "Spiegel" hatte eine Meldung eines britischen Boulevardblatts unkritisch übernommen, in der der Todesfall auf eine Cannabisvergiftung zurückgeführt wurde). Die Todesursache bleibe unklar, so der "Tagesanzeiger", eine Haschischvergiftung sei jedoch auszuschliessen. Zu diesem Schluss kam Dr. Rudolf Brenneisen vom Departement für klinische Forschung der Universität Bern, einer der führenden Cannabis-Experten der Schweiz, nachdem er Einblick in das toxikologische Gutachten zu dem Fall erhalten hatte:

Kritik aus Bern

Von den Berichten aus Grossbritannien überrascht, hat das Bundesamt für Gesundheit ( BAG) das britische toxikologische Gutachten selbst angefordert und einen eigenen Bericht zum Tod des 36- jährigen Kiffers erstellen lassen. Schlussfolgerung aus der Schweiz, wie der TA vom BAG am Montag erfuhr: «Die aufgeführten Bluttests lassen nicht den Schluss zu, dass der Tod durch eine Cannabis- Intoxikation zu Stande kam.» Der BAG-Expertenbericht kritisiert auch Datenlage und Schlussfolgerungen der britischen Untersuchung. Die toxikologischen Daten seien dürftig und «absolut nicht beweiskräftig» , heisst es. Zudem seien «methodische Zweifel» sowie «analytische Unzulänglichkeiten» der Untersuchung angebracht. Ein solches Gutachten würde etwa von einem US- Gericht niemals akzeptiert.

Politische Hintergründe

Dass eine toxikologische Untersuchung fünf Monate nach einem ungeklärten Todesfall publik wird, dürfte vornehmlich politische Gründe haben. Letzte Woche hat die britische Regierung das Cannabis nämlich als weniger gefährliche Droge klassifiziert. Den Gegnern dieser Massnahme mag da ein Cannabistoter gerade recht gekommen sein.

Kein Tod durch Haschisch [Tagesanzeiger (CH), 27.01.2004]
http://145.234.253.198/data/tages/20040127/ta_ges_27.01.04_12.pdf.0/page.htm

Fehldiagnose eines britischen Gerichtsmediziners [Neue Zürcher Zeitung (CH), 28.01.2004]
http://www.nzz.ch/2004/01/28/vm/page-article9DD5Q.html

Großbritannien: Erster "Cannabistoter"? [CLN#142, 23.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln142.htm#3

Cannabis in Großbritannien
http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm


9. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

06.02.2004 Mainz: Podiumsdiskussion
12.-14.02.2004 Passau: Hanftage
19.-21.03.2004 Bern (CH): Cannatrade
01./08.05.2004 Weltweit: MMM 2004
19.06.2004 Essen: Pottdemo
26.06.2004 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN
10.-12.09.2004 Berlin: InterHanf 2004 (Messe)
24.-26.09.2004 Köln: CannaBusiness

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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