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Deutscher Hanf Verband zur FührerscheinentscheidungPressemitteilung des Deutschen Hanf Verbands:
Pressemitteilung
12.07.2002
Gleichstellung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr
Das BVG hat heute in seinem Urteil gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
wegen Cannabis-besitz klargemacht, dass die Fahreignung von Cannabiskonsumenten
nicht allein aufgrund von Konsum und Besitz von Cannabis überprüft werden darf.
Dazu Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes: "Wir fordern den
Bundesverkehrsminister Bodewig auf, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes
sofort umzusetzen. Ab heute muss die Überprüfung der Fahreingnung von
Cannabiskonsumen-ten gestoppt werden, solange keine konkreten Hinweise auf eine
Verkehrsgefährdung vorliegen. Die Fahrerlaubnisverordnung muss schnellstmöglich
entsprechend geändert werden."
Das BVG hat außerdem den Einfluss von Cannabiskonsum auf das Fahrverhalten
beleuchtet und zitiert dazu aus dem Gutachten von Prof. Dr. Krüger unter anderem:
"Lege man einen "normalen" Cannabiskonsum zu Grunde (ein bis zwei "Joints",
Wartezeit von etwa zwei Stunden bis zum Fahrtantritt), liege das
drogenkonsumbedingte Unfallrisiko höchstens im Bereich des Risikos von
Alkoholisierungen zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration."
Dazu Wurth: "Um eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im
Straßenverkehr zu errechen und um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten,
reicht es aus, niedrige Blutkonzentrationsgrenzwerte festzulegen. Wir fordern
den Bundesverkehrsminister auf, die technischen Voraussetzungen für eine
Grenzwertregelung zu klären und Grenzwerte festzulegen, die einerseits die
Verkehrssicherheit gewährleisten und andererseits die Diskriminierung von
Cannabiskonsumenten beendet."
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