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CannabisLegalNews (Nummer 125, 12.09.2003)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Jeder dritte Student ein Krimineller?
1. Jeder dritte Student ein Krimineller?
Dreissig Prozent der deutschen Studenten konsumieren gelegentlich Cannabis, berichtet Jobst Böning, der Vorsitzende der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren am Rande einer Konferenz in Würzburg. Acht Prozent seien regelmäße Konsumenten. Der Experte berichtet auch von einer Zunahme des Rauschtrinkens. Er stützt sich auf eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Studie der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen (KFHNW) in Köln. Diese Studie ergab ausserdem, dass das Rauchen von Tabak bei Studenten weniger verbreitet sei als im Bevölkerungsdurchschnitt. Eßstörungen seien dagegen bei Studentinnen doppelt so verbreitet als im Bundesdurchschnitt der 15- bis 35-jährigen Frauen.
Es gebe auch an den Unis eine neue Haschischwelle, sagte Böning, der die Klinische Suchtmedizin an der Psychiatrischen Uniklinik Würzburg leitet. "Haschisch ist nicht mehr die 'ideologische' Droge wie in den 70er Jahren, sondern eine Freizeitdroge in einem erlebnis- und konsumorientierten Lebensstil", meinte Böning. Oft würden die damit verbundenen Gefahren für die Gesundheit heruntergespielt. "Aber Haschisch hat gerade ein psychisches Abhängigkeits-Potenzial. Außerdem schädigt regelmäßiger Konsum die kognitiven Fähigkeiten", erläuterte der Suchtexperte.
Der Experte fordert mehr Suchtprävention und Gesundheitsvorsorge, wie z.B. eine ambulante Suchtberatungsstelle. Dem können wir uns nur anschliessen. Über 139.000 Ermittlungsverfahren nur wegen Cannabis haben im vergangenen Jahr beträchtliche öffentliche Mittel verschlungen, die hier viel besser angelegt wären.
Das derzeitige Strafrecht erklärt jeden zum Straftäter, der Cannabis besitzt, auch wenn es nur ein Gramm zum eigenen Konsum ist. Verurteilungen können auf Jahre hinaus Karrierechancen verbauen, zum Beispiel im öffentlichen Dienst (siehe z.B. "Staatsanwältin wegen Cannabis vor Gericht", CLN#62, 17.05.2003). Damit beeinträchtigt das strafrechtliche Cannabisverbot junge Erwachsene viel länger als Cannabis selbst, dessen Auswirkungen auf kognitive Fähigkeiten im wesentlichen innerhalb weniger Stunden nach dem Konsum wieder abklingen, der überwiegend in der Freizeit stattfindet.
Laut der KFHNW-Studie gehen die meisten Cannabis konsumierenden Studenten sehr maßvoll mit dieser Substanz um:
In puncto Cannabis-Konsum zeigt sich, dass viele Studis Gelegenheits-Kiffer sind: 27,7 Prozent nehmen weniger als 16 Mal im Jahr THC zu sich, nur 7,8 Prozent mehr als 40 Mal pro Jahr.
Anders bei Alkohol: Immerhin 23,5% der männlichen Studenten gaben an, mehr als 5 alkoholische Getränke innerhalb von nur drei Stunden konsumiert zu haben.
Bundesstudie belegt: Jeder fünfte Studierende in Deutschland hat psychische Probleme [Unicum, September 2003]
Kiffen und "Rauschtrinken" an deutschen Unis [RP Online, 10.09.2003]
Haschischwelle an deutschen Hochschulen [Stern, 11.09.2003]
Studie: Keine ernsthafte langfristige Beeinträchtigung durch Cannabis [CLN#117, 04.07.2003]
Macht Cannabiskonsum dumm?
Staatsanwältin wegen Cannabis vor Gericht [CLN#62, 17.05.2002]
2. Schweiz: Cannabisdebatte im Herbst
Am 24.09.2003 ab 15:00 Uhr sowie am 25. und 29.09. soll sich der Nationalrat (die große Kammer des Schweizer Bundesparlaments) mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetMG) befassen. Der Termin war mehrfach verschoben worden, zuletzt vor der Sommerpause.
Lange Zeit galt eine parlamentarische Mehrheit für die Revision sehr wahrscheinlich, aber inzwischen ist sie nicht mehr sicher. Vor allem Vertreter der FDP und der christdemokratischen CVP bekamen im Sommer kalte Füsse, nachdem die Reformgegner mehr an die Öffentlichkeit traten und einige kritische Medienberichte erschienen, die jedoch auf keinen neuen Fakten beruhten. Die zwei bürgerlichen Parteien befürchten Stimmenverluste bei den Wahlen am 19. Oktober 2003 an die rechtspopulistische Schweizer Volkspartei (SVP), die u.a. gegen die Cannabisreform auftritt.
Der derzeitige Reformentwurf der Regierung sieht vor, den Besitz von Cannabis ab 16 Jahren straffrei zu stellen und es zu ermöglichen, bei Anbau und Handel von Strafverfolgung abzusehen, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden (z.B. kein Verkauf an Touristen oder Jugendliche). Auf die Verkäufe solle eine Lenkungsabgabe erhoben werden, mit der Präventionsmaßnahmen sowie die Krankenkassen finanziert werden.
Schweiz: Reformdebatte im Parlament nicht vor Herbst [CLN#115, 20.06.2003]
Cannabis in der Schweiz
3. Ecstasy-Studie studierte kein Ecstasy
Meldungen wie diese fand man vor einem Jahr in vielen Zeitungen und Zeitschriften:
Ecstasy: Schlimmer Verdacht
Mit hochrotem Kopf mussten Wissenschaftler um Dr. Ricaurte nun diese Studie zurückziehen: Es war alles ein Irrtum. Jemand hatte zwei Flaschen vertauscht, so dass man an Stelle des Ecstasy-Wirkstoffs MDMA den Versuchstieren Methamphetamin ("Speed") injiziert hatte. Nachdem es bei Nachfolgestudien nicht gelang, die ursprünglichen Ergebnisse zu reproduzieren, untersuchte man u.a. das Gehirn eines der getöteten Affen und fand dort keinerlei Spuren von MDMA, sondern nur von Methamphetamin. Nachforschungen ergaben, dass zwei Chemikalienflaschen vertauscht worden seien. Wie es zur Verwechslung kam ist bisher ungeklärt.
Schon als vor einem Jahr die Medien erstmals über die Ricaurte-Studie berichteten, verwiesen Kritiker auf Fakten, die bei Wissenschaftlern eigentlich alle Alarmglocken hätten läuten lassen müssen. So starben zwei der zehn Versuchstiere unmittelbar nach der Injektion der Droge und zwei weitere Tiere zeigten so schwere Nebenwirkungen, daß ihnen nicht alle vorgesehenen Injektionen verabreicht wurden. Wenn wirklich ein Fünftel aller Ecstasy-Konsumenten an einer "typischen" Dosis der Droge am ersten Abend sterben würde, würde niemand mehr diese Droge nehmen.
Bei Menschen sind schwere Komplikationen oder gar Todesfälle bei Ecstasy-Konsum zwar bekannt, aber relativ selten. Laut einem vom Schweizer Bundesgericht zitierten Gutachten kommt auf eine Million Konsumenten weniger als ein Todesfall. Skifahrer setzten sich einem höheren Risiko aus, tödlich zu verunglücken als Ecstasy-Konsumenten ( BGE_125_IV_90, Seite 101 ). Selbst wenn in der Ricaurte-Studie nur eines von Hundert Versuchstieren gestorben wäre, hätte das schon Zweifel an der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf menschlichen Konsum wecken müssen.
Kritisiert wurde damals ausserdem, dass die Droge nicht (wie Ecstasy-Tabletten) oral verabreicht, sondern injiziert wurde und dass die Dosis dabei sehr hoch angesetzt wurde. Ricaurte, der bereits 1995 eine vielbeachtete aber auch umstrittene Studie zu Ecstasy publizierte, wird von Kritikern vorgeworfen, mit seinen Studien nur seine bereits vorgegebene Meinung zu der Droge bestätigen zu wollen.
Schon vor einem Jahr, bevor die Verwechslung der Substanzen in der Ricaurte-Studie ans Licht kam, warnte ein Kommentar in der Ärztezeitung in Hinblick auf die offensichtlichen methodischen Fehler der in "Science" publizierten Studie:
Das Ergebnis ist also mitnichten auf Menschen übertragbar. Wer es dennoch tut, wirkt auf jugendliche Konsumenten nicht gerade glaubwürdig. Schließlich sprechen deren Erfahrungen gegen eine unmittelbare verheerende Wirkung der Droge.
Wieso schaffte es die vom National Institute on Drug Abuse (NIDA) der US-Regierung finanzierte Studie trotz offensichtlicher Fehler im Studienentwurf, in einem renommierten Wissenschaftsmagazin wie "Science" veröffentlicht und weithin zitiert zu werden? Wie unabhängig ist die Wissenschaft? Andere Studien brauchen Jahre, um veröffentlicht zu werden, auch wenn sie seriös sind und von renommierten Autoren stammen. Man denke nur an die zwei Jahre lang unter Verschluß gehaltene Cannabisstudie der Weltgesundheitsorganisation WHO oder die zwei von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebenen Cannabisstudien, die wohl für immer in den Schubladen des Ministeriums verschwunden wären, wenn sie nicht von den beteiligten Wissenschaftlern selbst in Buchform veröffentlicht worden wären (siehe Kleiber/Soellner , Kleiber/Kovar ). Kritiker mutmaßen, die vorschnelle Publikation der Ricaurte-Studie vor einem Jahr habe die Verabschiedung des sogenannten RAVE-Act in den USA unterstützen sollen. Dieses inzwischen in Kraft getretene Gesetz zielt auf Musikveranstaltungen, bei denen illegale Drogen, insbesondere Ecstasy, konsumiert werden (siehe CLN#108, 02.05.2003). Auch eine der Autorinnen der Studie verwies gegenüber der Washington Post auf diesen Zusammenhang:
Una McCann, one of the Hopkins scientists, said she regretted the role the false results may have played in a debate going on last year in Congress and within the Drug Enforcement Administration over how to deal with ecstasy abuse.
Die New York Times erklärt, dass Ricaurtes Studie von Dr. Leshner, dem ehemaligen NIDA-Chef, also Ricaurtes Geldgeber, verteidigt wurde. Leshner war damals gerade zum Geschäftsführer jener Organisation ernannt worden, die "Science" herausgibt und hatte vor einem Kongressausschuss zum Rave-Gesetz ausgesagt:
At the time Dr. Ricaurte's study was published, it was strongly defended against those critics by Dr. Alan I. Leshner, the former head of the drug abuse institute, who had just become the chief executive officer of the American Academy for the Advancement of Science, which publishes Science.
Wenn Politiker Drogenpolitik mit dem Strafrecht betreiben, wächst die Versuchung, die Wissenschaft politischen Zielen zu unterwerfen. NIDA finanziert etwa 80% aller Drogenstudien weltweit. Unter diesen Bedingungen kann ein Wissenschaftler, der Studien liefert, mit denen sich die bestehende oder gewünschte Gesetzeslage rechtfertigen lässt, langfristig eher auf weitere Forschungsgelder hoffen als jemand, der allein sachlichen, wissenschaftlichen Erwägungen folgt.
Scientists admit: we were wrong about 'E' [Observer (UK), 07.09.2003]
Scientists Retract Story on Ecstasy Brain Damage [Reuters, 05.09.2003]
Severe Dopaminergic Neurotoxicity in Primates After a Common Recreational Dose Regimen of MDMA ("Ecstasy")
USA: Tanzveranstaltungen werden strafbar [CLN#108, 02.05.2003]
4. 7500 Pflanzen in Hamburg gefunden
Vor drei Wochen wurde in Hamburg der bisher größte Cannabisfund der Hansestadt gemacht. In einer Gärtnerei wuchsen 7500 Pflanzen auf einer Fläche von ca. 1500 Quadratmetern in einem Gewächshaus. Drei Personen kümmerten sich um die Aufzucht. Die Pflanzen sollen für den Export bestimmt gewesen sein. Die Polizei sprach von einer Menge von zwei Tonnen und einem Marktwert von zwölf Millionen Euro.
Wie so oft dürften die Angaben der Polizei in diesem Fall beträchtlich überhöht sein. Um so größer die genannten Zahlen, desto eindrucksvoller sieht der polizeiliche Erfolg aus, während kaum ein Zeitungsleser in der Lage ist, die Zahlen nachzuprüfen. Sehen wir uns die polizeilichen Angaben doch einmal genauer an:
Unter dem Strich wäre es deshalb nicht verwunderlich, wenn der tatsächliche Marktwert des Treibhausinhalts nur ein Zehntel bis ein Zwanzigstel der Polizeischätzung oder weniger betrug. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 200 Tonnen bundesweit würde der Inhalt jenes Treibhauses ungefähr ein Drittel des deutschen Tagesverbrauchs abdecken. Oder anders ausgedrückt: Die Polizei müßte jedes Jahr 1000 solcher Treibhäuser auffinden, um den bundesdeutschen Markt auszutrocknen. Das ist wenig realistisch. Funde in dieser Größenordnung kann man jedes Jahr an den Fingern einer Hand abzählen. Der Cannabismarkt ist mit dieser Strategie ganz einfach nicht kontrollierbar.
Selbst bei realistischen Zahlen für den Ertrag hätte das Hamburger Treibhaus noch mehrere Hundertausend Euro pro Ernte abgeworfen, wofür andere Menschen ein Leben lang sparen müssen. Der Anbau von Cannabis ist wegen der schwarzmarktbedingt überhöhten Preise um ein vielfaches lukrativer als von Blumen oder Gemüse, obwohl er nicht mehr Arbeit macht. Deshalb finden sich immer wieder Menschen, die die hohen Haftstrafen riskieren.
Bei Mengen im zweistelligen Kilobereich kann mitunter ein Jahrzehnt Haft erreichen werden - und das für eine Pflanze, die weniger schädlich ist als Tabak, dessen Anbau von der EU jährlich mit einer Milliarde Euro aus Steuergeldern subventioniert wird.
7500 Cannabis-Pflanzen in Gärtnerei gezüchtet [Abendblatt, 20.08.2003]
Urteile bei Cannabis:
Blühende Landschaften: 2500 Pflanzen in Thüringen entdeckt [CLN#123, 31.08.2003]
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [CLN#97, 14.02.2003]
5. Österreich: FPÖ will Urin von Schülern und Lehrern
Schüler und Lehrer an österreichischen Schulen sollen künftig in Pappbecher urinieren müssen, wenn es nach dem Willen der FPÖ geht. Bereits vor drei Jahren hatte die Partei diese Forderung erhoben. Sie war bereits damals von einer großen Mehrheit von Ärzten, Pädagogen und anderen Experten abgelehnt worden. Ein Sprecher der Partei hoffte ausserdem, daß mehr Unternehmen ihre Angestellten auf Drogen testen. Man wolle Menschen mit Drogenproblemen nicht an den Pranger stellen, so der Salzburger FPÖ-Obmann Karl Schnell, sondern sie "heilen". Dass er dabei auf die USA Bezug nahm, ist kein Zufall: Dort werden mehr Schüler und Arbeitnehmer auf Drogen getestet als in jedem anderen Land. Trotzdem konsumieren dort jedoch mehr Jugendliche und Erwachsene illegale Drogen als in den meisten anderen Ländern. Die Wirksamkeit von Drogentests muß demnach bezweifelt werden.
Wenn nur nach illegalen Drogen gesucht wird, kann das zum Konsum legaler Drogen wie Alkohol ermutigen, der im Vergleich zu illegalen Substanzen bereits ein Vielfaches an Problemen verursacht, ohne dass aber auf seinen Konsum getestet werden soll. Anders als bei Alkoholtests sprechen die gängigen Drogentests Stunden und sogar Wochen nach dem Konsum an. Aktueller Drogeneinfluß, etwa im Unterricht, ist damit nicht von Wochenendkonsum unterscheidbar. Zu bedenken ist auch, dass "härtere" Drogen wie z.B. Ecstasy oder Kokain eine viel kürzere Nachweisdauer haben als Cannabis. Sollte sich durch die Tests ein "Luftmatratzeneffekt" von leicht erkennbaren hin zu schwerer erkennbaren Substanzen ergeben (d.h. durch äußeren Druck verschiebt sich der Konsum) dann wäre das mitunter sogar sehr bedenklich.
Studien in den USA haben interessanterweise ergeben, dass Betriebe, die ihre Angestellten auf illegale Drogen testen, im Durchschnitt keine höhere sondern eine niedrigere Produktivität vorweisen konnten als solche, die auf Tests verzichten (siehe "Drogentests am Arbeitsplatz"). Dabei war die Einführung solcher Tests in den 80er Jahren mit angeblichen Produktivitätsverlusten in Milliardenhöhe begründet worden.
In Deutschland hatte voriges Jahr der Thüringer Innenminister Köckert Drogentests an Schulen gefordert.
FPÖ fordert unangekündigte Drogentests für Schüler und Lehrer [tirol.com, 09.09.2003]
Nachweis von Cannabiskonsum
Drogentests am Arbeitsplatz
Cannabis in Österreich
Minister will Haar-, Urin- und Blutproben von Schülern [CLN#52, 08.03.2002]
6. USA: Neun Monate Haft für Tommy Chong
Der 65-jährige Tommy Chong, bekannt als eine Hälfte des Komikerduos Cheech und Chong aus den 70er Filmen "Viel Rauch um Nichts" und "Noch mehr Rauch um überhaupt nichts", muss für neun Monate hinter Gitter. Ausserdem muß er eine Geldstrafe von 20.000 Dollar bezahlen. In welchem Bundesgefängnis er die Strafe absitzen muß, wurde noch nicht mitgeteilt. Auf die Haft folgt eine einjährige Bewährungsfrist. Ausserdem wurde ein Geldbetrag von 103.000 Dollar vom Staat beschlagnahmt.
Ein Unternehmen, das Tommy Chong gehörte, verkaufte Glaspfeifen, die zum Konsum von Cannabis geeignet sind. Das ist nach amerikanischem Gesetz strafbar. Im Februar hatte die Bundesdrogenpolizei DEA Durchsuchungen in zahlreichen Geschäften und Versandunternehmen durchgeführt, die solche Pfeifen verkauften (siehe CLN#99, 28.02.2003).
Gesundheitliche Erwägungen spielen dabei keine Rolle. An den Folgen von Tabakkonsum sterben allein in den USA ca. 400.000 Menschen jährlich. Von Cannabis sind keine Todesfälle durch Überdosierung bekannt. Anders als bei Tabak ist bisher bei Cannabis, der drittmeist konsumierten Droge in westlichen Ländern, keine erhöhte Sterblichkeit unter Konsumenten nachgewiesen worden. Zwar enthalten sowohl Tabaks- als auch Cannabisrauch krebserregende Substanzen, doch wird Cannabis von seinen Konsumenten in weit geringeren Mengen konsumiert als Tabak. Zudem wird der Konsum meist nach einigen Jahren wieder eingestellt, da der Cannabiswirkstoff THC bei weitem nicht das Abhängigkeitspotenzial von Nikotin hat.
Selbst Vaporisierer, mit denen THC weitgehend ohne Schadstoffe z.B. zu medizinischen Zwecken inhaliert werden kann, sind vom US-Verbot betroffen. Eine wissenschaftlichen Studie an einem Gerät einer Baden-Württemberger Firma ermittelte einen um bis zu 99% reduzierten Schadstoffausstoß im Vergleich zu konventionellen Rauchgeräten.
Das ergibt eine paradoxe Situation: Wer eine Tabakspfeife (oder den darin konsumierten Tabak) verkauft und damit möglicherweise zu einer Krebserkrankung beiträgt, geht straffrei aus. Wer jedoch einem Krebspatienten einen Vaporisierer verkauft, damit dieser mit Cannabis die Nebenwirkungen der Chemotherapie lindern kann, muss mit bis zu 3 Jahren Haft und einer Viertelmillion Dollar Geldstrafe rechnen.
Comedian Chong Sentenced on Drug Charges [Associated Press, 11.09.2003]
USA: Krieg gegen Pfeifen [CLN#99, 28.02.2003]
Tommy Chong's Deleted Paraphernalia Website:
Studie: Vaporisierer reduziert Schadstoffe [CLN#109, 09.05.2003]
Argument: "Hasch ist schädlicher als Zigaretten"
Cannabis in den USA:
7. Cannabusiness, IACM, Rostock
Heute (Freitag, 12.09.) beginnt in Castrop-Rauxel die 8. Internationale Cannabusiness, mit 125 Ausstellern aus 16 Ländern die weltweit größte Leistungsschau für Hanfprodukte:
Ebenfalls heute beginnt in Köln die "2nd Conference on Cannabinoids in Medicine" der International Association for Cannabis as Medicine (IACM):
Morgen (Samstag, 13.09.) nachmittag um 15:00 beginnt Rostock das Hanffest von ['solid], der PDS-nahen Jugendorganisation. Ort der Veranstaltung ist der Universitätsplatz. Am Abend gibt's eine Party mit Film und Musik:
http://www.solid-mv.de/index2.html
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
12.09.2003-14.09.2003 Castrop-Rauxel: 8. internationale CannaBusiness
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