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CannabisLegalNews (Nummer 52, 08.03.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Flugblätter für die Cannabisreform 1. Flugblätter für die Cannabisreform Am Samstag dem 4. Mai, also in rund 8 Wochen, finden in mehreren deutschen Städten Demonstrationen, Infostände und andere Veranstaltungen für eine Cannabisreform statt: Flensburg, Hamburg, Wolfenbüttel, Düsseldorf, Köln, Berlin, Leipzig, Marburg, Stuttgart, Nürnberg und eventuell München. Diese Aktionen sind eine Möglichkeit, Aufmerksamkeit auf den Minimalkonsens zur Cannabisreform zu lenken, den akzept e.V. vorgeschlagen hat. Dieser Konsens zur praktischen Umsetzung, der bewusst minimalistisch gehalten ist (z.B. keine Coffeeshops, keine Legalisierung des kommerziellen Anbaus oder Handels) um baldige erste Reformschritte möglich zu machen, sollte zentrales Thema der Veranstaltungen sein. Zu diesem Zweck haben wir ein Flugblatt entworfen, das vom Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) und über die Website der CannabisKampagne verbreitet werden wird. Am maximale Öffentlichkeitswirkung zu erreichen, suchen wir Leute, die selbst daran interessiert sind, dieses Flugblatt zu verbreiten, sei es auf Demonstrationen, auf Infoständen in einer Fussgängerzone oder in den Briefkästen der eigenen Nachbarschaft. Eine fotokopierte Version kommt bereits am 09.03. zum Jahrestag der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1994 in Umlauf. Ohne effektive Öffentlichkeitsarbeit ist keine Cannabisreform machbar. Der VfD wird das Flugblatt bis zum 4.05. in einer fünfstelligen Auflage drucken lassen. Dabei ist grössenordnungsmässig mit Kosten von 5 Cent pro Exemplar zu rechnen. Wenn Sie Interesse an einigen Hundert oder Tausend Exemplaren zum Selbstverteilen haben, sollten Sie sich so bald wie möglich beim VfD melden!
Informationen zu den Demonstrationen am 4.05.2002
Homepage der CannabisKampagne von akzept e.V.
Flugblatt zur CannabisKampagne
Bestellungen gedruckter Flugblätter per Email:
Erfahrungsbericht einer Flugblattaktion :-)
Informationen zu Infoständen:
Können Sie 10, 20 oder mehr Euro erübrigen? Mit jeweils 10 Euro kann der VfD ca. 200 Haushalte mit Flugblättern erreichen: Verein für Drogenpolitik e.V. 2. Neues zur CannabisKampagne In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Hanfblatt (27.02.2002) befindet sich ein Interview mit Christine Kluge Haberkorn, die bei akzept e.V. für die Organisation der Cannabiskampagne zuständig ist. Das Hanfblatt stellte die Aktion mit ihren vier Minimalforderungen vor. Mittels eingehefteter Postkarte können Leser ihre Unterstützung dafür erklären. Frau Kluge Haberkorn berichtete von "ganz starker Resonanz im Bereich der Jugendorganisationen der politischen Parteien" - mit Ausnahme nur der Jungen Union. Am 18.04. findet die Jahreshauptversammlung von akzept in Nürnberg statt: akzept e.V., Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, plant für den 18.04.2002 in Nürnberg eine grosse Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Cannabisreformpolitik in Deutschland. Für das Podium sind vorgesehen: Ein ernstes Problem ist noch die Finanzierung der Kampagne. Hier ist akzept e.V. unbedingt auf Spenden angewiesen, denn nur so sind weitere Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit finanzierbar: akzept e.V., Auch an den weltweiten Aktionen in 140 Städten zum 4. Mai 2002 will sich akzept beteiligen. Bereits am 9.03., dem Jahrestag der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, werden in einzelnen Städten Aktionen stattfinden, so z.B. in Stuttgart ein Infostand des VfD, der mit akzept eng zusammenarbeitet.
Homepage der CannabisKampagne von akzept e.V.
Homepage des Hanfblatts:
Verein für Drogenpolitik e.V.
Mailingliste der CannabisKampagne:
Veranstaltungen am 04.05.2002:
3. SPD: Umstufung von Cannabisbesitz zur Ordnungswidrigkeit? Wie wir erst jetzt erfahren haben, hat im Januar Dr. Hansjörg Schäfer, der drogenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, im Gesundheitsausschuss des Bundestags vorgeschlagen, den Besitz geringer Mengen von Cannabis künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Wir haben uns mit einem offenen Brief an Herrn Dr. Schäfer gewandt. Hier ist der Bericht von der Website des Bundestages:
Die Sozialdemokraten sprachen sich dafür aus, den Besitz von geringen Mengen an Cannabis als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Auf diese Weise könne der grenzüberschreitende Drogentourismus eingedämmt werden. Die CDU/CSU verlangte klare Aussagen darüber, welche weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten die Regierung plant, um gegen den Konsum der legalen Drogen Alkohol und Tabak vorzugehen. Des Weiteren müsse geklärt werden, welche Kosten durch die heroingestützten Modellversuche auf die Bundesländer zukämen. Auch die FDP sprach sich dafür aus, eine länderübergreifende Lösung für den Besitz von Cannabis zu finden. Man müsse verhindern, dass junge Menschen auf diesem Wege kriminalisiert werden. Derzeit gilt Besitz jeglicher Mengen von Cannabis noch als Straftat, mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Deshalb muss nach deutschem Recht (sogenanntes "Legalitätsprinzip") in jedem Fall der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet und von dieser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dieses kann dann bei fehlendem öffentlichem Interesse und geringer Schuld wieder eingestellt werden. Bei einer Ordnungswidrigkeit fiele der Zwang zur Anzeige weg und ein Gericht würde erst eingeschaltet, wenn ein verhängtes Bussgeld nicht bezahlt wird (oder nicht bezahlt werden kann). Der Vorschlag hat Vor- und Nachteile. Die Glaubwürdigkeit der widersprüchlichen staatlichen Drogenpolitik bezüglich Alkohol, Cannabis und Tabak würde sich so nicht verbessern. Auch als Ordnungswidrigkeit würde das Verbot privates und keinen Dritten schädigendes Verhalten von Millionen von Bundesbürgern unter Strafe stellen. Der geringere Arbeitsaufwand für die Polizei könnte dazu führen, dass sich zumindest regional die Anzahl der Betroffenen steigert, weil mit dem selben Personalaufwand mehr Personen kontrolliert werden können. Das Beispiel der Verfolgung über den Führerscheinentzug hat gezeigt, dass ein Umstieg vom Strafrecht auf das Verwaltungsrecht als Repressionsmittel nicht unbedingt zu mehr Gerechtigkeit führt. Ein fixes Bussgeld würde zudem Menschen mit unterschiedlichen Einkommen verschieden stark treffen. Positiv ist dagegen anzumerken, dass bei Ordnungswidrigkeiten keine Ermittlungspflicht besteht. Ein Polizist der "wegsieht" weil er wichtigeres zu tun hat, macht sich dann nicht mehr strafbar. Das könnte zu einer de-facto Straffreistellung wie in den Niederlanden führen. Allerdings ist zu erwarten, dass es dabei zu einem erheblichen Nord/Süd-, Ost/West- und Stadt/Land-Gefälle kommen wird. Eine Umstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre daher allenfalls ein Zwischenschritt zu einer wirklich gerechten Lösung, die explizite Straffreiheit für den Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch wie im Schweizer Gesetzesentwurf vorsehen müsste.
"Chips für Zigarettenautomaten noch in dieser Legislaturperiode beschließen" [hib Nr. 027, 30.01.2002]
Brief an Dr. Schäfer: SPD und Cannabisreform [04.03.2002] SPD und Cannabisreform: FDP und Cannabisreform: Der Entwurf der Schweizer Regierung zur Cannabisentkriminalisierung: Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag: 4. Innenminister Schily distanziert sich von Artikel über NL-Kritik Bundesinnenminister Otto Schily hat sich von einem Zeitungsbericht distanziert, laut dem er die niederländische Drogenpolitik scharf kritisiert hatte (wir berichteten in CLN#51). Er übergab während einer Sitzung des Ministerrates in Brüssel dem niederländischen Justizminister Henk Korthals einen Brief, in dem er Abstand von dem Bericht der Zeitung Algemeen Dagblad nahm: "Er ist, und das ist noch freundlich formuliert, ziemlich kritisch über die Wiedergabe in der Zeitung", erklärte Korthals anschliessend Journalisten. In einem späteren Interview mit der Zeitung 'de Volkskrant' erläuterte Schily seine Linie:
"Designerdrogen machen uns grosse Sorgen, aber ich denke nicht, dass die speziell aus den Niederlanden kommen. Mit geht es eher um die Liberalisierung weicher Drogen. Wir haben keine Coffeeshops, wo man Haschisch kaufen kann und ich bin auch nicht dafür." (...) "Hier in Deutschland fordert keine einzige Landesregierung den freien Verkauf von weichen Drogen. Die deutsche Position ist deutlich: eine solche liberale Haltung finden wir problematisch. Wir machen auch einen Unterschied zwischen Händlern und Konsumenten. Der Besitz kleiner Mengen Drogen wird nicht bestraft. Ich bin auch für eine liberale Politik beim Umgang mit Drogenabhängigen, die wir aus den Teufelskreis holen wollen. Daher fangen nun verschiedene Städte mit der Abgabe von Heroin und Methadon an."
"Den Drogenhandel zu bekämpfen, darum geht es uns" [de Volkskrant, 05.03.2002]
"Blauer Brief" von Schily zu Interview im Algemeen Dagblad [Algemeen Dagblatt, 01.03.2002]
Innenminister Schily kritisiert Niederlande [CLN#51, 26.02.2002]
Die Drogenpolitik der Niederlande:
5. Drogenbeauftragte ignoriert INCB-Kritik Frau Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, wertet den jüngsten Jahresbericht des Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB) der UN als Bestätigung der Drogenpolitik ihrer Regierung. Sie hebt in einer Pressemitteilung die Vertragstreue Deutschlands bezüglich der Bekämpfung des illegalen Handels hervor. Die Kritik der Wiener Behörde an Entkriminalisierungsschritten verschiedener europäischer Länder sieht Frau Caspers-Merk als Bestätigung ihrer eigenen reformunwilligen Politik:
Das INCB äußerst sich zufrieden darüber, dass Deutschland sich beim Handel mit psychotropen Substanzen, etwa Opiaten und andere Psychopharmaka, an die international bestehenden Überwachungsvorschriften hält, um so dem illegalen Handel mit diesen Substanzen Einhalt zu gebieten. (...) Im Weiteren spricht sich das INCB gegen eine generelle Legalisierung von Cannabis aus und unterstützt damit die deutsche Position. Begrüßt wird die wissenschaftliche Forschung in Deutschland im Bereich "Cannabis als Medizin", die die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Dabei hatte das INCB jedoch genau wie im vorigen Jahresbericht ein Kernstück einer der "vier Säulen" der Drogenpolitik der Bundesregierung als rechtswidrig kritisiert: Die Überlebenshilfe durch Konsumräume für Heroinabhängige, laut INCB ebenso ein Vertragsbruch wie die Cannabisentkriminalisierung, ist durch den Gestaltungsvorbehalt des Suchtstoffabkommens von 1988 gedeckt, genauso wie die Entkriminalisierungsansätze unserer europäischen Partner. Doch die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums verschweigt die INCB-Kritik zu Konsumrämen ganz einfach, drückt sich um eine Richtigstellung und zitiert nur, was ins eigene politische Konzept passt.
Marion Caspers-Merk: "Deutschlands Drogen- und Suchtpolitik ist auf dem richtigen Weg" [BMG PM Nr 2, 27.02.2002]
INCB kritisiert Cannabisentkriminalisierung und Konsumräume [CLN#51, 01.03.2002]
Jahresbericht 2001 des INCB [27.02.2002]
Cannabisverbot und Drogenkonventionen:
6. Minister will Haar-, Urin- und Blutproben von Schülern So etwas gab es nicht einmal zu Stasi-Zeiten: Der Thüringer Innenminister Christian Köckert (CDU) hat vorgeschlagen, ab der siebten oder achten Klasse Reihenuntersuchungen bei Schülern einzuführen, um sie per Haar-, Urin- oder Blutprobe auf den Konsum illegaler Drogen zu testen. Übersehen hat er dabei wohl das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das bei Blut- und Haartests verletzt würde, sowie den Grundsatz, dass in einem Rechtsstaat niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, der eine Verpflichtung zur Mitwirkung an Urintests rechtswidrig macht. Nicht nur das Grundrechtsverständnis des Thüringer Innenministers ist fragwürdig - der Vorschlag geht auch an den Hauptproblemen vorbei. Das Rauchen von Zigaretten und Alkoholmissbrauch bis zum "Komasaufen" sind von den Kontrollen natürlich nicht berührt und würden vielleicht sogar noch zunehmen, wenn dieser bizarre Vorschlag Realität würde.
Minister schlägt Drogentest für Schüler vor [Frankfurter Rundschau, 01.03.2002]
Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich:
Konservative und Cannabis:
7. Kalifornien: Cannabissteuer könnte Milliarden bringen Nach einem Bericht des San Francisco Chronicle könnte eine Besteuerung von Cannabis in ähnlicher Höhe wie bei Zigarren dem mit 17,5 Milliarden Dollar (ca. 20 Milliarden Euro) verschuldeten Bundesstaat jährlich Einnahmen von 2,1 Milliarden Dollar (2,35 Milliarden Euro) einbringen. Sheri Larsen, eine Sprecherin der kalifornischen Steuerverwaltung, schätzt ausgehend vom derzeitigen Schwarzmarktvolumen allein die möglichen Mehrwertsteuereinnahmen auf 317 Millionen Dollar pro Jahr (der kalifornische Mehrwertsteuersatz liegt bei ca. 8 Prozent). Tatsächlich dürften diese Beträge aber etwas niedriger ausfallen, da bei einer Legalisierung der Bruttopreis (mit Steuer) unter dem derzeitigen Netto-Schwarzmarktpreis liegen müsste, um den Schwarzmarkt zum Erliegen zu bringen. Dafür würde sich der Staat jedoch auch enorme Ausgaben für die Bekämpfung des illegalen Anbaus und Handels sparen: Im Jahre 1976 wurde in Kalifornien lediglich der Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum entkriminalisiert, während Anbau und Handel nach wie vor hart bestraft werden.
State's untapped pot of gold [San Francisco Chronicle, 01.03.2002]
1998 Marijuana Crop Report (NORML):
Argument: Was verboten ist kann nicht besteuert werden
8. USA: Anzeige in der New York Times Über 400 Abgeordnete, Ärzte, Priester, bekannte Persönlichkeiten und Organisationen riefen in einem offenen Brief in der New York Times den amerikanischen Präsident George Bush auf, Patienten Sondergenehmigungen zum medizinischen Gebrauch von Cannabis zu erteilen. Der Brief erschien am Mittwoch, dem 06.03.2002 als ganzseitige Anzeige. Die Unterzeichner verwiesen auf den Bericht des Institute of Medicine im Auftrag der amerikanischen Regierung, der vor knapp 3 Jahren die medizinische Verwendung von Cannabis empfohlen hatte. Unter den Unterzeichnern befanden sich einige der 7 Patienten, die derzeit in den USA im Besitz solcher Genehmigungen sind. Solche Genehmigungen wurden unter dem sogenannten IND-Forschungsprogramm erteilt, nachdem mehrere Gerichte Patienten das Recht auf medizinischen Gebrauch zugesprochen hatten (wie inzwischen auch in Kanada, Grossbritannien und Österreich). Das Programm wurde im Jahre 1992 unter Bushs Vater für alle neuen Patienten geschlossen. Eine staatliche Farm im Bundesstaat Mississippi baut jedes zweite Jahr 0,6 ha Cannabis zur Versorgung dieser Patienten und sowie für wissenschaftliche Studien an. Die Anzeige wurde vom Marijuana Policy Project (MPP) organisiert, einer politischen Aktionsgruppe die sich allgemein für Cannabisreform und speziell für den medizinischen Gebrauch von Cannabis einsetzt. Diese Anzeige folgt nur wenige Tage auf eine Anzeige in der landesweiten USA Today und in der von Konservativen gelesenen Washington Times durch die Libertarian Party. Diese Anzeigen zeigen, dass man eine grosse Zahl von Menschen auf die Problematik aufmerksam machen kann, wenn man nur entsprechende Mittel aufbringen kann - eine notorische Schwachstelle der Drogenreformbewegung, die in den USA viele Jahre hart gearbeitet hat, um Unterstützer zu sammeln.
Text der Anzeige in der New York Times:
Die Anzeige als Adobe PDF:
Das Marijuana Policy Project (MPP):
Drogenpolitik in den USA:
9. Schottland: Regierung erklärt Ende des "Krieg gegen Drogen" Die schottische Exekutive bestätigte, dass der "Krieg gegen Drogen" gescheitert ist und zukünftig eine andere Strategie verfolgt werden soll. Justizminister Simpson unterstützt die geplante Änderung der Drogenpolitik und erwähnte, dass durch die bisherige abstinenzorientierte Drogenpolitik die Konsumentenanzahl nicht gesenkt werden konnte. Als erster Schritt ist eine Informationskampagne über die Nebenwirkungen und Gefahren von Drogen geplant. Anti-Drogen-Aktivisten protestierten dagegen und warnten vor steigendem Drogenkonsum. In den letzten 20 Jahren gab es in Schottland 60.000 Drogentote, derzeit konsumieren ca. 56.000 Personen Heroin.
Executive Turns Drug Fight Away From 'Just Say No' [Scotsman, 03.03.2002]
End of 'Just Say No' Drugs War [Scotland on Sunday, 03.03.2002]
10. Schweizer Psychosekte VPM will sich auflösen Die Schweizer Psychosekte VPM, die zu den erbittertsten Gegener einer Cannabisreform in der Schweiz gehört, hat ihre bevorstehende Selbstauflösung angekündigt. Die Zeitschriften des Vereins werden jedoch weiterhin erscheinen, ebenso werden verschiedene Ableger des Vereins fortbestehen. Im Jahre 1997 war eine von einem VPM-Ableger initiierte Volksabstimmung für eine repressive Drogenpolitik von rund 70 Prozent der Schweizer Wähler abgelehnt worden. Deshalb erscheint es besonders merkwürdig, dass der Verein seine Auflösung ausgerechnet damit begründet, dass er "seine Ziele weitgehend erreicht" habe. Kritiker wie der Zürcher Sektenspezialist Hugo Stamm vermuten deshalb, der umstrittene Verein wolle nur seinen schlechten Namen abstreifen um ungestörter aus dem Hintergrund wirken zu können: "Dieser Auflösungsbeschluss ist klar ein Ablenkungsmanöver. Er entspricht genau der jüngsten Taktik des VPM, den Verein aus der Schusslinie zu nehmen und das Kürzel zu verstecken." (Tagesanzeiger (CH), 05.03.2002) Die Sekte ist auch in den Nachbarländern drogenpolitisch aktiv. In Österreich arbeitet die FPÖ beim Thema Drogenpolitik mit Personen aus dem VPM-Umfeld zusammen. Vor drei Jahren geriet der baden-württembergische Sozialminister Repnik ins Kreuzfeuer der Kritik nachdem er die Psychosekte in Schutz genommen hatte.
VPM wird aufgelöst [Tagesanzeiger (CH), 05.03.2002]
Kommentar: Scheintod [Tagesanzeiger (CH), 05.03.2002]
Die Initiative "Jugend ohne Drogen" und ihre Nähe zur Sekte VPM
Erwiderung zu den Behauptungen der VPM-Initiative "Jugend ohne Drogen"
Cannabisreform in der Schweiz:
Minister Repnik gegen Schweizer Entkriminalisierung [CLN#5, 07.04.2001] 11. Liechtenstein: Regierungsbeamter für Entkriminalisierung aller Drogen Marcus Büchel, Leiter des Amtes für Sozialdienste und Vorsitzender der Kommission für Suchtfragen hat sich in einem Interview mit dem Liechtensteiner Volksblatt für die Legalisierung von Cannabis und die Entkriminalisierung des Konsums aller Drogen ausgesprochen: "Es ist nicht strafwürdig, wenn sich jemand selbst etwas antut. Im Endeffekt können wir daher auch den Drogenkonsum nicht bestrafen." Liechtenstein will bei Cannabis denselben Weg wie die Schweiz einschlagen, die Legalisierung soll bis 2004 erfolgen. Bei den anderen illegalen Drogen will Liechtenstein sogar einen Schritt weitergehen und den Konsum entkriminalisieren. Es sei keine Abstinzenzgesellschaft gewünscht, die Vermeidung von Drogenmissbrauch soll über Suchtpräventionskampagnen erfolgen. Bis im nächsten Jahr sollen konkrete Vorschläge vorliegen.
Straffreier Drogenkonsum [Liechtensteiner Volksblatt, 05.03.2002]
12. Ottos Ehefrau beim Cannabiskonsum ertappt Eva Hassmann, Ehegattin des bekannten Komikers Otto Waalkes, wurde aus der Berliner Disco "90 Grad" verwiesen, nachdem sie dort beim Konsum von Cannabis ertappt wurde. Das berichtete Bild am 01.03.2002.
Homepage von Bild
Prominente und Cannabis:
Cannabis-Thread im Politik-Forum von Bild.de:
Unsere Argumentesammlung zur Cannabisdebatte:
13. Informationen zum Weitergeben Informationen sind bewusstseinsverändernd. Kenntnis der Fakten ermöglicht politisches Handeln. Genau darum geht es bei cannabislegal.de und unserem Newsletter CLN. Nicht nur unser neues Flugblatt, sondern alle Inhalte der Website und des Newsletters sind ausdrücklich zum Weitergeben bestimmt. Kopieren Sie sie oder nennen Sie URLs wenn Sie in Onlineforen posten. Wir brauchen Ihre Mithilfe! Schicken Sie den Newsletter oder Teile davon an Freunde und Bekannte, empfehlen Sie ihn weiter!
14. Wir berichteten vorige Woche:
15. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
09.03.2002 8. Jahrestag der Cannabisentscheidung des BVerfG
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen:
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