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PRESSEMITTEILUNG
zum Gerichtsverfahren GEMA vs. HANFPARADE
Bündnis HANFPARADE e.V. c/o Hanf Museum Berlin Mühlendamm 5 / 10178 Berlin http://www.hanflobby.de/hanfparade/ Am 17.01.2001 geht es für den eingetragenen Verein "Bündnis HANFPARADE" mal wieder um Leben oder Tod (Konkurs). An diesem Tag beginnt um 10.00 Uhr (im Saal 126) die öffentliche Verhandlung "GEMA gegen HANFPARADE" vor dem Berliner Amtsgericht (Am Amtsgerichtsplatz 1; in unmittelbarer Nähe des S-Bhf. Charlottenburg). Die Organisatoren mußten feststellen, daß für die GEMA der Rechtsgrundsatz unseres Staates umgekehrt wurde. Nicht die GEMA muß die Schuld des Veranstalters (das GEMA-Musik gespielt wurde) nachweisen, sondern der Veranstalter hat gegenüber der GEMA seine Unschuld (daß keine GEMA-Musik gespielt wurde) zu beweisen. Genau das wollte der '99er Vorstand des Vereins realisieren und ließ sich daher von allen Paradewagenbetreibern schriftlich bestätigen, daß sie für den Fall der Verwendung von Musik aus dem GEMA-Repertoire diese selbst bei der GEMA anmelden und auch dafür bezahlen würden. Das ist nach unseren Informationen bei der Veranstaltung "Loveparade" schon seit Jahren anerkannte Praxis. Lediglich für die "Speakers Corner" meldeten die Organisatoren der HANFPARADE'99 bei der GEMA eine teilweise Nutzung ihres Repertoires durch die vorgeschriebenen "Musikfolgebögen" an. Seltsamerweise geht nun die GEMA davon aus, daß somit ALLE TEILNEHMER der HANFPARADE'99 mit GEMA-Musik beschallt wurden und verklagte den Verein. Hier soll ganz offensichtlich durch die Kalkulation mit der Gesamtteilnehmerzahl eine völlig neue Berechnungsgrundlage geschaffen werden. Dabei ist es völlig unmöglich gewesen, die gesamte Strecke zwischen Brandenburger Tor und sowjetischem Ehrenmal lediglich mit der kleinen (Übergangs)Musikanlage der Speakers Corner zu beschallen. JEDER TEILNEHMER kann das bestätigen. Und dieses Mal kann der Vereinsvorstand sogar seine Unschuld beweisen, denn er besitzt die besagten schriftlichen Zusicherungen aller Paradewagenbetreiber und die Musikfolgebögen der selbstveranstaltete "Speakers Corner", wobei hier die Musik meist nur der Überleitung zwischen den einzelnen Redebeiträgen diente. Auch wenn nach Meinung von Experten GEMA Rechtsauffassungen vielfach Europäisches Recht verletzten, bleibt abzuwarten, ob ein "kleiner" Verein vor dem Berliner Amtsgericht gegen eine so "übermächtige" Institution wie die GEMA Recht bekommen kann. Dennoch könnte hier ein wichtiger Präzedenzfall für alle Veranstalter von Massendemonstrationen entschieden werden. Womöglich hängt davon auch die Realisierung der HANFPARADE2001 ab, die für den 1.9.2001 mit neuer Route (von Berlin-Kreuzberg nach Berlin-Mitte) angemeldet und geplant ist. Die Abschlußkundgebung soll im Bereich Marx-Engels-Forum und Platz vor dem Roten Rathaus stattfinden. Sie sind nun herzlich eingeladen, sich am nächsten Mittwoch selbst ein Bild zu machen und dieser entscheidenden Gerichtsverhandlung beizuwohnen. Der Vorstand des Vereins wird selbstverständlich auch vor Ort und gerne zu einem Gespräch bereit sein. Mit herzlichen Grüßen, Martin Müncheberg
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