Cannabislegalisierung in Deutschland!
Neuigkeiten
Argumente
Politik
Verein
Aktionen
Medienprojekt
Infos über Cannabis
Hanf & Recht
Politik international
Studien
Bücher
Links
Suchen
Kontakt
in English in English
 

Briefwechsel: Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung

1) Brief an Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung

From: Joe Wein <joewein@pobox.com>
To: Marion Caspers-Merk <marion.caspers-merk@bundestag.de>
Sent: Montag, 19.02.2001
Subject: Cannabis: Repression oder Entkriminalisierung?

Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,

ich möchte Ihnen zu Ihrem neuen Amt als Drogenbeauftragte gratulieren und wünschen Ihnen darin viel Erfolg. Sie haben eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, denn der Erfolg Ihrer Drogenpolitik entscheidet über eine Abnahme oder Zunahme der Schäden, welche im Zusammenhang mit Drogen und Drogenbekämpfung entstehen. Ich schreibe an Sie weil ich hoffe dass wir über einen politischen Dialog eine bessere Drogenpolitik erreichen können, die tatsächlich die Schäden minimiert.

In Europa verwenden verschiedene Länder unterschiedliche Mittel in der Drogenpolitik, mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen. Wir können vom Blick über den Gartenzaun viel lernen.

Sie werden vielleicht gehört haben, dass die Schweizer Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in einer Pressekonferenz am 15.02.2001 die Entkriminaliserung von Cannabis befürwortet hat. Eine Repräsentativumfrage der SFA zeichnet folgendes Bild:

"Kantone: Repression ohne Einfluss auf Erfahrungsrate

Verglichen mit der Deutschschweiz schlagen die französischsprachigen Kantone bei Cannabis eine klar härtere Gangart an (wesentlich mehr polizeiliche Verzeigungen von Konsumierenden). Diese höhere Repressivität in der Romandie schlägt sich jedoch insgesamt nicht in einer tieferen Rate an Cannabiserfahrenen nieder. Im Gegenteil: Die Anteile der 15- bis 74-jährigen Männer mit mindestens einmaligem Cannabiskonsum liegen in der Romandie tendenziell gar am höchsten (39% gegenüber 32% in der Deutschschweiz und 28% im Tessin), bei den Frauen sind sie etwa gleich (23% gegenüber 24% in der Deutschschweiz und 15% im Tessin). Dass gerade in der Westschweiz die Cannabiserfahrenen deutlich häufiger über psychische, physische oder soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrem Konsum berichten (22%) als in der Deutschschweiz oder auch im Tessin (je 10%), scheint jedoch angesichts der höheren Repressivität in dieser Sprachregion kein Zufall zu sein."

(http://www.cannabislegal.de/html/sfa.htm)

Das Ergebnis, dass den beträchtlichen individuellen und sozialen Schäden, die die Repression mit sich bringt, nicht unbedingt ein geringerer Konsum gegenübersteht, ist nicht neu. Die USA mit 12,3 Prozent Jahresprävalenz bei Cannabiskonsum 1998 übertreffen die Niederlande mit 4,5 Prozent bei weiten. Darauf wies eine in der Februarausgabe des "British Journal of Psychiatry" veröffentlichte Studie hin, die sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis aussprach.

Noch bedeutsamer ist der direkte Vergleich der Niederlande mit Deutschland. Nach der Prävalenzstudie des IFT und der Studie von CEDRO konsumieren in beiden Ländern 4,5 Prozent der Bevölkerung gelegentlich Cannabis (12 Monate-Prävalenz). Beim regelmässigen Konsum liegt Deutschland jedoch mit 2,8 Prozent (3,0 Prozent nur für Westdeutschland) vor den Niederlanden mit nur 2,5 Prozent (30 Tage-Prävalenz). Diese beiden Studien, auf die mich Herr Hubert Hüppe, der drogenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, aufmerksam gemacht, sind auch verfassungsrechtlich relevant.

Frau Caspers-Merk, das Bundesverfassungsgericht hat 1994 entschieden, dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Cannabismengen zum Eigenverbrauch gegen das Grundgesetz verstösst. Es hat weiterhin festgestellt dass das Cannabisverbot generell nur dann verfassungsmässig sei wenn das Verbot geeignet sei, Schäden zu verhindern und wenn es ausserdem keine weniger schädlichen Mittel gibt um dieses Ziel zu erreichen. Nach aktuellen Erkenntnissen ist keine dieser beiden Bedingungen erfüllt. Das oberste deutsche Gericht rief den Gesetzgeber damals dazu auf, die Situation in anderen Ländern im Auge zu behalten und neue Erkenntnisse in die Bewertung einfliessen zu lassen. Wenn der Gesetzgeber nicht bald handelt, wird der Anstoss zur Cannabisentkriminalisierung möglicherweise aus Karlsruhe kommen. Soweit muss es nicht kommen.

Wie Sie sicher wissen, hat die SPD bereits am 11.12.1996 einen Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung in den Bundestag eingebracht. Es ist an der Zeit, daran anzuknüpfen und die trotz Verfassungsgerichtsurteil andauernde Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands, zu beenden sowie die derzeitige diskriminierende Führerscheinregelung zurückzunehmen.

1. Beim Führerscheinrecht müssen Grenzwerte für Bluttests erarbeitet werden, die den Unterschied zwischen kürzlichem Konsum und Tage zurückliegenden Konsum berücksichtigen. Damit wird einerseits den Ansprüchen der Verkehrssicherheit Rechnung getragen, andererseits jedoch Ungerechtigkeiten vermieden. Der Sachverständige Professor Dr. Stephan Quensel schlägt dazu vor:

"Man könnte zunächst relativ 'willkürlich' analog zur 0,8 Promille-Grenze des § 24a Abs.1 für alle drei Drogenbereiche relativ grobe Kriterien festsetzen - etwa 15 Nano-Gramm/ml Plasma im Cannabisbereich; in diesem Sinne schlägt etwa Berghaus (Anhörung Teil 1 S.103) vor, 8 - 10 ng/ml Plasma mit 0,8 Promille Alkohol gleichzusetzen, womit die "akute Beeinträchtigung unter Cannabis erfaßt werde und nicht der länger zurückliegende Konsum."

http://www.bisdro.uni-bremen.de/quensel/Bundestag.htm

2. Der Erwerb, Besitz und Anbau geringer Mengen von Cannabis sollte straffrei gestellt werden, wie von der SPD bereits 1996 gefordert (Drucksache 13/6534 vom 11.12.1996). Das würde die Polizei und Justiz von etwa 85'000 Strafverfahren pro Jahr entlasten und ihre Effizienz bei der Bekämpfung anderer Straftaten verbessern.

3. Belgien und die Schweiz wollen auch den Eigenanbau geringer Mengen erlauben. Beim Eigenanbau ist eine andere Grenze sinnvoll die einwöchige Konsummenge die im SPD-Entwurf von 1996 vorgesehen ist, da der Anbau entsprechend zeitaufwendiger ist. Ein praktikables Modell zum straffreien Eigenanbau könnte die Nachfrage auf dem kriminellen Schwarzmarkt untergraben und eine bessere Märktetrennung erreichen.

Entsprechend Artikel 28 Abs. 2 des Einheitsübereinkommens von 1961 fällt Cannabis für gartenbauliche Zwecke nicht unter die Beschränkungen das Suchtstoffabkommen. Diesem Absatz wird im deutschen Betäubungsmittelgesetz bisher nicht Rechnung getragen. Der Gesetzgeber sollte den Anbau und Besitz einer flächenmässig, anzahlmässig und gewichtsmässig begrenzten Menge von Cannabispflanzen durch Erwachsene aus dem BtMG ausnehmen, sofern kein Handel, keine Ausfuhr und keine Abgabe an Minderjährige erfolgt.

4. Die Bundesregierung sollte ein System der staatliche kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene einrichten, mit dem Ziel, Alterskontrollen und staatliche Einnahmen analog zur Branntwein- und Tabaksteuer zu ermöglichen (Cannabismonopol). Die Einnahmen aus dem Cannabisvertrieb sollten zur verbesserten Drogenprävention und für Jugendprogramme verwendet werden. Gleichzeitig würde dieses System Kriminelle einer Einnahmequelle berauben und die Polizei weiter für andere Aufgaben entlasten.

Wir brauchen zuallererst eine öffentliche Diskussion über dieses Thema. Reformen sollten sorgfältig angegangen werden. Eine Bereitschaft zu Reformen existiert in einem breiten politisches Spektrum. In der Schweiz sind inzwischen selbst die Christdemokraten für eine Entkriminalisierung. Ein solcher neuer Konsens kann längerfristig auch in Deutschland erreicht werden.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören, wie Sie angesichts der genannten Studien zu einer Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten nach niederländischem, belgischem oder Schweizer Vorbild in den nächsten Jahren stehen.

Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein

[Anschrift]


Von: Schumann
An: <joewein@pobox.com>
Gesendet: Donnerstag, 19. April 2001 06:25
Betreff: Ihre Frage zur Drogenpolitik

Sehr geehrter Joe Wein,

für Ihr Schreiben an Frau Caspers-Merk danke ich Ihnen. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Ich bitte Sie um Entschuldigung, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten, aber gerade zum Thema "Cannabis" errreichen uns besonders viele Anfragen. Frau Caspers-Merk hat sich zu dem Thema "Cannabis" umfassend in einem Interview mit einer Fachzeitschrift geäußert. Ihre Haltung kommt darin deutlich zum Ausdruck. Zu Ihrer Kenntnis übersende ich Ihnen das Interview. Der Sucht- und Drogenbericht 2000 des Bundesgesundheitsministeriums erscheint am 26. April 2001. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Manuela Schumann

Anhang: Interview mit Akzeptanz


Artikel mit Stellungsnahmen von Frau Caspers-Merk:

Rede auf der 2. Fachtagung "Zukunft der Suchtprävention": "Die Strafverfolgung der Konsumenten ist dagegen ein wenig geeignetes Mittel, um Verhaltensänderungen, insbesondere bei Jugendlichen, zu erreichen."

Interview mit dem Hamburger Abendblatt: "Cannabis ist von der Risikostruktur nicht mit Heroin oder Kokain zu vergleichen. Aber ich möchte keine falschen Signale setzen. Es gibt ein Problem mit Abhängigkeiten. Das existiert auch bei starkem Cannabis-Konsum. Der richtige Ansatz ist, den Einzelnen im Eigenverbrauch zu entkriminalisieren und in eine umfassende Präventionsstrategie einzubinden."

Frau Caspers-Merk und die Cannabisreform


Hier geht es zu unserer Briefseite, hier zur SPD-Bundestagsfraktion.

Hier geht es zu unserer Linkseite zur Parteipolitik, mit Thesenpapieren der Parteien und unseren Erwiderungen darauf, Links zu parteipolitischen Onlineforen sowie zu den Listen der Abgeordneten der Fraktionen im Bundestag.