Cannabislegalisierung in Deutschland!
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  Wie lange noch Gefängnisstrafen für Cannabisbesitz?

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Unsinn Steuerfinanziert
Autor: Bert Camenbert 24.01.2001

Warum ziehen immer noch Polizeibeamte durch die Lande, um mit Formulierungen wie "Cannabis ist eine Einstiegsdroge" gefährlichen Unsinn zu verbreiten?
Dürfen die das auf Staatskosten, sind die nicht verpflichtet sich aktuelle Informationen zu besorgen, wie etwa den aktuellen Drogen- und Suchtbericht 1999, in dem es heisst:
"Deutlich zurückgewiesen wird die These, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge", dies wird jedenfalls für die Substanzwirkung selbst
ausdrücklich ausgeschlossen. Möglicherweise fördere allerdings die Illegalität eine "Assoziation zu anderen illegalen Drogen"
"
und dies, weil alles seriösen Internationalen Studien der letzten Jahre, und gerade auch die durch Herrn Seehofer (CSU) in Auftr. gegebene Kleiberstudie.

Man kann sich nur wundern, dass man es zulässt dass sich solche "Spezialisten", im besten Fall lächerlich machen.
Und damit jede _glaubwürdige_ Aufklärung über die, wenn auch rel. geringen Risiken des Cannabiskonsums verunmöglichen.


Unsinn nachtrag
Autor: Bert Camenbert 24.01.2001

> und dies, weil alles seriösen Internationalen Studien der letzten Jahre, und > gerade auch die durch Herrn Seehofer (CSU) in Auftr. gegebene
> Kleiberstudie.

zu diesem Schluss kommen.

fehlte da noch, sorry


Steuereinnahmen von 8 Mrd.DM
Autor: obo © 24.01.2001

Durch eine Legalisierung von Cannabis würde nicht nur viel Geld eingespart werden ( 1999 wurdel lt. BKA 118.793 Fälle von Besitz und Anbau von Cannabis registriert ), sondern auch Steuereinnahmen von ca. 8 Mrd. DM könnten der Staatskasse zufließen. Dieser Betrag ist fast doppelt so hoch, wie die für 2001 geplanten Steuereinnahmen aus der Branntweinsteuer in Höhe von 4,1 Mrd. DM.

Ich weiß, daß die CDU der SPD dieses Geld im Haushalt nicht gönnen kann, aber hier geht es nicht um politisches Schattenboxen, sonder um die Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Um unseren Staat und unsere Gesellschaft weiter zu entwickeln brauchen wir Geld.

Warum also keine Cannabis - Steuer, auf Branntwein werden 2001 4,1 Mrd DM Steuereinnahmen erwarten, auf Tabak sogar 23,3 Mrd.DM. Der Staat verdient schon am Drogenhandel.


Volksbefragung?
Autor: A. Pavelic 25.01.2001

Grüß euch Gott miteinander!
Ich hab mir einige (morgen schaff ich dann den Rest) Beiträge zum Thema durchgelesen und muß echt sagen das die Mehrheit von euch die WAHRHEIT und die VERNUNFT auf ihrer Seite haben!
Das erklärt ja auch warum den Cannabisgegnern trotz NICHTRAUCHENS so schnell die Puste ausgegenagen ist..hehe
So jetzt mal ne Frage: Wie sieht es mit einer Volksbefragung, bzw. Unterschriftenaktion bezüglich einer Legalisierung aus?
Wie kann man sowas organisieren, und hätte das Ergebnis auch politische und rechtliche Folgen?

DONT PANIC...IT IS ORGANIC


Die Kosten der Strafverfolgung
Autor: Joe Wein © 25.01.2001

Wieviel kostet ein Polizeibeamter uns Steuerzahler pro Monat? Wieviel ein Staatsanwalt oder ein Richter?

Ich kenne die Gehaltslisten nicht, aber ich habe entsprechende Zahlen aus den USA studiert. Dort wurden voriges Jahr etwa 700.000 Amerikaner wegen Cannabis verhaftet und man schaetzt dass von den ca. 19 Milliarden Dollar Drogenbekaempfungsbudget in Washington mindestens 7 Milliarden fuer Cannabis ausgegeben wurde. Dazu kommt nochmals der selbe Betrag von den US-Bundeststaaten. Unter dem Strich kostet jede Verhaftung den US-Steuerzahler also ca. 20.000 Dollar (ueber 40.000 DM), plus Gerichtskosten, plus eventuelle Gefaengniskosten die sich nochmals auf mindestens 40.000 DM pro Jahr belaufen.

In Deutschland wurde 1999 in 85.668 Faellen wegen einfacher Cannabisvergehen (Besitz, Anbau fuer den Eigenbedarf) ermittelt, sowie 29.776 mal wegen Handels oder Schmuggels und 3.529 mal wegen Einfuhr "nicht geringer Mengen". Alles nur, weil der Umgang mit Cannabisprodukten im Gegensatz zum Umgang mit Alkohol und Zigaretten verboten ist, obwohl diese legalen Drogen nach Ansicht von Experten gesundheitsschaedlicher sind als Cannabis.

Selbst nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 1994, das den Besitz geringer Mengen fuer den Eigengebraucht grundsaetzlich straffrei stellte, muss die Polizei nach den derzeitigen Gesetzen immer noch eingreifen, selbst wenn es sich nur um ein halbes Gramm Haschisch handelt, wo die Staatsanwaltschaft das Verfahren in jedem Bundesland einstellenmuss. Diese absurde Situation ist eine Verschwendung von Steuergeldern. Es geht auch anders.

In Belgien muss seit kurzem die Polizei nur noch einschreiten, wenn "problematischer Konsum" vorliegt. Das heisst z.B. wenn es sich um Minderjaehrige handelt, wenn jemand berauscht am Steuer sitzt oder wenn es zu Stoerungen der oeffentlichen Ordnung kommt. In anderen Faellen wird beder beschlagnahmt noch ein Verfahren eroeffnet.

Auch in Deutschland war das bereits einmal geplant. Bundesdrucksache 13/6534 vom 11.12.1996 ist ein Gesetzentwurf zur Aenderung des Betaeubungsmittelgesetzes, der folgende Regelung beinhaltet:

=========
4.§ 29 wird wie folgt geändert:
(...)

c)Absatz 5 erhält folgende Fassung:

"Straflos bleibt, wer die Betäubungsmittel ausschließlich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Als eine geringe Menge im Sinne des Satzes 1 ist die Menge anzusehen, die den gewöhnlichen Wochenverbrauch des einzelnen nicht überschreitet."
=========

Unabhaengig davon, wie man zur Straffreiheit harter Drogen steht, waere eine solche Regelung bei Cannabis schon allein wegen des Cannabisurteils des Bundesverfassungsgerichts zu geringen Mengen sinnvoll, da solche Mengen nach dem Entscheid bereits jetzt straffrei sein sollten, auch wenn das regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Wegen Cannabis werden nach wie vor mehr Ermittlungsverfahren eingeleitet als wegen allen anderen illegalen Substanzen miteinander.

Deshalb sollten die CDU/CSU-gefuehrten Laender ihren Widerstand im Bundesrat gegen eine solche pragmatische Loesung beenden. Mit einer Cannabisentkriminalisierung wuerde die CDU/CSU der Polizei bundesweit ermoeglichen, sich auf wirklich gefaehrliche Verbrecher zu konzentrieren. Langfristig waere eine sorgfaeltige Legalisierung ueberlegenswert, da diese auch eine Ueberwachung und Besteuerung des Handels zuliesse und kriminelle Organisationen ihrer Einnahmequellen berauben wuerde.

Joe Wein
joewein@pobox.com



Re: Volksbefragung?
Autor: Joe Wein © 26.01.2001

A. Pavelic schrieb:
> Wie sieht es mit einer Volksbefragung, bzw. Unterschriftenaktion bezüglich
> einer Legalisierung aus?

In Deutschland gibt es auf Bundesebene keinen Volksentscheid. Das Betäubungsmittelgesetz ist aber ein Bundesgesetz. Eine Entkriminalisierung oder Legalisierung von Cannabis ist daher nur über einen Gesetzesentwurf und Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat möglich.

Die SPD brachte bereits vor vier Jahren einen Entwurf zur Entkriminalisierung ein, der nur noch den kommerziellen Anbau und Handel mit Strafe bedroht hätte, nicht aber den Besitz oder Anbau für den eigenen Konsum (z.B. auf dem Balkon).

Wir haben die merkwürdige Situation dass sogar die CDU den Besitz von bis zu 6 Gramm Cannabis nicht mehr bestrafen will, die SPD einen Gesetzentwurf dafür eingebracht hat und von der FDP über die SPD und die Grünen bis zur PDS Parteien mit einer Mehrheit im Bundestag prinzipiell für eine Entkriminaliserung sind, aber dennoch nichts passiert.

> Wie kann man sowas organisieren, und hätte das Ergebnis auch politische und rechtliche Folgen?

Unterschriftensammlungen gab es bereits, z.B. überreichte am 27. April das Grüne Hilfe Netzwerk e.V. der Bundesdrogenbeauftragten Christa Nickels mehr als 21.000 Unterschriften für die

Streichung von Cannabis(-produkten) aus dem Betäubungsmittelgesetz
Entwicklung von Abgabemodellen nach dem niederländischen Coffeshop-Modell
Freilassung aller Cannabis-Inhaftierten

Bisher scheitert das am kategorischen Nein von Gerhard Schröder, der befürchtet, mit dem Thema Legalisierung Wähler an die Union zu verlieren. Er bedenkt nicht, wieviele frustrierten Wähler der jetzigen Regierung dadurch möglicherweise nächstes Mal gar nicht mehr zur Wahl gehen werden.

Damit sich am Stillstand in der Cannabispolitik in Deiutschland etwas ändert, muss es zu einem politischen Dialog kommen bei dem deutlich wird, wieweit der Stimmungsumschwung in der Öffentlichkeit inzwischen schon geht. Den Dialog kann man fördern indem man selbst Briefe an Politiker schreibt.

Auch muss noch viel mehr zum Thema Aufklärung getan werden. Noch immer wird in den Medien und auf Veranstaltungen behauptet, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge", obwohl nur ein Bruchteil der Cannabiskonsumenten zu harten Drogen greift und daher diese These von Experten "überwiegend abgelehnt" wird, wie schon vor 7 Jahren das Bundesverfassungsgericht feststellte. Eine Umfrage in Österreich fand vor einigen Wochen dass dort 2/3 der Befragten glauben, von Cannabis werde man körperlich abhängig und 39% glaubten gar, es komme damit immer wieder zu tödlichen Überdosierungen. Da ist noch viel Nachholbedarf.

Gelegenheit zur Aufklärung gibt es viele: In Leserbriefen, in persönlichen Gesprächen im Bekanntenkreis, in Onlineforen, auf öffentlichen Veranstaltungen. Voriges Jahr lief z.B. der längste Thread im Forum des Münchner Oktoberfests über das Cannabisverbot.

Wenn du weitere Hinweise suchst, wie man konkret aktiv werden kann, kannst du mir auch eine Mail schreiben!

Mir freundlichen Grüssen

Joe Wein
joewein@pobox.con


Neue Drogenbeauftragte
Autor: Joe Wein © 30.01.2001

Zur neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung wurde die
stellvertretende Vorsitzende der baden-württembergischen
SPD-Landesgruppe im Bundestag, Frau Marion Caspers-Merk, bestimmt.



Drogenbeauftragte
Autor: flea © 31.01.2001

Warum ist es denn nicht mehr Frau Nickel?
(Ich muß was verpaßt haben)


RE: weg mit den Drogen
Autor: Mariuana-Fan 31.01.2001

alter, hast du schonmal drüber nachgedacht, dass alkohol und zigaretten auch drogen sind. wie ich finde sogar noch schlimmer wie der konsum von mariuana. Es gibt sicherlich mehr alkoholiker als mariuana süchige!


Re: Drogenbeauftragte
Autor: Joe Wein © 31.01.2001

> Warum ist es denn nicht mehr Frau Nickel?
>(Ich muß was verpaßt haben)

Hast du!

Nachdem Frau Fischer das Gesundheitsministerium (BMG) an die SPD abgeben musste, konnte auch Frau Nickels, deren Funktion ja Teil des BMG ist, nicht mehr laenger bleiben und wurde ihres Postens enthoben. Es hat recht lange gedauert bis eine Nachfolgerin angekuendigt werden konnte.

Frau Caspers-Merk ist drogenpolitisch ein unbeschriebenes Blatt, wird aber einem eher konservativen Fluegel der SPD zugerechnet.

Die neue Gesundheitsministerin sagte in einer Pressemitteilung: "Durch die Trennung vom Amt
der Parlamentarischen Staatssekretärin wird die Position der
Drogenbeauftragten gestärkt. Politische Kompetenz, Loyalität und ihre
Erfahrung bei der kommunalen Umsetzung von politischen Konzepten waren
die Hauptgründe, Frau Caspers-Merk für das Amt der Drogenbeauftragten
zu bestellen."

Ich werde Frau Caspers-Merk in den naechsten Wochen mal einen Brief schreiben...

Joe Wein
joewein@pobox.com


Re: Das können wir uns sparen
Autor: Joe Wein © 01.02.2001

Bert Camenbert schrieb:
>
> In einen Satz: Knapp 2/3 der ermittelten Straftaten bez. des
> BtMG betrafen Cannabis-"Konsumentendelikte".
> Was soll man davon halten soviel Geld, Personal und Zeit in
> die unsinnige Verfolgung von Kiffern gesteckt?
> Obwohl genau dieses das BVerfG für unverhältnismässig und
> verfassungsrechtlich bedenklich erklärte.
> und die Politik zum Handeln aufgefordert hat
> (Minimalforderung Bundesinheitliche Geringe Menge bis 1995).
> Seltsam, dass genau in diesem Fall dem
> Bundesverfassungsgericht und seinen Urteilen nicht gefolgt
> wird.
> Ist das rechtens?

Kann es sein, dass manche derjenigen, die fuer ein gesetzliches Verbot von Cannabis sind, selbst Gesetze nicht respektieren, und zwar in diesem Fall sogar das Grundgesetz, also das Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaats?

Was gerne vergessen wird, ist dass die Drogenverbote urspruenglich nicht zur Bestrafung der Konsumenten erlassen wurden, sondern zu ihrem Schutz. Als 1929 der "indische Hanf" in das Reichsopiumgesetz aufgenommen wurde, wurde sein Besitz nicht illegal. Verboten und strafbar (3 Monate Haft) war nur die unerlaubte Herstellung oder Abgabe zu nichtmedizinischen Zwecken. Es geht naemlich beim heutigen Betaeubungsmittelgesetz um die Verhinderung von Fremdgefährdung. Das Strafrecht interessiert sich im Regelfall nur fuer Taten, die Dritte schaedigen oder gefaehrden:

"Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen, sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert."
(Cannabisurteil des Bundesverfassungsgerichts, 1994).

Auch die internationalen Drogenabkommen zwingen zu keiner Bestrafung der Konsumenten. Dementsprechend ist etwa der Konsum von illegalen Drogen weder in den USA, noch Grossbritannien, Deutschland oder Oesterreich illegal. Verboten ist die Herstellung, die Einfuhr oder der Besitz, weil damit die Moeglichkeit der Weitergabe verbunden ist (die auch verboten ist). Wenn jemand 100 Kilo Haschisch im Kofferraum hat, kann man wohl davon ausgehen, dass er vorhat, diese zu verkaufen. Handelt es sich dagegen nur um ein Gramm in der Jackentasche, kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass er das nicht vorhat.

Bei reinen Konsumdelikten steht ein Eingriff durch die Strafverfolgungsbehoerden (z.B. eine Mitnahme aufs Revier, eine Wohnungsdurchsuchung, eine Einleitung eines Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft) in keinem Verhaeltnis zu tatsaechlich bestehenden Gefaehrdungen.

Das Verfassungsgericht hat fuer den Besitz geringer Mengen zum Eigengebrauch ausdruecklich festgestellt, dass eine Bestrafung unzulaessig waere. Warum muessen Strafverfolgungsbehoerden ueberhaupt noch bei Faellen eingreifen in denen eine Bestrafung verfassungsrechtlich nicht zulaessig ist? Das ist nur deshalb noetig, weil Konsumdelikte immer noch unters Strafrecht fallen, wo grundsaetzlich Ermittlungspflicht besteht, selbst wenn eine Bestrafung laut Bundesverfassungsgericht unzulaessig, da unverhaeltnismaessig ist.

Hier schafft der Staat negative Konsequenzen fuer die Betroffenen, die mit den Eigenschaften der konsumierten Substanz nichts zu tun haben, sondern rein durch die veralteten Gesetze bedingt sind. Gleichzeitig macht sich der Staat damit unglaubwuerdig, denn wesentlich schaedlichere Substanzen wie Alkohol und Tabak duerfen in unbegrenzter Menge besessen werden, obwohl dort z.B. die verbotene Weitergabe an Minderjaehrige genauso denkbar waere.

Der gesetzliche Status von Cannabis beruht immer noch auf Annahmen, die schon vor Jahrzehnten widerlegt worden sind, z.B. dass der Gebrauch von Cannabis zu haerteren Drogen fuehre. Wie lange wollen die Politiker noch warten, bevor sie das Gesetz an die Wirklichkeit anpassen?

Joe Wein
joewein@pobox.com



re-drogenbeauftragte
Autor: flea © 01.02.2001

Erstmal Joe, danke für die Information

"Die neue Gesundheitsministerin sagte in einer Pressemitteilung: "Durch die Trennung vom Amt
der Parlamentarischen Staatssekretärin wird die Position der
Drogenbeauftragten gestärkt. Politische Kompetenz, Loyalität und ihre
Erfahrung bei der kommunalen Umsetzung von politischen Konzepten waren
die Hauptgründe, Frau Caspers-Merk für das Amt der Drogenbeauftragten
zu bestellen."

Nickels Erfolglosigkeit lag wohl, wie Joe schrieb in Schröders ablehnender Haltung. (Machterhalt versus Vernunft, ist ja nichts neues).
Hat die neue denn irgendeine Ahung von ihrem neuen Arbeitsbereich? Nickel schien mir da ja doch eher kompetent.


hab zu viel verpasst. bitte hilfe!!!
Autor: kenny 01.02.2001

eigentlich dachte ich immer ich bin ein angagierter zeitungsleser, aber jetzt muss ich hier im forum so einige sachen erfahren, die mir komplett neu sind vielleicht kann mir ja eine hilfsbereite seele ein wenig auf die sprünge helfen.

1. belgien hat konsum straffrei gestellt?? was darf ich jetzt davon erwarten? das man dort sein leckerlie immer noch illegal einkaufen muss aber für geringe mengen nicht mehr bestraft wird oder entwickelt sich jetzt auch belgien zu einem paradies a la holland mit coffee-shops usw.?

und 2. neue drogenbeauftragte?? was kann man von dieser neuen dame halten?? eine enge verbündete schröders die nur froh ist ein amt im bundestag zu haben oder jemand der sich objektiv mit der materie befasst und sich dafür einsetzt das das einzige richtige endlich passiert und sich in sachen cannabis endlich mal was vernünftiges tut??

über eine antwort würde ich mich wahnsinnig freuen so lange ich damit was anfangen kann.

ich grüße euch alle und hoffe mit euch auf eine fröhliche grüne zukunft in der jeder der will in ruhe sein tütchen rauchen darf.

PS: an die CDU-Redaktion: wie wäre es wenn ihr auf EUREM forum auch mal einen SINNVOLLEN beitrag zu diesem thema geben würdet. hier stehen ungefähr 100 gute gründe die für eine legalisierung sprechen aber noch kein mensch hat auch nur ein im ansatz richtiges gegenargument gebracht, das nicht zu widerlegen gewesen wäre!! traut euch!!!


Re: Drogenbeauftragte
Autor: Joe Wein © 01.02.2001

flea:
> Hat die neue denn irgendeine Ahnung von ihrem neuen Arbeitsbereich?

Drogenpolitisch ist Frau Caspers-Merk ein unbeschriebenes Blatt. Sie war bisher eher in der Kommunalpolitik bzw. fuer den Umweltschutz aktiv. Es wird sich zeigen, welche Standpunkte sie in der Drogenpolitik einnehmen wird. Es macht mich zwar ein wenig misstraurisch, wenn jemand ausgerechnet wegen "Loyalitaet" mit einem Amt belohnt wird, aber warten wir's mal ab!


> Nickel schien mir da ja doch eher kompetent

Eigentlich schon. Sie hat sich in Teilbereichen um Fortschritte bemueht, so z.B. um eine Abkehr von der einseitigen Fixierung der Suchtproblematik auf illegale Substanzen oder bei der Aufklaerung, aber letztlich hat ihr Buero nicht genug fuer ein Umdenken bei Cannabis geleistet.

So war z.B. im Fruehjahr eine Dreilaenderkonferenz der Gesundheitsminister der Niederlande, Deutschlands und der Schweiz geplant wo es um einen Gedankenaustausch zur Drogenpolitik mit wissenschaftlichen Vortraegen gehen sollte. Als ich mich dazu an Frau Nickels' Buero wandte, konnte oder wollte man mir keinerlei Informationen geben, ausser das ich doch bei den Hollaendern nachfragen sollte. Das finde ich alles andere als konstruktiv.

Von Frau Caspers-Merk kam folgender Artikel, der eigentlich recht positiv ist.

MfG

Joe Wein
joewein@pobox.com

================

Neue Drogenbeauftragte sieht Alkohol als größtes Problem

Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk,
will den Missbrauch legaler Drogen stärker ins Blickfeld rücken.
«Nikotin und Alkohol sind nach wie vor die Problemgruppen Nummer eins»,
sagte die SPD-Politikerin dem «Kölner Stadt-Anzeiger»
(Donnerstagausgabe). Hier solle neben dem Schutz von Kindern und
Jugendlichen auch die Grenze zwischen Genuss und Abhängigkeit
thematisiert werden.



Re: hab zu viel verpasst. bitte hilfe!!!
Autor: Joe Wein © 01.02.2001

> 1. belgien hat konsum straffrei gestellt?? was darf ich jetzt davon
> erwarten? das man dort sein leckerlie immer noch illegal einkaufen muss aber
> für geringe mengen nicht mehr bestraft wird oder entwickelt sich
> jetzt auch belgien zu einem paradies a la holland mit coffee-shops usw.?

Der Verkauf sowie der kommerzielle Anbau sind in Belgien von der Entkriminalisierung nicht betroffen.

Das heisst also konkret, wenn du mit ein paar Gramm in der Tasche oder ein paar Pflanzen auf dem Balkon der Polizei auffaellst, wird sie nicht einschreiten, aber wenn du eine groessere Menge zum Verkauf besitzt oder anbaust dann riskierst du weiterhin eine Strafe.

Allerdings habe ich gelesen, der Haarlemer Coffeeshopbesitzer Nol van Schaik denke trotzdem ueber eine Eroeffnung einer Niederlassung in Belgien nach.

Was sollte die belgische Polizei tun? Sie wird aufgrund der Entkriminalisierung nichts gegen die private Einfuhr geringer Mengen aus den Niederlanden unternehmen, wodurch nur das ungeloeste Problem des Handels nach Holland exportiert wird. Warum sollen die ganzen Einnahmen und Steuern nur den Niederlaendern zufliessen, wenn der belgische Staat hochverschuldet ist?

Hier hat die belgische Regierung inkonsequent gehandelt. Eine reine Entkriminalisierung, die keinen kontrollierten Vertrieb beinhaltet ist keine echte Loesung des Cannabisproblems, denn solange der Vertrieb im Schwarzmarkt bleibt gibt es keine Steuereinahmen, keine Alterskontrollen und keine Aushebelung der Bandentaetigkeiten im Grosshandel.

Eine Legalisierung mit staatlich lizenziertem Handel ist deshalb im Interesse aller Buerger einer blossen Entkriminalisierung der Vorbereitungshandlungen zum Konsum vorzuziehen.


> und 2. neue drogenbeauftragte?? was kann man von dieser neuen dame halten??
> eine enge verbündete schröders die nur froh ist ein amt im bundestag zu
> haben oder jemand der sich objektiv mit der materie befasst und sich dafür
> einsetzt das das einzige richtige endlich passiert und sich in sachen
> cannabis endlich mal was vernünftiges tut??

Das bleibt abzuwarten. Oder besser noch, schreib ihr doch selbst und frage sie, wann endlich konstruktive Schritte zur Umsetzung der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von vor 7 Jahren oder des Gesetzesvorschlags der SPD zur Entkriminalisierung vom 11.12.1996 zu erwarten sind. Ihre E-Mailadresse:

marion.caspers-merk@bundestag.de

> hier stehen ungefähr 100 gute gründe die für eine legalisierung sprechen
> aber noch kein mensch hat auch nur ein im ansatz richtiges gegenargument
> gebracht, das nicht zu widerlegen gewesen wäre!! traut euch!!!

Es ist schon ein trauriges Bild. Herr Hueppe von der CDU hat mir auf meinen zweiten Brief an ihn leider auch nicht mehr geantwortet.

Jeder, der nicht nur fuer die Mitleser sondern auch fuer die Politiker schreiben will, findet E-Mailadressen von Ansprechpartnern bei der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf der cannabislegal-Website, deren URL ich hier im Forum aber nicht nennen darf.

MfG

Joe Wein
joewein@pobox.com



Handeln Gruene und SPD nun doch?
Autor: Joe Wein © 02.02.2001

Die Gruenen haben am Dienstag, dem 30.1.2001 angekuendigt, dass sie zusammen mit der SPD den Cannabiskonsum entkriminalisieren wollen:

> Auf der parlamentarischen Ebene haben die drogenpolitischen
> SprecherInnen von Grünen und SPD in den letzten Monaten einen Konsens
> in wichtigen Fragen erzielt: es gilt, den Cannabiskonsum weiter zu
> entkriminalisieren.

Weiter dazu heisst es:

> Die Entwicklung in den Nachbarländern bestätigt uns in unserem
> Vorhaben, die genannten Punkte noch in dieser Legislaturperiode
> anzugehen.

Dieser Schritt war laengst ueberfaellig. Es wird interessant werden, wie die naechsten Schritte der Koalition aussehen und wie die oeffentliche Diskussion dazu ausfallen wird.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com


Weiter so!
Autor: obo © 02.02.2001

Sollte es doch Wahrheit werden, daß Cannabis in Deutschland legalisiert wird?

Legalisierung von Cannabis jetzt!


Gruß obo


Glaub ich net
Autor: Kenny 02.02.2001

hab ich alles vor 2 jahren nach den karlsruher richtertagen schon mal gelesen. war danach voller hoffnung und bis jetzt hat sich immer noch nichts getan.

so wie die situation zur zeit aussieht besteht meiner meinung nach keine hoffnung, weil niemand aufsteht, weil sich keiner dafür einsetzt. die leute schreien immer nach legalisierung aber wenn es dann darum geht aufzustehen und für ihr recht zu kämpfen sind auf einmal alle verschwunden.

natürlich hat man als einzelner angst aber wenn es in deutschland millionen von kiffern gibt und die sich endlich mal zusammen tun kann uns keiner mehr was aber das ist wohl leider nur wunschdenken. jeder sitzt immer noch versteckt daheim und denkt sich "mich wird schon keiner erwischen"

arme deutsche kifferwelt


Christdemokraten: Drogenkonsumenten gehören nicht ins Gefängnis (BE)
Autor: Joe Wein © 02.02.2001


Das belgische "Grenzecho" aus dem deutschsprachigen Landkreis Eupen schreibt folgendes zur Abstimmung uber die Cannabisentkriminalisierung im belgischen Parlament:

"Im Prinzip waren sich alle Abgeordneten darüber einig, dass
Drogenkonsumenten nicht ins Gefängnis gehören. Aber über technische
Detailfragen schieden sich die Geister. Sogar die oppositionellen
Vlaams-Blok-Abgeordneten mussten dem Entwurf der grünen
Gesundheitsministerin Aelvoet zustimmen: »Es hat wenig Sinn,
Drogenabhängige in ein Gefängnis zu stecken« (Filip de Man). Zu der
gleichen Schlussfolgerung kam auch der oppositionelle CVP-Abgeordnete Jo
Vandeurzen.

Der Drogen-Entwurf der Regierung Verhofstadt erlaubt u.a. den Besitz von
weichen Drogen zum eigenen Konsum. Er soll nicht mehr strafbar sein,
außer wenn der Konsument Symptome der Abhängigkeit zeigt oder der
Gesellschaft schadet."

Die CVP sind die flaemischen Christdemokraten. Auch folgendes wurde klargestellt:

"Offiziell sind sich, nach einer Kontroverse Gesundheitsministerin und
Justizminister nun einig, dass der Anbau von Cannabis-Pflanzen zum
Privatgebrauch toleriert wird."



re: glaub ich schon
Autor: Kenny 02.02.2001

natürlich gibt es alle diese argumente und jeder politiker kennt sie auch aber denkst du wirklich die ganze diskussion hat was mit argumenten zu tun??

der cdu/csu geht es einfach um macht und die spd und die grünen legalisieren aus gutem grund nicht. stell dir einfach mal vor es würde heute in den nachrichten kommen: spd und grüne legalisieren drogen. kannst du dir morgen die schlagzeile in der bild-zeitung vorstellen? und die reaktion von den deutschen spießbürgern? "einstiegsdroge!!!" "unsere kinder!".....

und die alkoholindustrie?? denkst du die lassen sich so einfach in ihren markt pfuschen??

und selbst wenn ein paar gramm künftig straffrei sind was ja in gewisser hinsicht heute schon so ist was hab ich davon wenn ich trotzdem probleme mit der führerscheinstelle bekomme?? die ganze cannabisgeschichte hat doch schon lange nichts mehr mit vernunft zu tun.

schau dir doch die grünen an die sind doch jetzt nur froh das sie auch mal regieren dürfen. wir hatten 2 jahre lang eine GRÜNE DROGENBEAUFTRAGE. und? hat sich irgendwas getan? nein. und warum? weil sie angst hatten des ist alles.

Alkohol macht dumm und cannabis bringt die leute zum nachdenken. denkst du wirklich des tun die da oben sich an. wenn mehr leute nachdenken sehen sie auch mehr in diesem staat was nicht richtig ist und lehnen sich dagegen auf. schön blöd wären sie.

aber vielleicht täusch ich mich ja auch und übertreibe hier maßlos aber anders kann ich mir diese verbortheit leider nicht erklären. schade aber wir leben hier immer noch in deutschland und ich, noch schlimmer, in bayern.



PDS Kampagne in Hessen
Autor: Joe Wein © 03.02.2001

"Montesquieu" schrieb in einem anderen Thread in diesem Forum:

> Abgesehen davon, daß es momentan wohl dringendere gesundheitspolitische
> Probleme als eine Neuregelung des Betäubungsmittelgesetzes gibt...

Die Anzahl Anzeigen wegen Cannabis hat sich allein von 1993 bis 1999 verdoppelt. Jaehrlich sind eine sechsstellige Anzahl von oft jungen Menschen direkt davon betroffen. Belgien und die Schweiz wollen dieses Jahr ihre Gesetze zu Cannabis aendern. Es wird Zeit, dass das auch in Deutschland angegangen wird. Die Christdemokraten der Schweizer CVP unterstuetzen die Cannabisentkriminalisierung, ebenso z.B. der Schweizer Militaerminister von der rechts-konservativen SVP, Samuel Schmid.

> Reicht es nicht, daß sich Tausende von jungen Menschen mit Nikotin und
> Alkohol den Grundstein für ihre zukünftige Krankengeschichte legen?

Eine wirksame Praevention bei Alkohol und Nikotin ist nur schwer moeglich, wenn niemand diese beiden Genussmittel als das sieht was sie auch sind: Drogen. Man hoert immer wieder die Formulierung "Alkohol und Drogen", dabei IST Alkohol eine Droge und kann wie alle Drogen missbraucht werden. Nikotin ist gar eine der Drogen mit dem hoechsten Abhaengigkeitspotenzial. Dies wird jedoch solange nicht in das Bewusstsein der Allgemeinheit einsickern, solange diese beiden legalen Drogen verharmlost werden, um sie von der weniger schaedlichen aber illegalen Droge Cannabis zu distanzieren. Das Cannabisverbot erweist uns bei der Suchtpraevention einen Baerendienst. Gleichzeitig macht es auch den Staat und seine Warnungen vor harten Drogen unglaubwuerdig. Das koennen wir uns nicht laenger leisten.

Auch wenn vor allem intensiver Cannabiskonsum nicht voellig unproblematisch ist, fuehrt Cannabis doch zu keinen Leber- oder Gehirnschaeden wie Alkohol und hat bei weitem nicht das Suchtpotenzial und die gesundheitlichen Folgeschaeden von Tabak (Lungenerkrankunge, Krebs, Herz-und Kreislauferkrankungen).


> Muß nun auch noch der Konsum von Cannabis, Opiaten usw. folgen? Ich
> denke, die CDU in Hessen und im Bund sollte ein deutliches Zeichen gegen
> diese Kampagne setzen und vermitteln, daß sich Spaß am Leben viel besser in
> Freundschaften, Musik, Sport etc. manifestieren kann.

Der Konsum von Cannabis erfolgt in Deutschland bereits, und zwar seit Jahrzehnten, trotz aller Verbote und Kampagnen. Er laesst sich genausowenig ausrotten wie der Alkoholkonsum waehrend der amerikanischen Alkoholprohibition.

Jeder Vierte Deutsche zwischen 15 und 40 hat bereits Cannabis konsumiert. Die Regierung geht von 2.400.000 derzeitigen Konsumenten aus. Das Verbot kann das kaum verhindern.

Die Strafverfolgung von Millionen von Mitmenschen die niemanden gefaehrdet oder geschaedigt haben verhindert da keine Probleme, sondern schafft nur zusaetzliche Probleme, wie z.B. Vorstrafen, Fuehrerscheinprobleme, Arbeitslosigkeit, Probleme mit den Eltern, Foerderung des kriminellen Schwarzmarkts, usw.

Eine Besteuerung des Cannabisverkaufs an Erwachsene wuerde Mittel bereitstellen um wirklich etwas fuer besseren Jugendschutz zu tun.

Ich verstehe auch nicht, warum Sie da im selben Atemzug mit Cannabis Opiate erwaehnen. Das ist eine voellig anderes Problem. Es gibt keinen Grund warum Cannabis und Heroin gesetzlich gleichgestellt muessten, weil es sich um voellig verschiedene Substanzen handelt. Ich hoffe, das war Ihnen bewusst.

Die PDS-Kampagne, die ich auch nicht in allen Aspekten fuer geglueckt halte, ist gezielt provozierend, wahrscheinlich damit eine groessere Oeffentlichkeit auf dieses sonst totgeschwiegende Thema aufmerksam wird. Ich habe die Website der PDS-Hessen besucht und das Flugblatt, das vor Schulen verteilt wurde ausgedruckt und gelesen.

Anders als man beim Titel vielleicht denken wuerde, geht es dieser Partei damit nicht um eine Verbreitung des Konsums an Schulen. Vielmehr fordert das Flugblatt eine sachliche Aufklaerung ueber Drogen, von Alkohol bis Cannabis, im Rahmen des Unterrichts.

Auch wenn man es vielleicht lieber haette, wenn Jugendliche sich mit dem Geschlechtsverkehr etwas Zeit liessen, ist es dennoch sinnvoll, in den Schulen frueh genug Sexualaufklaerung zu betreiben. Nicht viel anders sieht es beim Gebrauch von weitverbreiteten Rausch- und Genussmitteln aus. Es sollte da weder um Werbung noch um Verteufelung gehen sondern um sachliche Informationen, um zu verhindern das Schlimmeres passiert.

Eine Legalisierung von Cannabis mit Altersgrenzen waere eine konkrete Verbesserung der Jugendschutzsituation, insbesondere auch weil es im Schwarzmarkt, anders als in jeder Videothek, keine Alterskontrollen gibt. Das wird solange so bleiben als auch Millionen von erwachsenen Konsumenten Cannabis nur auf einem illegalen Schwarzmarkt erwerben koennen. Dass es auch anders anders geht zeigen die Niederlande seit 25 Jahren, mit sehr positiven Ergebnissen.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com



@Pro-Gesundheit
Autor: Athur Dent 03.02.2001

"Drogen aller Art lassen ein Volk verweichlichen, machen es krank. Die Immunschwäche wächst!Die Abwehrkräft lassen nach.

Nein, keine Macht den Drogen!



Pro-Gesundheit"

Toll, welch sachlichen Argumente Sie vortragen! Woher haben sie denn diese weißheiten? Das würde mich ehrlich mal interessieren.
Grüße, A.Dent



"CDU" wird SO zukünftig nicht bestehen bleiben können!!!
Autor: Tolerant 05.02.2001

Die Ansichten dieser Partei sind in vielen Bereichen (z.B. Cannabis) dermaßen veraltet, dass ich für diese Partei keine Zukunft sehe.
Will die Partei nicht weiterhin nicht Stimme für Stimme verlieren, muss sie ihre politischen Ansichten den Bürgern, und somit der Wahrheit, anpassen!
Liebe CDU-Mitglieder:
Eine Partei soll das Volk vertreten.


Folgte denn die CDU.
Autor: Hugo von Hahnebüchen 05.02.2001

all diesen Aufforderungen, so stände ihr Kürzel bald für
Cannabis
Drogen
Unterhaltung


RE: HUGO
Autor: Tolerant 05.02.2001

Glaubst du das Wirklich? Ich glaube wir wollen vorallem gleiches Recht für alle.Was wir nicht wollen ist eine Partei (einen Diktator?), die mir empfielt Alkohol zu konsumieren, und die mir verbietet Cannabis zu rauchen.

Ich nehme auch niemandem das Steak weg, mit der Begründung: "Das ist schlecht für deine Gesundheit, du bist kriminell!"

Gerechtigkeit für ALLE!!! Legalisierung jetzt!!!

entweder: Bier,Zigaretten,Wein,Zigarren u. Joints!!

oder: kein Bier,keine Zigaretten,keinen Wein,keine Zigarren keinen Joint!!

Alles andere ist ungerecht und intolerant!!!!!!!!!!!!!!!!


Aeltere Herr auf der Frontpage zieht sich J rein
Autor: denkerWissen © 05.02.2001

das beweist doch das die CDU ganz locker drauf ist :)

Schon mal irgendjemanden Aufgefallen ?

Wer soll das eigentlich sein ?


Re: Wissen
Autor: obo © 05.02.2001

Das ist Mr. Wirtschaftswunder Ludwig Erhardt ( hoffentlich schreibt der sich auch so).

Legalisierung von Cannabis jetzt!

Gruß obo


re: tolerant
Autor: Hugo von Hahnebüchen 05.02.2001

Es gibt da einen kleinen Unterschied.
Beim Glas Wein oder Bier zum Essen steht der Genuß im Vordergrund, selten der Rausch, bei Cannabis-Genuß ist der Rausch das Ziel.
Rauchen schadet der Gesundheit, da muß man nicht noch einen draufsetzen!
Hugo


Re: Hugo von Hahnebüchen
Autor: Hans Maier d.E. © 05.02.2001

Sach mal Hugo, erzählst diesen Quatsch von Genuss auch den Leuten die
jeden Tag 3 Pullen Vodka saufen?
Gibts Millionen von in Deutschland. 50000 Tote jedes jahr durch den
Genuss?
Tolle Sache dieser Genuss. Da ist der Rausch mir aber lieber.
mfG
Hans Maier


Denkgenuss
Autor: denkerWissen © 05.02.2001

Nicht alle Kreuter sind gleich...

Und sicher man muss es nicht Rauchen

Es ist 'n Kuechenkraut eigentlich

Man kann ja auch von zeit zu seit mal 'n kleine busch ins feuer schmeissen

Hatt das schon mal jemand beim Grillen versucht ?

Natuerlich sind diese Alternativen nur bei Eigenernte moeglich.

Und Ja bevor damit jemand anders kommen muss - da ist der Unterschied ob man versucht sich in andere Dimenisonen zu dosieren - genau wie mit dem Betrinken oder den Glaeschen mit dem Essen.


blöd
Autor: Kenny 06.02.2001

die diskussion macht langsam keinen spass mehr irgendwie is des alles aus dem ruder geraten und die cdu löscht laufend beiträge und ist nicht im stande selbst mal einen konstruktiven beitrag zu leisten.

fakt ist: kein politiker dieser welt hat das recht mich dafür einzusperren oder mir sonst irgendwelche nachteile zu verschaffen wie bspw. führerscheinentzug oder sonstiges nur weil ich gerne mal einen joint rauche wobei schon längst bewiesen ist das das unschädlich ist und ich wenn dann meiner eigenen gesundheit schade. auch wenn es leute gibt die damit nicht umgehen können rechtfertigt das noch lange nicht alle anderen die bewusst damit fertigwerden zu bestrafen.

auch wenn ich es nicht öffentlich kaufen kann will ich mir wenigstens meine eigenen pflänzchen ziehen damit ich wenigstens weiß was ich da rauche und mir nicht irgendeinen dreck reinziehen muss.

ich habe bis jetzt noch kein argument gehört das mir glaubwürdig macht das ich dafür bestraft werden muss. ich habe nur dieses eine leben und das will ich so leben wie ich es für richtig halte. ich muss mich weder einer leitkultur anpassen noch muss ich mich nach anderen richten so lange ich deren freiheit nicht verletze. das selbe recht steht aber auch mir zu.

ich zwinge oder verführe niemanden dazu zu rauchen. wers nicht machen will solls bleiben lassen aber er soll bitte niemandem seinen lebensstil aufzwängen. was wäre das für eine langweilige welt wenn alle menschen gleich wären.

ich dachte wir leben in einer modernen und freien welt aber wenn ich mir diese gesetze ansehe denke ich ich leb im mittelalter mitten in der zeit der hexenjagd. schade das sich die meisten leute damit zufrieden geben so belogen zu werden.


Cannabis: Rauschmittel oder Genussmittel?
Autor: Joe Wein © 06.02.2001

Hugo schrieb:
> Es gibt da einen kleinen Unterschied.
> Beim Glas Wein oder Bier zum Essen steht der Genuß
> im Vordergrund, selten der Rausch, bei Cannabis-Genuß
> ist der Rausch das Ziel.

"Rausch" ist kein sonderlich passendes Wort fuer den Zustand den Cannabis verursacht, denn da wird fast jeder an den Zustand denken, in den man durch ein paar Glas Bier gelangt. Cannabis und Bier sind aber zwei voellig verschiedene Drogen, die voellig anders wirken.

Waehrend Alkohol als Nervengift die Signaluebertragung an den Nervenenden mehr oder minder stark hemmt (selbst die entspannende und enthemmende Wirkung ist die Folge der Laehmung bestimmter Gehirnbereiche), aktiviert der Wirkstoff von Cannabis spezielle Rezeptoren im Gehirn, ohne auf das Nervensystem allgemein zu wirken. Das erklaert zum Beispiel warum man unter Cannabiseinfluss weder lallt noch torkelt. Vielen Cannabiskonsumenten empfinden den Alkoholrausch im Vergleich zu Cannabis zu stark beeintraechtigend.

Die Hanfbroschuere der Landesarbeitsgemeinschaft Drogen, Berlin, beschreibt die Wirkungen von Cannabis wie folgt:

"Alle Sinneseindrücke und Empfindungen können verstärkt werden, während Leistungs- und Konkurrenzdruck an Bedeutung verlieren. Das Zeitgefühl ist verändert, eine Stunde kann wie drei erscheinen. Konsument(inn)en berichten über gesteigertes Wohlbefinden, leichte Euphorie, Entspannung und eine Befreiung von Ängsten."

Die Verstaerkung der Sinneseindruecke macht sich z.B. beim Essen oder beim Musikhoeren bemerkbar, zwei Taetigkeiten die sehr wohl mit Genuss verbunden werden, und die unter dem Einfluss von Cannabis intensiver erlebt werden.

Letztlich kommt es aber auf den Konsumenten an, wie er eine Droge einsetzt. Das in diesem Zusammenhang oft zitierte Glas Wein zum Abendessen ist ja auch keineswegs das einzige Konsummuster bei Alkohol.


> Rauchen schadet der Gesundheit, da muß man nicht noch
> einen draufsetzen!

Rauchen ist keineswegs die einzig moegliche Konsumform von Cannabis. In Laendern wo Cannabiskonsum lange Tradition hat, wie zum Beispiel im arabischen Raum oder Indien, wurde traditionell das meiste Cannabis als Tee oder in Speisen konsumiert. Erst mit der Verbreitung des Tabaks, den die Portugiesen, Spanier und Englaender im 16. und 17. Jahrhundert aus Amerika nach Europa, Asien und Afrika verbreiteten, verbreitete sich auch das Rauchen als Konsumform fuer Cannabis staerker.

Beim oralen Konsum werden krebserregende Stoffe, Kohlenmonoxid und andere Schadstoffe komplett vermieden. Tetrahydrocannabinol (THC), der Hauptwirkstoff von Cannabis, hat (im Gegensatz zu Alkohol und zu im Kautabak enthaltenen Nitrosaminen) keine krebsausloesende Wirkung. Bei der medizinischen Verwendung von Cannabis, die in Deutschland bis 1958 legal war, wurde Cannabis in erster Linie oral verabreicht. Auch Koenigin Viktoria von England, die am 22.1.1901 im Alter von 83 Jahren verstarb, hatte das Cannabis, das ihr Leibarzt ihr gegen Menstruationsbeschwerden verschrieben hatte, immer als orale Tinktur verwendet.

Heutzutage traegt das Cannabisverbot dazu bei dass die ungesuendeste Konsumweise, das Rauchen, so an Bedeutung gewonnen hat. Beim Rauchen wird ein groesserer Anteil des Cannabis-Wirkstoffs vom Koerper aufgenommen als etwa beim Essen oder Trinken von cannabishaltigen Speisen und Getraenken. Weil Cannabis seit dem Verbot teuer ist und Strafen fuer den unerlaubten Besitz und Anbau mengenabhaengig sind, waehlen die meisten Konsumenten eben nicht die gesuendeste sondern die effizienteste Konsumform.

Man kann auch nicht sagen dass das Rauchen von Cannabis schaedlicher waere als Zigaretten, weil es dabei ganz entscheidend auf die konsumierten Mengen ankommt. Nikotin ist im Gegensatz zu THC ein Suchtmittel mit direktem Einfluss auf den Dopaminspiegel im Gehirn. Deshalb konsumiert der durchschnittliche Raucher mehr als 15 Zigaretten pro Tag. Der durchschnittliche Cannabiskonsument raucht dagegen nicht einmal jeden Tag. Waehrend das Rauchen von Zigaretten meist jahrzehntelang fortgesetzt wird, hoeren die meisten Cannabiskonsumenten im Alter von 25-30 Jahren problemlos wieder damit auf, und zwar sogar in den Niederlanden, wo das Strafrecht dabei keine Rolle spielt.

Mit freundlichen Gruesse

Joe Wein
joewein@pobox.com


Die ´Konsumenten den Verbrechern überlassen?
Autor: obo © 07.02.2001

Durch das Cannabisverbot bringt sich der Staat nicht nur um enorme Steuerennahmen ( ca. 8 Mrd.DM ) sondern er überläßt dieses Geld auch noch Verbrechern. An der Tatsache, daß in Deutschland so viel gekifft wird wie noch nie, wird sich wohl nichts ändern, es werdfen wohl eher noch mehr.Warum bezahle ich aber jeden Mohnat einen Haufen Lohnsteuer, wenn der Staat potentielle Steuereinnahmen nicht nimmt?

Schlimmer noch, durch die Verfolgung von Straftaten, die mit Cannabis zu tun haben ( Besitz, Verkauf, Einfuhr, Anbau) wir auch noch zusätzlich Geld ( mein Steuergeld!!!) ausgegeben. Das kann doch nicht sein!

Das Cannabisverbot schadet mehr, als es nutzt! Besonders sdchwer wiegt dann auch die Tatsache, daß wegen des Verbotes eine sichere Qualität für den Verbraucher nicht gegeben ist. die Illegalität des Cannabishandels verleitet gerade zu schlechte oder mit weiß der Geier was gestreckte Ware auf den Markt zu brinegen.

Der Staat muß endlich erkennen, daß die Leute, die Cannabis als Genußmittel verwenden im Grunde nichts böses tun. Der Staat hat seinen Bürgern gegenüber eine Verantwortung, auch gegenüber den kiffenden Bürgern.

Darum:

Legalisierung von Cannabis jetzt!

gruß obo


Was die Polizei empfiehlt
Autor: Joe Wein © 08.02.2001

Die Bericht der britischen Polizeistiftung (Police Foundation) beruht auf der umfangreichsten Untersuchung zur Cannabisprohibition in Grossbritannien seit über 40 Jahren. Der Bericht empfahl vor weniger als einem Jahr, den Besitz und Eigenanbau von Cannabis in Großbritannien weitgehend von Strafe zu befreien. Die Empfehlungen wurden sogar vom Daily Telegraph, der konservativsten seriösen Tageszeit des Landes, unterstützt. Die Polizeistiftung schrieb unter anderem:

"Unsere Schlussfolgerung ist dass das gegenwärtige Gesetz zu Cannabis mehr Schaden produziert als es verhindert. Es ist sehr kostspielig was die Zeit und Mittel des Strafrechtssystems betrifft, insbesondere der Polizei. (...) Es kriminaliisert eine grosse Anzahl von ansonsten gesetzestreuen, vorwiegend jungen Menschen, zum Schaden für ihre Zukunft. Es ist zum Platzhalter für eine Kontrolle der öffentlichen Ordnung geworden; und es behindert eine genaue Aufklärung über die relativen Risiken verschiedener Drogen einschliesslich der Risiken von Cannabis selbst."

"Unsere Empfehlungen zum Cannabisgesetz und seiner Durchführung sind:

(...)
ii) Der Besitz von Cannabis sollte keine mit Gefängnis bedrohte Straftat mehr sein.
(...)
iii) Strafverfolgung für Cannabisbesitz sollte ein Ausnahmsfall sein und nur in diesem Fall sollte eine Straftat die zu einer Verurteilung führt zu einer Vorstrafe führen. Eine formlose Verwarnung, eine formelle Warnung oder Verwarnung in Fällen von 17 jährigen oder Jüngeren oder ein festes Bussgeld als Ordnungsstrafe sollte der normale Bereich der Sanktionen sein.

iv) Der Anbau einer kleinen Anzahl von Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch sollte eine getrennte Straftat von der Herstellung sein und so behandelt werden wie der Besitz, d.h. dass er wie dieser weder zu Verhaftung noch Haftstrafen führt und mit den selben Bereich von Sanktionen belegt ist.

viii) Cannabis und Cannabisharz sollten von Liste 1 nach Liste 2 der Bestimmungen des Drogenmissbrauchsgesetzes verschoben werden, wodurch die Abgabe und der Besitz zu medizinischen Zwecken erlaubt würde."

London, den 4. April 2000


übersetzt und übermittelt:

Joe Wein
joewein@pobox.com




lol
Autor: örks 07.02.2001

glaube kaum, daß "adolf's" beitrag ernst gemeint war ;-)


Re: "Cannabis hat hier nichts zu suchen. "
Autor: Joe Wein © 07.02.2001

Ich bin mir nicht ganz sicher ob der Beitrag satirisch oder tatsaechlich ernst gemeint war...

> Der deutsche Staat fällt in sich zusammen wenn Cannabis legal wird!!

Der niederlaendische Staat fiel auch nicht in sich zusammen, als 1976 beschlossen wurde, in Zukunft den Besitz und Verkauf geringer Mengen von Cannabis nicht zu verfolgen. Tatsaechlich haben die Niederlande (nach Luxemburg) die zweitproduktivste Volkswirtschaft Europas. Auch die grundsolide Schweiz wird kaum zusammenbrechen wenn dieses Jahr eine noch weiter gehende Cannabisentkriminalisierung beschlossen werden wird. Das Cannabisverbot basiert auf Irrtuemern aus der Vorgkriegszeit. Heute gibt es keine Begruendung mehr dafuer.


> Dann wird doch nur noch Marihuana gespritzt und alle werden dumm im Kopf.

Der Wirkstoff von Marihuana ist nicht wasserloeslich, daher eignet es sich nicht zum Spritzen. Cannabis wird daher geraucht, gegessen, getrunken oder inhaliert. Es ist nach dem Urteil von Experten weniger schaedlich als Alkohol und Nikotin.

Ein nachwirkender Einfluss auf die geistige Leistungsfaehigkeit konnte bei Cannabiskonsum nicht nachgewiessen werden. Bei schwerem Alkoholismus kann es dagegen tatsaechlich zu einer Schrumpfung des Gehirns kommen.


> Man sollte über nichts urteilen, von dem man keine Ahnung hat,

Da sind wir einer Meinung :-)


> Geht lieber Arbeiten anstatt zu kiffen.

Woher wollen Sie eigentlich wissen dass die Gegner des Verbots alle kiffen?

Zu Ihrer Information, ich arbeite seit meinem Ausscheiden aus der Bundeswehr, also seit mittlerweile 20 Jahren.


> Ich bin ein typischer CDU-Wähler und wenn die CDU ihre Einstellung zu
> Cannabis ändert, wähle ich die DVU.

Ist Ihnen bekannt dass Hitler drogensuechtig war? Er liess sich Methamphetamin spritzen, eine synthetische Droge die so aehnlich wirkt wie Kokain. Moegliche Folgen davon sind Agressivitaet, Groessenwahn und Verfolgungswahn.


> Auf Wähler, wie ich es einer bin, will die CDU nämlich nicht verzichten
> und deswegen habt ihr hier keine Chance.

Jede Anzeige wegen Cannabis bedeutet dass sich Polizisten, die Staatsanwaltschaft und Richter einschalten muessen, die sich in dieser Zeit nicht um die Verfolgung von wirklichen Verbrechern kuemmern koennen. Die wichtigsten Nutzniesser des Cannabisverbots sind daher die Kriminellen.

Seit Jahren ist die Anzahl der Unterstuetzer einer Cannabisreform am Zunehmen. Das ist kaum verwunderlich. Die Strafverfolgung verhindert den Anstieg der Konsumentenzahl nicht sondern verursacht nur unnoetige, zusaetzliche Probleme. Das ist eine massive Verschwendung von Steuergeldern.

In den 5 Monaten in denen ich uber dieses Thema hier im CDU-Forum diskutiert habe, hat mir noch kein einziger Diskussionspartner ein stichhaltiges Argument fuer die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten nennen koennen.

Diese sinnlose Politik findet jedoch nur noch solange breite Unterstuetzung als sich die meisten Waehler noch nicht mit den Tatsachen befasst haben sondern das Thema nur oberflaechlich kennen. Desto mehr Menschen darueber Bescheid wissen, desto weniger Stimmen werden sich mit der schaedlichen und kostspieligen Verbotspolitik gewinnen lassen.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com



Diskussionspapier BAG Kritische PolizistInnen zur Drogenpolitik (p1)
Autor: rokok 08.02.2001

Diskussionspapier der BAG Kritischer PolizistInnen zur Drogenpolitik

Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert

Innerhalb der herrschenden Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland spielt unsere Berufsgruppe eine besondere Rolle. Immer dann, wenn die Zahlen an zunehmenden KonsumentInnen, an Drogentoten und den umgeschlagenen Zentnern und Tonnen an kriminalisierten Drogen ein unertraegliches Mass erreichen, verkuendet die Politik, mit Unterstuetzung des Bundeskriminalamtes und den Drogenfahndern der Bundeslaender, dass den Polizeien neue rechtliche Eingriffsmoeglichkeiten gegeben und das eine neue "Offensive in der Bekaempfung der Drogenkriminalitaet" eingeleitet werden muesse.

Damit werden dann auch die eigentlich zustaendigen gesundheitspolitischen Institutionen unterschwellig miterwaehnt. Tatsaechlich setzt die herrschende Drogenpolitik aber in ihrer ersten Prioritaet auf die Polizeien und im besonderen auf das Bundeskriminalamt. Dieses war 1972 bei der Novelierung des BtmG (mit weitreichenden Eingriffsmoeglichkeiten, wie z. B. der Kronzeugenregelung im Para. 31 oder der Einfuehrung von verdeckten Ermittlern, etc.). Trotz der negativen Ergebnisse dieser Politik, war auch 1992 diese Politik erneut mit Erfolgsversprechungen verbunden. Die Erfolge sind Jahr fuer Jahr mehr Drogenabhaengige, mehr Drogentote, mehr Beschaffungskriminalitaet und eine wachsende Macht der Drogenmafien.

Wir kritischen PolizistInnen wehren uns gegen solchen Scheinoptimismus gegenueber den BuergerInnen unserer Republik, mit dem wir von dieser Politik missbraucht werden . Gerade wir PolizistInnen wissen, dass die Entstehung der organisierten Kriminalitaet eine Folge der Alkoholprohibition in den USA gewesen ist. Eine Alkoholprohibition also, die tendenziell vergleichbar mit den heute in den westlichen (und zunehmend auch oestlichen) Kulturen kriminalisierten Drogen ist. Ihre Folgen (einschliesslich ihrer fortdauernden Bedeutung bei den Reinvestitionen des angesammelten Kapitals in andere illegale und legale Maerkte) lassen sich mit zunehmend ungehemmter Wucht auch in der Bundesrepublik Deutschland analysieren. Jede Fachfrau/mann weiss, wie absurd die Versprechungen des BKA sind.

Wir haben die bis heute (Mitte 1992) immer noch gueltige Positionsaeusserung des Bundeskriminalamtes, die bereits in der "Stern"-Ausgabe vom 3. Nov. 1988 abgedruckt war, aufgegriffen, weil wir der Meinung sind, dass wir dadurch im polizeifachlichen Bereich der Bundesrepublik Deutschland die am meisten Autoritaet geniessende Institution zur Messlatte unserer eigenen Argumentation machen.

Die einseitige Sicht des BKA und unsere Gegenposition

Zunaechst die Ausfuehrungen des ehemaligen BKA-Praesidenten, Dr. Boge, und anschliessend daran unsere Positionen:

1."Angesichts der bedrohlichen Entwicklung im Rauschgiftbereich, auf nationaler und internationaler Ebene, stehe ich auch unkonventionellen Denkmodellen offen gegenueber. Aber durch eine Freigabe von Rauschgiften wuerde der Staat nur vor dem organisierten Verbrechen kapitulieren, das gesellschaftliche Suchtproblem wuerde nicht geloest. Der Staat hat den Verfassungsauftrag, die Gesundheit seiner Buerger zu schuetzen. Dies geschieht durch ein umfassendes Programm zur Bekaempfung der Drogenabhaengigkeit. Neben aufklaererischen und therapeutischen Massnahmen zur Eindaemmung der Drogennachfrage, ist die Repression unabdingbar, um das Angebot so gering wie moeglich zu halten."

Entkriminalisierung als rationale Problemloesung

Wir meinen, eine Entkriminalisierung von Drogen waere keine Kapitulation durch den Staat vor dem organisierten Verbrechen. Die Entkriminalisierung wirkt in zweifacher Weise positiv:

Wir sagen, jeder Drogensuechtige ist ein Kranker. Kranke beduerfen der Behandlung und nicht der Kriminalisierung. Mit der Endkriminalisierung haette jeder Drogensuechtige die Moeglichkeit, sich aus der Anonymitaet der Illegalitaet in eine legale aerztliche Behandlung zu begeben.

Damit entfiele sein kriminelles Verhalten und insbesondere die daraus resultierende Beschaffungskriminalitaet. Schaetzungen sprechen im Bereich der Eigentumsdelikte von 2/3 der statistischen Faelle, die der Beschaffungskriminalitaet zuzurechnen sind. Nehmen wir als Beispiel die rund 15.000 Wohnungseinbrueche und 80.000 Kfz-Aufbrueche im Jahre 1988 in Hamburg, so sind 10.000 Wohnungseinbrueche und 55.000 Kfz-Aufbrueche allein der Beschaffungskriminalitaet zuzuordnen.

Fuer die verboteten Drogen gelten die Gesetze der freien Marktwirtschaft. Das Risiko der verbotenen Nachfrage treibt somit die Preise in die Hoehe. Der hohe Preis fuehrt zu immensen Gewinnen. Hohe Gewinne foerdern den internationalen organisierten Drogenhandel. Eine legale Drogenabgabe wuerde dem organisierten Verbrechen auf Grund marktwirtschaftlicher Gesetze den Boden entziehen.

Wuerden die Drogen legalisiert, koennten die Preise gesenkt werden. Die Kosten fuer die legalisierte Abgabe im Rahmen der Krankenversorgung waeren nicht hoeher, sondern niedriger als die heute von der Volkswirtschaft aufgewendeten Kosten fuer

Versicherungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der Eigentumskriminalitaet Polizei, Gerichte, Rechtsanwaelte Strafvollzug

2. "Die Grenzen des Abwehrkampfes sind laengst nicht erreicht, weil den klassischen Bekaempfungsmassnahmen neue Konzepte hinzugefuegt werden: 2.1 vorgelagerte Abwehrlinien, etwa der Einsatz von Rauschgiftverbindungsbeamten in den Hersteller- und Transitlaendern;"

Rauschgiftverbindungsbeamte sind sinnlos, wenn nicht die Weltwirtschaftordnung geaendert wird

Bei der Entsendung von Rauschgiftverbindungsbeamten in die Anbaulaender erhaertet sich immer mehr der Verdacht, dass damit Einfluss auf die Politik des Empfaengerlandes genommen werden soll.

Sehr deutlich wird dies an der Politik der USA, die die beste Luftabwehr der Welt haben, aber die Kokainschmuggler etc. ungehindert einfliegen lassen. Waehrend sie in ihrem eigenen Land also nicht alle wirksamen Massnahmen zur Bekaempfung der Oberschicht der Drogenmafia unternehmen, entsenden sie dann in die Anbaulaender "Rauschgiftbeobachter" in Brigadenstaerke. So wurden z.B. vor einiger Zeit einige Brigaden zur Rauschgift- bekaempfung nach Bolivien entsandt.

In diesem Zusammenhang wird auf ein Interview mit dem Senator Alcantara aus Columbien hingewiesen, das in der Zeitung "Die Zeit" unter dem Titel "Der CIA dealt mit" am 25.5.89 erschienen ist. In diesem Interview weist Alcantara darauf hin, dass die USA in Kolumbien unter dem Deckmantel der Rausch- giftbekaempfung die dortige Freiheitsbewegung bekaempfen wollen. Diese Guerilla steht aber nicht auf seiten der den Staat beherrschenden Rauschgiftmafia in Columbien, sondern auf seiten der armen Bauern, die fuer die Mafia das Rauschgift anbauen und die von der Mafia oft um den Erloes fuer das Rauschgift betrogen werden.

Im Oktober 1989 liess sich aus den Nachrichten der Zusammenbruch der Staatsgewalt in Columbien heraushoeren. Die USA verstaerkten ihren Einfluss in diesem Land und entsandten Kriegsmaterial und zunaechst offiziell nur 100 Soldaten. Da die Nachrichten gleichfalls meldeten, dass die angrenzenden Laender Bolivien und Peru ebenfalls die Rauschgiftmafia in Columbien beliefern, werden die USA wohl auch in diesen Laendern mit Soldaten unterstuetzend taetig. Somit konnten die USA unter dem Deckmantel der Rauschgiftbekaempfung in den USA dieinnen- politischen Voraussetzungen schaffen, um in Suedamerika mit Truppen zu intervenieren. Sie mussten sich nicht mehr bedeckt halten, wie zur Bekaempfung der Guerilla zu Che Guevaras Zeiten in Bolivien.

Columbien ist nicht das einzige Beispiel: Der ehemalige Praesident von Panama , Noriega, war lange Zeit - bevor er von den USA offiziell als Rauschgifthaendler bezichtigt wurde - als Rauschgifthaendler bekannt. Die Fahndung nach ihm setzte aber erst ein, als er sich nicht als willfaehriger Vollstrecker von USA-Interessen in Sachen Panamakanal erwies (siehe dazu u.a. DIE ZEIT vom 19.1.90).

Inzwischen (noch 1989) wird auch Arias, der Praesident von Costa Rica, des Rauschgifthandels verdaechtigt. Arias hat sich mit seiner Rolle als Friedensstifter fuer Nicaragua und Gegner der Contras in den USA nicht beliebt gemacht. Costa Rica hat eine wichtige strategische Lage zu den Laendern Panama und Nicaragua. Nachdem der Einsatz der Contras von Honduras aus im Norden nicht zum Sturz der Sandinisten gefuehrt hat, moechten die USA gern von Costa Rica aus im Sueden eine Zange um Nicaragua bilden. Arias stoert in diesem Konzept.

Ein anderes Beispiel: Dass waehrend des Vietnam-Krieges von US-Buergern Heroin aus dem "Goldenen Dreieck" in Saergen in die USA transportiert worden ist, ist weltweit bekannt. Die Rauschgiftbekaempfung muss in erster Linie in den USA ansetzen, und zwar bei den Koepfen des Drogenhandels.

Fest steht, dass durch Rauschgift-Verbindungsbeamte nur die Symptome aber nicht die Ursachen des Rauschgiftanbaues bekaempft werden. Die Ursachen des Rauschgiftanbaues sind neben den riesigen Gewinnen, die die Drogen-Mafia abschoepft, die gleichzeitige Armut der >Rauschgift anbauenden

Und was heisst, wie unter 2.1 von Herrn Boge formuliert "vorgelagerte Abwehrlinien"? Die Industrielaender muessen erst einmal bei sich zu Hause entruempeln: Bevor Rauschgift-Verbindungsbeamte in die Anbaulaender entsandt werden, haben die Laender der Ersten Welt den Export von Chemikalien zur Aufbereitung des Rauschgiftes und den Verkauf von Waffen an die Drogen-Mafia zu unterbinden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass z. B. die Drogen- Mafia in Columbien:

ihre Waffen von der Fa. Colt (USA) importiert (die Leichen weisen Einschuesse von aus Colt-Produkten verschossener Munition auf). ihre Chemikalien wie Acetat, Aether, Permanganate etc. sind ebenfalls aus der Ersten Welt importiert. Der Waffen-Export wird aber nicht unterbunden. Bei der Bekaempfung der Rauschgiftkriminalitaet in der Ersten Welt wird auch nicht etwa die Chemikalie ab Hersteller einer lueckenlose Kontrolle unterworfen, sondern von den Polizeien in den Hersteller-Laendern wird bei Verdacht von illegaler Verwendung der Chemikalie der weitere Weg getarnt verfolgt. Die Kosten, die fuer die Verdachtsfindung und die verdeckte Observation beim Verfolgen der Vertriebswege aufgewendet werden

sind ueberfluessig und sind nicht lueckenlos.

Auch hier gilt: Der Chemie-Industrie will man nicht zu nahe treten, um das Bruttosozialprodukt und damit den Gewinn nicht zu schmaelern. Auch diese Tatsachen belegen: die Ursachen der Drogenkatastrophe liegt nicht bei den Anbaulaendern, sondern bei den Industriestaaten:

Weder Mohn in Asien noch Koka in Suedamerika waere je vor Ort "veredelt" worden. Das dazu notwendige know how und die unverzichtbaren Zusaetze sind ausschliesslich ueber "uns" moeglich gewesen und aggressiv durchgefuehrt worden.

In den Anbaulaendern hat es auch niemals einen Bedarf, geschweige denn einen Markt fuer die veredelten Produkte wie Heroin, Kokain oder gar Crack etc. pp. gegeben!

2.2 "Abschoepfung der illegal erworbenen Vermoegenswerte (Geld, Grundstuecke, Firmen) und Aufdeckung von Geldwaschanlagen;"

Beweislastumkehr hoehlt unser Rechtssystem aus

Nicht bloss rechtsgeschichtlich bedeutet diese Forderung den groessten Einbruch in unser Rechtssystem seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, sondern sie bringt auch fuer Polizeien und Justiz nichts an Terraingewinn, bzw. wirksame Hilfen in der Drogenbekaempfung. Die Abschoepfung der illegal erworbenen Vermoegenswerte wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen begruesst. Da in diesem Fall jedoch eine Umkehr der Beweislast stattfinden soll, d.h. der Beschuldigte muss nachweisen, woher die Mittel fuer die Vermoegenswerte stammen, bedeutet dies einen Einbruch in das bestehende Rechtssystem.

Dieser Einbruch ist von grundlegender Bedeutung. Die Beweislastumkehr an dieser Stelle hat Dammbruchfunktion, denn es entsteht in diesem Zusammenhang die Moeglichkeit, dass spaeter auch fuer andere Rechtsgueter und andere Delikte ebenso die Beweislastumkehr eingefuehrt werden kann. Zur Zeit werden Rauschgift- und Terrorismusdelikte als Wegbereiter zum Aufweichen des Rechtssystems genutzt. Hier wird auf den Notstandparagraphen 129a StGB zur Terrorismusbekaempfung verwiesen.

2.3 "Verfeinerte verdeckte Ermittlungsmethoden und..."

Weitere gesetzliche Eingriffsmoeglichkeiten setzen das Grundgesetz immer mehr ausser Kraft

Verfeinerte verdeckte Ermittlungsmethoden, wie weitere Telefonueberwachungen und der Einsatz von nachrichten- dienstlichen Mitteln (Richtmikrofone etc.) verwaessern erneut die Grenzen zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Solche Vorgehensweisen bringen nur Gelegenheitserfolge und eine erhebliche Rechtsunsicherheit. In die 8- bis 12stufigen Hierarchien der Drogenorganisationen wird man auch zukuenftig in der Regel nicht in die hoechsten Stufen vordringen koennen. Bei Verdacht der Telefonueberwachung werden sich die Drogenmafien andere Kommunikationswege suchen und gegen Lauschangriffe kann man sich mit billigen Stoersendern und laut gestellten Radios wehren.

Der verdeckte Ermittler (VE)

Der Oeffentlichkeit werden immer wieder wahre Wunder der Kriminalitaetsbekaempfung versprochen, wenn VE per Gesetz eingefuehrt werden. Der VE ist ein Polizeibeamter, der in eine kriminelle Organisation eingeschleust wird. Der VE wird seit eh und je eingesetzt und eine rechtliche Auftragsbegrenzung und Absicherung - wie es jetzt durch das Gesetz gegen die organisierte Kriminalitaet von 1992 (OrgKG 1992) erfolgt ist - war erforderlich.

Die wichtigen marktbeherrschenden Drogenmafien sind aus verwandtschaftlicher und/oder ethnischen Gruppen aufgebaut. Dies gilt zumindest fuer die entscheidenden oberen Ebenen der Hierarchie (z.B. Mafia, chinesische Triaden, tuerkische und kurdische Clans etc.). Den VE wird es nicht gelingen, in die oberen Hierarchieebenen einzudringen, zumal die Mafien die Gefahr der Unterwanderung kennen.

VE sollen das Recht erhalten, straflos milieugerechte Straftaten zu begehen - Politiker lasst das nicht zu -

Polizei und Politik versuchen nun der Oeffentlichkeit einzureden, dass die VE die Berechtigung zur straflosen Begehung milieugerechter Straftaten per Gesetz erhalten muessen, um in den Drogenmafien glaubwuerdig agieren zu koennen, und damit an Informationen und Fuehrungskader heranzukommen. Der Oeffentlichkeit wird weiterhin suggeriert, dass diese Ermaechtigung zur straflosen Begehung von Straftaten nur geringfuegigere Straftaten umfassen wuerde. Damit wird den Drogenmafien schlichtweg Dummheit unterstellt. Es wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen,

1.die Drogenmafien koennen auch Gesetze lesen 2.milieugerechte Straftaten sind im Bereich der Drogenmafien Erpressung, Brandstiftung, schwere Koerperverletzung, Raub und Mord etc.

Es stellt sich die Frage, ob die Legislative die Exekutive zur Ausfuehrung derartiger Straftaten ermaechtigen will. Damit waere staatlicher Willkuer Tuer und Tor geoeffnet. Letztlich werden dann auch nicht als VE eingesetzte Polizeibeamte die Begehung von Straftaten mit wichtigen Ermittlungen rechtfertigen. Wird fuer VE einmal der Damm zur Begehung von Straftaten geoeffnet - und sei es auch nur fuer kleinere Delikte -, so werden im Wege der uebergesetzlichen Notstandes (z.B. Leben des VE stand auf dem Spiel etc.) und der Gueterabwaegung (Ermittlungserfolg stand auf dem Spiel) bald schwerere Straftaten durch Polizeibeamte begangen werden. Uebergesetzlicher Notstand und Gueterabwaegung werden VE sowieso in Anspruch nehmen aber der Dammbruch sollte nicht gesetzlich sanktioniert werden. Straftaten von Polizeibeamten werden in der Regel gar nicht bekannt werden und bei Verfahren wird die Wahrheit in vielen Faellen verdreht und die Straftaten werden anderen zugeordnet werden - siehe dazu auch den folgenden Abschnitt -.

Die Polizei als Herr des Gerichtsverfahrens (der Geheimprozess)

Die Polizei bedient sich des Weiteren der Verbindungsmaenner, Vigilanten (V-Maenner). Dies sind in der Regel Kriminelle, die Verbindungen zu anderen Kriminellen oder zu kriminellen Organisationen haben. Diese Personen spielen sehr oft ein doppeltes Spiel. Fuer wen und ob sie ueberhaupt wahrheitsgemaess spielen, bleibt fraglich. Manchmal spielen sie nicht einmal sich selbst gegenueber ein ehrliches Spiel. Der Wahrheitsgehalt ihrer Aussage ist schon heute von Gerichten nur schwer ueberpruefbar, wenn sie denn ueberhaupt vor Gericht erscheinen.

In "Demokratie und Recht 2/92" wurde unter der Ueberschrift "Der Geheimprozess - bald gerichtlicher Alltag?" bereits vor der Verabschiedung des OrgKG 1992 warnend auf die dubiose Verfahrensweise von Polizeibehoerden hingewiesen. In dem Fallbeispiel wurde die vom Bayrischen-LKA in den Jahren 1989 bis 1991 "provozierte" Einfuhr von ca. 1 Tonne Kokain aus Kolumbien geschildert. D.h. ein VE des LKA hat mit einem V-Mann in teilweise monatelangen Gespraechen suedamerikanische Kontaktpersonen dazu gebracht, in Kolumbien Drogendealer aufzusuchen, und sie zu Kokain-Lieferungen nach Deutschland zu bewegen. Alle Flug-, Hotel- und Telefonkosten (fuer Telefonate nach Kolumbien) wurden vom LKA bezahlt. Alle Lieferungen wurden von der deutschen Polizei bestellt und von ihr an den Bestimmungsorten Bremen/Bremerhaven oder Frankfurt abgeholt. In den Ermittlungsakten, die den Gerichten vorlagen, wurde die Tatprovokation durch das LKA gezielt verheimlicht.

VE und V-Mann waren vom Bayrischen Staatsministerium des Innern gemaess § 96 StPO "gesperrt" worden mit der Folge, dass sie vom Gericht nicht geladen werden konnten. Erst als der VE enttarnt worden war, mochte er als Zeuge vor Gericht nicht mehr ausschliessen, dass es zutraf, was die Angeklagten A. und N. in bezug auf Provozierung des Kokaingeschaeftes durch den V-Mann behaupteten. Der V-Mann behauptete gegenueber seinem Vernehmungsbeamten jedoch weiterhin das Gegenteil.

Die Identitaet des V-Mannes wollte das LKA weiterhin nicht preisgeben, weil fuer ihn dadurch angeblich Lebensgefahr entstuende. Diese Ueberlegung war erkennbarer Unsinn, da der Angeklagte N. ein Freund des V-Mannes gewesen und damit auch die Identitaet des V-Mannes bekannt war. Es stellt sich heraus, dass der V-Mann ein mehrfach vorbestrafter Betrueger war, der einem anderen Zeugen gegenueber geaeussert hatte, dass er sich eine hohe Provision davon verspreche, wenn er einen moeglichst grossen Drogenhandel anzetteln und der Polizei zuleiten koenne.

Der V-Mann konnte uebrigens im Verfahren nicht aussagen, weil er vom Bayrischen LKA verborgen gehalten und Ladungen ihm nicht zugestellt wurden. Als Quelle wird auf das Urteil des LG Muenchen vom 28.10.90 9 Kls 338 Js 16393/91 verwiesen. NOTABENE: Dieses Verfahren wurde von der Polizei bereits vor der Verabschiedung des OrgKG 1992 praktiziert. Durch das OrgKG wird diese Praxis gesetzlich sanktioniert. Es wird nicht bestritten, dass Zeugen und Polizeibeamten als Zeugen in Prozessen ausreichender Schutz gewaehrt werden muss. Es muss jedoch ausgeschlossen werden, dass die Polizei - wie in dem vorliegenden Fall geschehen - die Wahrheitsfindung des Gerichtes manipulieren kann.

Das Grundgesetz geht von der Gewaltenteilung aus und somit muss sichergestellt werden, dass die unabhaengige Judikative Herr des Verfahrens ist und nicht die Polizei. Dem Gericht muessen daher alle Zeugen, und zwar auch VE und V-Leute direkt zur Vernehmung zur Verfuegung stehen. Ein entsprechender Schutz der Zeugen laesst sich durch besondere Sicherheitsmassnahmen und Tarnungen erreichen.

Ist die Exekutive wie in dem vorliegenden Fall Herr des Verfahrens, so ist die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gegeben. Kein Gericht kann die wahren Tatzusammenhaenge ermitteln. Die Tatbeteiligung von VE und V-Leuten - ob z.B. straflos als agent provocateur oder strafbar als Anstifter - wird sich nicht feststellen lassen. Die Verteidigung wird zu einem schmueckenden Beiwerk des Verfahrens. Die organisierte Kriminalitaet wird sich damit voraussehbar nicht bekaempfen lassen; aber das Vertrauen der Buerger in die Exekutive wird auf Null sinken.

Der Abgeordnete Orlandos ueber die Unterstuetzung der Mafia durch die italienische Regierung und ein deutscher Staatsanwalt fordert als Gegenmassnahme weitere gesetzliche Eingriffsmoeglich- keiten wie z.B. den "Grossen Lauschangriff"

Der ehemalige christdemokratische Buergermeister von Palermo und jetzige Abgeordnete der Anti-Mafia-Partei "La Rete", Leoluca Orlandos, hat am 16.10.92 in der Talk-Schow von N3, III nach 9, u.a. darauf hingewiesen, dass

waehrend der 7 Regierungen unter Andreotti fuer ein Gleichgewicht zwischen Staat und Mafia Sorge getragen wurde, d.h. Regierungsmitglieder haben die Interesen der Mafia vertreten; das Geld der Mafia die Politik kauft, d.h. neben Erpressung betreibt die Mafia die Korruption, und zwar auch gegenueber staatlichen Stellen; nicht nur staatliche, sondern auch krichliche Stellen in Italien mit der Mafia zusammenarbeiten. Er nannte als Beispiel einen ehemaligen Kardinal Palermos, der nach Rom schrieb, die Mafia waere eine Erfindung der Oppositionsparteien, um die Christdemokraten zu schwaechen.

Damit wird einmal mehr bestaetigt, was fuer die Mehrzahl der Italiener kein Geheimnis ist, dass teilweise staatliche und krichliche Stellen mit der Mafia kooperieren. Und Kirche und Mafia die wirklichen Machtinhaber in Italien sind. Orlandos wies auch noch darauf hin, dass waehrend des II. Weltkrieges die US-Regierung mit der US-Mafia die kampflose Eroberung Siziliens vereinbart hatte. Die US-Truppen trugen eine Fahne mit einem L fuer Lucky Luciano vor sich her und marschierten ohne Gegenwehr durch Sizilien. Man sieht daran, dass auch die Zusammenarbeit zwischen der US-Regierung und der dortigen Mafia klappt. Und bei derartig guter Zusammenarbeit wird die ernsthafte Bekaempfung der Mafia zwangslaeufig zu kurz kommen.

Angesichts dieser Feststellungen in der Talk-Show forderte ein Berliner Staatsanwalt daraufhin als Gegenmassnahme gegen die Mafia in der BRD den "Grossen Lauschangriff". Angsichts der Tatsache, dass in Italien staatliche Stellen mit der Mafia zusammenarbeiten, ist es mehr als naiv anzunehmen, dass sich die Mafia mit einem - auch noch leicht zu stoerenden - Lauschangriff tatsaechlich bekaempfen laesst.

Aus den Feststellungen Orlandos sind vielmehr folgende Schluesse zu ziehen:

1.Wenn die Mafia von der Regierung gedeckt wird, dann kann sie auch in anderen Laendern nicht mit einem Lauschangriff bekaempft werden. Die italienische Gesetzeslage reichte aus, um die Roten Brigaden erfolgreich zu bekaempfen. Somit koennte mit den vorhandenen Gesetzen auch die Mafia bekaempft werden. In Italien fehlt offensichtlich der politische Wille zur Bekaempfung.

2.Zur Feststellung unter Ziffer 1. gibt es in der BRD eine Analogie: Die Gesetze reichten zur Bekaempfung der RAF. Gegen die rechten Terroristen werden die vorhandenen Gesetze nicht angewendet. Dagegen werden neue Gesetze von der CDU/CSU- Regierung gefordert. Gegen Terror-Taten von Faschos wird nicht wegen Terrorismus ermittelt. Und wenn nicht ermittelt wird, dann wird auch keine terroristische Vereinigung festgestellt werden koennen. Der Generalbundesanwalt von Stahl verkuendete schon kurze Zeit nach den Gewaltaten in Rostock-Lichtenhagen, dass die Bundesanwaltschaft fuer die Faelle von rechter Gewalt nicht zustaendig ist. Woher weiss er das? Wird denn in dieser Richtung ueberhaupt ermittelt? Oder wird so ermittelt, wie nach dem Attentat auf das Muenchener Oktoberfest? Die Fakten von Presseveroeffentlichungen wiesen auf eine Taetergruppe hin; ermittelt wurde ein Einzeltaeter. Die Bilanz rechter Gewalt in den ersten 9 Monaten in der der BRD: 11 Tote, 700 Verletzte und 1500 Gewalttaten (DIE ZEIT vom 30.10.92). 3. Jeder Staatsanwalt/Polizeibeamte sollte folgende Ueberlegungen anstellen: Wen liefere ich der Mafia ans Messer, wenn ich italienischen Behoerden Ermittlungsergebnisse mitteile bzw. verhindere ich dadurch die Aufklaerung von Straftaten wie Raub, Mord, Erpressung etc.?

Sind die Informationen italienischer Behoerden Spielmaterial der Mafia? Will die Mafia damit einen unbotmaessigen Mitarbeiter hochgehen lassen/bestrafen? Will die Mafia laestige Konkurrenz beseitigen?

Dieselben vorsichtigen Ueberlegungen sind unseres Erachtens z.B. auch gegenueber US-Behoerden anzustellen, wie die Ausfuehrungen unter dem Abschnitt "Dubiose Teilnahme staatlicher Stellen an internationalen Drogengeschaeften" erkennen lassen.

Stellungnahme zum "Grossen Lauschangriff"

Zu den rechtlichen Bedenken gegen den Lauschangriff auf die Intimsphaere des Buergers sei nur auf den Artikel des FDP- Abgeordneten Burkhard Hirsch in DIE ZEIT vom 29.5.92 verwiesen. Der Scherbenhaufen der Verletzung der Intimsphaere durch die Stasi ist noch nicht verarbeitet und schon wird parallel dazu an gleichen Eingriffsmoeglichkeiten in der BRD gebastelt. Betroffen kann naemlich jeder sein, der Kontakt zu Personen hat, die - oft ohne sein Wissen - Kontake zur Drogenszene haben, und zwar manchmal auch wiederum ohne ihr Wissen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat so einen Lauschangriff bereits in ihrem Polizeigesetz verankert. Die SPD ist mal wieder fuehrend. Von dem RA Strate, dem Pastor Arndt und dem Polizeibeamten Mahr ist gegen das Hamburger Gesetz wegen des Lauschangriffs Verfassungsklage eingereicht worden. Das Bundesverfassungs- gericht hat die Klage bisher noch nicht abgewiesen, sondern den Hamburger Senat und die Hamburger Buergerschaft zur Stellungnahme aufgefordert.

Stellvertretend fuer viele aehnlich Denkende zitieren wir den neuen CDU-Vorstaendler und saechsischen Innenminister Heinz Eggert aus DIE ZEIT vom 23.10.92: "Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert Ich bin 17 Jahre abgehoert worden. Wenn es gelingen wuerde, etlichen Leuten der Schwerstkriminalitaet auf die Schliche zu kommen, um tausende Jugendliche vor Drogen zu bewahren, dann wuerde ich mich freiwillig weitere 17 Jahre abhoeren lassen." Dazu ist zu sagen, die Bekaempfung der Drogen- "Schwerst"-Kriminalitaet laesst sich am besten durch die Entkriminalisierung und kontrollierte Abgabe von Drogen durch Aerzte bekaempfen. Und in einem Rechtsstaat gibt es keine Sondergesetze, die nur Heinz Eggert betreffen. Betroffen waere jeder Buerger der BRD. Eggerts Vertrauen in staatliche Instanzen der BRD scheint grenzenlos zu sein. Ein demokratischer Rechtsstaat darf den Schutzbereich seiner Buerger aber nicht zu einer Farce verkommen lassen. Den Schaden, den Herr Eggert mit so oberflaechlichen Betrachtungsweisen anrichtet, ist gross; wir empfehlen ihm als Lektuere George Orwell "1984". Fuer Interpretationen und Erlaeuterungen stellen wir uns gerne zur Verfuegung.

Demokratie, Rechtsstaat und Drogenhandel

Abschliessend sei noch festgestellt: Wegen der hohen Gewinne kann kein demokratischer Rechtsstaat den Drogenhandel verhindern. Nur um den Preis der Diktatur laesst sich der Drogenhandel einschraenken. Die Bundesregierungen schaffen immer mehr Gesetze zur Einschraenkung der Buergerrechte. Das Grundgesetz verkommt zur Makulatur. Die Regierenden handeln starr zu Gunsten ihres Fetisch "Totaler Drogenkrieg" und lassen keine Alternative gelten, obwohl sie damit per Ratio den circulus vitiosus der Drogenprobleme erst ausloesen. Siehe hierzu auch:

Nobelpreistraeger fuer die Entkriminalisierung von Drogen

Der Nobelpreistraeger Milton Friedmann hatte z.B. US-Praesident Reagan zur Entkriminalisierung der Drogen geraten und sinngemaess gesagt:

"Die Verelendung der Drogensuechtigen haengt mit der Kriminalisierung der Drogen zusammen."

Der bekannte Wirtschaftskommentator der "Financial Times", Verfasser vieler Buecher und Professor an vielen Universitaeten, Samuel Brittan, sagte:

"Das Drogenproblem wird durch die Gesetze eher verursacht als geloest."



Diskussionspapier BAG Kritische PolizistInnen zur Drogenpolitik (p2)
Autor: rokok 08.02.2001

Dubiose Praktiken staatlicher Stellen am Drogengeschaeft

Nachfolgend werden ein paar Faelle aufgelistet, in denen staatliche Stellen in den Drogenhandel verwickelt waren:

1.Aus dem Urteil des LG Muenchen vom 28.10.91 9 Kls 338 Js 16393/91 geht praktisch hervor, dass das Bayrische LKA von 1989 bis 1991 ca. 1 Tonne Kokain aus Kolumbien eingefuehrt hat.

2.Der internationale Drogendealer al-Kassar wird aus BRD Gewahrsam entlassen und erhaelt durch Intervention des Aussenministeriums freie Ein- und Ausreise fuer die BRD gewaehrt - Fallschilderung siehe ARD-Sendung Monitor vom 11.7.89 -.

3.Die Iran-Contra-Affaere war von staatlichen US-Stellen durchgefuehrt worden. Zu den Beteiligten gehoerte auch al-Kassar. Dies geht aus einem ausfuehrlichen Bericht in DIE ZEIT vom 1.5.92 hervor. Aus dem Artikel geht weiterhin hervor, dass eine Zusammenarbeit zwischen der Drug-Enforcement-Agency (DEA) und al-Kassar fuer Lockgeschaefte von Heroin in die USA stattgefunden hat. Ein anderer Agent des US-Militaergeheimdienstes DIA und der DEA sagte aus, dass vom Libanon ueber Zypern umfangreiche Heroinladungen nach Frankfurt und anderen europaeischen Transitorten erfolgten. Die DEA hatte dazu bei einer Anhoerung in Washington in diesem Zusammenhang zu Protokoll gegeben, es habe im Jahre 1988 keine "kontrollierte Uebergabe" von Drogen in Frankfurt gegeben. Da an Heroin viel verdient wird, mag sich jede seine eigenen Gedanken ueber diesen Sachverhalt und dieses Verfahren machen. Die Presseberichte waehrend des Vietnamkrieges in denen ueber Heroin-Transporte in Saergen vom "Goldenen Dreieck" ueber Vietnam in die USA berichtet wurde, sind noch in guter Erinnerung.

4.In Italien arbeiten laut dem ehemaligen christdemokratischen Buergermeister und jetzigem "La Rete"-Abgeordneten (Antimafia- Partei in Italien) Leoluca Orlandos (N3, III nach 9 am 16.10.92) staatliche Stellen mit der Mafia zusammen. 5.Der kolumbianische Senator Pedro Alcantara erhob in einem Interview in DIE ZEIT vom 26.5.1989 den Vorwurf, DEA und CIA handelten in bezug auf Kolumbien gesehen selbst mit Drogen.

6.Der ehemalige Praesident von Panama, Noriega, war waehrend der Zeit, als George Bush CIA-Direktor war, fuer die CIA taetig. Waehrend dieser Zeit soll Noriega bereits mit Drogen gehandelt haben. Dieser Handel wurde angeblich von den USA geduldet. Erst als Noriega fuer die Uebereignung des Panama-Kanals an Panama eintrat, wurde er wegen Drogenhandels von den USA verfolgt und nach einer militaerischen Besetzungsaktion Panama-Citys mit rund einer Milliarde Dollar Sachschaeden und geschaetzten 1000 Toten Panamesen festgenommen. Die Zusammenarbeit von CIA und Noriega hat der US-Journalist Frederick Kempe auf 350 Buchseiten beschrieben.

Wer glaubt, dass staatliche Stellen an dem internationalen Drogenhandel nur zur Bekaempfung des Drogenhandels teilnehmen, dessen Einfalt gefaehrdet unseren demokratischen Rechtsstaat.

2.4 "...Herausbrechen von Organisationsmitgliedern auf Grund einer bereits existierenden >Kronzeugenregelung

Kronzeugen und "ihre persoenlichen" Wahrheiten

Eine verbesserte Kronzeugenregelung, als Forderung mit Erfolgscharakter, kann nur noch als unverstaendlich bezeichnet werden, wenn man die Erfahrungen sieht, die in der Bundesrepublik Deutschland mit dem § 31 BtmG und den Kronzeugenregelungen in Nord-Irland, Italien oder anderen Laendern im angelsaechsischen Bereich gemacht worden sind. Als Beispiel fuer die Probleme beim Umgang mit der Wahrheit durch Kronzeugen wird auf den Artikel von RA Heinrich Hannover in der Hamburger Rundschau vom 19.7.1990 unter dem Titel "Das Kronzeugen-Syndrom" hingewiesen.

Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass die Ermittlung von Taetern aus der "Oberklasse" noch lange nicht zu deren strafrechtlicher Verfolgung fuehrt. Dies ist auch dem BKA bekannt. In diesem Zusammenhang wird auf den Drogenhaendler >Erster Klasse

3. "Mafia, kolumbianische Kokain-Kartelle und andere internationale Haendler-organisationen haben noch nie soviel an dem Elend von etwa 40 Millionen Rauschgiftsuechtigen in der Welt verdient wie heute. Es ist aber ein folgenschwerer Irrtum, anzunehmen, derartigen Organisationen waere durch Drogenfreigabe unter staatlicher Kontrolle der Boden fuer weitere illegale Machenschaften entzogen. Neue profitable Gebiete werden erschlossen und ausgebaut, wie gerade die Erfahrungen nach Aufhebung der Prohibition in den USA gezeigt haben."

Die Sorgen der Polizei um die Einnahmen der Drogenmafia

Um den ca. 40 Millionen Rauschgiftsuechtigen in der Welt helfen zu koennen, muessen sie zuallererst von dem Stigma der Kriminalitaet befreit werden, um im Hellfeld unserer Gesellschaft ueberhaupt erst Beratungsangeboten zugaenglich gemacht zu werden. Wer in diesem Zusammenhang nach der Repression pfeift, spielt den Rattenfaenger.

Das BKA - aber auch z.B. Klaus Timm, Direktor des hessischen LKA (hessische Polizeirundschau 5/92) und andere LKA-Leiter - weisen immer wieder darauf hin, dass sich die Drogenmafien andere Einnahmequellen suchen wuerden, wenn endlich alle Drogen entkriminalisiert wuerden. Diese Argumentation verschlaegt einem die Sprache und man wundert sich, wie brav diese unsinnige Behauptung von den Medien hingenommen wird. Zunaechst steht einmal fest, dass der organisierten Kriminalitaet durch die Entkriminalisierung aller Drogen eine ihrer groessten Einnahmequellen entzogen wird und damit wird sie wirtschaftlich entscheidend geschwaecht.

Die Argumentation, dass sich die amerikanische Mafia nach der Aufhebung der Prohibition gerade durch die Kriminalisierung anderer Drogen wieder eine sichere Einnahmequelle verschaffen konnte, spricht wiederum gegen die Kriminalisierung von Drogen. Die Pro-Kriminalisierungs-Argumentation des BKA ist hier nur noch als Persiflage aufzufassen.

Die Argumentation des BKA und der LKAe, dass die organisierte Kriminalitaet sich andere Einnahmequellen suchen wird, wenn alle Drogen entkriminalisiert werden, laesst folgende Schluesse zu:

These 1 Die Polizei haelt die Kriminalitaet in Verbindung mit Drogen fuer weniger schaedlich als andere organisierte Kriminalitaet. Wenn sie dieser Meinung ist, dann ist das falsch, weil bei der Gueterabwaegung die staendig wachsende Zahl der Drogentoten und die Verbreitung von Aids, Hepatitis etc. schwerer wiegen als irgendwelche andere Schaeden.

These 2 Die Polizei ist tatsaechlich der Ansicht, dass nach ihrer Vorstellung das organisierte Verbrechen auf noch schwerere Delikte umsteigen wuerde, wenn die Drogeneinnahmen ausfallen. Dann duerfte sie die organisierte Drogen-Kriminalitaet besser gar nicht bekaempfen, weil diese beim Ausfall der Drogeneinnahmen auf andere Delikte umsteigen wuerde. Damit fuehrt die Polizei ihr eigenes Vorgehen gegen die Drogenkriminalitaet ad absurdum. Ausserdem: Wuerden solche Folgerungen auf andere Deliktsbereiche uebertragen, dann muesste die Polizei z.B. auch argumentieren, dem Bankraeuber ist moeglichst viel Geld auszuhaendigen, damit er nicht so VIELE Ueberfaelle - vielleicht auf wehrlosere Opfer - durchfuehren muss. Der Einbrecher muesste moeglichst viel Stehlgut vorfinden, damit er nicht so viele Einbrueche begehen muss etc.

These 3 Es ist ruehrend, dass sich die Polizei soviele Sorgen um die Einnahmen der Mafia macht, anstatt ihr die Einnahmen durch Entkriminalisierung aller Drogen zu entziehen. Und das weckt den Verdacht, dass sich die Polizei Sorgen um ihre Existenz und ihre Wichtigkeit macht (viel Kriminalitaet berechtigt zu weiteren Personalforderungen - weiteres Personal fuehrt zu Befoerderungsmoeglichkeiten im vorhandenen Personalstamm - Verringerung der Kriminalitaet wuerde die Beruecksichtigung der Polizei bei der Vergabe von Haushaltsmitteln benachteiligen - Verringerung der Kriminalitaet wuerde der Polizei hoehere Aufklaerungsraten abverlangen; die niedrigen Aufklaerungsraten lassen sich jetzt gut mit der Ueberlastung der Polizei (die in einigen Bereichen tatsaechlich gegeben ist) verteidigen. Durch die Entkriminalisierung aller Drogen entfiele

die gesamte Beschaffungskriminalitaet der Drogenbesitz/-handel von Junkies die organisierte Kriminalitaet (mit der seit 1972 eine endlose Kette von staatlichen Eingriffen in die Buergerrechte begruendet wurde und wie wir sehen - z.B. Lauschangriff, straflose Begehung von Straftaten durch Polizeibeamte - nach den Regeln der Salamitaktik bis zur vollstaendigen Demontierung des Grundgesetzes fortgefuehrt wird).

Hinzuzufuegen ist noch, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Oktober 1992 gerade wieder 6O.OOO zusaetzliche Stellen fuer die Polizei gefordert hat. Nach einer Entkriminalisierung aller Drogen koennte sich die Polizei der dann noch reichlich vorhandenen Kriminalitaet intensiv zuwenden.

Polizei und Justiz sind ungeeignete Ratgeber in der Drogenpolitik

Die in dem vorstehenden Abschnitt aufgefuehrten Interessenkollisionen betreffen die Institutionen Justiz / Justizvollzug genauso wie die Polizei. Den Politikern ist daher zu raten, wenn sie sinnvolle Massnahmen im Bereich der Drogen treffen und damit auch Steuergelder sparen wollen, dann sollten sie sich NICHT von der Polizei und Justiz beraten lassen, weil diese Institutionen interessenabhaengig entscheiden. Ausserdem sind von der Polizei und Justiz keine fachlich kompetenten Aussagen ueber pharmakologische Wirkung der Drogen und die Behandlung von Drogenabhaengigen moeglich. Aber auch im Bereich der eigentlich fachkundigen Aerzte- und Apothekerschaft gibt es wenig wissenschaftlich haltbare Aussagen ueber Drogen und Drogenabhaengige. Dies haengt damit zusammen, dass sich die Wissenschaftler groesstenteils auch an dem Mainstream - sprich an der Erwartungshaltung der Machtinhaber in Wirtschaft und Politik orientieren (die Schere im Kopf des Gutachters) -. Um es vereinfacht auszudruecken: Gutachten, die beweisen, dass Wasser entgegen der Schwerkraft bergauf fliesst, sind auch zu bekommen; sie sind nur etwas teurer. Am besten ist das z.B. an so unsinnigen Behauptungen wie Hasch waere die Einstiegsdroge fuer harte Drogen abzulesen.

In diesem Zusammenhang sei auf auch auf die 88seitige Begruendung des Landgerichtes Luebeck hingewiesen, die ganz banal den letzten Stand der Wissenschaft ueber Hasch beinhaltet. Da die Politik nicht einmal fuer Hasch die Entkriminalisierung in Erwaegung zieht, sondern weiter die unwissenschaftlichen Erkenntnise von Polizei und Justiz gelten laesst und damit Menschen kriminalisiert, zeigt deutlich den Hexenwahn unser Zeit.

4. "Wenn Suchtstoffe etwa in Apotheken frei verkaeuflich wuerden, koennte die Beschaffungskriminalitaet zurueckgehen. Dieses Minus wuerde aber durch ein Plus bei den Delikten der Begleitkriminalitaet (Gewaltdelikte) bei weitem aufgefangen. Es waere etwa im Strassenverkehr mit einer erheblichen Gefaehrdung von Leib und Leben unbeteiligter Dritter verbunden, wie die rund 200 .000 Straftaeter zeigen, die 1987 bei Tatausfuehrung unter Alkoholgenuss standen."

Eine inkonsequente Pseudo-Logik des BKA

Wenn das BKA damit argumentiert, dass bei einer moeglichen Entkriminalisierung von Drogen zusaetzliche Straftaeter, neben den rund 200.000, die 1987 in der Bundesrepublik Deutschland bei Tatausfuehrung unter Alkoholeinfluss standen, auftreten wuerden, so bedeutet ein konsequentes Zuendedenken dieser BKA- Logik, dass zwangslaeufig auch ein strafrechtlich bewaehrtes Konsumverbot von Alkohol ausgesprochen werden muesste.

---- An dieser Stelle bricht das BKA sein Nachdenken jedoch ab! Gleichzeitig raeumt es die Tatsache ein, dass bei konzessioniertem Verkauf von Suchtstoffen, z. B. ueber Apotheken, die Beschaffungskriminalitaet zurueckgehen koennte.

5. "Das Weiterbestehen eines Drogenschwarzmarktes ist nicht auszuschliessen. Er koennte sich verstaerkt auf 'ausgegrenzte' Gruppen (zum Beispiel Kinder!) wie auch auf die Produktion neuer, noch gefaehrlicherer synthetischer Drogen konzentrieren und den Staat in staendigen Zugzwang bringen, auch diese Rauschgifte freizugeben. Wer Heroin, Kokain oder Amphetamin frei verfuegbar macht, muss konsequenterweise auch alle Medikamente und die grosse Zahl der Medikamentenabhaengigen mit einbeziehen. Unvorstellbar, welche Problemlawine auf die Gesellschaft zukaeme."

Eine Pseudo-Hypothese des BKA

Mit dieser These malt das BKA das Weiterbestehen eines - nach Entkriminalisierung kaum noch Daseinsberechtigten Schwarzmarktes - mit grausamsten Phantasien an die Wand. Aber genau das, was das BKA fuer einen solchen Fall an die Wand malt, produziert es selbst mit seiner Verteidigung der Politik der Kriminalisierung von Drogen und des darin eingebetteten bisherigen polizeilichen Vorgehens! EIN BEISPIEL: Nachdem der § 218 StGB reformiert worden war, nahmen nicht nur die Abtreibungen im Ausland an bundesdeutschen Frauen ab, sondern auch die Schaedigungen fuer all die Frauen, die sich einen teuren Auslands-Abort nicht leisten konnten. Vergleichbares stuende bei einer Entkriminalisierung auch auf dem Drogenmarkt an.

6. "Eine Legalisierung und Abgabe unter staatlicher Kontrolle wuerde die Ungefaehrlichkeit der Droge indizieren, was aber im voelligen Widerspruch zur anerkannten Gefaehrlichkeit von Heroin oder Kokain steht. Der Rueckblick in die Geschichte verdeutlicht, dass das internationale Opiumabkommen von 1925 eine dringend gebotene Abwehrmassnahme gegen eine verheerende Heroinschwemme war, die nicht nur Deutschland betraf. Aufgrund der festgestellten Gefaehrlichkeit von Heroin und seinen suchterregenden Eigenschaften wurde die bis dahin praktizierte Freiverkaeuflichkeit durch Handels- und Abgabeverbote poenalisiert. Die Indizierung der Ungefaehrlichkeit wuerde zu einer Verringer-ung der Schwellenangst, Akzeptanzsteigerung und explosionsartiger Ausweitung des Drogenkonsums fuehren. Wenn unter dem Druck der Illegalitaet bereits rund 100.000 Menschen hierzulande harte Drogen konsumieren, wird eine Legalisierung die Konsumentenzahl erheblich vergroessern."

Die pharmakologische Wahrheit ueber Heroin

Das BKA spricht von der "anerkannten Gefaehrlichkeit von Heroin" sowie von "der festgestellten Gefaehrlichkeit und seinen suchterregenden Eigenschaften". Diese Bemerkungen sollen das in der Oeffentlichkeit und bei vielen Politikern vorhandene Unwissen ueber die pharmakologische Wirkung von Heroin verstaerken bzw. suggestiv falsche Vorstellungen unterhalten. Damit soll eine panische Angst vor Heroin erzeugt und unterhalten werden, die schwerste staatlichen Eingriffsmassnahmen rechtfertigen. Ist nun Heroin das Gift oder gar das Boese in der Gesellschaft schlechthin. Oder verhindern Vorurteil und Klischee eine rationale Diskussion, die das Ziel haben sollte, Heroin kontrolliert von Aerzten an Abhaengige abzugeben. So ist z.B. in der BRD kaum bekannt, dass in Gross Britannien Heroin hergestellt und von Aerzten z.B. als Analgetikum aber auch als Heilmittel zur Behandlung Drogenabhaengiger verschrieben werden darf. In der Schweiz ist Heroin jetzt ebenfalls fuer die Behandlung Drogenabhaengiger freigegeben worden.

Tatsache ist, dass Heroin keine zellschaedigende Wirkung hat und damit aehnlich "unschaedlich" wie die Benzodiazepine (z.B. Valium) auf den Koerper wirkt. Damit unterscheidet sich Heroin positiv von den stark zellschaedigenden Giften wie Nikotin und den ueber 1000 weiteren Giften im Zigarettenrauch (u.a. Dioxine, Cadmium etc.) sowie dem zellschaedigenden Alkohol.

Zur Suchterregung laesst sich feststellen, sind Nikotin und Alkohol genauso geeignet und die volkswirtschaftlichen Folgen und die Zahl der Toten durch diese beiden Drogen sind erheblich hoeher als durch Heroin.

Heroin ist jahrzehntelang weltweit von u.a. auch deutschen Firmen z.B. in Form von Hustensaft vertrieben worden. Oral eingenommen sind in dieser Form bei Heroin keine Suchterkrankungen festgestellt worden. Heroin fuehrt intravenoes eingenommen in der Regel zu starker Abhaengigkeit und aufgrund der damit verbundenen Beschaffungskriminalitaet und seinem Stress zur Verelendung und zum koerperlichen Verfall. In der ueberwiegenden Zahl der Faelle wird der koerperliche Verfall aber in erster Linie durch das Strecken der Droge mit anderen Stoffen z.B. Rohypnol und zusaetzlichen Tabletten- und Alkoholeinnahmen (Polytoxikomanie) herbeigefuehrt.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Verelendung mit der Verarmung einhergeht und letztere in der Regel durch die hohen Drogenpreise verursacht wird. Sichtbar werden sowieso nur die Drogenprobleme einer verarmten, perspektivlosen Unterschicht. Deswegen wird z.B. der Kokainkonsum noch nicht so sehr sichtbar, weil Kokain hierzulande z.Z. noch in der Regel von der Oberschicht eingenommen wird. Viele Heroinabhaengigen wuerden zusaetzlich auch Kokain konsumieren, haben aber in der Regel kaum ausreichend Geld fuer die Heroinbeschaffung.

Festzustellen ist, dass frueher die Trinker in der Oeffentlichkeit Anstoss erregten und dennoch niemand auf den Gedanken gekommen waere, Alkohol zu kriminalisieren. Das Alkoholproblem wird jedoch auch nur zum kleineren Teil - naemlich an den Obdachlosen und Verwahrlosten auf oeffentlichen Strassen und Plaetzen - sichtbar. Daneben gibt es aber Hunderttausende, die privat oder in Kneipen trinken und Alkoholabhaengig sind. Analog dazu gibt es auch viele Heroinabhaengige, die geregelter Arbeit nachgehen und sich nur in der Freizeit einen Schuss setzen. Diese Tatsache wird der Oeffentlichkeit verschwiegen. Da der Alkohol im Gegensatz zum Heroin nicht kriminalisiert ist, kann sich der Alkoholiker fuer taeglich DM 10,- DM von seiner Sozialhilfe vollaufen lassen, ohne kriminell zu werden.

Erfahrene Aerzte (Aerzte, die Untersuchungen mit Heroinabhaengigen durchgefuehrt oder sich mit der Literatur ueber solche Untersuchungen beschaeftigt haben) sagen, dass man bei richtiger Dosierung mit reinem Heroin uralt werden kann. Es geht uns hier nicht um eine Verniedlichung des Heroinproblems, sondern um eine Realtivierung von unterschiedlichen Drogen zueinander und um eine Versachlichung der Diskussion.

Wir wollen vermeiden, dass in unserem angeblich so wissenschaftlichen, objektiven Zeitalter in bezug auf die Drogensucht weiterhin mit den Mitteln der Hexenverfolgung und anderen Wahnideen der katholischen Kirche im Mittelalter gearbeitet wird. Wie vielleicht ist in bezug auf die kriminalisierten Drogen noch vor dem Jahr 2000 eine "Rehabilitierung" moeglich, anlog zu der vom Papst im Jahre 1992 - wenn auch nur bedingten - Rehabilitation von Galileo Galilae. Ansonsten werden zukuenftige Generationen unsere Politiker mit den Inquisitoren gleichsetzen.

Drogentote durch Heroin oder durch die Kriminalisierung von Heroin?

Genauso wie eine Ueberdosierung von Salz toedlich wirkt bzw. eine jahrelange Ueberdosierung zu Bluthochdruck fuehrt, so fuehrt eine Ueberdosierung von Heroin ebenfalls zum Tod durch Atemlaehmung. Die Todesfaelle von Heroinabhaengigen haben in der Regel eine oder mehrere von den drei nachfolgend aufgefuehrten Ursachen:

1.Der prozentuale Heroingehalt der illegal erworbenen Ware ist nicht bekannt oder wird falsch angegeben. Dies fuehrt zu einer Ueberdosierung mit der Folge der Atemlaehmung.

2.Drogenabhaengige sind oftmals mehreren Drogen verfallen oder weichen z.B. mangels Heroin auf andere Drogen wie Alkohol und Tabletten aus. Wird nach dem Konsum dieser anderen Drogen anschliessend noch Heroin rein oder gar gemixt gespritzt, so tritt der Tod u.U. infolge von Polytoxikomanie (Zusammenwirken mehrerer Drogen) ein.

3.Aufgrund der Kriminalisierung von Heroin ergeben sich bei der Beschaffung diverse Probleme. Der hohe Preis des Heroins laesst sich oft nur bezahlen, wenn das Geld dafuer mittels krimineller Handlungen erworben wird. Aber selbst dann, wenn das Geld vorhanden ist, ist der Erwerb des Heroins durch die Repressionsarbeit der Polizei mit

An den vielen Herointoten ist somit letztendlich die Kriminalisierung der Droge schuld.

Verhindert die Kriminalisierung in der Praxis den Drogenkonsum?

Gesellschaftsnah fragen wir: Ist der illegale Drogenkonsum nicht laengst formaljuristisch und im tatsaechlichen gesellschaftlichen Leben nahezu entkriminalisiert? Selbst die Bundesregierung unterrichtete den Bundestag "ueber die Rechtsprechung nach den strafrechtlichen Vorschriften des Betaeubungsmittelgesetzes in den Jahren 1985 bis 1987" (Drucksache 11/4329) wie folgt:

a) 204.529 polizeilich ermittelten Straftaeter standen 81.854 abgeschlossene Strafverfahren gegenueber. b) Bloss 1/3 aller Straftaeter nach dem Betaeubungsmittelgesetz erhalten Freiheits- oder Jugendstrafen. Dabei ist noch zu beruecksichtigen, dass 90 % aller betaeubungsmittelabhaengigen Straftaeter eben wegen ihres Drogenkonsums kriminalisiert werden. Also liegt der tatsaechliche Anteil der verurteilten Straftaeter bei der angeblichen Hauptzielgruppe der Sanktions- Befuerworter (Dealer, Grosstaeter) unter 25 %. Bei rund 150.000 Konsumenten und taeglichen eine bis fuenf Konsumeinheiten fallen bereits jaehrlich bei durchschnittlichen zwei "Schuessen" pro Tag 109.500.000 Straftaten nach dem BtmG an. Nicht einbezogen haben wir die ueber 2 Millionen Canabis-Konsumenten in der BRD, und nicht enthalten sind darin Taten wie Einfuhr, Zwischenverkauf, Endverkauf. Auch haben wir die gesamte Beschaffungskriminalitaet aussen vor gelassen. Verurteilt werden weit unter 0,25 % (konservativ berechnet) aller nach dem BtmG mit Strafe bedrohten Handlungen. Vergegenwaertigen wir uns, was fuer ein Aufwand fuer 0,25 % Abgeurteilte betrieben wird, dann wird klar, was fuer eine ideologische Funktion die irrationale Haerte auf Drogenkonsum erfuellt.

Die Kriminalisierung foerdert die Verbreitung der Droge nach dem Schneeballsystem

Das BKA argumentiert, dass die Drogenfreigabe zu einem explosionsartigen Anstieg des Drogenkonsums fuehren wird. Es erwaehnt nicht, dass gerade das Verbot zum explosionsartigen Anstieg des Drogenkonsums fuehrt: Heute muss jeder Drogensuechtige versuchen, Freunde, Bekannte, Schueler, Disco- und Veranstaltungsbesucher schlechthin etc. zum Drogenkonsum zu ueberreden, um durch den Verkauf von Drogen Geld fuer die eigene Suchtbefriedigung zu verdienen. Denn dies ist neben der Eigentumskriminalitaet die andere Moeglichkeit, an Geld heranzukommen. Das Motiv des Anwerbens von neuen Suechtigen entfiele, wenn der Drogensuechtige als Kranker vom Arzt behandelt wuerde. Das BKA vergisst auch zu erwaehnen, dass das Einsperren von Drogensuechtigen zur Verbreitung der Drogensucht beitraegt. Sie tragen naemlich den Rauschgifthandel in die Justizvollzugsanstalten und damit zur Verbreitung der Drogensucht bei. Die Vollzugsanstalten sind inzwischen zu Drogenhandelsplaetzen geworden. Die Lage der Haeftlinge verbunden mit

labiler Persoenlichkeit Frustration im Vollzugsleben Druck oder Verleitung durch Mithaeftlinge

fuehren oft zum Einstieg in die Drogensucht. Diese Argumente werden vom BKA einfach ingnoriert,weil sie nicht der Erwartungshaltung der Bundesregierung entsprechen. Als im Jahre 1992 der Praesident der Bundesaerztekammer, Karsten Vilmar, die Behauptung aus der Mottenkiste der verstaubten Argumente wiederholte, die Entkriminalisierung von harten und weichen Drogen wuerde die Zahl der Drogenabhaegngigen erhoehen, haben wir sowohl ihm als auch dem Bundesgesundheitsminister unsere oben aufgefuehrten Gegenargumente vorgetragen. Sie werden nach wie vor ignoriert.

Eine Gesellschaft von Suechtigen kriminalisiert bestimmte Suechte

Unsere Gesellschaft ist eine Gesellschaft von Suechtigen:In allen Gesellschaften hat es zu allen Zeiten Suechte gegeben, die in der Regel Surrogate fuer die Befriedigung von Sehnsuechten der Menschen nach Anerkennung, Liebe, Frieden, genuegen Nahrung etc. waren. Usere Gesellschaft ist ebenfals eine Gesellschaft von Suechtigen: Konsumsuechtigen, Autosuechtigen, Schnellfahrsuechtigen, Pillensuechtigen, Alkoholsuechtigen, Rauchsuechtigen, Spielsuechtigen etc. Die Wegbereiter der Drogensucht sind die

Werbung fuer Pillen gegen Schmerzen aller Art, Unwohlsein, Schlafstoerungen; Werbung fuer Alkohol und Tabakwaren durch Pharma- und Genussmittelkonzerne im Fernsehen und anderen Medien; beispielgebende Praxis der Bezugspersonen Eltern, Filmhelden, etc. und der Aerzte, die die legalen Suchtmacher verschreiben (Quellen zur Information sind z.B. Artikel in der Zeitung "Die Zeit" vom 19. 5. und 2. 6. 1989 ueber den Pillenkonsum). Die legalen Suchtmacher erhoehen das Bruttosozialprodukt und damit den Gewinn der Konzerne und damit sind wir beim "Eingemachten" der Ursachen, die ein Tabu sind.

Es ist nun geradezu pervers, wenn eine Gesellschaft von Suechtigen ueber andere Suechtige den Stab bricht und oezu ihrer Reinwaschung bestimmte Suechte foerdert, andere Suechte dagegen nicht nur ablehnt, sondern auch noch kriminalisiert.

Eine besondere Perversion unseres Rechtssystems

Im Strassenverkehr sterben schon seit Jahrzehnten in der alten BRD jaehrlich rund 8.OOO Menschen und jetzt einschliesslich der Toten in den neuen Bundeslaendern jaehrlich rund 11.OOO Menschen. Daneben gibt es jaehrlich rund 500.000 Verletzte und Sachschaeden in Milliardenhoehe. Damit entstehen im Strassenverkehr viel hoehere Schaeden als im Drogenbereich. Nun muesste man per Ratio folgern, Politik und Polizei wuerden diesem Schadensbereich hoeheren Aufwand bzw. relativ gleich hohem Aufwand zuwenden. Das ist aber nicht der Fall. Diese Schaeden werden voellig gleichmuetig als naturgegeben hingenommen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass zur Schadensbegrenzung im Strassenverkehr alle gesetzlichen Grundlagen zum polizeilichen Einschreiten vorhanden sind. Die Einhaltung der Gesetze/Verordnungen im Strassenverkehr erfolgt so sporadisch, dass die Strasse z.B. in bezug auf Geschwindigkeitsueberschreitungen, zu dichtes Auffahren, Fahrstreifenwechsel mit Gefaehrdung anderer praktisch zum rechtsfreien Raum geworden ist. Die vorstehenden Verstoesse sind letztendlich mit Ursache fuer viele vermeidbare Verkehrsunfaelle.

Eine besondere Perversion besteht darin, dass die Politiker es ausdruecklich erlauben, dass unter dem Einfluss der Droge Alkohol ein Kraftfahrzeug (ein potentielles Toetungswerkzeug) gefahren werden darf. Es ist medizinisch erwiesen, dass bereits bei 0,3% Blutalkoholgehalt eine erhebliche Beeintraechtigung der Fahrtuechtigkeit eintritt; dennoch liegt die Grenze fuer die Fahruntauglichkeit erheblich hoeher naemlich bei 0,8% Blutalkoholgehalt.

7. "Die freie Drogenverfuegbarkeit haette zunehmend groessere Rauschgiftmengen der Einzeldosis sowie die Erhoehung der Einnahmefrequenzen zur Folge, da der Suechtige nicht mehr vernunftmaessig handelt. Das wuerde zu mehr Drogentoten fuehren, wie auch die zunehmende Polytoxikomanie, das heisst, der Konsum unterschiedlicher frei zu erhaltender Drogen nebeneinander. Die Suizidrate wird sich unter dem Eindruck der erlebten Sucht drastisch erhoehen."

Kriminalisierung fuehrt zwangslaeufig zur Polytoxikomanie

Diese These des BKA ist falsch, weil gerade die Illegalitaet, mit den einhergehenden Konsumbedingungen die fatalen Folgen produziert, und eben nicht der eigentliche Konsum der kriminalisierten Droge. Wenn der z.B. der Heroinabhaengige nicht an Heroin herankommt, so nimmt er Analgetika, Seditiva, Hypnotika etc. Gerade Polytoxikomanie und die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland inzwischen selbst Herstellerland (im Bereich von synthetischen Drogen und dem Drogengrundstoff Phenylaceton) geworden ist, ist einzig und allein der offiziellen Drogenpolitik zuzuschreiben. Das BKA vergisst auch zu erwaehnen, dass mit der kontrollierten Abgabe der Drogen durch Aerzte die Verbreitung von AIDS, Hepatitis und anderen schweren Krankheiten vermieden werden koennte.



Diskussionspapier BAG Kritische PolizistInnen zur Drogenpolitik (p3)
Autor: rokok 08.02.2001

8. "Durch die Moeglichkeit, jederzeit Rauschgifte zu erhalten, wird die Bereitschaft, Therapieangebote anzunehmen, noch mehr nachlassen. Das gesamte gesundheitliche Konzept der Rauschgiftbekaempfung waere in Frage gestellt. Fazit: Bei einer Freigabe von Rauschgiften wuerde der Staat vor dem organisierten Verbrechen kapitulieren, die Sucht nicht bekaempfen, sondern sie foerdern, ausweiten und damit seinen Verfassungsauftrag nicht erfuellen. Es widerspricht jeder historischen Erfahrung, anzunehmen, dass eine staatlich kontrollierte freie Abgabe die Konsumentenzahl reduzieren wuerde. Dies muss aber im Mittelpunkt aller Bemuehungen stehen."

Therapie kann nur erfolgreich sein, wenn der Wille des Abhaengigen vorhanden ist.

Auch die KollegInnen des BKA wissen ganz genau, dass die bestehenden Therapieangebote eine niedrige Akzeptanz geniessen, so dass sie in ihrer Existenz gefaehrdet sind. Die meisten der einer Verurteilung ausgesetzten Suechtigen, die vor die Wahl zwischen >Therapie oder Strafe

Die Motivationen der Regierung an der Kriminalisierung von Drogen festzuhalten

Das BKA hat einseitig argumentiert, diese Argumente sind widerlegbar. Fuer uns stellt sich hierbei die Frage, wieso das BKA sich so einseitig ausrichtet. Es entsteht der Verdacht, dass dort eher eine politische Vorgabe umgesetzt wird, statt eine kriminologische Auseinandersetzung zu fuehren. Es gibt fuer die Politik mehrere Gruende, die gescheiterte Drogenpolitik fortzusetzen. Weiterhin ist einleuchtend, dass das BKA/Polizei/Justiz/Justizvollzug an der Expansion ihrer Institutionen interessiert sind.

1.Kriminalitaet erhoeht des Bruttosozialprodukt Die Politik ist aufgrund des Primats der Wirtschaft nicht an der Bekaempfung der Ursachen der Rauschgift- und anderer Suechte interessiert. Die Beschaffungskriminalitaet ist mit hohen Schaeden verbunden. Gehen wird davon aus, dass ein Drogenabhaengiger z.B. durchschnittlich pro Monat durch Einbrueche oder Raub netto DM 4.000,-- erlangen muss und davon die Haelfte in Bargeld und die andere Haelfte in Form von Sachen/Gegenstaenden erlangt, so ist davon auszugehen, dass diese Gegenstaende fuer DM 2.000,-- Hehlerwert einen tatsaechlichen Wert (Versicherungswert) von DM 20.000,-- haben. Zur Erlangung der Gegenstaende und des Bargeldes sind in der Regel aber mindestens noch einmal DM 20.000,-- an Sach- und Koerperschaeden (Einbruchsschaeden, Koerperverletzungen der Opfer) hinzuzurechen. Dies ergibt pro Heroinabhaengigem jaehrlich DM 480.000,--. Die Vernichtung bzw. Beschaedigung von Werten und Gueter muessen ausgeglichen werden. Dieser Ausgleichsfaktor erhoeht somit das Bruttosozialprodukt. Drogenkriminalitaet fuehrt somit zur Erhoehnung des Bruttosozialproduktes.

2.Ausweitung der Machtbefugnisse des Staates gegen die Buerger Mit hoher Kriminalitaet lassen sich staerkere Eingriffsbefugnisse fuer die Exekutive und fuer die Judikative begruenden. Dies fuehrt zur Aushoehlung der Buergerrechte. Die Machtkonzentration des Staates gegenueber den Buerger wird immer groesser.

3.Feindbilder als erwuenschter soziologischer gruppendynamischer Prozess? Die Deutschen haben sich beginnend mit der Reichgruendung durch Feindbilder (sprich mit Hass) gegen andere ihre Identitaet geschaffen. Feinde waren aber seit jeher nicht nur in anderen Laender, sondern auch innerhalb der Deutschen wurden Ausgrenzungen vorgenommen und damit Randgruppen geschaffen, gegen die sich der Volkszorn wenden sollte, um von schlechter Politik (insbesondere Kriegspolitik) abzulenken. In diesem Land, in dem nach der fabrikmaessigen Ermordung von Juden, Roma/Sinti u.a. Anlass zu der Hoffnung bestand, dass Politiker nie wieder Feindbilder fuer Randgruppen aufbauen wuerden, laeuft jetzt 1992 seit 10 Jahren eine ununterbrochene Hetze gegen Asylsuchende. Diese Hetze begann bereits zu einer Zeit, als das Problem noch gar nicht bestand und Bearbeitungsstaus durch rechtzeitige Aufstockung des Personals der Bundesstellen fuer die Asylgewaehrung alle Probleme beseitigt haetten. Heute ist der Fremdenhass mit Brand und Mord, Koerperverletzung gegen Auslaender wieder Alltag.

Da die Deutschen ihre Identifikation durch Generationen nur ueber die Feindbilder gefunden haben, jetzt aber die aeusseren Feinde abhanden gekommen sind (die Russen als kommunistische Bedrohung fehlen), muss Ersatz geschaffen werden. Die Feinde fehlen, aber Feindbilder lassen sich leicht schaffen. Neben den Asylsuchenden sind die Drogenabhaengigen und die damit verbundene Kriminalitaet geeignet, um Angst bei den Buergern zu erzeugen.

4.Drogenabhaengigen sind mit der Drogenbeschaffung beschaeftigt und beschaeftigen sich nicht mit schlechter Politik einer Regierung Die auffaellig werdenden Drogenabhaengigen gehoeren zu einer perspektivlosen Unterschicht. Dies ist an dem Beispiel USA besonders deutlich zu erkennen. Da wir in der BRD US- Verhaeltnisse immer mit einer Verzoegerungsrate von einigen Jahren erhalten, wird auch bei uns die Masse der perspektivlosen Unterschicht zunehmen. Damit sich diese Masse nicht gegen die Herrschenden wendet, sind Drogen willkommene Hilfsmittel, um die Masse mit sich selbst also mit der Jagd nach den Drogen zu beschaeftigen. Damit der Staat die Moeglichkeit behaelt, in die Masse der verarmten Slumbewohner einzudringen, ihre Tueren einzutreten und ihnen die Staatsmacht immer wieder vor Augen zu fuehren, muessen einige Drogen kriminalisiert sein. Somit ist in der BRD keine

Unsere Forderungen:

1.Aufhebung des Betaeubungsmittelgesetzes (und damit die Abschaffung der Kronzeugenregelung). Die notwendig bleibenden Regelbeduerfnisse

2.Es soll ein umfangreiches Angebot fuer Drogenabhaengige bereitgestellt werden: anonyme, niedrigschwellige Beratungsangebote, angstfreie Begegnungsstaetten und schnelle, unbuerokratische soziale Hilfe fuer alle Menschen in Problemsituationen. Hilfsangebote und Therapien muessen allen von Sucht und Abhaengigkeit Betroffenen in gleicher Weise zugaenglich sein. Sie muessen die Wahl zwischen drogenfreien Therapieformen, drogenersetzenden Moeglichkeiten und Abhaengigkeit akzeptierenden Beratungen, sozialen Unterstuetzungen und psychosozialen Hilfen haben. Es muessen Aerzte ausgebildet werden, die suchttherapeutische Kompetenz vermittelt bekommen. Im Rahmen der Fortbildung, und natuerlich bereits im Rahmen ihrer Ausbildung, sollten Aerzte auf das Suchtpotential der von ihnen verschriebenen Pharmazeutika geschult werden (es gibt mindestens 300.000 Medikamentenabh,ngige in der Bundesrepublik Deutschland).

3.Ein Verbot von Werbung fuer Drogen jeglicher Art, die Abhaengigkeitspotentiale in sich bergen, also auch Alkohol, Tabletten, etc.

4.Gesetzestechnische Entwicklung eines Zeugnisverweigerungsrechtes fuer Drogenberater. (Bereits verwirklicht, RB)

5.Anstrengungen der Bundesregierung auf internationaler Ebene zur entsprechenden Aenderung der internationalen Uebereinkommen ueber die Bekaempfung des Rauschgiftproblemes, naemlich: 1.Einheitsuebereinkommen ueber die Rauschgiftkontrolle von 1961 2.entsprechendes Uebereinkommen ueber psychotrope Stoffe von 1971. Solange dies nicht geschehen ist, muss nunmehr fruehestmoeglich die Kuendigung fuer die Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen werden und muessen bis zu diesem Zeitpunkt die verbleibenden Moeglichkeiten, aehnlich wie in den Niederlanden, ausgeschoepft werden. Zum Beispiel darf zur Kontrolle des Besitzes oder des Konsumes illegaler Drogen selbst das Mittel des Strafrechtes nicht zum Ziel und Zweck der Vertraege eingesetzt werden.

6.Neuueberlegungen auf internationaler Basis. 7.Anerkennung der Suechtigen als Kranke im Sinne desSozialhilfegesetzes (Sozialversicherungsbezug).

8.Kontrollierte Abgabe von Drogen durch Aerzte

Wir sind

gegen die unkontrollierte Drogenverbreitung durch Dealer und dealende Junkies nach dem Schneeballsystem, mit der seit 20 Jahren staendig mehr Drogenabhaengige und mehr Drogentote produziert werden gegen die Beschaffungskriminalitaet und die damit verbundene Verelendung der Junkies gegen Aids- und Hepatitisverbreitung durch infizierte Spritzen und infizierte Drogenprostituierte (M und W) gegen die Riesengewinne der Drogenmafien und ihre Korruption von Staat/Regierung und Gesellschaft gegen die gescheiterte Politik der Drogenkriminalisierung fuer eine rationale Drogenpolitik mit der Entkriminalisierung aller Drogen und die Aufklaerung der Oeffentlichkeit ueber die pharmakologische Wirkung aller Drogen fuer die kontrollierte Abgabe von Drogen fuer die uneingeschraenkte Abgabe von Methadon und anderen Substituten an Abhaengige fuer die Verhinderung der Beschaffungskriminalitaet durch die kontrollierte Abgabe von Drogen fuer die wirtschaftliche Schwaechung der Mafien durch Entzug ihrer Haupteinnahmequelle aus dem Drogenhandel fuer die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens von Drogenabhaengigen durch saubere, ungemixte und prozentual kalkulierbare Drogen und Verhinderung der Polytoxikomanie mit ihren oft toedlichen Folgen. Und fuer die Eindaemmung der Verbreitung von Aids und Hepatitis und anderer schwerer Krankheiten.

Erforderliche Massnahmen fuer Heroinabhaengige

Es gibt keine Standardloesung fuer die Behandlung von Drogenabhaengigen wie es von Regierungsseite propagiert wird. Fuer einige ist die Behandlung mit einem Substitut richtig, fuer andere eine Therapie und fuer andere wiederum ist die Behandlung mit Heroin erforderlich.

Erkenntnisse der "Liverpooler Modells" sind zu nutzen

Fuer Heroin liegen jahrelange Erkenntnissse aus der Praxis vor. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Berichte von Dr. J.A. Marks - Facharzt fuer Psychiatrie - Liverpooler Modell - hingewiesen.

Dr. Marks geht davon aus, dass Heroinabhaengige durchschnittlich 10 Jahre abhaengig sind. Waehrend dieser Zeit muessen sie aerztlich kontrolliert Heroin erhalten. Dadurch sterben sie nicht, erkranken nicht an Aids und Hepatitis und sind fuer diese Krankheiten auch keine Verbreiter, werden nicht kriminell zur Drogenbeschaffung und die Mafia verdient an ihnen nichts.

Die Zahl der Heroinabhaengigen in dem Betreuungsgebiet von Dr. Marks ist niedriger als in vergleichbaren Distrikten und die Zuwachsrate ist ebenfalls niedriger. Und darueber hinaus ist auch die Kriminalitaetsrate niedriger.

Es stellt sich die Frage, warum solche objektiven Ergebnisse in unserem angeblich wissenschaftlichen Zeitalter ignorieret bzw. sogar unterdrueckt werden. Heute verbreiten Dealer und Junkies die Drogen unkontrolliert nach dem Schneeballsystem und machen damit immer mehr Menschen abhaengig. Wir fordern die kontrollierte Abgabe von Drogen durch Aerzte.

Vergabe von L-Polamidon (Methadon) und anderen Substituten

Die Vergabe von Methadon ist in der BRD nur zulaessig, wenn Heroinabhaengige AIDS haben, was nicht jeder haben will, schwanger sind, was nicht jeder werden kann und nicht jede will, Therapien abgebrochen haben, die mangels Therapieplaetzen gar nicht von jedem antreten werden koennen. Diese deutsche Vergabepraxis ist geradezu zynisch (so Dr. Newmann aus New York, der dort selbst 7.500 Abhaengige mit L-Polamidon behandelt). Um nicht an diese strengen Regeln gebunden zu sein, bleibt den Aerzten als Ausweg nur die Verschreibung von codeinhaltigen Praeparaten, wenn ein Abhaengiger kein Heroin mehr nehmen moechte. Diese Praeparate werden jedoch von den Kassen nicht bezahlt. In einige Laendern werden die Kosten dafuer inzwischen von den Gesundheitsbehoerden uebernommen aber laengst nicht in allen und laengst nicht problemlos.

Auch daran ist erkennbar, dass die Politik alles tut, um die Drogenabhaengigen in der Kriminalitaet und Verelendung zu belassen.

Resuemee

Als Mitglieder unserer Gruppe 1987 im Bonner Gesundheitsministerium zu Besuch waren, wurden unsere Thesen und Ueberlegungen zur Entkriminalisierung und Teillegalisierung massiv abgewehrt.

Wer sich noch die entsprechende Sensibilitaet bewahrt hat, hoert die Hilfeschreie aus gleich mehreren betroffenen Bereichen unserer Gesellschaft:

aus den Gefaengnissen (ueber 50 % der Inhaftierten konsumieren kriminalisierte Drogen; bei nur ca. 1,5% der Einsitzenden gelingt ein Drogenentzug),

Frauen und Maenner die durch Prostitution ihren Drogenkonsum finanzieren,

Drogenabhaengige als eigenstaendige Gruppe,

besorgte Eltern,

Lehrkoerper,

Drogenberatungsstellen,

Gesundheitswesen,

Justiz

Polizei (und so sieht die Bilanz der Polizei 1988 aus: Trotz Anstieg der Beschlagnahmungserfolge bei Drogen, zum Vorjahr,

Literaturhinweise: Berndt Georg Thamm: Drogenfreigabe - Kapitulation oder Ausweg? Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden/Rhld, 1989, ISBN 3-8011-0183-5

SPIEGEL-Spezial:Geissel Rauschgift

Psychologie heute:Die taegliche Versuchung: Thema Sucht Herausgegeben von der Red. "Psychologie heute" ISBN 3-407-905-060

Staatliche Information Nationaler Rauschgiftbekaempfungsplan Zu beziehen ueber die Informationsstellen der Bundesregierung und Laenderregierungen

GdP (Gewerkschaft 1. Drogen und Kriminalitaet, der Polizei) Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden, 1988 2. Drogenziel Europa, ebenda, 1989

UISP (Union Interna Drogen, Drogues, Drugs

Dr. med. Gorm Grimm Drogen gegen Drogen, Veres Verlag Kiel, ISBN 3-924773-77-X

Dr. J.A. Marks:Staatlich abgegebene Drogen: Eine absurde Politik?

Hartmut Waechtler: Demokratie und Recht - Der Geheimprozess bald gerichtlicher Alltag? -

Dr. med. André Seidenberg: Das Drogenproblem - eine falsche Frage

Zurich

Juergen Jage:Medikamente gegen Krebsschmerzen. Wirkungen und Nebenwirkungen Diagnostic und Therapie des Tumorschmerz

Zitiervorschlag: Fuer eine Drogenpolitik ohne Dogma, BAG Krit. PolizistInnen, Hamburg 1992


CDU_lächerlich!!!
Autor: Tolerant 09.02.2001

Auf dieser Seite zu finden:
Der Standpunkt der CDU zum Thema "Haschisch".
Gegen Haschischabgabe durch Apotheken

"Die SPD in Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel der Abgabe einer begrenzten Menge Haschisch per Bezugsschein an über 16jährige in Apotheken. Sie hält an diesem Vorhaben auch nach der nicht erteilten Genehmigung für den beantragten „Modellversuch“ durch das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte fest. Die SPD gibt vor, sie wolle mit ihrem „Modell“ die Trennung der Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen erreichen. Tatsächlich ist jedoch die Trennung der Märkte bereits gegeben. Statt dessen bestünde die Gefahr, daß sich Dealer verstärkt in der Umgebung der Haschisch führenden Apotheken aufhalten würden, da sie dort zu Recht potentielle Kundschaft für weitere Drogen vermuten könnten. Damit würden die Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen eher zusammengeführt."



Eigentlich ist ein Kommentar ja überflüssig, denn jeder, der sich ein wenig mit diesem Thema auskennt, weiss doch, dass das Beschaffen von Drogen ALLER Art nie so leicht war wie derzeit.
Denn durch die Beliebtheit von Cannabis gibt es auch dementsprechend viele Dealer, die nicht nur Cannabis-produkte in den Taschen haben.

Anstatt einzugestehen, dass der Verbesserungsvorschlag der SPD tatsächlich dieses Problem verringern könnte, verschließt die CDU stur ihre Augen und behauptet sogar dieses Problem würde sich verschlimmern (siehe oben).

Meine Kinder werden mir wahrscheinlich nicht glauben, dass früher eine Partei so argumentiert hat, aber die CDU muss ja wieder einmal denn Fortschritt aufhalten.
Dennoch bin ich überzeugt das sich im Laufe der nächsten Jahre (NICHT JAHRZEHNTE) die Lage verbessern wird!!!

Legalisierung JETZT


Kapitulation des Staates vor der Drogenmafia
Autor: Lise Lega © 09.02.2001

"Der Staat dürfe nicht durch eine Legalisierung von Drogen vor der Mafia kapitulieren" heißt es in den Reihen der Legalisierungsgegner immer wieder.
Dieses "Argument" entbehrt jeglicher Logik. Schließlich ist es gerade die jahrzehntelange Drogenpolitik der Repression, die ein Entstehen und Anwachsen krimineller Organisationen überhaupt ermöglicht und vorangetrieben hat. Nur die Kriminalisierung erlaubt den Vertreibern exorbitant hohe Gewinnspannen. Eine Legalisierung würde daher keine Kapitulkation vor der Mafia bedeuten, sondern im Gegenteil dieser den Boden für eines ihrer lukrativsten Geschäfte entziehen. Die Einnahmen könnten stattdessen sogar dem Staat als Steuern zufließen.
Im übrigen sind Argumentationen wie "Weil das einfach nicht sein darf!" immer ein Zeichen von Argumentationsschwäche.


Aha!
Autor: obo © 09.02.2001

Auf dieser Seite zu finden:
Der Standpunkt der CDU zum Thema "Haschisch".
Gegen Haschischabgabe durch Apotheken

Zitat:

".... Die SPD gibt vor, sie wolle mit ihrem „Modell“ die Trennung der Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen erreichen. Tatsächlich ist jedoch die Trennung der Märkte bereits gegeben...."

Wo denn?

In Holland?!

Eine Trennung der Märkte in "harte" und "weiche" Drogen gibt es in Deutschland nicht. Darum kann auch nicht von "bereits gegeben" die Rede sein. Wer etwas anderes behauptet lügt!


Zitat:

"... Statt dessen bestünde die Gefahr, daß sich Dealer verstärkt in der Umgebung der Haschisch führenden Apotheken aufhalten würden, da sie dort zu Recht potentielle Kundschaft für weitere Drogen vermuten könnten.."

Aha! Alle Kiffer sind also polytoxy.

Cannabiskonsumenten ( um die geht es bei der Sache ) konsumieren Cannabis!

Es gibt polytoxe Drogenkonsumenten. Diese konsumieren auch (!) Cannabis. Daraus aber den Schluß ziehen zu wollen, daß alle Dealer dann nicht mehr vor´m Bahnhof sondern vor der Apotheke stehen ist quatsch; vor allem, wenn man bedenkt, wie viele Upers und Downers in der Apotheke auf Rezept über den Ladentisch gehen ( bezahlt von der Krakenkasse!), da müßten die Dealer doch schon jetzt in Zweierreihen stehen, oder?

Tun sie aber nicht!

Der Kontakt zwischen Dealer und Konsument wird durch eine Trennung der Märkte erschwert. Den Beweiß hierfür liefert Holland, wo es seit 26 Jahren eine Trennung der Märkte gibt. Dort sterben prozentual weniger Menschen am Konsum harter Drogen ( Heroin ) als bei uns!

Würde sonst in Belgien Cannabis entkriminalisiert, oder würden die Schweizer sonst Cannabis legalisieren?


Zitat:

"Damit würden die Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen eher zusammengeführt."

Die Märkte SIND zusammem... oder steht dieser Satz in Verbindung zu der fehlerhaften Annahme, daß die Märkte bereits getrennt sind??? (siehe oben!!! ).

Ich würde jedoch das Coffe-Shop Modell vorziehen, denn sonst kommen die Cannabiskonsumeten noch in die gefährliche Nähe von rezeptpflichtigen Medikamenten ;-)

Dieses kleine Statement der CDU zum Thema Cannabis zeigt, daß die CDU (oder besser gesagt der Teil der CDU der für diese Information zuständig ist) entweder:

a) Keine Ahnung hat und somit für drogenpolitische Fragen inkompetent ist

oder

b) Lügt und somit menschlich inkompetent ist.


Legalisierung von Cannabis jetzt!

gruß obo


re: AHA
Autor: Paul Buhr © 11.02.2001

Das ist eine ganz bekannte politische Masche, die hier angewendet wird. Aber wie sie die CDU u.a. für Drogenpolitik verwendet, wird diese Masche auch von den anderen Parteien bei anderen Themen angewendet.

Normalerweise sollte man annehmen, man setzt sich mit einem politischen Thema, einer Problemstellung auseinander und überlegt sich daraus eine sinnvolle politische Haltung.

Doch hier ist es umgekehrt. Die CDU überlegt sich "wir hätten Haschisch gerne verboten, wie rechtfertigen wir das am besten". Erst Gesetz, dann Begründung überlegen - ganz billige politische Masche.

Die Begründung zur Rechtfertigung des BtmG wechselt ständig. Kann man das BtmG mit der aktuellen Begründung nicht mehr begründen, kommt eine neue her. Früher wurde das Cannabisverbot damit begründet, daß Cannabis eine Einstiegsdroge darstellt. Es wurde nachgewiesen, daß es das nicht ist und schon gibt es eine neue Begründung.


CDU: "Keine Freigabe illegaler Drogen"
Autor: Joe Wein © 11.02.2001

Die CDU schreibt:

"Alle Ansätze von SPD und Grünen für eine Liberalisierung von Drogen geben das Ziel der Drogenabstinenz auf. Forderungen nach Drogenfreigabe sind aber keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Sie sind angetan, Drogenkonsum zu fördern. Diesen Weg hält die CDU für unverantwortlich."

Tatsache ist:

Auch die CDU vertritt keine Drogenabstinenz, denn Alkohol und Nikotin, die zwei Drogen die gesamtgesellschaftlich am meisten Schaden anrichten werden hier vollkommen ignoriert. Auch wird hier Konsum und Missbrauch fälschlich gleichgesetzt. Es gibt keine Hinweise dafür dass das Cannabisverbot vor Sucht schützt, ist doch bei Cannabis im Gegensatz zu Heroin und Alkohol keine körperliche Abhängigkeit möglich.

Die CDU schreibt:

"Eine Legalisierung von Drogen hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche. Eine Drogenfreigabe würde den Gruppendruck für Drogenkonsum erhöhen und insbesondere die Schwächsten am stärksten gefährden."

Tatsache ist:

Für diese Behauptung gibt es keine Beweise. Tatsächlich konsumieren nach offiziellen Untersuchungen für das deutsche und niederländische Gesundheitsministerium prozentual mehr Deutsche als Niederländer regelmässig Cannabis, das in der Niederlanden seit 25 Jahren entkriminalisiert ist.

Gruppendruck beim Drogenkonsum entsteht zudem eher wo alle Menschen die selben Drogen konsumieren, d.h. bei Alkohol. Tatsache ist ausserdem dass Cannabis heute Schülern leichter zugänglich ist als Erwachsenen. In einem Schwarzmarkt wie er durch das Cannabisverbot entstanden ist gibt es prinzipiell keine Alterskontrolle zum Jugendschutz.

Die CDU schreibt:

"Der sog. „Haschischbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994 hat bestätigt: Es gibt kein Recht auf Rausch.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer zugleich aufgefordert, für eine einheitliche Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung des § 31 a BtMG („Absehen von der Verfolgung“) zu sorgen. Doch immer noch weisen die Richtlinien der Landesjustizverwaltungen eine erhebliche Bandbreite im Hinblick auf eine noch zu tolerierende „geringe Menge“ des Besitzes von Cannabis-Produkten auf. Dies konterkariert jede auf Glaubwürdigkeit zielende Drogenpolitik."

Tatsache ist:

Das Bundesverfassungsgericht schrieb in seiner Urteilsbegründung, es sei "anerkannt, daß der Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen." (BVerfG 1994) Wenn Cannabis dennoch im Gegensatz Alkohol verboten bleibt, wie soll da ein Verbot glaubwürdig sein können? Die Tatsache dass bereits ein Viertel aller jungen Deutschen Cannabis probieren beweist dass das Cannabisverbot keine Glaubwürdigkeit mehr hat.

Die CDU schreibt:

"Der Bundesfachausschuß Innenpolitik der CDU hat sich in seinen 1997 vorgestellten „Leitlinien für eine Anti-Drogen-Politik der Zukunft“ sowie in seinen Leitsätzen „Wege aus der Sucht“ von 1998 ausdrücklich dem Standpunkt des Freistaates Bayern (6 Gramm) bei der Definition der „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch angeschlossen."

Tatsache ist:

Trotzdem hält aber die CDU an der generellen Ermittlungspflicht bei Cannabis selbst bei geringen Mengen fest. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in Zigtausenden von Fällen beschäftigt werden muss in denen sie ohnehin verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist, das Verfahren ohne Strafe einzustellen. Besitz geringer Mengen sollte nicht länger als Verbrechen behandelt werden. Eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes zu Cannabis ist deshalb überfällig.

Die CDU schreibt:

"Die SPD befindet sich hierbei in einem eklatanten Widerspruch: In Schleswig-Holstein hat sie bei ihrem Antrag für die Abgabe von Cannabis-Produkten in Apotheken 5 Gramm als ihr zweckmäßig erscheinende Tagesdosis angegeben, während sie im Zusammenhang mit dem § 31 a BtMG 30 Gramm als zu tolerierende „geringe Menge“ definiert."

Tatsache ist:

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Bei der straffreien "geringen Menge" nach dem Karlsruher Urteil geht es (derzeit ohne legales System der Cannabisabgabe) rein um den straffreien Besitz einer kleinen Vorratsmenge zum persönlichen Konsum. Beim Apothekenmodell geht es dagegen um eine maximale tägliche Abgabehöchstgrenze in einem System der legalen Abgabe. Eine engere Grenze beim legalen Verkauf ist sinnvoll um Weitergabe von Cannabis an Jugendliche oder Wiederverkauf ins Ausland zu behindern. Im heutigen Schwarzmarkt bekommt jeder völlig unkontrolliert soviel wie er bezahlen kann, da wäre eine tägliche Abgabehöchstgrenze tatsächlich ein Fortschritt.

Die CDU schreibt:

"Gegen Haschischabgabe durch Apotheken

Die SPD in Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel der Abgabe einer begrenzten Menge Haschisch per Bezugsschein an über 16jährige in Apotheken. Sie hält an diesem Vorhaben auch nach der nicht erteilten Genehmigung für den beantragten „Modellversuch“ durch das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte fest."

Tatsache ist:

Das Betäubungsmittelgesetzt erlaubt die Abgabe von Cannabis zu Zwecken die im öffentlichen Interesse liegen. Die Verhinderung von unkontrollierten Schwarzmärkten liegt im öffentlichen Interesse, ebenso die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität die in diesen Schwarzmärkten Milliardengewinne macht.

Die CDU schreibt:

"Die SPD gibt vor, sie wolle mit ihrem „Modell“ die Trennung der Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen erreichen. Tatsächlich ist jedoch die Trennung der Märkte bereits gegeben. Statt dessen bestünde die Gefahr, daß sich Dealer verstärkt in der Umgebung der Haschisch führenden Apotheken aufhalten würden, da sie dort zu Recht potentielle Kundschaft für weitere Drogen vermuten könnten. Damit würden die Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen eher zusammengeführt."

Tatsache ist:

Ein Aufenthalt von Dealern vor Coffee Shops ist nicht wahrscheinlicher als ein Aufenthalt von Dealern vor Tabakläden oder Wirtshäusern. Die meisten Cannabiskonsumenten lehnen harte Drogen wie Heroin und Kokain strikt ab. Wenn sich Dealer harter Drogen tatsächlich verstärkt im Umfeld von Coffee Shops aufhalten würden wären sie auch durch Drogenfahnder wesentlich leichter aufzuspüren und zu verhaften als beim Verkauf in Privatwohnungen, wo derzeit die meisten Drogengeschäfte ablaufen.

Die CDU schreibt:

"Der staatliche Verkauf von Drogen und damit die faktische Freigabe infolge der höheren Verfügbarkeit hätte zur Folge, daß Haschisch jederzeit erhältlich wäre. Dies würde den Anreiz des Ausprobierens erhöhen."

Tatsache ist:

Die Erfahrung aus den Niederlanden zeigt dass es dort weniger regelmässige Konsumenten gibt. Die gesicherte Verfügbarkeit von Cannabis im Laden bedeutet dass kein grosser Anreiz zur Anlegung privater Vorräte besteht, was den Konsum eher vermindert. Das Ausprobieren ist kaum mit Problemen verbunden. Diese Treten entweder durch Kriminalisierung auf oder bei psychischer Abhängigkeit bei einem kleinen Kreis von Problemkonsumenten mit existierenden psychischen Problemen. Personen mit psychischen Problemen brauchen keine Strafe sondern Hilfe. Kriminalisierung hält sie eher davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die CDU schreibt:

"Die Apotheker, deren Beruf es ist, der Gesundheit des Bürgers zu dienen, würden per Gesetz gezwungen, durch den Verkauf von Drogen die Gesundheit Jugendlicher permanent zu gefährden. Auf diese Weise würde auch die Glaubwürdigkeit von Apothekern im Rahmen der Suchtprävention zerstört. Die CDU lehnt deshalb gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Apotheker und der Bundesärztekammer diesen Vorschlag zur Legalisierung von Haschisch entschieden ab."

Tatsache ist:

Vom mässigen Konsum geringer Mengen von Cannabis gehen nach übereinstimmender Überzeugung von Experten eher geringere Risiken aus als von in Supermärkten verkauften alkoholischen Getränken. Cannabis war unter Bundeskanzler Adenauer (CDU) bis zum Jahr 1958 legal in deutschen Apotheken erhältlich. Heutzutage ist Haschisch im Schwarzmarkt oft mit Streckmitteln vermischt. Auch Schimmelbefall oder Spritzmittel bei Schwarzmarkt-Marihuana gefährden die Gesundheit der Konsumenten. Eine legale Abgabe würde die Herstellung lebensmittelrechtlichen Kontrollen unterwerfen und damit diese Risiken vermindern. Das gleiche gilt für die Möglichkeit, die Droge nur mit Beipackzettel zu verkaufen, den es auf dem Schwarzmarkt ebenfalls nicht gibt.

Die CDU schreibt:

"Gegen Coffeeshops

Die sog. Coffeeshops sind ein Modell aus den Niederlanden, das - wie auch das Modell des Haschischverkaufs durch Apotheken - Cannabis-Produkte problemlos zugänglich macht. Auch hier besteht, im Gegensatz zur Behauptung der SPD, die Gefahr des Zusammenführens der Märkte, da Dealer, wie in den Niederlanden beobachtet, die Nähe solcher Coffeeshops suchen, um dort auch andere Drogen zu vertreiben. Auch dieses Modell führt zu einer allgemeinen Verfügbarkeit von Cannabis, das entweder an Minderjährige direkt verkauft, oder durch Dritte weitergegeben werden kann."

Tatsache ist:

Nur beim legalen Verkauf ist die Überprüfung von Altersgrenzen möglich. Unkontrollierte Schwarzmärkte unterlaufen den Jugendschutz: Keine andere Altersgruppe hat heute so leicht Zugang zu Cannabis wie Minderjährige an Schulen. Wenn sich tatsächlich mehr Dealer harter Drogen vor Coffeeshops aufhalten würden dann könnte man sie dort relativ leicht überwachen. Die grosse Mehrheit der Coffeeshopbesucher hat ohnehin an harten Drogen keinerlei Interesse.

Die CDU schreibt:

"Entsprechende Liberalisierungsvorschläge von SPD und Grünen verkennen zum einen, daß „weiche“ Drogen gesundheitsgefährdend sind und zum zweiten, daß die meisten „Drogenkarrieren“ mit diesen beginnen: Ca. 90 % der Ecstasy-Konsumenten haben einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge zuvor bereits Cannabis konsumiert."

Tatsache ist:

Ein noch höherer Prozentsatz hat vorher Alkohol und Nikotin konsumiert. Es ist ganz einfach so dass die meisten Konsumenten wenig gebräuchlicher Drogen vorher Erfahrungen mit weiter verbreiteten Drogen machen. Dennoch landen die meisten Alkohol- und Cannabiskonsumenten nicht bei harten Drogen.

Die CDU schreibt:

"Deshalb lehnt die CDU die Einrichtung von Coffeeshops entschieden ab."

Tatsache ist:

Die CDU hat keine stichhalten Argumente für die Ablehnung des Coffeeshopmodells. Die positiven steuerlichen Auswirkungen einer Cannabislegalisierung und die finanziellen Einbussen für kriminelle Händler werden von der CDU komplett ignoriert, genauso wie die positiven Realitäten in den Niederlanden nach insgesamt 24 Jahren offizieller Cannabistolerierung.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com



EMail-Adressen der CDUCSU.
Autor: Joe Wein © 11.02.2001

...im deutschen Bundestag:

Hubert Hüppe
drogenpolitischer Sprecher der Fraktion
hubert.hueppe@bundestag.de

Erwin Marschewski
innenpolitischer Sprecher der Fraktion
erwin.marschewski@bundestag.de

Norbert Geis
rechtspolitischer Sprecher der Fraktion
norbert.geis@bundestag.de

Die Website der CDU/CSU-Fraktion mit der Liste aller Abgeordneten der Fraktion mit EMail- und Postadressen:

www.cducsu.bundestag.de

Hoefliche, sachliche EMails oder Briefe sind am wirkungsvollsten.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com




Wird es immer so sein?
Autor: Tolerant 12.02.2001

Wenn ich die Argumente der CDU zum Thema Cannabis lese, empfinde ich ein Gefühl, das ich nicht in Worte fassen kann. Einerseits würde ich diesen Leuten gerne sagen, was ich über sie denke, aber andererseits würde ich sowieso scheitern dieses Gefühl zu vermitteln, da die Politiker der CDU anscheinend in einer anderen, in ihren Köpfen gefestigten Welt leben.

Ich frage mich nur eins:
Wird es immer so bleiben?
Werden Menschen immer benachteiligt werden?
Wird Unwissenheit immer zu Intoleranz führen?
Werde ich immer zu etwas gemacht werden, das ich garnicht bin, nämlich ein krimineller Junkie, der dumm ist und eine Arbeit hat?

Ich weiss es nicht; Ich weiss nur das eine Partei ihren Beitrag dazu leisten kann etwas zu verbessern oder das auch nicht zu tun.


"!Legalisierung von Cannabis!"


Re: Wird es immer so sein?
Autor: Joe Wein © 12.02.2001

Hallo Tolerant,

auch die CDU ist lernfaehig. Ich rechne zwar nur mit langsamen Lernerfolgen, aber auf Dauer kann sich auch diese Partei dem aktuellen Erkenntnisstand zu Cannabis und zu den Auswirkungen der bisherigen Drogenpolitik nicht verschliessen.

Allerdings wird die Realitaet bisher gern verdraengt, wie mir scheint. Um das zu aendern, sollten sich moeglichst viele Waehler an Abgeordnete der CDU/CSU wenden, per Brief, per Telefon per Fax oder per EMail. Die Uebersicht ueber die Abgeordneten der Fraktion im Bundestag ist in der Linkzeile ueber diesem Forum unter "BUNDESTAGSFRAKTION" zu finden.

Natuerlich wird man zuerst kaum sinnvolle Antworten bekommen, wenn ueberhaupt. Das wird sich jedoch mit den Jahren aendern. Steter Tropfen hoehlt den Stein!

Wenn jetzt mit der Schweiz sogar ein Nachbarland von Bayern und Baden-Wuerttenberg Cannabis legalisiert, dann wird auch in den Hochburgen der Union die alte ideologisch gepraegte Drogenpolitik nicht mehr ewig ueberleben koennen.

Pragmatische Gruende sprechen seit langem fuer eine Aufhebung des Cannabisverbots. Der Weg dorthin fuehrt ueber einen politischen Dialog mit den Verfechtern dieses Verbotes.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com



Es wird so bleiben!
Autor: Cleanboy 12.02.2001

Zero tolerance to the unclean people!


politischen Denken und die Realität
Autor: obo © 12.02.2001

Es gibt aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:

1.) Die Politiker machen Politik wider besseren Wissens ( vorsätzliche Fehlentscheidungen siehe "Es begann mit einer Lüge")

2.) Die Politiker haben nach dem Motto " Es kann nicht sein, ewas nicht sein darf" die Scheuklappen aufgezogen und sind der Überzeugung, Ihr Wille geschehe.

Die Tatsache, daß die Realität sehr weit von dem entfernt ist, was unsere Politiker glauben und sagen, stimmt mich traurig, denhn ich muß in diesem Staat noch ein paar Jahre leben, bevor ich meine Schäfchen im trockenen habe und das Land endlich verlassen kann.

obo


Die Studie für Horst Seehofer
Autor: Cleanboy 13.02.2001

Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) gab nach dem Urteil von Karlsruhe eine Studie in Auftrag, die die Auswirkungen des Cannabiskonsums feststellen sollte. Die Experten kamen in der 1997 veröffentlichten Studie u.a. zu folgenden Ergebnissen:

"Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."

"Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."

"Bezüglich des Abhängigkeitspotenzials der Droge fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden."

"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden."

"Die These, Cannabis führe mit einer gewissen Regelmässigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann nicht belegt werden."

Warum werden trotzdem noch Menschen wegen Cannabis kriminalisiert?




re:Cleanboy
Autor: obo © 13.02.2001

Alles o.k. bei Dir?

Wie kommt dieser Gesinnungswandel?

Verwirrt!

obo


Mit welchen Recht
Autor: denkerWissen © 13.02.2001

Klassifiziert die CDU Ecstasy(MDMA) als ob die irgendeien ahnung haetten wie das mit hunderten von anderen in der Apoteke erhaeltlichen nicht verglaichbar waere ?

"Entsprechende Liberalisierungsvorschläge von SPD und Grünen verkennen zum einen, daß ?weiche? Drogen
gesundheitsgefährdend sind und zum zweiten, daß die meisten ?Drogenkarrieren? mit diesen beginnen: Ca. 90 % der
Ecstasy-Konsumenten haben einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge zuvor bereits
Cannabis konsumiert."

Die Generele "Ist Verboten" damit sind die Benutzer "Starffaehig" und die Existenz und nachfrage "Verneint" - aendewrt nichts an dem Faktum das auch bei Ecstasy(MDMA) die groesste gefahr ist das keinerlei sicherheit besteht was das Schwarzmarktprodukt ueberhaupt enthaelt (frage der Reinheit(Qualitaet) oder welcher Ersatz/Ausweichprodukte als E verkauft werden).

Die Eigenen Kinder haben dann mit den resultaten ihrer schlechten Politik zu rechnen - solange Pimpels und unreine Haut das einzige problem waeren - Ok

Aber wann wird endlich eingesehen das die Exprimentierfreudigkeit der Jungen Menschen das sicherste ist seit der Verbotenen Frucht ?

Ich hab noch nie Mit jeglichen Substanzen aus der Apoteke Experimentiert - Ja irgenwann mal hab ich verschreibungspflichtige Medikamente genommen ...

Was will ich damit sagen ???


Die Schwaeche der Argumentation der CDU
Autor: denkerWissen © 13.02.2001

beweist das Diese Politiker in einme Kartenhaus sitzen das wie die 'BAG Kritische PolizistInnen' so schoen ausdruckt bald zu folgendem Bewustsein fueren wird:

>Wir wollen vermeiden, dass in unserem angeblich so wissenschaftlichen, objektiven Zeitalter in bezug auf die Drogensucht weiterhin mit den Mitteln
der Hexenverfolgung und anderen Wahnideen der katholischen Kirche im Mittelalter gearbeitet wird. Wie vielleicht ist in bezug auf die
kriminalisierten Drogen noch vor dem Jahr 2000 eine "Rehabilitierung" moeglich, anlog zu der vom Papst im Jahre 1992 - wenn auch nur bedingten -
Rehabilitation von Galileo Galilae. Ansonsten werden zukuenftige Generationen unsere Politiker mit den Inquisitoren gleichsetzen<


re: die Schwaeche der Argumentation der CDU
Autor: Paul Buhr © 14.02.2001

Ob es für die Drogenpolitik der CDU Argumente gibt oder nicht, ob diese richtig oder falsch sind: Fakt ist, eine repressive Drogenpolitik lässt sich besser verkaufen, als eine Liberale. Eine Mehrheit in Deutschland ist nicht nur mit der Prohibition einverstanden, sondern auch mit einer Verschärfung. Und diese Mehrheit ist nicht knapp.
Nur unter der jüngeren Bevölkerung wünschen sich viele die Legalisierung und bei den unter 30-Jährigen gibt es auch einen nicht wegdenkbaren Teil, der dagegen ist. Die Leute denken sich, Hasch muß verboten bleiben, weil es kriminell ist. Das sitzt sehr tief drin und diese Meinung kann man vielen nicht nehmen.
Die Leute halten gute Argumente für eine Legalisierung nicht für glaubwürdig. Argumente für die Prohibition dagegen grundsätzlich.


re: Paul
Autor: obo © 14.02.2001

Was wohl daran liegen dürfte, daß die Leute über Jahre hinweg belogen wurden!

Diese Lügen sitzen so tief und fest, daß es viel Überzeugungsabreit braucht, um die Leute von der Wahrheit zu überzeugen.

Legalisierung von Cannabis jetzt!

gruß obo


christliche Drogenpolitik?
Autor: Joe Wein © 14.02.2001

Beim Heroinproblem handelt es sich zwar um eine ganz andere Angelegenheit als die Frage der Kriminaliiserung von Cannabiskonsumenten, aber die CDU beweist leider in beiden Faellen den selben Mangel an Realitaetssinn.

Im selben hier vor kurzem zitierten Dokument, in dem sich die CDU gegen eine "Freigabe" von Cannabis ausgesprochen hat, wandte sie sich auch gegen die kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhaengige und die Einrichtung von Fixerstuben als Ueberlebenshilfe.

Begruendet hat sie das u.a. anderem damit, dass von 1998 auf 1999 in Hamburg und Frankfurt die Anzahl der Drogentoten um 37 und 41 Prozent zugenommen hat. Dabei verschwieg sie allerdings, dass keiner dieser Drogentoten in einer Fixerstube ums Leben gekommen war. Noch peinlicher ist die Tatsache, dass in Muenchen, wo die CSU wie in ganz Bayern keine Fixerstuben zulassen will, von 1999 auf 2000 die Anzahl der Drogentoten gar um 45 Prozent zugenommen hat. Einer davon war sogar ein bayerischer Polizist, also einer derjenigen, die uns nach dem Willen der CDU/CSU vor Drogen schuetzen sollen.

Eine an christlichen Wertmassstaeben orientierte Partei sollte den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellen, und nicht eine leere Ideologie wie Abstinenz um jeden Preis. Was haette wohl Jesus getan?

Joe Wein
joewein@pobox.com



genügend Konsumenten wählen CDU
Autor: Paul Buhr © 15.02.2001

Die CDU ist gegen eine Legalisierung und wird von einer nicht wegdenkbaren Anzahl von Konsumenten gewählt. Die CDU ist nicht besonders randgruppenfreundlich. Das zeigt sich aktuell auch bei der Debatte um die Homo-Ehe. Bei Homosexuellen gibt es offizielle Statistiken, daß trotzdem über 30% CDU wählen. Was Drogenkonsumenten betrifft gibt es keine Statistiken, jedoch kann ich aus Gesprächen mit Leuten entnehmen, daß es da nicht anders ist.

Vielen Leuten ist es egal, ob die Partei, die sie wählen, gegen ihre persönliche Mentalität handelt. Und solange das so ist, wird die CDU es auch nicht für nötig halten, ihre Meinung zu ändern.


Neue Studie aus der Schweiz
Autor: Joe Wein © 15.02.2001

Auf einer Pressekonferenz stellte die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) eine neue Repräsentativbefragung zum Cannabiskonsum vor. Diese Studie zeigt dass die Kriminalisierung von Konsumenten in der Westschweiz keine niedrigeren Konsumraten erreichte als die liberalere Politik der Ostschweiz, im Gegenteil:

"Kantone: Repression ohne Einfluss auf Erfahrungsrate

Verglichen mit der Deutschschweiz schlagen die französischsprachigen Kantone bei Cannabis eine klar härtere Gangart an (wesentlich mehr polizeiliche Verzeigungen von Konsumierenden). Diese höhere Repressivität in der Romandie schlägt sich jedoch insgesamt nicht in einer tieferen Rate an Cannabiserfahrenen nieder. Im Gegenteil: Die Anteile der 15- bis 74-jährigen Männer mit mindestens einmaligem Cannabiskonsum liegen in der Romandie tendenziell gar am höchsten (39% gegenüber 32% in der Deutschschweiz und 28% im Tessin), bei den Frauen sind sie etwa gleich (23% gegenüber 24% in der Deutschschweiz und 15% im Tessin). Dass gerade in der Westschweiz die Cannabiserfahrenen deutlich häufiger über psychische, physische oder soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrem Konsum berichten (22%) als in der Deutschschweiz oder auch im Tessin (je 10%), scheint jedoch angesichts der höheren Repressivität in dieser Sprachregion kein Zufall zu sein."

Angesichts dieser Ergebnisse ist es nicht verwunderlich dass sich die SFA für eine Entkriminalisierung des Besitzes, Erwerbs und Anbaus von Cannabis für den Eigenkonsum aussprach.

Die SFA, 1902 gegründet, ist ein privater parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Verein mit gemeinnützigem Zweck. Die SFA will Alkohol- und andere Drogenprobleme verhüten - und wo bereits entstanden - vermindern.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com



re:Joe Wein
Autor: Skop 16.02.2001

Jesus hätte ihm wohl die Hände aufgelegt und ihn so von seiner zerstörerischen Sucht geheilt.Dann hättte er wohl noch gesagt:"Geh hinfort und nehme in Zukunft keine chemisch veredelten Drogen mehr zu Dir.Gott der Vater hat euch den Wein und das Hachisch
gegeben.Was braucht ihr da anderes?"

Es grüßt ein launiger Skop


Re chrisliche Drogenpolitik
Autor: obo © 16.02.2001

Die CDU arbeitet offensictlich nach dem Motto: " Lebe so, wie wir es wollen, oder stirb!", anders ist die Haltung gegen Fixwestuben nicht zu erklären.

Schade, daß Leute, die sich christlich nennen so handeln!

obo


Heute in der Bild-Zeitung
Autor: obo © 16.02.2001

Auf der Titelseite der heutigen Bild-Zeitung ist zu lesen, daß sich der Präsident der Berliner Ärztekammer Günther Jonitz für die Freigabe von Haschisch ausgesprochen hat. Lt. Bild würde er ein abgabemodell wie in Kneipen bevorzugen ( gemeint ist wohl die Coffee-Shpo-Regelung). Leider schrieb die Bild mal wieder, daß Cannabis eine gefährliche Einstiegsdroge sei.

Aufwachen, CDU!

Legalisierung von Cannabis jetzt!

gruß obo


Dem Verbot fehlt die Grundlage
Autor: Bert Camenbert 18.02.2001

Da in unserem Rechtsstaat das Strafrecht nur angwandt werden darf, solange kein anderes Mittel gleichgut oder besser geeignet ist, fehlt aufgrund der Tatsache, dass die anteiligen Konsumentenzahlen in der BRD und den Niederlanden, wo Polizei und Konsumenten dieser Unsinn erspart bleibt, nahezu gleich sind, die Grundlage. Das Cannabisverbot ist somit nicht mehr verfassungskonform.

Auch die neuesten Innerschweizerischen Erhebungen weisen eher darauf hin, dass Repression gar das ungeeignetere Mittel ist um den Konsum einzuschränken.

Wenn nicht die Politik handelt wird es (hoffentlich) das BVerfGericht tun, dessen letztes Urteil in dieser Sache ja beispiellos ignoriert wurde.


Desweiteren.
Autor: flea © 18.02.2001

Sollte ein Gesetz den Sinn haben Schaden zu vermeiden oder Verursacher von Schäden zur Rechenschaft zu ziehen.
Nur, wer wird geschädigt?
Was gibt es für Schäden?

Fakt ist doch, daß das Cannabis_verbot im Gegenteil sogar gerade Schäden erzeugt.

1. Ansonsten vollkommen gesetztestreue Menschen werden kriminalisiert
2.Die (angeblich ach so) überlastete Polizei muß wegen soch Kleinkram wichtige Zeit vertrödeln.
3.Der Schwarzmarkt und somit ein Standbein der org. Kriminalität wird gefördert.


British Journal of Psychiatry, Februar 2001
Autor: Joe Wein © 18.02.2001

Ein sehr interessanter Artikel in der aktuellen Ausgabe des British Journal of Psychiatry untersucht die tatsaechlichen Auswirkungen der Cannabispolitik verschiedener Laender (USA, Australien, Niederlande). Er kommt zu dem Schluss dass eine Entkriminalisierung des Besitzes und Eigenanbaus von Cannabis eine bessere Loesung ist als die verschiedenen Alternativen.

"Unser Urteil auf Grundlage einer Betrachtung der Forschungsliteratur ist dass gegenwaertig die hauptsaechlichen Schaeden von Marihuanagebrauch (einschliesslich derer, die von Nichtgebrauchern getragen werden) von der Kriminalisierung kommen...

Diese Prohibition verursacht auf direkte Weise Schaeden und ist kostspielig. Sofern nicht gezeigt werden kann, dass eine Aufhebung der Strafen den Gebrauch anderer schaedlicherer Drogen steigern wuede, ... faellt es schwer zu sehen, was die Gesellschaft [durch die Prohibition] gewinnt."

"Schlussfolgerungen

Alternativen zu einer aggressiv durchgesetzen Cannabispriohibition sind machbar und verdienen ernsthafte Erwaegung. Ein Modell des straffreien Besitzes und persoenlichen Anbaus hat viele der Vorteile einer vollen Legalisierung mit nur wenigen der Risiken davon."

Im Original:

("Our judgment, based on review of the research literature, is that at present the primary harms of marijuana use
(including those borne by non-users) come from criminalization. ... This
prohibition inflicts harms directly and is costly. Unless it can be
shown that the removal of penalties will increase use of other more
harmful drugs, ... it is difficult to see what society gains [from
prohibition.]")

("Conclusions

Alternatives to an aggressively enforced cannabis prohibition are
feasible and merit serious consideration. A model of depenalised possession and personal cultivation has many of the advantages of outright legalisation with few of its risks.")

"Evaluating alternative cannabis regimes"

Die Autoren:

ROBERT MacCOUN, PhD
Goldman School of Public Policy and Boalt Hall School of Law, University of
California, Berkeley; RAND Drug Policy Research Center

PETER REUTER, PhD
School of Public Affairs and Department of Criminology, University of
Maryland; RAND Drug Policy Research Center

Zitiert nach:

The British Journal of Psychiatry (2001) 178:
123-128
© 2001 The Royal College of Psychiatrists



Der richtige Ansatz
Autor: Joe Wein © 19.02.2001

Aus einem Interview mit der neuen Drogenbeauftragten, Frau Caspers-Merk im Hamburger "Abendblatt":
>
> MARION CASPERS-MERK: Cannabis ist von der
> Risikostruktur nicht mit Heroin oder Kokain zu
> vergleichen.
> Aber ich möchte keine falschen Signale setzen. Es gibt ein
> Problem mit Abhängigkeiten. Das existiert auch bei
> starkem Cannabis-Konsum. Der richtige Ansatz ist, den
> Einzelnen im Eigenverbrauch zu entkriminalisieren und in
> eine umfassende Präventionsstrategie einzubinden.

Ein recht vernuenftiger Kommentar, wie ich finde. Praevention ist produktiver als Strafe.

Jemand der die Kosovo-Mafia boykottiert und lieber ein paar Cannabispflanzen auf dem Balkon anbaut und damit auf einen Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm THC kommt, gilt von Rechts wegen als Verbrecher dem eine Mindeststrafe von 12 Monaten Gefaengnis droht.

Allein die Kosten fuer 12 Monate Haft kosten die Allgemeinheit mehr als das Jahresgehalt einer Krankenschwester oder eines Krankenpflegers. Was der Staat mit einer Hand ausgibt muss er sich mit der anderen Hand wieder holen. Das heisst Rotstift, Verschuldung und Kuerzungen im Sozialbereich.

Je mehr Menschen wir fuer ein Verhalten bestrafen, das in den meisten Faellen problemlos bleibt, desto mehr schaedigen wir dabei die Allgemeinheit die fuer die Kosten aufkommen muss. Die Niederlande, Belgien und die Schweiz haben aus dem Scheitern des Cannabisverbots gelernt und haben Cannabis entkriminalisiert, bzw. wollen es entkriminalisieren. Wann folgt Deutschland?

Joe Wein
joewein@pobox.com


Mehrheit des Volkes dagegen?
Autor: Lise Lega © 20.02.2001

Die CDU geht wohl davon aus, die Mehrheit des Volkes sei gegen eine Legalisierung von Cannabis, so dass ihre harte Einstellung bei den Wählern eher positiv ankomme.
Gerade das bezweifle ich aber. Schon 1997 wurde in einer Fernsehsehndung von ARD oder ZDF (weiss ich nicht mehr genau) gefragt, ob man für oder gegen eine Legalisierung von Cannabis sei. Es waren über 70% der Anrufer dafür. Das ist nicht unbedingt repräsentativ, aber dennoch eindeutig.
Zur Klärung der Fronten sollte eine Volksbefragung durchgeführt werden zu diesem Thema, vielleicht verlieren die Parteien dann endlich ihre Innovationsängste!



Deutschland auf dem Weg zur Besserung?!!
Autor: Tolerant 20.02.2001

Wird am Ende doch noch alles gut?
Auf jeden Fall werde ich immer optimistischer, dass der Konsum von Cannabis bald Entkriminalisiert wird.
Was jetzt meiner Meinung nach wirksam wie nie zuvor ist, ist die Mithilfe von EUCH. Erhebt euch und beendet, das Rollenspiel des kriminellen Junkies.
Beteiligt euch an diversen Aktion, schreibt Briefe u. E-mails, informiert Unwissende usw.!

Die Legalisierung ist nicht mehr aufzuhalten; jetzt können wir nurnoch entscheiden, ob das Gesetzt, was mehr Schaden anrichtet als es verhindert, in 10 Jahren, in 5 Jahren oder vieleicht dieses Jahr geändert wird.


Legalisierung von Cannabis besser heute als morgen!

Gruß Tolerant


Was der Arzt empfiehlt
Autor: Joe Wein © 22.02.2001

Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Günther Jonitz, hat sich in einem Interview mit der "Ärzte Zeitung" am 20.2.2001 für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.

Dr. Jonitz sagte, Cannabis koenne nicht mit Alkohol gleichgesetzt werden und verwies auf die Studie von Professor Roques fuer den franzoesischen Gesundheitsminister, die Alkohol ein wesentlich hoeheres Gefaehrdungspotenzial als Cannabis bescheinigte.

Dr. Jonitz schlug Reformen nach niederländischem oder Schweizer Vorbild vor, mit Verkauf von Cannabis in Laeden oder Lokalen. Ein Kommentar in der selben Ausgabe der Aerzte Zeitung kritisierte die Unglaubwuerdigkeit der derzeitigen Politik bezueglich Cannabis und die Untaetigkeit der Politiker zur Cannabisfrage.

Liebe CDU, wenn sogar Mediziner und andere Fachleute inzwischen ein Cannabislegalisierung fordern, ist nicht einzusehen, warum die CDU weiterhin ihren Widerstand gegen eine Reform des Betaeubungsmittelgesetzes fortsetzt.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
pobox.com



Ja, wie lange denn nun noch?
Autor: DieterB 23.02.2001

Ich warte!


Jahr 2000:über 2000 "Drogentote"
Autor: Body_Count 23.02.2001

Schön mitgezält liebe Statistiker!
Was ist mit 40 Tausend Alkoholtoten?
100Tausend Tabaktoten?
Wann werden endlich die Märkte getrennt und die unsinnige Kriminalisierung von Cannabisprodukten aufgehoben?

es wird zeit!

Information hilft gegen Verdummung


Cannabis in Sachsen-Anhalt
Autor: Joe Wein © 24.02.2001

Jaehrlich werden in Deutschland um die 20 Tonnen Cannabisprodukte von der Polizei und vom Zoll beschlagnahmt. Das Bundeskriminalamt schaetzt die Dunkelziffer auf das 10fache, also um die 200 Tonnen Haschisch und Marihuana, die jaehrlich konsumiert werden.

Laut der IFT-Studie von 1997 soll der Cannabiskonsum in den neuen Bundeslaendern etwa halb so hoch gewesen sein als im Westen (1,7 zu 3,0 Prozent monatliche Praevalenz), Tendenz stark aufholend.

Laut einem Zeitungsbericht vom 23.02. wurden voriges Jahr im Bundesland Sachsen-Anhalt 51,8 kg Cannabisprodukte beschlagnahmt. Setzt man die Bevoelkerungszahl (2,6 Millionen EW, = ca. 3% der Bundesbevorlekrung) und Konsumhaeufigkeit laut IFT-Studie in Relation zur BKA-Schaetzung, dann sollten im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt mehr als 3000 kg Cannabis zum Strassenverkaufswert von etwa 30 Millionen DM umgesetzt worden sein. Der Strassenverkaufswert des einen beschlagnahmten Zentners, eine halbe Million DM, ist nur etwa ein Zehntel dessen, was von der Gesamtmenge allein an Mehrwertsteuer faellig gewesen waere wenn der Verkauf legalisiert waere.

Derzeit gibt Sachsen-Anhalt pro Jahr 3,7 Millionen fuer Sucht- und Drogenprävention aus. Bei einer Steuer die nur 50 Prozent des derzeitigen Verkaufwerts ausmacht (bei Zigaretten oder Benzin ist der Anteil des Fiskus deutlich hoeher), koennte durch einen legaliserten Cannabisverkauf das derzeitige Drogenpraeventionsbudget ohne Mehrbelastung fuer den Steuerzahler verfuenffacht werden. Das waere zweifellos ein wirksamerer Weg, Schaeden durch Missbrauch zu reduzieren als der sinnlose Beschlagnahmung von weniger als 2 Prozent des Nachschubs.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein



Gestern in der Bildzeitung
Autor: Butterbrötchen 24.02.2001

Gestern las ich in einer Zeitung, dass die Zahl der Drogentoten in Deutschland dramatisch gestiegen sei.
Welche Drogen daran schuld sind, wurde nicht geschrieben.(Bildzeitung Unterfranken - was denn sonst)
Das Cannabis als Droge eingestuft ist, obwohl es ein Genussmittel ist, bewirkt, dass der Alkoholtrinkende, dumm,
Vorenthaltung von Wahrheiten und totate Desinformation - Ihre, von der Alkoholindustrie gesponsorte MEDIA AG.
Das ist ein Resultat der total verkorksten und verfehlten Drogenpolitik, der schwarzen Regierung, die nun unsere Rote Regierung übernommen hat.

Es ist höchste Zeit, die Märkte zu trennen und Menschenleben zu retten!!!
Legalisierung zum Wohle des Volkes - JETZT!!!



Aus den Protokollen des Bundestags
Autor: Joe Wein © 25.02.2001

Plenarprotokoll 13/173 vom 25.04.1997

Es sprach der damalige Drogenbeauftragte der CDU/CSU-gefuehrten Regierung, Lintner (CSU):

"Meine Damen und Herren, wir stehen, was die Belastung durch Drogen angeht, an drittletzter Stelle. Besser ist es also nur noch in Schweden und in Norwegen."

Die Fakten:

Von den 21 westeuropaeischen Laendern die im Weltdrogenbericht 2000 des UN ODCCP aufgefuehrt sind, hatten 10 in den Jahren 1995-98 eine niedrigere jaehrliche Cannabispraevalenz als Deutschland, die anderen 10 eine hoehere. Die Bundesrepublik liegt also im europaeischen Mittelfeld, was Cannabis angeht. Der unbestrittene europaeische Spitzenreiter beim Cannabiskonsum ist im uebrigen ein Land das Cannabis noch nicht entkriminalisiert hat, Grossbritannien.

Bei den Drogen, die die meisten Toten verursachen, gilt eine andere Reihenfolge: Der jaehrliche deutsche Alkoholverbrauch pro Kopf ist weltweit der fuenfthoechste und liegt z.B. um ca. 50 Prozent hoeher als in den Niederlanden oder Grossbritannien. Nach einer europaeischen Vergleichsstudie haben rund 70 Prozent der befragten deutschen 15jährigen Jugendlichen bereits Erfahrungen mit Zigaretten gemacht, und schon 25 Prozent rauchen täglich. Damit liegen die deutschen Jugendlichen im europäischen Vergleich an der Spitze (nur die österreichischen Mädchen rauchen noch mehr).

Lintner:
"Es ist ja mittlerweile glücklicherweise geklärt (...) daß natürlich jede Erleichterung des
Zugriffs zu solchen Substanzen die Zahl der Konsumenten vermehrt, den Konsum intensiviert und es auch denjenigen, die mittlerweile in der Sucht verhaftet sind, deutlich schwerer macht, sich wieder aus der Sucht herauszuarbeiten."

Die Fakten:

Abgesehen davon dass Cannabis im Gegensatz zu Alkohol keine Sucht (=koerperliche Abhaengigkeit) produzieren kann: Die Schweizer Studie der Suchthilfeorganisation SFA fand dass in der repressiven Westschweiz Cannabiskonsum weiter verbreitet ist (39 Prozent Lebenszeitpraevalenz bei Maennern 15-74) als in der toleranten Ost- (32 Prozent) und Suedostschweiz (28 Prozent).

Als in den USA Mitte der 70er Jahre der Besitz kleiner Mengen Cannabis (meist 30 Gramm) in den Bundestaaten Oregon, Kalifornien und 11 anderen Staaten entkriminalisiert wurde, stieg der Konsum in den folgenden Jahren im Schnitt weniger stark an als in Bundesstaaten die Cannabis nicht entkriminalisierten.

In Deutschland steigt der Cannabiskonsum in drogenpolitisch repressiveren oestlichen Bundeslaendern deutlich schneller als im Westen.

Waehrend nur 29 Prozent der Niederlaender, die je Cannabis probiert haben es auch im Vorjahr konsumierten, waren es in Deutschland laut IFT-Studie 34 Prozent. Und waehrend 56 Prozent der niederlaendischen Vorjahrskonsumenten es auch im letzten Monat konsumiert hatten, waren es in Deutschland 62 Prozent. Unter dieser Gruppe war wiederum der Anteil derer, die an mindestens 20 von 30 Tagen konsumiert hatten im Osten hoeher als im Westen (19,2 Prozent bzw. 17,9 Prozent).

Eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression ist mit den verfuegbaren Zahlen aus wissenschaftlichen Studien also nicht zu belegen.


Lintner:
"Deshalb haben die Holländer mit ihren Coffee-Shops auch eine mehr als doppelt so hohe Belastung mit Haschischkonsumenten wie die Bundesrepublik. Sie liegt bei uns bei etwa 2,5 Prozent, in Holland bei 4,5 Prozent."

Die Fakten:

Tatsaechlich verglich hier Herr Lintner den Anteil der Niederlaender die mindestens einmal in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert hatten mit dem Anteil der Deutschen die mindestens einmal im letzten Monat Cannabis konsumiert hatten. Sowohl die IFT Studie von 1997 fuer Westdeutschland als auch die CEDRO-Studie von 1997 fuer die Niederlande nennen eine jaehrliche Praevalenz von 4,5 Prozent fuer beide Laender. Bei der monatlichen Praevalenz nennt CEDRO jedoch 2,5 Prozent fuer die Niederlande und das IFT 3,0 Prozent fuer Westdeutschland.


Lintner:
"Meine Damen und Herren, im übrigen wissen wir alle, daß die sogenannte Trennung der Märkte nicht funktioniert. Das war ein Grund dafür, daß in Holland die Zahl der Coffee-Shops so drastisch reduziert worden ist."

Die Fakten:

Der Grund dafuer war vielmehr aussenpolitischer Natur. Praesident Chirac in Frankreich stoerte sich am Drogentourismus franzoesischer Buerger in die Niederlande. Eine Reduzierung der Anzahl der Coffeeshops, eine Verringerung der tolerierten Abgabemenge auf 5 Gramm und eine Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre war die Reaktion, mit der die niederlaendische Regierung die Nachbarn zu besaenftigten versuchte.

Im Sommer 2000 stimmte jedoch sogar eine Mehrheit des niederlaendischen Abgeordnetenhauses fuer eine weitere Liberalisierung der Cannabispolitik durch Legalisierung des kommerziellen Anbaus von Cannabis, um die Belieferung der Coffeeshops aus der Illegalitaet herauszuholen, wo vielfach Kriminelle mitmischen.


Lintner:
"Wir werden uns die Schweizer Ergebnisse kritisch, aber objektiv ansehen. Denn niemand anderes als wir, meine Damen und Herren, ist mehr daran interessiert, alles, was sich als besser als unsere Drogenpolitik in der Welt erweist, hier in Deutschland einzuführen."

Die offizielle Vorstellung des Liberalisierungsmodells zur Cannabisentkriminalisierung in der Schweiz steht bevor. Wird sich die CDU die Ergebnisse der Entkriminalisisierung objektiv ansehen?

Zumindest Herrn Lintner kann ich nach seinen obigen Bemerkungen den Anspruch der Objektivitaet nicht abnehmen.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com




Bloß kein Cannabis, egal um welchen Preis
Autor: Lise Lega © 25.02.2001

Das scheint die "Argumentation" der CDU/CSU zu sein. Dass durch eine Legalisierung der Konsum der viel giftigeren und gefährlicheren Droge Alkohol zurückgehen würde, spielt anscheinend keine Rolle. Ebenso uninteressant sind die mit der Srafverfolgung ausgelösten Schäden für die "Erwischten", die Polizei, Staatsanwaltschaft, Gefängnisse und den Fiskus.
Das alles kann offenbar hingenommen werden zugunsten der Repression aller Konsumenten dieses relativ harmlosen Genussmittels, welches echte Drogenkonsumenten nichtmal als "Droge" bezeichnen.
Hauptsache wenig Cannabiskonsum! Die Frage nach dem "Warum" bleibt wie immer unbeantwortet. Eine Antwort darauf ist allerdings auch "objektiv" schlechterdings unmöglich.
Tja, die "Experten" der CDU/CSU haben zwar noch nie einen Joint geraucht oder das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie gelesen oder auf Leute gehört, die sich damit auskennen. Aber was soll's, hier wird schließlich nur Politik gemacht
Prost und hoch die Maß!!!


Re: Lise
Autor: Christian Grabbe © 26.02.2001

>Die Frage nach dem 'Warum' bleibt wie
>immer unbeantwortet. Eine Antwort darauf
>ist allerdings auch 'objektiv'
>schlechterdings unmöglich.

Hoi,

das geht nicht nur der CDU so!
Ich habe heute ein 'Drogenaufkärungs'-
heftchen von der Barmer-Ersatzkasse in
die Finger gekriegt, in dem es auch
einen Abschnitt gab der mit 'legalize it'
betitelt wurde. Dort gab es genau
2(zwei!) Argumente gegen eine
Legalisierung:

1) 'Mögliche' Konsequenzen für die
psychische Entwicklung, insbesondere
von jungen Menschen.

2) Die Tatsache, das Cann. in der
Regel zusammen mit Tabakprodukten
geraucht wird...

Also, es geht voran, wenn das die
einzigen Argumente sind, die die
Prohibitionisten noch haben.

Das Heftchen war Anti-Legalg,
aber ansonsten nicht schlecht.
Es stand doch glatt drin das die
Nebenwirkungen von Cannabis
insgesammt geringer sind als die
von Alk. Wow, sowas in einer
Aufklärungsbroschüre für Jugendliche.
(Ist glaub ich von ´99 oder 2000,
stand kein Datum drin, aber älter
ist's auf keinen Fall.)

Dranbleiben Leute, es wird besser.

Prost, Christian


Diese Woche am Mittwoch.
Autor: Joe Wein © 27.02.2001

Diese Woche am Mittwoch will die Schweizer Regierung, der auch zwei Minister der christdemokratischen CVP und ein Minister der konservativen SVP angehoeren, ihren Gesetzesentwurf zur Cannabisentkriminalisierung vorstellen.

Der Anbau, Erwerb, Besitz fuer den Eigengebrauch sowie der Konsum von Cannabis soll kuenftig in der Schweiz nicht mehr bestraft werden (in Deutschland ist der Konsum derzeit nicht strafbar, jedoch die anderen genannten Handlungen).

Damit reagiert die Schweizer Regierung auf die Erkenntnisse des Cannabisberichts der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen, die Ergebnisse der Anhoerungen aller politischen Partein, der Suchtberatungsverbaende und der Schweizer Oeffentlichkeit. Erst vor einer Woche stellte der Suchtverband SFA eine Studie vor, die belegte dass die bisherige regional unterschiedliche Strafverfolgung keine konsumvermindernde Wirkung zeigte.

"Zu den entschiedensten Befürwortern einer Entkriminalisierung von Marihuana gehört der Direktor des Berner Bundesamtes für Gesundheit, Thomas Zeltner. Die Schweiz reagiere mit dieser Maßnahme lediglich auf die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Marihuana nicht zur Gruppe der harten Drogen wie Heroin oder Kokain gehöre, sondern in dieselbe Kategorie wie Alkohol und Tabak. Außerdem sei Selbstschädigung in der Schweiz nicht strafbar," berichtet die Berliner TAZ. Des weiteren:

"Zeltners Zweifel an der Wirksamkeit von Verboten weicher Drogen werden von den Ergebnissen der Umfrage gestützt. In den französischsprachigen Westschweizer Kantonen wie Genf, Jura und Fribourg, die bislang eine repressive Drogenpolitik praktizierten, ist der Konsum von Marihuana deutlich höher als in Zürich, Basel, Bern und anderen Deutschschweizer Kantonen mit einer liberaleren Politik. 70 Prozent aller Befragten äußerten die Ansicht, dass Verbote das Kiffen nur noch reizvoller erscheinen lassen. Eine Mehrheit der Bevölkerung spricht sich laut Umfrage für eine Liberalisierung aus. Auch im Parlament treffen die Pläne der Regierung lediglich auf den Widerspruch der konservativen Schweizer Volkspartei."

Die CVP ist fuer die Entkriminalisierung, ebenso wie der SVP-Vertreter in der Bundesregierung.

Auch die CDU wird noch erkennen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Cannabis mehr Schaden als Nutzen verursacht. Dass jetzt in der Schweiz der Untergang des christlichen Abendlandes bevorsteht, das glaubt wohl auch in Stuttgart und Muenchen niemand mehr. Die Schweizer sind ein pragmatisches Voelkchen das sich nicht nach Ideologien richtet. Ihre sueddeutschen Nachbarn taeten gut daran, von den Erfahrungen der Schweiz zu lernen.

Auch die deutsche Bundesregierung sollte jetzt handeln und einen Gesetzesentwurf zur Entkriminaliserung von Cannabis vorlegen.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
joewein@pobox.com



Selbstschädigung nicht strafbar
Autor: Lise Lega © 27.02.2001

"Außerdem sei Selbstschädigung in der Schweiz nicht strafbar"

So ist das in Deutschland auch. Selbst die Beihilfe zum Selbstmord ist straflos: da Selbstmord nicht strafbar ist, ist auch Beihilfe hierzu nicht gesetzeswidrig.
Der Ansatzpunkt ist die freie Willensentscheidung eines "mündigen Bürgers", der zur Einsicht in seine Taten und deren Reichweite fähig ist.

Dies sollte auch bei Cannabis nicht anders gehandhabt werden: Wer aufgrund seiner geistigen und sittlichen Reife in der Lage ist, die Tragweite seines nur ihn selbst betreffenden Handelns zu erfassen (beim Cannabiskonsum werden fremde Rechte ja nicht berührt), sollte auch hier vom Staat unbehelligt sein.
Hier ist auch eine Möglichkeit der Differenzierung: bei Jugendlichen und natürlich bei Kindern ist von dieser Einsichtsfähigkeit nicht ohne weiteres auszugehen. Deshalb wäre es meines Erachtens zB gerechtfertigt, die Abgabe von Cannabis an Personen unter 16 Jahre unter Strafe zu stellen, selbst wenn es durch die Eltern geschehen sollte!
Bei reiferen Personen sollte das Verbot jedoch fallen:
Wieso darf ich hier dem anderen die Axt reichen, damit er sich den Arm abschlägt, aber nicht den Joint??


Lest mal
Autor: simsim © 27.02.2001


Einfache Lösungen?

- 1920 wird im puritanischen Amerika der Alkohol verboten, mit der Begründung, er verderbe die Menschen. Das änderte aber nichts an der Nachfrage nach Alkohol. Produktion und Vertrieb gingen in den Untergrund. Kriminelle übernahmen Herstellung und Vertrieb. - 1921 werden die Gesetze verschärft. - 1929 weitere Verschärfung der Gesetze. - 1933 werden die Gesetze wegen Undurchführbarkeit aufgehoben. Die USA brauchen einen Sündenbock.

Harry Anslinger, mit der Alkoholprohibition gescheitert, entdeckt Marihuana.

- 1937 behauptet er in der Kongressdebatte zum "Marihuana Tax Act": "Marihuana ist die gewalterzeugendste Droge in der Geschichte der Menschheit." Marihuana wurde damals vorwiegend von Schwarzen, Mexikanern und Unterhaltungskünstlern konsumiert. Er behauptete, der "satanische" Jazz sei eine direkte Folge des Marihuanakonsums. Am 1. 10. 1937 wird Marihuana steuerpflichtig (100 Dollar je 30 Gramm). Wer illegal damit Umgang betrieb, konnte nun nach den strengen Gesetzen für Steuerhinterziehung bestraft werden. Wie sich später herausstellt, wußte außer einigen wenigen Politikern, einigen Reichen und Industriellen (allen voran Du Pont und Hearst) zu diesem Zeitpunkt niemand, daß soeben Hanf verboten wurde. Die ganze Nation registriert das Verbot einer mexikanischen Mörderdroge. Das Unglück für Millionen von Hanffreunden nimmt bis heute seinen Lauf. - 1942 brauchen die USA den Hanf allerdings wieder. Es ist Krieg. In den Kinos läuft der Film "Hemp for Victory", in dem die Pflanze als eigentliches Weltwunder bezeichnet wird. Man braucht Hanf für die Herstellung von Schmierölen für Flugzeugtriebwerke, für Feuerwehrschläuche, Gurten und Taue. Farmer und deren Söhne werden vom Wehrdienst befreit, wenn sie Hanf anbauen. Die uninformierten Menschen wußten nicht, daß es sich bei Hanf und Marihuana um dieselbe Pflanze handelt. Auch überall in Europa wird der Hanfanbau wieder propagiert. - 1944 wird der "LaGuardia Report" veröffentlicht. Er widerlegt alle Argumente der Prohibitionsfans. Anslinger will Wissenschaftler und Ärzte, die weitere Untersuchungen und Publikationen ankündigen, ins Gefängnis werfen lassen. Bestellte Geenstudien werden veröffentlicht. - 1951 nachdem Anslinger jahrelang behauptet hat, Haschisch sei "viel Schlimmer als Heroin", behauptet er nun: "Die größte Gefahr von Haschisch bestünde darin, daß den Kiffern Haschisch nach längeren Konsum nicht mehr genüge und sie zu Heroin greifen würden." Der Begriff der "Einstiegsdroge" ist geboren. - 1954 verkündet die WHO, unter dem Druck von Anslinger, Cannabis hat keinerlei therapeutischen Wert. - 1961 schafft es Anslinger, in der UNO die "Single Convention on Narcotic Drugs" durchzubringen. Cannabisprodukte sind von nun an den Opiaten gleichgestellt. "Zum Wohle der Menschheit" müssen sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, innerhalb von 25 Jahren jeglichen Hanfanbau einzustellen. Anslinger freut sich, daß alle Befürworter ab nun internationalem Recht gegenüberstehen. Er sieht das weltweite Hanfverbot als einen politischen Erfolg der USA, an den er eigentlich selbst nicht geglaubt hat.

Diese falsche Beurteilung ist im Jahre 2000 noch immer gesetzliche Grundlage für das Hanfverbot. Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft finden sich Opiate, Alkohol und Kokain in einer Gruppe. Cannabis zählt zu den am wenigsten gefährlichen Drogen.

Die Suchtgefahr von den legalen Drogen Alkohol und Nikotin ist erwiesen. Diese Drogen sind gesellschaftlich akzeptiert. Von den möglichen Gefahren dieser Suchtgifte sind sehr viele betroffen. Der Handel mit diesen Suchtgiften ist ein enormer Wirtschaftsfaktor. Auf die Steuereinnahmen aus dem Handel mit diesen Suchtgiften will (und kann) kein Staat verzichten. Die aus diesen Süchten entstandenen Todesfälle akzeptiert die Gesellschaft. Den Medien sind sie nur ganz selten eine Zeile wert.

Um so interessanter sind für Teile der Gesellschaft die verbotenen Drogen. Je weniger sie darüber wissen, um so hysterischer ist ihr Umgang damit. Da nützt es auch nichts, wenn es keine Todesfälle und keine körperliche Abhängigkeit durch Cannabis gibt. 24 000 Todesfälle im Jahr durch legale Drogen werden ignoriert.

Was hat die Gesellschaft davon, was hat der Gesetzgeber davon, wenn Hanf strafrechtlich verfolgt wird? Wem schadet ein Hanfgenießer, der in seiner Freizeit seinen Joint oder seine Pfeife raucht? Kein Hanfgenießer hat etwas dagegen, wenn sich Alkoholfreunde ihre Drogen gönnen, wenn jemand eine Zigarette raucht.

Warum dürfen Haschisch und Marihuana nicht friedlich neben Nikotin und Alkohol existieren? Warum wird Hanf im Jahr 2000 immer noch verfolgt - eine ungiftige Pflanze, mit ungeahnten Möglichkeiten für Wirtschaft und Medizin?

Sind vor dem Gesetz wirklich alle Menschen gleich? Was bedeuten für den Einzelnen Grundrechte?

Der § 29 SMG bedeutet für Hanffreunde eine Einschränkung der Grundrechte. § 29 erfasst jede Form der Propaganda für Suchtgiftmissbrauch (bei illegalen Drogen stellt der Gesetzgeber auch den eigenverantwortlichen Gebrauch als Missbrauch dar!). Ist ein Hanfblatt auf einem T-Shirt bereits Propaganda? Wer entscheidet, ob der Träger dadurch jemand zum Suchtgiftmißbrauch anstiftet? Liegt es im Ermessen des einzelne Richters? Hanf gutheißen könnte bedeuten, ihn ausdrücklich zu billigen, ihn als zweckmäßig, als richtig oder nachahmenswert darzustellen. Bewege ich mich schon im strafbaren Bereich? Sollen solche Gesetze Menschen, wie mich, die es wagen, wahrheitsgemäß über legale und illegale Drogen zu sprechen und zu schreiben, hinter Schloß und Riegel bringen? Verstehe ich den § 29 des geänderten SMG richtig, daß dieser die Pressefreiheit einschränkt? Sind Personen, die Zeitschriften und Bücher, in denen "Anleitungen" zum Eigenanbau oder Informationen (Aufklärung) über Drogengebrauch abgedruckt sind, verteilen oder verkaufen, nun straffällig? Der Gesetzgeber setzt alles daran, daß der Drogengebrauch abgedruckt sind, verteilen oder verkaufen, nun straffällig? Der Gesetzgeber setzt alles daran, daß der Drogenhandel fest in den Händen der Dealer bleibt. Der Traum von einer drogenfreien Gesellschaft existiert nach wie vor. In einer drogenfreien Gesellschaft gibt es aber auch keinen Platz für Alkohol und Nikotin. Was wollen Sie mit allen im Handel befindlichen Büchern und Zeitschriften, die sich mit Hanf beschäftigen, machen? Müssen sie verbrannt werden? Das hatten wir schon einmal. Will der Gesetzgeber den langsam aufstrebenden Wirtschaftszweig Hanf ruinieren und damit alle Betriebe und Firmen, die damit in Verbindung gebracht werden können? Ist das wahre Ziel hinter diesem Paragrafen?

Ganz besonders betrifft die Gesetzesänderung schwerkranke Heroinabhängige. Unsere Regierung macht einen gewaltigen Rückschritt. "Strafen statt Helfen" ist nun wieder die Devise. Auch bei den Schwerkranken behandelt der Gesetzgeber nicht alle Menschen gleich. Ein Alkoholabhängiger, der sich sein Suchtmittel in unbegrenzter Menge sichern kann, muß wenigstens nicht Strafe oder Gefängnis fürchten.

Das verschärfte SMG sieht lebenslänglich für Drogendealer im großen Stil vor. Sie werden Mördern gleichgestellt. Die Regierung geht davon aus: keine Drogendealer - keine Drogenkonsumenten - keine Drogenabhängigen (einfache Lösungen!). Sie übersieht dabei, daß Abhängige ihren "Stoff" brauchen, um wieder einigermaßen zu "funktionieren". Für Abhängige von illegalen Drogen bleibt nur der Schwarzmarkt. Es sei denn, der Gesetzgeber schafft genügend andere Möglichkeiten, wobei ich aber nicht an Zwangstherapie denke, die Herr Kabas als geeignetes Mittel betrachtet (Kopie). In Zukunft sind nicht mehr nur Haschisch- und Marihuanakonsumenten den Opiaten gleichgestellt, sondern auch Cannabisdealer im großen Stil. Dabei spielt es für den Gesetzgeber keine Rolle, daß an Cannabis, im Gegensatz zu Alkohol und Nikotin noch niemand gestorben ist.

Von denjenigen, die ihre Drogen legal kaufen und konsumieren können, hört man oft die Äußerung: "Es gäbe mit den legalen Drogen schon genug Probleme, warum soll dann auch noch Haschisch- und Marihuana freigegeben werden?" Warum sollen Haschisch- und Marihuanakonsumenten "die Rechnung für diejenigen bezahlen", die mit legalen Drogen nicht eigenverantwortlich umgehen können? Haben diese Prohibitionsfanatiker jemals darüber nachgedacht, daß nicht Cannabis, sondern Alkohol zu den gefährlichsten Drogen zählt? Haben diese Menschen jemals darüber nachgedacht, was es für sie persönlich bedeuten würde, wenn Alkohol eine verbotene Drogen wäre? Ist diesen Personen bewußt, daß es dann kein Bier mehr gäbe, keinen Wein zum Entspannen, keinen Kognak und kein Schnäpschen. Würden es alle schaffen, gänzlich auf Alkohol zu verzichten oder würde der Schwarzmarkt um die Droge Alkohol bereichert werden? Wäre es nicht das Mindeste, das alle diejenigen, die für derartige Gesetze verantwortlich sind oder sie befürworten, lebenslang auf Alkohol und Nikotin verzichten?

Während immer mehr europäische Regierungen über Entkriminalisierung und Legalisierung nachdenken, wurde unser SMG verschärft. Das erinnert sehr an die Zeiten der Alkoholprohibition. Auch der Erfolg wird der gleiche sein. Einsperren und verbieten sind zu einfache Lösungen.

Von der Verschärfung des SMG sind auch die Steuerzahler betroffen. Mehr Überwachung, mehr Anzeigen und mehr Gefängnisstrafen bedeuten noch höhere Kosten für die Exekutive und Justiz. Schon jetzt kostet die Verbotspolitik dem Steuerzahler weit über 2 Milliarden ATS im Jahr. 70% dieser Kosten der Exekutive stehen im Zusammenhang mit Drogenvergehen aus dem Cannabisbereich.

Ich schäme mich für solche Gesetzgeber, die engstirnig Ihre Macht missbrauchen, um den Teil der Bevölkerung, der nicht in ihr Weltbild paßt, zu sanktionieren und zu ruinieren.

Das alles passiert in einer Zeit, in der nicht die verfolgten Drogen den größten Schaden anrichten, sondern die gesellschaftlich akzeptierten. Für diese Drogen konnte nicht einmal ein generelles Werbeverbot durchgesetzt werden.

Ist das eine gerechte Drogenpolitik?





ps:habt ihr gewusst, dass phillip morris seit über einem jahrzehnt die urheberrechte an markennamen für hanfsorten wie z.bsp afghani red usw. hält?


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001-135: 11.09. - 17.10.2000
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