Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Keine Freigabe illegaler Drogen

Im folgenden erscheint der Original CDU-Text in Schwarz und unsere Erwiderung in rot.

Alle Ansätze von SPD und Grünen für eine Liberalisierung von Drogen geben das Ziel der Drogenabstinenz auf. Forderungen nach Drogenfreigabe sind aber keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Sie sind angetan, Drogenkonsum zu fördern. Diesen Weg hält die CDU für unverantwortlich.

Auch die CDU vertritt keine Drogenabstinenz, denn Alkohol und Nikotin, die zwei Drogen die gesamtgesellschaftlich am meisten Schaden anrichten werden hier vollkommen ignoriert. Auch wird hier Konsum und Missbrauch fälschlich gleichgesetzt. Es gibt keine Hinweise dafür dass das Cannabisverbot vor Sucht schützt, ist doch bei Cannabis im Gegensatz zu Heroin und Alkohol keine körperliche Abhängigkeit möglich.

Eine Legalisierung von Drogen hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche. Eine Drogenfreigabe würde den Gruppendruck für Drogenkonsum erhöhen und insbesondere die Schwächsten am stärksten gefährden.

Für diese Behauptung gibt es keine Beweise. Tatsächlich konsumieren nach offiziellen Untersuchungen für das deutsche und niederländische Gesundheitsministerium prozentual mehr Deutsche als Niederländer regelmässig Cannabis, das in der Niederlanden seit 24 Jahren entkriminalisiert ist. Gruppendruck beim Drogenkonsum entsteht zudem eher wo alle Menschen die selben Drogen konsumieren, d.h. bei Alkohol. Tatsache ist ausserdem dass Cannabis heute Schülern leichter zugänglich ist als Erwachsenen. In einem Schwarzmarkt wie er durch das Cannabisverbot entstanden ist gibt es prinzipiell keine Alterskontrolle zum Jugendschutz.

Der sog. „Haschischbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994 hat bestätigt: Es gibt kein Recht auf Rausch.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer zugleich aufgefordert, für eine einheitliche Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung des § 31 a BtMG („Absehen von der Verfolgung“) zu sorgen. Doch immer noch weisen die Richtlinien der Landesjustizverwaltungen eine erhebliche Bandbreite im Hinblick auf eine noch zu tolerierende „geringe Menge“ des Besitzes von Cannabis-Produkten auf. Dies konterkariert jede auf Glaubwürdigkeit zielende Drogenpolitik.

Das Bundesverfassungsgericht schrieb in seiner Urteilsbegründung, es sei "anerkannt, daß der Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen." (BVerfG 1994) Wenn Cannabis dennoch im Gegensatz Alkohol verboten bleibt, wie soll da ein Verbot glaubwürdig sein können? Die Tatsache dass bereits ein Viertel aller jungen Deutschen Cannabis probieren beweist dass das Cannabisverbot keine Glaubwürdigkeit mehr hat.

Der Bundesfachausschuß Innenpolitik der CDU hat sich in seinen 1997 vorgestellten „Leitlinien für eine Anti-Drogen-Politik der Zukunft“ sowie in seinen Leitsätzen „Wege aus der Sucht“ von 1998 ausdrücklich dem Standpunkt des Freistaates Bayern (6 Gramm) bei der Definition der „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch angeschlossen.

Trotzdem hält aber die CDU an der generellen Ermittlungspflicht bei Cannabis selbst bei geringen Mengen fest. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in Zigtausenden von Fällen beschäftigt werden muss in denen sie ohnehin verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist, das Verfahren ohne Strafe einzustellen. Besitz geringer Mengen sollte nicht länger als Verbrechen behandelt werden. Eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes zu Cannabis ist deshalb überfällig.

Die SPD befindet sich hierbei in einem eklatanten Widerspruch: In Schleswig-Holstein hat sie bei ihrem Antrag für die Abgabe von Cannabis-Produkten in Apotheken 5 Gramm als ihr zweckmäßig erscheinende Tagesdosis angegeben, während sie im Zusammenhang mit dem § 31 a BtMG 30 Gramm als zu tolerierende „geringe Menge“ definiert.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Bei der straffreien "geringen Menge" nach dem Karlsruher Urteil geht es (derzeit ohne legales System der Cannabisabgabe) rein um den straffreien Besitz einer kleinen Vorratsmenge zum persönlichen Konsum. Beim Apothekenmodell geht es dagegen um eine maximale tägliche Abgabehöchstgrenze in einem System der legalen Abgabe. Eine engere Grenze beim legalen Verkauf ist sinnvoll um Weitergabe von Cannabis an Jugendliche oder Wiederverkauf ins Ausland zu behindern. Im heutigen Schwarzmarkt bekommt jeder völlig unkontrolliert soviel wie er bezahlen kann, da wäre eine tägliche Abgabehöchstgrenze tatsächlich ein Fortschritt.

Gegen Haschischabgabe durch Apotheken

Die SPD in Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel der Abgabe einer begrenzten Menge Haschisch per Bezugsschein an über 16jährige in Apotheken. Sie hält an diesem Vorhaben auch nach der nicht erteilten Genehmigung für den beantragten „Modellversuch“ durch das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte fest.

Das Betäubungsmittelgesetzt erlaubt die Abgabe von Cannabis zu Zwecken die im öffentlichen Interesse liegen. Die Verhinderung von unkontrollierten Schwarzmärkten liegt im öffentlichen Interesse, ebenso die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität die in diesen Schwarzmärkten Milliardengewinne macht.

Die SPD gibt vor, sie wolle mit ihrem „Modell“ die Trennung der Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen erreichen. Tatsächlich ist jedoch die Trennung der Märkte bereits gegeben. Statt dessen bestünde die Gefahr, daß sich Dealer verstärkt in der Umgebung der Haschisch führenden Apotheken aufhalten würden, da sie dort zu Recht potentielle Kundschaft für weitere Drogen vermuten könnten. Damit würden die Märkte von „weichen“ und „harten“ Drogen eher zusammengeführt.

Ein Aufenthalt von Dealern vor Coffee Shops ist nicht wahrscheinlicher als ein Aufenthalt von Dealern vor Tabakläden oder Wirtshäusern. Die meisten Cannabiskonsumenten lehnen harte Drogen wie Heroin und Kokain strikt ab. Wenn sich Dealer harter Drogen tatsächlich verstärkt im Umfeld von Coffee Shops aufhalten würden wären sie auch durch Drogenfahnder wesentlich leichter aufzuspüren und zu verhaften als beim Verkauf in Privatwohnungen, wo derzeit die meisten Drogengeschäfte ablaufen.

Der staatliche Verkauf von Drogen und damit die faktische Freigabe infolge der höheren Verfügbarkeit hätte zur Folge, daß Haschisch jederzeit erhältlich wäre. Dies würde den Anreiz des Ausprobierens erhöhen.

Die Erfahrung aus den Niederlanden zeigt dass es dort weniger regelmässige Konsumenten gibt. Die gesicherte Verfügbarkeit von Cannabis im Laden bedeutet dass kein grosser Anreiz zur Anlegung privater Vorräte besteht, was den Konsum eher vermindert. Das Ausprobieren ist kaum mit Problemen verbunden. Diese Treten entweder durch Kriminalisierung auf oder bei psychischer Abhängigkeit bei einem kleinen Kreis von Problemkonsumenten mit existierenden psychischen Problemen. Personen mit psychischen Problemen brauchen keine Strafe sondern Hilfe. Kriminalisierung hält sie eher davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Apotheker, deren Beruf es ist, der Gesundheit des Bürgers zu dienen, würden per Gesetz gezwungen, durch den Verkauf von Drogen die Gesundheit Jugendlicher permanent zu gefährden. Auf diese Weise würde auch die Glaubwürdigkeit von Apothekern im Rahmen der Suchtprävention zerstört. Die CDU lehnt deshalb gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Apotheker und der Bundesärztekammer diesen Vorschlag zur Legalisierung von Haschisch entschieden ab.

Vom mässigen Konsum geringer Mengen von Cannabis gehen nach übereinstimmender Überzeugung von Experten eher geringere Risiken aus als von in Supermärkten verkauften alkoholischen Getränken. Cannabis war unter Bundeskanzler Adenauer (CDU) bis zum Jahr 1958 legal in deutschen Apotheken erhältlich. Heutzutage ist Haschisch im Schwarzmarkt oft mit Streckmitteln vermischt. Auch Schimmelbefall oder Spritzmittel bei Schwarzmarkt-Marihuana gefährden die Gesundheit der Konsumenten. Eine legale Abgabe würde die Herstellung lebensmittelrechtlichen Kontrollen unterwerfen und damit diese Risiken vermindern. Das gleiche gilt für die Möglichkeit, die Droge nur mit Beipackzettel zu verkaufen, den es auf dem Schwarzmarkt ebenfalls nicht gibt.

Gegen Coffeeshops

Die sog. Coffeeshops sind ein Modell aus den Niederlanden, das - wie auch das Modell des Haschischverkaufs durch Apotheken - Cannabis-Produkte problemlos zugänglich macht. Auch hier besteht, im Gegensatz zur Behauptung der SPD, die Gefahr des Zusammenführens der Märkte, da Dealer, wie in den Niederlanden beobachtet, die Nähe solcher Coffeeshops suchen, um dort auch andere Drogen zu vertreiben. Auch dieses Modell führt zu einer allgemeinen Verfügbarkeit von Cannabis, das entweder an Minderjährige direkt verkauft, oder durch Dritte weitergegeben werden kann.

Nur beim legalen Verkauf ist die Überprüfung von Altersgrenzen möglich. Unkontrollierte Schwarzmärkte unterlaufen den Jugendschutz: Keine andere Altersgruppe hat heute so leicht Zugang zu Cannabis wie Minderjährige an Schulen. Wenn sich tatsächlich mehr Dealer harter Drogen vor Coffeeshops aufhalten würden dann könnte man sie dort relativ leicht überwachen. Die grosse Mehrheit der Coffeeshopbesucher hat ohnehin an harten Drogen keinerlei Interesse.

Entsprechende Liberalisierungsvorschläge von SPD und Grünen verkennen zum einen, daß „weiche“ Drogen gesundheitsgefährdend sind und zum zweiten, daß die meisten „Drogenkarrieren“ mit diesen beginnen: Ca. 90 % der Ecstasy-Konsumenten haben einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge zuvor bereits Cannabis konsumiert.

Ein noch höherer Prozentsatz hat vorher Alkohol und Nikotin konsumiert. Es ist ganz einfach so dass die meisten Konsumenten wenig gebräuchlicher Drogen vorher Erfahrungen mit weiter verbreiteten Drogen machen. Dennoch landen die meisten Alkohol- und Cannabiskonsumenten nicht bei harten Drogen.

Deshalb lehnt die CDU die Einrichtung von Coffeeshops entschieden ab.

Die CDU hat keine stichhalten Argumente für die Ablehnung des Coffeeshopmodells. Die positiven steuerlichen Auswirkungen einer Cannabislegalisierung und die finanziellen Einbussen für kriminelle Händler werden von der CDU komplett ignoriert, genauso wie die positiven Realitäten in den Niederlanden nach insgesamt 24 Jahren offizieller Cannabistolerierung.

Staatlich kontrollierte Heroinabgabe

Hier handelt es sich um ein komplett eigenständiges Thema zu Cannabis auf das wir nur kurz eingehen werden.

Die von SPD und Grünen geforderte Heroinabgabe an Schwerstabhängige lehnt die CDU aus mehreren Gründen ab: Eine gesundheitliche Stabilisierung kann ggf. auch mittels Methadonvergabe erfolgen, das zudem von wesentlich längerer Wirkungsdauer ist. Der nicht therapierbare Schwerstabhängige kann zudem nicht klar definiert werden. Es besteht die Gefahr, daß erst kurzzeitig Heroinabhängige Eingang in die Vergabepraxis suchen und finden. Methadonprogramme verlieren dadurch zwangsläufig an Attraktivität. Der Zwischenbericht des entsprechenden Versuchs, der in den vergangen drei Jahren in der Schweiz unternommen wurde, bekräftigt diese ablehnende Haltung: Die Verabreichung des Suchtstoffs verankert Süchtige noch mehr in der Sucht. Die Betroffenen, die schon süchtig, aber noch nicht schwerstabhängig sind, haben eher das Bestreben, die Bezugsberechtigung für staatlich verabreichtes Heroin zu erlangen, anstatt gegen ihre Sucht anzukämpfen.

Auf einer Pressekonferenz am 4. März 1997 im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts 1996 des Internationalen Drogenkontrollrates der Vereinten Nationen (INCB) zog Ratspräsident Oskar Schröder folgendes Fazit: „Das Ergebnis einer Behandlung von ... Heroinabhängigen muß ein drogenfreier Zustand sein. ... Aber wenn Sie Heroinabhängige mit Heroin behandeln, so kann das letztlich nicht erfolgreich sein.“

Unter der Regierung Helmut Kohl hat das Bundesministerium für Gesundheit mehrere wissenschaftlich begleitete und ausgewertete Therapiemodelle in meist dreijährigen Erprobungsphasen gefördert, die gerade für chronisch Abhängige geeignet sind und alle ohne Drogenabgabe auskommen. Dabei wurden z.T. sehr gute Ergebnisse erzielt. Im Interesse der Drogenabhängigen sollten daher insbesondere die rot-grün-regierten Länder auf weitere Forderungen nach der Abgabe von Heroin verzichten und statt dessen solche erfolgreichen Therapiemodelle regelmäßig anbieten.

Kontrollierte Abgabe von Heroin ist kein Ersatz für abstinenzorientierte Therapie sondern eine Ergänzung dazu. Erfahrungsgemäss erweist sich ein gewisser Prozentsatz der Abhängigen als therapieresistent. Bei Rückfälligkeit drohen Schäden durch Streckmittel und durch unhygienische Konsumbedingungen sowie das Risiko von Fehldosierungen. Kontrollierte Originalstoffabgabe ist für diesen Personenkreis eine Form der Überlebenshilfe: Wer an einer Fehldosierung von Strassenheroin stirbt der wird nie mehr ein heroinabstinentes Leben führen können...
 
Allein in den 5 Jahren von 1994 bis März 1999 wurden in der Schweiz 1522 Personen mit Heroin behandelt, ohne dass es auch nur einen einzigen überdosisbedingten Todesfall gegeben hätte. In Deutschland beträgt die Heroinsterblichkeit dagegen etwa 1 Prozent der Abhängigen pro Jahr. Bislang sind in der Schweiz die Daten von 443 Personen analysiert, die nach jeweils unterschiedlich langer Behandlungsdauer wieder aus der Herointherapie ausgetreten sind. Von den 443 untersuchten Fällen, wechselten 30% in eine abstinenzorientierte Behandlung, 37% in eine Methadonbehandlung. Die Übertritte in eine abstinenzorientierte Behandlung nehmen mit der Dauer der Behandlung zu, die Behandlungsabbrüche nehmen hingegen ab. Originalstoffabgabe verringert ausserdem die Beschaffungskriminalität, die Prostitution und den Drogenhandel zur Finanzierung des eigenen Konsums. Die Auswertung der Erfahrungen der Schweiz ergab eine volkswirtschaftliche Nutzen von SFR 45,- pro Patiententag.
 
Eine sehr informative Übersicht zum Thema "heroingestützte Behandlung" ist auf der Website des Schweizer Bundesamts für Gesundheit zu finden:
 
http://www.admin.ch/bag/sucht/therp-hr/d/hegebed.htm

Fixerstuben

Hier handelt es sich um ein komplett eigenständiges Thema zu Cannabis.

SPD und Grüne fordern seit langem die Legalisierung von Fixerstuben. Nunmehr hat die rot-grüne Koalition, trotz der vernichtenden Kritik fast aller Sachverständigen (selbst der von SPD und Grünen benannten) in der Anhörung vom 10. November 1999 ihr Gesetz zur Legalisierung von Fixerstuben praktisch unverändert gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzt.

Damit hat die rot-grüne Koalition einen weiteren Schritt weg von therapeutischen und präventiven Maßnahmen gegen Drogenabhängigkeit hin zu suchterhaltenden Maßnahmen getan.

Fixerstuben sind ein pragmatisches, ideologiefreies Angebot zur Überlebenshilfe. Es ist eine Tatsache dass Fixerstuben das Risiko von tödlichen Überdosen drastisch reduzieren. Nach einer versehentlichen Fehldosierung von Heroin verabreichte Gegenmittel könnten in den meisten Fällen Leben retten, wenn der Konsum aus Angst vor Strafverfolgung nicht so oft an isolierten Orten (allein zu Hause, öffentliche Toiletten, usw.) erfolgen würde. Wegen der guten Erfahrungen mit Fixerstuben unterstützt auch die Frankfurter CDU diese Einrichtungen. Fixerstuben sind, genauso wie Spritzentauschprojekte, eine Anlaufstelle für Heroinabhängige über die sie mit Therapieangeboten in Berührung kommen.

Bereits die hohen Kosten von mindestens 600.000 DM pro Fixerstube und Jahr werden absehbar zu drastischen Einschnitten in anderen Bereichen der kommunalen Drogenhilfe führen. Zudem sind die Drogentotenzahlen von 1997 auf 1998 in Städten mit Fixerstuben überproportional gestiegen: in Frankfurt am Main um 41 Prozent, in Hamburg um 37 Prozent. Auch dies spricht nicht für Fixerstuben.

Von 1999 auf 2000 nahm in München, wo es keine Fixerstuben gibt, die Anzahl der Drogentoten um 45 Prozent zu. Die CDU verschweigt auch dass die Heroinsterblichkeit seit Einführung der Fixerstuben in Frankfurt Anfang der 90er Jahre drastisch gefallen ist und dass es in diesen Einrichtungen selbst bisher keine überdosisbedingten Todesfälle gegeben hat. Die von der CDU genannten Kosten sind gerade mal soviel, wie die Inhaftierung von 0,01 Prozent der Heroinabhängigen in Deutschland kosten würde.

Trotzdem konzentriert die rot-grüne Koalition ihre Drogenpolitik auf dieses veraltete Modell: Den reinen Heroinabhängigen, für den diese Einrichtungen ursprünglich gedacht waren, gibt es heute praktisch nicht mehr. Polytoxikomane Konsummuster sind die Regel.

Offensichtlich geht es der SPD-geführten Bundesregierung nicht mehr um gesundheitliche Verbesserungen für "Schwerstabhängige": Die Einschränkung auf intravenösen Drogenkonsum wurde ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Nach dem Willen der rot-grünen Koalition könnten in Drogenkonsumräumen nun beliebige Drogen gespritzt, geschnieft, geschluckt oder geraucht werden: ein verhängnisvolles Signal für Einstiegsgefährdete.

Im Umfeld der Fixerstuben werden selbst in Frankfurt am Main private Wachdienste engagiert, um die sich bildende Szene abzudrängen. Schließlich bietet das Umfeld von Fixerstuben ein ideales Terrain für Dealer. In der polizeilichen "Toleranzzone" treffen sie unbehelligt auf ihr Klientel.

Handel wird in Fixerstuben nicht toleriert. Ausserhalb der Fixerstuben gibt es durchaus Kontrollen von als Dealern verdächtigten. Die CDU verschweigt hier, dass die Frankfurter Drogenfahndung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist, zu den entschiedensten Befürwortern des Fixerstubenmodells gehört. Der Konsum in Fixerstuben schuf eine Alternative zur vorher existierenden offenen Drogenszene, die es Dealern ermöglichte, in der Menge unterzutauchen und die kaum zu kontrollieren war.

Nicht einmal der Besuch von Minderjährigen oder Schwangeren in Fixerstuben wird von dem nun beschlossenen Gesetz ausgeschlossen. In der Fixerstube in Hannover sind über ein Drittel der Besucher Methadonsubstituierte.

Fixerstuben sind kein neuer Weg in der Drogenpolitik, sondern ein veraltetes Konzept, das nur noch ordnungspolitisches Modell ist: die Süchtigen werden nun ghettoisiert und ruhiggestellt, damit sie keine öffentliche Belästigung mehr darstellen. Eine Heilung der Drogensucht wird auch nicht ansatzweise erreicht.

Ein Ausstieg aus der Heroinabhängigkeit setzt in den meisten Fällen einen psychischen Reifungsprozess voraus der Jahre dauert. Das ist der Grund für die hohen Rückfallraten bei abstinenzorientierten Therapien. Eine Substitution mit Methadon oder eine kontrollierte Originalstoffabgabe vermeidet die Schäden durch unhygienische Konsumbedingungen, Streckmittel und Beschaffungskriminalität. Jemand der an einer Überdosis stirbt hat keine Chance auf ein drogenfreies Leben mehr.

Wer Drogensucht als Krankheit betrachtet, darf Kranke nicht in dieser Weise aufgeben und sich selbst überlassen, sondern muss - wie auch die Sachverständigen aus dem Bereich abstinenzorientierter Therapien bei der Anhörung am 10. November 1999 betonten - die Krankheit behandeln.

Die Schweizer Heroinverschreibung ist eine tragbare Alternative zur Methadonverschreibung für einen bestimmten Konsumentenkreis. Die Ergebnisse sind durchwegs positiv. Das Verschreibungsprojekt wird in der Schweiz von einer breiten Koalition und der Bevölkerungsmehrheit unterstützt.
 
Sehen Sie dazu: Informationen zur heroingestützten Behandlung vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit.


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