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CannabisLegalNews (Nummer 30, 05.10.2001)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Polizeichefs für Entkriminalisierung 1. Polizeichefs für Entkriminalisierung Bei einer internationalen Konferenz in der Nähe von Salzburg haben sich Polizeichefs und Suchtexperten aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden für die Entkriminalisierung von Cannabis eingesetzt. Führende Vertreter der Exekutive sprechen sich für eine Entkriminalisierung von "weichen" Drogen wie Cannabis, Haschisch, Marihuana aus. Jugendliche Konsumenten dürften nicht in Massen kriminalisiert werden, durch das Verbot dieser Produkte werde ein fast perfektes illegales Verkäufernetz geschaffen und der organisierten Kriminalität Tür und Tor geöffnet, sagte am Mittwoch Manfred Schmidbauer, Gendarmeriekommandant in Oberösterreich, anlässlich einer Tagung in Windischgarsten, an der Experten aus Suchtprävention und führende Polizisten teilnahmen.Zwei Drittel der jährlich 101,7 Mill. Euro an Steuergeldern, mit denen in Österreich versucht wird, den Konsum illegaler Drogen zu bekämpfen, werden für Polizei und Justiz ausgegeben, aber nur ein Fünfzigstel der Gesamtsumme wird für Prävention (Vorbeugung) ausgegeben. Höchstens ein Zehntel der Menge an illegalen Drogen kann abgefangen werden, der Rest bringt massive Gewinne. "Die Sau wurde so gemästet, dass wir sie jetzt nicht mehr schlachten können", beschreibt der Bochumer Polizeipräsident, Thomas Wenner, bildlich den Erfolg von illegalen Grosshändlern und schlägt deshalb eine Reform nach dem Vorbild der Schweiz vor. Ein Weg, der sich auch nach dem Bericht des niederländischen Polizeiexperten Ton Snip seit einem Vierteljahrhundert in den Niederlanden bewährt hat.
Salzburger Nachrichten: Für Freigabe von Joints [04.10.2001]
Drogenpolitik in der Schweiz: 2. Kostenanalyse des Cannabisverbots In den letzten 5 Jahren haben Staatsanwälte in Deutschland über eine halbe Million mal ein Ermittlungsverfahren eröffnet, in dem es ausschliesslich um Cannabis ging. Dennoch ist der Cannabiskonsum in Deutschland heute nicht weniger verbreitet als in den Niederlanden, wo Cannabisbesitz seit einem Vierteljahrhundert (1976) entkriminalisiert ist und der Verkauf von geringen Mengen Cannabis an Erwachsene nicht mehr verfolgt wird. Hier werden gewaltige Mengen an Steuergeldern ausgegeben für die es sinnvollere Verwendungszwecke gäbe. Wir haben einen Artikel online gestellt der darzulegen versucht, in welcher Grössenordnung sich diese Summen bewegen.
Die Kosten des Cannabisverbots:
Ein älterer Artikel von uns befasst sich mit dem Potenzial von Cannabis als Steuerquelle:
Was verboten ist kann nicht besteuert werden:
Wenn Sie weitere Studien und Schätzungen kennen die sich mit den Prohibitionskosten oder den möglichen Steuereinnahmen befassen, schreiben Sie uns! 3. Studie: Cannabisverbot hat kaum abschreckende Wirkung Sydney, Australien: Das strafrechtliche Verbot von Cannabis schreckt kaum von seinem Gebrauch ab und könnte im Vergleich zum Nutzen zuviel kosten. Das waren die Ergebnisse einer Studie, die im August 2001 vom Büro für Verbrechensstatistiken und Forschung des australischen Bundesstaats New South Wales veröffentlicht wurde. Die Studie fand, dass fast die Hälfte der männlichen und 35 Prozent der weiblichen Bevölkerung von New South Wales mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, obwohl darauf Strafen von bis zu zwei Jahren Haft stehen. Mehr als ein Fünftel der Männer hatten Cannabis in den vergangenen 12 Monaten gebraucht, fanden die Forscher. Unter den ehemaligen Gebrauchern fanden die Forscher, dass die Mehrzahl den Gebrauch der eingestellt hatten weil "es ihnen nicht mehr gefiel." 25 Prozent nannten gesundheitliche Bedenken als Grund. Weniger als ein Fünftel hörte damit auf weil es verboten war und nur ein Prozent war der Ansicht, Cannabis sei aufgrund des Verbots "schwer zu bekommen." Unter den Nichtkonsumenten meinten 47 Prozent, sie würden es nicht probieren weil sie "nicht glauben, dass es ihnen gefallen würde." Der zweitmeist genannte Grund waren gesundheitliche Bedenken. Die Tatsache, dass Cannabis verboten ist war erst der drittmeist genannte Grund. Nur 10 Prozent nannten das Riskiko, "von der Polizei erwischt zu werden" als Grund, die Droge zu meiden. "Prohibition is not the dominant consideration in individual decisions to use or desist from using the drug. (...) Health considerations and anticipated and actual dislike of the drug are more important factors in preventing or stopping use. (...) Fear of being imprisoned, the cost of cannabis or the difficulty in obtaining cannabis [also] do not appear to exert a strong influence on decisions about cannabis consumption... Those factors may limit cannabis use among frequent cannabis users but there is no evidence, as yet, to support this conjecture. [However,] prohibition [does] impose indirect costs upon the State and affected individuals when, as a result of their conviction, cannabis users suffer unemployment or reduced earning prospects. [Those] who are imprisoned solely for cannabis use or possession may feel a legitimate sense of grievance at the misfortune that has befallen them in comparison with other cannabis users, the vast majority of whom will never be reported to police... or imprisoned."
B58 - Does prohibition deter cannabis use?
Zusammenfassung der New South Wales-Studie:
Die australischen Forschungsergebnisse decken sich mit Studien in den USA und Europa die fanden, dass eine Cannabisentkriminalisierung keinen wesentlichen Einfluss auf den Gebrauch von Cannabis hat. In einer Vergleichsstudie der amerikanischen Regierung stellte sich heraus, dass der Gebrauch von Cannabis in Bundesstaaten, die Cannabis entkriminalisiert hatten anschliessend nicht verbreiteter war als in benachbarten Staaten die strafrechtliche Sanktionen beibehielten. Eine Studie für das Bundesgesundheitsministerium fand 1997 ebenfalls, dass die Legalität oder Illegalität von Cannabis beim Entschluss, es nicht oder nicht mehr zu konsumieren, keine wesentliche Rolle spielt:
IFT-Studie von 1997: Eine im Februar 2001 im British Journal of Psychiatry veröffentlichte Studie kam zu folgendem Schluss: "Die verfügbaren Beweismittel sprechen dafür dass die Abschaffung des Verbots von Cannabisbesitz (Entkriminalisierung) den Gebrauch von Cannabis oder anderen illegalen Substanzen nicht steigern wird."
Bewertung alternativer Cannabisregelungen (BJP):
4. Bewährungsstrafen für Hanfanbau (CH) Ein Gericht in der Schweiz hat im Verfahren gegen die Betreiber einer Gärtnereigenossenschaft in Ossingen bei Winterthur die Strafen gegen die Angeklagten reduziert. Die zwei Hauptangeklagten wurden nun zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie sollen Cannabis zur Füllung von "Duftsäckchen" produziert haben, mit denen in den Jahren 1996 und 1997 ein Umsatz von 9 Millionen Franken (ca. 5,8 Millionen Euro) erzielt wurde. Dabei schufen sie bis zu 100 Arbeitsplätze. "Das Klischee vom kiffenden und gleichgültigen Hippie in der Hängematte gehörte endgültig der Vergangenheit an," kommentiert die Zeitung Der Landbote. Noch muss laut Gesetz der Anbau von Cannabis zum Konsum als Droge in der Schweiz wie in Deutschland verfolgt werden. Derzeit wird die Gesetzesreform in den Ausschüssen der beiden Kammern des Schweizer Parlaments vorbereitet. Künftig soll der Anbau nicht mehr verfolgt werden, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Der Landbote: Hanfgärtner nicht hinter Gitter (CH)
Cannabis in der Schweiz:
Der Entwurf der Schweizer Regierung zur Cannabisentkriminalisierung 5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
10.12.2001 Eröffnungsveranstaltung der Cannabiskampagne des akzept e.V.
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
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