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  Veröffentlicht am: Do, 11. Jan. 2001
Quelle: Basler Zeitung
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Website: http://www.baz.ch
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Gezielte Grossrazzien gegen Hanfläden

Am Dienstag beschlagnahmte die Baselbieter Polizei bei gezielten Razzien in 14 Hanfläden im ganzen Kantonsgebiet insgesamt 144 Kilogramm Marihuana. Eine Untersuchung ergab, dass die verkauften Hanfprodukte einen wesentlich
höheren THC-Anteil aufweisen als im Gesetz erlaubt ist. Das Gesetz muss beachtet aerden, solange es noch gilt, sagt die Polizei. Die betroffenen Ladenbesitzer wollen klagen.

Liestal. In einer gezielten und koordinierten Grossrazzia setzte am Dienstagnachmittag die Polizei Basel-Landschaft zu einem entscheidenden Schlag gegen die Baselbieter Hanfläden an. Insgesamt 57 Polizeibeamte kamen zeitgleich an 14 Orten im Kanton zum Einsatz, durchsuchten zuerst die Geschäfte und anschliessend die privaten Wohnungen der Inhaber nach Betäubungsmitteln sowie nach Beweisstücken. Beschlagnahmt wurden unter anderem 144 Kilogramm Marihuana, 50 Hanfpflanzen, etwa 40 Gramm Haschisch und Bargeld in der Höhe von rund 37'000 Franken.

«Deutliche Sprache»

Die Aktion hatte ein Vorspiel. Anfang Jahr wurden in sämtlichen Hanfläden von Zivilpolizisten unerkannt Stichproben genommen und anschliessend untersucht. «Das Ergebnis aus dem Labor spricht eine deutliche Sprache», macht Direktionssekretär Stephan Mathis von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion klar. Bei allen Proben konnte ein deutlich überhöhter THC-Gehalt nachgewiesen werden. «Die Auswertung der Kontrollankäufe ergab THC-Werte zwischen 2,2 und 14 Prozent», informierte Mathis. Im geringsten Fall ist das sieben Mal mehr als gesetzlich erlaubt. Das geltende
Betäubungsmittelgesetz verbietet nämlich den Verkauf von Cannabisprodukten, die einen THC-Anteil von mehr als 0,3 Prozent haben. Bei solch geringem Anteil ist jedoch, wie ein betroffener Ladenbesitzer bemerkte, der geruchliche Unterschied zu gewöhnlichem Heu nur mehr gering, weswegen das Label «Duftsäckli» in Frage gestellt werden darf. Die «Duftsäckli» sind nach wie vor Hauptverkaufsartikel in einem Hanfladen. Zudem haben sich bei der Drogenfahndung der Baselbieter Polizei in letzter Zeit besorgte Mitteilungen von Eltern, Lehrern und Gemeindebehörden, die insbesondere auch die Nähe gewisser Hanfläden zu Schulanlagen beklagten, gehäuft. Auch hatte man das Gefühl, dass seit dem Durchgreifen der Polizei in Basel-Stadt und durch das ohnehin schon restriktive Vorgehen in den Nachbarkantonen möglicherweise eine Verlagerung der Hanfgeschäfte auf das Land stattfindet und hier zu einer Massierung geführt hat. Dies wurde auch von den deutschen und französischen Grenzbehörden konstatiert, die sich über diese Entwicklung wenig erfreut zeigten. «Mit den Stichproben versuchten wir einen eventuellen Handlungsbedarf abzuklären und eine subjektiv gefärbte Betrachtungsweise der Situation auszuschliessen», machte Mathis klar.

Völlig überrumpelt

Die 14 Hanfläden in Aesch, Allschwil, Birsfelden, Bottmingen, Gelterkinden, Laufen, Liestal, Muttenz, Pratteln und Sissach wurden von der Grossaktion völlig überrumpelt. Es kam allerdings zu keinen Zwischenfällen zwischen der Polizei und den Ladenbesitzern. Nebst dem Betäubungsmittelgut wurden auch Bargeld und Wertgegenstände zur Sicherung der anfallenden Verfahrenskosten und Bussen beschlagnahmt. In den privaten Wohnungen wurde nach gelagertem Marihuana gesucht und diverse Unterlagen (wie Buchhaltung, Lieferscheine, Korrespondenzen) zum Geschäftsgang zusammengetragen. In einem Fall wurde ein Computer mitgenommen. Für Stephan Mathis sieht der Fall klar aus. Trotz der auf Bundesebene angestrebten Legalisierung von Cannabisprodukten ist noch keine Entwarnung angesagt. «Bis zu einer allfälligen Revision des Betäubungsmittelgesetzes kann es noch Jahre dauern. Bis dahin ist die Polizei verpflichtet, dem geltenden Gesetz Nachdruck zu verschaffen», meint er. Als einer der Betroffenen sieht Peter Hof, Hanfladenbesitzer in Muttenz, die Sache  dezidiert anders. «Wir werden eine Kollektivklage gegen Bund und Kanton einreichen, um sie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen», macht Hof klar. Dabei wird der Bund der Drogengeldwäsche angeklagt, verrät er. «Der Bund bezieht tausende von Franken Mehrwertsteuer aus dem Verkauf unserer Duftsäcklein, die er auf der anderen Seite verbietet», erläutert Hof. Der Kanton bekommt laut Hof eine Klage wegen der Vorgehensweise der Polizei angehängt. Am Freitagnachmittag wollen die geschädigten Hanfladenbesitzer in Liestal eine Kundgebung veranstalten und mit einem Marsch zum Regierungsgebäude ihren Protest gegen die Razzia vom Dienstag Ausdruck verleihen.

Markus Kocher