R E C H T S P O L I T I K
Drogenkriminalität
Im folgenden erscheint der Original CDU-Text in Schwarz und unsere Erwiderung in rot.
Eine zentrale
wirtschaftliche Basis des Organisierten Verbrechens, dessen Triebfeder ein
menschenverachtendes Gewinnstreben ist, stellt die Rauschgiftkriminalität
dar.
Die Gewinne des Organisierten Verbrechens im Drogenhandel werden erst durch das Verbot des legalen Handels ermöglicht. Weil niemand Cannabis in legalen Geschäften kaufen kann entsteht ein riesige Marktlücke die von Kriminellen ausgenutzt wird. Verbotsbedingte hohe Schwarzmarktpreise machen diesen Markt erst profitabel.
Die Zahl der Drogentoten ist nach dem Anstieg im Jahre 1996 (1.712 Tote)
und dem leichten Absinken im Jahre 1997 (1.501 Tote) im Jahre 1998 auf 1.674
erneut gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Drogentoten nur sehr bedingt
für eine Einschätzung der Rauschgiftsituation geeignet.
Besorgniserregend ist nach wie vor der Anstieg von Erstkonsumenten
synthetischer Drogen.
Die Todesfälle bei bestimmten illegalen Drogen (zu denen Cannabis nicht beiträgt) zeigen wie unglaubwürdig die Drogenpolitik geworden ist: Die Warnungen vor Heroin werden teilweise nicht ernstgenommen weil vorher nicht genug zwischen verschiedenen Drogen differenziert wurde. Eine verantwortungsbewusste Politik würde die Märkte trennen und durch einen angemesseneren gesetzlichen Status von weichen Drogen wie Cannabis die Warnungen vor harten Drogen glaubwürdiger machen.
Die Zahl der
polizeilich erstmals auffälligen Konsumenten harter Drogen stieg im Jahr
1997 insgesamt um 20 Prozent von 17.197 (1996) auf 20.594 Personen und 1998 um
1,7 Prozent auf 20.943 Personen. Die höchste Steigerungsrate ist mit 20,2
Prozent bei den Amphetamin-Konsumenten zu verzeichnen, gefolgt von
Kokain-Konsumenten mit einem Zuwachs von 10,6 Prozent. Nach wie vor bereitet
der zunehmende Ecstasykonsum Jugendlicher und junger Erwachsener die
größte Sorge. Im Jahr 1996 starben 20 Personen, 1997 9 Personen und
1998 17 Personen im Zusammenhang mit Ecstasykonsum.
Damit
bestätigen die letzten Rauschgiftbilanzen die hohe Steigerungsrate bei der
Nachfrage von synthetischen Drogen, deren Wirkungen und Gefahren immer noch
nicht hinreichend erforscht sind. Außerdem ist nach wie vor ein enormer
Zufuhrdruck für Cannabis-Produkte zu verzeichnen. Die CDU hält
deshalb unverrückt an ihrer Forderung fest: Keine Entkriminalisierung sog.
weicher Drogen!
Die Probleme bei harten Drogen und die Zahl der Todesfälle führen vor Augen dass die derzeitige Strategie nicht funktioniert. Hier versucht die CDU, mit dem Scheitern gegenwärtigen Drogenpolitik das Festhalten an der gescheiterten Strategie zu begründen. Das ist völlig unlogisch. In den Niederlanden wurde Cannabis schon 1976 entkriminalisiert. Regelmässiger Cannabiskonsum ist dort weniger häufig als in Westdeutschland. Die Heroinsterblichkeit beträgt nur einen Bruchteil der deutschen Rate.
Die durch den
illegalen Drogenhandel erzielten Verbrechensgewinne und die durch die
Beschaffungskriminalität verursachten materiellen Schäden gehen in
die Milliarden. Das Drogenproblem stellt daher eine ernste Bedrohung unserer
Gesellschaftsordnung dar.
Die von der CDU angesprochenen Milliardenschäden sind eine Folge der gescheiterten Verbotspolitik. Eine effektive Durchsetzung der Verbote wird seit Jahrzehnten mit immer geringeren Erfolgen versucht. Die Verbote fördern nur den Schwarzmarkt. Gäbe es legale Vertriebskanäle dann würden Milliarden von Steuereinnahmen in die Staatskasten fliessen statt kriminelle Vereinigungen zu bereichern.
Die Freigabe von
sogenannten "weichen Drogen" lehnt die CDU entschieden ab. Sie ist
geeignet, die großen Gefahren des Drogenkonsums zu verharmlosen, die
Hemmschwelle bei potentiellen Drogenkonsumenten herabzusetzen und die gesamte
Prävention unglaubwürdig werden zu lassen.
Hier handelt es sich um unbewiesene Behauptungen. Tatsächlich waren 1997 2,8 Prozent der Deutschen und 3,0 Prozent der Westdeutschen regelmässige Cannabiskonsumenten aber nur 2,5 Prozent der Niederländer. Die Trennung der Drogenmärkte in den Niederlanden hat zu einer Reduzierung der Probleme mit harten Drogen beigetragen.
Die "großen Gefahren des Drogenkonsums" betreffen nicht alle illegalen Drogen gleichfalls. Ausser legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin geht es dabei vor allem um illegale harte Drogen wie Heroin, Kokain und Amphetamine. Die Kriminalisierung von Cannabis verringert die Hemmschwelle zu harten Drogen. Das macht Schäden durch harte Drogen wahrscheinlicher. Die Cannabiskriminalisierung fördert die Verharmlosung legaler Drogen wie Alkohol und Nikotin und vergrössert dadurch die Schäden durch legale Drogen.
Die
psychologische Folge wäre, daß besonders schutzwürdige Gruppen
der Gesellschaft - wie z.B. labile Kinder, kurzfristig enttäuschte
Jugendliche und willensschwache Erwachsene - leichter Zugang zu Drogen
fänden.
Gerade diese Gruppen werden mit der heutigen Politik nicht geschützt. Auf dem Schwarzmarkt gibt es keine Alterskontrollen. Tatsächlich haben Jugendliche heute leichter Zugang zu Cannabis als die meisten Erwachsenen. Nur eine legale Abgabe an Erwachsenen kann den Schwarzmarkt soweit reduzieren dass Jugendlichen der Zugang zu Cannabis zumindest erschwert würde. Die dabei anfallenden Steuern auf Verkäufe an Erwachsene würden wertvolle Mittel zum Jugendschutz und für Therapieangebote bei Problemkonsumenten bereitstellen.
Es ist
schließlich sicherzustellen, daß die Anforderungen an eine
"geringe Menge" nach der sog. "Haschisch-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes" bundesweit vereinheitlicht werden.
Der Zweite Senat
des Bundesverfassungsgerichts hatte am 9. März 1994 beschlossen, daß
die Strafbarkeit unerlaubten Umgangs mit Haschisch und anderen
Cannabisprodukten kein verfassungsrechtlich verbürgtes Freiheitsrecht
verletzt. Es fordert aber den zuständigen Gesetzgeber auf sicherzustellen,
daß die gem. § 31 a BtMG neu bestehende Möglichkeit des
Absehens von Strafverfolgung einheitlich praktiziert wird, indem die
"geringe Menge" im Sinne des § 31 a BtMG einheitlich bestimmt
wird.
Dass Bundesverfassungsgericht hat gleichzeitig festgestellt dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen von Cannabis für den Eigengebrauch gegen das Übermassverbot des Grundgesetzes verstösst. Trotzdem hält aber die CDU an der generellen Ermittlungspflicht bei Cannabis selbst bei geringen Mengen fest. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in Zigtausenden von Fällen beschäftigt werden muss in denen sie ohnehin verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist, das Verfahren ohne Strafe einzustellen. Besitz geringer Mengen sollte nicht länger als Verbrechen behandelt werden. Eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes zu Cannabis ist deshalb überfällig.
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