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Bericht aus dem Magazin des InnenministeriumsDer folgende Bericht stammt von den Internetseiten des Bundesministeriums für Inneres und wurde im Magazin "Öffentliche Sicherheit" veröffentlicht. Die rote Schrift die den Text immer wieder unterbricht ist der von uns (Legalize Österreich) eingefügte Kommentar. ÖFFENTLICHE
SICHERHEIT ILLEGALE DROGEN
Eine neue Studie des Salzburger Universitätsprofessors DDr. Walter Hauptmann* setzt sich kritisch mit der Drogenpolitik der letzten drei Jahrzehnte auseinander. Die Abkehr von der rein repressiven Bekämpfung leichterer Formen der Drogenkriminalität ab 1971 habe nicht den erhofften Erfolg gebracht, weil das damals entwickelte Prinzip "Helfen statt strafen" nur dann zum Ziel führen könne, wenn entsprechend wirksame therapeutische Konzepte zur Verfügung stünden, ihr Erfolg überprüft werde und im Hintergrund eine ernst zu nehmende Strafdrohung erhalten bleibe. Diese Voraussetzungen seien nie geschaffen worden. Zu diesem Ergebnis kommt Univ.-Prof. Walter Hauptmann in seiner Studie über Drogen und Drogenpolitik in Österreich. Der Salzburger Rechtspsychologe konstatiert unübersehbare negative Folgen der "de-facto-Entkriminalisierung" von Besitz und Konsum geringer Mengen von Suchtgift wie z.B.:
* Das deutsche Bundesverfassungsgericht befand 1994 nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur "daß Haschisch keine Einstiegsdroge für härtere Drogen sei und auch keine Schrittmacherfunktion entfalte" * Die Studie von Dr Dieter Kleiber die der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte kam 1998 zu dem folgenden Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar." * Staatsanwalt Körner, der als Vater des heutigen Betäubungsmittelgesetzes gilt schreibt dazu: "Die These vom * Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid vom 29. August 1991 (vgl. Strafverteidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten auseinandergesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw. zur Umsteigegefahr Stellung genommen. Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der dargelegt hat, daß diese Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig widerlegt sei. Abschließend heißt es in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts:
The number of addicts in the Netherlands has been stable at 25,000 for many years. Expressed as a percentage of the population, this number is approximately the same as in Germany, Sweden and Belgium. There are very few young heroin addicts in the Netherlands, largely thanks to the policy of separating the users markets for hard and soft drugs. The average age of heroin addicts is now 36. - "Drug Policy in the Netherlands-Continuity and Change", Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport [VMS], Netherlands (1995)
Der
Cannabiskonsum stieg auch im liberalen Holland seit Anfang der 70er Jahre an.
Jedoch ebenfalls in allen anderen europäischen Staaten und auch in
den USA wo strengste Prohibition herrscht. Die Konsumentenzahlen liegen
in Holland - obwohl nicht mehr hundertausende der eigenen Bürger verfolgt
werden - im oder sogar unter dem europäischen und weit unter dem US amerikanischen
Durchschnitt: However, in many other Western European countries, and in the United States, we see an increase in the use of cannabis. A review of studies carried out among high school pupils in various countries will be published at the end of 1997. From the data that is available so far, it is striking that young people in the Netherlands do not differ significantly in either a negative or positive sense from young people in other countries. Where, in the latest Trimbos survey, 13% of Dutch high school pupils had used cannabis in the preceding month, the corresponding figures for England and the United States were 24% and 21% respectively. From the figures of the European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction (EMCDDDA) in Lisbon it appears that, as far as cannabis use is concerned, high school pupils in France and Spain are not (very) far behind their Dutch peers either. - "Drug Policy in the Netherlands-Continuity and Change", Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport [VMS], Netherlands (1995)
Auffallend auch, dass der Name des "Schweizer Experten" im Bericht verschwiegen wird. Handelt es sich etwa um einen Vertreter der Initiative "Jugend ohne Drogen" die eng mit der Psychosekte VPM zusammenarbeitet? Mit Michael Koch hatten die Freiheitlichen Mitte dieses Jahres (2000) schon einmal einen solchen "Experten" zitiert. Es handelt sich hier natürlich um eine Mutmaßung unsererseits, wir würden uns über Aufklärung freuen. Nach der Suchtgiftgesetz-Novelle 1985 mit einer Ausdehnung der Diversionsbestimmungen sei "an Stelle der Bekämpfung der Drogenkriminalität mehr und mehr eine bloße Beschönigung der Verfolgungsstatistik getreten." Es seien große Teile der schweren Kriminalität in den Vergehensbereich "verschoben" worden, der eine zunehmende "Medizinalisierung" erfahren habe. Das Suchtmittelgesetz 1997 und die weiter gehenden Diversionsbestimmungen seien der vorläufige Höhepunkt der fortschreitenden Liberalisierung. Therapie und Betreuung. Professor Hauptmann beschäftigt sich auch mit dem Thema "Therapie und Betreuung" bei harten Drogen. In einer historischen Betrachtung beschreibt er die Abkehr vom ursprünglichen Abstinenzziel und die Hinwendung zu den "suchtbegleitenden Maßnahmen", die auf "Risikominderung" ausgerichtet seien. Und zwar ausgehend von der Erkenntnis, dass nur etwa 10 bis 20 Prozent der Betroffenen abstinenzorientiert behandelt werden könnten. Für die verbleibenden 80 bis 90 Prozent aller Suchtkranken blieben daher lediglich "gesundheitsbezogene Maßnahmen" übrig. Was schlimm daran sein soll, wenn Süchtige durch "suchtbegleitende Maßnahmen" und "Risikominderung" vor dem totalen Verfall bewahrt werden, anstatt dass man ausschliesslich nach einer illusionären abstinenzoriente Therapie strebt, mit der man viele Süchtige (die verbleibenden 80-90% von denen der Autor spricht) gar nicht erreicht muss uns erst noch genauer erläutert werden,... Als wichtigste Alternative zu einer abstinenzorientierten Drogentherapie habe sich in Österreich seit 1987 die Substitution mit Methadon erwiesen. Für den Autor werde aber hier Opiatsucht durch eine noch schwerere - wenn auch sozial weniger folgenreiche - Sucht ersetzt. Die Heroinsucht ist doch nur "sozial folgenreich", weil das Heroin am illegalen Markt, völlig überteuert und verdreckt erworben werden muss und die Konsumenten so finanziell und - von der Gesellschaft geächtet - sozial ruiniert und in die Beschaffungskriminalität abgedrängt werden. Würde -ähnlich wie in der Schweiz- mit Heroin anstatt Methadon substituiert werden, so wäre auch die Opiatsucht nicht mehr "sozial folgenreicher" und die Süchtigen müssten nicht die noch schwerere und gesundheitlich bedenklichere (wie der Autor ja selbst anmerkt) Methadonsucht in Kauf nehmen. Weitere Kritikpunkte: Maximal 15 Prozent der Abhängigen aus der Szene seien "für eine Substitution geeignet und für ernsthafte Mitarbeit motiviert." Das Fehlen einer sorgfältigen Auswahl der Substitutionspatienten und ausreichenden psychosozialen Begleitung führe zur Klage der betroffenen Ärzte, die Drogenambulanz sei derzeit der "reine Methadonausschank". Die Substitutionsbehandlung sei in aller Regel zeitlich unbegrenzt, Konzepte zu einem allmählichen Absetzen der Ersatzsubstanz fehlten noch weitgehend. Ebenso müsse bei den Probanden sehr oft "Beikonsum" (besser euphorisierender Substanzen wie Kokain usw.) festgestellt werden. Sehr eingehend befasst sich der Autor mit der Problematik weicher Drogen. Zur ewigen Diskussion über die Schädlichkeit von Cannabis stellt er fest, dass gelegentlicher und mäßiger Konsum größere Schäden kaum erwarten lasse, hingegen längerer Haschischmissbrauch keineswegs unbedenklich sei. Das
selbe gilt für Alkohol, cholesterinhaltige Lebensmittel, Tabak etc. Die
Dosis macht das Gift! Eine - immer wieder behauptete - scharfe Grenze zwischen "weichen und harten Drogen" bestehe nicht. Alle suchterzeugenden Substanzen aktivierten das zentralnervöse "Belohnungssystem", wodurch grundsätzlich Abhängigkeit entstehen könne. Die Kleiberstudie hat ganz konkrete Zahlen zur Cannabisabhängigkeit geliefert. In der untersuchten Gesamtgruppe waren 8% der Konsumenten abhängig, die meisten davon nur leicht. Von den "Nur-Cannabiskonsumenten" waren sogar nur 2% als "abhängig" nach den international vereinheitlichten DSM-IV Kritierien zur Beurteilung für eine Abhängigkeit von unterschiedlichen Substanzen (z.B. Alkohol, Nikotin, Cannabis, Koffein etc.). Also weniger als bei Alkohol und deutlich weniger als bei Nikotin. Die Suchtgefahr bei Rauschgift sei höher als beispielsweise bei Alkohol und Nikotin, "bei
Rauschgift"? Von welchem "Rauschgift" wird hier gesprochen ? Sind Alkohol und
Nikotin denn keine "Rauschgifte"? Oder sind hier "illegale Drogen" gemeint?
Haschisch speziell oder einfach "alle in einem Topf"? Eine reichlich verworrene
Formulierung. Bei längerer Missbrauch könne zu einem "amotivationalen Syndrom" Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Im Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) heisst es unter Punkt 2.3.7.1 Amotivationssyndrom: [...], ist die Entstehung des 1968 erstmals in der Literatur erwähnten "Amotivationssyndroms" nie bestätigt worden. Diese Umschreibung für die Einstellungs- und Persön-lichkeitsveränderung, die Vernachlässigung der eigenen Erscheinung sowie ein allgemeines Desinteresse bei chronischen Cannabiskonsumenten gilt heute als überholt und nicht cannabistypisch (Huw 1993; WHO 1997).
Die Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß das sogenannte "amotivationale Syndrom" keine spezifische Folge des Cannabis-Konsums ist. Bei dem "amotivationalen Syndrom" handelt es sich um ein durch "Apathie, Passivität und Euphorie gekennzeichnetes Zustandsbild". Der Sachverständige hat in Übereinstimmung mit Schönhöfer (vgl. a.a.O., Seite 55) ausgeführt, dass es nicht möglich sei, eine kausale Beziehung zwischen dem Cannabisgebrauch und dem "amotivationalen Syndrom" herzustellen.
Interessanterweise unterscheiden sich abhängige und nicht abhängige Cannabiskonsumenten nicht hinsichtlich ihrer Leistungsorientierung. Wird das vielzitierte amotivationale Syndrom (vgl. Täschner, 1986 und 1994) als Begleiterscheinung bzw. Konsequenz des Langzeit- und somit mitunter auch abhängigen Cannabiskonsums gesehen,In der Studie "Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base" des Institute of Medicine (USA) heisst es: "When heavy marijuana use accompanies these symptoms, the drug is often cited as the cause, but no convincing data demonstrate a causal relationship between marijuana smoking and these behavioral characteristics." [Pp. 107, 108]oder zu Psychosen führen. Das relative Risiko, eine Schizophrenie zu entwickeln, sei bei Haschischkonsum 2,4-mal höher, bei "starkem" Konsum sogar 6-mal höher als bei Nichtkonsum. Allein deshalb bestehe kein Anlass zu einer Verharmlosung des Haschischkonsums. Es gibt nur eine einzige Studie in den letzten Jahren die eine statistische Korrelation zwischen Cannabiskonsum und Schizophrenie festgestellt haben will. Das ist die schwedische Studie von Andreasson der schedische Rekruten untersucht hat. Dr Wayne Hall, der den Cannabisbericht fuer die australische Regierung und den ersten Cannabisbericht fuer die WHO in 15 Jahren erstellt hat befasste sich in einem Artikel fuer das "Bulletin of Narcotics" des Wiener UNDCP damit: Im Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck steht hierzu folgendes: "Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, daß der Cannabiskonsum originär Psychosen hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat ausgeführt, daß der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich auslösende Funktion können auch andere Rauschmittel oder entsprechende Medikamente hervorrufen. Die eigentliche Schädigung in der Psyche hat nach den Angaben des Sachverständigen jedoch bereits vorher stattgefunden. Zu diesen Angaben des Sachverständigen paßt auch die bei Quensel (vgl. Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 387) getroffene Feststellung: "Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen, daß eine Cannabis-Psychose als besonderer klinischer Befund existiert". Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat auf entsprechenden Vorhalt diese Aussage bestätigt."Im WHO Project on Health Implications of Cannabis Use ist nachzulesen: Im amerikanische "IOM - Report" steht folgendes: "The association between marijuana and schizophrenia is not well understood. The scientific literature indicates general agreement that heavy marijuana use can precipitate schizophrenic episodes but not that marijuana use can cause the underlying psychotic disorder. [...] "Cannabis kann also keine Psychosen hervorrufen, allenfalls bei starkem Konsum von psychisch labilen, schon zu vor geschädigten Personen den Ausbruch einer Psychose (frühzeitig) auslösen. Es wurde jedoch im Gegenzug sogar beobachtet, dass Cannabiskonsum Schizophrenen eine Milderung der "Krankheitssymptome" bringen kann: In der Studie "Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base" des Institute of Medicine (USA) heisst es: Dr. Franjo Grotenhermen (IACM) (Autor des Buches Hanf als Medizin) schreibt in einem Artikel: Drogen im Straßenverkehr. Unbestritten sei, dass sich Marihuana und Haschisch als ernst zu nehmende Gefahr im Straßenverkehr erwiesen habe. Unter Einfluss dieser Drogen seien Konzentrations-, Urteils- und fahrtechnische Fähigkeiten beeinträchtigt. Dies gelte z.B. für die Entfernungs- und Geschwindigkeitsschätzung sowie für die räumliche und zeitliche Orientierung. Es gibt mehrere praktische Fahrstudien, die uebereinstimmend keine ernsthaften Beeintraechtigungen der Fahrfaehigkeit feststellten, weil die Fahrer die Wirkung der Drogen durch eine bewusst vorsichtigere Fahrweise wieder ausglichen, ganz anders als beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Cannabis
im Straßenverkehr: Literatur: http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/976/
Bei verkehrspsychologischen
Untersuchungen bei Haschischkonsumenten sei fehlendes Unrechtsbewusstsein signifikant
aufgefallen. Diese Behauptung ist einfach falsch. Wenn "Echo-Räusche" zwar bei LSD beobachtet wurden, so konnten sie bei Haschisch niemals nachgewiesen werde: Aus
dem Gutachten des Prof. Dr. med. R. Tölle (Klinik für Psychiatrie
der Universität Münster) kann folgendes entnommen werden: Flashback ist eine schwer bestimmbare, vielseitige und unterschiedlich bedingte Störung, nicht etwa nur ein drogenbedingtes Phänomen.
Tatsache ist doch, dass die Behörden niemals Kontrolle über die Situation hatten. In den USA wo seit über 60 Jahren strenge Prohibition mit hohen Strafen herrscht, ist die Situation unüberschaubarer, chaotischer und schlimmer als jemals zuvor. (dazu weiter unten mehr). Eine Untersuchung über Drogentote im Jahr 1992 habe ergeben, dass neun von zehn Konsumenten während ihrer ganzen Suchtkarriere - vom Einstieg bis zu deren letalem Ende - unbehelligt von strafrechtlicher Verfolgung bleiben konnten. Negative Erfahrungen. Breiten Raum gibt Professor Hauptmann den "Konsequenzen aus den Schweizer Erfahrungen". Man sollte aus den überwiegend negativen Resultaten der Experimente in unserem Nachbarland lernen. So habe sich gezeigt, dass nahezu jede Nachgiebigkeit im Drogenbereich umgehend Ausweitungen nach sich ziehe. Beispielsweise seien im Zuge der Aids-Prävention zunächst nur sterile Spritzen an Süchtige ausgegeben worden. Danach seien aus Notschlafstellen "illegale Fixerräume" entstanden und als nächster Schritt deren Legalisierung gefordert worden. Sodann habe man nach dem "notwendigen Inhalt" für die sterilen Spritzen verlangt. Im Gefolge der nunmehr legalen Abgabe von Heroin sei zunächst die Ausweitung des Konzepts auf Kokain gefordert worden. Seit 1999 könnten auch "andere Substanzen" zu therapeutischen Zwecken abgegeben werden. Was
soll daran negativ sein. Sehen wir uns doch die konkreten Resultate der schweizer
Heroinabgabe an: Die ärztlich beaufsichtigte Heroinabgabe an Schwerstsüchtige in der Schweiz soll nach positiven Ergebnissen einer dreijährigen Versuchsreihe fortgesetzt werden. Nutznießer der kontrollierten Drogenabgabe seien sowohl die Abhängigen als auch die Öffentlichkeit, heißt es im Schlußbericht. So sank die Zahl der straffälligen Personen und der Delikte bereits im ersten Behandlungsabschnitt um rund 60 Prozent.
Überflüssig zu erwähnen, dass nach der "Registrierung von Heroin als Medikament" umgehend zu prüfen gewesen sei, ob die Kosten als "Pflichtleistungen der Krankenkassen" anzuerkennen seien. Der Vollständigkeit halber sei darauf hinzuweisen, dass die in der Schweiz praktizierte behördliche Abgabe von Heroin in der Zwischenzeit vom Suchtstoffkontrollrat der UNO, besonders aber von einer ganzen Reihe von Drogenexperten zum Teil geradezu vernichtend ("Wissenschaftsmüll") kritisiert worden sind. In Österreich sei man nicht bereit, aus negativen ausländischen Erfahrungen zu lernen, sondern vielmehr willens, allen erdenklichen philosophischen Ideen Raum zu geben, welche die Intention verfolgten, an den Fundamenten des Drogenstrafrechts zu rütteln - mit der Vorstellung eines "Grundrechts auf Rausch" oder einer "Beschränkung der persönlichen Lebensgestaltung" durch Unterziehung einer gesundheitsbezogenen Maßnahme. Zuletzt in der Schlussfolgerung, eine Strafbarkeit des Erwerbs, Besitzes oder Konsums von Drogen stelle eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes des Einzelnen dar. Dem stellt der Autor entgegen: "Wenn in einer freien Wohlfahrtsgesellschaft der Einzelne das Recht haben soll, sich selbst nach Belieben zu vergiften, gleichzeitig aber auch ein Anrecht auf optimale Behandlung und aufwendige Hilfe für alle vorhersehbaren Folgezustände erheben kann, entsteht eine absurde Diskrepanz zwischen Anspruchshaltung und eigener Anstrengungsbereitschaft." Daher müsse der Gesellschaft parallel mit ihrer Verpflichtung, sich der Folge des Drogenmissbrauchs anzunehmen, das Recht der Mitsprache darin zugestanden werden, welche Drogen für den allgemeinen Gebrauch zuzulassen seien. Auch dieses Argument krankt an mehreren Punkten: 1. bei Alkohol besteht dieses Recht schon jetzt und jeder scheint es zu akzeptieren. Andererseits wird es den Konsumenten von bewiesenermaßen harmloseren Drogen (so reiht z.B. auch der französische RoquesReport von 1998 Alkohol in die erste, Cannabis jedoch in die dritte von drei Risikostufen) wie Cannabis aberkannt. 2. da nur wenige Konsumenten von Cannabis süchtig werden, eine Überdosierung nicht möglich ist und Cannabis generell eine nur sehr, sehr schwach toxische Substanz ist, kann von "sich selbst nach Belieben zu vergiften" ja wohl kaum die Rede sein. 3. Dass auch die oesterreichische Polizei nicht mehr als 5-10 Prozent der nicht den fuer den "allgemeinen Gebrauch zugelassenen" Drogen abfangen kann und diese so auch trotz Prohibition konsumiert werden, diesen Denkfehler bemerkt der Autor nicht. Auch im Cannabisbericht der eidgenössischen Kommission für Drogenfragen wird dazu Stellung genommen: "Es steht heute ohne Zweifel fest, dass sich der Cannabiskonsum durch Prohibition nicht verhindern lässt."Der Autor befasst sich ausführlich mit dem "Jugendschutz im Drogenbereich." Auf Grundlage umfangreichen Zahlenmaterials kommt er zu dem Schluss, dass beispielsweise in Salzburg und Oberösterreich pro Jahr jeder fünfte Jugendliche mit der Drogenszene in Kontakt komme. Demgegenüber sei die Diskrepanz zwischen polizeilichen Anzeigen wegen leichter Drogendelikte und gerichtlichen Verurteilungen unübersehbar. In beiden Bundesländern seien nur 4,3 Prozent aller Anzeigen mit einem Strafausspruch im engeren Sinn (bedingte oder unbedingte Geldstrafe oder bedingte Haft) sanktioniert worden. Was zeigt wie unsinnig der Aufwand fuer die Anzeigen ist. Warum sollte man auch Menschen fuer etwas bestrafen womit sie niemandem anderen, in den allermeisten Fällen nicht einmal sich selbst schaden? Nicht minder unbefriedigend sei das Missverhältnis bei den schweren Drogendelikten. Die Folge sei einerseits, dass die Maßnahme der Strafverfolgung von den Jugendlichen zunehmend weniger ernst genommen würde und andererseits die Polizei mehr und mehr den Eindruck gewinne, nur für den "Papierkorb" zu arbeiten. Stimmt ja auch. Geholfen wird mit diesen Anzeigen niemand, im Gegenteil. Immer noch verlieren österreichische Bürger ihre Arbeit, Führerschein oder Gewerbeschein oder müssen (bei Anbau) sogar ins Gefängnis nur weil sie als Genussmittel die weiche Droge Cannabis der harten Alkohol vorziehen. Eine verhängnisvolle Entwicklung. Denn immerhin sei der Anteil Jugendlicher an der Zahl aller Vergehen zwischen 1990 und 1998 bei leichteren Drogendelikten - österreichweit - von 10,6 auf 27,5 Prozent gestiegen. Bei den Verbrechen habe sich der Anteil der jugendlichen Verdächtigen in diesem Zeitraum von 2,2 auf 15,4 Prozent sogar versiebenfacht. Zukunftsperspektiven. Es sei falsch, bei "leichten" Drogendelikten immer weiter zu liberalisieren, betont Hauptmann. Viel mehr sollte der Versuch unternommen werden, hier die Schraube wieder leicht anzuziehen, um als mittelfristiges Ziel den Drogenmarkt von der Nachfrageseite her "auszutrocknen". Gerade die Letztverbraucher seien das wesentlichste - weil unersetzbare - Glied in der langen Kette von der Erzeugung bis zum Verkauf. Die Nachfrage bestimmt das Angebot, nicht umgekehrt. Das ist eine kapitalistische Grundregel, warum sollte sie für den Drogenmarkt nicht gelten? Daher schlägt
Hauptmann unter anderem die Reaktivierung des Verwaltungsstrafrechts für
leichtere Drogendelikte und den Einbau in die Jugendschutz- bzw. Landespolizeistrafgesetze
vor, womit die Vorverlagerung der Strafbarkeit erreicht werde. Die Weitergabe
von Drogen soll einer höheren Strafwürdigkeit unterliegen. Süchtige
sollten Anspruch auf Entwöhnungs- oder sonstige Behandlung haben, nicht
aber gleichsam ein "Recht" darauf, andere "anzustecken", um sich die eigene
Sucht weiter leisten zu können. Der Autor verlangt Genau das versuchen die USA schon seit Jahrzehnten: 700,000 Verhaftungen pro Jahr allein fuer Cannabis. 450,000 Insassen fuer gewaltlose Drogendelikte. Gleichzeitig wird doppelt so viel gekifft wie in den Niederlanden, bei Heroin und Kokain liegen die zahlen sogar 3-4 mal so hoch. Der
die britischen Stiftung der Polizei (Police Foundation) studierte das Problem
und schrieb dieses Jahr in ihrem Bericht: "Our conclusion is that the present law on cannabis produces more harm than it prevents. It is very expensive of the time and resources of the criminal justice system and especially of the police. (...) It criminalizes large numbers of otherwise law-abiding, mainly young, people to the detriment of their futures. It has become a proxy for the control of public order; and it inhibits accurate education about the relative risks of different drugs including the risks of cannabis itself."
Prof. Hauptmanns Studie orientiert sich an der Realität und verfolgt nicht - wie viele andere Arbeiten zu diesem Thema - den Zweck, weltanschaulich motivierte Strategien um jeden Preis zu verteidigen und die de facto nicht übermäßig erfreulichen Resultate zu beschönigen. Die Studie sollte von allen gelesen und diskutiert werden, die sich über die Drogensituation Gedanken machen oder Gedanken machen sollten. Michael Sika Wie wir aufgezeigt haben tauchen in dieser Studie nachweislich längst widerlegte Falschbehauptungen erneut auf, zusätzlich sind schwere Denkfehler enthalten. Es scheint, als ob der Autor die Prohibition um jeden Preis zu verteidigen sucht und die de facto menschenverachtende und ineffiziente Verbotspolitik beschönigen will bzw. auf deren Schwächen erst gar nicht eingeht. Die Studie sollte zwar von allen gelesen und diskutiert werden, die sich über die Drogensituation Gedanken machen, sie sollte jedoch (sofern sie inhaltlich tatsächlich dem im Magazin veröffentlichten Artikel entspricht) auch richtig eingeordnet werden. |