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Innen-, Rechts- und Gleichstellungspolitik
Sieben Jahre Cannabisentscheidung |
Autor: Joe Wein (164.99.85.---)
Datum: 15.03.01 08:00
Diesen offenen Brief habe ich am vergangenen Freitag an 296 Bundestagsabgeordnete der SPD geschickt:
From: Joe Wein <joewein@pobox.com>
To: Brigitte Adler , Gerd Andres , Ingrid Arndt-Brauer , Rainer Arnold , Hermann Bachmaier , Ernst Bahr , Doris Barnett , Dr. Hans Peter Bartels , Eckhardt Barthel , Klaus Barthel , Ingrid Becker-Inglau , Wolfgang Behrendt , Dr. Axel Berg , Hans-Werner Bertl , Friedhelm Julius Beucher , Petra Bierwirth , Rudolf Bindig , Lothar Binding , Kurt Bodewig , Klaus Brandner , Anni Brandt-Elsweier , Willi Brase , Dr. Eberhard Brecht , Rainer Brinkmann , Bernhard Brinkmann , Hans-Günter Bruckmann , Edelgard Bulmahn , Ursula Burchardt , Dr. Michael Bürsch , Hans Martin Bury , Hans Büttner , Marion Caspers-Merk , Wolf-Michael Catenhusen , Dr. Peter Wilhelm Danckert , Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin , Christel Deichmann , Karl Diller , Peter Dreßen , Detlef Dzembritzki , Dieter Dzewas , Dr. Peter Eckardt , Sebastian Edathy , Ludwig Eich , Marga Elser , Peter Enders , Gernot Erler , Petra Ernstberger , Annette Faße , Lothar Fischer , Gabriele Fograscher , Iris Follak , Norbert Formanski , Rainer Fornahl , Hans Forster , Dagmar Freitag , Peter Friedrich , Lilo Friedrich , Harald Friese , Anke Fuchs , Arne Fuhrmann , Prof. Monika Ganseforth , Konrad Gilges , Iris Gleicke , Günter Gloser , Uwe Göllner , Renate Gradistanac , Günter Graf , Angelika Graf , Dieter Grasedieck , Monika Griefahn , Kerstin Griese , Achim Großmann , Wolfgang Grotthaus , Karl Hermann Haack , Hans-Joachim Hacker , Klaus Hagemann , Manfred Hampel , Christel Hanewinckel , Alfred Hartenbach , Anke Hartnagel , Klaus Hasenfratz , Nina Hauer , Hubertus Heil , Reinhold Hemker , Frank Hempel , Rolf Hempelmann , Dr. Barbara Hendricks , Gustav Herzog , Monika Heubaum , Reinhold Hiller , Stephan Hilsberg , Gerd Höfer , Jelena Hoffmann , Walter Hoffmann , Iris Hoffmann , Frank Hofmann , Ingrid Holzhüter , Eike Hovermann , Christel Humme , Lothar Ibrügger , Barbara Imhof , Brunhilde Irber , Gabriele Iwersen , Renate Jäger , Jann-Peter Janssen , Ilse Janz , Prof. Dr. Uwe Jens , Volker Jung , Johannes Kahrs , Ulrich Kasparick , Sabine Kaspereit , Susanne Kastner , Ulrich Kelber , Hans-Peter Kemper , Klaus Kirschner , Marianne Klappert , Siegrun Klemmer , Hans-Ulrich Klose , Walter Kolbow , Fritz Rudolf Körper , Karin Kortmann , Anette Kramme , Nicolette Kressl , Volker Kröning , Angelika Krüger-Leißner , Horst Kubatschka , Ernst Küchler , Helga Kühn-Mengel , Ute Kumpf , Konrad Kunick , Dr. Uwe Küster , Werner Labsch , Christine Lambrecht , Brigitte Lange , Christian Lange , Detlev Larcher, von , Christine Lehder , Waltraud Lehn , Robert Leidinger , Klaus Lennartz , Dr. Elke Leonhard , Eckhart Lewering , Götz-Peter Lohmann , Christa Lörcher , Erika Lotz , Dr. Christine Lucyga , Dieter Maaß , Winfried Mante , Dirk Manzewski , Tobias Marhold , Lothar Mark , Ulrike Mascher , Christoph Matschie , Heide Mattischeck , Markus Meckel , Ulrike Mehl , Ulrike Merten , Angelika Mertens , Prof. Dr. Jürgen Meyer , Ursula Mogg , Christoph Moosbauer , Siegmar Mosdorf , Michael Müller , Jutta Müller , Christian Gerhard Müller , Franz Müntefering , Andrea Maria Nahles , Volker Neumann , Gerhard Neumann , Dr. Edith Niehuis , Dr. Rolf Niese , Dietmar Nietan , Günter Oesinghaus , Eckhard Ohl , Leyla Onur , Manfred Opel , Holger Ortel , Adi Ostertag , Kurt Palis , Albrecht Papenroth , Prof. Dr. Martin Pfaff , Georg Pfannenstein , Johannes Andreas Pflug , Prof. Dr. Eckhart Pick , Joachim Poß , Karin Rehbock-Zureich , Dr. Carola Reimann , Margot Renesse, von , Renate Rennebach , Bernd Reuter , Dr. Edelbert Richter , Reinhold Robbe , Gudrun Roos , René Röspel , Dr. Ernst Dieter Rossmann , Michael Roth , Birgit Sabine Roth , Gerhard Rübenkönig , Marlene Rupprecht , Thomas Sauer , Dr. Hansjörg Schäfer , Gudrun Schaich-Walch , Rudolf Scharping , Bernd Scheelen , Dr. Hermann Scheer , Siegfried Willy Scheffler , Horst Schild , Otto Schily , Dieter Schloten , Horst Schmidbauer , Ulla Schmidt , Silvia Schmidt , Dagmar Schmidt , Wilhelm Schmidt , Regina Schmidt-Zadel , Heinz Schmitt , Carsten Schneider , Dr. Emil Schnell , Walter Schöler , Olaf Scholz , Karsten Schönfeld , Fritz Schösser , Ottmar Schreiner , Gerhard Schröder , Gisela Schröter , Dr. Mathias Schubert , Richard Schuhmann , Brigitte Schulte , Reinhard Schultz , Volkmar Schultz , Ewald Schurer , Dr. R. Werner Schuster , Dietmar Schütz , Dr. Angelica Schwall-Düren , Rolf Schwanitz , Bodo Seidenthal , Erika Simm , Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk , Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast , Wieland Sorge , Wolfgang Spanier , Dr. Margrit Spielmann , Jörg-Otto Spiller , Dr. Ditmar Lothar Staffelt , Antje-Marie Steen , Ludwig Stiegler , Rolf Stöckel , Rita Streb-Hesse , Reinhold Strobl , Dr. Peter Struck , Joachim Stünker , Joachim Tappe , Jörg Tauss , Jella Teuchner , Dr. Gerald Thalheim , Wolfgang Thierse , Franz Thönnes , Uta Titze-Stecher , Adelheid Tröscher , Hans Urbaniak , Rüdiger Veit , Simone Violka , Ute Vogt , Hans Georg Wagner , Hedi Wegener , Dr. Konstanze Wegner , Wolfgang Weiermann , Reinhard Weis , Gunter Weißgerber , Matthias Weisheit , Prof. Gert Weisskirchen , Dr. Ernst Ulrich Weizsäcker, von , Jochen Welt , Dr. Rainer Wend , Hildegard Wester , Lydia Westrich , Inge Wettig-Danielmeier , Dr. Margrit Wetzel , Dr. Norbert Wieczorek , Jürgen Wieczorek , Helmut Wieczorek , Heidemarie Wieczorek-Zeul , Dieter Wiefelspütz , Heino Wiese , Klaus Wiesehügel , Brigitte Wimmer , Engelbert Clemens Wistuba , Barbara Wittig , Dr. Wolfgang Wodarg , Verena Wohlleben , Hanna Wolf , Waltraud Wolff , Heidi Wright , Uta Zapf , Dr. Christoph Zöpel , Peter Zumkley
Sent: Freitag, 09.03.2001
Subject: Sieben Jahre Cannabisentscheidung
(Alle oben genannten Abgeordneten wurden einzeln angeschrieben!)
Sehr geehrte Frau ..., bzw.
Sehr geehrter Herr ...,
heute jährt sich die Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum siebten Mal. Das oberste deutsche Gericht stellte am 09.03.1994 fest, dass das Cannabisverbot zwar prinzipiell nicht gegen das Grundgesetz verstosse. Es entschied aber auch, dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch (solange damit keine Fremdgefährdung verbunden ist) verfassungswidrig wäre. Inzwischen liegen Erkenntnisse sowohl zu den Auswirkungen von Cannabiskonsum, als auch zu den Auswirkungen des strafrechtlichen Verbotes vor die die Grundlage des Verbots in Frage stellen. Unsere Nachbarn in Belgien und der Schweiz wollen deshalb Cannabis entkriminalisieren, wie bereits die Niederlande vor 25 Jahren.
1. Die Entscheidung vom 09.03.1994:
"Die Freiheit der Person, die das Grundgesetz als "unverletzlich" bezeichnet, ist ein so hohes Rechtsgut, daß in sie aufgrund des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aus besonders gewichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (...), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert. Nach diesem Grundsatz muß ein grundrechtseinschränkendes Gesetz geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (...)." (BVerfGE 90, 145 - Cannabis)
http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
Laut der Entscheidung sei das Cannabisverbot geeignet, wenn davon eine generalpräventive Wirkung ausginge. In ihrem Urteil stellten die Richter jedoch fest, dass debattiert werde, ob ein Cannabisverbot tatsächlich der geeignetste Weg sei. Sie verpflichteten deshalb den Gesetzgeber, Erfahrungen aus dem Ausland und neue Erkenntnisse zu beobachten und die deutsche Gesetzeslage gegebenenfalls anzupassen. In den sieben Jahren seit der Entscheidung haben sich tatsächlich neue Erkenntnisse ergeben, die eine politischen Neubewertung des Cannabisverbots erfordern:
2. Die Auswirkungen des Cannabiskonsums
Die Cannabisexpertise von Professor Kleiber und Professor Kovar für Gesundheitsminister Horst Seehofer bewertete den aktuellen Erkenntnisstand zu den Risiken von Cannabis wie folgt:
"Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
"Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."
"Bezüglich des Abhängigkeitspotenzials der Droge fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden."
"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden."
"Die These, Cannabis führe mit einer gewissen Regelmässigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann nicht belegt werden."
http://www.cannabislegal.de/diverses/studien/kleiber2.htm
Damit sind die wesentlichsten ursprünglich für das Verbot genannten Gründe heute entfallen.
3. Die Auswirkungen des Cannabisverbots
Allein von 1993 bis 1999 hat sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren, in denen es nur um Cannabis ging, verdoppelt. Im Jahre 1999 zählte das BKA 85.668 Ermittlungsverfahren wegen Besitzes oder Anbaus zum persönlichen Konsum. Das heisst, Kriminalisierung ist für 2,4 Millionen aktuelle Konsumenten von Cannabis eine über 30mal häufigere Konsequenz als etwa ein Besuch bei einer Drogenberatung (2623 Fälle) und eine über 700mal häufigere Konsquenz als eine stationäre Therapie (117 Fälle). Hier schafft das Verbot weit mehr Probleme als es verhütet.
http://www.cannabislegal.de/diverses/bka1999.htm
Inzwischen wird auch die generalpräventive Wirkung des Verbots offiziell in Frage gestellt:
3.1. Der Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Diese Kommission des Schweizer Parlaments stellte am 30.04.1999 fest:
"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."
http://www.cannabislegal.de/international/ch-sgk.htm
3.2. Die Prävalenzstudien des IFT und von CEDRO
http://www.frw.uva.nl/cedro/stats/national.97.html
http://www.sucht.de/fakten/konsumtrends.html
Diese repräsentativen Studien zeigen dass die Entkriminalisierung von Cannabis in den Niederlanden nach 25 Jahren im Vergleich zu Deutschland nicht zu einer signifikant höheren Verbreiterung des regelmässigen Konsums geführt hat: Im Jahre 1997 waren 2,5 Prozent der niederländischen Bevölkerung ab 15 Jahren regelmässige Cannabiskonsumenten, aber 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren.
3.3. Die Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
http://www.cannabislegal.de/international/sfa.htm
Diese Studie des Schweizer Suchtverbands SFA vom 15.02.2001 fand dass in Kantonen mit repressiver Cannabispolitik (Westschweiz) der Konsum nicht seltener sondern, im Gegenteil, noch weiter verbreitet ist als in eher toleranten Kantonen (Ostschweiz).
4. Reformen
Belgien und die Schweiz haben inzwischen beschlossen, den Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis für den privaten Konsum von Erwachsenen nicht länger zu verfolgen.
Es ist Zeit, die trotz Verfassungsgerichtsentscheidung andauernde Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands, zu beenden sowie die derzeitige diskriminierende Führerscheinregelung zurückzunehmen. Die SPD kann dabei an ihren Entkriminalisierungsentwurf (Drucksache 13/6534 vom 11.12.1996) anknüpfen.
http://www.cannabislegal.de/politik/spd-btmg96.htm
4.1. Beim Führerscheinrecht müssen Grenzwerte für Bluttests erarbeitet werden, die den Unterschied zwischen akutem Drogeneinfluss und Tage zurückliegenden Konsum berücksichtigen. Damit wird einerseits den Ansprüchen der Verkehrssicherheit Rechnung getragen, andererseits jedoch werden Ungerechtigkeiten vermieden.
4.2. Der Erwerb, Besitz und Anbau geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum sollte für Erwachsene straffrei gestellt werden, wie von der SPD bereits 1996 gefordert. Das würde die Polizei und Justiz von etwa 85'000 Strafverfahren pro Jahr entlasten und ihre Effizienz bei der Bekämpfung anderer Straftaten verbessern.
4.3. Auch Belgien und die Schweiz wollen den Eigenanbau geringer Mengen zulassen. Ein praktikables Modell zum straffreien Eigenanbau könnte die Nachfrage auf dem kriminellen Schwarzmarkt untergraben und eine bessere Märktetrennung erreichen. Beim Eigenanbau ist eine andere Grenzmenge sinnvoll als im SPD-Entwurf von 1996 vorgesehen.
Entsprechend Artikel 28 Abs. 2 des Einheitsübereinkommens von 1961 fällt Cannabis für gartenbauliche Zwecke nicht unter die Beschränkungen des Suchtstoffabkommens.
http://www.incb.org/e/conv/1961/articles_II.htm#28
Diesem Absatz wird im deutschen Betäubungsmittelgesetz bisher nicht Rechnung getragen. Der Gesetzgeber sollte den Anbau und Besitz einer flächenmässig, anzahlmässig oder gewichtsmässig begrenzten Menge von Cannabispflanzen durch Erwachsene aus dem BtMG ausnehmen, sofern keine Ausfuhr, kein Handel und keine Abgabe an Minderjährige erfolgt.
4.4. Die Bundesregierung sollte nach Möglichkeit ein staatlich kontrolliertes Cannabisabgabesystem für Erwachsene einrichten, mit dem Ziel, eine Märktetrennung, Alterskontrollen und staatliche Einnahmen analog zur Bier-, Branntwein- und Tabaksteuer zu ermöglichen (Cannabismonopol). Dieses System würde Kriminelle einer Einnahmequelle berauben und die Polizei weiter für andere Aufgaben entlasten. Die Einnahmen aus dem Cannabisvertrieb sollten vor allem zur verbesserten Drogenprävention und für Jugendprogramme verwendet werden.
Diese Reformen sollten sorgfältig angegangen werden. Wir brauchen zuallererst eine öffentliche Diskussion über dieses Thema. Eine Bereitschaft zu Reformen existiert in einem breiten politisches Spektrum. In der Schweiz sind inzwischen selbst die Christdemokraten für eine Entkriminalisierung.
http://www.cannabislegal.de/politik/ch/cvp.htm
Ein solcher neuer Konsens kann längerfristig auch in Deutschland erreicht werden.
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören, wie Sie angesichts der genannten Studien zu einer Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten nach niederländischem, belgischem oder Schweizer Vorbild in den nächsten Jahren stehen.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
joewein@pobox.com
http://www.cannabislegal.de
[Anschrift]
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Re: Seid ihr die Lobby von Pillipworris oder.... |
Autor: Wolfgang Schönfelder (141.38.161.---)
Datum: 15.03.01 08:10
AmericanTrabbabo?
Nach der Einschränkung des öffentlichen Mitvergiftens in den
USA suchen die drigend neue Märkte.
Im übrigen hatte unser Kanzler nichts besseres zu tun als
gegen das EU-Werbeverbot zu klagen, statt ein nationales
Verbot zusätzslich einzuführen.
Wir haben schon genug Probleme mit anderen Kraut, Pillen,
Tränken, nicht noch mehr von dem Quatsch bitte.
Seid ihr schon so vergiftet, physich oder psychisch, daß
ihr das Leben ohne Dröhnstoff nicht mehr genießen könnt?
Aldous Huxleys Soma lässt grüssen!
Alpha, Beta oder Gamma?
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Re: Seid ihr die Lobby von Pillipworris oder.... |
Autor: Gwildor (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 15.03.01 08:24
LEGALIZE IT NOW!!!
Die Zeit ist reif und die Argumente auch.
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So fiel die Mauer..... |
Autor: Social_Viewer (---.249.158.114.safeweb.com)
Datum: 15.03.01 10:15
Anerkennung an Joe Wein für sein Engagement, ehrlich aufzuklären!
Es wäre ja schon gut, wenn unsere untätige B-Regierung die Repressionen gegen Cannabiskonsumenten (dank der letzten "c"du-regierung!) wieder aufheben würde: Führerscheinstreß, Wohnungsdurchsuchungen, Kündigungen etc etc etc!
Beim gegenwärtigen Status quo geht niemand auf die Strasse und "outet" sich als Kiffer/in.(wg Aktion "Zeig dich")
Viele 16-jährige wissen heute schon mehr über Cannabis als so mancher Stammtisch-Prolitiker (bzw. Forenschmierer) - die Realtiät hat die Gesetzeslage längstens eingeholt.
Ich bin allerdings erst für eine Cannabisabgabe ab 18 - für Alk (viel gefährlicher) sollte Ähnliches gelten!
Wie ist die Berliner Mauer gefallen: www.die-mauer-muss-weg.de?
Oder waren da nicht ein paar leutchen, die lautstark, öffentlich und friedlich demonstriert haben...?
Wo sind die 4 Millionen Kiffer/innen?
Aufklärung - Information - Selbstbewusstsein
gehabt euch wohl (gruss nach Japan) ;)
www.cannabisnews.com
www.cannabislegal.de
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Re: So fiel die Mauer..... |
Autor: bernd irmler (---.OS1.srv.t-online.de)
Datum: 15.03.01 10:20
Es wäre schon viel geholfen, wenn man Cannabiskonsumenten den Führerschein wegnimmt. Tausende Unfälle wären es jährlich weniger.
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Säufer-Lobby und Autoindustrie |
Autor: Social_Viewer (---.249.158.113.safeweb.com)
Datum: 15.03.01 10:37
Ich führe mal Ihre (anerkanntermaßen) lückenhafte "Logik" weiter:
Es wäre schon viel geholfen, wenn man BMW-Fahrern den Führerschein wegnimmt. Tausende Unfälle wären es jährlich weniger
Es wäre schon viel geholfen, wenn man Alkoholkonsumenten den Führerschein wegnimmt. Tausende Unfälle wären es jährlich weniger
Es wäre schon viel geholfen, wenn man Tablettenkonsumenten den Führerschein wegnimmt. Tausende Unfälle wären es jährlich weniger
Es wäre schon viel geholfen, wenn man Besuchern des münchner oktoberfestes den Führerschein wegnimmt. Tausende Unfälle wären es jährlich weniger
Es wäre schon viel geholfen, wenn man allen über 60 den Führerschein wegnimmt. Tausende Unfälle wären es jährlich weniger
Huch, gar keine Autos mehr in der brd? Willkommen in der Steinzeit B.I!
(Ihre Argumentation gründet - wie immer nicht auf Tatsachen)
www.cannabisnews.com
www.cannabislegal.de
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Re: Seid ihr die Lobby von Pillipworris oder.... |
Autor: flea (---.rrz.Uni-Koeln.DE)
Datum: 15.03.01 11:32
Gibt es denn beitrag auch in sinnvoll?
Ich verstehe nicht worauf sie hinaus wollen?
(und bitte keine dumm-antwort wie: "schon soviel gekifft, daß du nichts mehr raffst")
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Re: So fiel die Mauer..... |
Autor: flea (---.rrz.Uni-Koeln.DE)
Datum: 15.03.01 11:34
Er mal wieder.
Wie immer haben Sie natürlich keine belege für Ihre hirnrissigen aus der Luft gegriffenen Aussagen.
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Re: So fiel die Mauer..... |
Autor: bernd irmler (---.OS1.srv.t-online.de)
Datum: 15.03.01 12:28
Die Statistiken können Sie vom jedem Statistischen Landesamt nachfragen.
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Re: Sieben Jahre Cannabisentscheidung |
Autor: thomas van fuerden (---.du.gtn.com)
Datum: 15.03.01 13:02
Hi allerseits
Zu diesem Thema habe ich einen sehr guten Link:
http://homepages.compuserve.de/Rebiskunkster/kiffen/info/info.html
Luebecker Gutachten
Kiffen vs Alkohol
von der Bundesregierung in Auftrag gegeben, aber nie veroeffentlicht.
Warum nur ?????
gruss
thomas
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Re: irmel aus dem eis |
Autor: Kenny (62.128.4.---)
Datum: 15.03.01 13:05
du laberst hier am thema vorbei. es wird nicht verlangt bekifft auto fahren zu legalisieren sondern besitz erwerb und anbau zum eigenbedarf.
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Re: Praktische Frage |
Autor: Wolfgang Schönfelder (141.38.161.---)
Datum: 15.03.01 13:15
Anbau mit eigenem Garten oder Blumentopf leuchtet ein.
Wie soll aber legaler Erwerb funktionieren, wenn Besitz
nur zum EIGENBEDARF legal sein soll
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Re: Praktische Frage |
Autor: Kenny (62.128.4.---)
Datum: 15.03.01 13:39
das beste wäre natürlich legaler verkauf über einen coffee-shop ab 18 jahren und unter beachtung des jugendschutzgesetzes. ansonsten der erwerb kleiner mengen von freunden oder eigenimport aus holland oder der schweiz.
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Re: So fiel die Mauer..... |
Autor: Helena (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 15.03.01 13:40
bernd irmler schrieb:
> Die Statistiken können Sie vom jedem Statistischen Landesamt
> nachfragen.
Könntest Du mir mal bitte den Link der genannten Statistik nennen? Ich habe dort gesucht und leider nichts gefunden.
Danke
Helena
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Re: So fiel die Mauer..... |
Autor: flea (---.rrz.Uni-Koeln.DE)
Datum: 15.03.01 13:48
Eben. Kenny hat recht. Niremand hier verteigt das fahren unter Rauscheinfluß. Sei es Alk, C, oder sonstige Drogen.
Wenn das allerdings ein Argument sein soll, C zu verbvieten, dann gehört Alkohol schon längst aus dem verkehr gezogen.
Außerdem hat das nichts mit dem Thema Legalisierung zu tun. C ist verboten. Also dürfte ja niemasnd in der lage sein, unter C-Einfluß Auto zu fahren. Sie müssen die realität erkennen.
Außerdem schulden Sie mir immer noch die Beweise, daß C-Konsum unweigerlich zur Nutzung anderer gefährlicher Drogen führt.
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Re: So fiel die Mauer..... |
Autor: Gwildor (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 15.03.01 13:56
Wie schön, die alten Voruteile von Herrn Irmler. Was haben die in England rausgefunden: Wer mit nach Cannbisgenuß Auto fährt, fährt viel besser. Das ist die Realität. Natürlich wurde die Studie gleich weggeschlossen, da sich die Auftraggeber, genau wie Herr Irmler, nur von ihren Voruteilen leiten ließen und ganz andere Ergebnisse erwartet hatten.
Es fehlen übrigens immer noch ihre Beweise in einer früheren Debatte.
Bitte sofort her damit, damit ich auch mal eine FUNDIERTE andere Meinung hören kann.
LEGALIZE IT NOW
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Re: Sieben Jahre Cannabisentscheidung |
Autor: Friedensfuerst (---.M2.srv.t-online.de)
Datum: 15.03.01 15:47
Sehr guter Artikel.
Ich bin auch der Überzeugung, das Canabis im geringeren Umfange wie Alkohol eine Einstiegsdroge ist und auch nicht, wie Alkohol zur Abhängigkeit führt.
Stellen wir die 2,4 Millionen aktuellen Canabis „Konsumenten!" gegen ca. 3,5 Millionen, registrierte Alkohol - Kranke Bundesbürger gegenüber. Wobei die Dunkelziffer ein Vielfaches in beiden Fällen betragen dürfte.
Zu beachten ist die Differenzierung zwischen Konsumenten und Kranke.
Zum anderen haben Pflanzenheilkundige herausgefunden, daß die Inhaltsstoffe des Hanfs, die sogenannten Canabinoide, günstige Wirkungen auf das Zentrale Nervensystem und auf die Zellen des Immunsystems ausüben. Damit läßt sich der Hanf lindernd gegen Störungen von Muskeltonus und Bewegungsabläufen, bei multipler Sklerose und Lähmungserscheinungen, bei chronischen Schmerzzuständen, Übelkeit und erbrechen Infolge einer Chemotherapie bei Krebspatienten, bei Magersucht, Epilepsie und grünem Star einsetzen.( Dr. Ulrich Rückert )
Nur Anbetracht der günstigen Vorbeugenden Eigenschaften sollte schon aus Gründen
der Ersparnis im Gesundheitswesen eine Legalisieren herbeigeführt werden. Zum anderen könnte die Staatskasse durch den Legalen Vertrieb die Milliardengewinne einsacken, die momentan Kriminelle kassieren. Somit wahre dem Staat und dem Volk, auch durch Steuererleichterungen gedient.
Fakt ist, das Canabis die Gehirnzellen zwar betäubt, aber nicht wie Alkohol abtötet und daraus ergibt sich eine Logische Folgerung: Gegen die betäubende Wirkung von Canabis ist auch ein Kraut gewachsen, also ist Canabis eine kontrollierbare Droge und die Schädigungen des Körpers durch Canabis liegt im Promille Bereich gegenüber des Alkohols, und der ist sogar für Kinder überall frei erhältlich.
Ich denke auch, das nicht Canabis die Einstigsdroge ist, sondern die künstlichen Ersatzdrogen und ein Kiffer will sich nicht antörnen bis zum umfallen, er will den Streß und die Hektik unserer Zeit dämpfen / ausgleichen um das zu sein wofür wir geboren wurden, freundliche „Menschen".
Zum anderen sind mir persönlich im Gegensatz zu Alkoholkonsumenten, Kiffer die angenehmeren und der Umwelt aufgeschlosseneren Zeitgenossen. Wie die Grünen,
wenn sie ihren Idealen die Treue halten.
Canabis gilt in Indien, dort wo sein Ursprung auch ist, als Heilmittel und schon immer zu religiösen Zeremonien, zur Meditation um mit der Natur und Gott in Einklang zu kommen. So gelten auch rein Pflanzliche „DROGEN" in allen Völkern und Urreligionen zum religiösem Kult. Auch die Katholischen Rituale sind mit Drogen in Verbindung, Weihrauch und Myrrhe mit saurem Wein vermischt hat eine ähnliche Wirkung wie Canabis. Ist aber nicht jedermanns Geschmack.
Da nun unsere Kultur, die Deutschen hauptsächlich von Indien - Iran und Germanischen Stämmen ( diese hatten das Pilsenkraut ) stammt, sollten wir uns auch aus diesem Grunde an Kulturell - Religiöse Traditionen erinnern.
So manchen wurden dadurch schon seine Talente und Gaben offenbart.
( Nostradamus, Albrecht D., Goethe, Picasso, Mozart ...................... )
und tut mir einen Gefallen, fragt nicht wieder nach Quellen, die Künste und Offenbarungen dieser sind durch eine Inspiration mein Hobby geworden, und jeden Satz zu wissen wo ich ihn über die Jahre gelesen habe ist unmöglich.
Natürlich gehören Canabis „Drogen" das auch Alkohol ist nicht hinter das Lenkrad, oder in die Hand von Kindern. Eine legalisieren von Canabis und Verschärfung der Kunstdrogen - Gesetzes würde meiner Ansicht nach, gerade in der jüngeren Generation den Griff zu harten Drogen drastisch dezimieren. Weil genommen wird was gerade verfügbar ist und das sind eben meist gefährliche Suchtmittel.
Um dummen Anspielungen zuvor zu kommen, ja ich konsumiere Canabis, aber nur das. Ich rauche meinen Joint zur Entspannung und zur Meditation. Aber wenn ich mal nichts habe, zittern meine Hände nicht, bekomme keine Schweißausbrüche oder sonst irgendwelche Enzugserscheinungen.
Friedensfuerst
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Was für ein Unsinn..... |
Autor: Karl-Heinz Büchner (---.D1.srv.t-online.de)
Datum: 15.03.01 23:26
Wo stammt denn dieser grandiose Unsinn her? Zigarettenraucher und Brillenträger verursachen viel mehr Unfälle.
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Re: So fiel die Mauer..... |
Autor: Kenny (62.128.4.---)
Datum: 16.03.01 11:09
wie schnell die "experten" verstummen wenn man ihnen fakten liefert und sie nicht mehr dagegenhalten können. schade das die politiker trotzdem so stur sind!
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Re: Sieben Jahre Cannabisentscheidung |
Autor: voll genervt (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 16.03.01 13:41
Kiffer sind den Politikern scheissegal. Solange die Kiffer auch Parteien wählen, die sie in den Knast stecken wollen (was nun wirklich bekloppt ist von Kiffern) und ihren Arsch nicht hochkriegen, um etwas auf die Beine zu stellen, brauchen die Politiker doch nichts zu ändern.
Und wenn von 4 Mio Kiffern trotz Internet nur 4 oder 5 Leute ab und an mal was im politischen Forum schreiben oder (noch viel seltener) eine Mail verschicken, geht das der Politik am Arsch vorbei.
Da können auch Argumente direkt vom lieben Gott nichts dran ändern.
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Re: Sieben Jahre Cannabisentscheidung |
Autor: Matthias (---.pool.mediaWays.net)
Datum: 16.03.01 14:33
Es wird Zeit für eine Legalisierung oder dem kompletten Verbot von Rauschmitteln wie z.B. Alkohol, Kaffee, Energydrinks,... und von süchtig machenden Stoffen wie Nikotin, bestimmte Medikamente (Nasensprays)! Aber dies ist in Deutschland wohl undenkbar, denn immer noch wird z.B. bei Fussbalspielen die Kampagne "Keine Macht den Drogen" im selben Atemzug mit z.B. "Krombacher, eine Perle der Natur gesendet".
"Wir können die Politiker nicht dazu zwingen die Wahrheit zu sagen aber wir können Sie dazu zwingen immer dreister zu lügen", deshalb mein Vorschlag: Ein Legalisierungsmodell wie in Holland, Schweiz,...!
In diesem Sinne,
KEINE LÜGEN ÜBER DROGEN!
P.s. wenn ich mir nur die Reden vom Drogenexperten Günter Beckstein anhöre, wird es mir ganz anders!
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Re: Sieben Jahre Cannabisentscheidung |
Autor: Kenny (62.128.4.---)
Datum: 16.03.01 14:36
so traurig wie es ist aber ich kann leider nur zustimmen. die leute haben einfach viel zu viel angst aufzustehen und was zu riskieren. ist ja irgendwie auch logisch. man verliert arbeitsplatz und führerschein, hat mit der justiz zu kämpfen, darf geldstrafen zahlen aber irgendwann müssen wir mal aufstehen und was tun sonst wird sich wirklich nie etwas ändern.
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Re: Seid ihr die Lobby von Pillipworris oder.... |
Autor: Fakten (---.pool.mediaWays.net)
Datum: 16.03.01 14:40
Schreib doch bitte ein paar Fakten!
Was hat zum Beispiel Nikotinwerbung mit Cannabis zu tun?
Sind 7,2 Millionen (neuste Schätzungen über Menschen mit Cannabiserfahrung) dumm und nicht mehr gesellschaftfähig?
Was hat Phillip Morris mit Cannabis zu tun?
Ich akzeptiere deine Meinung, nur wenn du Sie nicht begründen kannst, schlage ich vor du informierst dich erstmal
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Cannabis im Strassenverkehr |
Autor: Joe Wein (164.99.85.---)
Datum: 17.03.01 00:05
Bernd,
niemand fordert, Cannabis am Steuer zu legalisieren. Wir fordern lediglich dass Cannabis am selben Massstab gemessen wird wie Alkohol: Zu Hause oder als Beifahrer OK, am Steuer verboten.
Sie wollen allen Cannabiskonsumenten den Fuehrerschein nehmen, unabhaengig davon ob sie unter Cannabiseinfluss fahren oder nicht. Wollen Sie auch allen Leuten die ab und zu mal ein Bier trinken den Fuehrerschein nehmen, egal ob sie sich betrunken ans Steuer setzen oder nicht? Das waere nur konsequent, insbesonder als Alkohol einen wesentlich bedenklichern Einfluss auf die Fahrfaehigkeit ausuebt als Cannabis.
Es gibt mehrere wissenschaftliche Studien zum Einfluss von Cannabis auf die Fahrfaehigkeit. Sie liefern keinen Anlass dafuer, bei Cannabis strengere Massstaebe anzulegen als bei Alkohol, wo der Fuehrerschein ja auch erst entzogen wird wenn belegt ist dass berauscht am Strassenverkehr teilgenommen wurde. Hier sind einige dieser Studien:
1. Die Studie der Universitaet Limburg in Maastricht 1994
H. W. J. Robbe von der Universitaet Limburg fuehrte im Auftrag des US-Verkehrsministeriums Fahrversuche unter von den Amerikanern geliefertem Marihuana auf niederlaendischen Strassen durch.
Artikel dazu auf Deutsch: http://www.cannabislegal.de/studien/thcfahren.htm
Artikel von Robbe auf Englisch:
http://www.druglibrary.org/olsen/HEMP/IHA/iha01206.html bzw.
In Buchform:
H.W.J. Robbe, Influence of Marijuana on Driving, Institute for Human Psychopharmacology, University of Limburg, Maastricht 1994,CIP-DATA, Den Haag (ISBN 90-5147-023-1)
Die Studie fand zwar in einzelnen Bereichen Fahrfehler. Selbst bei der hoechsten verwendeten Dosis wurde jedoch keine Beeintraechtigung gefunden die mit der Wirkung von 0,8 Promille Alkohol vergleichbar gewesen waere.
Interessanterweise waren die Effekte auch nicht immer proportional zur Dosis. Das zeigte, dass sich die Fahrer der Drogenwirkung bewusst waren und sie durch erhoehte Konzentration, angepasste Geschwindigkeit oder mehr Abstand kompensierten (entsprechende Versuche mit Alkohol zeigen dagegen Selbstueberschaetzung und eine erhoehte Risikobereitschaft). Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine solche Kompensation nicht in allen Situationen moeglich ist.
Beim Vergleich im Stadtverkehr wurde von Robbe bei 0,34 Promille Alkohol eine signifikante Beeintraechtigung festgestellt, nicht aber bei einer niedrigen Cannabisdosis.
2. Die Studie von Mischkowitz/Möller von 1996
Mischkowitz, R.; Möller, M.; Hartung, M.: Gefährdungen durch Drogen. Blutprobenuntersuchungen zur Prävalenz und Wirkung von Drogen- und Medikamentenbeeinflussung im Straßenverkehr und bei Kriminaldelikten. BKA Wiesbaden 1996
Dort wurde u.a. untersucht, welcher Prozentsatz von Fahrern, die unter dem Einfluss von verschiedenen Substanzen stand, der schuldhafte Unfallverursacher war.
Ueberraschend war die Erkenntnis, daß bei verkehrsauffälligen Teilnehmern "die Fälle mit einem positiven Cannabis-Befund ... sowohl bei den Unfällen mit Sachschaden als auch bei den Unfällen mit Personenschaden den Suchtmittel/Medikament-negativen Fällen [bei denen man also nichts gefunden hatte] vergleichbare Anteilswerte zeigten", "obwohl das Durchschnittsalter der Cannabis-Konsumenten deutlich unter dem der S/M-negativen Probanden liegt und sie von daher einer Altersgruppe mit einem höheren Unfallrisiko zugerechnet werden müssen". Mit anderen Worten, juengere Cannabisfahrer verursachten laut dieser Studie nicht mehr Unfaelle als erfahrenere nuechterne Fahrer!
3. Die Studie des Institute of Forensic Pathology in Melbourne, Australien
http://www.raru.adelaide.edu.au/T95/paper/s16p6.html
Diese Studie bestaetigte das obige Ergebnis von Mischkowitz/Möller: Bei Unfalltoten bei denen nur THC (Cannabis) gefunden wurde ist laut der australischen Studie die Wahrscheinlichkeit, der Unfallverursacher zu sein *geringer* als bei drogenfreien Unfalltoten (Faktor 0,6), bei Alkohol dagegen 6,8 mal höher als bei nüchternen Fahrern. Zitat:
"It was of some interest that cannabis tended to show a negative effect on relative risk when other drug groups showed an increase. This phenomenon has also been seen elsewhere [Terhune et al, 1992; Williams et al, 1985]. The most likley reason probably relates to the over compensation of marijuana-using drivers on their driving skills. Over compensation may be caused simply by slowing down and avoiding adverse driving situations."
4. Die Studie des britischen Verkehrsministeriums (2000)
Eine im Sommer 2000 veroeffentlichte Studie, fuer die im Auftrag des britischen Verkehrsministeriums Testpersonen unter dem Einfluss von Cannabis in Fahrsimulatoren getestet worden waren, ergab dass die Fahrer die negativen Einfluesse von Cannabis weitgehend durch eine vorsichtigere, defensivere Fahrweise ausglichen.
5. Die Studie von Krüger (1995)
"Aus den experimentellen Befunden ist für Cannabis dann kein sicherheitsgefährdender Effekt zu finden, wenn von normalem Konsum ausgegangen wird und zwischen Rauchen und Verkehrsteilnahme etwa 1 - 2 Stunden liegen. Deutliche Sicherheitsgefahren bestehen bei hohen Konzentrationen, wie sie insbesondere während und kurz nach dem Rauchen auftreten" sowie beim "Zusammenwirken von Alkohol mit Cannabis", das zu "einer überadditiven Wirkungsverstärkung führt" (S.37; s. ingesamt Nolte 1996).
6. Studien zum Nachweis von Cannabis
Waehrend THC in vielen Faellen nach Unfaellen nachgewiesen wurde, handelt es sich dabei in den meisten Faellen um Fahrer die unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderer Drogen standen. So fand etwa eine Studie im Saarland bei 660 auffaelligen Fahrern denen Blutproben abgenommen worden waren, nur zwei Falle wo ausschliesslich THC (Cannabis) nachgewiesen wurde. Bei Blutproben aus 209 Verkehrsunfällen, bei denen von 1990 bis August 1993 vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München forensisch-toxikologische Gutachten durchgeführt wurden und bei denen Cannabinoide nachgewiesen worden waren fanden sich nur in 14 Fällen (6,7 Prozent) THC ohne sonstige Drogen/Medikamente bzw. Blutalkohol ab 0,3 Promille.
Aufgrund der Fettloeslichkeit von THC sind mit modernen Analysemethoden geringe Spuren davon selbst Wochen nach dem Konsum noch messbar, obwohl die Wirkung der Droge in 2-4 Stunden abklingt. Angemessener waere eine Festlegung eines THC-Grenzwerts der geeignet waere, kuerzlichen Konsum von Wochen zurueckliegendem Konsum zu unterscheiden.
So schlug der Sachverstaendige Berghaus bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss vor, 8 - 10 ng THC pro ml Plasma mit 0,8 Promille Alkohol gleichzusetzen, womit die "akute Beeinträchtigung unter Cannabis erfaßt werde und nicht der länger zurückliegende Konsum. Daß ein Cannabiskonsument in jedem Falle, d.h. unabhängig von der Höhe der Blutkonzentration ... fahrrelevante Leistungsminderungen zeigt, die in der Schwere denen von 0.80 Promille Alkohol entsprechen, läßt sich an Hand der veröffentlichten experimentellen Untersuchungen nicht nachvollziehen".
Mit dem inzwischen geltenden generellen Verbot des Fahrens unter THC, egal ob die gemessene Dosis geeignet ist, die Fahrfaehigkeit zu beeintraechtigen oder nicht, wurden diese Studien im wesentlichen ignoriert. Es gibt keinen Grenzwert fuer THC. Damit koennen Cannabiskonsumenten fuer einen vor Wochen gerauchten Joint mit einem Bussgeld von mehreren Hundert DM und 3 Monaten Fuehrerscheinentzug bestraft werden, genau als waeren sie besoffen am Steuer ertappt worden.
In Anbetracht der oben zitierten Ergebnisse ist nicht plausibel, warum hier bei Cannabis ein wesentlich strengerer Massstab angesetzt wird als bei Alkohol wenn doch Alkohol im Strassenverkehr wesentlich riskanter ist als Cannabis.
Es erscheint daher, als ob nun das Verwaltungsrecht (Fuehrerscheinentzug) als Ersatzstrafe herhalten muss nachdem das Bundesverfassungsgericht der Bestrafung von Cannabiskonsumenten verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt hat.
Stephan Quensel, ein Experte der auch vom Bundesverfassungsgericht 1994 zu Rate gezogen wurde, hat die Problematik von Cannabis im Strassenverkehr in einem sehr lesenswerten Artikel beschrieben:
http://www.bisdro.uni-bremen.de/quensel/Bundestag.htm
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
http://www.cannabislegal.de
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Lesen, nachdenken, schreiben |
Autor: Joe Wein (164.99.85.---)
Datum: 17.03.01 04:16
Wolfgang Schönfelder schrieb:
>
> AmericanTrabbabo?
> Nach der Einschränkung des öffentlichen Mitvergiftens in den
> USA suchen die drigend neue Märkte.
> Im übrigen hatte unser Kanzler nichts besseres zu tun als
> gegen das EU-Werbeverbot zu klagen, statt ein nationales
> Verbot zusätzslich einzuführen.
Sehr geehrter Herr Schoenfelder,
Sie haben anscheinend meinen Beitrag nicht bis zum Schluss durchgelesen. Nirgendwo habe ich davon geschrieben, den Cannabismarkt geldgierigen Drogenhaendlern wie etwa der Tabakindustrie zu ueberlassen. Das hiesse doch, den Bock zum Gaertner zu machen.
Stattdessen habe ich einen straffreien Eigenanbau fuer den privaten Gebrauch Erwachsener gefordert (woran niemand etwas verdient, ausser vielleicht Gartencenter, die Gieskannen und Duenger verkaufen), wie das in der Schweiz geplant ist:
http://www.cannabislegal.de/international/revisionbetmg.htm
Ausserdem befuerwortete ich die Einrichtung eines staatlich kontrollierten Cannabisabgabesystems fuer Erwachsene. Das koennte z.B. ein rezeptfreier Verkauf an Erwachsene in Apotheken (mit Alterskontrolle!) sein.
Ich bin im uebrigen fuer ein Werbeverbot fuer Cannabis, genauso wie ich fuer ein Werbeverbot fuer Alkohol und Tabak befuerworte. Besteuerung ja, Verharmlosung nein!
> Wir haben schon genug Probleme mit anderen Kraut, Pillen,
> Tränken, nicht noch mehr von dem Quatsch bitte.
Diese Probleme kommen teilweise davon, dass Alkohol und Nikotin im Vergleich zu Cannabis verharmlost werden. Oft werden diese beiden legalen Substanzen ja nicht einmal als Drogen betrachtet!
Eine wirkungsvolle Praevention wuerde auf problematische Konsummuster bei allen Drogen eingehen, wuerde ehrlich ueber die gesundheitlichen Risiken aufklaeren und weder verteufeln noch beschoenigen. Das ist aber nicht in einem Klima der Heuchelei moeglich, wo staendig mit zweierlei Mass gemessen wird.
Ausserdem verhindert das Cannabisverbot die Probleme mit Cannabis, die bei einer Minderheit der Konsumenten auftreten, gar nicht weil es ja auch den Konsum nicht verhindert: Jeder vierte juengere Deutsche hat Cannabis bereits probiert und die Anzahl der regelmaessigen Konsumenten liegt genauso hoch oder hoeher als in den Niederlanden (siehe mein erster Beitrag): 3 Prozent in Westdeutschland, 2,5 Prozent in den Niederlanden.
http://www.frw.uva.nl/cedro/stats/national.97.html
http://www.sucht.de/fakten/konsumtrends.html
Ein Verbot von Cannabis schafft nur zusaetzliche Probleme durch Strafverfolgung der Konsumenten, durch den unkontrollierten Schwarzmarkt, durch eingeschraenkte Moeglichkeiten zur Aufklaerung der Konsumenten, durch fehlenden Jugendschutz, durch Entfall von Steuereinnahmen die sinnvoll zum Ausbau der Praevention genutzt werden koennten.
> Seid ihr schon so vergiftet, physich oder psychisch, daß
> ihr das Leben ohne Dröhnstoff nicht mehr genießen könnt?
> Aldous Huxleys Soma lässt grüssen!
> Alpha, Beta oder Gamma?
Millionen Menschen verwenden Cannabis, aus welchen Gruenden auch immer. Die meisten verwenden es nur gelegentlich und hoeren nach wenigen Jahren wieder damit auf. Cannabis wird fast ausschliesslich in der Freizeit verwendet. Es macht im Gegensatz zu Heroin und Alkohol nicht koerperlich abhaengig. Die grosse Mehrheit der Konsumenten sind auch nicht psychisch abhaengig.
Letztlich sollte es die private Entscheidung jedes einzelnen Erwachsenen sein ob er Cannabis konsumiert (was im uebrigen in Deutschland nicht einmal illegal ist), genauso wie es jedem selbst ueberlassen ist ob er Bier trinkt oder nicht. Die USA versuchten von 1920-1933, den Konsum von Bier auszurotten indem sie seinen Verkauf verboten haben. Sie foerderten damit aber nur den Verkauf von schwarzgebranntem Schnaps mit dem die Mafia Millionen verdiente.
Diese Erfahrung zeigte, dass das Strafrecht jenen privaten Bereich von Millionen von Menschen nicht effektiv kontrollieren kann der keine Dritten beruehrt.
Aufgabe des Strafrechts ist es auch nicht, die persoenlichen Normen einer Minderheit oder Mehrheit allen Mitgliedern der Gesellschaft aufzuzwingen. Das Strafrecht dient lediglich dazu, um zu verhindern dass einige Mitglieder der Gesellschaft die Rechte von anderen Mitgliedern der Gesellschaft verletzen, z.B. durch Diebstahl, Mord und andere Gewalttaten. Der blosse Besitz von Cannabis fuer den persoenlichen Gebrauch ist aber keine solche Straftat. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch 1994 entschieden, dass bei Cannabis der Besitz einer geringen Menge (wobei eine Weitergabe an Dritte naturgemaess eher unwahrscheinlich ist) nicht bestraft werden darf.
Koennen Sie mir erklaeren, warum ein Polizist nach wie vor beim Besitz eines halben Gramms Haschisch (Wert: ca. 5 DM) eine Anzeige schreiben muss und die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eroeffnen muss, selbst wenn in jedem Bundesland theoretisch bei 6 Gramm das Verfahren ohne Strafe eingestellt werden muss? Und das inzwischen schon 85'000mal pro Jahr? Sind der Polizei etwa schon die ungeklaerten Gewaltverbrechen ausgegangen, als dass sie (nach Meinung unserer Politiker) nichts besseres mehr zu tun hat?
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
http://www.cannabislegal.de
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Re: Praktische Frage |
Autor: Joe Wein (164.99.85.---)
Datum: 17.03.01 04:44
Wolfgang Schönfelder schrieb:
>
> Anbau mit eigenem Garten oder Blumentopf leuchtet ein.
> Wie soll aber legaler Erwerb funktionieren, wenn Besitz
> nur zum EIGENBEDARF legal sein soll
Die Unterscheidung zwischen Besitz zum Eigenbedarf und zum Handel ist Bestandteil der internationalen Vetraege. Auch vom Grundgesetz her ist ein Unterschied begruendbar, weil Abgabe eher als Fremdgefaehrdung interpretiert werden kann, was prinzipiell eine strafrechtliche Verfolgung begruenden kann.
Derzeit sind ca. 75 Prozent der Anzeigen fuer reine Konsumdelikte (Besitz und Anbau zum eigenen Konsum). Rein zahlenmaessig wuerde eine Straffreiheit des Besitzes die Anzahl der Anzeigen zumindest um drei Viertel reduzieren, weil dann nur noch Haendler bestraft wuerden, nicht aber ihre Kunden.
Bei einer Legalisierung des Eigenanbaus wuerde die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt zurueckgehen, und damit auch der Handel. Viele Konsumenten fangen ja nur deshalb mit dem Handel an weil sie als einfache Konsumenten keine zuverlaessige Quelle haben. So produziert das Verbot in Deutschland Zehntausende von Dealern, im Vergleich zur nur 900 Coffeeshops in den Niederlanden. Das ist einer der Gruende dafuer warum regelmaessiger Cannabiskonsum in Deutschland nicht seltener ist als in den Niederlanden.
Um den Schwarzmarkt moeglichst effektiv auszutrocknen sollte es eine staatlich kontrollierte Abgabe geben. Der politische Wille dazu ist jedoch nicht so stark als fuer den ersten Schritt, die Entkriminalisierung der Konsumenten. So wird auch in Belgien der Handel noch nicht toleriert und in der Schweiz soll er zwar toleriert werden aber wie in den Niederlanden prinzipiell illegal bleiben. Ein Grund dafuer sind teilweise Jahrzehnte alte UN-Abkommen, die erst irgendwann neu verhandelt und reformiert werden muessen.
Die Bundesregierung sollte den Vorschlag aus Schleswig-Holstein zum Experiment mit der Abgabe in Apotheken neu aufgreifen und damit fuer eine kuenftige Loesung Erfahrungen sammeln.
Mit freundlichen Gruessen
Joe Wein
http://www.cannabislegal.de
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Re: Sieben Jahre Cannabisentscheidung |
Autor: Joe Wein (164.99.85.---)
Datum: 17.03.01 13:06
Kenny schrieb:
>
> so traurig wie es ist aber ich kann leider nur zustimmen. die
> leute haben einfach viel zu viel angst aufzustehen und was zu
> riskieren. ist ja irgendwie auch logisch. man verliert
> arbeitsplatz und führerschein, hat mit der justiz zu kämpfen,
> darf geldstrafen zahlen aber irgendwann müssen wir mal
> aufstehen und was tun sonst wird sich wirklich nie etwas
> ändern.
Niemand muss Gesetze brechen um sich fuer eine Legalisierung einzusetzen. Ein Brief an einen Politiker oder an eine Zeitung, in dem man Argumente gegen das Verbot nennt ist keine strafbare Handlung wegen der man mit einer Hausdurchsuchung rechnen muesste. Noch ist Deutschland kein Polizeitstaat.
Mit freunndlichen Gruessen
Joe Wein
http://www.cannabislegal.de
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Re: Cannabis im Strassenverkehr |
Autor: anonymer Bayer (---.pool.mediaWays.net)
Datum: 17.03.01 14:30
Sehr geehrte Politiker,
ich wurde bei einer Routine Kontrolle der bayrischen Polizei angehalten, da ich und meine Freunde nicht in das "bayrische Traditionsbild" passten, musste ich mit zu einer Blut- und Urinuntersuchung. Da ich aber das letzte mal ca. 2 Wochen vorher etwas geraucht hatte, dachte ich, dass ich nur eine geringe Strafe erhalte aber damit lag ich vollkommen falsch. Es fing damit an:
Bußgelbescheid: 500,- Bußgeld
540,- sonstige Auslagen (wahrscheinlich Bluttest?)
insgesamt 3 Schreiben vom Landratsamt je 60,-
Untersuchung bei einem Psychiater 650,-
Untersuchung von Urin- und Haarprobe 460,-
Nafa Nachschulungskurs 499,-
1 Mon Fahrverbot
2 Jahre verlängerte Probezeit
das wären ca. 3000,- und knapp 9 Mon Stress mit dem Verwaltungapparat!
Ich bin in der Ausbildung, bekomme mein Leben auch sonst auf die Reihe aber ich werde durch solche Aktionen zum Schwerstverbrecher abgestempelt, jedesmal bei einer Kontrolle geht es:
Ah, Btmg Eintrag, kommen Sie mal mit und ziehen sich aus! Haben Sie irgendwelche Drogen einstecken?
Solange Deutschland von solchen fettten, hochbezahlten, dummgesoffenen Politikern regiert wird, denke ich, dass sich bei uns nichts ändert, wenn wir nicht alle auf die Straßen gehen und zeigen uns. Mir ist es jedenfalls schon egal durch solch eine Aktion meine 2. Aneige zu bekommen, ich gelte ja eh schon als asozial und Drogenjunkie!
Es gibt doch so viel Studien und Vorbilder (Schweiz, Holland,...) warum traut sich kein deutscher Politiker zum ersten Schritt und sagt der UNO (=USA), dass sie diese Abkommen nicht mehr wollen, schließlich geht doch die Macht vom Volke aus und nicht von 700 Abgeordneten im Bundestag, die eh nie kontrolliert werden (siehe Koks im Bundestag, wäre bei mir so ein Verdacht müsste ich sicherlich wieder zu solchen Untersuchungen auf meine Kosten).
Ein ganz grosses Lob an Joe Wein, die Bewegung braucht mehr Leute wie ihn der so nüchtern mit Fakten und Tatsachen aufklärt. Ich schliesse mich ihm an in seinen Bemühungen und würde ihn jederzeit unterstützen, denn immernoch werden viel zu viel Lügen über Drogen erzählt und es ist Zeit für eine Aufklärung und eines Umdenkens.
In diesem Sinne,
Legalize it!
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