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Stoiber: Lübecker Entscheidung "bestürzend"Bayrisches Staatsministerium des Inneren (96/92) 27.Februar 1992 Fernschriftlich voraus ! Stoiber: Entscheidung des Landgerichts Lübeck zu Cannabis-Freigabe bestürzend Innenminister Dr. Edmund Stoiber hält die Entscheidung des Landgerichts Lübeck, das die Strafbarkeit des Handels und Konsums von Haschisch und Marihuana für verfassungswidrig hält und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, für "bestürzend". "Wenn Richter Selbstverständlichkeiten in Frage stellen, droht sich der Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Die Frage nach einem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Rauschgiftkonsum ist angesichts der schrecklichen Zunahme der Drogentoten und des Wachsen der Drogenmafia in unserem Land sicher die falsche Frage zum falschen Zeitpunkt. Eine Untersuchung des Bayrischen Landeskriminalamt hat ergeben, daß 60% unserer Rauschgifttoten mit Cannabis angefangen hatten. Wer den freien Genuß von Cannabis das Wort redet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von Tausenden junger Menschen in Kauf. Durch solche Gerichtsentscheidungen gefährden wir den Konsens in unserer Gesellschaft gegen Drogen, der doch eine der wichtigsten Voraussetzung für ihre Bekämpfung ist", sagte Stoiber. "Unser Gemeinwesen kann nicht funktionieren, wenn jeder tun kann, was er will. Das wäre eine trügerische Freiheit".
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