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Fahrerlaubnisreform im Bundesrat: Nickels bedauert vertane Chance

NR. 364 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 26. Juni 2002

Fahrerlaubnisreform im Bundesrat: Nickels bedauert vertane Chance

Heute steht im Verkehrsausschuss des Bundesrates die Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung auf der Tagesordnung. Dazu erklärt die Koordinatorin der AG Drogenpolitik, Christa Nickels:

Es sieht nicht so aus, als würde die anstehende Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung im Bundesrat genutzt, um endlich die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsrecht zu beenden. Trotz jahrelangen Bemühungen ist es uns nicht gelungen, unseren großen Koalitionspartner davon zu überzeugen, das Kuckucksei zu entfernen, das die Regierung Kohl uns ins Nest gelegt hat: den § 14 Fahrerlaubnisverordnung, durch den bereits der bloße Besitz von Cannabis - selbst ohne jeden Bezug zum Fahren - zum Verlust des Führerscheins führen kann. Die Absurdität dieser Regelung wird offenkundig, wenn man sie auf andere, legale Drogen übertragen würde: Dann nämlich würde der Flachmann im Handschuhfach bereits ausreichen, um die Fahreignung anzuzweifeln.

Das Bundesratsverfahren wäre die letzte Möglichkeit gewesen, diesen Paragrafen noch in dieser Legislatur zu streichen, der zur Sicherheit im Straßenverkehr nichts beiträgt, aber in manchen Bundesländern gezielt als Ersatz-Sanktionsmittel gegen Cannabiskonsumenten verwendet wird. Ich bedaure diese vertane Chance.

Wir werden auf jeden Fall an diesem Thema dranbleiben - und ich kann nur hoffen, dass die Briefe der Betroffenen demnächst nicht nur auf den Schreibtischen der Drogenbeauftragten landen, sondern auch auf den Schreibtischen der zuständigen VerkehrspolitikerInnen und -ministerien.