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CannabisLegalNews (Nummer 164, 09.07.2004)

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INHALT

1. Amtsgericht Bernau hört Gutachter an
2. CDU-Politiker verlangt Amtsenthebung
3. Antwort von Gerlinde Kaupa (CSU)
4. USA: Repräsentantenhaus für Verfolgung von Patienten
5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Amtsgericht Bernau hört Gutachter an
http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#1

Vor zwei Jahren legte das Amtsgericht Bernau in Brandenburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob das Verbot des Erwerbs und Besitzes von Cannabis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher über diesen Vorlagebeschluss nicht entschieden. Wenn aber aktuelle Erkentnisse Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots des Besitzes zum Eigenkonsum begründen, dann müße dies auch für das Verbot des Handels gelten, argumentierte ein Anwalt in einem Fall, in dem es um den Verkauf von 450g Cannabis ging.

Am Dienstag, 06.07. hat sich das Amtsgericht damit befasst und mehrere Gutachter angehört. Auch vor dem Vorlagebeschluss vom Frühjahr 2002 hatte es mehrere Experten angehört.

Hier sind zwei aktuelle Berichte von den Gutachteraussagen am Amtsgericht Bernau zum Cannabisverbot, von Werner Graf (Hanfjournal) und von der "Märkischen Allgemeinen".

Müller mahlt weiter

Ist das Cannabisverbot verfassungswidrig?

Schon seit längerem liegt vor dem Bundesverfassungsgericht (BverG) in Karlsruhe der Normenkontrollantrag des Amtsrichters Andreas Müller, der die Verfassungswidrigkeit des Hanf-Verbotes feststellt. Nun wird in einem zweiten Fall - hier geht es um Verkauf von Cannabis - erneut die Haltbarkeit des Cannabis-Verbotes in Frage gestellt. In der Verhandlung am Dienstag hörte Richter Müller weitere Experten. So wurde erneut Professorin Dr. Renate Soellner (Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Evaluation, Erziehungswissenschaften und Psychologie) geladen. Erstmals erschienen vor dem Bernauer Gericht die Sachverständigen Prof. Dr. Stephan Quensel (Bremer Institut für Drogenforschung, Universität Bremen), Dr. Raphael Gassmann (Deutsche Hauptstelle für Suchtforschung) und Prof. Dr. Rainer Thomasius (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).

Dr. Gassmann von der DHS referierte zu Beginn über die Gründe, warum sich die Hauptstelle feststellte, dass die deutsche Drogenprohibition die extreme Entwicklung des Cannabiskonsums nicht verhindert hat. Hierzu verglich er Länder wie Amerika, Holland, Schweden und Deutschland in ihrem Cannabis-Konsumgewohnheiten und ihrer Cannabis-Politik. Durch die Vergleiche zeigte er vor Gericht auf, dass kein Zusammenhang zwischen Repression und Konsum gezogen werden könne. Vielmehr wies er in seinem Vortrag darauf hin, dass gerade im Bereich der Prävention extremste Lücken in Deutschland herrschen. Er beklagte vor allem, dass gerade die «kiffe niemals»-Strategie gescheitert wäre und in Deutschland nicht sinnvoll für eine Punkt-Nüchternheit, beispielsweise im Straßenverkehr oder während der Schwangerschaft, geworben werden könne.

Mit Spannung erwartet wurde von den zahlreichen Zuhörern der Vortrag von Thomasius, schließlich gilt er als einer der wenigen wissenschaftlichen Kritiker einer liberalen Drogenpolitik. Die vermehrten Nachfragen zu seiner Qualifikation als Cannabis-Experte, er hat bisher weder zu Cannabis geforscht noch schriftlich dazu publiziert, warfen die Frage auf, was ausgerechnet Thomasius beim Thema Cannabis zu suchen hat. Durch seinen Aussagen wie «Ich habe aus klinischer Sicht keinen Zweifel daran, dass es das Amotivationale-Syndrom gibt» oder «Kleiber/Kovar sind in wesentlichen Teilen überholt» oder auch «Wir müssen die Hypothese aufstellen, dass Cannabis gefährlicher ist als Alkohol und Nikotin» handelte er sich nicht nur das Kopfschütteln der weiteren Experten sondern auch harsche Kritik ein. Als er sich auf das amerikanische Drogenforschungsinstitut (National Institued of Drug Abuse) bezog, wollte Dr. Gassmann «ihm wissenschaftlich seriös nicht mehr folgen». Das Institut habe nach Angaben von Gassmann, was sowohl von Herrn Quensel als auch von Frau Soellner bestätigt wurde, sich gerade durch Manipulationen von Studien einen fragwürdigen Ruf erworben und könnte nicht wirklich ernst genommen werden.

Die Ausführungen von Prof. Thomasius, es gäbe ein Amotivationales-Syndrom kanzelte Prof. Dr. Quensel ab. Auf der kompletten Internationalen Bühne gibt es keinen Wissenschaftler mehr, der noch vom Amotivationalem-Sydrom spreche. «Dies gehört ins Reich der Ammenmärchen» beteuerte der erfahrene Forscher. In seinem Vortrag stellte Herr Quensel fest, «dass Cannabis eine kulturintegrierte Droge ist.» Die Repression und das damit einhergehende Verbot hält er daher für falsch. Die Kriminalpolitik hat ihm zufolge sogar «schädlichen Einfluss.» 140.000 junge Erwachsene (bis 25 Jahre) werden in einem Jahre von der Polizei wegen Cannabis erfasst. Dass sind dreiviertel aller von der Polizei erfassten Drogendelikte der bis 25-Jährigen. Circa 4.000 bis 5.000 Menschen würde nur wegen Cannabis im Gefängnis sitzen. Die Zahl derer, die wegen dem Besitz von Cannabis ihren Führerschein und/oder ihre Arbeit verloren sei enorm. Und dass alles, wegen einer weit verbreiteten Droge!

Professorin Dr. Soellner stellte in ihrem Bericht nochmals fest, dass ihr die von Thomasius besagten Studien, die Kleiber/Kovar in Frage stellen würden, nicht bekannt seien. Sie und Prof. Dr. Kleiber haben ebenfalls wichtige Studien untersucht, die nach ihrem Buch veröffentlicht wurden. Auch ein Bericht aus Belgien hätte dies getan und beide würden die Studien von Kleiber/Kovar nur stützen und nicht wiederlegen. In ihren weiteren Ausführung ging sie detailliert auf eine Studie zum Thema «Drogenberatungsstellen» ein. Demnach gäbe es in Deutschland 5.700 von Cannabis abhängige Menschen, die meist polytoxikoman veranlagt seien. Von den Besuchern die zu einer Drogenberatungsstelle kommen, entsprechen die Cannabisanfragen gut 7,2 Prozent und es könne nicht von 15.000 Besuchern einer Beratungsstelle, wie es die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk behauptete, gesprochen werden, sondern wohl eher von 7.500, also gut der Hälfte.

Wie die Verhandlung nun ausgehen wird, ist noch unklar. Am Montag den 12. Juli geht es in Bernau in eine weitere Runde, dann folgen nämlich die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers - und wohl auch das erste Urteil in diesem Fall. Ob es dann auch als Beschlussvorlage noch Karlsruhe geht bleibt derzeit zwar nur zu hoffen, nach den Aussagen der Experten sollte diese [Chance] aber groß sein.

Werner Graf

Cannabishandel bald nicht mehr strafbar? [Märkische Oderzeitung, 05.07.2004]
http://www.moz.de/showArticle.php?OPENNAV=lokales&SUBNAV=bernau&ID=29357

Expertenstreit um Cannabis [Märkische Allgemeine, 07.07.2004]
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10323098/62249/

Amtsrichter Andreas Müller im Gespräch mit dem Hanf Journal
http://www.hanfjournal.de/news/artikel-juni2003-s5-a1.html

Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau
http://www.cannabislegal.de/recht/bernau.htm

Der Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht
http://www.hanfjournal.de/news/artikel-juni03-normkontrollklage.html

Franjo Grothenhermen im Hanf Journal zum Amotivationalen-Syndrom
http://www.hanfjournal.de/cool_tour/artikel-juni04-s11-a1.html


2. CDU-Politiker verlangt Amtsenthebung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#2

Der stellvertretende Landesvorsitzende der Brandenburger CDU, Sven Petke hat die Amtsenthebung des Bernauer Amtsrichters Andreas Müller gefordert. Er wirft ihm Rechtsbeugung vor, nachdem der Richter in einem Prozess, in dem es um Cannabishandel geht, Sachverständige zur Gefährlichkeit von Cannabis und zur Wirksamkeit des Verbots angehört hat.

Der Ruf des Politikers nach Amtsenthebung erfolgte noch, bevor das Gericht überhaupt entschieden hat, ob es die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen soll, ob die im vorliegenden Fall gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe mit dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist.

Richter Müller habe "nun schon zum wiederholten Male die Verfolgung schlimmer Drogendelikte verhindert", so der Politiker. Beim Strafverfahren, das zum ersten Vorlagebeschluss führte, auf den sich Petke bezieht, ging es wohlgemerkt um den Besitz von ganzen dreieinhalb Gramm zum Eigenkonsum – weniger als das Gewicht von zwei Teebeuteln. Die Staatsanwaltschaft lehnte damals zuerst eine Verfahrenseinstellung ab. Nachdem klar wurde, dass der Fall ans Bundesverfassungsgericht gehen würde, war es dann die Staatsanwaltschaft, die den Fall einstellen wollte.

Unterstützung erhält Andreas Müller von den Brandenburger Richterverbänden. "Eine Amtsenthebung gibt es nicht, schon gar nicht, wenn dies politisch gefordert wird", sagte die Vorsitzende der Neuen Richtervereinigung, Ingrid Schott. Richter seien schließlich unabhängig. "Ein Richter darf seine Meinung in einem Verfahren zur Kenntnis geben, da ist er geschützt", betonte Schott. Nur ein spezielles Richterdienstgericht könnte den Amtsrichter von seinem Posten entheben - und auch nur, wenn er sich strafbar gemacht hätte. Das sei in diesem Fall aber nicht gegeben, so Schott.

"Herr Müller hat gemacht, was das Recht vorsieht", verteidigte auch der Vorsitzende des Richterbundes, Wolf Kahl, den Amtsrichter. Es sei wissenschaftlich umstritten, ob das Cannabisverbot verhältnismäßig sei und dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. In den Bundesländern würden schließlich unterschiedliche Regelungen gelten, welche geringe Menge der Droge zum Eigenkonsum straffrei bleibt. "Wenn ein Amtsrichter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung hat, muss er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden", sagte der Vorsitzende des Richterbundes.

Es gab einmal eine Zeit, da waren deutsche Richter keinem Grundgesetz verpflichtet, sondern urteilten nach dem, was Politiker als "gesundes Volksempfinden" definierten. Aus diesen Erfahrungen lernten die Väter des Grundgesetzes, als sie für die Bundesrepublik Deutschland eine unabhängige Justiz vorsahen, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ohne Beeinflussung durch Gesetzgeber oder Regierung arbeitet und somit als Kontrollinstanz für diese beiden anderen staatlichen Gewalten wirken kann.

CDU-Vize verlangt Amtsenthebung von Bernauer Richter [Märkische Oderzeitung, 08.07.2004]
http://www.moz.de/showArticle.php?OPENNAV=aktuelles&SUBNAV=berlin/brandenburg&ID=29636

Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#bb

CDU/CSU und Cannabis
http://www.cannabislegal.de/politik/cducsu.htm


3. Antwort von Gerlinde Kaupa (CSU)
http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#3

Am 06.05.2004 schrieben wir an die CSU-Bundestagsabgeordnete Gerlinde Kaupa, die drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Am 08.07. haben wir von Frau Kaupa eine Erwiderung erhalten, die wir auf unserer Seite mit Briefwechsel mit Politikern veröffentlichen.

Antwort von Frau Kaupa [08.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/aktionen/obriefe/brief-kaupa.htm#antwort2

Gerlinde Kaupa (CSU)
http://www.cannabislegal.de/politik/csu-kaupa.htm

CDU/CSU und Cannabis:
http://www.cannabislegal.de/politik/cducsu.htm

Briefwechsel mit Politikern
http://www.cannabislegal.de/aktionen/obriefe/index.htm


4. USA: Repräsentantenhaus für Verfolgung von Patienten
http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#4

148 Abgeordnete, etwas mehr als ein Drittel des US-Repräsentantenhauses stimmten am Mittwoch, 07.07. für einen Antrag, der es der US-Bundesregierung verboten hätte, Steuermittel für die Verfolgung von Patienten einzusetzen, deren medizinischer Gebrauch von Cannabis nach Gesetzen von Bundesstaaten legal ist. Inzwischen haben 9 Bundesstaaten solche Gesetze: Alaska, Colorado, Hawaii, Kalifornien, Maine, Nevada, Oregon, Vermont und Washington.

268 Abgeordnete des Repräsentantenhauses stimmten gegen die Resolution. Damit waren etwa 65% der Abgeordneten gegen die Duldung des medizinischen Gebrauchs. Eingebracht wurde der Antrag von Sam Farr, einem Demokraten und Dana Rohrabacher, einem Republikaner. Die Stimmenergebnisse fielen je nach Fraktion sehr unterschiedlich aus. Rund zwei Drittel der Demokraten stimmten für den Antrag. Unter den republikanischen Abgeordneten war es jedoch nur etwa ein Zehntel. Damit stellt das Stimmenergebnis im Abgeordnetenhaus das genaue Gegenteil des Meinungsbilds in der Bevölkerung dar. Cannabis als Medizin wird laut Meinungsumfragen von 70-80% der amerikanischen Bevölkerung befürwortet.

Bis auf zwei Bundesstaaten, in denen das Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedete, erfolgte die Legalisierung für medizinische Zwecke in den meisten Fällen durch Volksabstimmumgen, mit einem mittleren Anteil der Ja-Stimmen von 60%. Den Anfang machten die Wähler von Kalifornien im November 1996. Cannabis als Medizin war jedoch keine Entdeckung der 90er Jahre. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren Cannabistinkturen als Schmerzmittel in den USA wie in Europa weitverbreitet.

Ein im Jahre 1937 beschlossenes US-Bundesgesetz gegen Cannabis wurde gegen den Widerstand des US-Ärzteverbands AMA beschlossen. Bis 1942 stand Cannabis noch im offiziellen Arzneimittelverzeichnis der USA. Erst im Jahre 1970 wurde der medizinische Gebrauch komplett verboten, und zwar im Zuge einer Neufassung des Bundesdrogengesetzes, zur der es vor allem deshalb kam, weil das Vorgängergesetz von 1937 vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden war.

Ende der 70er Jahre erzwangen die ersten Patienten per Gerichtsurteil, dass sie für Cannabis als Arzneimittel nicht verfolgt werden konnten. Die US-Bundesregierung begann sogar, sie mit Cannabis aus staatlichem Anbau zu versorgen, damit sie ihnen nicht den Eigenanbau gestatten musste. Derzeit 7 Patienten beziehen weiterhin 300 Cannabiszigaretten pro Monat vom Staat. In den 80er Jahren wurde dieses Programm jedoch für Neuzugänge gesperrt, nachdem zahlreiche AIDS-Patienten die Aufnahme beantragten.

Demnächst wird der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob die US-Bundesregierung überhaupt das Recht hat, den Umgang mit Cannabis als Arzneimittel zu verfolgen, wenn kein Handel und kein Transport in andere Bundesstaaten im Spiel ist. Nach der US-Verfassung ist die Zuständigkeit der Bundesregierung auf bestimmte, einzeln aufgezählte Bereiche beschränkt, ansonsten sind die Bundesstaaten zuständig.

House Endorses Attacks on Patients [mpp.org]
http://www.mpp.org/releases/nr070704.html

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm

Cannabis in den USA
http://www.cannabislegal.de/international/us.htm


5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

21.07.2003 Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher
14.08.2004 Berlin: Hanfparade (www.hanfparade.de)
10.-12.09.2004 Berlin: InterHanf 2004 (Messe)
24.-26.09.2004 Köln: CannaBusiness
25.09.2004 Köln: Hanfdemo (www.hanfdemo.de)

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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