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Hans Söllner


(APA/dpa)  Berlin/München - Der bayerische Liedermacher Hans Söllner kämpft am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin um das Recht,  aus religiösen Gründen Hanf anbauen und nach der Aufbereitung konsumieren zu dürfen. Deutschlands höchste Verwaltungsrichter müssen entscheiden, ob das  Betäubungsmittelgesetz Vorrang vor dem Grundrecht auf freie Religionsausübung hat, so Söllners Münchner Anwalt Jürgen Arnold. Söllner ist Rasta, Ghanja ist zentrales Element Hans Söllner gehört der Gemeinschaft der Rastafari an. Der Konsum von Marihuana sei für diese Glaubensgemeinschaft "ein zentrales Element", so der Sänger. Söllner war vor zwei Instanzen unterlegen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ im Mai die Revision gegen die negativen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin zu. Am Abend nach der Verhandlung will Söllner "mit einem einzigen Gramm von selbst geerntetem Hanf" an seinem oberbayerischen Wohnort Bad Reichenhall Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstatten. Seine Begründung: "Ich erwarte die Toleranz von Jedem, dass ich mich entschieden habe, mein Leben mit Hanf ohne Alkohol oder andere Drogen zu verbringen und friedlich zu sein."