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Der aktuelle Stand zu Cannabis als Medizin - Brief des BMGS vom 11.04.2003

Schreiben des VfD an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, am 24.03.2003:
Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,

vor etwa 4 Monaten, am 19.11.2002, hatte ich Sie um Auskunft gebeten, wie der derzeitige Stand der Dinge bei der Bereitstellung eines standardisierten Cannabisextrakts und seine Aufnahme in die Anlage III des BtMG ist. In einem Artikel aus dem Jahre 2001 auf der Website des BMG wird die Verfügbarkeit eines solchen Extrakts in "absehbarer Zeit" angekündigt:
Natürliche Gemische von Cannabis werden derzeit als Ausgangsstoff für die Arzneimittelherstellung in der Apotheke noch nicht angeboten. Die Bereitstellung von standardisiertem Cannabisextrakt wird jedoch von verschiedenen Firmen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arzneimittelkodex vorbereitet und dürfte in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird die Aufnahme von Cannabisextrakt in die Anlage III des BtMG vorbereitet.

Im Mai werden es zwei Jahre, dass sich der Petitionsausschuß des Bundestages für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Kranke eingesetzt hat. Die Bundesregierung wurde damals aufgefordert, Schritte zu unternehmen um das zu ermöglichen.

Im Januar wurden es drei Jahre, dass das Bundesverfassunggericht feststellte, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung ein im öffentlichen Interesse liegender Grund für die Erteilung von Sondergenehmigungen durch das BfArM sei. Alle daraufhin von Patienten gestellten Anträge wurden vom BfArM abgelehnt. Ein Morbus-Crohn-Patient wurde voriges Jahr zu 5 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nach wie vor sind in Deutschland ausschliesslich synthetische THC-Arzneimittel verfügbar. Marinol kostet etwa 3000 Euro pro Gramm THC. Selbst Dronabinol von THC-Pharm kostet die Apotheke im Einkauf immer noch 600 bis 800 Euro pro Gramm THC. Viele Krankenkassen weigern sich, Patienten die Kosten dafür zu erstatten. Patienten, die mangels Kostenerstattung oder Sondergenehmigung durch das BfArM auf billigeres aber illegales Cannabis angewiesen sind, sind damit dem Risiko von Strafverfolgung ausgesetzt, in vielen Fällen auch unnötigen gesundheitlichen Risiken durch Schwarzmarktprodukte ohne staatliche Qualitaetskontrollen.

Am Montag, 17.03.2003, ist in den Niederlanden eine Aenderung des dortigen Drogengesetzes in Kraft getreten, die den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke staatlich regelt. In Grossbritannien stehen Medikamente auf Cannabisbasis vor der Markteinführung. Ihre Zulassung ist auch in Irland geplant.

Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Umstufung von Cannabis in Anlage III des BtMG vorzubereiten und um Patienten den medizinischen Zugang zu preiswerten Arzneimitteln auf Cannabisbasis zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein

Verein für Drogenpolitik e.V.
http://www.drogenpolitik.org

Verein für Drogenpolitik e.V.
z.Hd. Tilmann Holzer
Käfertaler Str. 38
D-68167 Mannheim
Telefon: 0621 / 40 17 267
Fax: 0621 / 40 17 267


Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 11.04.2003:

Sehr geehrter Herr Wein,

vielen Dank für ihre o.a. E-Mail an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, die mich gebeten hat, Ihnen zu antworten. In Ihrer E-Mail weisen Sie auf die Problematik der Bereitstellung natürlicher Cannabisextrakte für therapeutische Zwecke hin.

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch mit Cannabis-Arzneimitteln ist ordnungsgemäß nur möglich, wenn die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Danach müssen insbesondere reproduzierbare Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der eingesetzten Arzneimittel wissenschaftlich nachgewiesen werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnten die entsprechenden Wirkstoffe in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen werden. Dies ist bislang aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt.

Eine große Studie zur Überprüfung eines oralen Cannabisextrakts im Vergleich mit THC und Placebo bei Krebspatienten mit Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust wurde seit November 1999 in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden durchgeführt. Diese Studie wurde allerdings nach einer im September 2002 durchgeführten Zwischenauswertung abgebrochen, da sich nach jeweils sechswöchiger doppelblinder Behandlung hinsichtlich des Appetits und der Lebensqualität keine relevanten Unterschiede zwischen den Patienten, die täglich 5mg THC in einem Cannabisextrakt, 5 mg THC oder ein Placebo erhalten hatten, zeigten.

In einer Erklärung wies die Studienleitung, bestehend aus Prof. Thomas Cerny, Dr. Florian Strasser (Kantonsspital St. Gallen/Schweiz), und Dr. Martin Schnelle (Institut für onkologische und imunologische Forschung, Berlin), darauf hin, dass die drei Patientengruppen auch keine relevanten Unterschiede hinsichtlich der Nebenwirkungen aufwiesen, so dass die "in der Studie verwendete Dosierung von 5 mg THC pro Tag offensichtlich zu gering" gewesen sei.

Es wird daher zur Zeit ein neuer Studienplan erarbeitet, der neben einer höheren Dosierung auch weitere Verbesserungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Die in dieser Studie gestellten Fragen bleiben derzeit weiterhin unbeantwortet und bedürfen weiterer Studien.
Natürliche Gemische von Cannabis werden nach wie vor als Ausgangsstoff für die Arzneimittelherstellung in der Apotheke noch nicht angeboten. Die Bereitstellung von standardisiertem Cannabisextrakt wird jedoch von verschiedenen Firmen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arzneimittelkodex vorbereitet, eine entsprechende Monographie ist jedoch noch nicht fertig gestellt.

Der Prozess, der letztendlich zur Aufnahme von Cannabisextrakt in die Anlage III zum BtMG führen soll, ist somit noch nicht abgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen
In Auftrag

Gleim
Dr. Gleim


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