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Cannabisbericht

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF)

Bundesamt für Gesundheit: Bern (1999).

http://www.admin.ch/bag/sucht/drog-pol/drogen/d/revbetmg/cannabisd.htm

Bestelladresse:
Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale
CH-3000 Bern
Tel. ++41 (0)31 325 50 50
Fax ++41(0)31 325 50 58

Bestell-Nr. 311.821.d

Zusammenfassung

Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) ist eine durch den Bundesrat gewählte ausserparlamentarische Kommission. Ihre Mitglieder sind Fachpersonen aus den verschiedenen Bereichen, die beruflich mit Teilaspekten des Drogenproblems konfrontiert sind. Die Kommission berät den Bundesrat in grundsätzlichen Fragen der Drogenpolitik. Mit der Verfassung eines Cannabisberichtes hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt, die Cannabissituation in der Schweiz darzustellen und aus der Situationsanalyse Empfehlungen für eine zukünftige Politik, insbesondere im Hinblick auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, abzuleiten.

Verschiedene Umstände lassen die Kommission zum Schluss kommen, dass eine Neubewertung der Stellung von Cannabis erforderlich ist - sowohl im Hinblick auf seine Rolle als Freizeitdroge wie auch hinsichtlich einer möglichen medizinischen Verwendung. Mit der medizinischen Anwendung befasst sich der Bericht nur am Rande; aufgrund der internationalen medizinischen Fachliteratur wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für kontrollierte Forschungsprojekte im Bereich der therapeutischen Anwendung von Cannabis in der Schweiz empfohlen.

Was den Bereich des Konsums von Cannabis als Genussmittel anbelangt, hat sich die Situation in der Schweiz in den letzten Jahren zunehmend verändert. Dabei stehen nicht in erster Linie neue Erkenntnisse über die Wirkungen von Cannabis im Vordergrund. Bereits Bekanntes wurde durch neuere Forschung höchstens bestätigt. Vielmehr ist es die Bedeutung und Wahrnehmung von Cannabis in der Gesellschaft, die einen erheblichen Wandel durchgemacht hat. So haben veränderte Konsumgewohnheiten Cannabis zu einem Genussmittel werden lassen, das von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung ohne Unrechtsbewusstsein und weit entfernt vom Bereich der sogenannten harten Drogen konsumiert wird. Dadurch haben sich zunehmende Ungereimtheiten zwischen der Rechtslage betreffend Konsum, Beschaffung und Erhältlichkeit auf der einen und den Problemen bei Umsetzung des geltenden Rechts auf der anderen Seite ergeben.

Die Vergangenheit hat mit aller Klarheit gezeigt, dass diese Entwicklung mit einer Prohibitionspolitik nicht aufzuhalten ist. Vielmehr führt sie, mit bedingt durch eine je nach Kanton unterschiedlich gehandhabten Verfolgung des Konsums und des Kleinhandels mit Cannabis, zu einem zunehmenden Verlust an Glaubwürdigkeit der staatlichen Drogenpolitik. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eingehend geprüft, inwieweit eine Anpassung der Rechtslage für den Umgang mit Cannabisprodukten vertretbar wäre. Sie ist zum Schluss gelangt, dass der Konsum von Cannabis - wie der Gebrauch jeder auf das zentrale Nervensystem wirkenden Substanz - mit gewissen Risiken verbunden sein kann, dass aber keine gesicherten Erkenntnisse vorhanden sind, die auf eine alarmierende Toxizität schliessen lassen.

Zudem stellt sie fest, dass Cannabis von Konsumwilligen heute überall und problemlos und in der weit überwiegenden Zahl der Fälle ohne ein Sanktionsrisiko erhältlich ist - eine Tatsache, die bei der Prüfung von Modellen legaler Erhältlichkeit immer wieder zu beachten ist.

Der Cannabisbericht zeigt nach dieser Situationsanalyse für die Schweiz die Optionen auf, die bei einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes in Betracht gezogen werden können. Da für eine politische Entscheidung der Stellenwert internationaler Konventionen (insbesondere der durch die Schweiz ratifizierten "Single Convention on Narcotic Drugs" von 1961) von grosser Bedeutung ist, wird unterschieden zwischen Optionen, die im Rahmen dieser Konvention verwirklicht werden können und solchen, die diesen Rahmen sprengen. Für alle Optionen werden die mutmasslichen Auswirkungen hinsichtlich Konsumbereitschaft, Konsumgewohnheiten, Auswirkungen auf den illegalen Cannabismarkt und auf den notwendigen Regelungsbedarf aufgezeigt. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit der Beurteilung, inwieweit die verschiedenen Optionen einer Reihe von Zielen der Cannabispolitik gerecht werden können. Als übergeordnetes Ziel einer zukünftigen Cannabispolitik wird dabei die Schaffung von Rahmenbedingungen postuliert, die gewährleisten, dass unerwünschte Auswirkungen des Cannabisgebrauchs sowohl für den Konsumenten wie auch für die Gesellschaft soweit wie möglich verhindert werden.

Als Lösung, die innerhalb des internationalen Einheitsübereinkommens von 1961 verwirklicht werden kann, empfiehlt die Kommission eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes, welche die Straflosigkeit des Cannabiskonsums wie auch der Beschaffungshandlungen zum eigenen Gebrauch beinhaltet. Zudem müsste im Betäubungsmittelgesetz die Grundlage für eine Opportunitätsregelung geschaffen werden, die es Polizei und Justiz gestattet, unter klar definierten Rahmenbedingungen von der Verfolgung des Kleinhandels, einschliesslich des gewerblich betriebenen, abzusehen.

Als weiterer Lösungsansatz, der jedoch mit den internationalen Abkommen nicht mehr vereinbar wäre, wird die Ausarbeitung eines Modells mit lizenziertem Handel und definierten Kriterien für die Bezugsbewilligung vorgeschlagen. Ein solches Modell würde einen legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen, aber nicht im Sinne eines freien Handels, sondern mit klaren Regulierungen. Deren Dichte muss dabei hoch genug sein, um den gesundheitspolitischen Zielen der Cannabispolitik gerecht zu werden. Sie hat dort ihre Grenzen, wo sie infolge Überregulierung das Weiterbestehen eines Schwarzmarktes fördern würde. Konkret müssten auf der Seite des Handels fachliche Anforderungen, Abgabe- und Produktevorschriften, ein Werbeverbot, die Besteuerung sowie allenfalls eine Preisbindung sichergestellt sein. Auf der Konsumentenseite müsste eine Altersbeschränkung vorgesehen werden. Gleichzeitig wäre, um einem Drogentourismus vorzubeugen, ein Wohnortsnachweis unumgänglich.

Die Kommission gibt aus fachlicher Sicht dem Lizenzierungsmodell den Vorzug, da es saubere und durchsetzbare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Cannabis schafft. Sie ist der Meinung, dass damit mehr Glaubwürdigkeit geschaffen wird als mit einem Modell, das letztlich das Spannungsfeld zwischen einem grundsätzlich verbotenen Handel und dessen beschränkte praktische Tolerierung nicht aufzulösen vermag. Welchen Weg der Gesetzgeber bezüglich einer zukünftigen Cannabispolitik einschlägt, muss unter den gegebenen Umständen letztlich politisch und nicht fachlich entschieden werden.

Der ausführliche Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen wird voraussichtlich Mitte Mai [1999] veröffentlicht.


Hier geht es zu unserer Sammlung von Studien, hier zu unserer Übersicht zur Cannabissituation in der Schweiz.