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CannabisLegalNews (Nummer 126, 19.09.2003)

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INHALT

1. Frankreich: Kein Gefängnis mehr für Cannabisbesitz?
2. Großbritannien: Polizeichefs regeln Entkriminalisierung
3. Köln: Ärzte fordern Cannabis als Medizin
4. Kanada: Cannabisbesitz in British Columbia legal
5. USA: Massachusetts könnte 138.000.000 Dollar sparen
6. Weitere Ecstasy-Studie wird zurückgezogen
7. Bericht vom Hanffest in Rostock
8. Programm des Hanffests Hamburg
9. Drogen in Saudi-Arabien: Folter und Hinrichtungen
10. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Frankreich: Kein Gefängnis mehr für Cannabisbesitz?
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#1

Seit zehn Jahren steigt der Konsum von Cannabis in Frankreich stetig - trotz eines 33 Jahre alten Drogengesetzes, das zu den strengsten in Europa gehört. Es wurde ursprünglich eingeführt um zu versuchen, eine Heroinwelle zu stoppen. Anders als in Deutschland und den meisten anderen Ländern ist in Frankreich nicht nur der Besitz sondern auch der Konsum selbst eine Straftat. Das Gesetz hat sich als wenig wirksam erwiesen.

Eine Studie des Französischen Büros für Drogen und Sucht (Office français des drogues et toxicomanie, OFDT) schätzte in einer Studie vom Juni diesen Jahres, dass sich die Zahl der Cannabisprobierer von 1993 bis 2003 verdoppelt hat. 9,5 Millionen Franzosen sollen bereits Cannabis probiert haben, darunter 3,1 Millionen, die es in den letzten 12 Monaten konsumiert haben. 600.000 konsumieren es regelmäßig (ab 10 mal pro Monat) und 350.000 täglich. Eine andere Studie fand, dass derzeit 54,6% der männlichen und 45,7% der weiblichen 17-Jährigen Cannabiserfahrung haben.

Die grosse Zahl von Strafprozessen gegen Drogenkonsumenten ist dabei, die Justiz zu überlaufen. In 90% der Drogenfälle geht es um Cannabis. Zwischen Anzeige und Gerichtsverhandlung vergehen oft neun Monate. Immer mehr Verfahren werden wegen der Überlastung vorzeitig eingestellt. Wurden (laut Zahlen des Innenministeriums) 1990 noch 30% der eines Verstosses gegen das Drogengesetz Verdächtigen zu einer Strafe verurteilt, waren es im Jahre 2001 nur noch 8%. Diese immer weiter klaffende Lücke zwischen Gesetz und Realität hat dazu geführt, dass sich ein interministerieller Ausschuss (Mission interministérielle de lutte contre la drogue et la toxicomanie, MILDT) unter Vorsitz von Didier Jayle mit dem Problem befasst hat. Am Montag (15.09.2003) legte der Ausschuss dem Ministerpräsidenten seinen Bericht vor.

Innenminister Nicolas Sarkozy, der als "Law and Order"-Politiker gilt, erklärte dazu am Montag, er habe aus zwei Gründen zu einer Reform des Gesetzes von 1970 aufgerufen. "Erstens, es ist heute nicht mehr anwendbar. Es hat keinen Sinn, einen Cannabisraucher ins Gefängnis zu stecken. Das ist eine völlig übertriebene Reaktion. Und wir würden einen Text bewahren der de-facto von der Justiz nicht mehr angewendet wurde. Zweitens ist Frankreich Europameister beim Konsum von Cannabis unter den Jüngsten. Ist das eine Situation die wir hinnehmen können?" Er fügte hinzu, man müsse "stufenweise Antworten und Sanktionen vorsehen, die angewendet und angepasst werden, ohne übertriebene Strenge oder Weichheit."

Wie die staatlichen Sanktionen künftig aussehen sollen, darüber sind sich das Innenministerium und das Gesundheitsministerium noch uneins. Der Bericht der MILDT-Kommission machte verschiedene Vorschläge. Innenminister Sarkozy bevorzugt Geldstrafen bis 1500 Euro, Sozialstunden und Sanktionen wie eine Beschlagnahme von Mopeds und Rollern oder Handys. Gesundheitsminister Jean-François Mattei tendiert dagegen zu Strafzetteln über 68 bis 135 Euro und gesundheitlicher Aufklärung. Die vom Innenministerium bevorzugte Lösung würde Einträge ins Strafregister bedeuten, während die Strafzettel dort nicht auftauchen, sofern sie bezahlt werden. Am 21. September will Ministerpräsident Jean-Pierre Raffarin in einer Fernsehsendung bekanntgeben, welchem Weg er den Vorzug gibt.

Bei Reformbefürwortern ist man sich nicht einig, wie die Entwicklung einzustufen ist. Die reduzierte mögliche Höchststrafe wird als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, aber viele fürchten, daß danach weniger Verfahren eingestellt werden als heute: "Leute die bisher nicht bestraft wurden, werden es ab jetzt", meint Francois-Georges Lavacquerie vom "Collectif d'Information et de recherche cannabique" (CIRC), einem Verein der sich für die Abschaffung des Cannabisverbots einsetzt.

Befürchtungen in diese Richtung gibt es auch in Kanada, wo die Regierung den Besitz von bis zu 15g künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld bestrafen will (siehe CLN#116, 27.06.2003 ). Bei einer ähnlichen Reform in Südaustralien fand man, dass mehr Strafzettel wegen der Ordnungswidrigkeit geschrieben wurden als es vorher Verhaftungen gab und dass in der Folge mehr ertappte Konsumenten wegen Nichtbezahlung der Bußgelder im Gefängnis landen, als vorher von Richtern wegen Besitzes dorthin geschickt worden waren. Ob das auch in Frankreich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Die überlastete französische Justiz kann sich eine weitere Zunahme der Prozesslast oder mehr Konsumenten in Haft eigentlich kaum leisten.

France's proposed new soft drug legislation [Guardian (UK), 17.09.2003]
http://www.guardian.co.uk/elsewhere/journalist/story/0,7792,1043817,00.html

Les usagers du cannabis devraient désormais écoper de contraventions [Le Monde (FR), 15.09.2003]
http://www.lemonde.fr/article/0,5987,3226--334112-,00.html

Raffarin s'exprimera "bientôt" sur le cannabis [Liberation (FR), 15.09.2003]
http://www.liberation.com/page.php?Article=136826

Pressemitteilung von CIRC [auf französisch, 15.09.2003]
http://www.circ-asso.net/presse/article.php?a=388

Homepage von CIRC Paris:
http://www.circ-asso.net/paris/index.php

Cannabisbesitz als Ordnungswidrigkeit:
http://www.cannabislegal.de/politik/ordnungswidrigkeit.htm

Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung? [CLN#116, 27.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln116.htm#5

Cannabis in Frankreich:
http://www.cannabislegal.de/international/fr.htm


2. Großbritannien: Polizeichefs regeln Entkriminalisierung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#2

Der britische Verband der Polizeipräsidenten (Association of Chief Police Officers, ACPO) hat Anleitungen an die Polizeikräfte des Landes erlassen, die regeln sollen, wie Beamte künftig mit Personen umgehen sollen, die Cannabis zum persönlichen Gebrauch besitzen. Die Anleitung soll in Kraft treten, wenn Cannabis von Kategorie B in die weniger strenge Kategorie C des Drogengesetzes umgestuft wird. Dieser Schritt wird derzeit für den 29. Januar kommenden Jahres erwartet. Innenminister Blunkett hat bereits einen Entwurf dazu ins Parlament eingebracht. Das Innenministerium und die Polizei erwarten sich davon eine personelle Entlastung.

Cannabis zum persönlichen Gebrauch wird künftig beschlagnahmt und versiegelt. Die Beamte wird die Personendaten aufnehmen und den Besitzer verwarnen. Die Befragung solle kurz sein, z.B. "Was ist das?" und "Wem gehört das?" Die Antworten werden vom vernehmenden Beamten in seinem Notizbuch vermerkt. Die mündliche Verwarnung vor Ort zählt nicht als Vorstrafe.

Eine Verhaftung ist im Regelfall nicht mehr vorgesehen, ist jedoch grundsätzlich weiterhin möglich, z.B. in der Nähe von oder in Schulen, bei Konsum in der Öffentlichkeit oder bei Störungen der öffentlichen Ordnung. Bis zu wieviel Gramm von persönlichem Gebrauch ausgegangen wird, ist in den Bestimmungen nicht ausdrücklich festgelegt. Verhaftungen und förmliche Verwarnungen auf dem Polizeirevier tauchen weiterhin im Strafregister auf.

Auch bei mehrfacher Auffälligkeit wegen Besitz ist eine Verhaftung möglich, wobei allerdings keine feste Grenze gilt. Damit will sich die Polizei die Möglichkeit offenhalten, Konsumenten zu verhaften, die verdächtigt sind, Strässenhändler zu sein. Der Handel wird nämlich wie bisher verfolgt, mit genau dem selben Strafrahmen.

Ein Leitartikel im Daily Telegraph kritisiert die Regierung für ihre Halbherzigkeit, den Konsum zu entkriminalisieren, ohne den Handel unter staatliche Kontrolle zu stellen. So profitierten nur Kriminelle von der Reform, meint die Zeitung, die als das Hausblatt der oppositionellen Konservativen Partei gilt.

Police Will Let Most Cannabis Users Off With Verbal Warning [Daily Telegraph (UK), 12.09.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n1374/a10.html

Editorial: Off his head [Daily Telegraph (UK), 13.09.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n1376/a05.html

No Limit in New Police Guidelines on Cannabis [Edinburgh Evening News (UK), 12.09.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n1373/a07.html

Cannabis in Großbritannien
http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm


3. Köln: Ärzte fordern Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#3

Bei einer medizinischen Konferenz in Köln haben sich Experten für die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke ausgesprochen. Dr. Martin Schnelle vom Berliner Institut für onkologische und immunologische Forschung forderte Straffreiheit für Patienten, die sich mit Marihuana oder Haschisch selbst therapieren und auch zu solchen Zwecken Cannabis anbauten, sofern dies von einem Arzt empfohlen sei.

Dr. William Notcutt, Leiter des Schmerzzentrums am James Paget Hospital, Great Yarmouth (England), stellte den als Spray verabreichten Cannabisextrakt der Firma GW Pharmaceuticals vor. Teilweise habe Cannabis Patienten erlaubt, wieder berufstätig zu sein, bei denen vorher jede andere Schmerztherapie versagt hatte. Dr. Notcutt leitete ab Mai 2000 die erste medizinische Studie zu Cannabis in Großbritannien. 1998 wurde er Experte von einem Sonderausschuss des britischen Oberhauses zu Cannabis als Medizin angehört.

Die Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät der Universität organisiert. Eine Zusammenfassung der Beiträge soll in Kürze auf der Website der Konferenz veröffentlicht werden.

Freigabe von Cannabis für Medizin gefordert [Yahoo News, 12.09.2003]
http://de.news.yahoo.com/030912/3/t/3mwqx.html

Homepage zur Kölner Konferenz (cologne2003.org)
http://www.cologne2003.org/

Pressemitteilung zur Kölner Konferenz
http://www.cologne2003.org/Pressemitteilung.pdf

GW Pharmaceuticals - Homepage
http://www.gwpharm.com/

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


4. Kanada: Cannabisbesitz in British Columbia legal
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#4

In der westkanadischen Provinz British Columbia hat erstmals ein Gericht entschieden, dass es in Kanada derzeit kein gültiges Gesetz gegen Cannabisbesitz gibt. Richter Chen bestätigte damit Entscheidungen in den Provinzen Ontario, Prince Edward Island und Nova Scotia vom Januar bzw. März diesen Jahres. Das Verbot des Anbaus und Handels ist von diesen Entscheidungen nicht betroffen.

Im Juli 2000 hatte ein Gericht in Ontario das Verbot des Cannabisbesitzes für verfassungswidrig erklärt, weil das Gesetz sogar den medizinischen Gebrauch von Cannabis unter Strafe stellt. Es setzte damals der Regierung in Ottawa eine Frist von 12 Monaten, das Gesetz zu ändern, oder die Gerichtsentscheidung würde in Kraft treten, womit rückwirkend alle Verurteilungen wegen Besitzes rechtsunwirksam würden.

Statt einer Gesetzesänderung erlies die Regierung nur Verordnungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an Patienten. Die Frist verstrich im Juli 2001, ohne dass das Parlament wie gefordert eine Neufassung des Gesetzes beschlossen hatte. Im Januar 2003 wies erstmals ein Gericht auf das Verstreichen der Frist hin, mit der das Verbot ungültig geworden war. Damit ist Kanada zur Zeit das einzige westliche Land ohne strafrechtliches Verbot des Cannabisbesitzes (in den Niederlanden ist der Besitz nicht legal, sondern wird nur nach dem Ermessensprinzip normalerweise nicht verfolgt).

Marijuana Laws Struck Down in British Columbia [Cannabis Culture (CA), 12.09.2003]
http://www.cannabisculture.com/articles/3093.html

Regina v. Kurtis Lee Masse [Aktenzeichen "2003 BCPC 0328", 04.09.2003]
http://www.provincialcourt.bc.ca/judgments/pc/2003/03/p03_0328.htm

Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung? [CLN#116, 27.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln116.htm#5

Cannabis in Kanada
http://www.cannabislegal.de/international/ca.htm


5. USA: Massachusetts könnte 138.000.000 Dollar sparen
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#5

Massachusetts, ein US-Bundesstaat mit 6,4 Millionen Einwohnern, könnte bei einer Legalisierung von Cannabis pro Jahr 138 Millionen Dollar (122 Millionen Euro) sparen. Dr. Jeffrey Miron, Professor für Volkswirtschaft an der Universität Boston, schätzt in seiner Studie, dass der Staat 120,6 Millionen Dollar (107 Millionen Euro) für Strafverfolgung sparen und 16,9 Millionen Dollar (15 Millionen Euro) zusätzlich an Steuern einnehmen könnte.

Deutschland hat etwa die 13mal mehr Einwohner als Massachusetts. Durch die konjunkturbedingt schwachen Steuererinnahmen fehlen im deutschen Bundeshaushalt gegenüber den Annahmen eines Finanzplans von Sommer 2000 derzeit rund 20 Milliarden Euro. Allein 77 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt fliessen in die Rentenkassen, die immer schwerer finanzierbar werden.

Im kommenden Jahr kämpft Massachusetts mit einem Haushaltsdefizit von 3 Milliarden Dollar. Kürzungen in Millionenhöhe im Bildungsetat und anderen Haushaltsressorts sind die unausweichliche Folge.

Auch andere US-Bundesstaaten melden Rekorddefizite, wie z.B. Kalifornien mit 38 Milliarden Dollar. Dort wurden voriges Jahr allein die möglichen Mehrwertsteuereinnahmen auf legalisierte Cannabisverkäufe auf 317 Millionen Dollar geschätzt. Eine Schätzung von California NORML kommt insgesamt auf mögliche Steuereinnahmen von 1,5 bis 2,5 Milliarden Dollar pro Jahr.

Aufgrund der Ausgaben für die Einsätze in Afghanistan und im Irak wird das Defizit im US-Bundeshaushalt im kommenden Jahr auf 525 Milliarden Dollar anschwellen. Das sind fast 1,5 Milliarden Dollar (ca. 1,25 Milliarden Euro) täglich an neuen Schulden.

Marijuana as Budget Saver? [Drug War Chronicle #302, 13.09.2003]
http://stopthedrugwar.org/chronicle/302/mironstudy.shtml

The Budgetary Implications of Marijuana Legalization in Massachusetts [Adobe PDF, August 2003]
http://www.changetheclimate.org/bu-study/mass_budget.pdf

Benefits of Marijuana Legalization in California [CA NORML]
http://www.canorml.org/background/CA_legalization.html

Was verboten ist kann nicht besteuert werden
http://www.cannabislegal.de/argumente/steuern.htm

Cannabis in den USA
http://www.cannabislegal.de/international/us.htm


6. Weitere Ecstasy-Studie wird zurückgezogen
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#6

Vor einem Jahr veröffentlichte die Zeitschrift "Science" eine Studie von Dr. Ricaurte zu Ecstasy (MDMA). Diese mußte vor kurzem zurückgezogen werden, nachdem sich nachträglich herausgestellt hatte, dass den Versuchstieren gar nicht MDMA sondern Methamphetamin verabreicht worden war (wir berichteten in CLN#125 ). Zwei Flaschen mit je 10 Gramm der jeweiligen Droge waren vertauscht worden.

Methamphetamin ist weit wirksamer als MDMA. Wird Methamphetamin in einer Dosierung verabreicht, wie sie bei MDMA üblich ist, dann entspricht dass einer dreissigfachen Überdosis. So ist es kaum verwunderlich, dass vierzig Prozent der Versuchstiere starben oder so schwere Ausfallerscheinungen zeigten, dass der Versuch abgebrochen werden musste.

Für die zurückgezogene Studie waren insgesamt 1,5g Methamphetamin verwendet worden. Was geschah mit den anderen 8,5g in der als MDMA beschrifteten Flasche? Laut Dr. Ricaurte war der Behälter bereits leer als der Irrtum bei einer Nachfolgestudie ans Licht kam und daher weggeworfen worden. Nun scheint es, dass ihr Inhalt für andere Studien verbraucht worden war, die deshalb genauso wertlos sind wie die in "Science" veröffentlichte Studie. Eine im "European Journal of Pharmacology" erschienene Arbeit scheint betroffen: Ricaurte wandte sich kürzlich per Email an die Zeitschrift. Seine Gruppe veröffentlichte im selben Jahre noch weitere Studien zu MDMA, das das Hauptarbeitsgebiet der Gruppe ist.

Zwei britische Wissenschaftler, die bereits voriges Jahr "Science" kritisierten, weil die Zeitschrift die mittlerweile zurückgezogene Studie trotz schon damals offensichtlicher schwerer methodischer Fehler veröffentlicht hatte, forderten nun die Herausgeber auf, die Kommentare von Experten zu abzudrucken, die zwischen Mai und August 2002 die Ricaurte-Studie vor ihrer Veröffentlichung begutachtet hatten. Die bis zur Bekanntgabe der Vertauschung unerklärlich hohe Sterblichkeit war nur ein Problem an der Studie. Die Kritiker wiesen sie auch darauf hin, dass die Drogen injiziert worden waren, was zu einer stärkeren Wirkung führt als der beim Menschen übliche orale Konsum. Trotzdem hatte die Ricaurte-Studie darauf verzichtet, den MDMA-Pegel im Blutplasma nachzumessen. Hätte sie das getan, wäre nicht nur der erhöhte Pegel sondern auch die Verwechslung der Chemikalien sofort aufgefallen.

Ricaurte schien sich des Einflusses der Konsummethode bewußt zu sein. Bei der Nachfolgestudie, bei der der Irrtum schließlich ans Licht kam, verwendete er oralen Konsum. Er konnte keine der in der ersten, injizierenden Studie beobachteten Symptome mehr feststellen. Sogar als er schon wusste, dass seine orale Nachfolgestudie zu anderen Ergebnissen geführt hatte, verteidigte er sich noch am 6. Juni in einem Brief an "Science" gegen Kritik, er selbst habe in einer früheren Publikation festgestellt, dass oraler Konsum nur halb so toxisch wirke wie eine Injektion.

"It's an outrageous scandal," Iversen told The Scientist. "It's another example of a certain breed of scientist who appear to do research on illegal drugs mainly to show what the governments want them to show. They extract large amounts of grant money from the government to do this sort of biased work. I hope the present retraction and embarrassment to the people involved will be some sort of lesson to them."

The paper was published and widely publicized shortly before "anti-rave" legislation promoted by Senator Joe Biden came up for consideration in Congress, and it may well have influenced congressmen to support the legislation, passed earlier this year as the Illicit Drug Anti-Proliferation Act of 2003. This act is considered to make club and other "rave" venue owners responsible and liable for illicit drug taking on their premises, even if it is without their knowledge, and has met much public opposition.

(...)
"This paper was submitted at the end of May and accepted in August. But it was obvious at a glance that there was something fishy about this paper," Blakemore told The Scientist. "We should see the reports of the referees, without disclosure of their identity, of course."

"Science is a very high quality journal, with very rigorous reviewing procedures, so I don't know how this paper got through the system," Iversen told The Scientist, "but I suppose the result was so dramatic in the few animals that survived that it was felt to be of high general interest. I agree with Colin Blakemore. They should publish the referees' reports. AAAS [American Association for the Advancement of Science, der Herausgeber der Zeitschrift] should be embarrassed about this too."

Unklar ist weiterhin, wer für die Vertauschung der bereits im Jahr 2000 gelieferten Drogen verantwortlich ist. MDMA steht auf Liste I ("Schedule I") des US-Bundesdrogengesetzes. Bei seiner lizenzierten Herstellung und beim Umgang damit zu wissenschaftlichen Zwecken gelten strengste Vorschriften, um jede Abzweigung für andere Zwecke auszuschliessen. Die Bundesdrogenpolizei DEA vergibt Lizenzen nur an Firmen, die höchste Ansprüche an die Zuverlässigkeit erfüllen. Es erscheint kaum wahrscheinlich, daß die zwei Flaschen mit streng kontrollierten Chemikalien aus unterschiedlichen Fertigungsprozessen erst unmittelbar vor dem Versand beschriftet wurden. Falls bei Research Triangle International (RTI) im Bundesstaat North Carolina, dem Lieferanten der Chemikalien, wirklich derartig nachlässig mit Substanzen der Liste I umgegangen würde, stünde die DEA-Lizenz der Firma zur Herstellung von Drogen auf dem Spiel.

Second Ecstasy paper to be retracted [The Scientist, 17.09.2003]
http://www.biomedcentral.com/news/20030917/02

Retracted Ecstasy Paper 'An Outrageous Scandal' [The Scientist, 16.09.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n1402/a08.html

Ecstasy-Studie studierte kein Ecstasy [CLN#125, 12.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln125.htm#3


7. Bericht vom Hanffest in Rostock
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#7

Wir haben einen Bericht vom ersten Hanffest in Rostock online gestellt. Das Fest wurde von ['solid], der sozialistischen Jugendorgansation, veranstaltet.

Rostocker Hanffest (['solid] Rostock, 13.09.2003)
http://www.cannabislegal.de/aktionen/rostock030913.htm

Homepage von ['solid] Mecklenburg-Vorpommern:
http://www.solid-mv.de


8. Programm des Hanffests Hamburg
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#8

In der Woche vom 5. bis zum 11. Oktober findet in Hamburg das herbstliche Hanffest statt. Wir haben das komplette Programm online gestellt. Sie finden den Link in unserem Veranstaltungskalender bzw. hier:

Hanffest 2003 [Adobe PDF, 25 KB]
http://www.cannabislegal.de/dateien/hh_10_2003.pdf

Hanffest - Homepage:
http://www.hanffest.de


9. Drogen in Saudi-Arabien: Folter und Hinrichtungen
http://www.cannabislegal.de/cln/cln126.htm#9

Ein pakistanischer und ein afghanischer Staatsbürger sind vor kurzem in Saudi-Arabien öffentlich geköpft worden, meldete AFP am 2. September. Den beiden wurde Drogenhandel vorgeworfen. Damit sind seit Januar 38 Menschen im Wüstenkönigreich vom Staat getötet worden. In Saudi-Arabien droht die Todesstrafe bei Mord, Vergewaltigung, bewaffnetem Raub, Drogenhandel und Ketzerei. Angeklagte haben kein Recht auf einen Anwalt, Verfahren finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt und es gibt keine Berufungsverfahren. Von 1980 bis November 2002 wurden insgesamt 1409 Hinrichtungen bekannt. Von den 48 Menschen, die voriges Jahr hingerichtet wurden, waren allein 20 Ausländer. Drei von ihnen wurden wegen Homosexualität geköpft.

Ein Kanadier und ein Brite, die mit sechs anderen Ausländern im Dezember 2000 im Zusammenhang mit zwei Bombenanschlägen verhaftet worden waren, haben jetzt übereinstimmend von Folter während ihrer Untersuchungshaft berichtet. Nach ihren Verhaftungen waren die acht Verdächtigten im saudischen Fernsehen vorgeführt worden, wo sie bekannten, die Bombenanschläge gegen rivalisierende Alkoholschwarzhändler ausgerichtet zu haben. Alkohol ist in Saudi-Arabien streng verboten. Gary O'Nions, ein Brite der einen Club in der Hauptstadt Riyadh leitete, wo es auch alkoholische Getränke gab, war nach seinem Geständnis zu acht Jahren Haft und 800 Stockschlägen verurteilt worden.

Auf Intervention der britischen Regierung und von Prinz Charles wurden sechs der Verurteilten vorigen Monat von der saudischen Regierung freigelassenen. In die Heimat zurückgekehrt, berichteten sie von Schlägen mit Axtstielen und Bambusknüppeln, Schlafentzug und Isolationshaft, mit denen sie zu dem Geständnis gezwungen worden seien.

Mehrere der Verurteilten hatten sogar ein Alibi für die Zeit der Anschläge. Die saudische Regierung dementierte hartnäckig, dass die Bombenanschläge von saudischen Dissidenten verübt worden sein könnten oder dass sie einen politischen Hintergrund haben könnten.

Canadian held in Saudi Arabia tells of torture [CNN, 08.09.2003]
http://www.cnn.com/2003/WORLD/americas/09/08/canada.saudi.torture.ap/

Torture broke me, says Briton [Guardian (UK), 08.09.2003]
http://www.guardian.co.uk/saudi/story/0,11599,1037311,00.html

Eight years in jail and 800 lashes for Briton [Guardian (UK), 10.04.2002]
http://www.guardian.co.uk/saudi/story/0,11599,681570,00.html

Saudi Arabia: An urgent reform of the criminal justice system is needed [Amnesty, 08.08.2003]
http://news.amnesty.org/mavp/news.nsf/VwPrint/22D55DAA34ECE2C080256D7C00426130?openDocument

Drogen in Saudi-Arabien:
http://www.cannabislegal.de/international/sa.htm


10. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

27.09.2003 Köln: Hanf-Demonstration
05.-11.10.2003 Hamburg: Hanffest
07.-09.11.2003 Paris (FR): 4. Pariser Hanfausstellung
19.-21.03.2004 Bern (CH): Cannatrade
01./08.05.2004 Weltweit: MMM 2004
26.06.2004 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

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