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Drogenpolitik in FrankreichVor der Wahlniederlage der sozialistisch geführten Regierung im Jahr 2002 gab es Ansätze, sich von der erfolglosen repressive Politik allmählich abzuwenden. Der konservative Präsident Chacques Chirac und sein Kabinett dagegen wollen an der Strafverfolgung festhalten. Chirac soll zwei nahe Familienangehörige durch eine Überdosis harter Drogen verloren haben und hält Cannabis trotz anderslautender aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse für eine Einstiegsdroge zu Heroin. Ein Drogenbericht, nach dem dem 59 Prozent der 18jährigen männlichen Franzosen Cannabis konsumiert haben, führte dazu, dass im Jahr 2001 in Frankreich die Legalisierung verstärkt diskutiert wurde: Ein Hanfblatt ist auf Seite 1 von LIBERATION zu sehen. Das linksliberale Blatt nimmt den gestern vorgelegten Drogenbericht zum Anlass, eine Debatte ueber die Liberalisierung von Cannabis zu entfachen. Die Franzosen seien offen gegenüber einer Neuregelung des Cannabis-Gebrauchs. Der Kommentator des Blattes meint, Regierungschef Jospin täte gut daran, das Gesetz zum Cannabis-Gebrauch abzustauben, das aus einem Joint-Raucher einen Delinquenten macht, wo doch Mediziner die Droge für weniger gefährlich als Alkohol und Tabak halten. Auch die damalige Justizministerin Marylise Lebranchu befürwortete die Legalisierungsdebatte: Ministerin hält Zulassung von Haschisch für denkbar
Ministerin hält Zulassung von Haschisch für denkbar
[FR, 18.01.2002] Frankreich gehört zu den Ländern mit den härtesten Drogengesetzen Europas. Die öffentliche Abbildung eines Hanfblattes kann zu Geldstrafen von Tausenden von Francs führen. Für das Rauchen eines Joints (wohlgemerkt den Konsum, nicht nur für den Besitz wie in Deutschland!) droht der Gesetzgeber mit einem Jahr Gefängnis und 38.112,25 € (250.000 FRF) Geldstrafe. Auf den Besitz auch geringer Mengen stehen bis zu 10 Jahre Haft. Für den Anbau einer einzigen Cannabispflanze reicht der Strafrahmen bis zu 20 Jahren Haft. Für den Besitz geringer Cannabismengen kann man vier Tage festgehalten werden ohne einem Richter vorgeführt zu werden, wobei man vor dem dritten Tag kein Recht hat, mit einem Anwalt zu sprechen. Selbst ein Päderast oder Profikiller dagegen hat das Recht, binnen 48 Stunden einem Richter vorgeführt zu werden und binnen einer Stunde mit einem Anwalt zu sprechen. Die französischen Drogengesetze stehen in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zu der Schwere der Tat. Trotz dieser drakonischen Gesetze ist Cannabiskonsum unter Franzosen recht verbreitet. Nach dem Henrion-Bericht von 1995 gibt es 3-5 Millionen Cannabiskonsumenten. Der Prozentsatz aktueller Konsumenten liegt damit in einer ähnlichen Grössenordnung wie in den Niederlanden oder Deutschland. Das zeigt, dass der Grad der Repressivität keinen wesentlichen Einfluss auf den Konsum hat.
CLN-Artikel:
Droit de la Drogue (Das Drogengesetz)
Roques Report
[Mai 1998]
le Collectif d'Information et de Recherche Cannabique
Le double zéro - le journal de la fédération des CIRC
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