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CannabisLegalNews (Nummer 47, 01.02.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Expertenanhörung: Noch keine Rechtsgleichheit 1. Expertenanhörung: Noch keine Rechtsgleichheit Weder bei der straflosen Einstellung nach §31a des Betäubungsmittelgesetzes noch beim Führerscheinrecht gibt es derzeit eine bundesweit einheitliche Rechtspraxis, wie vom Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabisentscheidung schon vor fast 8 Jahren gefordert. Das stellte Professor Dr. Dieter Kleiber bei der Anhörung durch den Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags in Kiel am 28.01. fest. In den Jahren 1997 und 1998 hatte Prof. Kleiber zwei wichtige Studien für Gesundheitsminister Seehofer (CSU) erstellt. Zusammen mit 11 anderen Experten erarbeitet er seit Ende 1999 in der Drogen- und Suchtkommission des Bundesgesundheitsministeriums an einem neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Sucht. Sein Kollege Prof. Dr. Dr. Uchtenhagen vom Institut für Suchtforschung in Zürich verwies in seinem Beitrag darauf, dass der relevanteste Faktor für oder gegen eine Drogenkonsumentscheidung nicht ihr Status als legale oder illegale Droge sei, sondern der subjektiv wahrgenommene Grad der Gefährlichkeit einer Droge. Prof. Dr. Peter Raschke und Dr. Jens Kalke von der Universität Hamburg kritisierten die drogenpolitische Strategie der "Generalprävention" (Ziel: generelle Vermeidung des Konsums statt gezielte Vermeidung des Missbrauchs und schädlichen Konsums) als nicht lösungsorientiert. Am 04.02.2001 findet eine weitere Anhörung statt. Wir werden versuchen, die Beiträge so bald wie öffentlich zugänglich zu machen.
Anhörung: "Neue Wege in der Drogenpolitik"
Die Drogen- und Suchtkommission des Bundesministeriums für Gesundheit:
2. ARD berichtet über Führerscheinverfolgung Nicht die beste Sendezeit (um Mitternacht), aber ein sehr guter Beitrag: Am Montag, dem 28.01.2002 berichtet die ARD-Sendung Polylux darüber, wie das Führerscheinrecht missbraucht wird, um Cannabiskonsumenten unabhängig von der Teilnahme am Strassenverkehr zu verfolgen. Einem Betroffenen wurde nach dem Besitz von 0,3 Gramm Cannabis der Führerschein genommen, obwohl er laut Haarprobe seit 5 Monaten kein Cannabis mehr konsumiert hatte. Ebenso zu Wort kamen Dr. Mark Vollrath (Uni Würzburg), der die Auswirkungen von Cannabis und Ecstasy am Steuer in einer Studie untersucht hat, und Rechtsanwalt Hettenbach, der eine Verfassungsklage vorbereitet. Eine archivierte Fassung des Berichts ist auf Dope-TV (Rumpelstilzchen.com) online zu sehen.
Drakonische Strafen gegen Kiffer Bekifft im Park? Führerschein weg! Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung vom 1.1.1999 kann Haschischkonsumenten der Führerschein abgenommen werden, ganz egal, ob sie Auto gefahren sind oder nicht. Die Verordnung wird novelliert - die Regelung soll bestehen bleiben. Am 15.01.2002 hatte schon der Hessische Rundfunk über diese Problematik berichtet, am 05.01.2002 die Süddeutsche Zeitung. Medienberichte wie diese üben Druck auf Politiker aus, die nötigen Reformen anzugehen. Ihre Emails an die Redaktionen nach solchen Beiträgen ermutigen weitere Berichte!
Rumpelstilzchens aus dem Fernsehen gestreamte Drogen-Sendungen
Redaktionsanschrift Polylux:
HR berichtet über Führerscheinentzug [CLN#45, 18.01.2002]
Krieg den Tüten [Süddeutsche Zeitung, 05.01.2002]
Cannabis und Führerschein 3. Verkehrsgerichtstag für Drogen-Promillegrenze Der 40. Verkehrsgerichtstag, eine Konferenz zu Rechtsfragen im Strassenverkehr, hat vom Gesetzgeber die Einführung von Promillegrenzen auch für andere Drogen als Alkohol gefordert. Dabei geht es den Juristen jedoch nicht um die Festlegung einer Gefährdungsgrenze, entsprechend 0,5 Promille Blutalkohol: Bei allen illegalen Drogen gilt hier derzeit eine strikte 0,0-Promille-Regelung, obwohl z.B. auch bei THC (Cannabis) die Wirkung dosisabhängig ist. Stattdessen geht es in der Forderung nur um die Definition jener Menge, die zur absoluten Fahruntüchtigkeit entsprechend 1,1 Promille Blutalkohol führt -- an sich ein sinnvolles Unterfangen, denn hier geht es um tatsächliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. An der 0,0-Promille-Regelung bei THC oder der verkehrsunabhängigen Überprüfung der Fahreignung allein für Besitz wurde jedoch nicht gerüttelt: Große Lücken sehen die Verkehrsexperten auch bei der Ahndung von Drogendelikten im Straßenverkehr, deren im Vergleich zu Alkoholvergehen noch relativ kleiner Anteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Ein Schlüsselproblem ist dabei, dass hier wissenschaftlich eindeutige Grenzwerte im Blut, ähnlich der Promillegrenze für Alkohol, immer noch fehlen. Dennoch müssten Kriterien für die absolute Fahruntüchtigkeit erarbeitet werden und umgehend zumindest wissenschaftliche Forschungsprogramme begonnen werden, um für die verschiedenen Substanzen, vor allem für Haschisch, solche Werte zu gewinnen. Damit werde das auf Anregung des Verkehrsgerichtstages eingeführte Verbot von Drogen am Steuer endlich wirksam und gerichtsfest untermauert. Bernd Friedel von der Bundesanstalt für Straßenwesen warnte allerdings vor zu großen Erwartungen: "Innerhalb der kommenden zwei Jahre ist noch nicht mit Ergebnissen zu rechnen". Geht es wirklich nur um die Verkehrssicherheit, wenn man bei Cannabis für die 0,0 Promille-Grenze ist, aber gleichzeitig bei Alkohol die 0,0 Promille-Forderung ablehnt? Auch ein Forderung nach verpflichtenden Sehtests für Führerscheininhaber ab 60 wird vom Verkehrsgerichtstag zurückgewiesen. "Ältere Menschen wissen im Verkehr oft besser Bescheid als die jungen Fahrer", lenkt Peter Macke (62), der Präsident des Verkehrsgerichtstages, vom Thema ab. In anderen Ländern werden Führerscheininhaber schon seit Jahren darauf überprüft, ob nachlassende Sehschärfe allmählich eine Brille erforderlich macht. Nicht so in Deutschland, wo scheinbar ein Sehtest im Alter von 18 Jahren bis zum Lebensende aussagekräftig bleibt ;-)
Immer mehr Autofahrer stehen unter Drogen [Bonner Rundschau, 29.01.2002]
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar:
4. Euros für die Legalisierung? In verschiedenen Online-Foren kursiert zur Zeit der Vorschlag, die Diskussion um die Cannabislegalisierung anzukurbeln, indem man Euroscheine mit politischen Slogans wie "Legalize Cannabis" beschriftet. Wir halten diese Idee für kontraproduktiv und ungeeignet und distanzieren uns davon. Sachbeschädigung (die im übrigen strafbar ist) ist nicht geeignet, Vorurteile gegen Cannabiskonsumenten und Legalisierungsbefürworter auszuräumen, ganz im Gegenteil! Cannabisreform erfordert vor allem Aufklärung der Bevölkerung. Wer wirklich mit Euroscheinen für die Legalisierung eintreten will, der sollte sie einer Organisation spenden, die aktiv die Bevölkerung aufklärt. Einige dieser Organisationen und ihre Spendenkonten haben wir auf der Seite "Was jeder einzelne tun kann" aufgeführt.
Was jeder einzelne tun kann: 5. Streit im Europarat um Schweizer Reformen Ein Bericht des britischen Abgeordneten Paul Flynn für den Europarat führte zu Konflikten. Er hatte darin die Schweizer Reformen in der Drogenpolitik gelobt. Gegner dieser Politik strichen daraufhin alle positiven Bemerkungen über die Schweizer Politik aus dem Bericht, woraufhin Unterstützer des Berichts ihn zurückzogen. "Ich bin sehr wütend. Das ist eine dunkle Stunde nach all der geleisteten Arbeit", protestierte die Schweizer Sozialdemokratin Ruth-Gaby Vermot (Bern). Die sehr interessante und kontroverse Debatte ist (auf englisch) online auf der Website des Europarates nachzulesen.
Schweizer Drogenpolitik gilt im Europarat als provokativ [Der Bund (CH), 25.01.2002]
Protokoll der Drogendebatte im Europarat:
Der Flynn-Bericht auf der Website des Europarats:
Homepage des Abgeordneten Paul Flynn:
6. Schweiz: Hungerstreikender Hanfbauer wieder frei Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz, der 73 Tage lang mit einem Hungerstreik gegen seine Inhaftierung protestiert hatte, wurde am Freitag auf freien Fuss gesetzt. Der Richter hob die Untersuchungshaft auf, weil keine Verdunkelungsgefahr bestehe. Während des Hungerstreiks hatte Rappaz 30 kg Körpergewicht verloren.
Haftentlassung von Hanfbauer Bernard Rappaz [NZZ, 25.01.2002]
Bernard Rappaz, Schweizer Hanfbauer im Hungerstreik:
Swiss Federation of Drugs and Cannabis Consumers (FDCC)
Cannabis in der Schweiz: 7. GB: Dritter Europaabgeordneter unterstützt Colin Davies Am Montag Nachmittag (28. Januar) wollte Marco Panella, ein italienischer Europaabgeordneter (TRP-Italien), der Polizei in Stockport bei Manchester (GB) ein Stückchen Cannabis übergeben und sich deswegen verhaften lassen. Panella gab zuerst ein Statement für die Presse ab und betrat danach die Polizeistation. Dort wurde Panellas Cannabis beschlagnahmt, er wurde jedoch nicht verhaftet, da dafür kein "öffentliches Interesse" bestand. Panella wollte dem Beispiel seiner Kollegen Marco Capatto (TRP-Italien, am 20.12.2001 verhaftet) und Chris Davies (Liberaldemokraten, GB, am 15.12.2001 verhaftet) folgen. Marco Capatto und Chris Davies wurden am Dienstag bei ihrer Gerichtsverhandlung gegen eine Kaution freigelassen. Alle drei Abgeordneten wollen mit ihrer Aktion des zivilen Ungehorsams auf die seit November 2001 andauernde Inhaftierung von Colin Davies aufmerksam machen, der in Stockport den ersten britischen Coffeeshop eröffnet hatte. Der britische Innenminister Blunkett hat eine Lockerung des Cannabisverbots für das kommende Frühjahr angekündigt, will dabei allerdings an der Strafverfolgung für Cannabishandel festhalten.
Italian MEP not arrested for cannabis possession [Ananova, 28.01.2002]
Euro MPs for trial on cannabis charges [Ananova, 28.01.2002]
Mehr Informationen zu Colin Davies und dem Cafe in Stockport
Cannabis in Großbritannien: 8. Norwegen: Regierungskommission für Entkriminalisierung Nach einem Bericht der norwegischen Tageszeitung Aftenposten will eine bereits im Jahre 1994 eingesetzte Regierungskommission in Kürze die Entkrimininalisierung von Drogenbesitz vorschlagen. Nur der Handel soll weiterhin unter Strafandrohung verboten bleiben. Aftenposten nannte die Empfehlung "politisches Dynamit", denn bisher betreibt Norwegen zusammen mit Schweden, Finnland und Island eine streng prohibitionistische Politik, deren erklärtes Ziele eine "drogenfreie Gesellschaft" ist. Die Empfehlungen der Kommission sollen im März Justizminister Odd Einar Dørum übergeben werden.
Commission set to call for more decriminalization [Aftenposten (NO), 24.01.2002]
Norsk Organisasjon for Reform av MArihuana Lovgivningen [Norwegische Organisation für die Reform des Marihuanagesetzes]
9. Wir berichteten vorige Woche:
10. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
04.01.2002 Kiel: Anhörung im Landtag zur Drogenpolitik
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
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