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CannabisLegalNews (Nummer 48, 08.02.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Verurteilt wegen unter 10 g Cannabis? 1. Verurteilung wegen unter 10 g Cannabis? Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung behauptet hartnäckig, dass kein Handlungsbedarf zur Sicherung einer einheitlichen Rechtspraxis bei der straflosen Verfahrenseinstellung wegen des Besitzes geringer Cannabismengen bestünde, weil solche Fälle bundesweit in der Regel bei Mengen unter 10 Gramm eingestellt würden: Die von Frau Caspers-Merk als Beleg zitierte Quelle (Aulinger-Studie) belegt jedoch ihre Aussage nicht. Deshalb unterstützen wir den folgenden Aufruf:
Hintergrundinformation zum Thema:
Rechtsgleichheit / § 31a
Haschisch-Sündern wird eingeheizt / Schon mit wenigen Gramm vor dem Richter
[Der Neue Tag (BY), 25.01.2002] 2. Zweiklassenrecht in der Drogenpolitik? Der Spiegel berichtet, dass Horst J. (30), der während des Hamburger Wahlkampfes als Leibwächter für den jetzigen Hamburger Innensenator Ronald B. Schill gearbeitet hatte, mehrfach vorbestraft ist. Besonders pikant:
Der Schill-Vertraute ist nicht nur Türsteher, sondern auch Vize-Geschäftsführer einer stadtbekannten Hamburger Nobeldiscothek, in der auch der wegen Kokaindelikten verurteilte Partyveranstalter Michael Ammer Feste ausrichtet. Weil auch Schill verschiedentlich Gast des Lokals gewesen sei, stieß eine mittlerweile zurückgenommene Anweisung des Innensenators auf Misstrauen bei Polizisten in der Hansestadt. In einem internen Vermerk, der über eine Dienstbesprechung gefertigt wurde, heißt es, die Ressourcen der Polizei seien dort zu konzentrieren, wo Verelendungstendenzen sichtbar sind. "Dies ist dort nicht der Fall, wo Drogen in Schickeriakreisen konsumiert werden", heißt es in der Anmerkung Schills. Es kann nicht hingenommen werden kann, dass die Durchsetzung von Gesetzen von der Dicke der Brieftasche abhängt. Das wäre Gift für die rechtstaatliche Ordnung. Schon im Jahre 1996 schlug die SPD vor, Besitz geringer Mengen von illegalen Drogen zum persönlichen Gebrauch straffrei zu stellen. Wenn Herr Schill der Meinung ist, dass unnachsichtige Repression nicht der richtige Weg ist, dann sollte er konsequenterweise für eine bundesweite Reform des Betäubungsmittelgesetzes eintreten.
"Barni" und der vorbestrafte Türsteher [Der Spiegel, 02.02.2002]
Zwischen Party und Polizei - Schill in Turbulenzen [Spiegel TV, 12 min., 04.02.2002]
Ronald B. Schill und die Cannabislegalisierung [08.04.2001]
Gesetzesentwurf der SPD zur Entkriminaliserung [Drucksache 13/6534, 11.12.1996]
3. Cannabis als Medizin - Selbstbezichtigung Neues von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin:
An Schwerkranke, die Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden:
Cannabis als Medizin:
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
4. Diskussionsforum zur CannabisKampagne eröffnet Ab sofort gibt es ein Diskussionsforum zur CannabisKampagne, diecannabiskampagne@yahoogroups.de. Haben Sie Aktionsvorschläge, suchen Sie Leute, mit denen Sie zusammenarbeiten können? Wer an dieser Mailingliste teilnehmen will sende eine Email an: diecannabiskampagne-subscribe@yahoogroups.de.
Die akzept-Kampagne: DieCannabisKampagne.de
Anmeldung auf der Mailingliste:
Eine überarbeitete Fassung unseres Cannabisflugblatts ist jetzt online verfügbar:
5. Hamburg stoppt Spritzentausch Rund 1000 von 3000 Insassen der Hamburger Gefängnisse sind heroinabhängig, viele davon mit Hepatitis B und C infiziert, einer Krankheit die zur Leberzirrhose führt, oder HIV-positiv. Heroinabhängige, die inhaftiert werden, setzen im Gefängnis ihren Konsum fort wenn sie die Möglichkeit dazu haben, denn der Zugang zu Heroin lässt sich erfahrungsgemäss auch dort nicht verhindern. Notfalls geschieht der Konsum auch mit gemeinsam genutzten Spritzen. Dabei kann es zur Ansteckung mit diesen tödlichen Krankheiten kommen. Um das enorme Infektionsrisiko zu reduzieren, hatte Hamburg im Jahre 1996 begonnen, sterile Spritzen auch in Gefängnissen abzugeben. Doch damit ist jetzt Schluss: Trotz scharfer Kritik durch Ärzte, Suchtberater und die politische Opposition hat Justizsenator Kusch jetzt alle Spritzentauschautomaten aus Hamburger Haftanstalten entfernen lassen: "Dadurch machen wir deutlich, dass wir alle Wege beschreiten werden, die Zahl der Drogen hinter Gittern zu reduzieren." Doch Dr. Hans-Günter Meyer-Thompson von der Drogenambulanz Altona kritisiert: "Durch das Spritzentauschverbot wird nicht ein Stück weniger gedrückt. Jeder weiß, dass es Drogen im Knast gibt. Alles andere ist Selbsttäuschung. Wir wissen, dass sich Ende der 80er und noch Anfang der 90er Jahre mindestens zehn Prozent der süchtigen Gefangenen an HIV oder Hepatitis C infiziert haben. Jetzt wird die Zahl der Infizierten wieder entsprechend steigen." Jede HIV-Infektion im Gefängnis kostet ein Menschenleben - oder mehrere, wenn es nach der Haftentlassung zu einer Ansteckung Dritter kommt. HIV-Erkrankungen verursachen ausserdem medizinische und andere Kosten von bis zu 250.000 Euro pro Person. Eine sterile Spritze kostet nur ein paar Cent. Wir finden, in einer vernünftigen Drogenpolitik sollten Ergebnisse zählen und nicht ideologische Wunschträume.
Kusch macht Druck [Morgenpost, 05.02.2002]
Deutsche AIDS-Hilfe e.V. protestiert [DAH, 05.02.2002]
Unterlassene Hilfestellung [TAZ, 05.02.2002]
Letzter Spritzentauschautomat in der JVA wird abgebaut [Morgenpost, 31.01.2002]
6. USA: 3,7 Millionen Euro Werbespot zum Terrorismus Das alljährliche Endspiel der amerikanischen Football-Meisterschaften (Ende Januar, Anfang Februar) ist bekannt dafür, dass dort die teuersten Werbespots der Welt geschaltet werden. Typische Kunden dafür sind Grossfirmen wie General Motors, Apple oder Microsoft. Doch diesmal zahlten die Steuerzahler: Für 3,2 Millionen Dollar (3,7 Millionen Euro) wurden zwei 30-Sekundenspots der Regierung ausgestrahlt, die versuchten, Konsumenten illegaler Drogen für den Terrorismus verantwortlich zu machen. Zahlreiche Terrorgruppen finanzierten sich über illegalen Drogenhandel. Diese Darstellung trifft bei der meistkonsumierten illegalen Droge nicht zu: Mehr als die Hälfte des in den USA konsumierten Cannabis stammt aus inländischer Produktion. Der Rest stammt fast ausschliesslich aus Kanada, Mexiko und Jamaika, drei Ländern, die mit Terrorismus nichts zu tun haben (in Europa kommt Cannabis vorwiegend aus europäischer Produktion oder aus Marokko). Aber auch bei Kokain und Heroin ist die Argumentation unglaubwürdig, ist es doch die repressive Drogenpolitik der US-Regierung, die die Preise von an sich billigen Agrar- und Pharmaprodukten in die Höhe treibt. Erst das hat den Handel zu einem so lukrativen Geschäftszweig mit weltweit 400 Milliarden Dollar Umsatz pro Jahr gemacht. Die US-Regierung verschweigt auch, dass ihre Organe vielfach selbst in diesen Handel verstrickt waren. In den 80er Jahren organisierte die CIA über den pakistanischen Geheimdienst ISI die Aufrüstung der afghanischen Mudschahedin für den Krieg gegen die Russen. Die Mittel dafür stammten zu einem grossen Teil aus dem Heroinhandel. Dass der pakistanischen Niederlassung der US-Bundesdrogenpolizei DEA in den 10 Jahren von 1979 bis 1989 kein einziger grösseren Fang in Pakistan gelang, ist schon sehr merkwürdig... Über Verstrickungen der CIA in den Kokainhandel nicaraguanischer Contra-Rebellen berichtete der amerikanische Journalist Gary Webb in der Artikelserie und dem gleichnamigen Buch "Dark Alliance".
"Drugs and Terror: Understanding the Link and the Impact on America"
Die zwei Werbespots online:
NORML-Pressemitteilung zum Werbespot:
Drogenprohibition und Terrorismus:
7. USA: Verbot von Hanflebensmitteln In den USA trat eine Verordnung der Drogenpolizei DEA in Kraft, nach der künftig Lebensmittel, die aus Hanfsamen hergestellt sind, als "marijuana" gelten. Damit kann z.B. der Verkauf eines Liters Hanfbier wie der Handel mit einem Kilo Cannabis bestraft werden, ebenso der Besitz. Dabei stellt das vor drei Jahrzehnten erlassene amerikanische Bundesdrogengesetz CSA ausdrücklich fest, dass keimungsunfähige Hanfsamen genausowenig als illegale Droge gelten wie Hanfleinen oder Hanfstricke, die weiterhin verkauft werden dürfen. Die Bundesdrogenpolizei setzt sich also über geltendes Recht hinweg. Verschiedene Unternehmen aus der Hanfbranche, wie die kanadische Firma Kennex, die durch das Verbot in ihrer Existenz bedroht sind, haben vor Gericht Klage gegen die DEA erhoben.
NORML-Pressemitteilung zum Verbot:
USA: Hanfverbot für Urintests [CLN#31, 12.10.2001] 8. Neu auf cannabislegal.de
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Aufruf zur Demonstration am 4.05. in Flensburg
9. Wir berichteten vorige Woche:
10. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik: 16.02.2002 Stuttgart: VfD-Infostand (ca. 11:00 bis 17:30 Uhr)
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüssen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |