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5 Gramm Haschisch erlaubt

Das föderale Kernkabinett bespricht heute zwei Optionen zum Cannabisgebrauch. Im ersten Szenario wird, beim Besitz von 5 Gramm oder weniger, in den meisten Fällen keine Anzeige mehr erstattet. Im zweiten soll die Regierung ausserdem Anbau, Verkauf und Distribution von Cannabis reglementieren und kontrollieren.

Das föderale Kernkabinett kommt heute wegen der lange angekündigten Drogennote zusammen. In dem Dokument von etwa 80 Seiten werden die Leitlinien für eine reformierte Drogenpolitik gezeichnet. Neu sind unter anderem die Gründung einer föderalen Agentschaft, die sich ausschliesslich mit dieser Problematik befassen soll und die Zentralisation der Drogenpolitik bei den Gerichten in einem Drogenmagistrat.

Der Blickfänger aber ist der Knackpunkt des Gebrauchs von Cannabis und anderen Drogen zum eigenen Gebrauch. Da muss die Regierung zwischen zwei Optionen wählen.

In ersten Szenario bleibt das Drogengesetz von 1921 was es ist, aber es wird die Richtlinie für die Gerichte angepasst. Wenn die Polizei bei jemand 5 Gramm Cannabis oder weniger findet, oder bei einer Haussuchung fünf weibliche Cannabispflanzen, erstattet sie keine Anzeige und die Drogen werden nicht beschlagnahmt. Es gibt
allerdings noch eine "polizeiliche Registrierung"

Die Polizei kann schon noch zu Verfolgung übergehen, wenn sie "problematischen Gebrauch" vermutet (bei Jugendlichen unter sechzehn oder im Falle einer Konzentration von Gebrauchern und Dealern). Auffallend ist, dass man auch etwas toleranter werden will bei "anderen illegalen Drogen". Da soll es eine (eventuelle
verkürzte) Untersuchung geben, aber bei der Aufspürungs- und Verfolgungspolitik soll die Priorität von "problematischen Gebrauch" unterstrichen werden.

Im Allgemeinen ist es das Ziel - bei beiden Szenarien - in erster Linie das Angebot von Hilfe, statt zur gerichtlichen Verfolgung überzugehen, wenn festgestellt ist, dass der Gebrauch in der persönlichen Sphäre liegt. Also auch, wenn wer Drogen in begrenzten Mengen einführt, herstellt, Ausführt oder besitzt, wenn es keine kriminellen Anzeichen gibt.

Das zweit Szenario ändert das Gesetz von 1921, indem der Cannabisgebrauch bis zu 5 Gramm aus dem Strafrecht geholt wird. Die Regierung soll dann Anbau, Verkauf und Distribution über Konzessionen organisieren, über (eine zuerst begrenzten Anzahl) Züchter und Verkäufer. Der Anbau und der Verkauf soll reglementiert und kontrolliert werden, analog dem Alkohol heute.

Zum zweiten Szenario heisst es in Regierungskreisen, dass es "problematisch" ist, in Hinsicht auf die internationalen Verträge, die Belgien zur Drogenpolitik abschloss. Im Fall des ersten Szenarios trifft dies nicht zu, weil Belgien nicht weiter geht, als die Nachbarländer Deutschland und die Niederlande. Im zweiten Szenario will die Regierung allerdings den Verkauf von Cannabis auf Menschen beschränken, die in Belgien verbleiben, um Drogentourismus zu vermeiden.

Rolf FALTER

Quelle: Het Volk (B), 5.12.2000
Autor: Rolf Falter
Contact: hetvolk@vum.be
Website: http://www.hetvolk.be/
Übersetzer: HaL (HaL@legalizewiesbaden.de)