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Bundesrat will kiffen legalisieren (Tagesanzeiger (CH), 09.03.2001)Ruth Dreifuss
bei der Präsentation der bundesrätlichen Botschaft zur Revision des
Betäubungsmittelgesetzes. Dies sieht die
Revision des Betäubungsmittelgesetzes BetmG, vor die der Bundesrat am Freitag
verabschiedet hat. Im Zentrum der Botschaft steht die Straffreiheit für
das «Kiffen». Ebenso straffrei werden alle Vorbereitungshandlungen
wie Beschaffung und Anbau zum Eigenkonsum. Der Bundesrat kann insbesondere vorsehen, dass von einer Strafverfolgung beim Verkauf abgesehen wird, wenn die Produkte keine erhöhten Gesundheitsrisiken bergen und in geringen Mengen an über 18-Jährige abgegeben werden. In diesem Rahmen kann auch der gewerbsmässige Verkauf toleriert werden. Dabei darf jedoch die öffentliche Ordnung nicht gefährdet werden. Für die Produkte darf nicht geworben werden, und sie dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Auch beim Anbau und der Herstellung von Cannabisprodukten kann von Bestrafung abgesehen werden, wenn sie im beschriebenen Sinne vertrieben werden sollen. Damit könnten Verkaufsstellen, der Anbau von Drogenhanf und die Herstellung von Cannabisprodukten toleriert werden. Mit der Trennung von Industrie- und Drogenhanf soll der Export von Cannabisprodukten besser bekämpft werden können. Das Opportunitätsprinzip gilt auch in Bezug auf den Konsum aller anderen illegalen Drogen (z.B. Heroin, Kokain und Designerdrogen). Von Strafverfolgung kann abgesehen werden, wenn die Drogen dem Eigenkonsum dienen, der Konsum nicht in der Öffentlichkeit erfolgt und nicht Dritten ermöglicht wird. Mit der Revision würden die Erfahrungen der letzten Jahre in ein Gesetz gegossen, sagte Bundesrätin Ruth Dreifuss am Freitag vor den Medien. Das Gesetz solle an die Realität angepasst und die prioritären Ziele im Umgang mit der Suchtproblematik gesetzlich verankert werden. Ein Zweckartikel stellt im revidierten BetmG die öffentliche Gesundheit ins Zentrum. Als Gesundheitsministerin wolle sie Cannabis nicht banalisieren, betonte Dreifuss. Es habe sich aber gezeigt, dass man sich die Jugend nur mit Repression nicht erreichen könne. Jugendschutz und Prävention werden deshalb im Gesetz gestärkt, die Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik festgeschrieben. Auch die Heroinabgabe und das Vier-Säulen-Modell (Prävention, Therapie, Schadensverminderung, Repression) werden gesetzlich verankert. Zudem wird ein verschärfter Jugendschutzartikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit Gefängnis oder Busse wird bestraft, wer unter 16-Jährigen alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge abgibt, die die Gesundheit gefährden kann. Es sei absehbar, dass die vorgeschlagene Revision international auch Kritik auslösen werde, schreibt der Bundesrat. Sie sei jedoch mit den internationalen Abkommen im Drogenbereich vereinbar. Die Schweizer Drogenpolitik sei in den letzten Jahren auf zunehmendes Interesse gestossen. Zahlreiche Länder hätten gesundheits- und sozialpolitische Fragen in der Drogenpolitik stärker gewichtet. Teilweise seien Elemente der Schweizer Drogenpolitik übernommen worden. Weitere Bestimmungen Ein Zweckartikel stellt im revidierten BetmG die öffentliche Gesundheit ins Zentrum. Der Jugenschutz wird verstärkt und die Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik festgeschrieben. Auch die Heroinabgabe und das Vier-Säulen-Modell werden gesetzlich verankert. Zudem wird neu ein Jugendschutzartikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Damit macht sich strafbar, wer unter 16-Jährigen alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge abgibt, die die Gesundheit gefährden kann. Es sei absehbar,
dass die vorgeschlagene Revision international auch Kritik auslösen werde,
schreibt der Bundesrat. Sie sei jedoch mit den internationalen Abkommen im Drogenbereich
vereinbar. Quelle: tagesanzeiger (http://www.tagesanzeiger.ch), 9. März 2001 |