Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Drogenkriminalität

Im folgenden erscheint der Original CDU-Text in Schwarz und unsere Erwiderung in rot.

Eine zentrale wirtschaftliche Basis des Organisierten Verbrechens, dessen Triebfeder ein menschenverachtendes Gewinnstreben ist, stellt die Rauschgiftkriminalität dar.

Die Gewinne des Organisierten Verbrechens im Drogenhandel werden erst durch das Verbot des legalen Handels ermöglicht. Weil niemand Cannabis in legalen Geschäften kaufen kann entsteht ein riesige Marktlücke die von Kriminellen ausgenutzt wird. Verbotsbedingte hohe Schwarzmarktpreise machen diesen Markt erst profitabel.

Die Zahl der Drogentoten ist nach dem Anstieg im Jahre 1996 (1.712 Tote) und dem leichten Absinken im Jahre 1997 (1.501 Tote) im Jahre 1998 auf 1.674 erneut gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Drogentoten nur sehr bedingt für eine Einschätzung der Rauschgiftsituation geeignet. Besorgniserregend ist nach wie vor der Anstieg von Erstkonsumenten synthetischer Drogen.

Die Todesfälle bei bestimmten illegalen Drogen (zu denen Cannabis nicht beiträgt) zeigen wie unglaubwürdig die Drogenpolitik geworden ist: Die Warnungen vor Heroin werden teilweise nicht ernstgenommen weil vorher nicht genug zwischen verschiedenen Drogen differenziert wurde. Eine verantwortungsbewusste Politik würde die Märkte trennen und durch einen angemesseneren gesetzlichen Status von weichen Drogen wie Cannabis die Warnungen vor harten Drogen glaubwürdiger machen.

Die Zahl der polizeilich erstmals auffälligen Konsumenten harter Drogen stieg im Jahr 1997 insgesamt um 20 Prozent von 17.197 (1996) auf 20.594 Personen und 1998 um 1,7 Prozent auf 20.943 Personen. Die höchste Steigerungsrate ist mit 20,2 Prozent bei den Amphetamin-Konsumenten zu verzeichnen, gefolgt von Kokain-Konsumenten mit einem Zuwachs von 10,6 Prozent. Nach wie vor bereitet der zunehmende Ecstasykonsum Jugendlicher und junger Erwachsener die größte Sorge. Im Jahr 1996 starben 20 Personen, 1997 9 Personen und 1998 17 Personen im Zusammenhang mit Ecstasykonsum.

Damit bestätigen die letzten Rauschgiftbilanzen die hohe Steigerungsrate bei der Nachfrage von synthetischen Drogen, deren Wirkungen und Gefahren immer noch nicht hinreichend erforscht sind. Außerdem ist nach wie vor ein enormer Zufuhrdruck für Cannabis-Produkte zu verzeichnen. Die CDU hält deshalb unverrückt an ihrer Forderung fest: Keine Entkriminalisierung sog. weicher Drogen!

Die Probleme bei harten Drogen und die Zahl der Todesfälle führen vor Augen dass die derzeitige Strategie nicht funktioniert. Hier versucht die CDU, mit dem Scheitern gegenwärtigen Drogenpolitik das Festhalten an der gescheiterten Strategie zu begründen. Das ist völlig unlogisch. In den Niederlanden wurde Cannabis schon 1976 entkriminalisiert. Regelmässiger Cannabiskonsum ist dort weniger häufig als in Westdeutschland. Die Heroinsterblichkeit beträgt nur einen Bruchteil der deutschen Rate.

Die durch den illegalen Drogenhandel erzielten Verbrechensgewinne und die durch die Beschaffungskriminalität verursachten materiellen Schäden gehen in die Milliarden. Das Drogenproblem stellt daher eine ernste Bedrohung unserer Gesellschaftsordnung dar.

Die von der CDU angesprochenen Milliardenschäden sind eine Folge der gescheiterten Verbotspolitik. Eine effektive Durchsetzung der Verbote wird seit Jahrzehnten mit immer geringeren Erfolgen versucht. Die Verbote fördern nur den Schwarzmarkt. Gäbe es legale Vertriebskanäle dann würden Milliarden von Steuereinnahmen in die Staatskasten fliessen statt kriminelle Vereinigungen zu bereichern.

Die Freigabe von sogenannten "weichen Drogen" lehnt die CDU entschieden ab. Sie ist geeignet, die großen Gefahren des Drogenkonsums zu verharmlosen, die Hemmschwelle bei potentiellen Drogenkonsumenten herabzusetzen und die gesamte Prävention unglaubwürdig werden zu lassen.

Hier handelt es sich um unbewiesene Behauptungen. Tatsächlich waren 1997 2,8 Prozent der Deutschen und 3,0 Prozent der Westdeutschen regelmässige Cannabiskonsumenten aber nur 2,5 Prozent der Niederländer. Die Trennung der Drogenmärkte in den Niederlanden hat zu einer Reduzierung der Probleme mit harten Drogen beigetragen.

Die "großen Gefahren des Drogenkonsums" betreffen nicht alle illegalen Drogen gleichfalls. Ausser legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin geht es dabei vor allem um illegale harte Drogen wie Heroin, Kokain und Amphetamine. Die Kriminalisierung von Cannabis verringert die Hemmschwelle zu harten Drogen. Das macht Schäden durch harte Drogen wahrscheinlicher. Die Cannabiskriminalisierung fördert die Verharmlosung legaler Drogen wie Alkohol und Nikotin und vergrössert dadurch die Schäden durch legale Drogen.

Die psychologische Folge wäre, daß besonders schutzwürdige Gruppen der Gesellschaft - wie z.B. labile Kinder, kurzfristig enttäuschte Jugendliche und willensschwache Erwachsene - leichter Zugang zu Drogen fänden.

Gerade diese Gruppen werden mit der heutigen Politik nicht geschützt. Auf dem Schwarzmarkt gibt es keine Alterskontrollen. Tatsächlich haben Jugendliche heute leichter Zugang zu Cannabis als die meisten Erwachsenen. Nur eine legale Abgabe an Erwachsenen kann den Schwarzmarkt soweit reduzieren dass Jugendlichen der Zugang zu Cannabis zumindest erschwert würde. Die dabei anfallenden Steuern auf Verkäufe an Erwachsene würden wertvolle Mittel zum Jugendschutz und für Therapieangebote bei Problemkonsumenten bereitstellen.

Es ist schließlich sicherzustellen, daß die Anforderungen an eine "geringe Menge" nach der sog. "Haschisch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes" bundesweit vereinheitlicht werden.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte am 9. März 1994 beschlossen, daß die Strafbarkeit unerlaubten Umgangs mit Haschisch und anderen Cannabisprodukten kein verfassungsrechtlich verbürgtes Freiheitsrecht verletzt. Es fordert aber den zuständigen Gesetzgeber auf sicherzustellen, daß die gem. § 31 a BtMG neu bestehende Möglichkeit des Absehens von Strafverfolgung einheitlich praktiziert wird, indem die "geringe Menge" im Sinne des § 31 a BtMG einheitlich bestimmt wird.

Dass Bundesverfassungsgericht hat gleichzeitig festgestellt dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen von Cannabis für den Eigengebrauch gegen das Übermassverbot des Grundgesetzes verstösst. Trotzdem hält aber die CDU an der generellen Ermittlungspflicht bei Cannabis selbst bei geringen Mengen fest. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in Zigtausenden von Fällen beschäftigt werden muss in denen sie ohnehin verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist, das Verfahren ohne Strafe einzustellen. Besitz geringer Mengen sollte nicht länger als Verbrechen behandelt werden. Eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes zu Cannabis ist deshalb überfällig.


 © CDU-Bundesgeschäftsstelle