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Email von Ines Meyer (BMG) zur zensierten Pressemitteilung

[10.10.2002]

Sehr geehrter Herr Wein,
die Pressemitteilung wurde tatsächlich geändert. Dies hat ausschließlich mit einer redaktionellen Überarbeitung zu tun, da sich einige Rechtschreibfehler in der alten Version befanden und in einen "Bericht über die zentralen Ergebnisse" keine Bewertungen gehören.

Die Haltung von Frau Caspers-Merk zu diesem Thema hat sich nicht verändert. Selbstverständlich werden wir die Vorgaben des BVerfG beachten und das Handeln der Justiz erneut überprüfen. Eine dementsprechende Studie wurde bereits in Auftrag gegeben, da die alte Studie aus dem Jahr 1997 neu bewertet werden muss. Wie Sie sicherlich wissen, kam Frau Aulinger zu dem Ergebnis, dass bezüglich der realen Einstellungspraxis der Strafverfolgungsbehörden kein bundespolitischer Handlungsbedarf besteht. Ob dies Einschätzung auch heute noch gilt, wird deshalb nunmehr erneut überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ines Meyer

Ines Meyer
Referentin der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Mohrenstraße 62
10117 Berlin


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