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Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes - Neuerungen in der Cannabisfrage
MEDIENMITTEILUNG Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) Neuerungen in der Cannabisfrage Der Bundesrat hat die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) erarbeitete Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) an das Parlament überwiesen. Im Zentrum der Revision stehen die gesetzliche Verankerung der vier Säulen der schweizerischen Drogenpolitik, neue Regelungen für Konsum, Anbau und Handel von Cannabisprodukten und eine Verstärkung der führenden Rolle des Bundes in der Drogenpolitik. Am 25. August 1999 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des BetmG eröffnet und am 2. Oktober 2000 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, eine Revision des BetmG gemäss folgenden Vorgaben vorzubereiten:
- der neue Zweckartikel des BetmG, der die «santé publique» ins Zentrum
stellt Die meisten der genannten Revisionspunkte werden keine einschneidenden Auswirkungen auf die Praxis haben, da sie lediglich eine Angleichung an die Realität darstellen. Sie werden vielmehr die zahlreichen Fachleute bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Hauptneuerung betrifft die Cannabisproblematik. So soll die generelle Aufhebung der Strafbarkeit des Cannabiskonsums und seiner Vorbereitungshandlungen sowohl der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen als auch Polizei und Justiz entlasten. Als flankierende Massnahme sollen gezielte Impulse im Bereich der Prävention gesetzt werden, um einer Banalisierung des Cannabiskonsums entgegen zu wirken. Ebenso sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um bei Jugendlichen mit sich abzeichnenden Problemen frühzeitig intervenieren zu können. Dabei steht der Leitgedanke «Hilfe statt Strafe» im Vordergrund. Bei der Veröffentlichung der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat im vergangenen Oktober die Frage offen gelassen, ob und unter welchen Bedingungen Anbau und Handel von Cannabisprodukten toleriert werden könnten. Der Bundesrat ist heute zum Schluss gekommen, dass er die Kompetenz erhalten soll, anhand der im Gesetz abgesteckten Rahmenbedingungen klare Prioritäten bei der Strafverfolgung setzen zu können. Eine gewisse Zahl von Verkaufsstellen könnten ebenso toleriert werden wie der Anbau von Drogenhanf und die Herstellung von Cannabisprodukten - sofern die vom Bundesrat auf Verordnungsstufe definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Damit soll die Trennung von Industrie- und Drogenhanf und die Bekämpfung des Exports von Cannabisprodukten erleichtert werden. Auch in der Frage des Konsums aller anderen Betäubungsmittel schlägt der BR vor, das Obligatorium der Strafverfolgungspflicht durch eine flexiblere Lösung zu ersetzen und Bedingungen für Ausnahmen von der Strafverfolgung zu formulieren. Die Vorschläge des Bundesrates für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes sind mit den internationalen Übereinkommen im Drogenbereich vereinbar. Die Botschaft ist im Internet abrufbar unter http://www.admin.ch/bag/sucht/d/ Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation, 031 - 322 95 05 |