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Sitzung des Gesundheitsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses (26.02.2004)

Beiträge:

Berlin: Gesundheitsausschuss berät Reformanträge [CLN#140, 09.01.2004]

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses (08.01.2004)
Mit Prof. Dr. Dieter Kleiber., Richter Andreas Müller und Georg Wurth (DHV).

Sitzung des Gesundheitsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses (26.02.2004)


http://www.parlament-berlin.de/adis/citat/VT/15/AusschussPr/gsmv/gsmv15037.w.pdf

Wortprotokoll GesSozMiVer 15 / 37 15. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst

Wortprotokoll

Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz unter Zuladung des Rechtsausschusses

37. Sitzung
26. Februar 2004

Beginn: 15.37 Uhr
Ende: 18.46 Uhr

Vorsitz: Frau Abg. Dr. Schulze (PDS)

Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde
Siehe Inhaltsprotokoll.

Frau Vors. Dr. Schulze:
Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung

a) Antrag der Fraktion der Grünen
Neue Wege in der Drogenpolitik I Modellversuch kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten
Drs 15/2006 GesSozMiVer #258 + Recht (F)

b) Antrag der Fraktion der CDU
Verzicht auf Modellversuch einer Freigabe von Cannabis
Drs 15/2108 GesSozMiVer #270 + Recht (F) + InnSichO

c) Antrag der Fraktion der Grünen
Neue Wege in der Drogenpolitik II Cannabisbesitz bis 30 Gramm straffrei!
Drs 15/2007 GesSozMiVer #259 + Recht (F)

d) Antrag der Fraktion der FDP
Vernünftiger Umgang mit Cannabiskonsum: Neuorientierung der Berliner Drogenpolitik
Drs 15/2045 GesSozMiVer #265 + Recht (F)

Wir haben dazu am 8. Januar die Anhörung durchgeführt. Ihnen ist das Wortprotokoll zugegangen, und wir haben auf Wunsch der Koalition die Auswertung der Anhörung auf die heutige Tagesordnung gesetzt. – Wir kommen jetzt zur Aussprache. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Herrn Kleineidam, bitte!

Abg. Kleineidam (SPD): Danke, Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! – Ich bedanke mich bei den antragstellenden Fraktionen für die Zustimmung zur Vertagung. Wir hatten als Koalition Beratungsbedarf angemeldet. Wenn ich pauschal auf die Anhörung Bezug nehme, hat sich deutlich gezeigt, dass eine Menge Punkte gibt, über die man heftig diskutieren kann und die man in Ruhe beraten soll. Wir sind als Koalition in der Pflicht zu sagen, was wir von den vorliegenden vier Anträgen halten. Das will ich jetzt tun. Von der Geschäftsordnung her ist es etwas kompliziert. Es gibt zwei Anträge der Grünen, die eindeutig den Modellversuch und die Frage, ob 15 oder 30 Gramm diskutieren. Dann gibt es den Antrag der FDP, der den gesamten Komplex Cannabis in fünf oder sechs Unterpunkten abhandelt. Deshalb will ich zunächst unsere Position zu den einzelnen Themenfeldern benennen und im Anschluss darlegen, wie wir uns konkret zu den einzelnen Anträgen stellen wollen.

Das Weitestgehende kam von der FDP und lief darauf hinaus, von Berlin aus eine Bundesratsinitiative zu starten zur Streichung des Cannabis im Betäubungsmittelgesetz, also auf eine Legalisierung insgesamt. Dem können wir uns nicht anschließen, weil wir der Meinung sind, dass so wie die Mehrheitsverhältnisse im Augenblick sind, die Sache von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg ist.

– [Zuruf des Abg. Czaja (CDU): In der Koalition?] –

Im Bundesrat. Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich noch ausführen muss, was eine Bundesratsinitiative ist. – Wir sind der Auffassung, dass eine entsprechende Initiative im Bundesrat im Augenblick vertane Liebesmüh wäre, weil angesichts der dortigen Mehrheitsverhältnisse keine Aussicht auf Erfolg besteht. Deshalb wollen wir diesen Punkt nicht unterstützen.

Der zweite Themenkomplex, den wir hier am heftigsten diskutiert haben, ist der Modellversuch, und sowohl die Grünen als auch die FDP haben in ihren Anträgen Entsprechendes vorgeschlagen. Ich will persönlich noch einmal bekennen, dass ich dem gegenüber sehr aufgeschlossen war. Es ist aber in unserer Gesellschaft ein sehr kontrovers diskutiertes Thema, und aus meiner persönlichen Sicht ist es leider auch in einer Volkspartei wie der SPD ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Ich muss für meine Fraktion, deren Sprecher ich hier bin, mitteilen, dass es keine Mehrheit für einen Modellversuch gab und wir deshalb diese Idee nicht unterstützen können.

Ich will das aber inhaltlich begründen. Was niemand von uns wollte, war einen Modellversuch als verdeckte Legalisierung, nach dem Motto: Wir machen in Berlin einen Modellversuch, um, was zumindest einige von uns für wünschenswert halten, eine Legalisierung unter dieser Überschrift zu machen. Ich als jemand, der für eine Legalisierung eintritt, würde mir davon eher zusätzliche Probleme versprechen, als das, was ich mir von einer Legalisierung erhoffe, nämlich weniger Probleme. So stellt sich die Frage, was man mit einem Modellversuch an Ergebnissen erreichen kann. Es gibt dabei einen zweiten großen Problembereich, das ist die Gruppe der Jugendlichen. Das sagen alle Drogenfachleute, ihr Hauptaugenmerk liege bei der Altersgruppe 11 bis 16, 17 Jahre. Das ist die problematische Gruppe, und die wäre von einem Modellversuch überhaupt nicht erfasst. Alle die, die einen Modellversuch gefordert haben, haben immer gesagt, dass die Jugendschutzbestimmungen gelten müssten. Man könnte noch darüber diskutieren, ob ab 16 oder 18, jedenfalls würde es die Altersgruppe 11 bis 16 völlig außen vor lassen und damit keinerlei politische Antwort auf die Probleme, die in diesem Bereich bestehen, geben können.

Schließlich würde ein Modellversuch, da eine Legalisierung in einem insgesamt illegalen Umfeld erfolgen würde, immer zu Abgrenzungsproblemen führen. Um ein Stichwort zu nennen: Es kann nicht sein, dass im Rahmen eines Modellversuchs in Berlin Cannabis legal erworben und dann illegal in Brandenburg verkauft wird. Auch jemand, der sich insgesamt für eine Legalisierung einsetzt, kann diese Abgrenzungsprobleme nicht für gut befinden. Damit sind wir als SPD-Fraktion insgesamt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Probleme eines Modellversuches so groß sind, dass wir uns dem nicht anschließen wollen.

Ich komme zum nächsten Themenkomplex: Das ist die Frage, ob 15 oder 30 Gramm. Wir hatten in Berlin bisher die Rechtslage, dass, wenn jemand mit Cannabis bis zu sechs Gramm für den Eigenbedarf angetroffen wurde, von einer Strafverfolgung abgesehen wurde. Die FDP hat einen Antrag eingebracht, diese Zahl auf 15 zu erhöhen, die Grünen haben gesagt, auf 30 Gramm. Wir haben uns für 15 Gramm entschieden, und zwar weil wir die Strafverfolgungsbehörden von der überflüssigen Verfolgung von Kleinkriminalität entlasten wollen. Wir sind nicht auf 30 Gramm gegangen, weil die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben müssen, abzugrenzen zwischen einem Eigenbedarf und einem Händler, der weiterhin zu verfolgen ist. Das ist eine schwierige Abgrenzungsfrage. Uns erschien 15 Gramm der richtige Weg zu sein.

Ich komme jetzt zu den konkreten Anträgen. Was ich inhaltlich ausgeführt habe, führt dazu, dass wir den ersten Antrag – TOP 2 a) – Antrag der Grünen: Modellversuch – ablehnen. TOP 2 b) Antrag der CDU – Verzicht auf den Modellversuch –, werden wir ablehnen, weil er neben der Sache liegt.

Bisher hat überhaupt nie jemand – weder im Senat noch im Abgeordnetenhaus – gesagt, dass wir einen Modellversuch machen. Wir haben über Anträge diskutiert, und die CDU sagt, dass ein Plan aufgegeben werden soll, der überhaupt nicht existiert. Das ist so neben der Sache, dass wir diesen Antrag ebenfalls nur ablehnen können. Wir kommen zum TOP 2 c) – Antrag der Grünen, die Grammzahl auf 30 festzulegen – Hier haben wir Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, der auf 15 Gramm gerichtet ist. Ich muss fairerweise dazu sagen, dass beim Antrag der FDP 15 Gramm schon enthalten sind. Wir standen bei der geschäftsordnungsmäßigen Frage, wie wir damit umgehen. Die Grünen haben diesen Themenkomplex in einem Antrag verarbeitet. Deswegen sind wir auf die Idee gekommen, diesen Antrag abzuändern. Dann haben wir eine klare Abstimmungslage. Beim FDP-Antrag ist es so, dass die 15 Gramm in einem langen Antrag mit vielen anderen Punkten auftauchen. D. h., was wir inhaltlich vorschlagen, entspricht an dieser einen Stelle dem FDP-Antrag. Das betone ich, weil ich fairerweise der FDP gegenüber nicht sagen will: Wir lehnen euren Antrag ab – und in einem Änderungsantrag bringen wir an dem einen Punkt genau das Gleiche. Unsere Motivation war lediglich die Frage des geschäftsmäßigen Umgangs damit, so dass wir bei dem FDP-Antrag zu dem Ergebnis kommen, dass wir ihn insgesamt ablehnen werden, aber mit der eben gemachten Bemerkung. – Soweit meine Stellungnahme für die SPD-Fraktion.

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Matz, bitte schön!

Abg. Matz (FDP): Zunächst möchte ich eines hervorheben, weil sich Herr Kleineidam entsprechend hier öffentlich geäußert hat: Es ist unter Politikern meistens eher üblich, dass – wenn man sich in der eigenen Fraktion nicht durchsetzen konnte –, man nach außen behauptet, dass man das, was beschlossen wurde, ganz toll findet und dass man das schon immer gewollt hat, anstatt ehrlich zu sagen: Ich hätte mir etwas anderes gewünscht, aber ich konnte mich nicht durchsetzen. Das ist vom Stil her etwas, das ich sehr positiv finde, und das auch die Sachlichkeit der Behandlung dieses Themas in unserem Ausschuss sehr unterstützt. Dadurch muss man manche Spiegelfechterei, die man hier sonst vielleicht betreiben müsste, nicht machen. – [Abg. Czaja (CDU): Das klingt ja weichgespült!] –

Lieber Kollege Czaja, ein solches Lob ist nicht unproblematisch. Je mehr ich Frau Dott und Herr Kleineidam für ihre richtige Haltung lobe, desto eher tritt das Problem zutage, dass sich diese richtige Haltung in der SPD und in der PDS nicht durchgesetzt hat. Das wird dabei sehr deutlich. So ist es nun einmal.

– [Zuruf] – Es mag sein, dass ich weichgespült bin, aber bei Ihnen hat man das Gefühl, Sie sitzen auf einem Igel. – [Heiterkeit] –

Frau Vors. Dr. Schulze:
Herr Matz, lassen Sie sich nicht beirren, Sie haben das Wort!

Abg. Matz (FDP):
Danke, Frau Vorsitzende, dass Sie mir helfen, mich hier durchzusetzen. Das fällt mir immer so schwer. – Zurück zur Sache, bevor wir den Ausschuss in allgemeiner Heiterkeit untergehen sehen. – Das, was zum Schluss herauskommt, die Anhebung auf 15 Gramm – und jemand Bekanntes hat einmal gesagt: Es wäre entscheidend, was hinten herauskommt –, ist sehr wenig. Wir haben in Berlin heute de facto schon eine 6 bis 15 Grammgrenze in der realen Umsetzung aus der gemeinsamen Verfügung der beiden Senatsverwaltungen. Die einheitliche Grenze von 15 Gramm bringt relativ wenig. Sie bringt einen entscheidenden Punkt nicht, nämlich einen geringeren Aufwand an Bürokratie, die dadurch entsteht, dass in Deutschland insgesamt 140 000 – in Berlin entsprechend anteilig – Ermittlungsverfahren begonnen werden, um sie dann später wegen der Geringfügigkeit wieder einzustellen. Dieses Problem wird dadurch nicht gelöst. Es werden weiter Tausende Ermittlungsverfahren in Berlin erst einmal angestrengt, um sie dann später mit Verweis auf die gemeinsame allgemeine Verfügung der Senatsverwaltung für Justiz und Inneres wieder einzustellen. Das ist schade, denn hier hätte man grundsätzlich die Ressourcen, die heute für diese bürokratische restriktive Cannabispolitik verloren gehen, in eine vernünftige Cannabis-Präventionsstrategie umleiten können. Diese Chance lässt sich die Koalition mit dem, was sie heute vorschlägt, leider entgehen. Ich möchte aber nicht auf dem Stand stehen bleiben, den wir am Anfang der Beratungen mit unserem FDP-Antrag erreicht haben. Der ist in der Anhörung mehrfach hervorgehoben worden als derjenige, der am konsequentesten und am weitestgehenden gewesen ist. Ich halte wenig davon, sich nur mit Ersatzstrategien abzufinden. Ich habe gerade gesagt, warum die 15-Gramm-Grenze eigentlich nichts bringt. Es ist auch festzustellen, dass der Vorschlag von den Grünen mit dem Modellversuch relativ wenig erfolgversprechend ist, weil er auf der Bundesebene blockiert werden wird. Man wird diesen Antrag voraussichtlich nicht durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Grund der politischen Verhältnisse auf der Bundesebene bringen. Deswegen ist auch das etwas, das in der Sache kaum weiterbringt. Das Einzige, was dafür spricht, weswegen wir den Modellversuch als Second-Best-Lösung mit vertreten haben, ist das, was der Kollege Ratzmann hier im Ausschuss gesagt hat: Wenn ein solcher Modellversuch beantragt und abgelehnt wird, gibt es die Möglichkeit, sich vor den Verwaltungsgerichten über die Gründe dieser Ablehnung auseinander zu setzen und vielleicht auf dem Wege in der Cannabispolitik weiterzukommen. Das ist das Einzige, was für den Modellversuch spricht. Wenn man feststellt, dass einem auf allen Ebenen die politischen Verhältnisse nicht passen, muss man von Zeit zu Zeit loslaufen und sagen: Wir wollen sie aber ändern. – Das muss jeder für sich in seiner eigenen Parteiorganisation mit Blick bis auf die Bundesebene tun – das tue ich auch –, das muss man aber auch machen, indem man ab und zu eine Initiative ergreift. Deswegen haben wir heute einen Änderungsantrag zum Antrag I der Grünen schriftlich eingebracht.

Dafür beantrage ich jetzt, dass wir die drei Punkte, die dort aufgeführt werden, einzeln abstimmen. Es geht dabei nämlich auch um unterschiedliche Punkte. Alles drei ist für Berlin nur über eine Bundesratsinitiative erreichbar.
Der erste Punkt geht darauf, dass sich der Senat über den Bundesrat dafür einsetzen soll, dass die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung Cannabis aus der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes heraus und in die Anlage III hineinnimmt.

Dadurch ermöglichen wir, dass Cannabis ohne ideologische Scheuklappen als
apotheken- und rezeptpflichtiges Arzneimittel verwendet werden kann. D. h. also, es bliebe ein Stoff, der nicht frei handelbar ist, es bliebe verboten, ihn im Park um die Ecke oder sonst wo zu kaufen. Wo er als Arznei eingesetzt werden kann, wäre dies in Zukunft problemlos mit einer Verschreibungspflicht durch den Arzt möglich. Dies ist ein Anliegen, das, wie ich aus der Anhörung und aus anderen Gesprächen weiß, viele, auch hier im Ausschuss, teilen. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass gerade Punkt 1 in der abschnittsweisen Abstimmung bei Ihnen auf einen gewissen Widerhall stößt.

Punkt 2 ist dieselbe 15-Gramm-Grenze, die wir eben schon diskutiert habe. Das brauche ich nicht noch einmal gesondert zu begründen.

Punkt 3 ist die eigentliche Änderung. Wir haben das in unserem Antrag vor den Anhörungen noch im Dunkeln gelassen, wie man es konkret machen könnte. Aus den Anhörungen und weiteren Gesprächen heraus bin ich allerdings zu dem Schluss gekommen, dass man durch einen neuen § 10 b im Betäubungsmittelgesetz über eine Lizenzierung von Cannabisfachgeschäften – das orientiert sich an den Konzept, das uns vom Deutschen Hanfverband in der Anhörung präsentiert wurde – unter Beachtung der Jugendschutzvorschriften die Abgabe von Cannabis vorsieht und dadurch einen legalen Teilmarkt und eine Trennung der Märkte ermöglicht und Verbraucherschutz durch die Produktsicherheit zu gewährleistet.

Diese drei Punkte stelle ich heute einzeln zur Abstimmung.

Frau Vors. Dr. Schulze:
Recht herzlichen Dank! – Frau Dott, bitte!

Frau Abg. Dott (PDS):
Meine Damen und Herren! Als PDS-Fraktion haben wir zu einigen der Anträge, die von den Grünen und der FDP gestellt wurden, eine etwas weitergehende Grundhaltung. Wir haben sie deutlich gemacht. Trotz allem gibt es Gegenargumente, und am Ende muss man sich als Koalition auf einen Mittelweg geben. Das haben wir gemacht. Sie können sich vorstellen, dass nicht alle Teile zufrieden sind. Ich freue mich darüber, dass Herr Matz die Haltung von Herrn Kleineidam als angenehm empfindet. Ich finde auch, dass sich dieses Thema nur in einer sachlichen und nicht in einer angeheizten Atmosphäre diskutieren lässt.

Den einzigen Antrag, den ich heute reinen Herzens ablehne, ist der von der CDU, die den Modellversuch von vornherein ad absurdum führen wollen. Ich glaube, dass er weder der Sache nach noch in Ihrer Begründung Ihres Antrages den Dingen nahe kommt, die hier zu diskutieren sind. Dieser Bundesratsinitiative, die im FDP-Antrag gefordert wird, kann meine Fraktion eine ganz Menge abgewinnen, obwohl auch wir sehen, dass sie zurzeit auf der Bundesebene überhaupt keine Chance hat. Insofern sollte man dieses Thema nicht ad acta legen, so wie man überhaupt die Thematik dieser heutigen Anträge, auch wenn darüber wie auch immer abgestimmt wird, nicht ad acta legen kann. Die Drogen- und Suchtpolitik ist ein Gebiet, das wegen seiner Bedeutsamkeit sowieso im Auge behalten werden muss. Wir haben uns uns in unserer Koalitionsvereinbarung veränderte und moderne Drogenpolitik auf die Fahne geschrieben, und deshalb werden wir an diesem Thema dranbleiben.

Zum Modellversuch hat Herr Kleineidam schon einiges gesagt, auch bei der Anhörung hat sowohl Herr Prof. Kleiber gesagt, dass die Zielbestimmung unklar sei, als auch Herr Richter Müller am Ende eines Ausbruchs meinte: Wozu braucht ihr einen Modellversuch, das Modell läuft seit 30 Jahren in Holland? Guckt euch die Ergebnisse an. – Ich finde beides bedenkenswert, und ich denke, dass wir in Berücksichtigung der Erfahrungen anderer mit der Freigabe und mit dem freizügigeren Umgang von Cannabis weiterkommen könnte, auch ohne in der Stadt einen Modellversuch zu initiieren. Wir werden auf alle Fälle an diesem Gedanken dranbleiben und sehen, was sich noch daraus ziehen lässt. Zu den 15 Gramm ist bereits etwas gesagt worden. Ich finde durchaus, dass die Rechtsverordnung, so wie sie jetzt formuliert ist, einen Fortschritt darstellt. In einem irren Sie, Herr Matz. Mit 15, mit 30 oder mit 50 Gramm bleibt der Besitz von Cannabis illegal. Das Ermittlungsverfahren wird in jedem Fall eingeleitet.

Deswegen trifft Ihre Argumentation nicht zu. Die Menge selbst ist nicht ausschlaggebend dafür, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Der Grenzwert bestimmt, ob richterlich nachgewaschen wird. Da ist sicherlich ein Unterschied, ob bis 6 Gramm oder bis 15 Gramm nichts passieren darf. Das ist durchaus eine Legalisierung. Wir werden auch mit 30 Gramm mitgegangen, aber wir haben uns in der Mitte getroffen.

– [Frau Abg. Jantzen (Grüne): Hätten Sie einmal 60 vereinbart!] –

Ja! Das hätte man auch machen können, was aber in jedem Fall im klassischen Sinn keine Entkriminalisierung darstellt, weil das Ermittlungsverfahren trotz alledem eingeleitet wird. Aber wir entlasten durchaus mit der Festlegung dieser Höchstmenge zumindest die Richter, die kein Verfahren einleiten müssen. Darüber sind wir uns einig.

– [Zuruf] – Nein!

Es stellt durchaus eine Legalisierung dar. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, aber es zieht kein richterliches Verfahren nach sich. Ich habe mich in Schleswig-Holstein umgehört, die diese 30-Gramm-Regelung haben. Sie sagen, dass es so gut wie nicht vorkommt. 15 Gramm wäre schon eine angemessene Menge. Die Leute, die mehr haben, haben dann auch mehr als 30, und sie sind dann unter der Kategorie Dealer zu verbuchen, was schon wieder etwas anderes ist.

Da sind wir wieder bei der Legalisierungsdebatte. Ich finde, dass man in Bezug auf die Legalisierungsdebatte eine Bundesratsinitiative immer wieder ins Auge fassen muss. Da schaue ich die Grünen an. Auf Bundesebene wurde sich gegenseitig an der Cannabisfront Ruhe versprochen. Solange die Bundesebene den Ländern nicht einen Schritt erleichtert, werden wir immer wieder scheitern. Es dann einfach Schaufensteranträge. Man kann das Thema am Kochen halte. Das ist auch ein Sinn, den man erfüllen wollen kann. Ich diesem Fall konnten wir uns aber nicht darauf verständigen.

Um diese Sache aber nicht nur mit „Dieses geht nicht, und jenes geht nicht“ – abzuschließen, will ich noch einmal kurz darlegen, in welcher Richtung wir uns die weitere Entwicklung der Drogenpolitik in Berlin vorstellen.

Erstens ist schon einiges zur Benutzung von Cannabis als Medikament gesagt worden. Mir liegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Januar vor. Darin wird gesagt: „Entsprechend der Koalitionsvereinbarung prüft die Bundesregierung seit geraumer Zeit, ob neben Dronabinol auch natürlicher Cannabisextrakt verschreibungsfähig gemacht werden kann.“ – Die Bundesregierung verweist darauf, dass in ihrer Koalitionsvereinbarung steht, dass die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabis-Arzneimitteln in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiterentwickelt werden sollen. Hier muss man von der Bundesregierung auch fordern, dass sie machen, was sie in ihre Koalitionsvereinbarung hineingeschrieben haben. Insofern könnte man auch unsere Landesregierung auffordern, von der Bundesregierung Ergebnisse einzufordern, die in diese Richtung laufen. Das halte ich für die Gesundheitspolitik für wichtig.

Einen weiteren Punkt möchte ich an dieser Stelle noch einführen. Der hat in Ihren Anträgen keine Rolle gespielt, das so genannte Drug-Checking. Jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, weiß, was das bedeutet, die Untersuchung von Mitteln auf ihre Inhaltsstoffe. Aus präventiver Sicht und aus Sicht der Gesundheit der möglichen Gebraucher halte ich es für sinnvoll, in unserem Land Drug-Checking wieder zu diskutieren und zu untersuchen, inwieweit die rechtlichen Bedingungen bereits vorhanden wären, so etwas durchzuführen. Ich glaube, dass damit denjenigen, die in der Szene tätig sind, geholfen ist und dass das ein wichtiger Aspekt ist, der unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten weiterverfolgt werden muss. Das hat es in Berlin bereits gegeben, es wurde dann aber, da es illegal war, verboten. Es wäre jetzt zu untersuchen, an welcher Stelle es sinnvoll ist und an welcher nicht. Hier könne ich mir zum Beispiel ein modellhaftes Vorgehen vorstellen, ohne dass ich jetzt schon genauer bestimmen kann, wie das aussehen soll. Ich kündige an, dass wir diesen Gedanken entwickeln werden und hoffe auf die Mitarbeit derjenigen in den anderen Fraktionen, die Bescheid wissen und den Sinn dieser Dinge unterstützen können. Ich finde, dass die Anträge, die hier gestellt wurden sinnvoll. Sie haben dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht.

Herr Kleineidam hat schon etwas zu den Abstimmungsnotwendigkeiten gesagt. Wir haben einen Änderungsantrag formuliert, der diese 15 Gramm in den Rahmen der Verordnung stellt, und es wird deutlich, dass 15 Gramm mehr sind als 6 Gramm, auch wenn es von denen, die das kritisieren, immer als Larifari abgetan wird. Das ist es aber nicht. In praxi hat es wirklich Bedeutung. In diesem Sinne wird die Anhörung, die wir hatten, uns weiter zu beschäftigen haben, so wie uns auch das Thema weiter zu beschäftigen hat. –

Danke!

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Czaja, Sie wollten ein Wortprotokoll?

Abg. Czaja (CDU): Ja!

Frau Vors. Dr. Schulze: Ich möchte darüber abstimmen lassen, ob wir ein Wortprotokoll haben wollen, weil es mitten in der Auswertung der Anhörung ist. – Wer dem Antrag von der CDU-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt. –

[Zuruf] – Rechnen kann ich noch. – [Zuruf] – Die PDS hat dem nicht zugestimmt. Frau Simon hat dem zugestimmt. – Sie haben dem Wortprotokoll zugestimmt? – Dann bitte ich noch einmal um Abstimmung. – [Zuruf: Wir können doch nicht abstimmen, bis Sie Ihr Ergebnis bekommen!] – Nein! Ich möchte nicht so lange abstimmen lassen, bis ich mein Ergebnis bekomme.

Diese Interpretation verbitte ich mir mit aller Deutlichkeit. Ich habe es dort hinten nicht sehen können, weil Frau Dott den Rest der PDS-Fraktion verdeckt hat. – Deshalb frage ich noch einmal: Wer dem Antrag der CDU-Fraktion die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist er angenommen. –

Herr Wansner, Sie haben das Wort!

Abg. Wansner (CDU): Vielen Dank, Frau Vorsitzende, so ist es eben. Manchmal verliert man auch Abstimmungen. – Frau Dott, wenn man mit reinem Herzen die Anhörung verfolgt bzw. nachgearbeitet hat, kann man nur noch dem CDU-Antrag zustimmen. Alles andere wäre sicherlich dann nicht mehr richtig bzw. würde auch eine Verkehrung der Tatsachen darstellen, das, was uns die Sachverständigen in diesem Fall mitgeteilt haben. Lassen Sie mich kurz noch einmal zu den Sachverständigen kommen.

Ich glaube, Herr Müller, der Richter aus Bernau, gehört sicher nicht zu denen, die man unbedingt gesundheitspolitisch ernst nehmen muss in einer so wichtigen Anhörung. Bei Herr Wurth vom Deutschen Hanfverband hat mich erstaunt, lieber Herr Kleineidam, wie der junge Mann in einer Leichtfertigkeit über so ein Problem spricht. Er will Geld machen, dieses Gefühl hatte ich. Deshalb war das für uns erstaunlich. Lassen sich mich zu Prof. Dr. Kleiber eines sagen: Wer diese Unterlagen gelesen und mit der britischen Langzeitstudie verglichen hat, kann nur zu der Überlegung kommen, dass Cannabis noch nicht einmal nur eine Einstiegsdroge ist, sondern das Cannabis eine Droge ist, die zu Depressionen, Ängsten, Schizophrenie führt, und die Studie ist an 1 600 australischen Schülern durchgeführt worden. D. h., dies ist eine Studie, mit der man sich beschäftigen muss, schon deshalb, weil die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk erklärt hat, diese britische Studie: bestärkt mich in der Besorgnis um die gesundheitlichen Risiken bei Cannabiskonsum. Sie zeigt, dass insbesondere beim Rauchen von Cannabis ein erhöhtes Risiko besteht, an Lungen- und Bronchialkrebs zu erkranken. Cannabis wird in aller Regel mit Tabak gemischt geraucht. Lungenschäden sind bei Langzeitkonsum wahrscheinlich. Deshalb muss eine glaubwürdige Aufklärungspolitik auf diese Risiken hinweisen. Allein diesen Punkten kommen Sie in diesem Gespräch bzw. in Ihren Ausführungen nicht nach. Ich kann Ihnen noch einmal aus dem Bericht von teenex, die sich tagtäglich mit diesem Problemen beschäftigt haben, die eine Formulierung bringen: „Die bisherige Drogenpolitik spricht entschieden gegen den Modellversuch einer Freigabe von Cannabis.“

– Ich habe mich in dieser Woche mit Synanon unterhalten. Sie wissen, Synanon ist nicht allzu weit vom Abgeordnetenhaus entfernt. Ich kann Ihnen nur raten, sich mit diesen Leuten in Verbindung zu setzen. Auch sie, Herr Kleineidam, sind genau der gleichen Meinung wie teenex, dass ein Modellversuch oder ein Ansatz einer Freigabe der falsche Weg wäre.

Wir erleben, dass gerade junge Leute immer mehr in diesen Markt einsteigen, und wir müssen – wenn wir solche Diskussionen erst nehmen – auf die hören, die praktische Erfahrungen haben und nicht mit irgendwelchen theoretischen Erfahrungen kommen. Lassen Sie mich noch eines vorlesen, und zwar einen Bericht aus der „Berliner Morgenpost“ vom 16. 9. 2002, in dem die Drogenbeauftragte des Landes Berlin sagt: Seit Jahren verharmlosen so genannte Experten und Politiker diese Droge. Es wird auf den medizinischen Nutzen verwiesen, ohne auf die Risiken aufmerksam zu machen. [...] Viele Eltern stammen aus einer Generation, die ein sehr entspanntes und kritisches Verhältnis zu Cannabis haben.

Doch sie irren, wenn Sie glauben, dass diese Droge ihren Kindern nicht schaden kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Jugendliche oft große seelische Probleme wie Depressionen und Ängste bekommen, wenn sie Cannabis konsumieren. Häufe Folgen des Missbrauchs sind absolutes Desinteresse und Gleichgültigkeit gegenüber vielen Dingen des Lebens. Das sagt die Berliner Drogenbeauftragte. Sie appelliert deshalb an die Politiker, Cannabis nicht zu glorifizieren.

– Ich weiß nicht, warum man darüber lacht – –

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Wansner, Sie haben das Wort. Lassen Sie sich nicht irritieren.

Abg. Wansner (CDU): Vor allem die Grünen haben Cannabis salonfähig gemacht. Das ist im Interesse unserer Kinder nicht zu verantworten, sagt Frau Koller. Das alleine zeigt, dass wir in diesen Diskussionen, die wir führen, zu dem Schluss kommen sollten, dass der Antrag der CDU der richtige ist. Ich komme zu dem Antrag der Grünen. Sie formulieren: die Auswirkungen von Cannabis als Einstiegsdroge zu untersuchen. Allein dieser Punkt ist falsch, weil Cannabis keine Einstiegsdroge ist, sondern eine Droge. Zur Trennung der Rauschgiftmärkte: Ich frage mich, wie wir durchführen wollen, was uns bis heute nicht gelungen ist:

Preisentwicklung, Konsummuster und Absatzmärkte wissenschaftlich zu erforschen. Allein diese Frage stellt sich nicht, weil das nicht möglich ist. Einnahmeerwartungen des Landes Berlin bei der Besteuerung des Verkaufs von Cannabisprodukten, das ist eine Ungeheuerlichkeit, mit der man sich insgesamt einmal beschäftigen müsste. Der Einfluss von Cannabis auf die Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der in Berlin vorherrschenden Konsumgewohnheiten, ist der nächste Punkt. Diese sind bekannt. Sie brauchen sich nur bei der Drogenbeauftragten des Landes Berlin darüber zu erkundigen. Dann: Die Nutzung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken, insbesondere als schmerzlindernde Mittel. – Das sollte dieser Ausschuss den Ärzten überlassen. Das ist der richtige Weg.

Lassen Sie mich zu dem Antrag der FDP kommen: Verantwortungsbewusste Drogenpolitik an die Stelle der heutigen Verharmlosung legaler Drogen setzen. Diesem Punkt alleine könnte man zustimmen. Alle Drogen stellen ein Suchtrisiko dar. So wie Cannabis dürfen auch „legale Drogen“ wie Alkohol und Nikotin nicht verharmlost werden. Das ist ein Punkt, über den man diskutieren kann, weil wir es doch zwischenzeitlich wissen. Bewusster Umgang mit Drogen aller Art unter Beachtung des Jugendschutzes der Repression vorziehen: Die auf Verboten basierende Drogenpolitik der Vergangenheit ist gescheitert. Weder die Strafverfolgung bei Cannabiskonsum noch ein Werbeverbot für Zigaretten haben etwas erreichen können. Wir müssen noch einmal diskutieren, wie man mit Zigaretten insgesamt umgeht, ob man möglicherweise ein Werbeverbot durchsetzen sollte. Das ist doch die Frage, mit der wir uns insgesamt befassen müssen. Wenn Sie irgendwo eine Droge haben, heißt das doch nicht, dass Sie noch eine andere Droge draufsetzen müssen. Auf Drogen wird aus Einsicht verzichtet und nicht, weil man dazu gezwungen wird. Zum Schutz der Jugend wird jedoch eine Altersbegrenzung für den Cannabiserwerb analog dem Umgang mit Zigaretten, Schaumwein und Bier festgesetzt. Allein das können Sie doch heute schon nicht festsetzen. Gehen Sie doch einmal in ein Geschäft. Dort werden Sie erleben, dass Kinder ohne Weiteres Alkohol und Zigaretten kaufen können und keiner sich darüber aufregt. D. h. wir können heute in diesem Bereich schon nichts durchsetzen. Wie wollen Sie anschließend dann den Konsum kontrollieren?

– Deshalb kann unsere Bitte heute nur sein, dem Antrag der CDU zuzustimmen, denn sonst – seien Sie mir nicht böse – haben Anhörungen, die wir durchführen – wo absolute Fachleute wie von teenex und Synanon sagen, der Weg der CDU sei der richtige – möglicherweise gar keinen Sinn mehr.

Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön, Herr Wansner! –

Frau Jantzen, bitte!

Frau Abg. Jantzen (Grüne):
Ich wollte mich wegen der zu 16 Uhr zur Anhörung geladenen Gäste kurz fassen. Das wird mir jetzt nicht ganz gelingen. Zu Herrn Wansner nur noch kurz: Ich kann allen nur empfehlen, das Wortprotokoll der Anhörung vom 8. Januar 2004 zu lesen. Da kann man nachlesen, dass er viele Sachen so interpretiert hat, wie er es gern möchte, und damit auch Wissenschaftler und wissenschaftliche Arbeiten diskreditiert. Dann brauche ich jetzt nicht noch einmal alles aufzuführen, was uns sowohl Herr Wurth als auch Herr Kleiber als auch der Herr Müller dargelegt haben. Ich finde – da geht es mir wie Frau Dott –, der einzige Antrag, den ich guten Gewissens und ohne Probleme ablehnen kann, ist der Antrag der CDU. Ich habe aus der Anhörung sehr wohl mitgenommen, dass es Probleme mit dem Modellversuch gibt. Auch das Forschungsdesign und die Forschungsaufträge müssten genauer überlegt werden. Aber genau das war Sinn und Zweck unseres Antrags. Wir haben nicht gesagt: Das, was da steht, muss so gemacht werden. – sondern die Senatsverwaltung ist aufgefordert, das mit den Fachleuten zusammen zu gestalten. Insofern halten wir nach wie vor diesen Antrag für sinnvoll und richtig. Es gibt ein Gesprächsangebot von Herrn Schulte-Sasse und von Frau Knake-Werner, noch einmal zu sondieren, wie man das machen kann. Das werden wir auch gern weiterhin annehmen, ganz egal, wie jetzt in diesem Ausschuss und letztlich im Rechtsausschuss entschieden wird.

Ich habe aus der Anhörung – auch von teenex – mitgenommen, das es wichtig ist, im Hinblick auf Prävention für Jugendliche tätig zu werden und den Cannabisgebrauch zu liberalisieren und zu legalisieren. Ich habe es schon bei der Anhörung sehr deutlich gesagt: Ich möchte nicht, dass meine Kinder Alkohol trinken, zumindest nicht in einem Übermaß, dass sie krank werden. Ich möchte auch nicht, dass sie im Übermaß rauchen, und ich möchte auch nicht, dass sie andere Drogen zu sich nehmen. Aber ich möchte mit ihnen in einem offenen Umgang über die Gefahren sämtlicher Drogen sprechen können und ein Händchen darauf haben. Wenn es verboten ist, dann kriegt man es nicht mit. Sie sagen es teilweise nicht. Es geht auf den Schwarzmarkt und in dieses Milieu, und das möchte ich weder für die einen noch für die anderen Drogen. Insofern halte ich das gerade im Hinblick auf die Überlegung, wie man Präventionsstrategien verbessern kann – und zwar für den Gebrauch aller Drogen, sowohl der jetzt noch illegalen wie der legalen – für vernünftig.

Eine Lücke hat Herr Kleiber aufgezeigt, wo wenig erforscht ist: Das ist die Frage dieses prohibitiven Verhaltens bei Jugendlichen. Das sollte man in ein solches Forschungsdesign mit aufnehmen. Wir bleiben bei unserem Antrag und halten ihn nach wie vor für sinnvoll. Natürlich kann sich die Koalition entscheiden, wie sie möchte, aber nach dem Beitrag von Herrn Wansner habe ich mir gedacht, sie müsste jetzt zustimmen, denn so geht es letztlich nicht. Dem FDP-Antrag können wir auch zustimmen, weil er den richtigen Weg geht.

Ich nehme die Kritik durchaus gern an, ich bin aber nicht unbedingt dafür verantwortlich, was unsere Bundestagsleute in ihren Koalitionen machen. Sie wissen, wie die Probleme in Koalitionen sind. Das lernen wir hier wie da. Wir haben uns von der Berliner Ebene bei unseren Bundesgrünen dafür eingesetzt und werden da auch weiter Druck machen. Wie erfolgreich man da ist, sieht man im Moment. Deswegen können wir dem FDP-Antrag letztlich auch zustimmen.

Dem Änderungsantrag, den die FDP jetzt zu unserem Antrag vorgelegt hat, können wir so nicht zustimmen. Wir halten das, was inhaltlich darin ist, für richtig, soweit wir das in der Schnelle mit allen Paragraphen überblicken konnten. Anhang 2 und 3 als Ersetzungsantrag zu unserem Antrag können wir nicht zustimmen. Das möchte ich deutlich sagen. An sich ist das okay.

Bei dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS zu der Menge für das Absehen von der Strafverfolgung haben wir erwartet, dass sich das auf diese 15 Gramm einpendeln wird.

Wir werden dem so nicht zustimmen, weil wir nach wie vor die 30-Gramm-Grenze für richtig halten. Wir kündigen aber an – da er ja die Mehrheit finden wird –, dass dann im Rechtsausschuss ein Änderungsantrag dahin gehend kommt, dass man diese Menge, die noch im Ermessensspielraum ist, auf 25 Gramm hoch setzt. Das entspricht ungefähr der Stufe, wie es jetzt ist. Darauf können Sie sich schon einmal einstellen. Dass wir von den Grünen gemeinsam mit großen Teilen der Koalition eine andere Drogenpolitik wollen, ist klar. Beim Drug-Checking und allen diesen Sachen können Sie unserer Unterstützung sicher sein. Die Frage ist, wie weit Sie es dann in Ihrer Koalition durchkriegen.

Dabei belasse ich es jetzt, denn ich denke, wir sollten möglichst schnell zu der Anhörung kommen.

Frau Vors. Dr. Schulze: Mir liegen noch zwei Wortmeldungen vor. Deshalb frage ich vor der Abstimmung noch einmal nach.

Das ist einmal Herr Czaja und einmal Herr Kleineidam. – Herr Wansner, Sie möchten auch noch? – Ja, dann ist aber die Redeliste geschlossen, und dann kommen wir zur Abstimmung. – Herr Czaja!

Abg. Czaja (CDU): Ich möchte gern noch ein wenig auf die Argumentation von Herrn Kleineidam eingehen. Sie haben gesagt, es mache keinen Sinn, eine Bundesratsinitiative einzubringen, wenn man dort keine Mehrheit hat. Dann frage ich mich, wieso die Bundesregierung in stetiger Häufigkeit Bundesratsinitiativen in den Bundesrat einbringt, weil sie es ja auch muss, weil 60 % nun einmal – ob wir das wollen oder nicht wollen, ich will auch nicht, das alles durch den Bundesrat muss – dort behandelt werden müssen, um eine Gesetzgebung abschließen zu können. Die Argumentation verstehe ich nicht. Ich verstehe eher die Argumentationslinie von Herrn Matz, der beim letzten Mal zu Recht gesagt hat: Wenn man es als Demokrat will, dann muss man dafür kämpfen, und zwar an der Stelle, wo es notwendig ist. – Das hätte ich jedenfalls einer PDS-SPD-Regierung schon zugetraut. Die Debatte, die wir heute führen, führt dazu, dass immer mehr Jugendliche in dieser Stadt der Meinung sind, dass der Konsum von Cannabis sowieso keine Straftat sei, dass sowieso alles legal sei. Dass die Debatte, die Sie heute führen, ebenso dazu beiträgt, wissen Sie gleichwohl. Parallel dazu will ich darauf hinweisen, was während der Veranstaltung der Grünen der Vertreter des LKA zum Thema Dealer, und wie Dealer in diesem Bereich entstehen, gesagt hat: Dealer entstehen nicht dadurch, dass das Leute sind, die ihre Haupteinkunftsquelle darin haben, Cannabis zu vertreiben, sondern sie finanzieren damit ihren Eigenkonsum. Wenn Sie dem 17-, 18- oder 19-Jährigen erlauben, nicht mehr mit 5 oder 6 Gramm in die Schulklasse zu kommen, sondern mit 15 Gramm, dann wird er die 15 Gramm auch „verticken“. Da sein Klientel in den anderen Klassenstufen relativ klar definiert ist, wird er sich in die niedrigeren Klassenstufen begeben, und Sie werden noch jüngere Erstkonsumenten haben. Sie kennen ziemlich genau das, was teenex und viele Psychologen sagen, was selbst vom Staatssekretär indirekt bestätigt wurde, dass er derselben Auffassung sei, nämlich dass gerade in der jungen Alterskategorie die Gefahr von Psychosen und Schizophrenie höher ist als bei Konsumenten über 21 Jahren, wo das im Grunde als Krankheitsbild schlussfolgernd aus dem Konsum von Cannabis nicht mehr auftreten kann.

Last but not least ist die hohe Zahl der Straftaten, der eingeleiteten Strafverfahren immer ein Argument der Befürworter, um zu sagen: Hier muss das Landeskriminalamt entlastet werden. – Das Landeskriminalamt wird mit Ihrem Antrag keinen Deut entlastet, sondern alle Verfahren müssen weiterhin geführt werden. Es darf früher eingestellt werden, da gebe ich Ihnen Recht, aber haben Sie einmal nachgefragt – ich habe das getan, weil mich die hohe Zahl an eingeleiteten Strafverfahren verwundert hat –, wo die übliche Aufnahme des Strafverfahrens stattfindet? – Sie findet im Straßenverkehr statt, und da halte ich es auch weiterhin für richtig, intensiv nachzufragen und nachzuhaken und ordentliche Untersuchungen durchzuführen. Schauen Sie sich die Unfallstatistik in den „jungen“ Bezirken Lichtenberg, Hohenschönhausen, Hellersdorf und Marzahn an, die Autounfälle passieren dort unter Alkohol- und starkem Cannabiskonsum. Das wird Ihnen der dortige Abschnittsleiter 6 sicherlich auch einmal im Innenausschuss deutlich machen.

Liebe Fraktion Bündnis 90/Grüne! Bei aller Achtung vor dem einen oder anderen Antrag verstehe ich Sie in dieser Frage überhaupt nicht. Wir haben in diesem Gesundheitsausschuss über 150 offene Tagesordnungspunkte, glaube ich. Wir haben in der Gesundheits- und Sozialpolitik äußerst brennende Fragen, die in dieser Stadt und diesem Land interessieren. Und Sie sind ernsthaft der Meinung, diese Senatsverwaltung jetzt noch mit Treffen zu einem möglichen Modellversuch belegen zu müssen und hier Zeit zu binden, obwohl die Zeit dringend für viele, viele andere Themen erforderlich wäre, u. a. für die Anhörung, auf die wir seit 16 Uhr warten. Ich bin der Meinung, liebe Senatsverwaltung, diesem Terminwunsch sollten Sie nicht nachkommen. Es gibt Wichtigeres in dieser Stadt, als über einen Modellversuch Cannabis zu diskutieren. – Vielen Dank!

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Wansner, bitte!

Abg. Wansner (CDU): War nicht jemand vor mir?

Frau Vors. Dr. Schulze: Nein, Sie können!

Abg. Wansner (CDU): Na gut! – Lassen Sie mich noch einmal zu einer Formulierung der Bündnisgrünen insgesamt kommen. Ihnen ist möglicherweise wirklich entgangen, welche Hoffnungslosigkeit, welche Arbeitslosigkeit insbesondere in dieser Stadt herrschen. Ihnen ist nicht entgangen, welche schulischen Probleme wir haben. Sie wissen doch genauso gut wie ich, welche gesellschaftlichen Probleme wir in dieser Stadt haben – Jugendarbeitslosigkeit: 50 % der Jugendlichen in dieser Stadt leben teilweise von der Sozialhilfe.

– [Frau Abg. Jantzen (Grüne): Halten Sie uns eigentlich für total bekloppt?] –

Und Sie haben nichts anderes vor, als den Jugendlichen anzubieten, hier Cannabis zu konsumieren. Ist Ihnen eigentlich nicht klar, dass die Familien nicht mehr funktionieren? Ist Ihnen nicht klar, dass die Politik insgesamt eine Vorbildfunktion haben muss? Welche Signale geben wir nach außen, wenn wir sagen: Die Politik gibt Drogen in einigem Umfang frei? – Wir haben heute Probleme mit Alkohol. Der Vergleich ist wahnsinnig. Wir kriegen Zigaretten nicht in den Griff. An jeder Ecke, wo Schulen sind, sind Zigarettenautomaten. Das schaffen wir nicht. Und trotzdem setzen Sie auf beide Problembereiche noch Ihre Cannabisgeschichte drauf. Das ist wirklich auch eine menschenverachtende, gerade jugendverachtende Diskussion. Und wenn Sie hier sagen, dass teenex Ihrem Standpunkt auch nur im Ansatz entgegenkommt, dann wissen Sie genau, dass dies falsch ist. Ich gebe Ihnen eine Empfehlung: Gehen Sie doch mal raus! Versuchen Sie doch mal, mit der Bevölkerung zu reden! Dann gehen Sie zu Synanon und lassen sich informieren. Das sind nun wirklich Fachleute, die sich in den letzten Jahren mit einem Problemfeld beschäftigt und hier auch Erfolge haben. Deshalb kann ich Ihnen nur raten, wenn Sie ein wenig verantwortungsbewusst sind, hier dem Antrag der CDU, so wie er gestellt ist, zuzustimmen.

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Kleineidam, bitte!

– [Abg. Hoffmann (CDU): Frau Vorsitzende, so geht es nicht! Es gibt eine Redeliste, und die ist eine Redeliste, die ordnungsgemäß abgeführt – –]

– Herr Hoffmann, Sie haben nicht das Wort! –

[Abg. Hoffmann (CDU): Das kann nicht sein, ich sage Ihnen das! So geht es nicht!]

– Herr Hoffmann, Sie haben nicht das Wort! –

[Frau Abg. Grosse (SPD): Sie haben ein Benehmen, Herr Hoffmann, das ist ja entsetzlich!] –

Ich sage Ihnen das jetzt mit allem Nachdruck: Die Redeliste wird so abgearbeitet, wie sie hier eingeht, und Herr Wansner hat sich vor Herrn Kleineidam gemeldet, deshalb ist er auch dran.

– [Abg. Hoffmann (CDU): Nein! – Abg. Wansner (CDU): Nein, ich hatte mich als Letzter gemeldet!]

– Herr Kleineidam hat jetzt das Wort.

– [Abg. Hoffmann (CDU): Das werden wir mit dem Präsidenten noch mal regeln! So geht das nicht!] –

Herr Kleineidam, Sie haben das Wort.

– [Abg. Hoffmann (CDU): Undemokratisch ist das! Politische Willkür ist das! – Frau Abg. Radziwill (SPD): Sie sind doch drangekommen – Weitere Zurufe] –

Herr Hoffmann, wenn Sie jetzt weiter das Wort ergreifen, erteile ich Ihnen wirklich – – und verbiete ich Ihnen, hier weiter so zu reden. Dann werde ich mich an den Präsidenten des Hauses wenden, dass Sie hier den Ausschuss stören. – Herr Kleineidam, Sie haben das Wort!

Abg. Kleineidam (SPD): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Ich bedauere es zutiefst, wenn wir jetzt nach einem eigentlich sehr sachlichen Beginn dieser Diskussion in so einen Stil der Auseinandersetzung geraten. Ich habe mich deshalb gemeldet, weil ich auf ein paar Punkte noch einmal eingehen wollte. Ich bin hier von einigen Rednern, gerade von der Opposition, persönlich auf meinen ersten Redebeitrag angesprochen worden. Ich denke, da bin ich eine Antwort schuldig, und die versuche ich jetzt zu geben. Vielleicht können wir es so machen, dass – so, wie ich Sie habe ausreden lassen – Sie mich auch ausreden lassen. Herr Wansner – bei allen Kontroversen –, niemand in diesem Ausschuss, der sich für eine Legalisierung ausgesprochen hat, hat behauptet, Cannabis sei etwas völlig Harmloses, sondern ich entsinne mich ganz vieler Redebeiträge, in denen deutlich gemacht wurde, dass es natürlich eine Droge ist, dass sie Gefahren hat. Aber die politische Auseinandersetzung begann an dem Punkt, ob ein strafrechtliches Verbot jetzt die richtige politische Maßnahme ist, um diesen Gefahren vorzubeugen. Da liegen wir auseinander. Man kann durchaus der Ansicht sein: Ich muss es verbieten, um Menschen zu schützen. – Oder, wie andere gesagt haben: Dieses Verbot ist eher kontraproduktiv, weil ich die betroffenen Jugendlichen – um bei Ihrem Beispiel zu bleiben – nur noch zusätzlich mit Strafverfolgung konfrontiere, ohne ihnen tatsächlich zu helfen. – Das war die Auseinandersetzung. Ich verwahre mich jedenfalls dagegen, hier auch nur den Eindruck erweckt zu haben, Cannabis sei etwas völlig Harmloses. Ich glaube, da auch für einige andere Kollegen und Kolleginnen in diesem Ausschuss sprechen zu können.

Zweite Bemerkung zu Herrn Czaja, das geht ein bisschen mehr in die Komik: Wir können sicher noch einmal „Staatskundeunterricht in der Bundesrepublik Deutschland“ machen. Wenn nicht die Bundesregierung, sondern der Bundestag Gesetze beschließt, die mitbestimmungspflichtig sind und dann in den Bundesrat gehen und es da ein Vermittlungsverfahren gibt, dann ist das doch ein etwas anderer Sachverhalt, als wenn das Land Berlin eine Bundesratsinitiative ergreift. Wir können uns vielleicht so weit verständigen, dass wir diese Sachverhalte nicht in einen Topf werfen können. Damit komme ich noch einmal auf den Punkt.

Ich habe vorhin in meinem ersten Redebeitrag leider vergessen, zu dem Änderungsantrag der FDP, der uns heute vorgelegt wurde, noch einmal ausdrücklich Stellung zu nehmen. So sympathisch mir einige Punkte in diesem Antrag sind, es bleibt bei unserer Ansicht, dass wir eine Bundesratsinitiative im Augenblick nicht für erfolgversprechend halten. Ich stimme Ihnen zu, Herr Matz, wenn Sie sagen: Gelegentlich muss man auch Initiative ergreifen. – Aber wenn ich von vornherein weiß, die Initiative ist erfolglos, und am Ende steht das Nein des Bundesrats, dann kann das auch dazu führen, dass eine politische Diskussion, die ich mir gerade in diesem Thema wünsche, mit diesem Nein beendet ist.

Unter diesem Gesichtspunkt – das ist mehr ein politisch-taktischer Gesichtspunkt als eine inhaltliche Kontroverse – haben wir gesagt: Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir eine Bundesratsinitiative nicht für förderlich, und zwar auch für die Minderheitsposition in der SPD. Ich werde mich sicher – so, wie Sie es vorhin für sich beschrieben haben – in meiner Partei auch weiter dafür einsetzen und für meine Position weiter werben. Aber diese Diskussion würde ich gern offen halten. Ich glaube – und viele in meiner Partei mit mir –, wenn wir jetzt eine Bundesratsinitiative ergreifen und dann ein Nein kriegen, dass wir dann unserer gemeinsamen Sache an dem Punkt eher einen Bärendienst erweisen. Unter diesem Gesichtspunkt sehen wir keine Möglichkeit, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen.

Frau Vors. Dr. Schulze:
Damit haben wir die Liste abgearbeitet und kommen zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Ursprungsantrag ab. Wenn ich Sie recht verstanden habe, Herr Matz, dann möchten Sie, dass die Punkte einzeln abgestimmt werden.

Dann stimmen wir zuerst über
Punkt 1 des Änderungsantrags ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das abgelehnt.

Punkt 2 des FDP-Änderungsantrags: Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er abgelehnt.

Punkt 3 des FDP-Änderungsantrags: Zustimmung? – Herr Matz! – Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er auch abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag insgesamt. Wer dem Ursprungsantrag der FDP-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Zustimmung von der FDP-Fraktion. Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er abgelehnt.

Jetzt müssen wir den Ursprungsantrag der Fraktion der Grünen Drucksache 15/2006 abstimmen. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er abgelehnt.

Kommen wir nun zum Antrag der CDU Drucksache 15/2108. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Dann haben wir zum Antrag der Fraktion der Grünen den Änderungsantrag der SPD-/PDS-Koalition. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er angenommen.

Jetzt stimmen wir über den letzten Antrag Drucksache 15/2045 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – FDP und die Grünen stimmen zu. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Nicht mehr der Fall. Damit ist er abgelehnt.

Damit haben wir über alle Anträge, die zu diesem Punkt auf der Tagesordnung standen, auch beschlossen. Sie gehen dann mit den jeweiligen Stellungnahmen an den federführenden Rechtsausschuss. Wir kommen nun endlich mit gut einer Stunde Verspätung zu....


Anhörungen und Tagungen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/tagungen.htm




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