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Hüppe (CDU): "Freigabe kommt nicht in Frage"

[07.06.2002]
PM von Herrn Hüppe, MdB:

Als Vollblutpolitiker kann es sich der drogenpolitische Sprecher der CDU/CSU im Bundestag, Hubert Hüppe, nicht verkneifen, in seiner jüngsten Pressemitteilung darauf hinzuweisen, dass die Grünen in den letzten vier Jahren keine Schritte in Richtung Cannabislegalisierung unternommen haben. Er hofft wohl, dass Grünwähler von 1998 diesmal frustriert von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen und damit der Union einen Wahlsieg erleichtern.

Herr Hüppe verteidigt die Cannabisprohibition mit dem Scheinargument, dass Cannabis nicht harmlos sei, ohne darauf einzugehen, dass auch das Cannabisverbot alles andere als unschädlich ist: 583.692 Ermittlungsverfahren allein in den letzten fünf Jahren, von denen viele zu Gerichtsverfahren oder zu Problemen mit den Führerscheinbehörden führten, sollen ja schliesslich der Abschreckung dienen. Die Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung hat in ihrem jüngst veröffentlichtem Bericht empfohlen, künftig auch gesetzesbedingte Schäden zu berücksichtigen und unwirksame Gesetze wieder abzuschaffen.

Herr Hüppe behauptet, mit einer "Freigabe" würden Probierkonsum und riskante Konsummuster zunehmen. Die anderslautenden praktischen Erfahrung von 26 Jahren Entkriminalisierung in den Niederlanden ignoriert er dabei. Die Euregiostudie im Dreiländereck Deutschland / Belgien / Niederlande fand, dass der Konsum von Cannabis unter Jugendlichen in Deutschland verbreiteter war als in den Niederlanden. Die Drogen- und Suchtkommission befand: "Viele der dem Recht zugeschriebenen Folgen oder Ergebnisse lassen sich nicht oder durch andere als rechtliche Mittel besser (z.B. mit weniger Nebenwirkungen) erreichen."

Eine "Schrittmacherfunktion" von Cannabis zu harten Drogen sei laut Herrn Hüppe "Grund genug, am Verbot von Cannabis festzuhalten." Anders sah das schon vor 8 Jahren das Bundesverfassungsgericht, das nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur befand, dass Cannabis keine Einstiegsdroge für härtere Drogen sei und keine Schrittmacherfunktion entfalte, es sei denn durch verbotsbedingt vermengte Drogenmärkte. Es handelt sich also in Wirklichkeit um ein Argument für eine Reform. Drei Jahre später wurde diese Sichtweise durch die von Gesundheitsminister Seehofer (CSU) in Auftrag gegebene Kleiber/Kovar-Studie bestätigt.

Nicht zuletzt versucht Herr Hüppe das Cannabisverbot damit zu begründen, dass bereits mit den beiden legalen Drogen Alkohol und Nikotin erhebliche Probleme bestehen. Die Probleme mit legalen Drogen sind kein glaubwürdiges Argument gegen die Straffreiheit von Cannabis, weil das Verbot Probleme mit Cannabis nicht minimiert sondern ihnen nur zusäztliche Probleme hinzufügt.

Herr Hüppe sollte sich an die eigene Nase fassen: Jahrelang wurden die Drogen Alkohol und Nikotin nicht einmal als Drogen betrachtet. Bundeskanzler Kohl galt sogar laut eines Artikel in der britischen Ärztezeitung The Lancet seit 1978 als ein "enger Verbündeter der Tabakindustrie". Die Dämonisierung von Cannabis und die Verharmlosung von Alkohol und Tabak sind Kehrseiten ein und derselben Medaille.

"Freigabe kommt nicht in Frage" [05.06.2002]
Argument: "Cannabis ist nicht harmlos"
Argument: "Das Verbot hat eine präventive Wirkung"
Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Konservative Politik und Cannabisreform
CDU/CSU und Cannabis