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MEDIENMITTEILUNG, Bern, 2 Oktober
2000
Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG)Bundesrat stellt Weichen Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zur Kenntnis genommen und in umstrittenen Punkten das weitere Vorgehen festgelegt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhieltvom Bundesrat den Auftrag, die Botschaft zur Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Vernehmlassung, die von September bis Dezember 1999 dauerte, zeigen grundsätzlich eine breite Zustimmung zu den Vorschlägen des Bundesrates. Praktisch unbestritten sind die gesetzliche Verankerung der vier Säulen der bundesrätlichen Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Schadensverminderung, Repression), der heroingestützten Behandlung und der Verstärkung der führenden Rolle des Bundes in der Drogenpolitik. Entsprechend sollen diese Anliegen Eingang ins revidierte BetmG finden. Aufgrund der Auswertung
der Vernehmlassung will der Bundesrat den Konsum von Cannabis und seiner Vorbereitungshandlungen
generell nicht mehr unter Strafe stellen. Gleichzeitig erteilt der Bundesrat
dem EDI den Auftrag, geeignete Massnahmen zur Prävention und zur Verstärkung
des Jugendschutzes zu unterbreiten. Der Konsum aller anderen Betäubungsmittel
soll weiterhin verboten bleiben. Der Bundesrat soll jedoch die Befugnis erhalten,
in einer Verordnung jene Fälle zu umschreiben, in welchen auf Strafverfolgung
und Ob der Anbau von
Cannabis sowie die Fabrikation und der Handel von und mit Cannabisprodukten
(wie Haschisch und Marihuana) unter gewissen Voraussetzungen toleriert werden
können, wird der Bundesrat erst entscheiden, wenn er die Botschaft zur
Revision des BetmG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Vor einem solchen
Entscheid will er jedoch zusätzliche, detaillierte Angaben darüber,
wie ein entsprechendes Opportunitätsprinzip konkret aussehen könnte.
Zu klären gilt es insbesondere, unter welchen Bedingungen Anbau und Handel
toleriert werden könnten und wie der Vollzug zu organisieren wäre.
Weitere offene Fragen sind, ob bei einem derartigen Opportunitätsprinzip
der Export von Cannabisprodukten resp. das Aufkommen eines "Drogentourismus"
Umstritten war
die Ausweitung des Geltungsbereiches von Betäubungsmitteln und psychotropen
Medikamenten auf weitere Abhängigkeit erzeugende Stoffe für die Bereiche
Prävention, Therapie und Schadensverminderung. Der Bundesrat EIDGENÖSSISCHES
DEPARTEMENT DES INNERN Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Information, 031 - 322 95 05 http://www.admin.ch/cp/d/39d867f5$1@fwsrvg.bfi.admin.ch.html |