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Wie lange noch Gefängnisstrafen für Cannabisbesitz?
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So machen es die Schweizer
Autor: Joe Wein ©
28.02.2001
Hier ist ein Auszug aus einer der Varianten, die in der Schweiz zur Reform des Betaeubungsmittelgesetzes vorgelegt wurden, sowie die Erlaeuterung dazu, warum die Schweiz Cannabis entkriminalisieren will
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Variante 2 des neuen BetMG:
Art. 19b
Nicht strafbar ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und wer:
a. Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis ohne medizinische Indikation konsumiert;
b. für den eigenen Konsum von Betäubungmitteln des Wirkungstyps Cannabis eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 Absatz 1 begangen hat [d.h. unerlaubter Erwerb, Anbau, Besitz], ohne dadurch den Konsum Dritter zu ermöglichen; oder
c. Betäubungsmittel zur Ermöglichung des unmittelbaren gemeinsamen Konsums unentgeltlich an Erwachsene abgibt.
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NATIONALRAT
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
Pa.Iv. Strafbestimmungen des Betäubungs-mittelgesetzes.
Änderung (SGK)
Bericht und Antrag vom 30. April 1999
Im Namen der Kommission
Der Präsident
Paul Rechsteiner
(...)
Für ein Modell, das den Konsum von Betäubungsmitteln und entsprechende Beschaffungshandlungen straflos lässt, sprechen im wesentlichen folgende Argumente:
Ein strafrechtliches Verbot eines (möglicherweise) selbstgefährdenden Verhaltens widerspricht den grundlegenden Wertentscheidungen einer freiheitlich verfassten Rechtsordnung und damit der legitimen Funktion, die ein auf eine solche Ordnung verpflichtetes Strafrecht haben kann.
Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel: Gegen die Annahme einer generalpräventiven Wirkung spricht bereits, dass das Bestrafungsrisiko des Einsteigers gegen Null tendiert, weil der illegale Konsum von Betäubungsmitteln in aller Regel nicht entdeckt wird. Anders als bei den meisten Straftaten fehlt nämlich ein Geschädigter, der das Delikt den Strafverfolgungsbehörden durch eine entsprechende Anzeige zur Kenntnis bringen würde. Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten, sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der straf-rechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht.
Auch steht die Tatsache, dass rund 25% der 15-30jährigen schon Cannabis, hingegen bloss annähernd 3% Opiate konsumiert haben, der Annahme einer generalpräventiven Wirkung des Konsumverbots entgegen, denn das Gesetz bedroht beide Verhaltensweisen mit (derselben) Strafe.
Die Bestrafung wegen Drogenkonsums kann ferner immer nur einen verschwindend geringen Bruchteil derjenigen treffen, die dem Verbot zuwiderhandeln. Es besteht die Gefahr, dass die (überdies regional erst noch höchst unterschiedliche) Strafverfolgung von den Betroffenen als willkürlicher Akt sinnloser Repression begriffen wird, die eigentlich kaum jemand noch wirklich ernst nimmt, mit der Folge, dass die Drogenpolitik insgesamt an Glaubwürdigkeit verliert - und dies auch insoweit, als die Prävention mit sinnvolleren Mitteln als dem Strafrecht betrieben wird.
Auch in der ihm zugeschriebenen Funktion als eine Art Warntafel, welche auf die Gefährlichkeit von Drogen aufmerksam macht, ist das Konsumverbot entbehrlich. Für die ausreichende Vermittlung dieser „Botschaft“ genügt, dass der Handel strafbar bleibt. Sie lässt sich überdies ebenso und in der Sache angemessener durch das Mittel aufklärender Prävention verbreiten und ist bereits in hohem Masse durch die anhaltende Aktualität des Themas in den Medien präsent.
Gegen „lästige Begleiterscheinungen“ des (öffentlichen) Drogenkonsums (offene Szenen) kann bei Straflosigkeit des Drogenkonsums auf der Grundlage eines entsprechend ausgestalteten kantonalen Polizeirechts (in extremis gestützt auf die polizeiliche Generalklausel) eingeschritten werden, wie dies beispielsweise bei Nebenerscheinungen der Prostitution (vgl. Artikel 199 StGB) bereits heute der Fall ist.
Ueberdies werden in offenen Szenen regelmässig nicht nur Drogen konsumiert. Es wird auch mit
Betäubungsmitteln gehandelt, so dass polizeiliches Einschreiten auch aus diesem Grunde möglich ist.
Die Verfolgung des Drogenhandels wird durch die Straflosigkeit des Drogenkonsums ebenfalls nicht beeinträchtigt. Der Drogenkonsument kann als Zeuge befragt werden und steht dann, anders als wenn er als Angeschuldigter einvernommen wird, unter Aussagezwang und Wahrheitspflicht. Hinzu kommt, dass wirkliche Erfolge in der Bekämpfung des Drogenhandels ohnehin aufwendige Ermittlungen voraussetzen und vor allem durch verdeckte Fahndung und Ueberwachungsmassnahmen zustande kommen, nicht durch die Befragung von Konsumenten, die häufig genug nur den Kleindealer, nicht dagegen die eigentlichen Drahtzieher des Drogengeschäfts kennen.
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Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
wie jetzt?
Autor: Kenny
28.02.2001
so ganz schlau werd ich aus den schweizern aber auch nicht. darf ich jetzt in der schweiz zwar rauchen muss meine sachen aber immernoch bzw. wieder auf dem schwarzmarkt kaufen oder werden in zukunft duftsäckli und coffee-shops geduldet oder sogar legalisiert???
Schweiz: Anbau legal - anderweitiger Erwerb illegal??
Autor: Question
28.02.2001
Also nach dem Modell ist der Eigenanbau legal, aber nicht der Verkauf auch nur geringer Mengen?
Das bedeutet, wenn ich mit ein paar Gramm erwischt werde, aber zuhause keine Pflanzen vorweisen kann, muss ich den "Dealer", bzw die Person, von dem ich das Zeug habe verpfeifen, um nicht wegen Strafvereitelung oder sowas dranzukommen??
Kann doch nicht erwartet werden, dass sich jeder sein eigenes Zeug anbauen muss.
Objektive Sichtweise
Autor: Das Gnu
28.02.2001
Man stelle sich folgende Szenen vor:
Zum einen;
Reaktionäre Glatzköppe, die im Vollsuff
Mollis auf Familienhäuser werfen, weil
sie rausgefunden haben, das die Bewohner
irgendwie anders "denken" als sie selbst.
Zum anderen;
Gruppe junger Menschen, die sich nach
getaner, ehrlicher Arbeit eine
Haschischzigarette anzünden und
entspannen...
Sie meinen, dass wäre eine einseitige
Ansicht? Richtig!
...Aber gucken sie lieber weiter
Fernseher, dort laufen so hübsche
Bier-Werbungen.
....und noch ein Grund Cannabis zu legalisieren.
Autor: simsim ©
28.02.2001
Nedelmann, Dr. med. Carl
Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein „kollektiver Irrweg“
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.00, Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum]
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Der Autor vertritt die These, dass der Konsum von Cannabis keinen ernsthaften Schaden nach sich zieht - weder körperlich noch
seelisch, weder akut noch chronisch. Das Cannabis-Verbot könne
daher nicht durch medizinische Argumente gestützt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Ansicht vertreten, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes geeignet sind, die von Cannabis ausgehenden Gefahren zu verringern und die Verbreitung der Droge zu beschränken. Diese Ansicht wird von der Realität widerlegt: Die von Cannabis ausgehenden Gefahren sind geringer als die der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Die Verbreitung der Droge wird durch das Verbot nicht beschränkt, sondern sogar gefördert. Der Rechtsphilosoph Michael Köhler kam zu der Einschätzung, dass das Cannabis-Verbot ein „kollektiver Irrweg“ ist, der „nicht guten Gewissens weitergegangen werden kann“ (5).
Holland: Zahl der Drogentoten gesunken
Das Beispiel Holland zeigt, was passiert, wenn nicht nur der unmittelbare Konsum, sondern auch der Handel von Cannabis freigegeben wird: Dort gibt es Coffeeshops, wo der Verkauf kleiner Mengen geduldet wird. Die Zahl der Cannabis-Konsumenten ist dadurch nicht - wie vielfach befürchtet - gestiegen, sondern sogar zurückgegangen. Obwohl die Märkte für weiche und harte Drogen weitgehend getrennt sind, ist auch die Zahl der Konsumenten harter Drogen zurückgegangen. Die Zahl der Drogentoten ist gesunken.
Zurück nach Deutschland: 1971 hat der Gesetzgeber Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz mit dem Argument unterstellt, „es wäre nicht zu verantworten, die Droge jetzt frei zu geben“; man erwartete jedoch aufgrund medizinischer Forschung, „dass man in etwa fünf Jahren zu konkreteren Ergebnissen gelangen wird.“ 1994 hielt das Bundesverfassungsgericht daran fest, das Cannabis-Verbot vor dem Grundgesetz mit medizinischen Argumenten zu verteidigen, und schrieb in der Begründung: „Obwohl sich ... die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht als geringer darstellen, als der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes angenommen hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken.“
Die im Betäubungsmittelgesetz hergestellte Nähe zu den Opiaten konnte jedoch keine Glaubwürdigkeit mehr finden. Das Bundesverfassungsgericht entschloss sich daher, Cannabis zur besseren Einschätzung mit Alkohol zu vergleichen. Da Alkohol ein Genuss- und Suchtmittel ist, fordert der Vergleich zum einen Antworten auf die Fragen nach Sucht und Abhängigkeit generell. Die Fragen reichen vom akuten Rausch bis zu den Folgen des chronischen und des exzessiven Gebrauchs.
Zum andern fordert der Vergleich mit Alkohol Antworten auf die Fragen nach dem Genuss. Was ist Cannabis als Genussmittel? Hält es auf primitiver Stufe fest? Ist es sublimierungsfähig, also ein Rauschmittel, das sich unserer Kultur angleichen kann?
Schließlich ist zu fragen, ob der Meinungsstreit über Cannabis nicht auf dem Missverständnis beruht, dass die Medizin über Legalität oder Illegalität entscheiden müsste. Das ist nicht ihre Aufgabe; die Medizin ist verantwortlich für die erhobenen Befunde und welches Ausmaß sie haben.
Vier umfangreiche Publikationen gewähren einen Überblick, wie er bisher nicht möglich war. Die erste ist eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellte Expertise, die die Forschungsliteratur zu pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen sowie zu psychosozialen Konsequenzen des Cannabis-Konsums untersucht (1). Die zweite Publikation, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium, präsentiert die Ergebnisse einer empirischen Forschung, der eine umfangreiche Befragung von 1 458 cannabiserfahrenen Personen zugrunde liegt (2). Die dritte Veröffentlichung ist dem Spezialproblem Cannabis im Straßenverkehr gewidmet. Es ist ein Sammelband, in dem grundlegende medizinische, psychologische und juristische Aspekte abgehandelt werden (3). Die vierte Publikation ist ein Handbuch zur Suchtmedizin (4).
Unterschiedliches Konsumverhalten
Cannabis wird in der Erwartung konsumiert, Verstimmungen zu beheben, Spannungen zu lindern, Genüsse des Hörens, Sehens, Fühlens und Spürens zu intensivieren oder eine andere Art des Denkens zu genießen. Zu unterscheiden ist der vernünftige Gebrauch, in dem das rechte Maß eingehalten wird, vom unvernünftigen Gebrauch, der bis zur akuten Intoxikation oder bis zum chronischen Exzess führt. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Anfängern, die ausprobieren, und erfahrenen Konsumenten, die präzise Erwartungen haben.
Anfänger empfinden Cannabis-Konsum als Abenteuer und Wagnis. Sie wissen nicht, worauf sie achten müssen. Sie kennen die feinen Zeichen des Rausches nicht und nehmen häufig zu viel. Der Konsum hat ihnen keine Lust gebracht, manchen sogar quälende Unlust. Dies erklärt, weshalb zwei Drittel derer, die Cannabis probieren, es bald wieder aufgeben.
Problematisch sind die gewohnheitsmäßigen Dauer-Konsumenten. Sie haben mit 23,5 Jahren nicht nur das niedrigste Durchschnittsalter, sondern auch am frühesten mit dem Konsum von Cannabis begonnen (Mittel: 15,9 Jahre). Sie konsumieren Cannabis bis zu viermal pro Tag, meist um sich vorübergehend aus Angst und Lebensnot befreit zu fühlen. Wer vor schädlichen Folgen des Cannabis-Konsums warnt, bezieht sich auf die Gruppe dieser exzessiven Konsumenten.
Erfahrene Cannabis-Konsumenten sorgen für hinreichend gute äußere Umstände und werden von den Wirkungen der Droge nicht überrascht. Wie es Alkohol-Genießer gibt, so gibt es Cannabis-Genießer. Die Forschungsergebnisse lassen es zu, auf einem vergleichbaren Niveau des Genusses den Cannabis-Rausch zu beschreiben.
Der Rausch ist nach vier Stunden verflogen
Cannabis wird in den allermeisten Fällen inhaliert und zielt unmittelbar auf den Genuss des Rausches, der sofort oder nach wenigen Minuten eintritt. Seine Tiefe kann daher in der Einnahmephase kontrolliert werden. Nach einer Stunde lässt die Wirkung nach, hält sich noch eine weitere Stunde und verschwindet dann allmählich. Nach drei, höchstens vier Stunden ist sie verflogen. Das macht den Cannabis-Rausch besser kontrollierbar und kalkulierbar als den Alkohol-Rausch.
Ein entscheidendes Charakteristikum des Cannabis-Rausches ist die veränderte Wahrnehmung. Äußere und innere Anforderungen sorgen bei Nüchternheit für gezielte Aufmerksamkeit. Unter dem Einfluss des Cannabis-Rausches intensiviert und erweitert sich die Wahrnehmung. Die gezielte Aufmerksamkeit lässt nach, sonst wenig Bemerktes kann in die Wahrnehmung einfließen.
Ungestörtes Eingehen auf sonst weniger zugängliche Realien, Fantasien und Stimmungen und auf freieres Denken wird durch zwei Eigenschaften des Cannabis-Rausches gefördert. Zum einen wird die Zeit anders erlebt. Sie erscheint gedehnt. Bei angespannter, verantwortungsvoller Berufstätigkeit, bei Sorgen oder bei Kummer, aber auch um der puren Lust willen kann das Gefühl, vorübergehend auf einer Insel der
Zeitlosigkeit zu leben, zu den besonderen Erwartungen gehören, die
Cannabis zum Genuss machen. Zum anderen bleibt im Cannabis-Rausch das Bewusstsein des Rausches erhalten. Es ist jederzeit möglich, die vollständige Kontrolle über das eigene Verhalten herzustellen.
Folgen
Im Rahmen des gelegentlichen oder regelmäßigen Freizeitkonsums, selbst wenn er die Frequenz von zweimal pro drei Tagen erreicht, entsteht durch Cannabis keine Sucht und keine Abhängigkeit und ist mit gesundheitlichen Schäden nicht zu rechnen. Dieses Fazit der Wissenschaft steht fest.
Wird Cannabis exzessiv konsumiert, entstehen außer Toleranz-Erscheinungen keine Zeichen einer Sucht. Entsteht eine Abhängigkeit, kann sie leichter überwunden werden als beim Alkohol; denn die Entzugssymptome sind flüchtig und klingen innerhalb von Stunden, höchstens von Tagen ab. Es gibt keine somatischen Befunde von Belang.
Die psychischen Befunde, die bisher in der medizinischen und dann auch in der juristischen Cannabis-Diskussion die Hauptrolle gespielt haben, sind widerlegt oder so sehr relativiert worden, dass sie als Gesundheitsgefahren, die der Gesetzgeber respektieren müsste, nicht in Frage kommen.
Löst Cannabis Psychosen aus? Neuere Studien fanden keine Hinweise für eine charakteristische Psychopathologie bei Cannabis-Konsumenten, die die Diagnose einer eigenständigen „Cannabis-Psychose“ rechtfertigen würden.
Kann Cannabis-Konsum Stunden, Tage oder Monate später einen Flash-Back (Echo-Rausch) auslösen? Eine solche Kausalität lässt sich wissenschaftlich nicht belegen, spielt aber praktisch eine immense Rolle, wenn auch nicht mehr im Strafrecht und Strafgericht, so doch im Verwaltungsrecht und in Verwaltungsmaßnahmen.
Macht Cannabis abhängig? Nach den strengen Kriterien der medizinischen Definition der Abhängigkeit macht Cannabis-Konsum ohne den gleichzeitigen Konsum anderer Rauschmittel zwei Prozent der Konsumenten abhängig. Jedoch spricht in diesen Fällen viel dafür, dass nicht Cannabis die Abhängigkeit bewirkt, sondern dass ungünstige Lebensumstände und
Ist Cannabis eine Einstiegsdroge? Diesem Argument liegt ein Fehlschluss zugrunde. Aus dem Befund, dass Heroin-Süchtige zuvor Cannabis konsumiert hatten, war geschlossen worden, dass Cannabis den Weg bahnt. In der epidemiologischen und in der klinischen
Forschung gibt es für diesen Umkehrschluss keinen Beleg.
Führt Cannabis zu einem amotivationalen Syndrom? Auch bei Störungsbildern, die durch Passivität und Leistungsverweigerung gekennzeichnet sind, stellt sich die Frage nach Ursache und Wirkung. In genügend kontrollierten Studien erscheint Cannabis nicht als Risikofaktor für Demotivationserscheinungen.
Verkehrssicherheit
In der ersten Stunde nach Rauschbeginn sind deutliche Leistungsdefizite festzustellen. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass in dieser Zeit Auto gefahren wird. Die Erklärung liegt in der Kalkulierbarkeit des Rausches. Der Beginn ist bestimmbar. Will der Konsument den beabsichtigten Rausch auch auskosten, wird eine Teilnahme am Straßenverkehr während dieser Zeit eher unwahrscheinlich. Dies wird durch Befragung zur Fahrbereitschaft bestätigt.
Schon in der zweiten Stunde nach Rauschbeginn bessern sich die Leistungsdefizite. In der vierten Stunde zeigen sich keine signifikanten Verschlechterungen mehr. Es gibt Resultate, die andeuten, dass häufige Cannabis-Konsumenten schneller zu ihrer Ausgangsleistung zurückfinden als seltene Konsumenten.
Die Verkehrsmedizin hat experimentell bestätigt, dass durch Cannabis bedingte Leistungsdefizite, wie sie für das Autofahren relevant sind, durch Kontrollfunktionen, durch Anstrengungen in anderen Bereichen, so gut ausgeglichen werden, dass das Unfallrisiko durch Cannabis-Einfluss verringert wird, also nicht zu-, sondern abnimmt.
In einer Feldstudie von 1994 fuhren 0,5 Prozent der Fahrer mit Alkohol ab 0,8 Promille BAK. Ebenso viele fuhren mit Cannabis-Konzentrationen, die auch von wochenlang zurückliegendem Konsum stammen konnten. Die Alkoholiker waren an 11,2 Prozent aller Unfälle mit schwerem Sach- oder Personenschaden beteiligt. Die Cannabis-Fahrer lagen nach Unfallhäufigkeit und Was ist regelmäßiger Konsum? Da Fahren unter Cannabis kein vermehrtes Unfallrisiko auslöst, macht es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit keinen Sinn, eine Grenze zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum festzulegen.
Die Führung in der Cannabis-Verfolgung haben das Verwaltungsrecht und die Toxikologie übernommen. Die Verwaltung droht mit Führerschein-Entzug, die Toxikologie liefert die Nachweise. Das Zusammenspiel der Fächer ist inzwischen so weit gediehen, dass zu einer einjährigen Abstinenz, unwürdige Unterwerfung darin eingeschlossen, gezwungen werden kann, wer auffällig geworden war und nun den Führerschein wieder begehrt. Den Konsum-Gewohnheiten nach trifft es hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene. Die Verbürgung der Verhältnismäßigkeit der Mittel wird verletzt und Glaubwürdigkeitspotenziale werden aufs Spiel gesetzt.
Da Cannabis-Einflüsse die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährden, gibt es eigentlich keinen Strafgrund, noch nicht einmal durch Fahren im akuten Rausch. Da aber die selektive Wahrnehmung, die für sicheres Autofahren unerlässlich ist, durch den Rausch geschwächt wird, lässt sich insoweit medizinisch ein Strafgrund vertreten.
Resümee
Die medizinischen Argumente, die zur Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer Pathologie. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und anhaltend sind; Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und flüchtig. Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden.
Literatur
1. Kleiber D, Kovar K-A: Auswirkungen des Cannabiskonsums. Eine Expertise zu pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen. Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 1998.
2. Kleiber D, Soellner R: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken. Weinheim, München: Juventa, 1998.
3. Berghaus G, Krüger H-P (Hrsg.): Cannabis im Straßenverkehr. Stuttgart: Gustav Fischer, 1998.
4. Uchtenhagen A, Ziegigänsberger W (Hrsg.): Suchtmedizin. Konzepte, Strategien und therapeutisches Management. München, Jena: Urban & Fischer, 2000.
5. Köhler M: Freiheitliches Rechtsprinzip und Betäubungsmittelstrafrecht. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 1992: 3-64.
6. Bundesministerium für Verkehr: Krankheit und Kraftverkehr. Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin. Bonn, 1996.
Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Carl Nedelmann
Blumenau 92, 22089 Hamburg
Jimmy Carter
Autor: Zitator
28.02.2001
"Die Strafe für den Gebrauch einer Droge sollte nicht schädlicher sein als die Droge selbst. Wo das der Fall ist muss es geändert werden. Nirgentwo ist dies eindeutiger als bei Haschisch und Marihunana." (US-Präsident Jimmy Carter am 03.08.1977)
Voll ins Schwarze (aus einem Forum kopiert)
Autor: simsim ©
28.02.2001
Up in smoke !!!
Nach 28 Jahren intensivem Hasischrauchen, kann ich nur müde lächeln über die offizielle Gerüchteküche. Ich erfreue mich bester Gesundheit, empfinde den Turn immer noch als Bereicherung meines Lebens. Allerdings ist Hasch kein FreizeitHappyLifeWundermittel, sondern eine Herausforderung für das Bewußtsein. Ängstigen sich die scheinbar 'Mächtigen', daß Sie den Einfluß über aufgeweckte und bewußt lebende Menschen verlieren ? Unrecht haben sie nicht, allerdings - wie schon angedeutet - ist der kleine Rauch keine Freifahrkarte für Bewußtseinsintensivierung.
Wie so viele Dinge im Leben, hat die Rechtssprechung nichts mit den Tatsachen zu tun, vielmehr ist eine Entscheidung, die zuerst aus wirtschaftlichen Gründen beeinflusst wurde und danach zu einem Politikum wurde. Von wo anders als aus den USA soll diese Kampagne herkommen ? Aufklärung satt Verteufelung sollte in der heutigen Zeit eigentlich selbstverständlich sein oder sind wir schon wieder in einem dunklen Zeitalter ? Die Jagd nach immer mehr Mammon läßt keinen Platz für Entwicklung und der Gelderwerb ist zum Selbstzweck geworden, um das Ego aufzupolieren .
Ein nachträglicher Dank noch für das sehr informative Buch ' Von Hanf ist die Rede '.
Also, beharrlich bleiben, tief inhalieren und weiterhin up in smoke !
Hanf - endlich die Wahrheit !
Autor: Pokemon7
01.03.2001
Spüren Sie ihn, diesen "Wind Of Change" ?
Die Zeit ist tatsächlich reif für eine vorurteilsfreie Aufklärung der Bevölkerung über eine der wundersamsten Pflanzen dieser Erde, die selbst noch niemandem ernstlich geschadet hat, wohl aber die Kriminalisierung ihrer Anhänger.
Meinen Kindern werde ich einmal nicht erklären können, warum dieses in jeder Hinsicht so wohltuende und doch absolut harmlose Pflänzchen jahrzehntelang so verteufelt wurde.
Spätestens wenn nächstes Jahr unsere schweizerischen Nachbarn Cannabis freigeben werden, wird auch bei uns ein Sommerloch mit der Marihuana-Diskussion gestopft werden. Und dann kommen alle Fakten auf den Tisch. Die Einsicht wird kommen, es ist nur die Frage, ob dies noch 1,2 oder 5 Jahre dauert.
Seien Sie schlau - erkennen Sie den Trend der Zeit, den Trend nach der Wahrheit über Cannabis. Auch in Ihrem eigenen Interesse ! Haben Sie den Mut, sich diesem Thema anzunähern. Sie werden viele Wähler gewinnen.
Pokemon7
Re: Schweiz: Anbau legal - anderweitiger Erwerb illegal??
Autor: Joe Wein ©
01.03.2001
Question schrieb:
> Also nach dem Modell ist der Eigenanbau legal, aber nicht der
> Verkauf auch nur geringer Mengen?
Das bedeutet, wenn ich mit ein paar
> Gramm erwischt werde, aber zuhause keine Pflanzen vorweisen kann, muss ich
> den "Dealer", bzw die Person, von dem ich das Zeug habe verpfeifen, um nicht
> wegen Strafvereitelung oder sowas dranzukommen??
Falls gegen einen Haendler ermittelt wuerde koennte ein Kunde schon als Zeuge vorgeladen werden, das ist richtig.
Da der Besitz (und jeglicher Erwerb) aber nicht mehr strafbar sein werden wird die Justiz beim Besitz geringer Mengen kuenftig nicht mehr einschreiten, es sei denn es werden Dritte gefaehrdet (z.B. Abgabe an Minderjaehrige). Das heisst, allenfalls die Haendler werden mit Kriminalisierung rechnen muessen.
Die Justiz wird sich jedoch in erster Linie fuer diejenigen interessieren die Cannabis in grossen Mengen fuer den Export produzieren, denn da liegt politisch der meiste Zuendstoff. Solange in Deutschland, Frankreich und Oesterreich Cannabis weiterhin verfolgt wird sind diese Absatzmaerkte auesserst lukrativ und der Export wird sich nie ganz verhindern lassen.
Das ist nicht viel anders als in den 20er Jahren in Kanada, als von dort aus die durstige USA mitversorgt wurde.
Im Export sehe ich auch den einzigen moeglichen Grund, warum es vielleicht vorerst nicht zur Einfuherung des Opportunitaetsprinzips beim kommerziellen Anbau und Kleinhandel mit Cannabisprodukten in der Schweiz kommen koennte. Durch die Beibehaltung des Anbauverbots behaelt sich die Regierung ein Instrument vor um gegen Exporteure vorzugehen.
Wuerden diese drei Laender ihre Cannabisgesetze an den gegenwaertigen Stand der Erkenntnisse anpassen dann bestuende dieses Spannungsfeld nicht mehr und der Anbau und Handel koennten allein nach innenpolitischen Gesichtspunkten geregelt werden.
Sobald naehere Informationen vorliegen, wie der Handel und Anbau nun konkret im endgueltigen Entwurf des Eidgenoessischen Department des Inneren geregelt werden soll, werde ich hier darueber berichten.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
P.S. Im Anhang die offizielle Zusammenfassung des Cannabisberichts der Eidgenoessischen Kommission fuer Drogenfragen vom Fruehjahr 1999
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Cannabisbericht
Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF)
Bundesamt für Gesundheit: Bern (1999).
Bestelladresse:
Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale
CH-3000 Bern
Tel. 41 (0)31 325 50 50
Fax 41(0)31 325 50 58
Bestell-Nr. 311.821.d
Zusammenfassung
Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) ist eine durch den Bundesrat gewählte ausserparlamentarische Kommission. Ihre Mitglieder sind Fachpersonen aus den verschiedenen Bereichen, die beruflich mit Teilaspekten des Drogenproblems konfrontiert sind. Die Kommission berät den Bundesrat in grundsätzlichen Fragen der Drogenpolitik. Mit der Verfassung eines Cannabisberichtes hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt, die Cannabissituation in der Schweiz darzustellen und aus der Situationsanalyse Empfehlungen für eine zukünftige Politik, insbesondere im Hinblick auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, abzuleiten.
Verschiedene Umstände lassen die Kommission zum Schluss kommen, dass eine Neubewertung der Stellung von Cannabis erforderlich ist - sowohl im Hinblick auf seine Rolle als Freizeitdroge wie auch hinsichtlich einer möglichen medizinischen Verwendung. Mit der medizinischen Anwendung befasst sich der Bericht nur am Rande; aufgrund der internationalen medizinischen Fachliteratur wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für kontrollierte Forschungsprojekte im Bereich der therapeutischen Anwendung von Cannabis in der Schweiz empfohlen.
Was den Bereich des Konsums von Cannabis als Genussmittel anbelangt, hat sich die Situation in der Schweiz in den letzten Jahren zunehmend verändert. Dabei stehen nicht in erster Linie neue Erkenntnisse über die Wirkungen von Cannabis im Vordergrund. Bereits Bekanntes wurde durch neuere Forschung höchstens bestätigt. Vielmehr ist es die Bedeutung und Wahrnehmung von Cannabis in der Gesellschaft, die einen erheblichen Wandel durchgemacht hat. So haben veränderte Konsumgewohnheiten Cannabis zu einem Genussmittel werden lassen, das von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung ohne Unrechtsbewusstsein und weit entfernt vom Bereich der sogenannten harten Drogen konsumiert wird. Dadurch haben sich zunehmende Ungereimtheiten zwischen der Rechtslage betreffend Konsum, Beschaffung und Erhältlichkeit auf der einen und den Problemen bei Umsetzung des geltenden Rechts auf der anderen Seite ergeben.
Die Vergangenheit hat mit aller Klarheit gezeigt, dass diese Entwicklung mit einer Prohibitionspolitik nicht aufzuhalten ist. Vielmehr führt sie, mit bedingt durch eine je nach Kanton unterschiedlich gehandhabten Verfolgung des Konsums und des Kleinhandels mit Cannabis, zu einem zunehmenden Verlust an Glaubwürdigkeit der staatlichen Drogenpolitik.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eingehend geprüft, inwieweit eine Anpassung der Rechtslage für den Umgang mit Cannabisprodukten vertretbar wäre. Sie ist zum Schluss gelangt, dass der Konsum von Cannabis - wie der Gebrauch jeder auf das zentrale Nervensystem wirkenden Substanz - mit gewissen Risiken verbunden sein kann, dass aber keine gesicherten Erkenntnisse vorhanden sind, die auf eine alarmierende Toxizität schliessen lassen.
Zudem stellt sie fest, dass Cannabis von Konsumwilligen heute überall und problemlos und in der weit überwiegenden Zahl der Fälle ohne ein Sanktionsrisiko erhältlich ist - eine Tatsache, die bei der Prüfung von Modellen legaler Erhältlichkeit immer wieder zu beachten
ist.
Der Cannabisbericht zeigt nach dieser Situationsanalyse für die Schweiz die Optionen auf, die bei einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes in Betracht gezogen werden können. Da für eine politische Entscheidung der Stellenwert internationaler Konventionen (insbesondere der durch die Schweiz ratifizierten "Single Convention on Narcotic Drugs" von 1961) von grosser Bedeutung ist, wird unterschieden zwischen Optionen, die im Rahmen dieser Konvention verwirklicht werden können und solchen, die diesen Rahmen sprengen. Für alle Optionen werden die mutmasslichen Auswirkungen hinsichtlich Konsumbereitschaft, Konsumgewohnheiten, Auswirkungen auf den illegalen Cannabismarkt und auf den notwendigen Regelungsbedarf aufgezeigt. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit der Beurteilung, inwieweit die verschiedenen
Optionen einer Reihe von Zielen der Cannabispolitik gerecht werden können. Als übergeordnetes Ziel einer zukünftigen Cannabispolitik wird dabei die Schaffung von Rahmenbedingungen postuliert, die gewährleisten, dass unerwünschte Auswirkungen des Cannabisgebrauchs sowohl für den Konsumenten wie auch für die Gesellschaft soweit wie möglich verhindert werden.
Als Lösung, die innerhalb des internationalen Einheitsübereinkommens von 1961 verwirklicht werden kann, empfiehlt die Kommission eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes, welche die Straflosigkeit des Cannabiskonsums wie auch der Beschaffungshandlungen zum
eigenen Gebrauch beinhaltet. Zudem müsste im Betäubungsmittelgesetz die Grundlage für eine Opportunitätsregelung geschaffen werden, die es Polizei und Justiz gestattet, unter klar definierten Rahmenbedingungen von der Verfolgung des Kleinhandels, einschliesslich des
gewerblich betriebenen, abzusehen.
Als weiterer Lösungsansatz, der jedoch mit den internationalen Abkommen nicht mehr vereinbar wäre, wird die Ausarbeitung eines Modells mit lizenziertem Handel und definierten Kriterien für die Bezugsbewilligung vorgeschlagen. Ein solches Modell würde einen legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen, aber nicht im Sinne eines freien Handels, sondern mit klaren Regulierungen. Deren Dichte muss dabei hoch genug sein, um den gesundheitspolitischen Zielen der Cannabispolitik gerecht zu werden. Sie hat dort ihre Grenzen, wo sie infolge Überregulierung das Weiterbestehen eines Schwarzmarktes fördern würde. Konkret müssten auf der Seite des Handels fachliche Anforderungen, Abgabe- und Produktevorschriften, ein Werbeverbot, die Besteuerung sowie allenfalls eine Preisbindung sichergestellt sein. Auf der Konsumentenseite müsste eine Altersbeschränkung vorgesehen werden. Gleichzeitig wäre, um einem Drogentourismus vorzubeugen, ein Wohnortsnachweis unumgänglich.
Die Kommission gibt aus fachlicher Sicht dem Lizenzierungsmodell den Vorzug, da es saubere und durchsetzbare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Cannabis schafft. Sie ist der Meinung, dass damit mehr Glaubwürdigkeit geschaffen wird als mit einem Modell, das letztlich das Spannungsfeld zwischen einem grundsätzlich verbotenen Handel und dessen beschränkte praktische Tolerierung nicht aufzulösen vermag. Welchen Weg der Gesetzgeber bezüglich einer zukünftigen Cannabispolitik einschlägt, muss unter den gegebenen Umständen letztlich politisch und nicht fachlich entschieden werden.
Der ausführliche Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen wird voraussichtlich Mitte Mai [1999] veröffentlicht.
CDU und Cannabisfreigabe.
Autor: Helmut S.
01.03.2001
Hallo,
auch ich wäre unheimlich froh,wenn sich die Bundesregierung ein Beispiel
an Belgien oder an der Schweiz nehmen würde.Aber SPD u.Grüne haben
ja nichts mehr mit ihren früheren Programmen am Hut,es geht ja nur noch
um Machterhaltung.
Das von der CDU etwas ernsthaftes in Richtung Cannabislegalisierung
kommt glaube ich niemals.Ich erinnere mich noch an die Talkshow vom
1.5.94 bei Erich Böhme,Talk im Turm.Da hat doch die damalige
Bundesjugendministerin Angela Merkel 2Std. über das Teufelszeug
mit grosser Unwissenheit hergezogen!
Gruß Helmut
"Cannabis soll in Sachsen-Anhalt verboten bleiben"
Autor: Joe Wein ©
01.03.2001
So steht's heute in der Leipziger Volkszeitung:
=======
Magdeburg. Ein Antrag der CDU zur Drogenpolitik könnte morgen
in Sachsens-Anhalts Landtag für hitzige Debatten sorgen. "Wir
wollen, dass sich das Parlament gegen die Streichung von Cannabis
als illegale Droge im Betäubungsmittelgesetz ausspricht und die
Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene gegen die
Legalisierung bislang illegaler Rauschmittel einzusetzen", erläuterte
gestern Fraktionssprecher Andre Schröder.
=======
Kann es sein, dass die CDU erkennt, wie eine Legalisierung allmaehlich immer naeher rueckt, wenn sie es noetig findet, ihre veraltete Position nochmals zu unterstreichen?
Statt eine ueberholte und verfehlte Politik zu verteidigen, sollte die CDU von ihren christdemokratischen Kollegen in der Schweiz lernen, die die Entkriminalisierungd der Cannabiskonsumenten unterstuetzten.
Folgende Zitate stammen aus einem Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Schweizer Parlaments vom 30. April 1999:
"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel."
"Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten, sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."
Mit anderen Worten, Strafverfolgung ist sinnlos, ja noch schlimmer, sie ist schaedlich. Die Schweizer haben Vergleiche beim Cannabiskonsum in den verschiedenen Kantonen angestellt (die Durchsetzung des Betaeubungsmittelgesetzes ist naemlich Aufgabe der Kantone und die gingen daher bisher hoechst unterschiedlich vor). Schweizer Studien fanden, dass ausgerechnet dort wo noch auf Bestrafung der Konsumenten gesetzt wurde der Konsum am weitesten verbreitet ist!
Das Cannabisverbot ist daher kein geeignetes Mittel zur gesundheitlichen und sozialen Praevention, was laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine NOTWENDIGE Voraussetzung ist, damit das Verbot ueberhaupt verfassungsmaessig ist.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
re: joe
Autor: Kenny
01.03.2001
leider steht aber in diesem artikel auch darin das die spd sich voll und ganz diesem antrag anschliessen wird und keine "gesundheitsschädliche" politik wie die pds verfolgen will die ja bekanntermassen cannabis entkriminalisieren möchte.
unsere neue drogenbeauftragte hat übrigens gesagt sie sehe keinen grund mehr warum kranke jetzt noch selber cannabispflanzen anbauen sollten da es ja jetzt in apotheken arzneien auf cannabis-basis gibt. also auch in dieser hinsicht wieder ein schritt zurück?? wieso denn immer teure chemische medikamente wenn das beste mittel sogar zu hause im garten wachsen kann? aus diesen politikern soll mal einer schlau werden!
Wieso
Autor: zum Heulen
01.03.2001
Wieso vertreten Politiker eigentlich eine Meinung zu einem Thema, von dem sie offensichtlich nicht die leiseste Ahnung haben? Und das auch noch derart, dass schon jede Diskussion darüber im Keim erstickt wird?
Es frage sich jeder, ob er eine Partei wählen kann, die ihn wegen Kiffens kriminalisiert und den Führerschein entzieht, entgegen jeglicher Logik und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wie wäre es, wenn JoeWein oder ein ähnlich kompetenter Mensch gegen einen Politiker (CDU oder SPD) in einer Fernsehsendung (Ard oder ZDF) zum Streitgespräch über das Thema anträte?!?
Fernsehduell
Autor: flea ©
01.03.2001
a) Politiker stellen sich nie in Diskussionen wirklichen fachleuten
b) und wenn sie es tun schaffen sie es meistens mit einer unglaublichen Kaltschnäuzigkeit Falsches als richtiges darzustellen.
)-
Autor: Lise Lega ©
01.03.2001
Es sollte auch auf der Befürworterseite Profis in Sachen Kaltschnäuzigkeit geben, die sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen.
Aber ich verstehe die Gründe für das Verbot nicht. Was von den Politikern so von sich gegeben wird, sind so haarsträubende Theorien, die von der Wirklichkeit allesamt widerlegt werden, dass sie da eigentlich selbst nicht dran glauben können.
Ich vermute fast, dass die USA und die UN (fast ein und dasselbe;) einfach so viel Druck ausüben, dass sich kaum ein Staat traut, hier souveräne Politik zu machen.
Vermutlich wird es irgendwann einmal die Rechtsprechung sein, die das Gesetz dann doch für verfassungswidrig erklärt.
Die Prohibition nützt zu vielen.
Autor: Hans Maier d.E. ©
01.03.2001
Ein Hauptgrund für die Aufrechterhaltung der Drogenverbote liegt darin das von diese Verboten zu viele Profitieren.
Nicht nur die Hersteller und Händler legaler Drogen, die die Konkurenz
fürchten, arbeiten mit Lobbymitteln dagegen sondern auch die seit
Jahrzehnten immer weiter aufgeblähten Sicherheitsapparate haben kein
Interesse daran das ihnen ihre Existensberechtigung abhanden kommt.
Eine liberale Drogenpolitik, die der Maffia die Lebensgrundlage entziehen
würde, würde auch Zehntausende von Spitzeln, Schnüfflern und Schergen
überflüssig machen, sowie die immer weiter um sich greiffenden staatlichen
Überwachungsmaßnahmen fragwürdig machen, die ja zum grössten Teil
mit der Bekämpfung der sog. organisierten Kriminalität begründet werden.
Da sich Heutzutage zeigt, das auch die Linken, die früher derartige Mittel immer schärfstens kritisiert haben, nun die Nützlichkeit dieser Mittel im
politischen Kampf, siehe der Kampf gegen Rechts, erkannt haben, ist mit langem Widerstand gegen jede Liberalisierung zu rechnen.
Die einzigen Stellen die derzeit die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland noch halbwegs
aufrecht erhalten, sind die Gerichte und ohne eine höchstrichterliche
Grundsatzentscheidung sehe ich schwarz für die Liberalisierung.
mfG
Hans Maier
Aufruf an CDU: Beweist eure Politik
Autor: ghound ©
01.03.2001
Hallo CDU!
Glauben Sie, Sie sind nachdem alle Fakten über Cannabis aufgedeckt wurden noch als Partei glaubwürdig?
Meine Prognose: Es gibt schon jetzt genügend Leute und wird in Zukunft immer mehr Leute geben, die sich an kriminalisierte Zeiten zurückerinnern.
Je länger das Verbot aufrechterhalten wird desto lauter werden nachher die Schreie nach Entschädigung sein!
Würden Sie ihr Kind einem Lehrer anvertrauen, der wissentlich zum Schaden anderer die Unwahrheit sagt
??? nein ???
Aber ihr Land vertrauen Sie einer Partei an, die Politik mit Lügen wissentlich schädlich und gefährlich macht?
ja, sie ist glaubwürdig
Autor: Paul Buhr ©
01.03.2001
Nach einer Umfrage unter
Cannabiskonsumenten wählen selbst
30-35% von ihnen die CDU. Genauso
spricht sich die CDU gegen die Homoehe
aus und ein ähnlicher Anteil der
Schwulen und Lesben wählt CDU. Und
wenn innerhalb der Randgruppen, die
die CDU politisch bekämpft genug Leute
die Partei wählen, wozu soll sie dann
ihre Meinung ändern?
Die Drogenprohibition ist für so gut
wie keinem CDU-Sympatisanten ein
Hinderungsgrund, die Partei zu wählen,
da es nur ein politisches Randthema
ist.
Die Drogenprohibition wollen viele
Leute nur aus dem Grund haben, da sie
in Drogenkonsumenten einfach
Kriminelle sehen. Viele Leute sind
einfach der Meinung, Haschisch muß
verboten bleiben, weil Handlungen
damit kriminell sind. Fertig.
Alles was mit Drogen zu tun hat ist
für viele diskrimminierungswürdig und
wollen da nicht kapitulieren. Ganz
unabhängig davon, ob es da noch einen
sinnvollen Punkt gibt, um die
Prohibition zu rechtfertigen. Für die
Rechtfertigung braucht man jedoch
einen anderen Punkt und der wird dann
erfunden. Und wenn dieser nicht mehr
glaubwürdig ist, kommt der nächste
Rechtfertigungsgrund.
antwort
Autor: ghound ©
01.03.2001
hallo!
ich stimme zu: drogen ruft wohl anerzogenerweise bei sehr vielen menschen negative assoziationen hervor.
diese assoziationen führen zu einem bauchgefühl "Drogen sind schlecht", was sich dann in blinden Aktionismus gegen Vernunft und Drogen äußert.
Und ich denke dass viele Leute ihr eigenes Bauchgefühl über jede Wissenschaft stellen, denn was nicht sein darf das nicht sein kann.
Es geht nicht um Drogen allgemein - Hanf ist das Thema
Autor: Pokemon7
02.03.2001
Nein Leute so geht's nicht. Wenigstens wir(!) sollten das doch auseinanderhalten:
Wir diskutieren hier nur über Hanf (Cannabis, Marihuana, Haschisch). Es geht nicht um Drogen allgemein.
1. bin ich nicht dafür, dass wirklich gefährliche Drogen wie z.B. Heroin freigegeben werden.
2. müssen wir, wenn wir von "Drogen" reden, natürlich auch Alkohol, Tabak, Kaffee etc. mit einbeziehen.
Das ist doch die Crux, dass für die meisten (unaufgeklärten) Menschen alles, was illegal ist, Drogen sind, alles andere nicht.
Wir müssen unsere Mitbürger darüber aufklären, dass Hanf ein absolut harmloses und unschädliches Pflänzchen mit vielen positiven Wirkungen ist, sozusagen Babynahrung im Vergleich zu hochprozentigen alkoholischen Getränken.
Niemand hat das Recht dem Hanfliebhaber sein Genussmittel zu verbieten, solange Alkohol und Tabak freigegeben sind.
Aber: "The Times They Are A-Changin'" - Bob Dylan
Fernsehduell: Politiker vs. Experten
Autor: Christian Grabbe ©
02.03.2001
Ich kann mich noch gut daran erinnern
das während der "Daum- Affäre" Günther
Amendt von Talkshow zu Talkshow pilgerte
um "Legalisierungswerbung" zu machen.
Er hatte die gleichen guten Argumente
wie wir, doch die Politiker mit denen
er dört "diskutierte" (Tip: Essay von
Rudolf Walter Leonhardt; "Zuhören ist
das Schwerste") liessen sich davon
nicht im geringsten beeindrucken, ja
sie antworteten auf eine Frage wie sie
zur Legalsierung stehen gar mit den
schauerlichsten Märchen der Neuzeit,
so wie z.B. Frankfurt a.M.'s Ober-
bürgermeisterin: "Ich will nicht das
die Dealer in die Kindergärten gehen.
Das würde im Falle einer Legaliserung
passieren! (Ende, aus, basta!)"
Tja, was sollte der gute Mann da noch
drauf antworten? Solchen Leuten kann
man mit noch so guten Argumenten nicht
klarmachen, das ihre Position nicht
rationell begründet werden kann, da sie
sie nur aus taktischen Gründen vertreten,
sie nicht vorhaben sie zu änderen da
sie befürchten müssten das ihnen
"drogenfreundliche" Aussagen bei der
nächsten Wahl gewaltig zu schaffen
machen werden. So ist das halt in der
Politik... dort geht es nicht um die
"Wahrheit", sondern um gewonnene Wahlen.
Ich bin allerdings zuversichtlich das
die Frage der Legalisierung weicher
Drogen in Zukunft mehr und mehr in
den Vordergrund rückt und ein Gross-
teil der Bevölkerung die Entwicklung
im Ausland, nach mehr und mehr vor-
liegenden positiven Ergebnissen, gut-
heissen wird.
Und dann, liebe CDU, geht es wieder
um gewonnene Wahlen...
Mit wählenden Grüssen
Christian
Entkriminalisierung
Autor: Joe Wein ©
02.03.2001
Dass auch die SPD noch nicht reif fuer eine Cannabislegalisierung ist, will ich nicht bezweifeln. Man muss hier genau differenzieren. Legalisierung, das hiesse auch legalen Handel wie bei Alkohol und das will die SPD bis jetzt noch nicht, auch wenn erst das eine effektive Besteuerung zuliesse.
Andererseits besteht jedoch bei allen Parteien (selbst der CDU!) die prinzipielle Bereitschaft, den Besitz geringer Mengen von Cannabis nicht zu bestrafen. Niemand kann sich schliesslich ueber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen, die sich am kommenden Freitag zum siebten Mal jaehrt: Ein Bestrafung fuer den Besitz geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum ohne Fremdgefährdung ist nach dem Urteil von 9. Maerz 1994 mit dem Verhaeltnismaessigkeitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar.
Die Frage ist, wie lange trotzdem noch Ermittlungsverfahren wegen geringster Mengen von Cannabis anlaufen sollen, obwohl diese von Rechts wegen anschliessend eingestellt werden muessen. Hunderttausende von Deutschen wurden in den letzten Jahren wegen solcher Delikte zum Objekt staatsanwaltlicher Ermittlungen. Ihre Daten stehen ab dann im Polizeicomputer und sie muessen u.A. bei jeder Verkehrkontrolle damit rechnen, dass sie von den kontrollierenden Beamten fuer Junkies gehalten werden (im Computer erscheint nur ein Kuerzel fuer "Betaeubungsmittelvergehen").
In vielen Faellen werden, ohne Verurteilung Fuehrerscheine entzogen obwohl keine einzige Fahrt im berauschten Zustand nachgewiesen wurde. Wiese zerstoert der Staat hier berufliche Existenzen um seine Missfallen einer Droge auszudruecken, die weniger schaedlich ist als Alkohol und Nikotin?
Die Verfolgung von Cannabiskonsumenten ist nicht nur ungerecht und untergraebt die Autoritaet des Staates, sie ist auch sinnlos. 2,5 Prozent der niederlaendischen Bevoelkerung ab 15 sind regelmaessige Cannabiskonsumenten, im Vergleich zu 3,0 Prozent der westdeutschen Bevoelkerung von 18-59. Die 118.793 Anzeigen wegen Cannabis verursachten im Jahre 1999 enorme Personalkosten und soziale und individuelle Probleme, ohne vorzeigbare Erfolge bei der Reduktion des Cannabiskonsums. Es gibt keine Studien die einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und einer Reduktion des Cannabiskonsums nachweisen koennten.
Der Jahresbericht 2000 über den Stand der Drogenproblematik in der Europäischen Union der EMCCDA schreibt:
"Diese Raten deuten auf eine geringe direkte Verbindung zwischen der Prävalenz des problematischen Drogenkonsums und der nationalen Drogenpolitik hin, da die Konsumraten in vielen Fällen trotz der unterschiedlich liberalen bzw. restriktiven Politik in einzelnen Mitgliedstaaten offenbar ähnlich - und häufig relativ niedrig - sind."
Der Bericht der Schweizer parlamentarischen Kommission zur Reform des Betaeubungsmittelgesetzes schreibt:
"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel."
"Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten, sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."
Die SPD hat bereits 1993 im Bundesrat und nochmals 1996 im Bundestag einen Vorstoss zur Entkriminalisierung gemacht. Das ist etwas anderes als Legaliserung. Bei einer Entkriminalisierung bliebe Cannabis weiterhin im Betaeubungsmittelgesetz aufgefuehrt (genauso wie in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz), es wuerden allerdings Bedingungen erlassen unter denen der Besitz, Erwerb und Anbau zum persoenlichen Konsum nicht mehr verfolgt wuerde.
Zum Beispiel schlaegt Variante 2 des Schweizer Entwurfs zur Reform des Betaeubungsmittelgesetzes die Hinzufuegung des folgenden Paragraphen vor:
"Art. 19b
Nicht strafbar ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und wer:
a. Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis ohne medizinische Indikation konsumiert;
b. für den eigenen Konsum von Betäubungmitteln des Wirkungstyps Cannabis eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 Absatz 1 [unerlaubter Erwerb, Besitz, Anbau] begangen hat, ohne dadurch den Konsum Dritter zu ermöglichen; oder
c. Betäubungsmittel zur Ermöglichung des unmittelbaren gemeinsamen Konsums unentgeltlich an Erwachsene abgibt."
Paragraf 19b Absatz a. ist fuer Deutschland irrelevant, da das deutsche Betaeubungsmittelgesetz den Konsum selbst nicht explizit mit Strafe bedroht.
Eine solche Loesung ist ist mit internationalen Drogenabkommen vertraeglich und in Deutschland in absehbarer Zeit mehrheitsfaehig. Eine Bereitschaft zur Entkriminalisierung existiert von der PDS bis hin zur FDP, und letztlich, in sehr eng umgrenztem Rahmen, auch bereits bei der CDU.
Mitglieder der CDU die die Drogenpolitik ihrer Partei ablehnen haben mir geschrieben weil sie eine Entkriminalisierung unterstuetzen. Die Erkenntnis, dass das Cannabisverbot nicht mehr zeitgemaess ist, ist nicht mehr aufzuhalten.
Liebe CDU, vergesst nicht was Michail Gorbatschow einmal Erich Honecker gesagt hat:
"Wer zu spaet kommt den bestraft das Leben."
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Fenrsehen und Heroinfreigabe
Autor: flea ©
02.03.2001
1. Ich habe auch damals diese Sendung bei Christiansen gesehen und war beeindruckt. A) Von Hernn Amendt. Er hat in einfachen Erklärungen nachvollziehbar das ganze Dilemma augezeigt, daß die Drogenpolitik hier erzeugt. Und ebenso beeindruckt (wenn auch in einem sehr negativen Sinn) war ich von den Politikern (der übliche CSU-Vertreter sowie diese unglaubliche Däubler-Gmelin). Beeindruckt hat mich die absolute Resistenz dieser Leute gegen vernünftige Argumente.
Vielmehr Sinn würde ein seriöse Dokumentation über das thema cannabis machen. Von den historischen Wurzeln über Wie es zum Verbot kam bis zu den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Legalisierungen in belgien und der Schweiz.
2. Was die freigabe von heroin betrifft. Zustimmung hier geht es in 1. linie um die Freigabe von C und es sollte nicht vermischt werden. Aber! Das problem ist die gesamte Drogenpolitik. So sollte es Schwerstabhängigen ermöglicht werden unter ärztlicher Aufsicht (denn es sind keine gewöhnlichen Süchtige sondern Kranke) wenn schon zu wenig Entzugsplätze da sind heroin verabreicht werden. Das hat nämlich einige Vorteile
1.Keine dreckiger Stoff, keine Überdosierung, kein goldener schuß
2. keine Ansteckungsgefahr mit AIDS, hepatitis oder sonst was
3. Kein Beschaffungskriminalität, kein Dorgen (Baby-)-Strich
4kein geld für die org. Kriminalität.
Und diese 4 Punkte sind in aller Intresse, von gesellschaftlichem Intresse.
Die Junkies spritzen den Dreck so oder so-also sollte man doch wenigstens die Rahmenbedingungen ändern.
so sieht's aus
Autor: Wirklichkeit
02.03.2001
"Dass immer mehr Schüler kiffen, hat eine Umfrage der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) ergeben. Während im Jahre 1990 10,2 Prozent der befragten 15- bis 16-Jährigen angaben, schon ein- oder mehrmals Cannabis konsumiert zu haben, waren es 1998 dreimal mehr - nämlich 31,2 Prozent."
"Also bei uns ist das so: Auf der Realschule ham die nen Drogentest (man stelle sich vor: HAARPROBE --- Na, wenn's Vaterstaat bezahlt...) für die 8er und 9er gemacht. Das Ergebnis: Über 40% konsumier(t)en irgendwelche illegalen Drogen (Tabak wurde also noch nicht mal mitgerechnet!!!) und nicht "nur" Cannabis. "
AUFWACHEN!!!
cannabislegal.de
Autor: cannabislegal.de
03.03.2001
lesen hilft vor verdummung - zensur=tod der demokratie
Warum wurde mein Beitrag gelöscht?
Autor: Toni21*
03.03.2001
Dieser Eintrag war kein Scherz sondern ernstgemeit.
aufklärung von wem?
Autor: domenik walters
03.03.2001
Ich weiß nicht wie viele Fakten bereits für eine Entkrimminalisierung von Cannabis sprechen würden, und wieviele Leute bereits "aufgewacht" sind,zumindest in den etwas größeren Städten, was den Gafahren von Cannabis anbelangt.
Doch trotzdem meiden viele Parteien aus Deutschland, der Pflanze Cannabis den Rücken zu stärken.
Da ja doch fast 40 % der Jugendlichen bereits Erfahrung mit Cannabis gemacht haben,und manche auch schon mit harten Drogen, finde ich wird es zeit die Lage zu realisieren.
Ich würde mir wünschen die Drogen-Äufklärung den Schulen, und nicht den Dealern zu überlassen.
Und so wie es jetzt läuft kann es nicht richtig sein, wie man ja am Exstacy-Konsum wunderbar sehen kann. Immer mehr Pillen gehen in den Discos über den Ladentisch und die Drogentoten werden auch immer mehr statt weniger.
Domenik Walters
Schutz nur der Erwachsenen?
Autor: Lise Lega ©
03.03.2001
Ist das Drogenverbot eigentlich nur zum Schutz Erwachsener gedacht? Denn Jugendliche haben ja keinerlei Schwierigkeiten, welche zu beschaffen.
Ein wirkungsloses Verbot ist verfassungswidrig
Autor: Joe Wein ©
05.03.2001
"Vergleicht man die Gesamtwerte der 18- bis 39-jaehrigen ist der Cannabiskonsum in Spanien, Grossbritannien, Frankreich und Daenemark weiter verbreitet als in Westdeutschland, das wiederum hoehere Werte aufweist als Schweden, die Schweiz, Norwegen, Finnland und Flandern. (...) Auffaellig sind die relativ aehnlichen Gesamtwerte fuer Spanien, Westdeutschland, Schweden und die Schweiz, obwohl sich die Cannabispolitik in diesen Laendern erheblich unterscheidet."
Aus: "Konsumtrends illegaler Drogen in Deutschland: Daten aus Bevoelkerungssurveys 1990-1995"
Ludwig Kraus, Rita Bauernfeind
Institut fuer Therapieforschung, 1998
"Diese Raten deuten auf eine geringe direkte Verbindung zwischen der Prävalenz des problematischen Drogenkonsums und der nationalen Drogenpolitik hin, da die Konsumraten in vielen Fällen trotz der unterschiedlich liberalen bzw. restriktiven Politik in einzelnen Mitgliedstaaten offenbar ähnlich - und häufig relativ niedrig - sind."
2000 Jahresbericht über den Stand der Drogenproblematik in der Europäischen Union, EMCDDA
"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments
30.4.1999
"In der französischen Schweiz wird deutlich härter gegen Cannabiskonsumenten vorgegangen als in der Deutschschweiz. Die höhere Repression zahlt sich laut der Studie jedoch nicht aus.
Im Gegenteil: In der Romandie haben 39 Prozent der 15- bis 74- jährigen Männer mindestens einmal Cannabis konsumiert, in der Deutschschweiz 32 Prozent und im Tessin 28 Prozent."
Artikel im Zuercher "Tages-Anzeiger" 15.02.2001 ueber die Ergebnisse einer Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA).
"Die Freiheit der Person, die das Grundgesetz als "unverletzlich" bezeichnet, ist ein so hohes Rechtsgut, daß in sie aufgrund des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aus besonders gewichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen, sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert. Nach diesem Grundsatz muß ein grundrechtseinschränkendes Gesetz geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können."
Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.1994
Eine praeventive Wirkung des Cannabisverbots ist wissenschaftlich bisher nicht belegbar. Wenn ein weniger in die Grundrechte eingreifenden Mittel die selbe oder gar eine niedrigere Cannabispraevalenz zur Folge hat dann ist der Gesetzgeber nach dem Grundgesetzt verpflichtet, das weniger schaedliche Mittel zu waehlen. Eine Kriminalisierung der Konsumenten widerspricht, angesichts der Wirkungslosigkeit des Verbotes, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Deshalb gehoert Cannabis endlich legalisiert, kontrolliert und besteuert.
Joe Wein
joewein@pobox.com
Wirkungslosigkeit des Verbots?
Autor: Lise Lega ©
06.03.2001
Ob das Verbot gänzlich wirkungslos ist, lässt sich nicht so leicht bejahen. Ich glaube schon, dass im Falle der Legalisierung und bei stärkerer Aufklärung der Konsum etwas ansteigen wird, auch wenn Vergleiche mit der Schweiz und Holland dies nicht bestätigen. Dieser Anstieg würde aber hautsächlich Erwachsene betreffen, die kaum oder nie kiffen und auch keine Bezugsquellen haben.
Das Verbot von Cannabis ist aber auf jeden Fall unangemessen, bzw. unverhältnismässig i.e.S., da es kaum Nutzen bringt, aber viele Schäden anrichtet. Ich denke, wenn der Fall das nächste oder übernächste Mal beim BVerfG landet, werden ein paar klarstellende Worte fallen.
Re: Wirkungslosigkeit des Verbots?
Autor: Joe Wein ©
08.03.2001
Lise Lega schrieb:
> Ob das Verbot gänzlich wirkungslos ist, lässt sich nicht so leicht
> bejahen. Ich glaube schon, dass im Falle der Legalisierung und bei
> stärkerer Aufklärung der Konsum etwas ansteigen wird, auch wenn Vergleiche
> mit der Schweiz und Holland dies nicht bestätigen.
> Dieser Anstieg würde aber hautsächlich Erwachsene betreffen, die
> kaum oder nie kiffen und auch keine Bezugsquellen haben.
Ein Vergleich der in wissenschaftlichen Studien ermittelten Zahlen fuer Westdeutschland und den Niederlanden zeigt, dass es dort mehr Leute mit Cannabiserfahrung gibt:
NL: 15,6 Prozent
DE: 13,4 Prozent
Vergleicht man die aktuellen Konsumenten (Konsum in letzten 12 Monaten) dann herrscht schon wieder Gleichstand:
NL: 4,5 Prozent
DE: 4,5 Prozent
Bei aktuellen Konsumenten (Konsum in den letzten 30 Tagen) liegt Westdeutschland vorne:
NL: 2,5 Prozent
DE: 3,0 Prozent
Eine Erklaerung dafuer waere, dass der durch Strafverfolgung erschwerte Zugang den Probierkonsum einschraenkt, bei erfolgtem Einstieg in den Konsum jedoch Verfolgung die gegenteilige Wirkung haben kann. Wenn ein Cannabiskonsument z.B. Schwierigkeiten hat, zuverlaessige Lieferanten zu finden wird er sich eher im Eigenanbau versuchen als jemand, der jederzeit in der naechsten Kleinstadt in einen Coffee Shop gehen koennte. Das wiederum erhoeht dann die individuelle Verfuegbarkeit von Cannabis. Genauso ermutigen Lieferprobleme die Vorratshaltung. Wer nicht weiss ob es in den naechsten Wochen was zu kaufen gibt der kauft dann auch eher fuer ein paar Monate auf Vorrat ein.
Ich kaufe nur sehr selten eine Flasche Wein, aber wenn ich Wein im Haus habe dann trinke ich ihn auch oefter. Ich kann mir vorstellen dass es bei Cannabis aehnlich ist.
> Das Verbot von Cannabis ist aber auf jeden Fall unangemessen, bzw.
> unverhältnismässig i.e.S., da es kaum Nutzen bringt, aber viele Schäden
> anrichtet.
Laut der Repraesentativumfrage des Instituts fuer Therapieforschung Kraus/Bauernfeind 1997) gaben von den ehemaligen Cannbiskonsumenten folgender Prozentsatz als Grund an warum sie aufgehoert haben:
"Angst vor Bestrafung": 2,8 Prozent
"Verfahren gegen mich": 0,2 Prozent
"Gerichtliche Verurteilung": 0,1 Prozent
"War in Haft": 0,1 Prozent
aber:
"Angst vor gesundheitlichen Schaeden": 13,1 Prozent
"Wirkung unangenehm": 17,5 Prozent
"Angst suechtig zu werden": 18,5 Prozent
"Hat nichts gebracht": 48,4 Prozent
"Nur probieren": 85,4 Prozent
Die Strafbarkeit spielt also keine entscheidende Rolle beim Ausstieg aus dem Konsum.
Die Schaeden durch die Verfolgung sind betraechtlich. 325 Strafanzeigen die jeden Tag gegen Leute geschrieben werden die niemandem etwas getan haben. Fuehrerscheinentzug, ruinierte Existenz, familiaere Probleme, usw. Zusaetzlich kostet das Verbot jaehrlich mindestens 2 Milliarden DM an Kosten fuer Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und entgangene Einnahmen durch den unbesteuerten Schwarzmarktverkauf.
> Ich denke, wenn der Fall das nächste oder übernächste Mal beim
> BVerfG landet, werden ein paar klarstellende Worte fallen
Das glaube ich auch. Der derzeitige Zustand, wo die Bestrafung von Bundesland zu Bundesland extrem verschieden ausfaellt, wie z.B. bis 30 Gramm strafffrei in Hessen und gerichtliche Verurteilung mit Geldstrafe fuer weniger als ein Gramm Cannabis in Bayern.
Warum hat noch niemand Vergleichstudien angestellt, wie es mit der Haeufigkeit des Konsums in den verschiedenen Bundeslaendern aussieht? In der Schweiz hat der Vergleich ja ergeben dass in der strengen Romandie 39 Prozent der maennlichen Bevoelkerung Cannabis probiert haben, gegen nur 32 Prozent der liberalen Deutschschweizer und 28 Prozent der Tessiner. Tessin versorgt Norditalien mit "Duftkissen" aus seinen zahlreichen Hanflaeden. Die Verbieter verstehen nicht, dass das Verbot das Verbotene begehrlicher macht, gerade fuer die Jugend. Alte Herren die es gelernt haben, keine unnoetigen Risiken einzugehen, meinen, junge Menschen durch die Schaffung zusaetzlicher Risiken vom Cannabiskonsum abzuhalten. Dabei erreichen sie das Gegenteil und gefaehrden unsere Jugend unnoetig.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Wann endlich?
Autor: Gerechtigkeit_EF
09.03.2001
Wann endlich lernt die Masse der Deutschen so zu handeln wie sie es immer proklamieren: gerecht, tolerant, vorurteilslos. Aber es ist wohl in dieser Gewinnorientierten Gesellschaft hoffnungslos, eine Besserung zu erwarten. Die meisten sind nicht einmal gewillt sich ordentliches Infomaterial zu Gemüte zu führen.
Re.: Joe Wein u. Co.
Autor: Florian Schiefer ©
09.03.2001
Liebe Diskutanten,
vor genau 7 Jahren war ich ebenfalls ein solcher verborter, ignoranter "Otto-Normalbürger", für den alle "Drogen" Teufelszeug waren, das verboten gehört. Im Rahmen der JU-Arbeit kam dann die Diskussion um Cannabis-Legalisierung in S-H (Heide Moser) auf, die es mit sich brachte, daß ich mich zum ersten mal über diese Dinge informierte.
Aber so lange ich auch suchte und je mehr ich mich informierte, desto mehr gute Argumente entdeckte ich, die für eine Legalisierung sprachen und gegen Verbote.
Insbesondere wenn harte Fakten gefragt waren, reagierten Cannabisgegner mit allgemeinen Glaubenssätzen ("Es ist ne Einstiegsdroge, verursacht Psychosen und Erbgutschädigungen, Verbote schrecken ab....") - aber Fakten? Fehl am Platze. Insbesondere wenn es um die Gesundheitsgefahren geht, herrscht allgemeine Faktenlosigkeit auf Seiten der Legalisierungsgegner (logisch, daß Rauchen schädlich ist, aber z.B. Cannabis in Kakao oder Plätzchen?).
Mittlerweile bin ich überzeugt, daß bei anhaltender Diskussion und der damit einhergehenden Aufklärung der Leute kein Weg an einer Legalisierung vorbeigeht. Das wird zwar noch dauern, weil die alten Betonkopf-Bildleser noch einige Zeit das Stimmungsruder in der Hand halten werden (z. B. meine Oma: "Die Hascher, die sich am Bahnhof totspritzen..."), aber man sehe sich nur die Jüngeren an: Ein Großteil hat Erfahrungen mit Cannabis und weiß daher, daß Cannabis viel unspektakulärer ist, als getan wird. Entsprechend wird sich das ganze auf kurz oder lang entspannen.
In froher Erwartung
Florian Schiefer
P.S. Bin interessiert an sämtlichen Statistiken, Erhebungen und FAKTEN zum Thema. Bitte mails an: schiefer@tux.solutionworks.org
re
Autor: flea ©
09.03.2001
Die Wahrheit läßt sich nicht verstecken (ho welche hehrer satz). Aber man bemerkt ja trotz allem eine schleichende Änderung ggü C in der Gesellschaft. Allein dieser über ein halbes jahr hier stehende Beitragsblock zu diesem Thema. Oder gestern im ZDF bei der Ratesendung Risiko hatte ein Kandidat das Thema Hanf und beantwortete dazu Fragen und leistete Aufklärungsarbeit. das wäre doch vor 10 Jahren undenkbar gewesen
Die Schweiz legalisiert
Autor: Joe Wein ©
09.03.2001
Der Gesetzesvorschlag der Schweizer Regierung zur Cannabisreform wurde eingebracht! Er sieht nicht nur die Straffreiheit des Konsums und der dazu erforderlichen Vorbereitungshandlungen (Erwerb, Besitz, Anbau) sondern auch die Tolerierung von Verkaufsstellen und Anbau. Gleichzeitig soll die Drogenprävention ausgebaut werden.
"Die Hauptneuerung betrifft die Cannabisproblematik. So soll die generelle Aufhebung der Strafbarkeit des Cannabiskonsums und seiner Vorbereitungshandlungen sowohl der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen als auch Polizei und Justiz entlasten. Als flankierende Massnahme sollen gezielte Impulse im Bereich der Prävention gesetzt werden, um einer Banalisierung des Cannabiskonsums entgegen zu wirken. Ebenso sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um bei Jugendlichen mit sich abzeichnenden Problemen frühzeitig intervenieren zu können. Dabei steht der Leitgedanke «Hilfe statt Strafe» im Vordergrund."
"Bei der Veröffentlichung der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat im vergangenen Oktober die Frage offen gelassen, ob und unter welchen Bedingungen Anbau und Handel von Cannabisprodukten toleriert werden könnten. Der Bundesrat ist heute zum Schluss gekommen, dass er die Kompetenz erhalten soll, anhand der im Gesetz abgesteckten Rahmenbedingungen klare Prioritäten bei der Strafverfolgung setzen zu können. Eine gewisse Zahl von Verkaufsstellen könnten ebenso toleriert werden wie der Anbau von Drogenhanf und die Herstellung von Cannabisprodukten - sofern die vom Bundesrat auf Verordnungsstufe definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Damit soll die Trennung von Industrie- und Drogenhanf und die Bekämpfung des Exports von Cannabisprodukten erleichtert werden."
Die Pressemitteilung der Schweizer Regierung ist auf der ueblichen Cannabislegalisierungswebsite, deren URL ich aufgrund der Forumsregeln nicht nennen darf, nachzulesen.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Hoffnung
Autor: ghound ©
09.03.2001
Hallo!
Die Schweiz entkriminalisiert Cannabis -- ein Schritt in die richtige Richtung. Die Fakten wurden geprüft und es wurde dementsprechend gehandelt. Lobenswert!
Wieso räumen wir in Deutschland dem Populismus so viel politisches Recht ein??
Die (neuen?) Erkenntnisse und die Fakten über Cannabis liegen auch bei uns DEFINITIV auf dem Tisch.
ghound
Jubel!
Autor: DerLinke ©
09.03.2001
Gerade in der Tagesschau! Schweiz legalisiert!
Ich habe Hoffnung, daß in näherer Zukunft es endlich auch bei uns so weit ist!
mfg
Phantastisch, vernunft hat gesiegt!
Autor: Olliver
09.03.2001
Wir werden eingekreist und dann müssen wir mitziehen.
Ansonsten wird mich Deutschland als Steuerzahler verlieren, denn ich Zahle den Bullen nicht ihren Lohn, damit sie mich wegen dem Konsum des Natürlichen verurteilen.
Zahlenvergleich
Autor: obo ©
10.03.2001
In den vergangegen Jahren verstarben in Bayern ( wo man schon für den Besitz von 1 Gramm Cannabis mit Strafverfolgung rechnen muß ) zwischen 223 und 340 Menschen ma den Folgen des Konsums illegaler Drogen.
In den Niederlande, wo Cannabis seit 26 Jahren in Coffe - shops erhältlich ist verstarben in den selben Zeiträumen zwischen 35 und 50 Menschen jährlich.
Die Bevölkerungszahl der Niederlande ist höher als die von Bayern.
Welche Schlußfolgerung läßt dies zu?
Ist die Verbotspolitik nicht nur gescheitert, sondern auch kontraproduktiv?
Legalisierung von Cannabis jetzt!
gruß obo
Nachfrage-Obo
Autor: flea ©
10.03.2001
"In den Niederlande, wo Cannabis seit 26 Jahren in Coffe - shops erhältlich ist verstarben in den selben Zeiträumen zwischen 35 und 50 Menschen jährlich. "
Kennst ja meine Einstellung, aber diese Zahlen überraschen mich aber doch deutlich.
In den NL starben tatsächlich nur sownige menschen an H, Crack oder dem anderen Dreck, der landläufig so unter dem Namen Rauchgift gehandelt wird?
Das ist ja extrem wenig. Habe garde mal nachgeschaut. Im Jahr 2000 waren es in Köln (knapp unter 1 mio Einwohner) 62 Drogentote.
Drogentote in den NL
Autor: Joe Wein ©
10.03.2001
Flea schrieb:
> "In den Niederlande, wo Cannabis seit 26 Jahren in Coffe - shops erhältlich
> ist verstarben in den selben Zeiträumen zwischen 35 und 50 Menschen
> jährlich. "
>
> Kennst ja meine Einstellung, aber diese Zahlen überraschen mich aber
> doch deutlich.
> In den NL starben tatsächlich nur sownige menschen an H, Crack oder dem
> anderen Dreck, der landläufig so unter dem Namen Rauchgift gehandelt
> wird?
Es hat zwar mit dem Thema Cannabis nur sehr bedingt zu tun, aber hier ist mal meine Meinung dazu:
Das Durchschnittsalter der niederlandischen Heroinkosnumenten liegt bei 35, das heisst 10 Jahre hoeher als in den USA. Der Grund dafuer ist dass in den NL seit Jahren weniger junge Menschen mit Heroin begonnen haben, vielleicht wegen der glaubwuerdigeren staatlichen Drogenaufklaerung, vielleicht wegen der Maerktetrennung durch Coffeeshops. Wer weiss... Auf jeden Fall heisst das hoehere Durchschnittsalter auch dass die NL-Konsumenten im allgemeinen erfahrener im Umgang mit ihrer Droge sind.
Viele Opiatabhaengige befinden sich zudem in Substitutionsprogrammen wo sie Methadon anstelle von Heroin verwenden. Methadon wird getrunken und nicht gespritzt, was viele Risiken vermeidet. Solche Programme wurden in Deutschland bisher noch sehr restriktiv gehandhabt.
Ein Drittel aller Drogentoten in Deutschland sterben kurz nach einer Abstinenztherapie oder einer Haftentlassung. Beim Heroinentzug baut sich schnell die Toleranz ab, was bewirkt dass das naechste Mal die bisher gewohnte Heroindosis toedlich wirken kann.
Ein aehnlicher Effekt ergibt sich dadurch dass manche Heroinabhaengige zu Alkohol oder Valium greifen wenn sie nicht an Heroin kommen. Nehmen sie dann Heroin waehrend die Ersatzdroge noch im Blutkreislauf ist dann potenzieren sich die atemdepressiven Wirkungen von Heroin und Alkohol bzw. Valium und es kommt zum Atemstillstand. Je verfuegbarer andererseits Heroin auf dem Schwarzmarkt ist, desto seltener kommt es zum Mischkonsum, vor dem in Deutschland im ausserdem viel zu wenig gewarnt wird. Eine schadensvermindernde Drogenpolitik wuerde hier viel staerker warnen und aufklaeren.
Jeder "Erfolg" bei der Aushebung von Drogenhaendlern der kurzfristig den Nachschub unterbricht bringt diese oben genannten Risiken mit sich. Je mehr Muehe sich der Staat bei der Trockenlegung des Heroinmarkts gibt desto mehr Drogentote kann es geben. Das erklaert vielleicht warum Baden-Wuerttemberg die zweithoechste Drogensterblichkeit unter allen deutschen Flaechenstaaten hat.
Die Niederlande als alte Handels- und Seefahrtsnation tun sich beim Unterbinden des Nachschubs naturgemaess schwerer. Ein grosser Teil des Seefrachtverkehrs fuer Deutschland, Belgien und Nordfrankreich laeuft ueber Rotterdam. Der Amsterdamer Flughafen Schipol ist einer der geschaeftigsten in Europa. Die hohe Verfuegbarkeit von Heroin und die relativ geringe Nachfrage wirken sich in niedrigeren Preisen aus. Das wiederum hat zur Folge dass viele niederlaendische Konsumenten Heroin nicht spritzen sondern rauchen oder schnupfen. Damit entfallen die Risiken des intravenoesen Konsums wie z.B. HIV, Hepatitis C. Der geringere Geldbedarf bedeutet dass mehr Konsumenten sozial integriert bleiben. Das heisst, weniger Selbstmorde durch eine Ueberdosis aus Verzweiflung ueber die persoenliche Situation.
Inwieweit die Trennung der Maerkte durch die Coffeeshops zur insgesamt niedrigen Heroinsterblichkeit beitraegt ist schwer zu sagen. Es scheint dass auch in Deutschland ein Grossteil der Konsumenten Cannabis von Personen erhaelt die nicht mit Heroin handeln. Deshalb glaube ich persoenlich dass das Argument der Maerktetrennung zwar eine gewisse Berechtigung hat, aber nicht ueberbetont werden soll.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
re
Autor: flea ©
10.03.2001
Wie immr erstmal danke für die Infos.
Well..
kann ich Joes beitrag dann verkürzt so zusammenfassen, daß die geringere Zahl der Drogentoten in den NL im vergleich zu D keine direkten Vergleich darüber zuläßt, ob auch die Zahl der Abhängigne geringer ist?
Vielmehr, und das ist denke ich die viel wichtigere Aussage, zeigt sich doch eindeutig die positiven Auswirkungen der NL-Drogenpolitik. Denn wenn im Vergleich zu D in NL viel weniger Drogentote zu beklagen sind, dann ist das doch ein positiver Effekt.
Daraus kam man folgendes Fazit ziehen und die alten Vorwürfe umdrehen:
Morlaisch verwerflich ist nicht der versuch einr Änderung der Drogenpolitik u.a. mit Legalisierung von C. Moralisch verwerflich bis zu verbrecherisch ist das starrköpfige Festhalten an einr Drogenpolitik die gescheitrt ist und der Realität hohnlacht.
referat
Autor: MrCoda
12.03.2001
ich habe die legalisierung und die geschichte in deutschland als thema in der schule, muss ein referat halten, at da wer gutes material oder n referat?!
re: referat
Autor: Kenny
13.03.2001
schau mal auf www.datacomm.ch/~virus/dbc/dbcanhis.htm#Index da findest du 10.000 jahre hanf ansonsten guck mal über suchmaschinen nach kleiber-studie oder schau im aerzteblatt-archiv nach cannabis des sind etz eigentlich so die interessantesten die ich kenne.
liebe cdu-redaktion, da es sich ja hier um bildung handelt wäre es nett wenn ihr das posting net gleich löscht bloss weil ne addresse geschrieben steht der arme kerl will doch nur ne gute note :-)
re-referat
Autor: flea ©
13.03.2001
Joe Wein (siehe weiter unten) schreibt in seinen Beiträgen immer seine email-Adresse mit hinein.
Schreib ihn einfach an, er wird dir genug Infos geben wo du was nachlesen kannst.
Er antwortet auch sehr schnell.
Re: Referat
Autor: obo ©
13.03.2001
Liebe CDU Red. bitte löscht dieses Posting nicht bevor der arme Schüler die Info für sein Referat hat. Ich weiß, daß das Posten von Links gegen die Forumsregeln verstößt, aber ihr könntet in diesem Fall doch Gnade vor Recht ergehen lassen, oder? :-)
Sachliche, gut geordnete und ausdruckbare Infos zu Thema Cannabis findest Du unter ://www.cannabislegal.de
Gruß obo
Die FDP will Cannabis legalisieren!
Autor: Tolernat
13.03.2001
Liberale wollen Hasch-Konsum erlauben
Von Alexander Schulte
Düsseldorf. Beim Kreisparteitag der Düsseldorfer FDP im Stadtmuseum
sorgten die Jungen Liberalen inhaltlich für Furore: Nach langer Debatte
folgten die 150 Delegierten ihrem Antrag, die Strafbarkeit des Besitzes
und Konsums von Cannabis aufzuheben.
Für den Handel mit Hasch soll ein Lizenzvergabesystem wie bei Alkohol
und Tabak eingeführt werden. Der Düsseldorfer Antrag geht nun erst zum
Landes-, dann zum Bundesparteitag der FDP im Mai. Ratsherr Martin Zeitz
begründete eine Legalisierung dieser Droge vor allem damit, dass die
gesundheitlichen Schäden und das Suchtpotenzial bei Alkohol und
Zigaretten eindeutig schwerwiegender seien. Im Übrigen provoziere das
Cannabis-Verbot eine erhebliche Beschaffungskriminalität.
Überstimmt wurde damit Burkhard Hirsch, der auf den Anstieg der
Drogentoten um 11,6 Prozent verwies und erst weitere Untersuchungen über
die Auswirkungen des Cannabis-Konsums abwarten wollte.
Re: FDP
Autor: Kenny
13.03.2001
ihr dürft mich dumm nennen :-) aber erklärt mir den beitrag mal genauer.
Re: Kenny
Autor: Miesepeter ©
13.03.2001
Was ist Ihnen an dem Beitrag unklar? Wenn ich kann, will ich gerne weiterhelfen...
Miesepeter
Re:Miesepeter
Autor: Kenny
13.03.2001
naja was des etz wieder heissen soll. is des etz fdp-intern oder julis-intern oder geht da mal was in den bundestag ein das da mal was in gang kommt oder wie darf ich etz wieder zum hoffen anfangen??
Antwort auf Kennys Frage
Autor: Miesepeter ©
13.03.2001
"Der Düsseldorfer Antrag geht nun erst zum
Landes-, dann zum Bundesparteitag der FDP im Mai. "
Im Klartext: Hier ist noch gar nichts offiziell. Zunächst wird der Antrag auf dem Landesparteitag besprochen werden.
Wenn sich dort eine Mehrheit für den Antrag findet, wird dieser an den Bundesparteitag weitergeleitet.
Rückfrage: Ich habe das Wort "etz" , das Sie mehrfach schrieben, als Kurzform von "jetzt" interpretiert. Lag ich damit richtig?
Haben Sie noch weitere Fragen?
Beispiel Schweiz
Autor: Hubert Hase
13.03.2001
Die Schweiz hat vor 2 Tagen per Gesetz den Anbau, den Erwerb und den Eigenkonsum von Haschisch von strafrechtlichen Sanktionen befreit - um u.a. Polizei und Justiz zu entlasten.
Ich bin sicher, in den nächsten Jahrn wird sich herausstellen, daß die Schweiz nicht im Drogensumpf versinkt und daß dort die Kriminalität generell etwas abnimt, weil die Polizisten, die bislang mit großem Aufwand hinter Haschischrauchern herliefen, sich jetzt wichtigeren Problwemen zuwenden können.
NAchmachen, sage ich !!!
die Julis wollen eine Legalisierung - nicht die FDP
Autor: Paul Buhr ©
13.03.2001
Die Julis sprechen sich klar für eine
Legalisierung für Cannabis aus. Das ist
nichts neues. In Schleswig-Holstein
wurde von den Julis mit der
'BEKIFFT-' - Kampagne
(://www.bekifft-.de) für
Furore gesorgt. Die 'große' FDP beachtet
dies jedoch eher mit Distanz. Zur
letzten Bundestagswahl hatte sich die
FDP zwar für die Einführung von
Fixer-Stuben ausgesprochen, jedoch gegen
Gesetzesänderungen, was Cannabis angeht.
Repressive Gesetzesänderungen und
Verschärfungen von Seiten der CDU in den
letzten Legislaturperioden (Samenverbot,
Führerscheinentzug von 'Nicht-Fahrern'
etc.) wurden von der FDP ohne Einspruch
akzeptiert.
Die grüne Spitze spricht sich für eine
Legalisierung aus, jedoch ist das Thema
bei den Grünen auch nicht unumstritten.
Strikt gegen eine Legalisierung war
beispielsweise die ehemalige
Gesundheitsministerin 'Andrea Fischer'.
Die SPD hat innerhalb der Partei einen
großen Teil, der eher die CDU-Linie
sympatisiert; ein anderer Teil spricht
sich eher für Liberalisierung aus.
So klar ist die Richtung der Grünen und
der SPD jedenfalls nicht, denn sonst
hätte es zu diesem Thema im Bundestag
schon lange einen Vorstoß gegeben.
Die CDU spricht sich deutlich dagegen
aus. Wenn die CDU-Begründungen durch
wissenschaftliche Argumente dementiert
werden, so gibt eszack eine neue
Begründung vor das Verbot.
Spricht die PDS einen Ton von
Legalisierung, ist es besser, man hört
nicht hin. Sie ist mitverantwortlich für
vergleichsweise härtere drogenpolitische
Linien in Ostdeutschland und mit Worten
über eine Legalisierung werden nur
Wähler geködert.
Eine schwere Geburt in Deutschland.
Re-Referat
Autor: Swen B. ©
13.03.2001
Adresse hat sich geändert:
www.virus-bs.ch/dbc/dbcanhis.htm#index
Viel Spaß beim Referat!!!!!!
Re: Die FDP will Cannabis legalisieren!
Autor: Joe Wein ©
14.03.2001
> Überstimmt wurde damit Burkhard Hirsch, der auf den Anstieg der
> Drogentoten um 11,6 Prozent verwies
Falls das richtig wiedergegeben wurde, ist es ein Armutszeugnis fuer Herrn Hirsch. Schliesslich weiss man, dass keiner der 2023 Toten durch illegale Drogen im vergangenen Jahr auf die Wirkung von Cannabis zurueckgeht: Eine toedliche Ueberdosis ist bei Cannabis bekanntlich nicht erreichbar.
Auch dass Cannabis an sich nicht zu harten Drogen fuehrt, ist inzwischen wohldokumentiert, u.a. anderen in den Expertenaussagen die im Bundesverfassungsgerichtsentscheid vom 09.03.1994 angefuehrt werden. Eine Legalisierung von Cannabis wuerde ausserdem eine effektivere Trennung der Maerkte erreichen als dies in einem Schwarzmarkt moeglich ist.
Das groesste Risiko im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Cannabis ist nicht gesundheitlicher Natur. Den 0 Cannabistoten, 117 stationaer Behandelten mit Cannabisproblemen und 2623 Besuchen bei Drogenberatungsstellen wegen Cannabis (Suchtbericht 1999 des Bundesgesundheitsministeriums) standen 85.668 Ermittlungsverfahren wegen Besitzes oder Anbaus zum persönlichen Konsum (BKA-Statistik 1999). Das heisst, Kriminalisierung ist für 2,4 Millionen aktuelle Konsumenten von Cannabis eine über 30mal häufigere Konsequenz als ein Besuch bei einer Drogenberatungsstelle und eine über 700mal häufigere Konsquenz als eine stationäre Therapie.
Hier schafft das Verbot weit mehr Probleme als es verhütet. Deshalb gehoert es abgeschafft, liebe CDU!
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Vernunft
Autor: Susanne Hielscher
14.03.2001
Die Bundesrepublik sollte dem Beispiel der Schweiz folgen und endlich Vernunft walten lassen. Das Verbot von Cannabisprodukten ist überholt und wissenschaftlich widerlegt.
Der Vernunft eine Chance!
Suche wissenschaftliche Daten
Autor: Tolerant
14.03.2001
Ich suche wissenschaftliche Daten zum Thema Cannabis.
Wie bindet sich T(etra)H(ydro)C(annabinol) mit Alkohol, wie mit Fett?
Kennt jemand eine Sete wo dieses erklärt wird?
Re: Suche wissenschaftliche Daten
Autor: Joe Wein ©
15.03.2001
> Ich suche wissenschaftliche Daten zum Thema Cannabis.
> Wie bindet sich T(etra)H(ydro)C(annabinol) mit Alkohol, wie mit Fett?
>
> Kennt jemand eine Sete wo dieses erklärt wird?
THC ist eine unpolare Substanz, was teilweise an einer Kohlenwasserstoffkette (-C5H11) an einem Ende des Molekuels liegt. Daher ist THC gut in unpolaren Loesungsmitteln wie Fett, Alkohol, Benzin, usw. loeslich aber nicht in polaren Loesungsmitteln wie z.B. Wasser.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Mea culpa, mea stupida
Autor: cleanboy ©
16.03.2001
Hiermit bitte ich um Nachsicht für all meine inhaltlich mehr als mäßigen Beiträge. Und verschwinde nun für immer in den Tiefen des Internets.
Sieben Jahre Cannabisentscheidung
Autor: Joe Wein ©
18.03.2001
Hier ist ein Brief den ich am 09. Maerz 2001, dem siebten Jahrestag der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, an alle 296 Abgeordneten der SPD schickte.
Er ist sicher auch fuer die CDU lesenswert. Die Quellen fuer die zitierten Studien und Zitate koennen per Email bei mir erfragt werden oder auf einer ungenannt bleiben muessenden Cannabislegal-isierungswebsite nachgesehen werden.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
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Sehr geehrte Frau ..., bzw.
Sehr geehrter Herr ...,
heute jährt sich die Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum siebten Mal. Das oberste deutsche Gericht stellte am 09.03.1994 fest, dass das Cannabisverbot zwar prinzipiell nicht gegen das Grundgesetz verstosse. Es entschied aber auch, dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch (solange damit keine Fremdgefährung verbunden ist) verfassungswidrig wäre. Inzwischen liegen Erkenntnisse sowohl zu den Auswirkungen von Cannabiskonsum, als auch zu den Auswirkungen des strafrechtlichen Verbotes vor die die Grundlage des Verbots in Frage stellen. Unsere Nachbarn in Belgien und der Schweiz wollen deshalb Cannabis entkriminalisieren, wie bereits die Niederlande vor 25 Jahren.
1. Die Entscheidung vom 09.03.1994:
"Die Freiheit der Person, die das Grundgesetz als "unverletzlich" bezeichnet, ist ein so hohes Rechtsgut, daß in sie aufgrund des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aus besonders gewichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (...), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert. Nach diesem Grundsatz muß ein grundrechtseinschränkendes Gesetz geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (...)." (BVerfGE 90, 145 - Cannabis)
Laut der Entscheidung sei das Cannabisverbot geeignet, wenn davon eine generalpräventive Wirkung ausginge. In ihrem Urteil stellten die Richter jedoch fest, dass debattiert werde, ob ein Cannabisverbot tatsächlich der geeignetste Weg sei. Sie verpflichteten deshalb den Gesetzgeber, Erfahrungen aus dem Ausland und neue Erkenntnisse zu beobachten und die deutsche Gesetzeslage gegebenenfalls anzupassen. In den sieben Jahren seit der Entscheidung haben sich tatsächlich neue Erkenntnisse ergeben, die eine politischen Neubewertung des Cannabisverbots erfordern:
2. Die Auswirkungen des Cannabiskonsums
Die Cannabisexpertise von Professor Kleiber und Professor Kovar für Gesundheitsminister Horst Seehofer bewertete den aktuellen Erkenntnisstand zu den Risiken von Cannabis wie folgt:
"Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
"Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."
"Bezüglich des Abhängigkeitspotenzials der Droge fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden."
"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden."
"Die These, Cannabis führe mit einer gewissen Regelmässigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann nicht belegt werden."
Damit sind die wesentlichsten ursprünglich für das Verbot genannten Gründe heute entfallen.
3. Die Auswirkungen des Cannabisverbots
Allein von 1993 bis 1999 hat sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren, in denen es nur um Cannabis ging, verdoppelt. Im Jahre 1999 zählte das BKA 85.668 Ermittlungsverfahren wegen Besitzes oder Anbaus zum persönlichen Konsum. Das heisst, Kriminalisierung ist für 2,4 Millionen aktuelle Konsumenten von Cannabis eine über 30mal häufigere Konsequenz als etwa ein Besuch bei einer Drogenberatung (2623 Fälle) und eine über 700mal häufigere Konsquenz als eine stationäre Therapie (117 Fälle). Hier schafft das Verbot weit mehr Probleme als es verhütet.
Inzwischen wird auch die generalpräventive Wirkung des Verbots offiziell in Frage gestellt:
3.1. Der Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Diese Kommission des Schweizer Parlaments stellte am 30.04.1999 fest:
"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."
3.2. Die Prävalenzstudien des IFT und von CEDRO
Diese repräsentativen Studien zeigen dass die Entkriminalisierung von Cannabis in den Niederlanden nach 25 Jahren im Vergleich zu Deutschland nicht zu einer signifikant höheren Verbreiterung des regelmässigen Konsums geführt hat: Im Jahre 1997 waren 2,5 Prozent der niederländischen Bevölkerung ab 15 Jahren regelmässige Cannabiskonsumenten, aber 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren.
3.3. Die Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
Diese Studie des Schweizer Suchtverbands SFA vom 15.02.2001 fand dass in Kantonen mit repressiver Cannabispolitik (Westschweiz) der Konsum nicht seltener sondern, im Gegenteil, noch weiter verbreitet ist als in eher toleranten Kantonen (Ostschweiz).
4. Reformen
Belgien und die Schweiz haben inzwischen beschlossen, den Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis für den privaten Konsum von Erwachsenen nicht länger zu verfolgen.
Es ist Zeit, die trotz Verfassungsgerichtsentscheidung andauernde Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands, zu beenden sowie die derzeitige diskriminierende Führerscheinregelung zurückzunehmen. Die SPD kann dabei an ihren Entkriminalisierungsentwurf (Drucksache 13/6534 vom 11.12.1996) anknüpfen.
4.1. Beim Führerscheinrecht müssen Grenzwerte für Bluttests erarbeitet werden, die den Unterschied zwischen akutem Drogeneinfluss und Tage zurückliegenden Konsum berücksichtigen. Damit wird einerseits den Ansprüchen der Verkehrssicherheit Rechnung getragen, andererseits jedoch werden Ungerechtigkeiten vermieden.
4.2. Der Erwerb, Besitz und Anbau geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum sollte für Erwachsene straffrei gestellt werden, wie von der SPD bereits 1996 gefordert. Das würde die Polizei und Justiz von etwa 85'000 Strafverfahren pro Jahr entlasten und ihre Effizienz bei der Bekämpfung anderer Straftaten verbessern.
4.3. Auch Belgien und die Schweiz wollen den Eigenanbau geringer Mengen zulassen. Ein praktikables Modell zum straffreien Eigenanbau könnte die Nachfrage auf dem kriminellen Schwarzmarkt untergraben und eine bessere Märktetrennung erreichen. Beim Eigenanbau ist eine andere Grenzmenge sinnvoll als im SPD-Entwurf von 1996 vorgesehen.
Entsprechend Artikel 28 Abs. 2 des Einheitsübereinkommens von 1961 fällt Cannabis für gartenbauliche Zwecke nicht unter die Beschränkungen des Suchtstoffabkommens. Diesem Absatz wird im deutschen Betäubungsmittelgesetz bisher nicht Rechnung getragen. Der Gesetzgeber sollte den Anbau und Besitz einer flächenmässig, anzahlmässig oder gewichtsmässig begrenzten Menge von Cannabispflanzen durch Erwachsene aus dem BtMG ausnehmen, sofern keine Ausfuhr, kein Handel und keine Abgabe an Minderjährige erfolgt.
4.4. Die Bundesregierung sollte nach Möglichkeit ein staatlich kontrolliertes Cannabisabgabesystem für Erwachsene einrichten, mit dem Ziel, eine Märktetrennung, Alterskontrollen und staatliche Einnahmen analog zur Bier-, Branntwein- und Tabaksteuer zu ermöglichen (Cannabismonopol). Dieses System würde Kriminelle einer Einnahmequelle berauben und die Polizei weiter für andere Aufgaben entlasten. Die Einnahmen aus dem Cannabisvertrieb sollten vor allem zur verbesserten Drogenprävention und für Jugendprogramme verwendet werden.
Diese Reformen sollten sorgfältig angegangen werden. Wir brauchen zuallererst eine öffentliche Diskussion über dieses Thema. Eine Bereitschaft zu Reformen existiert in einem breiten politisches Spektrum. In der Schweiz sind inzwischen selbst die Christdemokraten für eine Entkriminalisierung. Ein solcher neuer Konsens kann längerfristig auch in Deutschland erreicht werden.
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören, wie Sie angesichts der genannten Studien zu einer Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten nach niederländischem, belgischem oder Schweizer Vorbild in den nächsten Jahren stehen.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
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Ein paar Zahlen zum Nachdenken
Autor: Joe Wein ©
19.03.2001
Alle paar Jahre lässt das Bundesgesundheitsministerium die Konsumgewohnheiten der Deutschen bei psychoaktiven Drogen wie Alkohol, Nikotin und Cannabis untersuchen. Die Zahlen der aktuellsten Version stammen von 1997 und wurden 1998 veröffentlicht:
Kraus, L., Bauernfeind, R.:
Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997,
Sucht 44. Jahrgang, Sonderheft 1, September 1998
Das Verbot spielt nach den Ergebnissen dieser Repräsentativumfrage beim Entschluss, den Cannabiskonsum einzustellen, so gut wie keine Rolle. Von befragten ehemaligen Cannbiskonsumenten die den Konsum eingestellt hatten, gab folgender Prozentsatz als Grund für's Aufhören an:
"Angst vor Bestrafung": 2,8 Prozent
"Verfahren gegen mich": 0,2 Prozent
"Gerichtliche Verurteilung": 0,1 Prozent
"War in Haft": 0,1 Prozent
aber:
"Angst vor gesundheitlichen Schäden": 13,1 Prozent
"Wirkung unangenehm": 17,5 Prozent
"Angst süchtig zu werden": 18,5 Prozent
"Hat nichts gebracht": 48,4 Prozent
"Nur probieren": 85,4 Prozent
Regelmässiger Cannabiskonsum ist zudem in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden: Das beweist diese Studie zusammen mit einer anderen Studie für das niederländische Gesundheitsministerium:
Manja Abraham, Peter Cohen, Roelf-Jan van Til, Mariëlle de Winter:
Licit and Illicit Drug Use in the Netherlands, 1997
CEDRO ("centrum voor drugsonderzoek" der Universität Amsterdam)
ISBN 90 5330 279 4, Preis: NLG 57.50 (auf englisch)
Während nur 2,5 Prozent der Niederländer im letzten Monat Cannabis konsumiert haben, waren es in Gesamtdeutschland 2,8 Prozent und in Westdeutschland gar 3,0 Prozent.
Eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression ist mit den verfügbaren Zahlen aus wissenschaftlichen Studien also nicht zu belegen.
Das Cannabisverbot produziert mehr Schäden als Nutzen und gehört daher abgeschafft.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
info@cannabislegal.de
Gestern in ARD-Reprot
Autor: flea ©
20.03.2001
Gestern abned lief im Magazin Report ein Beiricht übber die kiffenden Snowboardere in der Schweiz. Alles in allem ein sehr entspannter Bericht. Zwar keine Aufklärung, aber kein einziges negstives Wort über die sehr liberale Haltung dort. Grundaussage: Niemand stört sich groß an den kiffern. Da sie niemanden stören und niemandem was tun. Unter der Berücksichtigung, daß es reprot war, das ja eher, sagen wir, CDU-nah steht, war das ein wirklich erfreulicher bericht.
Weniger erfreulich war das was die dreogenbeauftragte der Regierung der BRD sagte!!!! ich hatte ja schon bei der Amteinführung meine bedenken, da die frau absolut Fachfremd ist. Also ihre grundaussage war kurz gesagt so:
"Einerseits sollte man cannabis nicht überdramatisieren aber man muß ja die Folgen einer Legalisierung und die Wirkung die dAVON AUSGEHT SEHEN: Kurz gesagt, Mit mir gibt es keine Liberalisierung."
Vielen Dank Frau Dumm-Feige-Unwissend.
Grundgesetz
Autor: Kenny
21.03.2001
Angela Merkel ist stolz aufs Grundgesetz! Wie wärs denn wenn man sich auch daran halten würde?
Dialog mit Hubert Hüppe, drogenpol. Sprecher der CDUCSU
Autor: Joe Wein ©
23.03.2001
Den folgenden Brief habe ich heute an den drogenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Hubert Hüppe, geschickt. Ich fuehre seit vorigem November einen politischen Dialog mit Herrn Hueppe.
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Sehr geehrter Herr Hüppe,
vielen Dank für ihre ausführliche Antwort auf meine Email vom Dezember. Ich freue mich, dass Sie unseren Dialog fortsetzen und sich dabei weiterhin auf empirische Daten berufen. Der Massstab für den Erfolg einer jeden Drogenpolitik ist schliesslich die Summe ihrer Ergebnisse.
Ich begrüsse es, dass Sie mehr Aufmerksamkeit auf Schäden durch die zwei gängigsten Drogen lenken wollen. Die grosse Zahl der Probleme bei Alkohol und Nikotin zeigt, dass sich Drogenprobleme nicht allein auf illegale Substanzen reduzieren lassen. Bei Alkohol und Nikotin akzeptieren wir, dass das Strafrecht keine realistische Antwort auf Probleme ist und setzen auf Aufklärung. Warum nicht auch bei bei der weniger riskanten Droge Cannabis?
Sie schreiben von Entschärfungen der gesetzlichen Lage. Dabei wurde doch noch 1998 das Führerscheinrecht erheblich verschärft. Inzwischen interessiert nicht mehr, ob Spuren von THC (oder Abbauprodukten davon) überhaupt geeignet sind, die Fahrfähigkeit zu beeinflussen. Würde das auch bei Alkohol so gehandhabt, dann könnte einem für den natürlichen Alkoholanteil eines Glases Apfelsaft der Führerschein entzogen werden. Wir brauchen einen Grenzwert für THC-Spuren im Blut der sich nicht einfach an der Nachweisbarkeit sondern an den tatsächlichen Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit orientiert, wie von verschiedenen Experten gefordert.
Die vorige Regierung hat ausserdem im Februar 1998 das erste Hanfsamenverbot der deutschen Geschichte erlassen. Beim Versuch, den Eigenanbau von Cannabis zu erschweren, wurde nicht berücksichtigt, dass das nur die Nachfrage nach Schmuggelware auf dem Schwarzmarkt ankurbelt. Dort werden teilweise auch härtere Drogen angeboten und Kriminelle machen Geschäfte damit.
Herr Hüppe, um die angemessenste Drogenpolitik zu wählen ist es nützlich, deren praktische Auswirkungen zu erfassen. Wertvolle Hinweise lieferte eine am 15.02.2001 veröffentlichte landesweite Repräsentativerhebung der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA):
"Kantone: Repression ohne Einfluss auf Erfahrungsrate
Verglichen mit der Deutschschweiz schlagen die französischsprachigen Kantone bei Cannabis eine klar härtere Gangart an (wesentlich mehr polizeiliche Verzeigungen von Konsumierenden). Diese höhere Repressivität in der Romandie schlägt sich jedoch insgesamt nicht in einer tieferen Rate an Cannabiserfahrenen nieder. Im Gegenteil: Die Anteile der 15- bis 74-jährigen Männer mit mindestens einmaligem Cannabiskonsum liegen in der Romandie tendenziell gar am höchsten (39% gegenüber 32% in der Deutschschweiz und 28% im Tessin), bei den Frauen sind sie etwa gleich (23% gegenüber 24% in der Deutschschweiz und 15% im Tessin). Dass gerade in der Westschweiz die Cannabiserfahrenen deutlich häufiger über psychische, physische oder soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrem Konsum berichten (22%) als in der Deutschschweiz oder auch im Tessin (je 10%), scheint jedoch angesichts der höheren Repressivität in dieser Sprachregion kein Zufall zu sein."
Es ist angesichts dieser Ergebnisse nicht verwunderlich, dass auch die SFA eine Entkriminalisierung von Cannabis befürwortet.
Sie verweisen in Ihrem Brief auf 6'300 Cannabiskonsumenten, die 1997 Beratungsstellen in Deutschland aufgesucht haben und nennen eine aktuelle Zahl von 11'000 Behandelten. Diese Zahlen zeigen jedoch in erster Linie, dass das Cannabisverbot nicht geeignet war, die Entstehung von Problemen zu verhindern, weil es nicht durchsetzbar ist. Die beiden Studien auf die Sie mich im Dezember verwiesen haben, zeigen schliesslich, dass häufiger Cannabiskonsum in Westdeutschland nicht seltener ist als in den Niederlanden, wo Cannabis de facto legalisiert ist. Als Argument gegen eine Cannabisentkriminalisierung sind diese Zahlen deshalb kaum tauglich.
Im Übrigen sind nur in einem Bruchteil der genannten Fälle Probleme mit Cannabis Hauptgrund des Besuchs bei Beratungsstellen. In Ihren Zahlen sind behandelte Heroinabhängige oder Alkoholiker, die nebenbei auch Cannabis erwähnen, mitgezählt, ob sie ein Problem mit Cannabis haben oder nicht. Aufschlussreicher sind dagegen nach der Hauptdiagnose aufgeschlüsselte Zahlen, wie sie der aktuelle Drogen- und Suchtbericht 1999 des Bundesgesundheitsministeriums nennt. Danach war 1999 in 2623 Fällen Cannabis Hauptanlass für ambulante Behandlungen, sowie in 117 Fällen einer stationären Behandlung. Der Bericht beziffert die aktuellen Konsumenten auf ca. 2,4 Millionen. Das bedeutet, dass jährlich etwa einer von 900 Cannabiskonsumenten (1,1 von Tausend) hauptsächlich wegen Cannabis eine Beratungsstelle aufgesucht hat.
Vergleicht man mit der legalen Droge Alkohol, dann sehen dort die Zahlen leider schlimmer aus: 98'000 jährliche Besucher bei Drogenberatungsstellen wegen Alkoholproblemen gegenüber etwa 50 Millionen erwachsenen Alkohokonsumenten ergeben eine Problemrate von etwa einem von 500 Konsumenten (2,0 von Tausend), deutlich höher als bei Cannabis.
Interessanterweise sind die Behandlungsraten wegen Cannabis in den Niederlanden kaum anders als in Deutschland. Laut der Studie von Peter Cohen, "Cannabiskonsumenten in Amsterdam" (CEDRO, Zentrum für Drogenuntersuchungen der Universität Amsterdam, 1995) wurden dort 1994 insgesamt 54 Personen wegen Cannabis behandelt. Die Gesamtzahl der aktuellen Cannabiskonsumenten in Amsterdam (12 Monateprävalenz) wurde in der Studie auf etwa 60'000 geschätzt. Das entspricht ca. 1100 Konsumenten pro Suchtberatungsbesuch pro Jahr (0,9 von Tausend). Eine Förderung problematischer Konsummuster durch die Straffreiheit oder die Coffeeshops lässt sich durch diese Zahlen zumindest nicht belegen.
jährliche Drogenberatungsbesucher
pro 1000 aktuelle Konsumenten:
Alkohol: 2,0 (DE)
Cannabis: 1,1 (DE)
Cannabis: 0,9 (NL)
Nach diesen Zahlen ist bei Alkohol das Risiko, damit Probleme zu bekommen, etwa doppelt so hoch als bei Cannabis, und zwar unabhängig von der Strafandrohung gegen Konsumenten. Bei stationären Behandlungen ist der Abstand zu Cannabis im übrigen noch erheblich deutlicher (stationär Behandelte pro 1000 aktuelle Konsumenten pro Jahr: Alkohol 0,620, Cannabis 0,049).
Vergleicht man andererseits die Therapiehäufigkeit mit der Häufigkeit von Strafverfolgung gegen Konsumenten, dann ist Kriminalisierung in der Praxis ein wesentlich häufigeres Problem als problematischer Konsum:
jährliche Anzeigen wegen Cannabisdelikten
pro 1000 aktuelle Cannabiskonsumenten:
Konsumdelikte: 35,7
Handel und Schmuggel: 12,4
Gesamt: 48,1
Juristische Probleme sind damit für Cannabiskonsumenten eine 30 bis 40mal häufigere Konsequenz des Konsums als ein Besuch bei einer Drogenberatung. Die staatliche Strafverfolgung löst Probleme nicht sondern vergrössert nur die Summe der Probleme. Herr Hüppe, das ist keine vernünftige Präventionspolitik!
Solange Besitz und Konsum der riskanteren Droge Alkohol straffrei sind, schafft sich der Gesetzgeber mit der Strafandrohung zu Cannabis nur eine massive Glaubwürdigkeitslücke, die seine Präventionspolitik scheitern lässt. Hier liegt ein Grund, warum der Konsum von Cannabis trotz vermehrter Anzeigen weiter zugenommen hat. Ein Gesetz, dessen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist, wird heute von einem zweistelligen Prozentsatz der Bevölkerung ignoriert (darunter auch potenziellen Wählern Ihrer Partei) obwohl es immer noch bis zu 5 Jahre Gefängnis androht.
Damit die staatliche Drogenpolitik wieder glaubwürdig wird, muss der Staat künftig statt auf das Strafrecht vermehrt auf Prävention setzen. Die Mittel sind dort sinnvoller angelegt. Die Schweiz hat das bereits erkannt. Weil das Cannabisverbot mehr Schäden produziert als es verhindert, will die Schweizer Regierung einerseits den Erwerb, Anbau und Besitz von Cannabisprodukten nicht länger unter Strafe stellen, andererseits aber die Prävention ausbauen. Das wäre auch in Deutschland ein vernünftiger Ansatz.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Liebe CDU
Autor: obo ©
23.03.2001
Mir ist in meinem letzten Posting nichts aufgefallen, was ein Verstoß gegen die Forumsregeln gewesen wäre.
Warum hat die Red. mein Posting gelöscht?
Habe ich einen Nerv getroffen, oder war es die pure Lust am Löschen?
Kein besonders demokratisches Verhalten!
WER POSTINGS LÖSCHT VERBRENNT AUCH BÜCHER!!!
Kein Mensch hat das Recht eine Pflanze zu verbieten!
Legalisierung von Cannabis jetzt!
obo
Re: obo
Autor: CDU-Redaktion ©
23.03.2001
Dann schau Dir den Beitrag doch noch einmal ganz genau an ;-))
Unseren Nerv konntest Du natürlich nicht treffen, da wir Nerven aus Stahl haben müssen (oder so ähnlich) und eine wahre Lust verspüren ich beim Löschen nun auch nicht gerade.
Mit feundlichen Grüßen
CDU-Redaktion
P.S.: Warum sollte ich Bücher verbrennen?
GELESEN!
Autor: arbeiter_bohrt_besser
23.03.2001
cdu-red schrieb:
>"da wir Nerven aus Stahl haben
müssen (oder so ähnlich)....."
KRUPPSTAHL?
Re: CDU
Autor: obo ©
24.03.2001
Liebe CDU,
Du bist lustig!
Zitat:
"...Dann schau Dir den Beitrag doch noch einmal ganz genau an ;-)) ..."
Wie soll ich das denn bitte machen? Du hast ihn doch gelöscht! Ich habe nicht von allen meinen Beiträgen kopien... sollte ich mir aber angewöhnen.
Aber mal was anderes...
Ich würde gerne mal wissen ( wenn ich schon die Red. zum nachfragen dran habe... ) ob die CDU das Forum ( alle Themen) auch nutzt um die politische Zukunft zu planen, sprich ob die Möglichkeit ein Ohr am Volk zu haben auch genutzt wird.
Ach nochwas, liebe Red., ich fand es stark von Dir die Postings mit den Links für den Schüler so lange im Forum zu belassen, obwohl es ein eindeutiger Verstoß gegen die Forumsregeln war.. LOB! Muß auch mal gesagt werden!
Gruß obo
Kein Mensch hat das Recht eine Pflanze zu verbieten! Legalisierung von Cannabis jetzt!
Entpolitisierung
Autor: Heinz Schweppe
24.03.2001
Belgien, Schweiz und Holland zeigen doch, wie es positiv laufen könnte.
Auch ich unterstütze die Entpolitisiertung von Drogen und die Freilassung aller in diesem Sinne "politischen" Häftlingen.
Auf Drogen mit Strafen zu reagierend schadet den Betroffenen mehr als die Droge selbst.
Heinz Schweppe
ENTPOLITISIERUNG
Autor: eigentlich stummer Mitleser
25.03.2001
na endlich !!
nach dem wort habe ich immer gesucht:
E N T P O L I T I S I E R U N G
danke !
jetzt ist es endlich mal auf den punkt gebracht worden !
Re
Autor: Swen03
25.03.2001
Kann mich da nur anschliessen
Beitrag?
Autor: Swen03
25.03.2001
Den Beitrag würd ich auch mal gern lesen.
War die letzten Tage nicht im Forum!
Das muß ja was ganz schlimmes gewesen sein!
Drogenpolitik auf wissenschaftlicher Basis
Autor: Joe Wein ©
26.03.2001
"Während die Gefahren des Alkoholkonsums in der Bevölkerung nach wie vor eher verharmlost werden und sich nur recht langsam ein Problembewußtsein psychoaktive Medikamente betreffend entwickelt, haben rund 30 Jahre sensationsorientierte und emotionalisierende Drogenberichterstattung in den Medien dazu geführt, daß die Einstellungen und Erwartungen großer Bevölkerungssegmente von doppelt irrationalen Vorstellungen zu illegalen Drogen geprägt sind. Übertrieben werden dabei sowohl negative Erwartungen (Erwartet wird oft, daß in der Regel bereits einmaliger Konsum illegaler Drogen zu Geisteskrankheit, Tod, und unentrinnbarer Sucht führt) als auch positive Erwartungen (Vermutet wird, daß illegale Drogen ein unbeschreiblich schönes Gefühl erzeugen, von dem keiner mehr lassen kann, wenn er es einmal probiert hat). Ein öffentliches Klima, das in bezug auf manche Drogen durch mangelndes Verantwortungsbewußtsein und Verharmlosung, in bezug auf andere durch ein Spannungsfeld aus Angst und Faszination charakterisiert ist, begünstigt die systematische Fehleinschätzung der Lage sowie die Entstehung unrealistischer und unsinniger Forderungen an die Drogenpolitik. Verständlicherweise stand und steht dieses Klima der Entwicklung einer rationalen und effizienten Drogenpolitik im Wege.
Viele Forscher, Therapeuten und aufgeschlossene Politiker beklagen immer wieder diese unbefriedigende Situation und fordern weniger Emotion und mehr Sachlichkeit in der Drogenpolitik. Ein populäres Schlagwort in diesem Zusammenhang ist "Evidence Based Policy", also die Bereitschaft politische Entscheidungen auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zu stellen."
Dr. Alfred Uhl (Ludwig Boltzmann-Institut für Suchtforschung, Wien) im Editorial von "Sucht", 44. Jahrgang, Sonderheft 1, September 1998. In diesem Heft wurde die "Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997" im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht.
Am 7. Dezember 2000 schrieb mir Hubert Hüppe von der CDU, auf diese Repräsentativerhebung Bezug nehmend:
"Eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums vom Dezember 1998 beziffert die Zahl der regelmäßigen Cannabis-Konsumenten mit bundesweit etwa 240.000 in Deutschland.
Die Niederlande mit ihrer bekanntlich sehr liberalen Haschischpolitik haben dagegen nach einer im Januar 1999 vorgestellten Studie des niederländischen Gesundheitsministeriums 323.000 regelmäßige Haschischkonsumenten. Bezogen auf die Bevölkerungszahlen gibt es in den Niederlanden damit über siebenmal soviel regelmäßige Haschischkonsumenten wie in Deutschland."
Am 11. Dezember 2000 wies ich Herrn Hüppe darauf hin, dass seine Lesart der Studien falsch war:
"Sie haben für Ihre Argumentation Zahlen aus zwei Studien zitiert:
a) eine Studie für das niederländische Gesundheitsministeriums vom Januar 1999 die die Prävalenzzahlen für den Cannabiskonsum für 1997 untersuchte.
b) Die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland vom Dezember 1998.
Laut diesen beiden Studien ist die einzige Prävalenzzahl zu Cannabis, bei der die Niederlande die alten Bundesländer übertreffen der Wert beim Lebenszzeitkonsum:
NL: 15,6 % DE: 13,4 % (West)
Diese Daten zeigen dass mehr Niederländer als Deutsche in der Vergangenheit Cannabis konsumiert haben, aber wieder damit aufgehört haben, wie man aus dem Gleichstand beim aktuellen gelegentlichen Konsum (12-monatige Prävalenz) sieht:
NL: 4,5 % DE: 4,5 % (West)
Beim interessantesten Wert, dem "regelmässigen Cannabiskonsum" (30-Tage Prävalenz), den Sie als vermeintlichen Beleg für den relativen Erfolg der deutschen Verbotspolitik angeführt haben, liegt der deutsche Konsumentenanteil nicht um ein Mehrfaches niedriger, wie sie schrieben, sondern signifikant höher als in den toleranteren Niederlanden:
NL: 2,5 % DE: 2,8 % (Gesamt) / 3,0 % (West)
Die von Ihnen zitierten 323.000 regelmässigen Konsumenten sind laut dem Originaltext der Studie jene 2,5 Prozent der Niederländer, die mindestens einmal im letzten Monat Cannabis konsumiert haben.
Die "regelmässigen Konsumenten" (mindestens einmaliger Konsum in den letzten 30 Tagen), die den 323.000 Personen in den Niederlanden entsprechen, zählen in Deutschland laut der Studie 1,35 Millionen, davon 1,2 Millionen im Westen und 150.000 im Osten. Die zitierten 240.000 Konsumenten sind darunter nur jene Minderheit von etwa 18%, die nicht nur mindestens einmal sondern an mindestens 20 der letzten 30 Tage Cannabis konsumiert haben. Die deutsche Studie spricht hier nicht von "regelmässigen Konsumenten" sondern von "Häufigkonsumenten".
Vergleicht man nach identischen Kriterien (mindestens einmaliger Konsum in den letzten 30 Tagen) dann liegt der prozentuale Anteil der regelmässigen Konsumenten an der Bevölkerung in Deutschland nicht niedriger sondern sogar deutlich höher als in den Niederlanden. Das gilt sogar dann, wenn man die Niederlande mit Gesamtdeutschland vergleicht, wobei die Zahlen durch die Nachwirkungen von vier Jahrzehnten Eiserner Vorhang nicht so vergleichbar sind wie bei rein westdeutschen Werten."
Am 14.03.2001 gestand Herr Hüppe ein, dass die von ihm genannten Zahlen auf einer Fehlinterpretation beruhten:
"Nachdem ich die Zahlen überprüft habe, ist es in der Tat so , dass mein früher für Drogenpolitik zuständiger Mitarbeiter die "regelmäßigen" Cannabiskonsumenten mit den "häufigen" Konsumenten verwechselt hat, was natürlich, und darauf weisen Sie zu Recht hin, nicht zulässig ist."
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lässt sich im Vergleich zur liberaleren Cannabispolitik der Niederlande eine konsumminimierende Wirkung des Cannabisverbots in Deutschland nicht belegen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits am 09.03.1994 entschieden, dass der Gesetzgeber das am wenigsten in Rechtsgüter eingreifende Mittel zu wählen hat mit dem gleichwertige Ergebnisse erreicht werden können. Tut er das nicht so verstösst er gegen das Grundgesetz.
Wann wird die CDU bereit sein, ihre Drogenpolitik auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu betreiben, wie das von Experten gefordert wird?
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
P.S. Die URLs aller genannten Studien kann ich leider nur auf Anfrage per persönlicher Email nennen, weil ich sonst gegen Forumsregeln verstossen würde.
Re Joe Wein
Autor: CDU-Redaktion ©
26.03.2001
Schönen Dank für das P.S. in Ihrem letzten Beitrag, eine eventuelle Löschung eines Ihrer kommenden Beiträge wäre sicherlich sehr bedauerlich gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
CDU-Redaktion
P.S.: Gruß an obo, einen schönen Start in die Woche!
Re-Seht ihr
Autor: flea ©
26.03.2001
Es geht doch.
Re: CDU
Autor: obo ©
26.03.2001
Liebe Red.,
Es feut mich, von Dir zu lesen, auch Dir einen guten Start in die Woche. Zwar decken sich meine politischen Vorstellungen und Ziele nicht unbedingt mit denen der CDU, doch trotz alle dem... Glückwunsch zur gewonnenen Wahl in Baden Württemberg.
Möge Erwin Teufel seine Augen vor dem Thema Cannabis nicht verschließen, bevor ihn Cannabis aus der Schweiz überrollt und vollendete Tatsachen schafft, denn die Grenze ist lang und mit unter grün! Es macht sich rein optisch einfach besser zu agieren, als unter Druck reagieren zu müssen.
Legalisierung von Cannabis jetzt!
Gruß obo
Re. Joe Wein
Autor: Ein Leser
27.03.2001
Genau! Es wäre schade, wenn dieser interessante Thread wegen ein paar Regelbrecher gelöscht werden würde. Joe Wein, weiter so! Selten so sachliche und fundierte Beiträge in den Foren gelesen wie von Ihnen!
Begriffsbestimmung: Entkriminalisierung, Legalisierung
Autor: Joe Wein ©
28.03.2001
"Eine Freigabe von Haschisch wird es mit uns nicht geben," so oder so aehnlich hoert man es immer wieder von Politikern der CDU und CSU.
Mit dem Begriff der "Freigabe" soll suggeriert werden, dass Cannabis derzeit streng kontrolliert sei: Laut Betaeubungsmittelgesetz ist sein Besitz nur mit Sondergenehmigung und nur zu wissenschaftlichen oder sonstigen im oeffentlichen Interesse liegenden Zwecken erlaubt. Fuer Zuwiderhandlungen droht der Gesetzgeber mit 5 Jahren Gefaengnis.
Diese Kontrollfunktion ist jedoch eine juristische Fiktion: Die Realitaet beweist dass eine Verhinderung des Konsums mit den Mitteln des Strafrechts gar nicht moeglich ist. Tatsaechlich gibt es 2,4 Millionen aktuelle Konsumenten, von denen kein einziger eine staatliche Erlaubnis hat. Cannabis ist die drittmeist gebrauchte psychoaktive Droge in Deutschland, nach Alkohol und Nikotin. Jeder vierte juengere Deutsche hat es bereits probiert. Haetten Cannabiskonsumenten eine eigene Partei dann waere diese die drittgroesste Fraktion im Bundestag.
Das Verbot befindet sich sogar hart am Rande der Verfassungswidrigkeit, wie die Karlsruher Entscheidung von 1994 gezeigt hat.
Welche Modelle einer Reform gibt es? Die folgenden Definitionen schaffen hoffentlich ein bischen mehr Klarheit:
1. Entkriminalisierung des Konsums: Herausnahme des Konsums und seiner Vorbereitungshandlungen (Besitz, Erwerb, Eigenanbau) aus der strafrechtlichen Verfolgung. Dazu gibt es mehrere Varianten:
- Ermessensprinzip für Polizei oder Staatsanwaltschaft (wie in den NL)
- Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit (Bussgeld wie bei Falschparken als Verwaltungsstrafe, wie in Oregon, Kalifornien, Südaustralien, usw. )
- Explizite Straffreiheit (auch keine Ordnungsstrafen; wie in der Schweiz oder Belgien geplant)
2. Entkriminalisierung von Konsum und Handel (de facto-Legalisierung)
- beeinhaltet Entkriminalisierung der Konsumenten, zusätzlich:
- Handel (evtl. auch kommerzieller Anbau) wird toleriert, bleibt aber strafbar und wird verfolgt falls bestimmte Bedingungen nicht eingehalten werden. Das Verbot wird dabei vor allem wegen der Konvention von 1988 beibehalten. In den NL ist der Kleinhandel de facto legalisiert, der Anbau nicht. In der Schweiz soll auch der Anbau toleriert werden. In Belgien wird weder der Anbau noch der Handel toleriert, daher handelt es sich um eine reine Konsumentkriminalisierung.
3. Legalisierung
- Anbau und Handel sind nicht mehr strafbar, erfordern aber möglicherweise noch Genehmigungen die in der Regel erteilt werden (analog Schanklizenz). Nur diese Lösung ermöglicht eine spezielle Cannabisbesteuerung.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
re:joe wein
Autor: Tolerant
28.03.2001
Sie haben geschrieben:
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sie einen fairen Politiker darstellen würden, der solch eine Partei vertreten könnte, wie wär's?
die Psychologie des Horrorszenarios Legalisierung
Autor: Bert Camenbert
29.03.2001
Spricht man den Wunsch nach einem Ende der kontraproduktiven und verfassungsrechtlich bedenklichen Praxis im Bezug auf Cannabis aus, ist man immer wieder mit ähnlichen Reaktionen konfrontiert.
Erstmal wird einem unterstellt man wolle, dass "unschuldige Kinder" den "Dealern" ausgeliefert sind. Des weiteren wird diese Forderung oft mit dem Vertreten einer angeblich nur sich in verantwortungslosem Hedonismus begründenden Geisteshaltung in Verbindung gebracht.
Eine interessante Reaktion:
Hier wird eine ganze Menge Moral aufgefahren die man sich anderswo nicht leistet.
Ich will damit folgenden Punkt ansprechen:
Es gibt eine eklatante Diskrepanz zwischen der auf zB Cannabis (Tote weltweit 0) anwandten Besorgnis um die Volksgesundheit und der resignativ/sorglosen Hinnahme allgegenwärtigen Alkohol und Nikotinkonsums (zusammen projahr weit über 100000 Tote in BRD).
Zur Erinnerung: Zigarrettenautomaten - Kinderleicht.
Zum Alkohol von der quer/br3 website:
In München, der "Weltstadt des Bieres", haben
Psychiatrieexperten des Max-Planck-Institutes mehr als 3.000
Jugendliche befragt:
Nach strengen medizinischen Kriterien ausgewertet, sieht das
Ergebnis wie folgt aus: Schon 7,5 Prozent der Münchner
Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren haben ein
Alkoholproblem.
In einem Gesundheitsbericht der Stadt München kann man
lesen: Bei rund 800 liegt die Zahl der abhängigen Jugendlichen
in München, bei weiteren 1.600 müsse man immerhin noch von
einem Missbrauch sprechen. In der Altersgruppe zwischen 14
und 24 Jahren liegt bei 15,9 Prozent dieses Problem vor. Jeder
vierte Junge, beziehungsweise junger Mann, kann mit dem
Alkohol offensichtlich nicht richtig umgehen.
Die Jugendlichen trinken heute schon früher Alkohol und sie
landen weit schneller bei größeren Mengen als noch vor
wenigen Jahren.
Nach dem Gesundheitsbericht hat sich der durchschnittliche
Alkoholkonsum bei den Münchner Jugendlichen in den
vergangenen 25 Jahren zwar verringert, allerding greifen die
Kids immer früher zu - und zu immer härteren Sachen. Es
scheint kein Problem für einen 12-jährigen zu sein, im
Supermarkt eine Flasche Hochprozentiges zu bekommen,
obwohl das durch das Jugendschutzgesetz eindeutig verboten
ist.
Und mit was wird heutzutage jedes Fussballspiel im TV eingeleitet - Prost!
Alkoholschleichwerbung im ZDF hat Herr Raab sehr schön dokumentiert.
Zur Erinnerung der Staat ist immer noch Souverän. Es braucht keine Verhandlungen mit der Wirtschaft um Zigarettenautomaten morgen wegzuhaben und auch nicht die fortgesetzte Körperverletzung (psychische Gewalt) gegen trockene Alkoholiker in Form der penetranten Alkoholwerbung noch einen Tag zu dulden. Oder wie ist das zu verstehen wenn einem die harte Droge von der man gerade runter ist im öffentlich rechtl. Fernsehen als "Glück Glück Glück" vekauft wird?
Nein ich will nicht das Alkohl verboten wird, mein Wein ist mir fein, aber ich möchte darauf hinweisen, das derartige Werbung und augenzwinkernde Berichterstattung über Massenintoxikationen ala Oktoberfest nicht nur Werbung für die Drogenwirkung alkoholischer Getränke darstellen sondern letztlich einen unkritischen funktionalistischen Drogenkonsum allgemein propagieren, denn diese Haltung vermittelt sich generell, sie ist eine Definition des Umgangs mit sich Selbst.
Dabei ist jeder Drogenkonsum kritisch zu hinterfragen.
Ein zweischneidig Ding und der Umgang bestimmt den Ausgang.
Was ich mir wünsche:
Eine verschärfung des Jugendschutzgesetzes und ein stringente Durchsetzung. (Wer Alkohol an Kinder verkauft handelt ebenso verbrecherisch wie einer der dasselbe mit Heroin tut)
Keine Drogen an Tankstellen!
Ein Werbeverbot für alle psychoaktiven Substanzen.
Cannabis sollte legal(wie bier unter vorgenannten Bedingungen!) ab 16 erhältlich sein.
Steuereinahmen werden komplett zweckgebunden eingesetzt zur
Rehabilitation und Prävention.
Es geht darum unsere Jugend zu schützen indem wir Dealern (die sich nicht um den Jugendschutz scheren) den Hauptmarkt wegnehmen: den verantwortungsfähigen Erwachsenen Konsumenten.
Sicher wird es trotzdessen cannabiskonsumierende Jugendliche geben, aber der Zugang von Eltern oder Schulen dürfte wesentlich leichter fallen, wenn die strafandrohung nur den Händler trifft.
Denkt mal drüber nach
Wie man nicht ernstgenommen wird
Autor: Bert Camenbert
31.03.2001
Friedhelm Repnik (CDU), Sozialminister in Baden-Württemberg:
Repnik hält eine Legalisierung für gefährlich: "Drogentourismus im
deutsch-schweizerischen Grenzgebiet hätte erhebliche Gefahren für die
Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg zur Folge." Die öffentliche Akzeptanz der "Einstiegsdroge Haschisch" bedeute "die staatliche Duldung der Entwicklung von Drogenabhängigkeit und das Verharren in der Sucht" meint der Minister. Er hat deshalb an die Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss einen Appell gerichtet, die Gefahr nicht zu bagatellisieren.
Wie sollt Ruth Dreifuss dieses Gerede ernst nehmen.
Mit Einstiegsdrogenlügen von Vorgestern.?
Ist so jemand nicht auch aufgrund seines Amtes verpflichtet sich mal den Drogen - und Suchtbericht durchzulesen?
Im Auftrag Seehofers (CSU)
Autor: Bert Camenbert
01.04.2001
erstellte Prof. Dr. Dieter Kleiber ein erstes Cannabisgutachten.
dies wurde weitgehend unter den Teppich gekehrt.
Vor wenigen Tagen (19. 03.) sagte Herr Professor Dr. Dieter Kleiber folgendes in der ARD Sendung Report:
- Thema Schweiz, Regierungseitig geplante Entkriminalisierung
Anmoderation
"
Für den Drogenexperten Dieter Kleiber von der FU Berlin ist der Schweizer Weg dagegen durchaus vorbildhaft. Er hat im Auftrag der Bundesregierung die Gefahren von Cannabis untersucht - sie seien geringer als bei Alkohol und Nikotin. Auch in Deutschland sollte seiner Meinung nach über eine Reform nachgedacht werden.
"
O-Ton, Prof. Dieter Kleiber, Psychologe FU Berlin:
"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 1994 auch festgehalten, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, wird man neu prüfen müssen. Wir denken, dass mit den beiden Studien, die wir fürs Bundesministerium für Gesundheit gemacht haben, neue Erkenntnisse vorliegen, die man sorgfältig diskutieren und entsprechend auswerten muss. In der Grundtendenz unterstreichen die einen liberaleren Umgang."
Und nicht nur Herrn Kleibers, sondern auch alle seriösen Internationalen Studien der letzen Jahre lassen nur den Schluss zu:
Der Boden der "gerade noch" Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots den das BVerfG 1994 noch gesehen hatte ist längst dahin, verpflichtet vom BverfG wurde die jew. Regierung dem Fortschritt in der Forschung Rechnung zu tragen.
Hier ist das Versagen kontinuierlich fortgestetzt worden, ungewöhnlich respektlos unserm höchsten Verfassungsorgan gegenüber und, betrachtet man die nahezu gleich hohen (erwas niedrigeren) Konsumentenraten in den Niederlanden, eine skandalöse Veschwendung von den ohnehin knappen Mitteln der Exekutivbehörden. Und damit von Steuergeldern.
Eben ein ideologisches irrationales Relikt, das Cannabisverbot etwas das endlich der Vergangenheit angehören sollte.
Es ist nicht guter Wille hier etwas zu ändern, sondern von unserm höchsten Verfassungsorgan aufgetragene Pflicht!
Warten die politischen Parteien in BRD eigentlich nur darauf, eines Tages vom BVerfG in dieser Sache düpiert zu werden?
Zur Weiterleitung an Herrn Repnik
Autor: obo ©
02.04.2001
Zitat:
"...Drogentourismus im
deutsch-schweizerischen Grenzgebiet hätte erhebliche Gefahren für die
Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg zur Folge."
Welche denn, Herr Repnik? Und überhaupt, "hätte" (?!?), der "kleine und große Grenzverkehr" laufen doch schon lange, hat da mal wieder einer eine Entwicklung verschlafen?
Es könnte ja sein, daß sich die Bevölkerung , die nicht in Grenznähe wohnt schlechter gestellt fühlt und neidisch wird, meinen sie daß, mit " erhebliche Gefahren", Herr Repnik?
Zitat weiter:
"... Die öffentliche Akzeptanz der "Einstiegsdroge Haschisch" bedeute "die staatliche Duldung der Entwicklung von Drogenabhängigkeit und das Verharren in der Sucht"
Ein Sozialminister, der Haschisch noch immer als Einstiegsdroge bezeichnet und bei Cannabis von Drogenabhängigkeit spricht, hat seine Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht, Herr Repnik, dafür bekommen Sie von mir mündlich eine 5!
Bitte lesen Sie, bis zum nächsten Drogen-Statement die "Kleiber-Studie", denn warum habe ich die mit meinen Steuerzahlungen finanziert, wenn sie keiner lesen will?
Bitte informieren Sie sich, bevor sie ihr von mir bezahltes Amt dafür nutzen, solchen Unsinn zu verbreiten.
Legalisierung von Cannabis jetzt
Gruß obo
Camembert
Autor: Ein Hinweisender
02.04.2001
Kleiner Hinweis: das höchste Verfassungsorgan in der BRD ist der Bundespräsident und nicht das BVerfG. Inhaltlich stimme ich Dir allerdings ansonsten voll zu.
LEGALISIERUNG
Autor: max keller
02.04.2001
VON CANNABIS!
ich bin dafür! wo ist das problem das nicht zu tun?
andere drogen sind auch legal. und an alk sterben mehr als an cannabis jemals sterben werden.
re: max keller
Autor: obo ©
02.04.2001
Zitat max keller:
"...andere drogen sind auch legal. und an alk sterben mehr als an cannabis jemals sterben werden. "
Ja, Max, an Alkohol sterben jährlich in der BRD ca 42.000 Menschen. Tabak ist verantwortlich für ca. 100.000 Tote jedes Jahr in der BRD.
Weltweit ist bis heute kein einziger Todesfall durch Cannabiskonsum bekannt.
Gibt Dir das nicht auch zu denken?
Gruß obo
p.s. Liebe Red. ich wünsche Dir eine sonnige Woche und dem Typ, der da so komisch gemault hat, wegen des aufkommenden Dialogs wünsche ich mehr feeling für Demokratie und alles was damit zusammen hängt!
konsumieren
Autor: max keller
02.04.2001
"Weltweit ist bis heute kein einziger Todesfall durch Cannabiskonsum bekannt.
Gibt Dir das nicht auch zu denken?"
ja. wir müssen alle mehr cannabis konsumieren. vielleicht wird dann die politik farbenfroher.
Die pure Lust am Löschen?
Autor: obo-Fan
02.04.2001
>Warum hat die Red. mein Posting gelöscht?
>Habe ich einen Nerv getroffen, oder war es die pure Lust am Löschen?
>Kein besonders demokratisches Verhalten!
>WER POSTINGS LÖSCHT VERBRENNT AUCH BÜCHER!!!
>Kein Mensch hat das Recht, eine Pflanze zu verbieten!
>Legalisierung von Cannabis jetzt!
Ich hab' mich (fast) krank gelacht, als ich das zum ersten Mal gelesen habe. Und ich muß hier auch ein Lob verteilen an die Redaktion, die hierauf sehr sachlich geantwortet hat (zum Glück hat sie überhaupt geantwortet und ist nicht wieder einem Löschanfall erlegen)!!!
Liebe CDU,
Autor: obo ©
03.04.2001
Das Thema Cannabis steht hier schon sehr lange im Forum. Lange genug, um auf eine Reaktion der CDU, oder wenigstens ihrer Beauftragten ( Red. ) hoffen zu dürfen.
Bislang hat es noch keiner der Leute, die am Cannabisverbot festhalten wollen geschafft, argumentativ ein Bein auf den Boden bekommen.
Die Tatsachen scheinen eindeutig gegen das Verbot zu sprechen, oder irre ich mich da?
In den Reihen der CDU gibt es viele Verfechter des Cannabisverbots. Haben diese Leute Informationen, die uns bislang nicht zur Verfügung standen?
Die müssen ja einen Grund dafür haben, oder sind die einfach schleht informiert?
Liebe Red, ein Verbesserungsvorschlag für die CDU: Regelmäßige chats Bürger und Politiker.
Das täte nicht nur der CDU gut, denn den Satz" Die da oben machen doch eh, was sie wollen..." ist kein Zeichen für zufriedene "Kunden".
Gruß obo
wovor hat Herr Repnik Angst
Autor: Paul Buhr ©
03.04.2001
Die Cannabislegalisierung in der Schweiz ist geschlossen, aber der Verkauf von Cannabis ist in der Schweiz teilweise schon lange gedultet - auch in den grenznahen Städten Schaffhausen und Basel. Cannabisverkauf wird in den meisten Kantonen seit Jahren gedultet, wenn er getarnt als Duftkissen oder Badezusatz vermarktet wird.
Wer sich unbedingt Cannabis aus der Schweiz holen will, kann das somit schon lange.
Und die Tatsachen, daß es auch im grenznahen Bereich Drogendealer gibt, die ihren Stoff eindeutig nicht aus einem schweizer Laden haben, sondern eindeutig von Drogenringen lässt darauf schließen, daß von der Möglichkeit, sein Cannabis in der Schweiz zu kaufen garnicht soviel gebrauch gemacht wird.
Warum auch - die Schweiz ist teuer. Das gramm Stoff kostet dort weitaus mehr, als hier auf dem Schwarzmarkt.
Herr Repnik und die Psychosekte
Autor: Joe Wein ©
03.04.2001
Zu den Kritikern der Cannabisentkriminalisierung in der Schweiz gehoert massgeblich der umstrittene "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM).
Diese Psychosekte stand im Jahre 1997 hinter der Volksabstimmung "Jugend ohne Drogen", die die Schweiz auf eine harte Linie in der Drogenpolitik festnageln wollte (keine Liberalisierung von Cannabis, Verbot der Methadon- und Originalstoffabgabe, usw.). Diese Initiative wurde mit den Stimmen von fast 71 Prozent der Schweizer Waehler abgeschmettert.
Die Stuttgarter Zeitung schrieb am 19. Januar 1999 folgendes ueber das Verhältnis von Herrn Repnik zur Psychosekte:
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Baden-Württembergs neuer Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) ist Gerüchten entgegengetreten, er stehe unter dem Einfluß einer umstrittenen Psychogruppe. Zwischen ihm und dem Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM) "gibt es keine Nähe", betonte Repnik gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Die Ansichten des VPM zur Drogenpolitik hätten ihm aber "einfach gefallen", sagte Repnik zur Begründung früherer Kontakte. Zugleich nahm der Minister den VPM gegen die Einstufung als "Psychosekte" in Schutz; dafür gebe es keine Beweise.
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Herr Repnik hatte 1993 einen offenen Brief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unterzeichnet, in der er eine Einstufung des VPM als Sekte durch die damalige Jugendministerin Angela Merkel ablehnte. Er bezeichnete darin den VPM sogar als "einer unserer wesentlichen Verbündeten gegen Drogenlegalisierung, Verwahrlosung und Gewalt."
Beziehungen des VPM in das Stuttgarter Sozialministerium gab es schon laenger. 1992 beschwerte sich der Abgeordnete Repnik, als die SPD-Ressortchefin Helga Solinger kuzerhand einen "Suchtbericht" der Regierung einstampfen liess, in dem insgesammt acht VPM-Buecher zur Lektuere empfohlen worden waren.
Noch 1997 wandte sich Herr Repnik gegen eine strikte Abgrenzung der CDU zum VPM, nachdem VPM-Mann Karl-Jürgen Müller in den Vorstand des CDU-Stadtverbands Tübingen gewählt worden war.
Die pragmatische Entkriminalisierung von Cannabis in der Schweiz wurde von einer unabhaengigen Expertenkommission nach ausgiebiger Studie aller Aspekte des Problems empfohlen worden. Die Ergebnisse der Kommission sind in einem Expertenbericht veroeffentlich worden der auf der Website des Schweizer Bundesamtes fuer Gesundheit allgemein zugaenglich gemacht worden ist. Die Empfehlungen wurden Verbaenden und Parteien zum Kommentar vorgelegt. Die ergebnisse waren weitgehend positiv. Vier der fuenf Koalitionsparteien in der Schweizer Bundesregierung unterstuetzen die Entkriminalisierung (einschlieslich der christdemokratischen CVP), ebenso der Minister jener fuenften Koalitionspartei, der SVP. Die Schweizer Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme unterstuetzt ebenfalls eine Cannabisentkriminalisierung.
Der Bericht vom 30.4.1999 der Schweizer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments kam zu folgendem Schluss:
"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."
Die Fakten sprechen gegen die Strafverfolgung und das gab in der Schweiz den Ausschlag.
Das Cannabisverbot wird vorwiegend aus ideologischen Gruenden verteidigt. Es gehoert leider nach wie vor zu einem vor vielen Jahrzehnten etablierten Feindbild das wenig mit der Realitaet zu tun hat. Schade, dass der ideologisch verblendete VPM und Herr Repnik das bis heute nicht verstanden haben.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Cannabis sollte legalisiert werden
Autor: Michael Ammann
03.04.2001
Hallo,
die Zahlenbilanz zeigt, wir sollten Geld sparen und Hanfkonsum legalisieren. Das ist christlich und human. Als tiefgläubiger Christ ist es mir zuwieder das Strafgesetz als Mittel gegen Menschen einzusetzen. Allein Gott im Himmel darf die Menschen richten. Menschen aber sollten niemals über Menschen richten. Das ist antichristlich. Das Justizsystem als solches sollte überdacht und geändert werden. Weg von der Betonung der Strafe hin zu einem tieferen Verständnis des Menschen.
Gruß, Ammann
Weniger Drogentote!
Autor: der MO ©
04.04.2001
Wenn Cannabis legalisiert werden würde, und man es, wie in Holland, in sog. Coffeeshops erwerben könnte, würden die konsumenten nicht mit harten Drogen in Verbindung kommen. Der Kontakt zum "Dealer" würde nämlich wegfallen.
Studie: Alternativen zum Verbot
Autor: Joe Wein ©
04.04.2001
Wenn wissenschaftliche Studien zu dem Schluss kommen, dass das Cannabisverbot mehr Schäden produziert als es verhindern kann, dann ist das politisch sehr relevant. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich den deutschen Gesetzgeber 1994 ausdrücklich dazu verpflichtet, in Zukunft neue Erkenntnisse zu berücksichtigen:
"Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (...). Dabei wird er insbesondere einzuschätzen haben, ob und inwieweit die Freigabe von Cannabis zu einer Trennung der Drogenmärkte führen und damit zur Eindämmung des Betäubungsmittelkonsums insgesamt beitragen kann oder ob umgekehrt nur die strafbewehrte Gegenwehr gegen den Drogenmarkt insgesamt und die sie bestimmende organisierte Kriminalität hinreichenden Erfolg verspricht."
(Cannabis-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09. März 1994, BVerfGE 90, 145 - Cannabis)
Im Jahre 1997 sammelten Robert McCoun (Goldman School of Public Policy, Universität von Kalifornien/Berkely) und Peter Reuter (School of Public Affairs, Abteilung für Kriminologie der Universität Maryland) 15 Studien zur Verbreitung von Cannabiskonsum. Die Auswertung dieser Studien wurde im Oktober 1997 in der Zeitschrift "Science" veröffentlicht.
Die Autoren stellten jedoch fest, dass ihre Zahlen oft von anderen falsch wiedergegeben wurden. So verglich jemand die Zahlen zum Cannabisgebrauch von 12-18jährigen in den USA mit dem Prozentsatz der Cannabisgebraucher unter 18jährigen Niederländern, was natürlich wie ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen ist. Mit diesen verfälschten Zahlen wurde versucht, ein Scheitern des "niederländischen Experiments" zu belegen. Um die Sachlage klarzustellen erstellten McCoun und Reuter eine Nachfolgestudie mit neueren Daten, die unter dem Titel "Evaluating alternative cannabis regimes" in der Februarausgabe 2001 der Fachzeitschrift "British Journal of Psychiatry" veröffentlicht wurde.
Die aktuelle Studie enthält insgesamt 28 Vergleiche zwischen der Verbreitung von Cannabisgebrauch in den Niederlanden bzw. einzelnen niederländischen Städten und entsprechende Daten aus den USA, Dänemark, Westdeutschland, Schweden, Finnland, Grossbritannien und Frankreich.
Es zeigt sich dass prozentual etwa halb soviele Niederländer als Amerikaner je Cannabis konsumiert haben. In den Jahren nach der Entkriminalisierung 1976 veränderte sich die Cannabisprävalenz in den Niederlanden kaum. Andererseits kam es in den 90er Jahren in allen betrachteten Ländern zu einem Anstieg des Konsums, unabhängig von der jeweiligen Cannabispolitik.
Aufgrund dieser Zahlenvergleiche kommen die Autoren zu dem Schluss dass Kriminalisierung oder Entkriminalisierung weitgehend ohne Einfluss auf die Cannabisprävalenz bleibt, obwohl Kriminalisierung mit erheblichen Kosten und Schäden verbunden ist.
"Die verfügbaren Beweismittel weisen darauf hin dass die Abschaffung des Besitzverbotes an sich (Entkriminalisierung) den Cannabisgebrauch nicht steigert."
"Unser Urteil, dass auf einem Studium der Forschungsliteratur beruht, ist dass derzeit die hauptsächlichen Schäden von Marihuanagebrauch (einschliesslich derer, die von Nichtgebrauchern getragen werden) durch Kriminalisierung verursacht werden."
Sie stellen fest dass eine Entkriminalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis für den eigenen Gebrauch weniger Schäden produziert als ein streng durchgesetzes Verbot oder eine uneingeschränkte Kommerzialisierung:
"Schlussfolgerungen: Alternativen zu einem aggressiv durchgesetzen Cannabisverbot sind machbar und verdienen ernsthafte Erwägung. Ein Model des strafbefreiten Besitzes und persönlichen Anbaus hat viele der Vorteile einer vollständigen Legalisierung mit wenigen ihrer Risiken."
Die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und die Vertreter der Landesregierungen sind aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, "Schaden von deutschen Volk abzuwenden". Die alljährliche unnötige Krimininalisierung einer sechsstelligen Anzahl von Mitmenschen und die dadurch verursachten Kosten für die Allgemeinheit sind solche Schäden, die es abzuwenden gilt.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Gottes Schöpfung verbieten
Autor: Olliver
04.04.2001
Ich gebe Dir vollkommen recht und denkt mal über das "C" im namen der "C"DU nach.
Wer Spendengelder von Waffenhädlern annimmt, kann nicht Christlich sein!
Wer Gottes Schöpfung verbietet, kann unmöglich Christlich sein.
Wie (und warum) Cannabis illegal wurde..
Autor: tostao
06.04.2001
Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit. Mit Hanfsamen und -öl kann man sich ernähren. Bei entsprechenen Motoren kann man mit Hanföl sogar Auto fahren. Mit der Faser kann man sich kleiden und sogar Häuser bauen. Es ist eine fantastische Futterpflanze. Und dazu...
Die Pflanze ist pflegeleicht und genügsam. Sie kann in Schweden und am Äquator wachsen. Der perfekte Rohstoff. Und billig.
... und ausserdem bekommt man bekifft mehr mit als besoffen.
Ausserdem kann kiffen therapeutisch eingesetzt werden, zur Linderung von Symptomen bei schweren Krankheiten. Leider zu billig für die Pharmaindustrie, aber gut gegen die Arzneimittelkosten.
Aus Hanf wurden Tücher und Segel hergestellt. Wenn die Segel auf Kolumbus' Schiffen aus Leinen gewesen wären wären sie unterwegs verfault und Amerika heute noch nicht entdeckt.
Aber gerade ihre Faser wurde der Pflanze zum Verhängnis. Die neuen Kunstfasern hätten sich nie gegen Hanf durchsetzen können. Also wurde in den 30ern eine Kampagne gegen Hanf gestartet. In einer großen US_Zeitung erschienen regelmäßig Berichte, dass Hanf angeblich aggessiv mache. "Mann erschlägt Frau im Haschischrausch" war ein Beispiel für Erfundene Berichte.
Schliesslich wurde Hanf verboten. Dann kam aber der 2. WK. In allen Kriegführenden Staaten wurde der Anbau von Hanf als kriegswichtigem Produkt gefördert. Die Kampagne war vorbei, bis der Krieg zu Ende war....
Jetzt lief die Verleumdungskampagne in eine andere Richtung. Nichts mehr von Aggressivität, sondern im Gegenteil. Der kalte Krieg begann, und Hanf machte lasch, faul, usw...
Also wurde behauptet, die UdSSR würde Haschisch in den USA verteilen, um die Kriegsfähigkeit des Landes zu schwächen. Die Leute würden friedlich und pazifistisch, und deswegen wurde Hanf erneut verboten.
In Wirklichkeit ging es darum der Kunstfaser einen Markt zu schaffen, den sie gegen ein umweltfreundliches (den Begriff gab es noch nicht) Naturprodukt nie hätte erreichen können.
Hin zur Hanfwirtschaft. Es wäre eine ökologische Wende in der Rohstoffwirtschaft, ohne dass wir "auf die Bäume zurück" müssten, wie Umweltschützern oft vorgeworfen wird.
Hanf hat halt das Image eine "Hippiedroge". Deshalb dieser ideologische Kampf dagegen. Schluss damit.
IN BREITEN KÖPFEN IST MEHR PLATZ FÜR TOLERANZ!!!!!!
Nachtrag
Autor: tostao
06.04.2001
Die Firma, die ihre Kunstfasern propagieren wollte nannte sich übrigens DuPont, und der Verleger, der hauptsächlich Schauermärchen verbreitete hieß glaube ich Murphy.
Es gab übrigens einen Menschen, der an einer Überdosis Hasch gestorben ist, Hank:
Er rauchte grad' 'ne Zigarette,
da riss über ihm 'ne Kette.
Viereinhalb Tonnen bester Roter
und Hank, der war ein Drogentoter.
Würd' man Hasch legalisieren
könnt man's sichrer transportieren.
Richter Schill: Drogenfreigabe denkbar?
Autor: Joe Wein ©
07.04.2001
In einem Interview mit der Hamburger Morgenpost äusserte sich der konservative Law-and-Order Politiker und Richter Ronald B. Schill zu seiner Forderung, die UNO solle untersuchen lassen, ob eine Freigabe derzeit illegaler Drogen tatsächlich zu einem Anstieg des Konsums führe.
"Auf der ,Mississippi-Queen' habe ich lediglich vorgeschlagen, die UNO möge wissenschaftlich untersuchen lassen, ob die gängige Befürchtung, die Freigabe der Drogen würde die Zahl der Konsumenten erhöhen, auch tatsächlich begründet ist. Dies ist zwar wahrscheinlich, aber nicht sicher. Denn zu Zeiten des Alkoholverbotes in den USA wurde mehr Alkohol getrunken als früher oder später. Auch in skandinavischen Ländern wurde trotz Alkoholverbotes mehr getrunken als anderswo."
Auf die Frage der Morgenpost, unter welchen Umständen er eine Drogenfreigabe für denkbar hielte antwortete Schill:
"Nur falls die von mir vorgeschlagene Untersuchung wissenschaftlich fundiert zu dem Ergebnis käme, dass eine Drogenfreigabe keine Steigerung der Konsumentenzahlen verursachen würde. Einen Alleingang könnte sich Deutschland aber selbst dann nicht leisten, da dies einen Sogeffekt auslösen würde. Eine Drogenfreigabe wäre allenfalls weltweit denkbar."
Damit werden allmählich unter unter bundesdeutschen Konservativen erste Stimmen für eine rationale Neubewertung der derzeitigen Drogenpolitik laut.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Tagesthema Legalisierung
Autor: Joe Wein ©
07.04.2001
"Meine Meinung von damals: Die Drogengesetzgebung ist überlebt. Sie schafft kriminalisierte Menschen. Man sollte Drogen legalisieren und sie in beschränkter Menge in Apotheken abgeben. Drogenhändler verlören ihre Jobs, und auf den Schulhöfen gäbe es keine Verführer. (...) Daran hat sich bis heute nichts geändert."
ARD-Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert ueber seine erste und letzte Cannabis Erfahrung vor 33 Jahren.
Herr Wickert riskiert moeglicherweise seine Karriere mit dieser Offenheit, aber wie soll sich etwas verbessern wenn nicht offen geredet werden darf?
Mit einem unangemessenen und undurchsetzbaren Verbot verspielt der Staat seine Glaubwuerdigkeit.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Ulrich Wickerts Einstiegsdroge
Autor: ghound ©
07.04.2001
Hallo!
Viele Leute meinen ja immer noch zu wissen, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, obwohl dies schon eindeutig widerlegt wurde. Alle Cannabiskonsumenten landen demnach früher oder später beim Heroin, an dem sie dann auch sterben.
Dann frage ich mich: Wenn Ulrich Wickert Cannabis probiert hat, wie kann es sein, dass er zu einer anerkannten Person des öffentlichen Lebens geworden ist? Müsste er nicht vielmehr heute in der Gosse an der Nadel hängen?
Also auf mich macht er einen gesunden Eindruck. Er schreibt viele Bücher usw. sieht nicht so aus als ob ihm der Konsum geschadet hätte.
ghound
Re: Pastor Dr. Lutz Mohaupt
Autor: Joe Wein ©
08.04.2001
Pastor Dr. Lutz Mohaupt in Bild: "Herr Wickert hat seine Vorbildfunktion, verletzt und gegen seine selbst erwählte Rolle als Mann der Moral verstoßen! Das kann so nicht hingenommen werden."
Herr Pastor, warum ist Haschtee unmoralisch aber Bier "moralisch"? Ist alles was illegal ist automatisch unmoralisch? Gibt es nicht auch unmoralische Gesetze?
Seit der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind in Deutschland etwa 460'000 Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Cannabis oder anderen Vorbereitungshandlungen zum (selbst nicht verbotenen) Konsum eingeleitet worden, auf Kosten der Allgemeinheit. Viele der Angezeigten verloren den Fuehrerschein und oft damit auch den Arbeitsplatz.
Allein im Jahre 1999 wurden ueber 20'000 Jugendliche unter 18 von der Polizei deswegen angezeigt. Was ist an der sinnlosen Kriminalisierung von Jugendlichen und Erwachsenen moralisch?
Die gefaehrlicheren Drogen Alkohol und Nikotin sind nach wie vor legal, Nikotin sogar ohne Alterskontrollen an Automaten erhaeltlich. Gleichzeitig steht auf den blossen Besitz der weniger riskanten Drogen Cannabis bis zu 5 Jahre Gefaengnis. Diesen Zustand mit dem Schutz der Jugend zu begruenden ist Heuchelei, gehoeren Jugendliche doch zu den primaeren Opfern der Kriminalisierung.
Das Cannabisverbot kriminalisiert jaehrlich 30 mal mehr Menschen durch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft als gleichzeitig wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchen. Hier wird mehr Menschen geschadet als geholfen und das ist unchristlich.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Die Artikel von Joe Wein sind sehr gut!
Autor: Ich bin's
09.04.2001
Joe Weins Artikel sind wirklich lesenswert.
Jeder in der CDU-CSU, der sich mit Drogenpolitik beschäftigt, findet sehr sachliche und wissenschaftlich begründete Argumente darin.
Das Geld der anderen.
Autor: Joe Wein ©
09.04.2001
...gibt sich immer leichter aus als selbst verdientes Geld.
Es ist ein beliebter, alter Vorworf Konservativer und Liberaler an Sozialisten, diesen sässen die Steuermittel zu locker. Sie sähen den Staat als Allheilmittel für alle Probleme, und die Zeche bezahlen dürfe immer der Steuerzahler, egal was dabei herauskommt.
Herr Pino Arlacchi lebt von so einem Projekt auf Kosten von Steuerzahlern. Er ist der Generaldirektor des UN-Drogenkontrollprogramms UNDCP in Wien. Seine Behörde lebt vom Misserfolg einer jahrzehntealten Politik, dem globalen Drogenverbot.
1998 stellte Herr Arlacchi die weltweite Ausrottung von Heroin und Kokain bis zum Jahre 2008 in Aussicht, ein Ziel, das immerhin seit über 80 Jahren mit immer den gleichen Mitteln erfolglos angestrebt wird. Was diesmal anders ablaufen wird, kann Herr Arlacchi leider nicht so genau erklären. Cannabis und Amphetamine werden von dem Versprechen sowieso ausgeklammert, weil es für sie keine Ausrottungsstrategie gibt.
Bisher lebte Herr Arlacchi nicht schlecht davon. Bei seiner Amtsübernahme fand er bei einen zwei Jahre alten Audi in der Dienstgarage der ihm aber nicht gut genug war. Nein, ein Nobelfabrikat aus Stuttgart sollte es denn schon sein. Bei einem Jahresbudget von 140 Millionen DM muss das schon drin sein.
Vor ein paar Monaten ist Herr Arlacchi in die Schusslinie der öffentlichen Kritik geraten: Misswirtschaft, frustrierte und abgesprungene erfahrene Mitarbeiter, dubiose Ausgaben. Ein schwedischer Segelfreund von Arlacchi ohne Vertrag mit dem UNDCP erhielt Zahlungen über das Moskauer UNDCP-Büro, die jetzt von der Finanzaufsicht des UNDCP unter die Lupe genommen werden. Der Freund erhielt auch Geld um sich ein Fahrzeug zu mieten.
Michael von der Schulenburg, der eine leitende Funktion im UNDCP-Büro in Wien innehatte, erhob am 6. Dezember vorigen Jahres schwere Vorwürfe gegen Arlacchi und trat von seinem Posten zurück.
Inzwischen gibt es erste Konsquenzen gegen die Misswirtschaft. Mehrere Länder haben ihre Beiträge an das UNDCP gekürzt. Die Niederlande gaben jetzt bekannt, dass sie ihre Zahlungen an das UNDCP von 10 Millionen Gulden pro Jahr bis auf weiteres komplett einstellen werden.
Ein Programm, das ohne vorzeigbare Erfolge ständig neue Mittel verlangen kann ist eine Einladung zu Misswirtschaft und Ineffizienz. Jede öffentlich finanzierte Massnahme muss sich an ihren Ergebnissen messen lassen. Das ist man den Steuerzahlern schuldigen, denen jeden Monat Lohn- und Einkommenssteuern vom erarbeiteten Gehalt abgezogen werden.
Deshalb ist es Zeit, die deutsche Drogenpolitik, insbesondere auch das Cannabisverbot, einer rigorosen Kosten-Nutzen-Analyse zu uneterziehen:
- Wo sind die Erfolge von einer jährlich sechsstelligen Zahl von Cannabisanzeigen? Es gibt international keinen konsistenen Zusammenhang zwischen höherer Strafverfolgung und niedrigeren Konsumraten.
- Haben unsere Polizeibeamten nichts wichtigeres zu tun, als dass verpflichtet sein müssen, jeden ertappten Cannabiskonsumenten zu drangsalieren?
- Warum entlastet der Staat nicht andere Steuerzahler durch Einnahmen aus einer Cannabissteuer, die Milliarden einbringen könnte?
Eine Abwägung von Kosten und Nutzen der verschiedenen Alternativen wäre der erste Schritt zu einer sinnvolleren Drogenpolitik.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
Wem nutzt das Verbot?
Autor: obo ©
09.04.2001
Wem nutzt das Canbnabisverbot, daß man gegen alle wissenschaftliche Studien und gegen jede Vernunft daran festhalten muß?
Irgendeiner bereichert sich doch da ganz gewaltig, oder?
Legalisierung von Cannabis jetzt!
gruß obo
p.s. Hallo Red. schönes Wochenende gehabt? Ist was bei der Weiterleitung meiner Anregungen für die CDU herausbekommen, oder bin ich wie immer zu ungeduldig?
herr hüppe
Autor: XoX
09.04.2001
was auffällt: bislang habe ich hier überhaupt keine "argumente" (außer polemik der untersten abteilung) der legalisierungsgegner finden können...
menschen wie herr hüppe (seine aussage zum "outing" des herrn wickert ist bezeichnend für seine ideologische borniertheit!) zu "experten" zu erklären, zeigt vom totalen unvermögen der cdu eine pragmatische und vernünftige politik - nicht nur auf diesem sachgebiet ;) - zu gestalten.
wann äußert sich denn ihr "drogenpolitischer sprecher" einmal zum thema und argumentiert endlich anstatt zunächst falsche zahlen miteinander zu vergleichen und dann auch ansonsten eigentlich GAR NICHTS zu sagen???
Wem nutzt das Verbot? Nur der Mafia !
Autor: Ich bin's
09.04.2001
Allgemein hat der Normalbürger die Lasten der Drogen-Prohibition zu tragen.
(Beschaffungskriminalität, Fixer auf Spielplätzen, Drogen-Elend, Polizei-Kosten, Gerichtskosten, Gefängniskosten = 600DM pro Tag)
Nur die Mafia profitiert.
Und die wäre sofort Pleite, wenn auch harte Drogen kontrolliert abgegeben würden.
Im Einkauf kostet das Zeugs ja nix!
Bundesdrogenbeauftragte
Autor: Dieter B
09.04.2001
Der Gipfel ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung: Marion Caspers-Merk
Diese Frau hatte im Laufe ihres nicht ganz kurzen Lebens KEINERLEI Kontakt mit Drogen oder Drogenthematik!
Keinerlei Berührungspunkte!
Was soll das? Jemand völlig Inkompetentes, wie es schlimmer nicht geht, wird zum Bundesdrogenbeauftragten!
Sie hat natürlich gleich eine klare Absage an jegliche Änderungen in Bezug auf Cannabis erteilt. Tja, wer von der Materie Ahnung hat, kann auch den hirnrissigen Kriminalisierungsstandpunkt nicht mit reinem Gewissen vertreten. Die SPD, früher mit fortschtrittlichen Modellen und Argumenten als Opposition, macht in der Regierung nur da weiter, wo die CDU aufgehört hat. Die CDU hat uns dabei wenigstens nie belogen, was ihre Pläne angeht, sondern nur was die Fakten in Bezug auf Cannabis betrifft.
ja, ja jawohl
Autor: Maitre
10.04.2001
.. und sofort wird Ulrich Wickert für seine Meinung (und eben NUR eine Meinung ) von sachkundiger Stelle kritisiert - Vertreter von Kirchen und CDU warfen dem 58-Jährigen Leichtfertigkeit und Koketterie vor.:
«eine unerhörte Leichtfertigkeit», hatte der evangelische Pastor Lutz Mohaupt der «Bild»-Zeitung gesagt. Der katholische Pfarrer Bernd Wichert meinte: «Gerade wenn er sich selbst als Moralapostel darstellt, sollte er viel kritischer sein».
Der drogenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hubert Hüppe (CDU), warf Wickert in der Zeitung vor, er kokettiere mit seinem Haschischkonsum. Damit gebe er ein schlechtes Beispiel und zerstöre «die mühselige Präventionsarbeit».
Soviel Wind für eine Meinung ??????? und immer wieder tritt die Kirche, und die CDU auf dem Plan und fordert den Erhalt der Prohibition !!
Drei laute Stimmen gegen nur eine leise Meinung, und das ist MARKETING! Denn richtig oder falsch wird leider mit laut und leise entschieden.
Jeder blaue Fleck am Körper eines kleinen Kindes, hervorgerufen durch alkoholisierte Eltern ist Grund
genug sich zu fragen was denn nun Gut und was schlecht ist.
Was ist das für eine Gesellschaft, die sich selbst Einzelteile der Natur verbietet, und Alkohol mit übernatürlichen Konzentrationen
und wer hats erfunden ? na ? Nein, eben nicht die Schweitzer. Es waren Mönche, und das kann nichts so schlechtes sein, oder ? Die Erde war eine Scheibe, Frauen mit roten Haaren waren Hexen, und Hanf ist "heute" verboten. und am Ende stehen wieder nur finanzielle Interessen
die einen Sinn ergeben um das Hanfverbot aufrecht zu halten. Denn die Geschichte hat gezeigt das sich nicht das Beste durchsetzt, sondern das beste Marketing.
laßt uns etwas lauter schreien, ab heute !
Kiffen ist wie Sex vor der Ehe - verboten, schön und ungefährlich.
re: obo
Autor: CDU-Redaktion ©
10.04.2001
Hallo Obo,
wie immer zu ungeduldig:-)))
Zitat Wolfgang Schäuble:" Politik gestalten heißt dicke Bretter mit dünnen Bohrern bohren".
MfG
Ihre CDU-Redaktion
Threadübersicht
001-135: 11.09. - 17.10.2000
136-249: 17.10. - 27.10.2000
250-410: 27.10. - 22.11.2000
411-nnn: 22.11. - 24.01.2001
nnn-nnn: 24.01. - 28.02.2001
nnn-999: 28.02. - 10.04.2001
nnn-nnn: 10.04. - 18.05.2001
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