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CannabisLegalNews (Nummer 180, 28.12.2005)Ein Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Schweiz: Unterschriften werden am 13.01. eingereicht
1. Schweiz: Unterschriften werden am 13.01. eingereicht
Seit Juli 2004 sammelt das "Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität", das von zahlreichen Schweizer Bundespolitikern und Personen des öffentlichen Lebens unterstützt wird, Unterschriften für eine Iniative zur Reform des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes. Zuvor war eine Reforminitiative des Bundesrats (der Schweizer Bundesregierung) im Nationalrat (der grossen Kammer des Bundesparlaments) gescheitert. Für die Einleitung eines Volksentscheids sind mindestens 100.000 gültige Wählerstimmen nötig. Das Komitee hat sicherheitshalber 135.000 Unterschriften gesammelt, von denen 105.000 gültig sein sollen. Diese werden am 13. Januar in der Schweizer Bundeshauptstadt Bern eingereicht.
Am 13. Januar reichen wir die Hanfinitiative ein!
Falls genug gültige Unterschriften vorliegen, wäre mit einer Abstimmung in etwa zwei Jahren zu rechnen. Im Falle einer Stimmenmehrheit würde die Bundesverfassung wie folgt geändert:
Art. 105a (neu) HanfKomitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität http://www.projugendschutz.ch
Cannabis in der Schweiz
2. Neue Drogenbeauftragte gegen Legalisierung
Sabine Bätzing (SPD), die Nachfolgerin von Marion Caspers-Merk im Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, will die Linie ihrer Vorgängerin fortsetzen.
Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), schließt eine Legalisierung von Cannabis kategorisch aus. Derartige Forderungen seien "nicht akzeptabel", sagte Bätzing der Nachrichtenagentur ddp. Das Problem des vor allem unter Jugendlichen deutlich gestiegenen Cannabiskonsums zähle zu den "drängendsten Aufgaben der Drogenpolitik", betonte die 30-jährige SPD-Politikerin.Neue Drogenbeauftragte gegen Legalisierung von Cannabis [Märkische Oderzeitung, 25.12.2005] http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Nachrichten/id/94365
Nichtrauchen soll Normalfall werden [AZ-Bad Kreuznach , 20.12.2005]
SPD und Cannabis
Homepage von Sabine Bätzing (SPD)
3. Cannabisnachweis allein keine Ordnungswidrigkeit
Das Oberlandgericht Koblenz hat entscheiden, dass der Nachweis des Cannabiswirkstoffs THC im Blut nicht in jedem Fall dazu ausreicht, um einen Fahrer wegen Führung eines Kfz unter Wirkung eines Rauschmittels zu verurteilen:
Zwar sei laut Gesetz das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss strafbar, sobald die Substanz im Blut festgestellt werde. Da inzwischen aber schon geringste Mengen nachweisbar seien, müsse ausdrücklich festgestellt werden, dass die Fahrtüchtigkeit des Betroffenen beeinflusst gewesen sei (Az.: 1 Ss 189/05).
Bereits vor einem Jahr (21.12.2004, Aktenzeichen 1 BvR 2652/03) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Nachweis von THC-Spuren unterhalb einer Dosierung von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter keine Rauschwirkung belege und eine Verurteilung damit gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes verstoße. Aufgrund des technischen Fortschrittes könne THC noch Tage nach dem Konsum festgestellt werden. Es hob damals eine Verurteilung eines Fahrers auf, der 16 Stunden nach dem Konsum angehalten und untersucht worden war.
Die Wirkung von Cannabis klingt nach dem Rauchen normalerweise innerhalb 1 bis 4 Stunden wieder ab. Der Gesetzgeber hat anders als bei Alkohol bei anderen Drogen keinen Grenzwert festgelegt, unter dem von keiner Drogenwirkung mehr ausgegangen wird.
OLG: Fahrt nach Drogenkonsum ist nicht zwangsläufig strafbar [sueddeutsche.de, 14.12.2005]
Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf [ [CLN#176, 15.01.2005]]
VfD und DHV fordern wissenschaftlich fundierte Grenzwerte [CLN#176, 15.01.2005]
Cannabis und Führerschein
4. Gutachtenskandal: "Bisherige Forschung zu ausgewogen?"
Das Bundesgesundheitsministerium hat unter Ausschluß der Öffentlichkeit eine Studie zu Cannabis an einen in der Fachwelt umstrittenen Mediziner in Auftrag gegeben, wahrscheinlich, weil vorliegende seriöse Studien zum Thema keine Fortsetzung der bestehenden Verbotspolitik untermauern. Der Deutsche Hanf Verband, der den Vorgang ans Licht brachte, schreibt dazu in seiner Pressemitteilung:
Forschungsskandal bei Cannabis – Gesundheitsministerium bestellt unseriöses Gutachten / Empörung bei Wissenschaftlern
Deutscher Hanf Verband - Homepage
5. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Cannabis als Medizin
In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 19.05.2005 hat das Bundesverwaltungsgericht einem Patienten Recht gegeben, der gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geklagt hatte, weil es seinen Antrag auf eine Sondergenehmigung zum Erwerb von Cannabis zur medizinischen Behandlung abgelehnt hatte. Nun muss sich das BfArM erneut mit dem Antrag beschäftigen. Die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM) rechnet mit einer Flut von Anträgen von Patienten.
IACM Pressemitteilung [15.11.2005]
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts [19.05.2005]
Cannabis als Medizin
6. Niederlande: Abgeordnete wollen Cannabisanbau legalisieren
Wie der "Spiegel" meldet, wollen Abgeordnete von Fraktionen, die eine breite Mehrheit des niederländischen Parlaments vertreten, den Anbau von Cannabis für die staatlich geduldeten Coffeeshops legalisieren. Seit 1976 wird der Besitz, Erwerb und Verkauf geringer Mengen Cannabis geduldet, während der Anbau weiterhin strafrechtlich verfolgt wird. Die Befürworter der Initiative wollen durch die Kontrolle des Marktes den Drogenschmuggel eindämmen. Denn die Herkunft der Drogen könnte so zurückverfolgt werden. Außerdem wäre die Legalisierung und Besteuerung einer ganzen Industrie möglich, deren Umsatz in den Niederlanden auf 600 Millionen Euro geschätzt wird.
Bisher bleiben die Gewinne der Anbauer komplett unversteuert. Der Anbau ist derzeit der bei weitem lukrativste Teil der Versorgungskette von der Herstellung bis zum Verbraucher.
In den vergangenen Jahren gab es mehrere Vorstöße für eine Legalisierung aus dem Parlament, von den Gemeinden und aus der Justiz. Von allen größeren Parteien im Parlament ist nur die christdemokratische CDA gegen eine Legalisierung.
Parlamentarier wollen Marihuana-Anbau legalisieren [Spiegel, 02.12.2005]
Niederlande: Nur CDA gegen Legalisierung [CLN#107, 25.04.2003]
Cannabis in den Niederlanden
7. Cannabisreform in Tschechien
Das tschechische Parlament hat eine strafrechtliche Reform beschlossen, die den Anbau und Besitz geringer Mengen von Cannabis bzw. Cannabispflanzen straffrei stellt. Auch sogenannte "Zauberpilze" werden straffrei. Besitz und Anbau größerer Mengen bleiben strafbar, allerdings mit reduzierten Strafen. Die Regelung bei sogenannten "harten" Drogen bleibt dagegen unverändert.
Die genauen Mengen stehen noch nicht fest und werden durch eine Verfügung der Regierung festgelegt, so dass sie ohne Parlamentsbeschluss angepasst werden können.
Die Reform muss noch vom Senat bestätigt und dann von Präsident Klaus unterschrieben werden, bevor sie im Jahre 2007 in Kraft treten kann.
Czech Republic will decriminalize cannabis [ENCOD News]
Cannabis in Tschechien
8. Großbritannien: Konservativer Parteivorsitzender für Reform
David Cameron, der frischgewählte neue Parteivorsitzende der britischen Konservativen war vor drei Jahren Mitglied in einem Parlamentsausschuss zur britischen Drogenpolitik. Dort stimmte er u.a. für den folgenden Absatz im Abschlussbericht des Ausschusses, der eine Diskussion über eine staatliche Regulierung oder Legalisierung von derzeit illegalen Drogen als mögliche Alternative zur Drogenprohibition empfahl:
We recommend that the Government initiates a discussion within the Commission on Narcotic Drugs of alternative ways—including the possibility of legalisation and regulation—to tackle the global drugs dilemma.
THE GOVERNMENT'S DRUGS POLICY: IS IT WORKING? [09.05.2002]
Konservative Politik und Cannabisreform
Cannabis in Großbritannien
9. Studie zu Cannabinoiden im Gehirn
Eine Studie kanadischer Wissenschaftler fand, dass ein synthetisches Cannabinoid, das auf den gleichen Rezeptor wirkt wie der Cannabishauptwirkstoff THC das Wachstum von Gehirnzellen ankurbelt.
Wissenschaftler der University of Saskatchewan verabreichten Mäusen den Wirkstoff HU210, der etwa 100mal stärker wirkt als THC. Der Hippocampus ist eine Gehirnregion die mit dem Erinnerungsvermögen und der Lernfähigkeit und auch mit Angst, und Depression in Verbindung gebracht wird. Die Wissenschaftler fanden dort eine Steigerung des Zellwachstums um 40% durch HU210. Andere Drogen, wie z.B. Alkohol, Heroin und Kokain haben dagegen einen negativen Einfluss auf das Zellwachstum im Hippocampus.
Noch ist unklar, wie übertragbar die Studienergebnisse auf Menschen und Cannabis sind. "Chronischer Gebrauch von Cannabis könnte tatsächlich das Lerngedächtnis verbessern, wenn die neuen Nervenzellen im Hippocampus in zwei oder drei Monaten reifen können, vermutete jedoch Dr. Xia Zhang ("Chronic use of marijuana may actually improve learning memory when the new neurons in the hippocampus can mature in two or three months.")
Cannabinoid lässt graue Zellen wachsen [Spiegel, 15.10.2005]
Study turns pot wisdom on head [Globa and Mail (CA), 14.10.2005]
10. Zwei Urteile
Ein 26-Jähriger, der vor einem Jahr einen tödlichen Verkehrsunfall mit rund 40 Millionen Euro Sachschaden verursachte, wurde am 14.09. zu 22 Monaten Haft verurteilt. Er stand zum Tatzeitpunkt unter Cannabiseinfluss. Der Fahrer war bei Regen ohne Führerschein mit abgefahrenen Reifen und überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Dabei rammte er auf einer Autobahnbrücke einen Tanklastzug, der in den Abgrund stürzte und ausbrannte.
Mehr als doppelt so lange hinter Gitter muss ein 44-Jähriger wegen Gartenbaus. Er hatte in einer Lagerhalle unter Kunstlicht Cannabis angebaut. Den Anbau hatte er in seiner Jugend von seinem Großvater gelernt. Vier Jahre Haft verursachen den Steuerzahlern über 140.000 Euro an Haftkosten, obwohl Cannabis weniger schädlich ist als Alkohol, der legal gebraut werden darf.
Wer unter dem Einfluß von Drogen (ob Alkohol oder anderen beinträchtigenden Substanzen) oder einfach aus Rücksichtslosigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schädigt, der verdient Strafe. Daran soll sich nichts ändern. Wer dagegen Cannabis zu Hause konsumiert, ohne sich ans Steuer zu setzen, gefährdet keinen anderen Menschen. Der Gärtner, der für ihn Hanf anbaut, zwingt ihn genausowenig zum Konsum wie ein Braumeister oder Winzer. Warum wird der Gärtner trotzdem bestraft?
Wenn der Staat die Herstellung eines Genußmittels für strafwürdiger einstuft als die rücksichtslose Tötung eines Menschen, stimmen die Massstäbe nicht mehr. Das Betäubungsmittelgesetz gehört reformiert.
Unfallverursacher zu 22 Monaten Haft verurteilt [FR, 15.09.2005]
Vier Jahre Haft für Cannabis-Farmer [Express, 15.09.2005]
11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
13.01.2006 Bern (CH): Einreichung der Hanfinitiative-Unterschriften
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
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