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Ergebnis Koalitionsverhandlungen Drogen (DHV, 10.10.2002)

Pressemitteilung
10.10.02
Ergebnis Koalitionsverhandlungen Drogen

"Wir werden die präventive Drogenpolitik der letzten Jahre konsequent fortführen." Außerdem will man sich in der Drogenpolitik der nächsten Jahre an den einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes orientieren.

Damit sind offensichtlich 2 Entscheidungen gemeint.

1. Die erste bezieht sich auf ein Urteil von Juni diesen Jahres zur Überprüfung der Fahreignung bei bloßem Besitz von Cannabis ohne Zusammenhang zum Straßenverkehr.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen (Entscheidung)
http://www.medizin.uni-koeln.de/institute/rechtsmedizin/ga_bvg.html (Gutachten Berghaus)
http://www.psychologie.uni-wuerzburg.de/methoden/methff_nonjava.html (Gutachten Krüger)

2. Die zweite gemeinte Entscheidung ist das "Haschisch-Urteil" von 1994, in dem die Politik aufgefordert wird, die Einstellungspraxis bei kleinen Mengen zum Eigenverbrauch in den Bundesländern zu vereinheitlichen. Außerdem fordert das Urteil eine Prüfung, ob die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht, also geeignet und erforderlich ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen.

Der Deutsche Hanf Verband fordert die Bundesregierung auf, zügig in der Fahrerlaubnisverordnung festzuschreiben, dass der bloße Besitz von Drogen nicht mehr ausreicht, die Fahreignung zu überprüfen. Außerdem muss es ein Prüfverfahren geben, inwieweit Blutgrenzwerte für Drogen analog zu Alkohol ermittelt werden können, die für die Sicherung des Straßenverkehrs ausreichen. Anhaltspunkte dafür liefern die beiden Gutachten zum Urteil.

Außerdem, so Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes:

"Wir erwarten von der Politik, dass sie jetzt den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei stellt und prüft, ob die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten vor dem Hintergrund neuester Erkenntnisse noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht."