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Forderungen des Vereins für Drogenpolitik e.V. (3. Oktober 2002)Sehr geehrte Damen und Herren, der "Verein für Drogenpolitik e.V." gratuliert Ihnen zu Ihrem Wahlerfolg! Wir wünschen Ihnen und Ihrem rot-grünen Projekt weitere vier erfolgreiche Jahre! Für die laufenden Koalitionsverhandlungen sind im Bereich Drogenpolitik folgende Reformen dringend notwendig: A. Cannabis: 1. Staatlich kontrollierter Verkauf von Cannabis in Drogenfachgeschäften an Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für Cannabis darf nicht geworben werden. 2. Eine bundesweit einheitliche Regelung für geringe Mengen und ihre Herausnahme aus dem Strafrecht, z.B. 30 g Cannabis. Mindestens aber eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit. 3. Straffreiheit für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden. Zulassung von natürlichem Cannabis als Medizin. Weitere Erforschung des therapeutischen Potentials von Cannabis. 4. Eine Entkriminalisierung des Anbaus und Besitzes einer kleinen Zahl (z.B. 10 Pflanzen oder 1 mē Anbaufläche) von Cannabispflanzen zum persönlichen Konsum. 5. Eine vollständige Gleichstellung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr. Schaffung von Grenzwerten (§24a StVG) anhand von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen. 6. Abschaffung des Hanfsamenverbotes. 7. Entbürokratisierung des Nutzhanfanbaus, sowie dessen Förderung als nachwachsender Rohstoff, besonders in Ostdeutschland. B. Opiate 1. Ausbau und weitere Entbürokratisierung der Substitution. Freie Wahl zwischen Methadon, Polamidon, Subutex oder anderen zur Substitution zugelassenen Mitteln. 2. Änderung der Konsumraumregelung im BtMG (Streichung von § 10a (2)), damit Kommunen auch gegen den Widerstand ihrer Landesregierung einen Konsumraum betreiben können. 3. Fortführung und Ausbau der Heroinvergabe mit dem Ziel, auch Heroin in besonderen Fällen als reguläres Medikament einsetzen zu können. 4. Verstärkte Förderung von Selbsthilfegruppen. B. Verschiedenes 1. Beteiligung des "Vereins für Drogenpolitik e.V." und anderer Vereine an der Erarbeitung des "Aktionsplans Sucht und Drogen". 2. Staatlich kontrollierter Verkauf von psychoaktiven Pilzen in Drogenfachgeschäften an Personen ab dem 18. Lebensjahr. Für psychoaktive Pilze darf nicht geworben werden. 3. Wiedereinführung des Testens von Partydrogen auf Parties, sog. Drug-Checking. (Wird in Wien, Österreich erfolgreich praktiziert und in Berlin und Hannover Mitte der 1990er einige Jahre erfolgreich zur Sekundärprävention eingesetzt). 4. Schnelle und konsequente Umsetzung der EU-Richtlinien zur Tabakprävention durch Präventionsbotschaften auf Zigarettenschachteln. Der Verein für Drogenpolitik e.V. wünscht Ihnen eine erfolgreiche Legislaturperiode! Viele Grüsse, Tilmann Holzer www.drogenpolitik.org _____________________________ Verein für Drogenpolitik e.V. Käfertalerstr. 38 68167 Mannheim Telefon: +49 621 401 7267 Telefax: +49 621 401 7267 E-Mail: info@drogenpolitik.org Internet: www.drogenpolitik.org Tilmann Holzer (1. Vorsitzender)
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