Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Forderungen des Vereins für Drogenpolitik e.V. (3. Oktober 2002)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der "Verein für Drogenpolitik e.V." gratuliert Ihnen zu Ihrem
Wahlerfolg! Wir wünschen Ihnen und Ihrem rot-grünen Projekt weitere vier
erfolgreiche Jahre! Für die laufenden Koalitionsverhandlungen sind im
Bereich Drogenpolitik folgende Reformen dringend notwendig:

A. Cannabis:

1. Staatlich kontrollierter Verkauf von Cannabis in
Drogenfachgeschäften an Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für Cannabis
darf nicht geworben werden.

2. Eine bundesweit einheitliche Regelung für geringe Mengen und ihre
Herausnahme aus dem Strafrecht, z.B. 30 g Cannabis. Mindestens aber eine
Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit.

3. Straffreiheit für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen
verwenden. Zulassung von natürlichem Cannabis als Medizin. Weitere
Erforschung des therapeutischen Potentials von Cannabis.

4. Eine Entkriminalisierung des Anbaus und Besitzes einer kleinen Zahl
(z.B. 10 Pflanzen oder 1 mē Anbaufläche) von Cannabispflanzen zum
persönlichen Konsum.

5. Eine vollständige Gleichstellung von Alkohol und Cannabis im
Straßenverkehr. Schaffung von Grenzwerten (§24a StVG) anhand von
naturwissenschaftlichen Erkenntnissen.

6. Abschaffung des Hanfsamenverbotes.

7. Entbürokratisierung des Nutzhanfanbaus, sowie dessen Förderung als
nachwachsender Rohstoff, besonders in Ostdeutschland.


B. Opiate

1. Ausbau und weitere Entbürokratisierung der Substitution. Freie Wahl
zwischen Methadon, Polamidon, Subutex oder anderen zur Substitution
zugelassenen Mitteln.

2. Änderung der Konsumraumregelung im BtMG (Streichung von § 10a (2)),
damit Kommunen auch gegen den Widerstand ihrer Landesregierung einen
Konsumraum betreiben können.

3. Fortführung und Ausbau der Heroinvergabe mit dem Ziel, auch Heroin
in besonderen Fällen als reguläres Medikament einsetzen zu können.

4. Verstärkte Förderung von Selbsthilfegruppen.


B. Verschiedenes

1. Beteiligung des "Vereins für Drogenpolitik e.V." und anderer Vereine
an der Erarbeitung des "Aktionsplans Sucht und Drogen".

2. Staatlich kontrollierter Verkauf von psychoaktiven Pilzen in
Drogenfachgeschäften an Personen ab dem 18. Lebensjahr. Für psychoaktive
Pilze darf nicht geworben werden.

3. Wiedereinführung des Testens von Partydrogen auf Parties, sog.
Drug-Checking. (Wird in Wien, Österreich erfolgreich praktiziert und in
Berlin und Hannover Mitte der 1990er einige Jahre erfolgreich zur
Sekundärprävention eingesetzt).

4. Schnelle und konsequente Umsetzung der EU-Richtlinien zur
Tabakprävention durch Präventionsbotschaften auf Zigarettenschachteln.

Der Verein für Drogenpolitik e.V. wünscht Ihnen eine erfolgreiche 
Legislaturperiode!

Viele Grüsse,

Tilmann Holzer

www.drogenpolitik.org
_____________________________

Verein für Drogenpolitik e.V.
Käfertalerstr. 38
68167 Mannheim
Telefon: +49 621 401 7267
Telefax: +49 621 401 7267
E-Mail: info@drogenpolitik.org
Internet: www.drogenpolitik.org

Tilmann Holzer (1. Vorsitzender)



Bitte beachten Sie auch:
Die Grünen und die Koalitionsverhandlungen [CLN#78, 27.09.2002]

Hier geht es zu unserer Briefseite, hier zur SPD-Bundestagsfraktion, hier zur Bundestagsfraktion der Grünen.

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