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CannabisLegalNews (Nummer 16, 23.06.2001)

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INHALT

1. Cannabiskonsum hat stark zugenommen
2. Scotland Yard probiert Entkriminalisierung
3. Frankreich: Keine Abschreckung durch Strafen
4. Wirtschaftlicher Nutzen der Cannabislegalisierung
5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:


1. Cannabiskonsum hat stark zugenommen

Das Bundesgesundheitsministerium hat zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zwei Studien vorgestellt. Die "Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000" (Bundesstudie) des Instituts für Therapieforschung befasst sich mit dem Gebrauch legaler und illegaler Drogen in der Altersgruppe von 18-59 Jahren. Die Studie "Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2001" Drogenaffinitätsstudie) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung deckt die Altersgruppe von 12-25 Jahren ab.

Insgesamt 9,5 Millionen Einwohner Deutschlands haben Erfahrungen mit illegalen Drogen, die meisten davon mit Cannabis. Das entspricht beinahe die Einwohnerschaft von Baden-Württemberg. 21,4 Prozent der Einwohner Westdeutschlands und 10,8 Prozent der Einwohner Ostdeutschlands haben Cannabiserfahrung. 6,5 Prozent der Einwohner Westdeutschlands und 5,2 Prozent der Einwohner Ostdeutschlands haben in den letzten 12 Monaten illegale Drogen konsumiert, im Vergleich zu 4,9 Prozent und 2,7 Prozent im Jahre 1997. Der Konsum illegaler Drogen (vor allem von Cannabis) hat also im Westen in nur drei Jahren um ein Drittel zugenommen, während er sich im Osten fast verdoppelt hat. Dies zeigt, dass vom strafrechtlichen Verbot von Cannabis keine präventive Wirkung mehr ausgeht.

BMG: Pressemitteilung von Marion Caspers-Merk und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
http://www.bmgs.bund.de/themen/drogen/bzga/studie.htm

Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000
http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Aktuelle Studien
http://www.bzga.de/studien/daten/stud.htm

BZgA: Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2001 (Adobe PDF, 360 KB)
http://www.bzga.de/studien/material/drol_2001.pdf


2. Scotland Yard probiert Entkriminalisierung

Vor einem Jahr empfahl die britische Polizeistiftung die Entkriminalisierung von Cannabis. Am Freitag, den 15.06.2001, beschloss Scotland Yard, ab 02.07.2001 im Bezirk Lambeth in Südlondon auf Cannabisbesitz nur noch mit Verwarnungen zu regieren. Ertappte Konsumenten müssen nicht mehr auf die Wache kommen und mit keiner Geldbusse oder Verhaftung mehr rechnen. Das Cannabis wird lediglich beschlagnahmt und vernichtet. Der Fall wird noch in den örtlichen Akten der Wache notiert aber nicht mehr an die Staatsanwaltschaft weitergemeldet. Scotland Yard rechnet mit mehreren Stunden Arbeitsersparnis pro Fall und verweist darauf, dass Gerichtsverfahren für Konsumdelikte Kosten bis zu 10.000,- Pfund (30.000 DM) pro Fall verursachen. Dadurch kann sich die Polizei effektiver um andere Delikte kümmern. Sollte sich die neue Prozedur in Lambeth bewähren, dann ist mit einer Ausweitung auf ganz London zu rechnen.

The Observer: A timely warning
http://www.guardian.co.uk/drugs/Story/0,2763,508288,00.html

The Guardian: Yard relaxes approach to cannabis offences
http://www.guardian.co.uk/drugs/Story/0,2763,507333,00.html

Studie der britischen Police Foundation:
http://www.cannabislegal.de/studien/policefoundation.htm

30.000 Menschen nahmen am Samstag dem 16.06.2001 trotz Regen an einer Veranstaltung in London für die Cannabislegalisierung teil:

The Guardian: 30,000 Attend Cannabis Festival
http://www.cannabisnews.com/news/thread10078.shtml

Im Juli beginnt ein Prozess vor einem britischen Geschworenengericht um 1,8 Gramm Cannabis. Es geht darum, ob strafrechtliche Verfolgung von Cannabisbesitz eine verhältnismässiges Rechtsmittel nach dem britischen Menschenrechtsgesetz ist, das im Oktober vorigen Jahres in Kraft trat:

The Guardian: Cannabis law faces court challenge
http://www.guardian.co.uk/drugs/Story/0,2763,499588,00.html


3. Frankreich: Keine Abschreckung durch Strafen

Die französischen Drogengesetze gehören zu den strengsten in Europa, ohne dass deswegen der Cannabiskonsum weniger verbreitet wäre als in Deutschland oder in den Niederlanden.

Frankreich gehört zu den Ländern mit den härtesten Drogengesetzen Europas. Die öffentliche Abbildung eines Hanfblattes kann zu Geldstrafen von Tausenden von Francs führen. Für das Rauchen eines Joints (wohlgemerkt den Konsum, nicht nur für den Besitz wie in Deutschland!) droht der Gesetzgeber mit einem Jahr Gefängnis. Auf den Besitz auch geringer Mengen stehen 10 Jahre Haft. Für den Anbau einer einzigen Cannabispflanze reicht der Strafrahmen bis zu 20 Jahren Haft. Für den Besitz geringer Cannabismengen kann man vier Tage festgehalten werden ohne einem Richter vorgeführt zu werden, wobei man vor dem dritten Tag kein Recht hat, mit einem Anwalt zu sprechen. Selbst ein Päderast oder Profikiller dagegen hat das Recht, binnen 48 Stunden einem Richter vorgeführt zu werden und binnen einer Stunde mit einem Anwalt zu sprechen. Die französischen Drogengesetze stehen in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zu der Schwere der Tat.

Trotz dieser drakonischen Gesetze ist Cannabiskonsum unter Franzosen recht verbreitet. Nach dem Henrion-Bericht von 1995 gibt es 3-5 Millionen Cannabiskonsumenten. Der Prozentsatz aktueller Konsumenten liegt damit in einer ähnlichen Grössenordnung wie in den Niederlanden oder Deutschland. Das zeigt, dass der Grad der Repressivität keinen wesentlichen Einfluss auf den Konsum hat.

Drogenpolitik in Frankreich
http://www.cannabislegal.de/international/fr.htm

Studie von Professor Roques:
http://www.cannabislegal.de/studien/roques_report.htm


4. Wirtschaftlicher Nutzen der Cannabislegalisierung

Eine Studie der Freien Universität Brüssel schätzt die möglichen jährlichen Staatseinnahmen aus einer Cannabisbesteuerung auf 14,4 Milliarden Belgische Francs (ca. 720 Millionen DM). Wir halten diese Schätzung für deutlich zu hoch weil sie ignoriert, dass die meisten Cannabiskonsumenten nur gelegentlich konsumieren:

La derniére heure: Le H, une manne pour l'Etat...
http://www.cannabislegal.de/medien/artikel/dh/ulb.htm

Die folgende drei Studien befassen sich ebenfalls mit dem finanziellen Nutzen einer Cannabislegalisierung. Die Muselmann-Studie geht von einer etwa fünfmal höheren regelmässigen Konsumentenzahl aus als durch Umfragen ermittelt. Die beiden anderen Studien liefern jedoch recht realistische Ergebnisse:

Thomas Kessler: Anbauprogramm für Konsumhanf im Berggebiet (Schweiz, 1987)
http://www.cannabislegal.de/studien/kesslerstudie.htm

Harald Muselmann: Wirtschaftliche Möglichkeiten einer Hanflegalisierung (Deutschland, 1999)
http://www.muselmann.de/legal/brief1.htm

Library of Commons: Library Research Paper 00/74 (Grossbritannien, 2000)
http://www.cannabislegal.de/studien/ukcomlib0074.htm


5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

15.07. Mannheim: Benefizveranstaltung "Verfassungsklage Cannabis als Medizin"
21.07. Bundesweit: Nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher
28.07.-29.07. Hamburg Schanzenpark: Hanffest Hamburg
04.08. Regensburg: Hanftag der Grünen Jugend Bayern
01.09. Berlin: Hanfparade

Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm


Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de