J U G E N D P O L I T I K
Keine Freigabe illegaler Drogen
Im folgenden erscheint der Original CDU-Text in Schwarz und unsere Erwiderung in rot.
Alle
Ansätze von SPD und Grünen für eine Liberalisierung von Drogen
geben das Ziel der Drogenabstinenz auf. Forderungen nach Drogenfreigabe sind
aber keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Sie sind angetan,
Drogenkonsum zu fördern. Diesen Weg hält die CDU für
unverantwortlich.
Auch die CDU vertritt keine Drogenabstinenz, denn Alkohol und Nikotin, die zwei Drogen die gesamtgesellschaftlich am meisten Schaden anrichten werden hier vollkommen ignoriert. Auch wird hier Konsum und Missbrauch fälschlich gleichgesetzt. Es gibt keine Hinweise dafür dass das Cannabisverbot vor Sucht schützt, ist doch bei Cannabis im Gegensatz zu Heroin und Alkohol keine körperliche Abhängigkeit möglich.
Eine Legalisierung von Drogen hätte fatale Auswirkungen
vor allem auf Kinder und Jugendliche. Eine Drogenfreigabe würde den
Gruppendruck für Drogenkonsum erhöhen und insbesondere die
Schwächsten am stärksten gefährden.
Für diese Behauptung gibt es keine Beweise. Tatsächlich konsumieren nach offiziellen Untersuchungen für das deutsche und niederländische Gesundheitsministerium prozentual mehr Deutsche als Niederländer regelmässig Cannabis, das in der Niederlanden seit 24 Jahren entkriminalisiert ist. Gruppendruck beim Drogenkonsum entsteht zudem eher wo alle Menschen die selben Drogen konsumieren, d.h. bei Alkohol. Tatsache ist ausserdem dass Cannabis heute Schülern leichter zugänglich ist als Erwachsenen. In einem Schwarzmarkt wie er durch das Cannabisverbot entstanden ist gibt es prinzipiell keine Alterskontrolle zum Jugendschutz.
Der sog.
Haschischbeschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre
1994 hat bestätigt: Es gibt kein Recht auf Rausch.
Das
Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer zugleich aufgefordert,
für eine einheitliche Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung
des § 31 a BtMG (Absehen von der Verfolgung) zu sorgen. Doch
immer noch weisen die Richtlinien der Landesjustizverwaltungen eine erhebliche
Bandbreite im Hinblick auf eine noch zu tolerierende geringe Menge
des Besitzes von Cannabis-Produkten auf. Dies konterkariert jede auf
Glaubwürdigkeit zielende Drogenpolitik.
Das Bundesverfassungsgericht schrieb in seiner Urteilsbegründung, es sei "anerkannt, daß der Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen." (BVerfG 1994)
Wenn Cannabis dennoch im Gegensatz Alkohol verboten bleibt, wie soll da ein Verbot glaubwürdig sein können? Die Tatsache dass bereits ein Viertel aller jungen Deutschen Cannabis probieren beweist dass das Cannabisverbot keine Glaubwürdigkeit mehr hat.
Der
Bundesfachausschuß Innenpolitik der CDU hat sich in seinen 1997
vorgestellten Leitlinien für eine Anti-Drogen-Politik der
Zukunft sowie in seinen Leitsätzen Wege aus der Sucht
von 1998 ausdrücklich dem Standpunkt des Freistaates Bayern (6 Gramm) bei
der Definition der geringen Mengen zum Eigenverbrauch
angeschlossen.
Trotzdem hält aber die CDU an der generellen Ermittlungspflicht bei Cannabis selbst bei geringen Mengen fest. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in Zigtausenden von Fällen beschäftigt werden muss in denen sie ohnehin verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist, das Verfahren ohne Strafe einzustellen. Besitz geringer Mengen sollte nicht länger als Verbrechen behandelt werden. Eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes zu Cannabis ist deshalb überfällig.
Die SPD befindet
sich hierbei in einem eklatanten Widerspruch: In Schleswig-Holstein hat sie bei
ihrem Antrag für die Abgabe von Cannabis-Produkten in Apotheken 5 Gramm
als ihr zweckmäßig erscheinende Tagesdosis angegeben, während
sie im Zusammenhang mit dem § 31 a BtMG 30 Gramm als zu tolerierende
geringe Menge definiert.
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Bei der straffreien "geringen Menge" nach dem Karlsruher Urteil geht es (derzeit ohne legales System der Cannabisabgabe) rein um den straffreien Besitz einer kleinen Vorratsmenge zum persönlichen Konsum. Beim Apothekenmodell geht es dagegen um eine maximale tägliche Abgabehöchstgrenze in einem System der legalen Abgabe. Eine engere Grenze beim legalen Verkauf ist sinnvoll um Weitergabe von Cannabis an Jugendliche oder Wiederverkauf ins Ausland zu behindern. Im heutigen Schwarzmarkt bekommt jeder völlig unkontrolliert soviel wie er bezahlen kann, da wäre eine tägliche Abgabehöchstgrenze tatsächlich ein Fortschritt.
Gegen
Haschischabgabe durch Apotheken
Die SPD in
Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel der Abgabe einer begrenzten Menge
Haschisch per Bezugsschein an über 16jährige in Apotheken. Sie
hält an diesem Vorhaben auch nach der nicht erteilten Genehmigung für
den beantragten Modellversuch durch das Bundesinstitut für
Arzneimittel- und Medizinprodukte fest.
Das Betäubungsmittelgesetzt erlaubt die Abgabe von Cannabis zu Zwecken die im öffentlichen Interesse liegen. Die Verhinderung von unkontrollierten Schwarzmärkten liegt im öffentlichen Interesse, ebenso die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität die in diesen Schwarzmärkten Milliardengewinne macht.
Die SPD gibt vor, sie wolle mit ihrem
Modell die Trennung der Märkte von weichen und
harten Drogen erreichen. Tatsächlich ist jedoch die Trennung
der Märkte bereits gegeben. Statt dessen bestünde die Gefahr,
daß sich Dealer verstärkt in der Umgebung der Haschisch
führenden Apotheken aufhalten würden, da sie dort zu Recht
potentielle Kundschaft für weitere Drogen vermuten könnten. Damit
würden die Märkte von weichen und harten
Drogen eher zusammengeführt.
Ein Aufenthalt von Dealern vor Coffee Shops ist nicht wahrscheinlicher als ein Aufenthalt von Dealern vor Tabakläden oder Wirtshäusern. Die meisten Cannabiskonsumenten lehnen harte Drogen wie Heroin und Kokain strikt ab. Wenn sich Dealer harter Drogen tatsächlich verstärkt im Umfeld von Coffee Shops aufhalten würden wären sie auch durch Drogenfahnder wesentlich leichter aufzuspüren und zu verhaften als beim Verkauf in Privatwohnungen, wo derzeit die meisten Drogengeschäfte ablaufen.
Der staatliche
Verkauf von Drogen und damit die faktische Freigabe infolge der höheren
Verfügbarkeit hätte zur Folge, daß Haschisch jederzeit
erhältlich wäre. Dies würde den Anreiz des Ausprobierens
erhöhen.
Die Erfahrung aus den Niederlanden zeigt dass es dort weniger regelmässige Konsumenten gibt. Die gesicherte Verfügbarkeit von Cannabis im Laden bedeutet dass kein grosser Anreiz zur Anlegung privater Vorräte besteht, was den Konsum eher vermindert. Das Ausprobieren ist kaum mit Problemen verbunden. Diese Treten entweder durch Kriminalisierung auf oder bei psychischer Abhängigkeit bei einem kleinen Kreis von Problemkonsumenten mit existierenden psychischen Problemen. Personen mit psychischen Problemen brauchen keine Strafe sondern Hilfe. Kriminalisierung hält sie eher davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Apotheker, deren Beruf es ist, der Gesundheit des
Bürgers zu dienen, würden per Gesetz gezwungen, durch den Verkauf von
Drogen die Gesundheit Jugendlicher permanent zu gefährden. Auf diese Weise
würde auch die Glaubwürdigkeit von Apothekern im Rahmen der
Suchtprävention zerstört. Die CDU lehnt deshalb gemeinsam mit dem
Bundesverband deutscher Apotheker und der Bundesärztekammer diesen
Vorschlag zur Legalisierung von Haschisch entschieden ab.
Vom mässigen Konsum geringer Mengen von Cannabis gehen nach übereinstimmender Überzeugung von Experten eher geringere Risiken aus als von in Supermärkten verkauften alkoholischen Getränken. Cannabis war unter Bundeskanzler Adenauer (CDU) bis zum Jahr 1958 legal in deutschen Apotheken erhältlich. Heutzutage ist Haschisch im Schwarzmarkt oft mit Streckmitteln vermischt. Auch Schimmelbefall oder Spritzmittel bei Schwarzmarkt-Marihuana gefährden die Gesundheit der Konsumenten. Eine legale Abgabe würde die Herstellung lebensmittelrechtlichen Kontrollen unterwerfen und damit diese Risiken vermindern. Das gleiche gilt für die Möglichkeit, die Droge nur mit Beipackzettel zu verkaufen, den es auf dem Schwarzmarkt ebenfalls nicht gibt.
Gegen
Coffeeshops
Die sog.
Coffeeshops sind ein Modell aus den Niederlanden, das - wie auch das Modell des
Haschischverkaufs durch Apotheken - Cannabis-Produkte problemlos
zugänglich macht. Auch hier besteht, im Gegensatz zur Behauptung der SPD,
die Gefahr des Zusammenführens der Märkte, da Dealer, wie in den
Niederlanden beobachtet, die Nähe solcher Coffeeshops suchen, um dort auch
andere Drogen zu vertreiben. Auch dieses Modell führt zu einer allgemeinen
Verfügbarkeit von Cannabis, das entweder an Minderjährige direkt
verkauft, oder durch Dritte weitergegeben werden kann.
Nur beim legalen Verkauf ist die Überprüfung von Altersgrenzen möglich. Unkontrollierte Schwarzmärkte unterlaufen den Jugendschutz: Keine andere Altersgruppe hat heute so leicht Zugang zu Cannabis wie Minderjährige an Schulen. Wenn sich tatsächlich mehr Dealer harter Drogen vor Coffeeshops aufhalten würden dann könnte man sie dort relativ leicht überwachen. Die grosse Mehrheit der Coffeeshopbesucher hat ohnehin an harten Drogen keinerlei Interesse.
Entsprechende
Liberalisierungsvorschläge von SPD und Grünen verkennen zum einen,
daß weiche Drogen gesundheitsgefährdend sind und zum
zweiten, daß die meisten Drogenkarrieren mit diesen beginnen:
Ca. 90 % der Ecstasy-Konsumenten haben einer Studie der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung zufolge zuvor bereits Cannabis
konsumiert.
Ein noch höherer Prozentsatz hat vorher Alkohol und Nikotin konsumiert. Es ist ganz einfach so dass die meisten Konsumenten wenig gebräuchlicher Drogen vorher Erfahrungen mit weiter verbreiteten Drogen machen. Dennoch landen die meisten Alkohol- und Cannabiskonsumenten nicht bei harten Drogen.
Deshalb lehnt
die CDU die Einrichtung von Coffeeshops entschieden ab.
Die CDU hat keine stichhalten Argumente für die Ablehnung des Coffeeshopmodells. Die positiven steuerlichen Auswirkungen einer Cannabislegalisierung und die finanziellen Einbussen für kriminelle Händler werden von der CDU komplett ignoriert, genauso wie die positiven Realitäten in den Niederlanden nach insgesamt 24 Jahren offizieller Cannabistolerierung.
Staatlich
kontrollierte Heroinabgabe
Hier handelt es sich um ein komplett eigenständiges Thema zu Cannabis auf das wir nur kurz eingehen werden.
Die von SPD und
Grünen geforderte Heroinabgabe an Schwerstabhängige lehnt die
CDU aus mehreren Gründen ab: Eine gesundheitliche Stabilisierung kann ggf.
auch mittels Methadonvergabe erfolgen, das zudem von wesentlich längerer
Wirkungsdauer ist. Der nicht therapierbare Schwerstabhängige kann zudem
nicht klar definiert werden. Es besteht die Gefahr, daß erst kurzzeitig
Heroinabhängige Eingang in die Vergabepraxis suchen und finden.
Methadonprogramme verlieren dadurch zwangsläufig an Attraktivität.
Der Zwischenbericht des entsprechenden Versuchs, der in den vergangen drei
Jahren in der Schweiz unternommen wurde, bekräftigt diese ablehnende
Haltung: Die Verabreichung des Suchtstoffs verankert Süchtige noch mehr
in der Sucht. Die Betroffenen, die schon süchtig, aber noch nicht
schwerstabhängig sind, haben eher das Bestreben, die Bezugsberechtigung
für staatlich verabreichtes Heroin zu erlangen, anstatt gegen ihre Sucht
anzukämpfen.
Auf einer
Pressekonferenz am 4. März 1997 im Rahmen der Vorstellung des
Jahresberichts 1996 des Internationalen Drogenkontrollrates der Vereinten
Nationen (INCB) zog Ratspräsident Oskar Schröder folgendes Fazit:
Das Ergebnis einer Behandlung von ... Heroinabhängigen muß ein
drogenfreier Zustand sein. ... Aber wenn Sie Heroinabhängige mit Heroin
behandeln, so kann das letztlich nicht erfolgreich sein.
Unter der
Regierung Helmut Kohl hat das Bundesministerium für Gesundheit mehrere
wissenschaftlich begleitete und ausgewertete Therapiemodelle in meist
dreijährigen Erprobungsphasen gefördert, die gerade für
chronisch Abhängige geeignet sind und alle ohne Drogenabgabe auskommen.
Dabei wurden z.T. sehr gute Ergebnisse erzielt. Im Interesse der
Drogenabhängigen sollten daher insbesondere die rot-grün-regierten
Länder auf weitere Forderungen nach der Abgabe von Heroin verzichten und
statt dessen solche erfolgreichen Therapiemodelle regelmäßig
anbieten.
Kontrollierte Abgabe von Heroin ist kein Ersatz für abstinenzorientierte Therapie sondern eine Ergänzung dazu. Erfahrungsgemäss erweist sich ein gewisser Prozentsatz der Abhängigen als therapieresistent. Bei Rückfälligkeit drohen
Schäden durch Streckmittel und durch unhygienische Konsumbedingungen sowie das Risiko von Fehldosierungen. Kontrollierte Originalstoffabgabe ist für diesen Personenkreis eine Form der Überlebenshilfe: Wer an einer Fehldosierung von Strassenheroin stirbt der wird nie mehr ein heroinabstinentes Leben führen können...
Allein in den 5 Jahren von 1994 bis März 1999 wurden in der Schweiz 1522 Personen mit Heroin behandelt, ohne dass es auch nur einen einzigen überdosisbedingten Todesfall gegeben hätte. In Deutschland beträgt die Heroinsterblichkeit dagegen etwa 1 Prozent der Abhängigen pro Jahr. Bislang sind in der Schweiz die Daten von 443 Personen analysiert, die nach jeweils unterschiedlich langer Behandlungsdauer wieder aus der Herointherapie ausgetreten sind. Von den 443 untersuchten Fällen, wechselten 30% in eine abstinenzorientierte Behandlung, 37% in eine Methadonbehandlung. Die Übertritte in eine abstinenzorientierte Behandlung nehmen mit der Dauer der Behandlung zu, die Behandlungsabbrüche nehmen hingegen ab. Originalstoffabgabe verringert ausserdem die Beschaffungskriminalität, die Prostitution und den Drogenhandel zur Finanzierung des eigenen Konsums. Die Auswertung der Erfahrungen der Schweiz ergab eine volkswirtschaftliche Nutzen von SFR 45,- pro Patiententag.
Eine sehr informative Übersicht zum Thema "heroingestützte Behandlung" ist auf der Website des Schweizer Bundesamts für Gesundheit zu finden:
http://www.admin.ch/bag/sucht/therp-hr/d/hegebed.htm
Fixerstuben
Hier handelt es sich um ein komplett eigenständiges Thema zu Cannabis.
SPD und
Grüne fordern seit langem die Legalisierung von Fixerstuben. Nunmehr hat
die rot-grüne Koalition, trotz der vernichtenden Kritik fast aller
Sachverständigen (selbst der von SPD und Grünen benannten) in der
Anhörung vom 10. November 1999 ihr Gesetz zur Legalisierung von
Fixerstuben praktisch unverändert gegen die Stimmen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzt.
Damit hat die
rot-grüne Koalition einen weiteren Schritt weg von therapeutischen und
präventiven Maßnahmen gegen Drogenabhängigkeit hin zu
suchterhaltenden Maßnahmen getan.
Fixerstuben sind ein pragmatisches, ideologiefreies Angebot zur Überlebenshilfe.
Es ist eine Tatsache dass Fixerstuben das Risiko von tödlichen Überdosen drastisch reduzieren. Nach einer versehentlichen Fehldosierung von Heroin verabreichte Gegenmittel könnten in den meisten Fällen Leben retten, wenn der Konsum aus Angst vor Strafverfolgung nicht so oft an isolierten Orten (allein zu Hause, öffentliche Toiletten, usw.) erfolgen würde. Wegen der guten Erfahrungen mit Fixerstuben unterstützt auch die Frankfurter CDU diese Einrichtungen. Fixerstuben sind, genauso wie Spritzentauschprojekte, eine Anlaufstelle für Heroinabhängige über die sie mit Therapieangeboten in Berührung kommen.
Bereits die
hohen Kosten von mindestens 600.000 DM pro Fixerstube und Jahr werden absehbar
zu drastischen Einschnitten in anderen Bereichen der kommunalen Drogenhilfe
führen. Zudem sind die Drogentotenzahlen von 1997 auf 1998 in Städten
mit Fixerstuben überproportional gestiegen: in Frankfurt am Main um 41
Prozent, in Hamburg um 37 Prozent. Auch dies spricht nicht für
Fixerstuben.
Von 1999 auf 2000 nahm in München, wo es keine Fixerstuben gibt, die Anzahl der Drogentoten um 45 Prozent zu. Die CDU verschweigt auch dass die Heroinsterblichkeit seit Einführung der Fixerstuben in Frankfurt Anfang der 90er Jahre drastisch gefallen ist und dass es in diesen Einrichtungen selbst bisher keine überdosisbedingten Todesfälle gegeben hat. Die von der CDU genannten Kosten sind gerade mal soviel, wie die Inhaftierung von 0,01 Prozent der Heroinabhängigen in Deutschland kosten würde.
Trotzdem
konzentriert die rot-grüne Koalition ihre Drogenpolitik auf dieses
veraltete Modell: Den reinen Heroinabhängigen, für den diese
Einrichtungen ursprünglich gedacht waren, gibt es heute praktisch nicht
mehr. Polytoxikomane Konsummuster sind die Regel.
Offensichtlich
geht es der SPD-geführten Bundesregierung nicht mehr um gesundheitliche
Verbesserungen für "Schwerstabhängige": Die
Einschränkung auf intravenösen Drogenkonsum wurde ersatzlos aus dem
Gesetzentwurf gestrichen. Nach dem Willen der rot-grünen Koalition
könnten in Drogenkonsumräumen nun beliebige Drogen gespritzt,
geschnieft, geschluckt oder geraucht werden: ein verhängnisvolles Signal
für Einstiegsgefährdete.
Im Umfeld der
Fixerstuben werden selbst in Frankfurt am Main private Wachdienste engagiert,
um die sich bildende Szene abzudrängen. Schließlich bietet das
Umfeld von Fixerstuben ein ideales Terrain für Dealer. In der
polizeilichen "Toleranzzone" treffen sie unbehelligt auf ihr
Klientel.
Handel wird in Fixerstuben nicht toleriert. Ausserhalb der Fixerstuben gibt es durchaus Kontrollen von als Dealern verdächtigten. Die CDU verschweigt hier, dass die Frankfurter Drogenfahndung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist, zu den entschiedensten Befürwortern des Fixerstubenmodells gehört. Der Konsum in Fixerstuben schuf eine Alternative zur vorher existierenden offenen Drogenszene, die es Dealern ermöglichte, in der Menge unterzutauchen und die kaum zu kontrollieren war.
Nicht einmal der
Besuch von Minderjährigen oder Schwangeren in Fixerstuben wird von dem nun
beschlossenen Gesetz ausgeschlossen. In der Fixerstube in Hannover sind
über ein Drittel der Besucher Methadonsubstituierte.
Fixerstuben
sind kein neuer Weg in der Drogenpolitik, sondern ein veraltetes Konzept, das
nur noch ordnungspolitisches Modell ist: die Süchtigen werden nun
ghettoisiert und ruhiggestellt, damit sie keine öffentliche
Belästigung mehr darstellen. Eine Heilung der Drogensucht wird auch nicht
ansatzweise erreicht.
Ein Ausstieg aus der Heroinabhängigkeit setzt in den meisten Fällen einen psychischen Reifungsprozess voraus der Jahre dauert. Das ist der Grund für die hohen Rückfallraten bei abstinenzorientierten Therapien. Eine Substitution mit Methadon oder eine kontrollierte Originalstoffabgabe vermeidet die Schäden durch unhygienische Konsumbedingungen, Streckmittel und Beschaffungskriminalität. Jemand der an einer Überdosis stirbt hat keine Chance auf ein drogenfreies Leben mehr.
Wer Drogensucht
als Krankheit betrachtet, darf Kranke nicht in dieser Weise aufgeben und sich
selbst überlassen, sondern muss - wie auch die Sachverständigen aus
dem Bereich abstinenzorientierter Therapien bei der Anhörung am 10.
November 1999 betonten - die Krankheit behandeln.
Die Schweizer Heroinverschreibung ist eine tragbare Alternative zur Methadonverschreibung für einen bestimmten Konsumentenkreis. Die Ergebnisse sind durchwegs positiv. Das Verschreibungsprojekt wird in der Schweiz von einer breiten Koalition und der Bevölkerungsmehrheit unterstützt.
Sehen Sie dazu: Informationen zur heroingestützten Behandlung vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit.
© CDU-Bundesgeschäftsstelle
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