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CannabisLegalNews (Nummer 160, 11.06.2004)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Schweiz: Reformentwurf am Montag im Nationalrat
1. Schweiz: Reformentwurf am Montag im Nationalrat
Am kommenden Montag, 14.06.2004 soll sich der Nationalrat, die grosse Kammer des Schweizer Bundesparlaments mit dem Gesetzesentwurf der Regierung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes befassen. Die Tageszeitung "Der Bund" berichtet von Lobbyarbeit in den verbleibenden wenigen Tagen, weil es am Montag auf jede Stimme ankommen wird. Sowohl FDP als auch CVP sind in der Cannabisfrage gespalten. Widerstand gegen die Reform formiert sich vor allem in der französischsprachigen Westschweiz.
BetmG-Revision
Sollte wie im Herbst vor den Nationalratswahlen keine Mehrheit für ein "Eintreten" zustande kommen, d.h. dafür, dass sich das Parlament überhaupt mit dem Reformentwurf befassen soll, dann wäre er vom Tisch. Dann müßte ein komplett neuer Entwurf ausgearbeitet werden.
Eine andere, typisch Schweizer Möglichkeit wäre eine Volksabstimmung über einen Reformentwurf aus der Bevölkerung selbst. Dazu müßten 100.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Schweizer Hanf-Koordination (SHK) sucht Helfer, die zwischen 20. Juni und 23. August einen halben Tag Zeit haben ( boris9@gmx.ch, Tel/Fax: 031 318 68 28 (CH)). Mit einer Volksabstimmung wäre auch für den Fall zu rechnen, dass das Parlament den Entwurf annehmen würde, weil dann die Reformgegner Stimmen dafür sammeln würden. Das letzte Wort haben also immer die Schweizer selbst.
Showdown um Cannabis [ebund.ch, 11.06.2004]
Kommentar: Das Hanfproblem der Rotweintrinker [ebund.ch, 11.06.2004]
Plädoyer für die Entkriminalisierung [Tagesanzeiger (CH), 10.06.2004]
Letzte Offensive für die Cannabis-Legalisierung [20min.ch, 10.06.2004]
Komitee wehrt sich gegen Legalisierung [Tagesanzeiger (CH), 10.06.2004]
Westschweizer Frontstellung gegen das Kiffen [NZZ (CH), 10.06.2004]
Information und Dokumentation: Revision BetmG [fasd-brr-urd.ch]
Cannabis in der Schweiz:
2. CVP (Schweiz): Cannabiskonsum als Ordnungswidrigkeit
Die Christlichdemokratische Volkspartei will Cannabiskonsum in der Schweiz nicht legalisieren, aber als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ihre Ablehnung des weitergehenden Reformplans der Regierung begründet sie mit einem angeblichen Anstieg des THC-Gehalts um ein "vielfaches".
Die CVP setzt sich für einfache, klare und nachvollziehbare Vorschriften ein. Entscheidend sind für die CVP-Fraktion die Verstärkung von Prävention und Jugendschutz und die konsequente Bestrafung und Verfolgung von jeglichem Drogenhandel. Die CVP will aber auch Vorschriften, die von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden. Es ist nicht angebracht, die Gerichtsmaschinerie bei Cannabiskonsumenten anzuwerfen; deshalb soll der Cannabiskonsum nach Auffassung der CVP neu mittels Ordnungsbussen geahndet werden. Diese Lösung ist einfach, verständlich und schafft Klarheit für alle Betroffenen. Mit einer Parlamentarischen Initiative fordert die CVP-Fraktion eine neue Gesetzvorlage, welche dieses Prinzip verfolgt. Die neue Vorlage muss zudem das Vier-Säulen-Modell enthalten (Prävention - Therapie und Wiedereingliederung - Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe - Repression und Kontrolle).
Wie "nachvollziehbar" wird es wohl für erwachsene Cannabiskonsumenten sein, wenn sie für einen Joint einen Bussgeldbescheid bekommen, während andere, zumindest gleichermassen riskante Drogen wie Alkohol und Nikotin an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden dürfen?
Die CVP fällt mit ihrer Stellungnahme hinter Positionen zurück, die sie vor fünf Jahren vertreten hatte. Im Jahre 1999 sprach sie sich für eine Legalisierung des Cannabiskonsums aus ( "Cannabis-Konsum soll straffrei werden", 27.12.1999). Diese Position ist nach wie vor in der FAQ Drogen auf der CVP-Website zu nachzulesen.
Die Jung-CVP ist wie die liberale FDP und die sozialdemokatische SP für die Legalisierung des Konsums und Regulierung von Anbau und Handel (siehe CLN#158, 28.05.2004).
Medienberichte über eine dramatische Zunahme des THC-Gehaltes von in der Schweiz verkauftem Cannabis hatten im Vorfeld der Beratungen des Reformentwurfs im Parlament die CVP zunehmend verunsichert und dazu beigetragen, dass Abgeordnete der Partei im Herbst 2003 gegen eine Behandlung des Reformentwurfs im Nationalrat stimmten.
Tatsächlich hat der THC-Gehalt etwas zugenommen. Zum einen ist das jedoch nicht unbedingt ein Grund zur Besorgnis. Wirksameres Cannabis bedeutet, dass weniger davon konsumiert werden muss, um die gleiche Wirkung zu erzielen - eigentlich ein positiver Effekt für rauchbelastete Lungen. Zuviel erwischt ein Konsument deswegen nur, wenn er nicht weiss, wie wirkungsvoll eine bestimmte Sorte ist. Wäre Cannabis nicht verboten, könnte der THC-Gehalt auf der Verpackung stehen, wie der Alkoholgehalt auf dem Etikett einer Weinflasche.
Zum anderen ist auch zu bedenken, dass der Anstieg des Wirkstoffgehalts im direkten Zusammenhang mit der zunehmenden Repression gegen Cannabisproduzenten steht. Wurde in den 90er Jahren Cannabis noch weitgehend auf Bauernhöfen und in Gärtnereien unter Sonnenlicht angebaut, so haben zahlreiche Razzien, Strafprozesse und Urteile dazu geführt, dass heutzutage immer mehr Cannabis in geschlossenen Räumen unter Kunstlicht wächst, wo nicht so leicht mit Entdeckung zu rechnen ist. Unter optimierten Wachstumsbedingungen gedeihen dort auch wirkstoffreiche tropische Sorten, die das Schweizer Klima eigentlich nicht vertragen. Der selbe Wandel vollzog sich unter Präsident Reagans "Krieg gegen Drogen" in den USA in den 80er Jahren.
Ironischerweise ist damit die staatliche Repression eine wichtige Ursache für genau jenes Phänomen, mit dem das Festhalten an der Repression begründet wird. Sollte der Konsum als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, ändert sich nichts bei Anbau und Handel. Es wird keinen Verbraucherschutz, keine Qualitäts- und Alterskontrollen geben. Der Cannabisanbau wird illegal, hochprofitabel, unbesteuert und weitverbreitet bleiben. Dass Konsumenten nicht als Straftäter verfolgt werden, aber ihre Versorgung einem unkontrollierten Schwarzmarkt überlassen bleibt, das war genau der Zustand unter der amerikanischen Alkoholprohibition der 20er und 30er Jahre, als es statt Bier und Wein nur hochprozentigen Schnaps zu kaufen gab.
Verhärtete Fronten in der Cannabis-Diskussion [Basler Zeitung Online (CH), 08.06.2004]
Gegen die Liberalisierung des Cannabis [cvp.ch, 08.06.2004]
Schweiz: Jungparteien von CVP und FDP für Reform [CLN#158, 28.05.2004]
Cannabis und konservative Politik
Wirkstoffgehalt (THC) von Cannabis:
Cannabis in der Schweiz:
3. Studie: Kein erhöhtes Mundkrebsrisiko
Aus dem aktuellen Newsletter der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (IACM):
Wissenschaft: Cannabisrauchen erhöht nicht das Risiko für Mundkrebs
Die zwei Hauptrisikofaktoren für Mundkrebs sind Tabakkonsum (Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Kau- und Schnupftabak) sowie Alkoholmissbrauch, insbesondere in Kombination. Etwa 90% der Mundkrebspatienten verwenden Tabak in irgendeiner Form; 75 bis 80% trinken häufig Alkohol. Wer beide legalen Drogen konsumiert, geht nach Aussagen von Medizinern ein 15-fach größeres Risiko ein, an Mundkrebs zu erkranken als Nichtkonsumenten dieser Drogen.
Study Finds No Association Between Marijuana Use and Incidence of Oral Cancer, Contrary to Previous Reports [fhcrc.org, 01.06.2004]
Cannabis als Medizin:
4. Paul McCartney Interview
In einem Interview mit der Zeitschrift "Uncut" hat sich der Ex-Beatle Sir Paul McCartney zum Drogenkonsum der Beatles geäussert. McCartney, der am 18. Juni 62 Jahre alt wird, bekannte, dass viele Lieder der Band von Drogen inspiriert waren. Der Einfluss des Drogenkonsums solle jedoch nicht übertrieben werden. "So ziemlich jeder hat sie damals in irgendeiner Form genommen. Wir waren nicht anders." Er selbst habe eine Jahr lang Kokain genommen, gab es jedoch wegen des auf den Rausch folgenden "furchtbaren Herunterkommens" schliesslich auf. Er habe Drogen nie im Übermass genommen, weil von einem frühen Alter an gelernt habe, Dinge nur mit Maß zu tun. Auch dem Konsum von Cannabis sei er schliesslich entwachsen.
In den 70er Jahren geriet McCartney mehrfach wegen des Cannabisverbots mit dem Gesetz in Konflikt. 1972 wurde er in Schweden zu 2000 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil er mit Cannabisharz eingereist war. Im selben Jahr musste er in Schottland wegen Cannabisbesitzes und wegen auf seinem schottischen Landsitz wachsenden Cannabispflanzen Geldstrafen bezahlen. Seine Frau Linda wurde 1975 in Los Angeles wegen Cannabisbesitzes verhaftet, das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Im Jahre 1980 wurde McCartney in Japan im Besitz von 225g Cannabis verhaftet, nachdem sein Gepäck bei der Einreise durchsucht wurde. "Ich war in New York und ich hatte all dieses wirklich gute Gras. Wir waren kurz davor, nach Japan zu fliegen und ich wusste, dass ich dort drüben nichts zu rauchen bekommen würde. Dieses Zeug war zu gut um es im Klo hinunterzuspülen, also dachte ich mir, nimmst du es mit." Nach 10 Tagen wurde er auf Intervention von US-Senator Edward Kennedy freigelassen und sofort des Landes verwiesen. "Es war das dümmste, was ich in meinem ganzen Leben getan habe," sagte der Musiker zu seinem Schmuggelversuch in Japan.
Sir Paul McCartney hat sich mehrfach für eine Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen.
"Ich unterstütze Entkriminalisierung. Die Leute rauchen sowieso Pot und aus ihnen Kriminelle zu machen ist verkehrt."
Sir Paul Reveals Beatles Drug Use [BBC News (UK), 02.06.2004]
Paul's Pot-Bust Shocker Makes Him A Jailhouse Rocker [High Times (US), Juli 1980]
Foto: Paul McCartney in Handschellen:
5. Veranstaltungshinweise
Am Samstag in einer Woche findet in Hamburg der Hanfmove statt, eine Demonstration für die Legalisierung von Cannabis.
Eine Woche später findet in Essen die Pottdemo statt.
Am 25.09. findet in Köln zeitgleich mit der Cannabusiness, einer Hanfmesse, eine Demonstration statt.
Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender sowie auf den Websites der Veranstalter, die dort verlinkt sind.
6. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
19.06.2004 Hamburg: Hanfmove (www.hanfmove.de)
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |