Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Berlin: Regulierte Cannabisabgabe in Hanffachgesch�ften! (Deutscher Hanf Verband)

Diskussionsbeitrag des Deutschen Hanf Verbands vom 21.10.2003:
DEUTSCHER HANF VERBAND
Bundeszentrale
Lettestra�e 3
10437 Berlin
Tel: 0049 (030) 447 166 53
Fax: 0049 (030) 447 166 54
Mail: Georg.Wurth@hanfverband.de
www.hanfverband.de

Berlin: regulierte Cannabisabgabe in Hanffachgesch�ften!

21. Oktober 2003

�Angesichts der Debatte in Berlin �ber ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe r�ckt der legale Vertrieb von Cannabis-Genussmitteln seit Jahren erstmals wieder in greifbare N�he. Dennoch gibt es bisher kaum konkrete Vorstellungen, wie die Cannabisabgabe konkret ausgestaltet werden soll, damit die Ziele des Verbraucher- und Jugendschutzes gew�hrleistet werden k�nnen.�

Berlin: regulierte Cannabisabgabe in Hanffachgesch�ften!

Angesichts der Debatte in Berlin �ber ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe r�ckt der legale Vertrieb von Cannabis-Genussmitteln seit Jahren erstmals wieder in greifbare N�he. Dennoch gibt es bisher kaum konkrete Vorstellungen, wie die Cannabisabgabe konkret ausgestaltet werden soll, damit die Ziele des Verbraucher- und Jugendschutzes gew�hrleistet werden k�nnen.

Im Wesentlichen sind drei verschiedene Modelle vorstellbar:

    Cannabis-Abgabe in Apotheken:

Die Niederlande sind der erste Staat, der die Abgabe von Cannabis als Arzneimittel �ber Apotheken regelt. Andere europ�ische L�nder wollen diesem Beispiel folgen. In Deutschland und anderen L�ndern ist die Abgabe von THC-Pr�paraten an Patienten m�glich. Nat�rliche und unverarbeitete Cannabispr�parate als Arzneimittel in Apotheken abzugeben, halten wir auch in Deutschland f�r eine sinnvolle und preiswerte Alternative. Beim letzen Vorsto� einer Cannabisabgabe als Modellprojekt zum Bet�ubungsmittelgesetz in Schleswig-Holstein wurde vorgeschlagen, Apotheken auch als Verkaufsstelle f�r Cannabis-Genussmittel zu nutzen. Auch in Berlin ist eine solche L�sung wieder im Gespr�ch. Apotheken haben aber den Sinn und Zweck, Arzneimittel zur Linderung von Beschwerden zu verkaufen, nicht Genussmittel. Cannabiskonsumenten sind ebenso wie Bierkonsumenten in der Regel nicht als Kranke anzusehen. Dementsprechend sto�en Apotheken bei ihnen auch auf wenig Akzeptanz. Dazu kommt, dass die Apotheken selbst diesem Vorhaben ablehnend gegen�ber stehen.

    Keine cannabisspezifischen Regelungen, analoges Vorgehen zu Tabak und Alkohol


Wenn der Handel nicht auf Fachgesch�fte beschr�nkt wird, ist damit zu rechnen, dass Cannabis- Genussmittel verbrauchsfertig in Superm�rkten, im Internet oder sogar in Automaten auftauchen. Das wiederum ist im Sinne der Pr�vention nicht sinnvoll, ein direkter Kontakt zwischen H�ndlern und Kunden mit fundierter Beratung sollte jederzeit sichergestellt werden. Im konkreten Fall in Berlin ist ein solches Vorgehen praktisch unm�glich, da eine wissenschaftliche Begleitstudie dadurch erheblich erschwert wird.
Nebenbei bemerkt: Wir sind der Meinung, dass auch Tabak und Alkohol nicht in den Supermarkt, sondern in Fachgesch�fte mit entsprechenden Qualit�tskriterien geh�ren. F�r die konkrete Diskussion in Berlin ist diese Frage aber wohl zun�chst auszuklammern.

    Hanffachgesch�fte


Es gibt bereits im europ�ischen Raum zwei Beispiele eines Cannabisverkaufs in Fachgesch�ften. In den Niederlanden gibt es die Kofieshops mit Bewirtung und Konsumm�glichkeit, in der Schweiz sog. Hanfl�dli, die nur die Ware selbst anbieten. In beiden F�llen gelten einige der Regelungen, die wir im folgenden vorschlagen. Beide Modelle kranken aber vor allem an den unklaren Rahmenbedingungen. In den Niederlanden ist zwar der Verkauf an den Endkunden entsprechend geregelt, aber der Gro�handel und die Anlieferung an die Shops sind vollkommen ungeregelt, ebenso unklar ist die Frage der Besteuerung. In der Schweiz haben sich die Hanfl�dli im Zuge der Legalisierungsdiskussion entwickelt. Da sich der Gesetzgeber aber immer noch zu keiner Regelung durchringen konnte, wurden mittlerweile viele der L�den wieder geschlossen. Diese Beispiele machen deutlich, dass auch Anbau und Gro�handel von Cannabis-Genussmitteln klar geregelt werden sollte. Auch diese Diskussion wird bei einem Modellprojekt in Berlin noch zu f�hren sein. Wir beschr�nken uns hier zun�chst auf die Frage der Abgabe an den Konsumenten. Ebenso muss noch gekl�rt werden, ob ein Konsum der erworbenen Cannabis-Genussmittel direkt vor Ort m�glich sein soll. Wir halten das f�r sinnvoll, St�rungen der �ffentlichen Ordnung sind dadurch nicht zu erwarten.

Um die Diskussion �ber die konkrete Ausgestaltung einer Cannabis-Abgabe voranzubringen, schl�gt der DHV hier einige Rahmenbedingungen vor, die beim Verkauf von Cannabis in Fachgesch�ften Beachtung finden sollten.

Viele der angesprochenen Punkte sollten auch per Gesetz oder Verordnung festgeschrieben werden. Unabh�ngig davon verpflichten sich Mitglieder des DHV, die an einem Verkauf von Cannabis-Genussmitteln interessiert sind, nach dem Ehrenkodex des DHV zu handeln, dessen Inhalte hier aufgef�hrt werden:

  • Kein Verkauf von Cannabis-Genussmitteln an Jugendliche (Ausweispflicht!) (Ob dabei als Altersgrenze 16 oder 18 Jahre angesetzt wird, muss noch diskutiert werden. Einerseits ist ein sp�tes Einstiegsalter w�nschenswert, andererseits ist es problematisch, gerade Jugendliche weiter einem Schwarzmarkt auszusetzen, auf dem sie weder Qualit�t noch Beratung erwarten k�nnen.)

  • Speziell ausgebildetes Verkaufspersonal f�r jederzeitige kompetente Kundenberatung (Vorstellbar w�re etwa ein mehrw�chiger Lehrgang mit Pr�fung bei einer Organisation wie der IHK oder dem Deutschen Hanf Verband. Inhalt der Ausbildung sollte sein: Geschichte des Hanfes, medizinisch-pharmakologisches Wissen �ber Hanf- und Mischkonsum, Kenntnisse zu safer use und Hilfsma�nahmen und zum Drogenhilfesystem etc.)

  • Klare Produktdeklaration, darin sind Informationen �ber Produktionsjahr, Sorte, Preis, Gewicht, ungef�hrer THC- und CBD-Gehalt, Anbauweise und Herkunft der Produkte enthalten.

  • Die verkauften Cannabisprodukte sind frei von gesundheitssch�dlichen R�ckst�nden, die durch Behandlung mit Herbiziden und Pestiziden herr�hren.

  • Ebenfalls zu jeder Verkaufseinheit gibt es eine kurze Gebrauchsanweisung �ber Pharmakologie, Wirkungen, Dosierung, Nebenwirkungen und Risiken usw. des Cannabiskonsums.

  • Weitere ausf�hrliche Informationen zu Cannabis liegen in jeder Verkaufsstelle gut sichtbar aus. Darin sollen auch Pr�ventionsbotschaften enthalten sein, die einen problematischen Cannabiskonsum m�glichst verhindern sollen.

  • Verzicht auf Werbung f�r Cannabis-Genussmittel au�erhalb der Verkaufsstelle (F�r den Shop selbst darf geworben werden. Wir f�nden �hnlich weitgehende Einschr�nkungen auch bei Alkohol und Tabak sinnvoll.)
Wir sind der Meinung, dass mit solchen Regelungen der Verbraucherschutz im Vergleich zur jetzigen Situation erheblich aufgewertet w�rde. Eine Zunahme des Cannabiskonsums erwarten wir durch die legale Abgabe nicht. In den Niederlanden, wo der legale Erwerb von Cannabis- Genussmitteln schon seit Jahrzehnten m�glich ist, sind die Konsumentenzahlen im europ�ischen Vergleich eher unauff�llig.

Das Hanffachgesch�ft stellt eine optimale Kundenberatung durch �Beipackzettel� und Fachpersonal sicher. Im Sinne des Verbraucherschutzes wird es zum ersten mal gepr�fte Qualit�tsprodukte mit entsprechenden Begleitinformationen geben. Jugendschutz wird zum ersten mal �berhaupt erst m�glich werden. Auch wenn wie bei Alkohol und Tabak nicht mit v�lliger Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass auch Jugendliche �ber dritte an die Ware kommen, so wird es dennoch zu einer deutliche besseren Regelung als im v�llig unkontrollierbaren Schwarzmarkt kommen. Zumindest hoffen wir, den Trend zum immer fr�heren Einstieg in den Cannabiskonsum stoppen und umkehren zu k�nnen.

Durch die Hanffachgesch�fte wird der Cannabishandel dem unkontrollierbaren Schwarzmarkt wirksam entzogen. Der Konsument kommt nicht mehr mit einer kriminellen Szene in Ber�hrung und die Begleitkriminalit�t des Schwarzmarktes (Gewalt, Geldw�sche) wird gegen null gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird es notwendig sein, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Preise bei legaler Abgabe nicht wesentlich �ber den jetzigen Schwarzmarktpreisen liegen.

In der weiteren Diskussion muss noch gekl�rt werden, wie Produktion und Gro�handel geregelt werden und wie die wissenschaftliche Begleitforschung im Rahmen des Modellprojektes mit den Abgabestellen verzahnt werden kann.

Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion!

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