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Fahrerlaubnisreform im Bundesrat: Nickels bedauert
vertane Chance
NR. 364 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 26. Juni 2002
Fahrerlaubnisreform im Bundesrat: Nickels bedauert
vertane Chance
Heute steht im Verkehrsausschuss des Bundesrates die Novellierung der
Fahrerlaubnisverordnung auf der Tagesordnung. Dazu erklärt die Koordinatorin
der AG Drogenpolitik, Christa Nickels:
Es sieht nicht so aus, als würde die anstehende Novellierung der
Fahrerlaubnisverordnung im Bundesrat genutzt, um endlich die
Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsrecht zu
beenden. Trotz jahrelangen Bemühungen ist es uns nicht gelungen, unseren
großen Koalitionspartner davon zu überzeugen, das Kuckucksei zu entfernen,
das die Regierung Kohl uns ins Nest gelegt hat: den § 14 Fahrerlaubnisverordnung, durch den bereits der bloße Besitz von Cannabis - selbst ohne jeden Bezug zum Fahren - zum Verlust des Führerscheins führen kann. Die Absurdität dieser Regelung wird offenkundig, wenn man sie auf andere, legale Drogen übertragen würde: Dann nämlich würde der Flachmann im Handschuhfach bereits ausreichen, um die Fahreignung anzuzweifeln.
Das Bundesratsverfahren wäre die letzte Möglichkeit gewesen, diesen Paragrafen noch in dieser Legislatur zu streichen, der zur Sicherheit im Straßenverkehr nichts beiträgt, aber in manchen Bundesländern gezielt als Ersatz-Sanktionsmittel gegen Cannabiskonsumenten verwendet wird. Ich bedaure diese vertane Chance.
Wir werden auf jeden Fall an diesem Thema dranbleiben - und ich kann nur
hoffen, dass die Briefe der Betroffenen demnächst nicht nur auf den
Schreibtischen der Drogenbeauftragten landen, sondern auch auf den
Schreibtischen der zuständigen VerkehrspolitikerInnen und -ministerien.
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