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Drogenprohibition als Arbeitsbeschaffungsmassnahme?
Das Argument, bei einer Aufhebung des Cannabisverbots würden die Schwarzhändler stattdessen dann mit harten Drogen handeln oder dass eine generelle Aufhebung von Drogenverboten kriminelle Drogenhändler auf andere kriminelle Aktivitäten umsteigen lassen würde, ist ein echtes Verzweiflungsargument: Drogenhandel als staatliche Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Kriminelle - das ist so weit hergeholt, dass es nur zeigt, wie dünn die Argumente für das Verbot inzwischen sind!
- Eine Aufhebung nur des Cannabisverbots würde den Handel mit anderen Drogen nicht ankurbeln. Die Mehrzahl der Cannabiskonsumenten hat an harten Drogen gar kein Interesse. Weniger als ein Viertel aller Cannabiskonsumenten in Deutschland (22 Prozent) hat je eine andere illegale Droge probiert.
[Kraus/Augustin 2001]
Zwar wäre es denkbar, dass nach einer Cannabislegalisierung einzelne Schwarzhändler verstärkt andere Drogen anbieten, aber das würde in erster Linie die Gewinnspannen bei diesen Drogen dezimieren. Gleichzeitig würde sich die Märktetrennung verbessern wenn Cannabiskonsumenten nicht mehr mit dem Schwarzmarkt in Berührung kämen. Der Einstieg zu harten Drogen würde weniger wahrscheinlich.
- Die meisten Leute die mit Drogen handeln sind keine
"Karrierekriminellen". Sie sind vielmehr Konsumenten die nicht gerne
auf dem Trockenen sitzen wollen. Durch Handel können sie ausserdem
trotz Schwarzmarktpreisen den Eigenkonsum finanzieren (vgl. "Drei typische Haschischdealer"). Könnten sie
ihren Eigenbedarf auch zu vernünftigen Preisen und guter Qualität
aus legalen Quellen decken dann entfiele für sie der Hauptanreiz, ein
Gesetz zu brechen. Umgekehrt, wenn man z.B. auch Kaffee verbieten
würde, dann gäbe es plötzlich sehr viele "Kaffeekriminelle" die
sonst nicht im Traum daran denken würden, Gesetze zu brechen.
- Drogenhandel ist eine Straftat bei der alle Beteiligten einwilligen.
Diese Art von Straftat ist schwerer aufzuklären als wirkliche
Verbrechen die Dritte gegen ihren Willen schädigen, wo es also ein
klagendes Opfer oder Hinterbliebene gibt. Ein Umstieg von "consensual
crimes" auf andere Straftaten würde die Chance, ertappt zu werden,
für die Tater deshalb drastisch steigern. Die Aufklärungsrate würde
also steigen. Eine hohe Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden
minimiert neue Straftaten.
- Drogenhandel erfordert nur, dass man Käufer und Lieferanten kennt
und bereit ist, Risiken zu tragen. Andere Straftaten erfordern dagegen
auch Waffen und/oder ein hohes Mass an Gewaltbereitschaft. Die meisten
Leute die mit Drogen handeln, hätten gar nicht die "Qualifikationen"
zu einem Bankraub oder zu Schutzgelderpressung.
- Eine Bande kann nur dann auf eine gewisse Grösse anwachsen, wenn
sie den potenziellen Mitgliedern ausreichende regelmässige Einnahmen
anbieten kann. Drogenhandel kann Kriminellen das Startkapital liefern,
das sie brauchen um zu wachsen. Prohibition ist wie ein
Existenzgründungsprogramm für Banden. Das bewies nicht zuletzt das
explosionsartige Wachstum der organisierten Kriminalität in den USA
nach der Einführung des Alkoholverbotes. Umgekehrt fiel nach der
Aufhebung des Verbotes die amerikanische Mordrate Jahr für Jahr, 12
Jahre lang (sehen Sie dazu eine Grafik).
- Käme es zur Legalisierung auch harter Drogen, dann ist zu bedenken,
dass ein grosser Teil der existierenden Kriminalität prohibitionsbedingt ist, insbesondere die Beschaffungskriminalität bei
Heroin. Bei einer Legalisierung würden diese Delikte grösstenteils entfallen. Wäre illegalisierte Drogen wieder zu bezahlbaren Preisen erhältlich, hätten Heroinabhängige keinen grösseren Anreiz zu Eigentumsdelikten als etwa Zigarettenabhängige oder Alkoholiker. Im Jahre 1995 untersuchte Professor Karl-Hans Hartwig von der Ruhruniversität Bochum im Auftrag des hessischen Justizministeriums die Kosten der repressiven Drogenpolitik am Beispiel von Heroin. Er kam auf direkte Kosten für den Steuerzahler sowie gesellschaftliche Folgeschäden von insgesamt über 13 Milliarden DM. Davon entfielen allein 5,1 Milliarden DM auf die Kosten der Beschaffungskriminalität (Kosten für Polizei, Justiz, Inhaftierungskosten und Delikte, siehe:
http://www.cannabislegal.de/argumente/kosten.htm).
Beachten Sie auch:
Polizei und Cannabisentkriminalisierung
Kriminelle Banden und Legalisierung
Das amerikanische Alkoholverbot 1920-1933: Die Lektion eines gescheiterten Experiments.
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