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Offener Brief an die deutschen Politiker:
Ich schreibe Ihnen diesen Brief in der Hoffnung durch Argumente und
Beweise auch bisher anders eingestellte Menschen überzeugen zu können
und erhoffe mir von Ihnen eine
möglichst konkrete Antwort. Ich bitte Sie mir eine Standartantwort,
die der Detailliertheit dieses Briefes nicht gerecht wird, zu ersparen
und hoffe auf eine Antwort mit Inhalt.
Da sich die derzeitige Drogenpolitik der Bundesregierung auf wissenschaftlich
sehr dünnen Eis bewegt und in Parlamentsdebatten alte, längst
widerlegt Vorurteile und Falschheiten beklatscht werden, will ich mit einer
Auflistung der meiner Meinung nach wichtigsten Fakten beginnen. Ich bitte
Sie desweiteren zu beachten, dass eine liberale Drogenpolitik, speziell
eine Legalisierung von Cannabis keineswegs ein "linkes" oder "grünes"
Konzept ist, sondern der einzig mögliche logische Schluss aus leicht
nachvollziehbaren Fakten. Dies ist auch der Grund warum die ansonsten eher
konservative Schweiz sich in diese Richtung bewegt. Leider muss im Gegenzug
beobachtet werden, dass sich die deutsche Cannabispolitik immer noch nicht
an Fakten, sondern noch an emotionalisierten, von Doppelmoral
durchsetzten Ideologien orientiert.
Verweise zu den Orginalquellen der zitierten Studien und Texte finden
Sie am Ende des Briefes.
Im „Vorlagenbeschluss des Landgerichts Lübeck an das Bundesverfassungsgericht“
[1]
heißt
es unter anderem wörtlich:
-
Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als
auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte.
-
Die körperlichen Auswirkungen übermäßigen
Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können
diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte
nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen.
-
Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen
schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten
praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.
-
übermäßiger Alkoholkonsum kann schwere psychische
Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden
psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen
psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muß.
-
In der Bundesrepublik einschließlich der neuen Bundesländer
wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr geschätzt, während
kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der Tod einer Person auf
übermäßigen Konsum von Haschisch zurückzuführen
ist. Es gibt keine letale Dosis für Haschisch.
-
Es gibt derzeit keinen Beweis für den Abbau zerebraler
Funktionen und Intelligenzleistungen durch chronischen Cannabisgebrauch.
Jedoch ist die zur Intelligenzleistung notwendige Funktion des Kurzzeitgedächtnisses
unter Einfluss von Cannabis reduziert
-
Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, dass der Cannabiskonsum
originär Psychosen hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz
hat ausgeführt, dass der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits vorhandene
Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich auslösende Funktion
können auch andere Rauschmittel (zB. Alkohol) oder entsprechende Medikamente
hervorrufen.
Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis -
anders als bei Alkohol und harten Drogen- praktisch nicht zu beobachten.
Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat hierzu ausgeführt,
dass allenfalls -vergleichbar wie beim Absetzen der täglichen Kaffeedosis-
leichte Schlafstörungen, Irritierbarkeit und innere Unruhe auftreten
können. Auch seien Dosissteigerungen aus physiologischen Gründen
nicht festzustellen. Vielfach ist sogar beobachtet worden, daß erfahrene
Konsumenten weniger Cannabis brauchen, um "high" zu werden als Anfänger
(vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 389 m.w.N.).
Die Sachverständigen haben darüber hinaus
ausgeführt, daß allenfalls eine leichte psychische Abhängigkeit
vorhanden sei. Diese sei aber nicht anders einzustufen, als die, die beim
täglichen Kaffeetrinken entstehe. Quensel (Drogen und Drogenpoltik,
a.a.O., Seite 389) führt hierzu folgendes aus: "Eine Vorstellung von
diesen Schwierigkeiten kann man gewinnen, wenn man an das eigene abendliche
Glas Bier denkt, an den üblichen Morgenkaffee oder an die Leere, die
entsteht, wenn man das Rauchen aufgibt -dieselbe Leere überfällt
uns, wenn der Fernseher repariert werden muß, die Tageszeitung wegen
Streiks fehlt, die Prüfung bestanden ist oder bei Arbeitslosigkeit
oder Verrentung der alltägliche Arbeitstrott ausfällt."
-
Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid
vom 29. August 1991 (vgl. Strafverteidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der
angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten auseinandergesetzt
und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw. zur Umsteigegefahr Stellung
genommen. Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der
dargelegt hat, daß diese Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig
widerlegt sei. Abschließend heißt es in der Entscheidung des
Schweizer Bundesgerichts:
"Der Gebrauch von Cannabis führt ferner keineswegs
zwangsläufig zu jenem gefährlicherer Stoffe; nach neuesten Schätzungen
greifen insgesamt etwa 5 % aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis
haben, zu härteren Drogen (Geschwinde, a.a.O., Seite 44 N 166).">
Des weiteren will ich einige Punkte aus der von der damaligen CDU/CSU Regierung in Auftrag gegebenen und unterstützen Kleiberstudie
[2] zitieren:
-
Die Analysen ehemaliger Cannabiskonsumenten konnten zeigen,
dass ein 'Ausstieg' aus dem Cannabiskonsum unabhängig von der Dauer
des Konsums zu jeder Zeit erfolgen kann.
-
Eine Abhängigkeit vom Typ Cannabis entsprechend der
Klassifikation des DSM-IV ließ sich bei 2% derjenigen aktuellen Konsumenten
feststellen, die bis lang ausschließlich Cannabisprodukte und nicht
auch andere, ’harte’ Drogen konsumiert hatten.
-
Die berichteten Probleme im Zusammenhang mit Cannabis incl.
der Abhängigkeitsprobleme stehen dabei in keinem nachweisbaren Zusammenhang
mit Indikatoren wie der Konsumdauer oder Konsummengen, sondern eher mit
Faktoren, die als Indikatoren einer allgemeinen schlechteren psychischen
Gesundheit gelten und prädisponierend für ungünstige Konsumverläufe
sein können (ein früher Konsumeinstieg oder psychische Probleme
wie Gehemmtheit, geringe Selbstwirksamkeit etc.).
-
Interessanterweise unterscheiden sich abhängige und
nicht abhängige Cannabiskonsumenten nicht hinsichtlich ihrer Leistungsorientierung.
Wird das vielzitierte amotivationale Syndrom (vgl. Täschner, 1986
und 1994) als Begleiterscheinung bzw. Konsequenz des Langzeit- und somit
mitunter auch abhängigen Cannabiskonsums gesehen, so finden sich in
unserer Stichprobe keinerlei Hinweise, die diese These untermauern würden.
Im Cannabisbericht der eidgenössischen Kommission für
Drogenfragen [5] heisst es:
-
"[...], so ist die Entstehung des 1968 erstmals in der Literatur
erwähnten ”Amotivationssyndroms” nie bestätigt worden. Diese
Umschreibung für die Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderung,
die Vernachlässigung der eigenen Erscheinung sowie ein allgemeines
Desinteresse bei chronischen Cannabiskonsumenten gilt heute als überholt
und nicht cannabistypisch (Huw 1993; WHO 1997)."
Aus dem Gutachten des Prof. Dr. med. R. Tölle [3]
(Klinik für Psychiatrie der Universität Münster) entnehme
ich folgendes:
-
Flashback ist eine schwer bestimmbare, vielseitige und unterschiedlich
bedingte Störung, nicht etwa nur ein drogenbedingtes Phänomen.
-
Die zitierte Auffassung amerikanischer Psychiater, dass Flashback
nach Haschisch nicht auftreten (s.o.), entspricht mehr der Forschungslage.
Zumindest muss festgestellt werden, dass Flashback nach Haschisch nicht
bewiesen ist.
Natürlich stellt sich die Frage, ob man trotz der bewiesenermaßen
relativen
Harmlosigkeit ein weiteres Rauschmittel legalisieren sollte. Es stellt
sich die Frage ob sich Probleme eher häufen oder verringern würden
und zudem ob dies als richtiges „Signal“ der Politik verstanden werden
könnte.
Hierzu will ich folgendes anmerken:
Es ist ein Irrtum zu glauben, die Prohibition könne den Konsum
verhindern. Es ist ebenfalls ein Irrtum zu glauben, dass eine Aufhebung
der Prohibition zu einem Anschnellen des Konsums führen würde.
Fakt ist, dass es in Deutschland jetzt schon etwa 8 Millionen Menschen mit Cannabiserfahrung gibt. Auf dem Schwarzmarkt
sind Cannabisprodukte relativ leicht erwerbbar, von einer „Verringerung
des Konsums durch Verringerung des Angebots“ kann nicht gesprochen werden.
Es geht bei einer Legalisierung so auch nicht darum Cannabisprodukte weiteren
Konsumenten zugänglich zu machen, sondern vielmehr soll endlich der
Prohibitionsdruck von den vielen deutschen Bürgern genommen
werden, die mit einem Joint genauso wenig Probleme haben wie andere mit
einem Glas Bier.
Speziell für Jugendliche, jedoch auch für Erwachsene Cannabiskonsumenten
stellen mangelnde Qualitätskontrolle, die Vermischung der Märkte
harter und weicher Drogen sowie eine fehlende Alterskontrolle bei der Abgabe
eine realistische und prohibitionsinduzierte Gefahr dar, die nur durch
staatlich kontrollierte Abgabestellen zumindest teilweise vermieden werden
kann. Völlig wird sich natürlich ein Verbot der Abgabe an unter
16 jährige nicht durchsetzen lassen, dies ist jedoch jetzt auch nicht
der Fall und im Vergleich zur derzeitigen Situation könnten wenigstens
die oben genannten prohibitionsinduzierten Gefahren ausgeschaltet werden.
Zudem fördert gerade die durch die Prohibition ausgelöste
gesellschaftliche Isolierung der Konsumenten ein problematisches Konsummuster.
Problemkonsumenten scheuen sich aus Angst vor Strafverfolgung oder sozialer
Ächtung davor über ihre Probleme zu reden und Hilfe in Anspruch
zu nehmen. Ausserdem nimmt die Cannabisprohibition staatlicher Drogenaufklärung
jede Glaubwürdigkeit. Gerade Jugendliche nehmen Warnungen vor harten
Drogen (wie z.B. Kokain) nicht ernst, wenn sie die illegale Droge Cannabis
als relativ harmlos befunden haben. Dass sich immer wieder Politiker aller
Parteien mit alkoholischen Getränken ablichten lassen oder Veranstaltungen
wie Bier- und Weinfeste eröffnen um dadurch Volksnähe zu demonstrieren,
dass "Dealer" harter Drogen verteufelt werden, diese durch das Haschischverbot
und die damit einhergehende Mischung der Märkte harter und weicher
jedoch immer wieder neue Kundschaft bekommen kommt dabei noch dazu und
macht das von solchen Gesetzen ausgehende Signal zu einer Demonstration
von Doppelmoral und Intoleranz, die auch von Jugendlichen erkannt wird.
Von einer positiven Signalwirkung des Verbots kann deshalb nicht gesprochen
werden.
Dafür sprechen auch folgende Ausschnitte des Texts „Drug Policy
in the Netherlands“ [4]:
-
„From the data that is available so far, it is striking that
young people in the Netherlands do not differ significantly in either a
negative or positive sense from young people in other countries. Where,
in the latest Trimbos survey, 13% of Dutch high school pupils had used
cannabis in the preceding month, the corresponding figures for England
and the United States were 24% and 21% respectively.”
-
There were 2.4 drug-related deaths per million inhabitants
in the Netherlands in 1995. In France this figure was 9.5, in Germany 20,
in Sweden 23.5 and in Spain 27.1. According to the 1995 report of the European
Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction in Lisbon, the Dutch figures
are the lowest in Europe. The Dutch AIDS prevention-program was equally
successful. Europe-wide, an average of 39.2% of AIDS victims are intravenous
drug-users. In the Netherlands, this percentage is as low as 10.5%. The
number of addicts in the Netherlands has been stable at 25,000 for many
years. Expressed as a percentage of the population, this number is approximately
the same as in Germany, Sweden and Belgium. There are very few young heroin
addicts in the Netherlands, largely thanks to the policy of separating
the users markets for hard and soft drugs. The average age of heroin
addicts is now 36.
Die Konsumraten bei Jugendlichen in einem Land wo Cannabis an über
18 jährige quasi frei verkäuflich ist, sind also gleich oder
eher niederer als in Ländern mit starker Repression wie zB. der USA,
England oder Frankreich, die Trennung der Märkte funktioniert ebenfalls
und zwar ohne dass der Staat hundertausende seiner Bürger ihrer Genussmittelgewohnheiten
wegen unterdrückt. Selbst wenn es zu einer weiteren Verbreitung des
Cannabiskonsums kommen sollte, so ist keineswegs mit einer "Summierung
der Probleme" von Cannabis und Alkohol zu rechnen. Eine amerikanische Studie
hat 1972 nachgewiesen, dass es auf Jamaika wesentlich (!) weniger Fälle
alkoholbedingter Schäden in der Bevölkerung gibt als auf anderen
karibischen Inseln und dies vor allem auf die weite Verbreitung von Ganja,
also Cannabis als quasi Substitut für Alkohol zurückgeführt.
[8]
Natürlich sollten auftretende Problemfälle, die es sicherlich
gibt, nicht ignoriert werden. Die Gelder aus einer Besteuerung der Abgabestellen
(z.B. Coffeeshops) sowie freigewordene Polizeimittel könnten zum Teil
hierfür verwendet werden.
An den Abschluss dieses Teiles meines Briefes will ich noch eine Passage
aus dem Cannabisbericht der eidgenössischen Kommission für Drogenfragen
[5] stellen:
-
Es steht heute ohne Zweifel fest, dass sich der Cannabiskonsum
durch Prohibition nicht verhindern lässt. Es kann zunehmend beobachtet
werden, dass sich Cannabis-Konsumierende nicht als Drogenkonsumenten verstehen.
Selbst wenn sie sich als einer Art Subkultur zugehörig wahrnehmen,
finden sie nicht, dass damit besondere Probleme verbunden sind. Ein unverändertes
Weiterbestehen der Repression im Cannabisbereich und die Tatsache, dass
ein als nicht verwerflich empfundenes Verhalten verfolgt wird, beeinträchtigt
zunehmend die Glaubwürdigkeit von Gesetz und Justiz.
Oft scheint es auch, dass internationale Verträge (speziell die
Single Convention of Drugs) einer Legalisierung von Cannabisprodukten zu
Rauschzwecken verhindern, wörtlich heisst es dort:
-
Art. 2 Nr.5 (S.4)
"haben die Vertragsparteien, wenn sie der Meinung sind,
das dies im Hinblick auf die in ihrem Staate herrschenden Verhältnisse
das geeignetste Mittels ist, um die Volksgesundheit zu schützen...
[Handel, Verkauf etc.] .... zu verbieten.“
Des weiteren:
-
"1. If a Party permits the cultivation of the cannabis plant
for the production of cannabis or cannabis resin, it shall apply there
to the system of controls as provided in article 23 respecting the control
of the opium poppy.
-
2. This Convention shall not apply to the cultivation of
the cannabis plant exclusively for industrial purposes (fibre and seed)
or horticultural purposes."
Danach müssen Unterzeichnerstaaten, wenn sie den Drogenhanfanbau nicht
komplett verbieten, ihn den selben Beschränkungen unterwerfen wie
den Schlafmohnanbau . Ein gutes Beispiel für ein Modell einer mit
Artikel 28 kompatiblen Cannabis-Legalisierung ist der Oregon Cannabis Tax
Act (siehe http://www.crrh.org ) der im November dieses Jahres in einer
Volksabstimmung in den USA verabschiedet werden könnte.
Allerdings beziehen sich die Beschränkungen nur auf den Anbau von
Cannabis als Droge. Hanf zur Samen- oder Fasergewinnung oder als Zierpflanze
ist ausdrücklich aus dem Abkommen ausgenommen. Daher müsste kein
Unterzeichnerland das Abkommen kündigen um den Anbau oder den Verkauf
von Hanf legalisieren zu können. Auch eine Geldstrafe von DM 1,-
für den unerlaubten Anbau würde ausreichen um dem Abkommen zu
entsprechen.
Letztlich kann jedes Unterzeichnerland auch binnen 12 Monaten austreten
und mit Vorbehalt was bestimmte Passagen angeht wieder eintreten!
Medizinische Anwendung [6]
Obwohl die medizinische Anwendung von Cannabis mit der Freigabe von
Cannabis als Rauschmittel nur begrenzt zu tun hat, will ich doch darauf
eingehen, um weitere positive Seiten dieser Pflanze aufzuzeigen. Cannabis
ist selbstverständlich kein Allheilmittel. Wie jedes Präparat
ist es bei manchen unwirksam, bei anderen mit unerwünschten Nebenwirkungen
verbunden. Bei bekannter Schizophrenie kann ein psychotischer Schub ausgelöst
werden, durch die herzfrequenzsteigernde Wirkung gehören auch KoronarpatientInnen
zur Risikogruppe. Der Mehrzahl kann jedoch mit Cannabispräparaten
schnell, wirkungsvoll und billig geholfen werden. Umfragen unter AIDS-Patienten
in Deutschland machen den
Bedarf deutlich; eine illegale Selbstmedikation existiert im Verborgenen
auch in Deutschland.
„Der größte Vorteil von Cannabis als Medikament ist seine
ungewöhnliche Sicherheit. Das Verhältnis von tödlicher zu
wirksamer Dosis beträgt nach Schätzungen anhand von Tierversuchsdaten
bei oraler Aufnahme 20.000 zu 1, mindestens jedoch 1.000 zu 1. Es gibt
keinen zuverlässigen Hinweis für den Tod eines Menschen durch
Marihuana-Konsum. Cannabis hat den Vorteil, keine physiologischen Funktionen
zu stören oder Organe zu schädigen, wenn es in therapeutischer
Dosierung eingenommen wird." (Dr. med. Franjo Grotenhermen, Hanf als Medizin)
Gut belegt sind die muskelrelaxierende, beruhigende, stimmungsaufhellende,
appetitanregende, antiemetische, schmerzstillende, bronchienerweiternde
und augeninnendrucksenkende Wirkung. In folgenden Einsatzbereichen ergeben
sich daher Anwendungsmöglichkeiten, bei denen mehrere Wirkungen zum
Tragen kommen: AIDS-Symptomatik: Appetitsteigerung, Antiemetik, Stimmungsaufhellung,
Schmerzlinderung
Begleitend in der Chemotherapie: wie oben; dazu ist anzumerken, dass
etwa eine Hochdosistherapie mit Metoclopramid im allgemeinen Übelkeit
besser verhindert, bei Kindern allerdings mit häufig unerträglichen
Nebenwirkungen verbunden ist. Alkohol- und Opiatabhängigkeit: Antiemetik,
Schmerzlinderung, Stimmungsaufhellung, Beruhigung; Cannabis statt Psychopharmaka,
Schmerz-,Beruhigungs- und Schlafmitteln und Antiemetika
Weitere Möglichkeiten:
- Glaukom: Senkung des Augeninnendrucks,
- Vergrößerung des Wasserabflusses aus dem Auge (auch in
Form von Augentropfen)
- Spastik: Muskelrelaxierung, verbesserte Motorik
- Migräne: Schmerzlinderung,
- Antiemetik Geburtsunterstützung: Schmerzlinderung, Verstärkung
der Gebärmutterkontraktionen (historisch, Forschungsbedarf)
Menstruationsbeschwerden: Schmerzlinderung, Krampflösung, Beruhigung
(historisch, Forschungsbedarf)
- Multiple Sklerose: Muskelrelaxierung, verbesserte Motorik, Antispastik
- Asthma: Bronchienerweiterung (ideale Verarbreichungsform Aerosol)
- Epilepsie: Krampfschwelle herabgesetzt (Einschätzung schwierig,
Forschungsbedarf)
- Neurodermitis: In einer Untersuchung von 99 Kindern und erwachsenen
erhielten Patienten 12 Wochen lang täglich 12mal 360 mg Linolsäure
und 45 mg GLA, entsprechend etwas 12 mal 1,5 Gramm Hanföl. Das Ergebnis
war eine signifikante Verbesserung der Hautsymtomatik um etwa 30 %. Die
Therapie schlug bei den teilnehmenden Erwachsenen etwas besser an. Nebenwirkungen
wurden nicht beobachtet (Wright & Burton 1982)
Es gibt zwei Hauptvorteile der natürlichen Pflanze gegenüber
eines synthetischen THC Präparates. Einerseits ist THC zwar psychoaktiver
Hauptwirkstoff, jedoch lange nicht die einzige therapeutisch wirksame Substanz.
Andererseits wären getrocknete Hanfblüten zudem aufgrund des
geringen Bearbeitungsbedarfes mit Abstand die billigsten Cannabispräparate
(ungeachtet der Tatsache, dass Preise wie jene DM 800,-, die für
20 Kapseln des synthetischen THC Marinol in Deutschland zu bezahlen sind,
künstlich hochgehalten werden).
Auch muss Cannabis als Medizin nicht unbedingt durch lungenschädliches
Rauchen konsumiert werden, sondern kann auch durch verdampfen schadstofffrei
inhaliert oder als Tee getrunken werden.
Wirtschaftliches [7]
Das Thema Hanf und Wirtschaft ist sehr komplex. Die Einsatzgebiete sind
weitreichend, zu weitreichend um hier im Detail darauf einzugehen. Um sich
darüber zu informieren empfehle ich die am Ende des Briefes genannte
Literatur bei „[7]“.
Zur wirtschaftlichen Bedeutung der Rauschhanfpflanze. Diesen Punkt will
ich am Beispiels unseres Nachbarn der Schweiz kurz aufzeigen. Die aufkommende
Hanfindustrie, speziell aber die Rauschhanfindustrie hat trotz anhaltender
Repression schon jetzt hunderte Arbeitsplätze geschaffen.
Eine Untersuchung für das britische Parlament [9]
hat den Gewinn der aus einer Cannabislegalisierung gezogen werden könnte
auf ca. 1,4 Milliarden Pfund geschätzt, das sind umgerechnet an die
DM 4,6 Milliarden. Ganz abgesehen von den Einnahmen die deutschen
Bauern fern jeder Subvention durch das Anpflanzen des einfach anzubauenden
Rauschhanf erhalten könnten (und die zur Zeit hauptsächlich an Niederländer Grossgärter oder Schmugglerbanden von Nordafrikanischem Hanf gehen).
Es ist mir sehr wohl bewusst, dass durch einen einzelnen Brief wohl
keine entscheidende Wende in der von ihnen vertretenen Drogenpolitik zu
erreichen ist. Bitte bedenken Sie jedoch die vielen hinter diesem Brief
stehenden Studien und Texte auf die ich hier verwiesen habe. Es handelt
sich um hochseriöses und aktuelles Material das nicht einfach von
der Hand zu weisen ist.
Ich hoffe Ihnen durch diesen Brief eine breite und objektive Übersicht
zum Thema Cannabislegalisierung gegeben zu haben und würde mich über
ein langsam einsetzendes Umdenken freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Joe Wein
cannabislegal.de
PS: Auf den folgenden zwei Seiten finden Sie alle Verweise auf Orginalquellen
der im Text genannten Studien und Texte sowie weiterführendes
Informationsmaterial.
[1] Vorlagenbeschluss des Landgerichts Lübeck:
Landgericht Lübeck (Deutschland)
Kopie des Beschlusses im Internet:
http://www.cannabislegal.de/studien/lue.htm
http://www.cannabislegal.de/studien/lg_luebeck.htm
[2] Kleiberstudie:
Instituts für Prävention und psychosoziale Gesundheitsforschung
Berlin
Förderer: Bundesministerium für Gesundheit
Laufzeit: 15.11.92 - 15.11.95 (in Kooperation mit dem SPI Berlin) 2.Phase
16.11.95 - 31.12.96
Fördersumme: DM 910.000
Projektleitung: Prof. Dr. Dieter Kleiber
Literatur:
Auswirkungen des Cannabiskonsums.
Autoren: Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar
Wissensch. VG., Stgt.; ISBN: 3804715559
Internet:
http://ipg.psychologie.fu-berlin.de/projekte/cannabis.html
http://www.cannabislegal.de/studien/kleiberstudiezusammen.htm
[3] Gutachten des Prof. Dr. med. R. Tölle:
Prof. Dr. med. R. Tölle
Klinik für Psychiatrie der Universität Münster
Albert-Schweitzer-Strasse 11 48129 Münster
[4] Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport [VMS],
Drug Policy in the Netherlands-- Continuity and Change, Netherlands (1995)
Im Internet:
http://www.netherlands-embassy.org/c_hltdru.html
http://www.drugwarfacts.org/thenethe.htm
[5] Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission
für Drogenfragen:
Es handelt sich um einen Bericht der zu Beginn des Jahres 1997 vom schweizer
Bundesrat eingesetzten
Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF)
Im Internet:
http://www.admin.ch/bag/sucht/drog-pol/drogen/d/revbetmg/cannabisd.htm
hier finden Sie auch einen Verweis auf den kompletten Bericht im Internet.
Um diesen zu Lesen benötigen sie jedoch den kostenlos erhältlichen
„Acrobat Reader“.
[6] Medizinische Anwendung:
Literatur:
1) Hanf als Medizin
Autoren: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Renate Huppertz
Taschenbuch - 182 Seiten (1997) Hüthig Medizin,
Stuttgart; ISBN: 3830408242
2) Hanf als Heilmittel
Autor: Dr. phil. Christian Rätsch
Gebundene Ausgabe - 216 Seiten (1998) AT Verlag,
Aarau; ISBN: 3855026343
Internet:
http://members.nextra.at/hanf-institut/medizin/index.htm
[7] Wirtschaftliches:
Literatur:
1) Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf.
Autoren: Jack Herer, Mathias Bröckers
Taschenbuch - 376 Seiten (1996) Heyne, Mchn.; ISBN:
345311566X
2) Hanf und Co. Die Renaissance der heimischen Faserpflanzen.
Autor: Frank Waskow
Taschenbuch - 223 Seiten (1995) Die Werkstatt, Rast.;
ISBN: 3895331384
3) Das große Cannabis Lexikon. Alles über Hanf als Kulturpflanze
und Droge.
Autor: Bernhard von Treeck
Taschenbuch - 352 Seiten (2000) Schwarzkopf u. Sch.,
Bln.; ISBN: 3896022687
[8] "Cannabis or alcohol? Observations on their use
in Jamaica"
M.D. Raymond PRINCE
M.Ed Rochelle GREENFIELD
M.D John MARRIOTT
Internet:
http://www.cannabislegal.de/studien/jamaika.htm
[9] RESEARCH PAPER 00/74, 3 AUGUST 2000 - Cannabis
Grahame Allen
SOCIAL AND GENERAL STATISTICS SECTION
HOUSE OF COMMONS LIBRARY
Alex Sleator
SCIENCE AND ENVIRONMENT SECTION
http://www.parliament.uk/commons/lib/research/rp2000/rp00-074.pdf
Weiterführende Information:
- Warum musste Cannabis verboten werden – Die Rolle der USA und UN
http://www.hausarbeiten.de/rd/archiv/soziologie/soz-cannabis2.shtml
Universität Hamburg
Sommersemester 1996
Institut für politische Wissenschaft
Dozent: Peter Raschke HS: Internationale Drogenpolitik im Vergleich,
05.335
Autor: Gerrit Wiebe
- THC und dessen Auswirkung auf Krebswachstum:
http://www.cannabislegal.de/studien/thckrebs.htm
- Cannabis im Straßenverkehr:
http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/976/
http://www.cannabislegal.de/studien/thcfahren.htm
- Roques Report (Vergleich der Gefährlichkeit verschiedener Drogen)
:
http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/1040/
http://www.cannabislegal.de/studien/roques_report.htm
- Allgemeine Information:
http://www.erowid.org/plants/cannabis/cannabis.shtml
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