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Bericht aus dem Magazin des Innenministeriums

Der folgende Bericht stammt von den Internetseiten des Bundesministeriums für Inneres und wurde im Magazin "Öffentliche Sicherheit" veröffentlicht. Die rote Schrift die den Text immer wieder unterbricht ist der von uns (Legalize Österreich) eingefügte Kommentar.


ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Das Magazin des Innenministeriums
Nr. 9-10/2000 September - Oktober
2000
 

ILLEGALE DROGEN
"Nachfrage austrocknen"

Eine neue Studie des Salzburger Universitätsprofessors DDr. Walter Hauptmann* setzt sich kritisch mit der Drogenpolitik der letzten drei Jahrzehnte auseinander.

Die Abkehr von der rein repressiven Bekämpfung leichterer Formen der Drogenkriminalität ab 1971 habe nicht den erhofften Erfolg gebracht, weil das damals entwickelte Prinzip "Helfen statt strafen" nur dann zum Ziel führen könne, wenn entsprechend wirksame therapeutische Konzepte zur Verfügung stünden, ihr Erfolg überprüft werde und im Hintergrund eine ernst zu nehmende Strafdrohung erhalten bleibe. Diese Voraussetzungen seien nie geschaffen worden. Zu diesem Ergebnis  kommt Univ.-Prof. Walter Hauptmann in seiner Studie über Drogen und Drogenpolitik in Österreich.

Der Salzburger Rechtspsychologe konstatiert unübersehbare negative Folgen der "de-facto-Entkriminalisierung" von Besitz und Konsum geringer Mengen von Suchtgift wie z.B.:

  • Schwinden des Unrechtbewusstseins,

    Weshalb sollte sich ein Cannabiskonsument auch schuldig fühlen, wenn er eine jahrtausende alte Kulturpflanze konsumiert? Soll das etwa moralisch verwerflich sein? Und der gleichzeitig überall praktizierte, exzessive Alkoholkonsum nicht?

  • Steigerung der Experimentierbereitschaft der Jugendlichen,

  • Immunisierung des Kleinhandels gegenüber der Strafverfolgung, dadurch

  • Begünstigung der psychosozialen Ansteckung (Vergrößerung des Kundenstocks konsumierender Kleinhändler durch Anbieten von Einstiegsdrogen).

    Diese Theorie von der Einstiegsdroge ist schon längst wiederlegt:
     

* Das deutsche Bundesverfassungsgericht befand 1994 nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur "daß Haschisch keine Einstiegsdroge für härtere Drogen sei und auch keine Schrittmacherfunktion entfalte"
* Die Studie von Dr Dieter Kleiber die der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte kam 1998 zu dem folgenden Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar."
* Staatsanwalt Körner, der als Vater des heutigen Betäubungsmittelgesetzes gilt schreibt dazu: "Die These vom
Umsteigeeffekt des Haschisch (...) hat sich als Mythos erwiesen." Er führt aus dass es etwa 40 mal mehr Cannabiskonsumenten als Heroinkonsumenten gibt, ein Umstieg also eher die Ausnahme denn die Regel ist.
* Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid vom 29. August 1991 (vgl. Strafverteidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten auseinandergesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw. zur Umsteigegefahr Stellung genommen. Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der dargelegt hat, daß diese Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig widerlegt sei. Abschließend heißt es in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts:

"Der Gebrauch von Cannabis führt ferner keineswegs zwangsläufig zu jenem gefährlicherer Stoffe; nach neuesten Schätzungen greifen insgesamt etwa 5 % aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis haben, zu härteren Drogen (Geschwinde, a.a.O., Seite 44 N 166)." [Anmerkung: Die Diskrepanz zur oben genannten Zahl (40mal mehr Cannabiskonsumenten gegenüber 5% ergibt sich daraus, dass es neben Heroin auch noch andere Stoffe gibt, die als "harte Drogen" gelten; die obere Zahl nimmt auf Heroin, die untere auf alle illegalen, harten Drogen bezug]


In Wahrheit ist es doch gerade so, dass die Dealer nicht "Einstiegsdrogen" anbieten, jedoch die Kunden über diese Dealer in Kontakt zu harten Drogen kommen. Der Umstieg - wenn er denn tatsächlich erfolgen sollte - ist so nicht die Schuld der "Einstiegsdroge", sonder des illegalen Marktes selbst, also der Kriminalisierung. In Holland wo Cannabis de-fakto frei erhältlich ist, konnte eine Trennung der Märkte harter und weicher Drogen erreicht werden:

 

The number of addicts in the Netherlands has been stable at 25,000 for many years. Expressed as a percentage of the population, this number is approximately the same as in Germany, Sweden and Belgium. There are very few young heroin addicts in the Netherlands, largely thanks to the policy of separating the users markets for hard and soft drugs. The average age of heroin addicts is now 36. - "Drug Policy in the Netherlands-Continuity and Change",  Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport [VMS], Netherlands (1995)


Ein Schweizer Experte hatte die Liberalisierungsschritte der 70er Jahre als einen "gewichtigen Motor der Drogenausbreitung" bezeichnet. Hauptmann untermauert diese Behauptung durch Statistiken: Zwischen 1971 und 1984 sei die Zahl der Anzeigen
 wegen "leichter Drogendelikte" fast auf das Vierfache angestiegen. Eine empirische Untersuchung habe 1971 erst bei drei Prozent der Jugendlichen Erfahrungen mit illegalen Drogen ergeben, 1984 seien es im großstädtischen Raum rund 50 Prozent gewesen.

Der Cannabiskonsum stieg auch im liberalen Holland seit Anfang der 70er Jahre an. Jedoch ebenfalls in allen anderen europäischen Staaten und auch in den USA wo strengste Prohibition herrscht. Die Konsumentenzahlen liegen in Holland - obwohl nicht mehr hundertausende der eigenen Bürger verfolgt werden - im oder sogar unter dem europäischen und weit unter dem US amerikanischen Durchschnitt:
 

However, in many other Western European countries, and in the United States, we see an increase in the use of cannabis. A review of studies carried out among high school pupils in various countries will be published at the end of 1997. From the data that is available so far, it is striking that young people in the Netherlands do not differ significantly in either a negative or positive sense from young people in other countries. Where, in the latest Trimbos survey, 13% of Dutch high school pupils had used cannabis in the preceding month, the corresponding figures for England and the United States were 24% and 21% respectively. From the figures of the European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction (EMCDDDA) in Lisbon it appears that, as far as cannabis use is concerned, high school pupils in France and Spain are not (very) far behind their Dutch peers either. - "Drug Policy in the Netherlands-Continuity and Change",  Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport [VMS], Netherlands (1995)


Das Argument erübrigt sich so,...

Auffallend auch, dass der Name des "Schweizer Experten" im Bericht verschwiegen wird. Handelt es sich etwa um einen Vertreter der Initiative "Jugend ohne Drogen" die eng mit der Psychosekte VPM zusammenarbeitet? Mit Michael Koch hatten die Freiheitlichen Mitte dieses Jahres (2000) schon einmal einen solchen "Experten" zitiert. Es handelt sich hier natürlich um eine Mutmaßung unsererseits, wir würden uns über Aufklärung freuen.

Nach der Suchtgiftgesetz-Novelle 1985 mit einer Ausdehnung der Diversionsbestimmungen sei "an Stelle der Bekämpfung der Drogenkriminalität mehr und mehr eine bloße Beschönigung der Verfolgungsstatistik getreten." Es seien große Teile der schweren Kriminalität in den Vergehensbereich "verschoben" worden, der eine zunehmende "Medizinalisierung" erfahren habe. Das Suchtmittelgesetz 1997 und die weiter gehenden Diversionsbestimmungen seien der vorläufige Höhepunkt der fortschreitenden Liberalisierung.

Therapie und Betreuung. Professor Hauptmann beschäftigt sich auch mit dem Thema "Therapie und Betreuung" bei harten Drogen. In einer historischen Betrachtung beschreibt er die Abkehr vom ursprünglichen Abstinenzziel und die Hinwendung zu den "suchtbegleitenden Maßnahmen", die auf "Risikominderung" ausgerichtet seien. Und zwar ausgehend von der Erkenntnis, dass nur etwa 10 bis 20 Prozent der Betroffenen abstinenzorientiert behandelt werden könnten. Für die verbleibenden 80 bis 90 Prozent aller Suchtkranken blieben daher lediglich "gesundheitsbezogene Maßnahmen" übrig.

Was schlimm daran sein soll, wenn Süchtige durch "suchtbegleitende Maßnahmen" und "Risikominderung" vor dem totalen Verfall bewahrt werden, anstatt dass man ausschliesslich nach einer illusionären abstinenzoriente Therapie strebt, mit der man viele Süchtige (die verbleibenden 80-90% von denen der Autor spricht) gar nicht erreicht muss uns erst noch genauer erläutert werden,...

Als wichtigste Alternative zu einer abstinenzorientierten Drogentherapie habe sich in Österreich seit 1987 die Substitution mit Methadon erwiesen. Für den Autor werde aber hier Opiatsucht durch eine noch schwerere - wenn auch sozial weniger folgenreiche - Sucht ersetzt.

Die Heroinsucht ist doch nur "sozial folgenreich", weil das Heroin am illegalen Markt, völlig überteuert und verdreckt erworben werden muss und die Konsumenten so finanziell und - von der Gesellschaft geächtet - sozial ruiniert und in die Beschaffungskriminalität abgedrängt werden. Würde -ähnlich wie in der Schweiz- mit Heroin anstatt Methadon substituiert werden, so wäre auch die Opiatsucht nicht mehr "sozial folgenreicher" und die Süchtigen müssten nicht die noch schwerere und gesundheitlich bedenklichere (wie der Autor ja selbst anmerkt) Methadonsucht in Kauf nehmen.

Weitere Kritikpunkte: Maximal 15 Prozent der Abhängigen aus der Szene seien "für eine Substitution geeignet und für ernsthafte Mitarbeit motiviert." Das Fehlen einer sorgfältigen Auswahl der Substitutionspatienten und ausreichenden psychosozialen Begleitung führe zur Klage der betroffenen Ärzte, die Drogenambulanz sei derzeit der "reine Methadonausschank". Die Substitutionsbehandlung sei in aller Regel zeitlich unbegrenzt, Konzepte zu einem allmählichen Absetzen der Ersatzsubstanz fehlten noch weitgehend. Ebenso müsse bei den Probanden sehr oft "Beikonsum" (besser euphorisierender Substanzen wie Kokain usw.) festgestellt werden.

Sehr eingehend befasst sich der Autor mit der Problematik weicher Drogen. Zur ewigen Diskussion über die Schädlichkeit von Cannabis stellt er fest, dass gelegentlicher und mäßiger Konsum größere Schäden kaum erwarten lasse, hingegen längerer Haschischmissbrauch keineswegs unbedenklich sei.

Das selbe gilt für Alkohol, cholesterinhaltige Lebensmittel, Tabak etc. Die Dosis macht das Gift!
"Längerer Mißbrauch" egal welcher Substanz  ist nie unbedenklich. Fakt ist jedoch, dass die allermeisten Cannabiskonsumenten keinen "längeren Mißbrauch" betreiben. [siehe dazu auch die Kleiberstudie]

Eine - immer wieder behauptete - scharfe Grenze zwischen "weichen und harten Drogen" bestehe nicht. Alle suchterzeugenden Substanzen aktivierten das zentralnervöse "Belohnungssystem", wodurch grundsätzlich Abhängigkeit entstehen könne.

Die Kleiberstudie hat ganz konkrete Zahlen zur Cannabisabhängigkeit geliefert. In der untersuchten Gesamtgruppe waren 8% der Konsumenten abhängig, die meisten davon nur leicht. Von den "Nur-Cannabiskonsumenten" waren sogar nur 2% als "abhängig" nach den international vereinheitlichten DSM-IV Kritierien zur Beurteilung für eine Abhängigkeit von unterschiedlichen Substanzen (z.B. Alkohol, Nikotin, Cannabis, Koffein etc.). Also weniger als bei Alkohol und deutlich weniger als bei Nikotin.

Die Suchtgefahr bei Rauschgift sei höher als beispielsweise bei Alkohol und Nikotin,

"bei Rauschgift"? Von welchem "Rauschgift" wird hier gesprochen ? Sind Alkohol und Nikotin denn keine "Rauschgifte"? Oder sind hier "illegale Drogen" gemeint? Haschisch speziell oder einfach "alle in einem Topf"? Eine reichlich verworrene Formulierung. Bei
Cannabis stimmt dies nach den oben erwaehnten Studien sicher nicht.

längerer Missbrauch könne zu einem "amotivationalen Syndrom"

Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Im Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) heisst es unter Punkt 2.3.7.1 Amotivationssyndrom:

[...], ist die Entstehung des 1968 erstmals in der Literatur erwähnten "Amotivationssyndroms" nie bestätigt worden. Diese Umschreibung für die Einstellungs- und Persön-lichkeitsveränderung, die Vernachlässigung der eigenen Erscheinung sowie ein allgemeines Desinteresse bei chronischen Cannabiskonsumenten gilt heute als überholt und nicht cannabistypisch (Huw 1993; WHO 1997).


Im Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck heisst es auf Seite 33:

Die Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß das sogenannte "amotivationale Syndrom" keine spezifische Folge des Cannabis-Konsums ist. Bei dem "amotivationalen Syndrom" handelt es sich um ein durch "Apathie, Passivität und Euphorie gekennzeichnetes Zustandsbild". Der Sachverständige hat in Übereinstimmung mit Schönhöfer (vgl. a.a.O., Seite 55) ausgeführt, dass es nicht möglich sei, eine kausale Beziehung zwischen dem Cannabisgebrauch und dem "amotivationalen Syndrom" herzustellen.


In der Kleiberstudie heisst es:

Interessanterweise unterscheiden sich abhängige und nicht abhängige Cannabiskonsumenten nicht hinsichtlich ihrer Leistungsorientierung. Wird das vielzitierte amotivationale Syndrom (vgl. Täschner, 1986 und 1994) als  Begleiterscheinung bzw. Konsequenz des Langzeit- und somit mitunter auch abhängigen Cannabiskonsums gesehen,
so finden sich in unserer Stichprobe keinerlei Hinweise, die diese These untermauern würden.
In der Studie "Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base" des Institute of Medicine (USA) heisst es:
"When heavy marijuana use accompanies these symptoms, the drug is often cited as the cause, but no convincing data demonstrate a causal relationship between marijuana smoking and these behavioral characteristics." [Pp. 107, 108]
oder zu Psychosen führen. Das relative Risiko, eine Schizophrenie zu entwickeln, sei bei Haschischkonsum 2,4-mal höher, bei "starkem" Konsum sogar 6-mal höher als bei Nichtkonsum. Allein deshalb bestehe kein Anlass zu einer Verharmlosung des Haschischkonsums.

Es gibt nur eine einzige Studie in den letzten Jahren die eine statistische Korrelation zwischen Cannabiskonsum und Schizophrenie festgestellt haben will. Das ist die schwedische Studie von Andreasson der schedische Rekruten untersucht hat. Dr Wayne Hall, der den Cannabisbericht fuer die australische Regierung und den ersten Cannabisbericht fuer die WHO in 15 Jahren erstellt hat befasste sich in einem Artikel fuer das "Bulletin of Narcotics" des Wiener UNDCP damit:

 
"Epidemiological research has produced reasonably consistent evidence from case-control, cross-sectional and prospective studies that there is an association between cannabis use and schizophrenia. The prospective study of Andreasson et al. [120] showed a dose-response relationship between the frequency with which cannabis had been used by age 18 and the risks over the subsequent 15 years of being diagnosed as schizophrenic. This relationship has been interpreted by some as evidence that chronic cannabis use may precipitate schizophrenia in vulnerable individuals [120, 121]. Others are more sceptical. They note that in the only prospective study conducted to date [120], the use of cannabis was not documented at the time of diagnosis, there was a possibility that cannabis use was confounded by amphetamine and other drug use, and there were doubts about whether the study could reliably distinguish between schizophrenia and acute psychoses induced by cannabis or other drugs [122, 123].

Even if this relationship is a causal one, its public health significance should not be overstated. The findings of Andreasson et al. indicate that fewer than 10 per cent of cases of schizophrenia are attributable to cannabis use [8]. On the grounds of biological plausibility it is probable that cannabis use exacerbates the symptoms of schizophrenia and precipitates schizophrenic disorders [8]. However, the declining incidence of treated cases makes it unlikely that cannabis use has caused schizophrenia that would not otherwise have occurred [124]."

http://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/bulletin/bulletin_1997-01-01_1_page005.html
Bulletin on Narcotics, 1997, Heft 1:

"The health effects of cannabis: key issues of policy relevance"
B. R. MARTIN

Department of Pharmacology and Toxicology, Virginia Commonwealth

University, Richmond, Virginia, USA

W. HALL
National Drug and Alcohol Research Centre, University of New South

Wales,

Sydney, Australia

 

Im Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck steht hierzu folgendes:
"Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, daß der Cannabiskonsum originär Psychosen hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat ausgeführt, daß der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich auslösende Funktion können auch andere Rauschmittel oder entsprechende Medikamente hervorrufen. Die eigentliche Schädigung in der Psyche hat nach den Angaben des Sachverständigen jedoch bereits vorher stattgefunden. Zu diesen Angaben des Sachverständigen paßt auch die bei Quensel (vgl. Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 387) getroffene Feststellung: "Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen, daß eine Cannabis-Psychose als besonderer klinischer Befund existiert".  Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat auf entsprechenden Vorhalt diese Aussage bestätigt."
Im WHO Project on Health Implications of Cannabis Use ist nachzulesen:
 
"There is less support for the hypothesis that cannabis use can cause either an acute or a chronic  functional psychosis (Thornicroft, 1990). "
Im amerikanische "IOM - Report" steht folgendes:
"The association between marijuana and schizophrenia is not well understood. The scientific literature indicates general agreement that heavy marijuana use can precipitate schizophrenic episodes but not that marijuana use can cause the underlying  psychotic disorder. [...] "
Cannabis kann also keine Psychosen hervorrufen, allenfalls bei starkem Konsum von psychisch labilen, schon zu vor geschädigten Personen den Ausbruch einer Psychose (frühzeitig) auslösen. Es wurde jedoch im Gegenzug sogar beobachtet, dass Cannabiskonsum Schizophrenen eine Milderung der "Krankheitssymptome" bringen kann:
 

In der Studie "Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base" des Institute of Medicine (USA) heisst es:

 
"Schizophrenics prefer the effects of marijuana to those of alcohol  and cocaine,35 which they seem to use less often than does the general population.134 The  reasons for this are unknown, but it raises the possibility that schizophrenics might obtain some symptomatic relief from moderate marijuana use."
Dr. Franjo Grotenhermen (IACM) (Autor des Buches Hanf als Medizin) schreibt in einem Artikel:
 
"Das Endocannabionidsystem steht in Wechselwirkung mit anderen Rezeptorsystemen. So konnten Forscher der Universität von Kalifornien in Irvine Wechselwirkungen zwischen dem Endocannabinoidsystem und dem Dopamin-Neurotransmittersystem in einem als Striatum bezeichneten Hirnareal  nachweisen (Giuffrida 1999). Abweichungen von der normalen Funktion dieser Hirnregion werden in Verbindung mit Erkrankungen wie Morbus Parkinson und Tourette Syndrom gebracht. Die durchgeführten Experimente legen nahe, dass eine natürliche Funktion des Anandamids darin besteht, eine zu starke Stimulierung des Dopaminsystems und damit eine zu starke  Aktivierung der Muskulatur zu kontern. Diese Hypothese steht in Übereinstummung mit der erfolgreichen Verwendung von Cannabis durch Patienten, die an bestimment Bewegungsstörungen leiden.

Bei Schizophrenen wurde eine erhöhte Endocannabinoid-Konzentration in der Gehirnflüssigkeit nachgewiesen (Leweke 1999). Eine Erklärung für die etwa doppelt so hohe Konzentration bei Schizophrenen im Vergelich mit Gesunden ist hier ebenfalls ein Versuch des Gehirns, ein hyperaktives Dopaminsystem zu kompensieren. Dies könnte erklären, warum viele Schizophrene Marihuana rauchen. Es könnte sein, dass sich die Patienten selbst zu behandeln versuchen."

Drogen im Straßenverkehr. Unbestritten sei, dass sich Marihuana und Haschisch als ernst zu nehmende Gefahr im Straßenverkehr erwiesen habe. Unter Einfluss dieser Drogen seien Konzentrations-, Urteils- und fahrtechnische Fähigkeiten beeinträchtigt. Dies gelte z.B. für die Entfernungs- und Geschwindigkeitsschätzung sowie für die räumliche und zeitliche Orientierung.

Es gibt mehrere praktische Fahrstudien, die uebereinstimmend keine ernsthaften Beeintraechtigungen der Fahrfaehigkeit feststellten, weil die Fahrer die Wirkung der Drogen durch eine bewusst vorsichtigere Fahrweise wieder ausglichen, ganz anders als beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Cannabis im Straßenverkehr: Literatur:
1. Becker, S.: Cannabiskonsum und Autofahren. Deutsches Ärzteblatt 96:C634-635 (1999).

2. Hunter, C. E., et al.: The prevalence and role of  alcohol, cannabinoids, benzodiazepines and stimulants in non-fatal road crashes. Report to Forensic Science, Department for Administrative and Information Services South Australia, 1998.

3. Smiley, A.: Marijuana: on road and driving simulator studies. In: Kalant, H., Corrigal, W., Hall, W. and Smart, R. (eds.): The Health Effects of Cannabis. Addiction Research Foundation, Toronto 1999.

4. H.W.J. Robbe, Influence of Marijuana on Driving, Institute for Human Psychopharmacology, University of Limburg, Maastricht

1994,CIP-DATA, Den Haag (ISBN 90-5147-023-1)

http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/976/
http://www.legalisieren.at/studien/thcfahren.htm

Bei verkehrspsychologischen Untersuchungen bei Haschischkonsumenten sei fehlendes Unrechtsbewusstsein signifikant aufgefallen.
Sehr gefährlich sei die Wechselwirkung zwischen Cannabis und Alkohol und der so genannte "Echo-Rausch" ("Flash-back"), der sogar noch Wochen nach dem letzten Konsum auftreten kann.

Diese Behauptung ist einfach falsch. Wenn "Echo-Räusche" zwar bei LSD beobachtet wurden, so konnten sie bei Haschisch niemals nachgewiesen werde:

Aus dem Gutachten des Prof. Dr. med. R. Tölle (Klinik für Psychiatrie der Universität Münster) kann folgendes entnommen werden:
 

Flashback ist eine schwer bestimmbare, vielseitige und unterschiedlich bedingte Störung, nicht etwa nur ein drogenbedingtes Phänomen.

Die zitierte Auffassung amerikanischer Psychiater, dass Flashback nach Haschisch nicht auftreten (s.o.), entspricht mehr der Forschungslage. Zumindest muss festgestellt werden, dass Flashback nach Haschisch nicht bewiesen ist.


Den Behörden sei die Situation nicht nur bei "weichen" Drogen entglitten.

Tatsache ist doch, dass die Behörden niemals Kontrolle über die Situation hatten. In den USA wo seit über 60 Jahren strenge Prohibition mit hohen Strafen herrscht, ist die Situation unüberschaubarer, chaotischer und schlimmer als jemals zuvor. (dazu weiter unten mehr).

Eine Untersuchung über Drogentote im Jahr 1992 habe ergeben, dass neun von zehn Konsumenten während ihrer ganzen Suchtkarriere - vom Einstieg bis zu deren letalem Ende - unbehelligt von strafrechtlicher Verfolgung bleiben konnten.

Negative Erfahrungen. Breiten Raum gibt Professor Hauptmann den "Konsequenzen aus den Schweizer Erfahrungen". Man sollte aus den überwiegend negativen Resultaten der Experimente in unserem Nachbarland lernen. So habe sich gezeigt, dass nahezu jede Nachgiebigkeit im Drogenbereich umgehend Ausweitungen nach sich ziehe. Beispielsweise seien im Zuge der Aids-Prävention zunächst nur sterile Spritzen an Süchtige ausgegeben worden. Danach seien aus Notschlafstellen "illegale Fixerräume" entstanden und als nächster Schritt deren Legalisierung gefordert worden. Sodann habe man nach dem "notwendigen Inhalt" für die sterilen Spritzen verlangt. Im Gefolge der nunmehr legalen Abgabe von Heroin sei zunächst die Ausweitung des Konzepts auf Kokain gefordert worden. Seit 1999 könnten auch "andere Substanzen" zu therapeutischen Zwecken abgegeben werden.

Was soll daran negativ sein. Sehen wir uns doch die konkreten Resultate der schweizer Heroinabgabe an:
 

Die ärztlich beaufsichtigte Heroinabgabe an Schwerstsüchtige in der Schweiz soll nach positiven Ergebnissen einer dreijährigen Versuchsreihe fortgesetzt werden. Nutznießer der kontrollierten Drogenabgabe seien sowohl die Abhängigen als auch die Öffentlichkeit, heißt es im Schlußbericht. So sank die Zahl der straffälligen Personen und der Delikte bereits im ersten Behandlungsabschnitt um rund 60 Prozent.

Die mit der wissenschaftlichen Begleitforschung beauftragten Experten und das Schweizer Bundesamt für Gesundheitswesen  (BAG) kamen zu dem Schluß, daß die heroingestützte Behandlung für die anvisierte Zielgruppe - bislang erfolglos behandelte, schwer kranke und obdachlose Heroinabhängige - sinnvoll und mit ausreichender Sicherheit umsetzbar sei. Als erheblich bezeichnen die Forscher den volkswirtschaftlichen Nutzen der Heroinabgabe durch Einsparungen bei Strafuntersuchungen und Gefängnisaufenthalten, in zweiter Linie durch die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Patienten. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen (durch Rückgang der Beschaffungskriminalitaet) pro Patiententag wurde auf umgerechnet 115 Mark berechnet. Dem standen Gesamtkosten von rund 60 Mark gegenüber.

Was die abgegebenen Substanzen angeht, so ist dem Bericht zufolge spritzbares Heroin geeigneter als injizierbares Morphin und Methadon. Heroin sei auch wegen geringerer Nebenwirkungen besser geeignet, Heroinzigaretten dagegen wenig wirksam. Bei den Patienten in Heroinabgabeversuchen verbesserte sich der körperliche und psychische Zustand anhaltend. Süchtige mit HIV-Infektionen und anderen Infektionskrankheiten konnten behandelt werden. Der illegale Heroin- und Kokainkonsum ging rasch und deutlich zurück, der Konsum von Alkohol und Cannabis verringerte sich kaum, jener von Beruhigungsmitteln nur langsam.

Rasch besserte sich auch die Wohnsituation und die Arbeitsfähigkeit der Abhängigen. So sank die Arbeitslosigkeit von 44 Prozent auf 20 Prozent. Ein Drittel der Patienten, die bei Eintritt fürsorgeabhängig waren, brauchten keine Unterstützung mehr, andere wurden indessen wegen des Wegfalls illegaler Einkünfte fürsorgebedürftig. Schulden wurden während der Behandlungsdauer kontinuierlich und erheblich abgebaut. Drastisch reduziert hat sich das Einkommen aus illegalen und halblegalen Tätigkeiten.


Dem gegenüber stehen repressive Modelle wie immer noch auch das österreichische eines ist, in dem die Zahl der Drogentoten auch dieses Jahr (1999/2000) angestiegen ist und die Beschaffungskriminalität weiter ein großes Problem darstellt.

 

Überflüssig zu erwähnen, dass nach der "Registrierung von Heroin als Medikament" umgehend zu prüfen gewesen sei, ob die Kosten als "Pflichtleistungen der Krankenkassen" anzuerkennen seien. Der Vollständigkeit halber sei darauf hinzuweisen, dass die in der Schweiz praktizierte behördliche Abgabe von Heroin in der Zwischenzeit vom Suchtstoffkontrollrat der UNO, besonders aber von einer ganzen Reihe von Drogenexperten zum Teil geradezu vernichtend ("Wissenschaftsmüll") kritisiert worden sind.

In Österreich sei man nicht bereit, aus negativen ausländischen Erfahrungen zu lernen, sondern vielmehr willens, allen erdenklichen philosophischen Ideen Raum zu geben, welche die Intention verfolgten, an den Fundamenten des Drogenstrafrechts zu rütteln - mit der Vorstellung eines "Grundrechts auf Rausch" oder einer "Beschränkung der persönlichen Lebensgestaltung" durch Unterziehung einer gesundheitsbezogenen Maßnahme. Zuletzt in der Schlussfolgerung, eine Strafbarkeit des Erwerbs, Besitzes oder Konsums von Drogen stelle eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes des Einzelnen dar.

Dem stellt der Autor entgegen: "Wenn in einer freien Wohlfahrtsgesellschaft der Einzelne das Recht haben soll, sich selbst nach Belieben zu vergiften, gleichzeitig aber auch ein Anrecht auf optimale Behandlung und aufwendige Hilfe für alle vorhersehbaren Folgezustände erheben kann, entsteht eine absurde Diskrepanz zwischen Anspruchshaltung und eigener Anstrengungsbereitschaft." Daher müsse der Gesellschaft parallel mit ihrer Verpflichtung, sich der Folge des Drogenmissbrauchs anzunehmen, das Recht der Mitsprache darin zugestanden werden, welche Drogen für den allgemeinen Gebrauch zuzulassen seien.

Auch dieses Argument krankt an mehreren Punkten:

1. bei Alkohol besteht dieses Recht schon jetzt und jeder scheint es zu akzeptieren. Andererseits wird es den Konsumenten von bewiesenermaßen harmloseren Drogen (so reiht z.B. auch der französische RoquesReport von 1998 Alkohol in die erste, Cannabis jedoch in die dritte von drei Risikostufen) wie Cannabis aberkannt.

2. da nur wenige Konsumenten von Cannabis süchtig werden, eine Überdosierung nicht möglich ist und Cannabis generell eine nur sehr, sehr schwach toxische Substanz ist, kann von "sich selbst nach Belieben zu vergiften" ja wohl kaum die Rede sein.

3. Dass auch die oesterreichische Polizei nicht mehr als 5-10 Prozent der nicht den fuer den "allgemeinen Gebrauch zugelassenen" Drogen abfangen kann und diese so auch trotz Prohibition konsumiert werden, diesen Denkfehler bemerkt der Autor nicht.

Auch im Cannabisbericht der eidgenössischen Kommission für Drogenfragen  wird dazu Stellung genommen:

"Es steht heute ohne Zweifel fest, dass sich der Cannabiskonsum durch Prohibition nicht verhindern lässt."
Der Autor befasst sich ausführlich mit dem "Jugendschutz im Drogenbereich." Auf Grundlage umfangreichen Zahlenmaterials kommt er zu dem Schluss, dass beispielsweise in Salzburg und Oberösterreich pro Jahr jeder fünfte Jugendliche mit der Drogenszene in Kontakt komme. Demgegenüber sei die Diskrepanz zwischen polizeilichen Anzeigen wegen leichter Drogendelikte und gerichtlichen Verurteilungen unübersehbar. In beiden Bundesländern seien nur 4,3 Prozent aller Anzeigen mit einem Strafausspruch im engeren Sinn (bedingte oder unbedingte Geldstrafe oder bedingte Haft) sanktioniert worden.

Was zeigt wie unsinnig der Aufwand fuer die Anzeigen ist. Warum sollte man auch Menschen fuer etwas bestrafen womit sie niemandem anderen, in den allermeisten Fällen nicht einmal sich selbst schaden?

Nicht minder unbefriedigend sei das Missverhältnis bei den schweren Drogendelikten. Die Folge sei einerseits, dass die Maßnahme der Strafverfolgung von den Jugendlichen zunehmend weniger ernst genommen würde und andererseits die Polizei mehr und mehr den Eindruck gewinne, nur für den "Papierkorb" zu arbeiten.

Stimmt ja auch. Geholfen wird mit diesen Anzeigen niemand, im Gegenteil. Immer noch verlieren österreichische Bürger ihre Arbeit, Führerschein oder Gewerbeschein oder müssen (bei Anbau) sogar ins Gefängnis nur weil sie als Genussmittel die weiche Droge Cannabis der harten Alkohol vorziehen.

Eine verhängnisvolle Entwicklung. Denn immerhin sei der Anteil Jugendlicher an der Zahl aller Vergehen zwischen 1990 und 1998 bei leichteren Drogendelikten - österreichweit  - von 10,6 auf 27,5 Prozent gestiegen. Bei den Verbrechen habe sich der Anteil der  jugendlichen Verdächtigen in diesem Zeitraum von 2,2 auf 15,4 Prozent sogar versiebenfacht.

Zukunftsperspektiven. Es sei falsch, bei "leichten" Drogendelikten immer weiter zu liberalisieren, betont Hauptmann. Viel mehr sollte der Versuch unternommen werden, hier die Schraube wieder leicht anzuziehen, um als mittelfristiges Ziel den Drogenmarkt von der Nachfrageseite her "auszutrocknen". Gerade die Letztverbraucher seien das wesentlichste - weil unersetzbare - Glied in der langen Kette von der Erzeugung bis zum Verkauf.

Die Nachfrage bestimmt das Angebot, nicht umgekehrt. Das ist eine kapitalistische Grundregel, warum sollte sie für den Drogenmarkt nicht gelten?

Daher schlägt Hauptmann unter anderem die Reaktivierung des Verwaltungsstrafrechts für leichtere Drogendelikte und den Einbau in die Jugendschutz- bzw. Landespolizeistrafgesetze vor, womit die Vorverlagerung der Strafbarkeit erreicht werde. Die Weitergabe von Drogen soll einer höheren Strafwürdigkeit unterliegen. Süchtige sollten Anspruch auf Entwöhnungs- oder sonstige Behandlung haben, nicht aber gleichsam ein "Recht" darauf, andere "anzustecken", um sich die eigene Sucht weiter leisten zu können. Der Autor verlangt
klare, einfache und verlässliche Grenzen. Insbesondere Jugendlichen gegenüber sei es notwendig, eindeutige Grenzmarken vor der Zone des Strafbaren zu schaffen. Ebenso müsse für jedermann voraussehbar sein, dass eine Missachtung dieser Grenzen fühlbar
bestraft werde. Die Diversion sollte nicht zum "Nulltarif" möglich sein.

Genau das versuchen die USA schon seit Jahrzehnten: 700,000 Verhaftungen pro Jahr allein fuer Cannabis. 450,000 Insassen fuer gewaltlose Drogendelikte. Gleichzeitig wird doppelt so viel gekifft wie in den Niederlanden, bei Heroin und Kokain liegen die zahlen sogar 3-4 mal so hoch.

Der die britischen Stiftung der Polizei (Police Foundation) studierte das Problem und schrieb dieses Jahr in ihrem Bericht:
 

"Our conclusion is that the present law on cannabis produces more harm than it prevents. It is very expensive of the time and resources of the criminal justice system and especially of the police. (...) It criminalizes large numbers of otherwise law-abiding, mainly young, people to the detriment of their futures. It has become a proxy for the control of public order; and it inhibits accurate education about the relative risks of different drugs including the risks of cannabis itself."

"Our recommendations on the law on cannabis and its implementation are: [...] ii) The possession of cannabis should not be an imprisonable offence. As a consequence, it will no longer be an arrestable offence in England and Wales under section 24 of PACE, and arrests will only be possible under section 25 of PACE where there are identification or preventative grounds.

iii) Prosecution of offences of cannabis possession should be the exception and only then should an offence, resulting in a conviction, incur a criminal record. An informal warning, a formal caution, a reprimand or warning in the case of those aged 17 or under, or a fixed out-of-court fine should be the normal range of sanctions.

iv) The cultivation of small numbers of cannabis plants for personal use should be a separate offence from production and should be treated in the same way as possession of cannabis, being neither arrestable nor imprisonable and attracting the same range of sanctions."

http://www.legalisieren.at/studien/policefoundation.htm


Nach Ansicht des Autors ist es der Kriminalpolitik der letzten drei Jahrzehnte zuzuschreiben, dass das Drogenstrafrecht seine verhaltenssteuernde Funktion nach und nach verloren hat. Alle alternativ aufgebotenen Instrumente der Sozialkontrolle - von der Prävention bis hin zur Drogentherapie - seien bislang auch nicht annähernd in der Lage gewesen, diesen Ausfall wettzumachen.

Prof. Hauptmanns Studie orientiert sich an der Realität und verfolgt nicht - wie viele andere Arbeiten zu diesem Thema - den Zweck, weltanschaulich motivierte Strategien um jeden Preis zu verteidigen und die de facto nicht übermäßig erfreulichen Resultate zu beschönigen. Die Studie sollte von allen gelesen und diskutiert werden, die sich über die Drogensituation Gedanken machen oder Gedanken machen sollten.

Michael Sika

Wie wir aufgezeigt haben tauchen in dieser Studie nachweislich längst widerlegte Falschbehauptungen erneut auf, zusätzlich sind schwere Denkfehler enthalten. Es scheint, als ob der Autor die Prohibition um jeden Preis zu verteidigen sucht und die de facto menschenverachtende und ineffiziente Verbotspolitik beschönigen will bzw. auf deren Schwächen erst gar nicht eingeht. Die Studie sollte zwar von allen gelesen und diskutiert werden, die sich über die Drogensituation Gedanken machen, sie sollte jedoch (sofern sie inhaltlich tatsächlich dem im Magazin veröffentlichten Artikel entspricht) auch richtig eingeordnet werden.

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