| |
Hans Söllner
(APA/dpa) Berlin/München - Der bayerische Liedermacher
Hans Söllner kämpft am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht
in Berlin um das Recht, aus religiösen Gründen Hanf anbauen
und nach der Aufbereitung konsumieren zu dürfen. Deutschlands höchste
Verwaltungsrichter müssen entscheiden, ob das Betäubungsmittelgesetz
Vorrang vor dem Grundrecht auf freie Religionsausübung hat, so Söllners
Münchner Anwalt Jürgen Arnold. Söllner ist Rasta, Ghanja ist
zentrales Element Hans Söllner gehört der Gemeinschaft der Rastafari
an. Der Konsum von Marihuana sei für diese Glaubensgemeinschaft "ein zentrales
Element", so der Sänger. Söllner war vor zwei Instanzen unterlegen.
Das Bundesverwaltungsgericht ließ im Mai die Revision gegen die negativen
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin
zu. Am Abend nach der Verhandlung will Söllner "mit einem einzigen Gramm
von selbst geerntetem Hanf" an seinem oberbayerischen Wohnort Bad Reichenhall
Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstatten.
Seine Begründung: "Ich erwarte die Toleranz von Jedem, dass ich mich entschieden
habe, mein Leben mit Hanf ohne Alkohol oder andere Drogen zu verbringen und
friedlich zu sein."
|