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Liberalisierung in Belgien

Unterdessen wurde der Konsum und der Besitz von Cannabis zum persönlichen Gebrauch in Belgien freigestellt. Eine Höchstmenge für den persönlichen Besitz des Rauschgifts sei von der Regierung zunächst nicht festgelegt worden, sagte ein Regierungssprecher gestern in Brüssel.
 
Das Beweisrecht werde umgekehrt: Künftig müssen die Behörden nachweisen, dass bei Verdächtigen sichergestellte Drogenmengen das Maß des persönlichen Gebrauchs überschreiten. Die Entscheidung wurde bei einem Ministertreffen gefasst und soll am Freitag bei der wöchentlichen Kabinettssitzung veröffentlicht werden.

ORF ON vom 19.01.2001