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CannabisLegalNews (Nummer 159, 04.06.2004)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Hanfmove in Hamburg am 19.06.2004
1. Hanfmove in Hamburg am 19.06.2004
Am Samstag, 19.06. findet in Hamburg der 6. Hanfmove statt, eine Demonstration für eine humane Drogenpolitik. Start der Veranstaltung ist am Hauptbahnhof um 14:00 Uhr. Um 15:30 findet am Axel Springer Platz eine Zwischenkundgebung statt. Die Endkundgebung ist in der Fischauktionshalle um 17:30 Uhr. Dort werden Redner und DJs zu hören sein, während Infostände Informationen zum Thema anbieten.
Nachdem es beim letzten Mal unter dem damaligen Innensenator Schill massive Probleme mit der Polizei gab, hat sich zur Organisierung der diesjährigen Veranstaltung ein Verein gegründet, der die geplante Veranstaltung vorbereitet.
Der Hanfmove wird u.a. vom Verein für Drogenpolitik e.V., vom Deutschen Hanf Verband, vom Hanf Journal, vom Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei den Grünen, vom Bundesverband der Eltern und Angehörige für akzeptierende Drogenarbeit e.V., von Dallas Live und vom Mushroom Magazin unterstützt.
Hanfmove - Homepage:
Hanfmove 2002:
Drogenpolitik in den Ländern: Hamburg:
2. Pottdemo in Essen am 26.06.2004
Am Welt-Drogen-Tag der UN findet in Essen eine Demonstration für Hanf als Medizin, Rohstoff und Genussmittel statt. Sie wird vom Verein für Drogenpolitik, dem PDS-nahen Jugendverband ['solid] und der Grünen Jugend organisiert.
Die Aufstellung zur Demonstration beginnt um 13:45 Uhr an der Giradetstraße, wo dann um 14:15 Uhr der Zug zum Willy-Brandt-Platz startet. Von 16:30 bis 22:00 Uhr findet eine Abschlusskundgebung mit großem Bühnenprogramm statt. Als Redner sind geplant: Tilmann Holzer (Verein für Drogenpolitik e.V.), Dr. med Franjo Grotenhermen (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.), Barbara Steffens (NRW Grüne), Steffen Geyer (Hanfparade Berlin) und Carsten Labudda (PDS).
Pottdemo - Homepage:
3. Anträge auf Erlaubnis zum Cannabisanbau
Die Grüne Hilfe (GH) hat eine Aktion ins Leben gerufen, mit der der Anbau von Cannabis auf dem Rechtsweg legalisiert werden soll. Cannabisanbau ist in Deutschland legal, sofern man im Besitz einer Sondergenehmigung ist. Solche kann nur das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilen, und auch nur dann, wenn ein "öffentliches Interesse" vorliegt.
Das BfArM legt die gesetzlichen Vorschriften sehr restriktiv aus und hat solche Genehmigungen selbst Patienten verweigert, die sie aus medizinsichen Gründen beantragt hatten.
Verschiedene Cannabisaktivisten haben bereits solche Anträge gestellt, die abgelehnt wurden, um dann den Rechtsweg zu beschreiten. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln heisst es:
Die Erteilung einer einzelnen Ausnahmeerlaubnis an den Kläger ist jedoch wg. ihrer geringen Auswirkung nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen oder zumindest in nennenswerter Weise zu fördern. Vielmehr könnte ein Einfluss auf Normakzeptanz, Kriminalität und Justizwesen nur durch die Erteilung einer Erlaubnis an eine Vielzahl von Personen erreicht werden.
Die Grüne Hilfe schlägt nun vor, dass Reformbefürworter solche Anträge massenhaft stellen, um dann gemeinsam vor Gericht gegen eine Ablehnung zu klagen. Jeder Antrag kostet ca. 50 Euro Bearbeitungsgebühr. Rechtliche Konsequenzen entstehen aus dem Antrag nicht, da man nicht unerlaubt anbauen oder besitzen muss, um legalen Anbau oder Besitz beantragen zu können.
Als der Bundestag das heute geltende Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beschlossen hat, war es seine Absicht, den Gebrauch von Cannabis als Genussmittel zu unterbinden. Nicht das BfArM kann eine Reform des BtMG beschliessen, sondern nur der Deutsche Bundestag. Das BfArM interpretiert das Gesetz nur, und zwar so, dass Sondergenehmigungen nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden können. Dass es sogar die Verwendung für Behandlung von einzelnen Patienten ausschliesst, ist rechtlich angreifbar. Eine Gruppe von Patienten beschreitet seit Jahren deswegen den Rechtsweg und könnte dafür auch finanzielle Unterstützung gebrauchen.
Ist der von der GH vorgeschlagene Weg eine effektive Nutzung der sehr beschränkten Mittel der Cannabisreformbewegung? Wenn es sich dabei um Mittel handelt, die für keinen anderen Zweck eingesetzt würden, stellt sich diese Frage nicht. Doch zu überlegen ist es schon: Für rund 300 Euro können sich ein halbes Dutzend Antragsteller zunächst einmal bestätigen lassen, dass sie kein Cannabis anbauen dürfen. Dagegen können sie dann, mit weiterem finanziellen Einsatz, vor Gericht klagen. Vom selben Betrag könnte man aber auch das Porto für je einen Brief an alle 602 Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestags bezahlen, in dem sie mit Informationen konfrontiert werden.
Schädliche Gesetze entstehen aus Vorurteilen. Diese kann man mit wirksamen Informationen über Jahre hinweg abbauen.
Aktion: Anbau-Antrag an das BfArM [gruene-hilfe.de]
VG Köln: Keine Genehmigung für Patienten [CLN#148, 12.03.2004]
4. Die Spitze des Hanfbergs
In der Stadt Weener in Ostfriesland wurden zwei Cannabisplantagen mit rund 3000 Pflanzen ausgehoben. Sie wurden in der Innenstadt, u.a. in den Lagerhallen einer ehemaligen Schuhgroßhandlung, betrieben. Professionelle Filteranlagen verhinderten, dass die Nachbarn auf den Geruch der Pflanzen aufmerksam wurden.
Auch in Aachen meldete die Polizei einen größeren Fund. 1100 Pflanzen waren es dort, die im Keller und im Dachgeschoß eines Hauses beschlagnahmt wurden. Die Stromrechnung muß ganz ordentlich ausgefallen sein, denn die Pflanzenlampen brachten es auf eine Leistung von rund 45 kW. Auch hier gehörte eine Luftfilteranalage zum technischen Inventar. Die Polizei schätzt die Kosten für die Beleuchtungsanlage auf 19.000 Euro - etwa soviel, wie 6 kg Cannabis einbringen. Damit würde sich diese aufwendige Anlage nicht nur bereits bei der ersten Ernte amortisieren sondern auch schon Gewinn abwerfen. Mittelständische Unternehmen können von solchen Renditen nur träumen.
Selbst wenn man die Jahresernte solcher Anlagen im zweistelligen Kilobereich annimmt, decken sie jeweils nur einen Bruchteil eines Prozents der jährlich konsumierten Menge. Der Jahresverbrauch in Deutschland liegt wahrscheinlich bei 100 Tonnen oder mehr. Solche Funde wie in Weener, laut Oberstaatsanwalt Werner Kramer der "größte Fund seit Jahren in ganz Niedersachsen", müsste die Polizei also täglich machen, wollte sie wirklich den Cannabismarkt austrocknen. Da sie dazu nicht in der Lage ist, gehen Anbau, Handel und Konsum weiter, unkontrolliert und unbesteuert.
Ernte an Ort und Stelle verpackt [nwz-online.de, 28.05.2004]
3 000 Rauschgiftpflanzen mitten in der Stadt [Ostfriesen Zeitung, 28.05.2004]
POL-AC: Cannabis-Plantage ausgehoben/Aachen [28.05.2004]
Was verboten ist kann nicht besteuert werden:
Die Kosten des Cannabisverbots:
Wirtschaftliche Auswirkungen einer Legalisierung von Cannabis
Hamburg: Dreieinhalb Jahre für Gärtner [CLN#137, 05.12.2003]
Brandenburg: Verwendung von Steuergeldern [CLN#138, 12.12.2003]
5. Philippinen: Bauern droht Todesstrafe
Beamte der Drogenpolizei (PDEA), der regulären Polizei und sogar Soldaten der Armee verhafteten am 26.05.2004 einen Bauern in den Philipinen, weil er Hanf statt Mais angebaut hat. 58 ausgewachsene Hanfpflanzen wurden in seinem Hinterhof gefunden und ausserdem 178 Jungpflanzen. Ein Sprecher der Drogenpolizei gab bekannt, dass dem Angeklagten lebenslängliche Haft oder die Todesstrafe droht.
Seit 1993 ist in den Philippinen bei Besitz von Cannabis die Todesstrafe möglich. Vor zwei Jahren wurde sie ab einer Menge von 500g Cannabis sogar vorgeschrieben. Bangamino Balsote, der verhaftete Bauer, wäre nicht der erste Filipino der wegen Cannabis zum Tode verurteilt worden wäre.
Von Cannabis ist bisher weltweit kein einziger Todesfall durch Überdosierung bekannt - was man von überdosierten Drogengesetzen leider nicht behaupten kann.
Farmer Nabbed for Growing Marijuana [Sunstar General Santos (PH), 30.05.2004]
Cannabis in den Philippinen
6. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
19.06.2004 Hamburg: Hanfmove
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
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