Cannabislegalisierung in Deutschland!
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  Die politische Entwicklung und derzeitige Situation in der Schweiz

Vor 2000

Das Jahr 2000 war das Jahr der grossen Weichenstellungen in der Schweiz. Aber die politische Diskussion um die Legalisierung von Cannabis hat bereits Jahre zuvor begonnen. Es gab schon kleinere Sensationen wie z.B. als das Kantonsparlament von Zürich der Einzelinitative einer Zürcher Bürgerin zustimmte, das Haschischverbot aufzuheben. Ebenso gab es Vorstöße vom Kanton Solothurn und von Basel Land, welche in dieselbe Richtung zielten. Die Schweizerinnen und Schweizer mussten auch schon drei Mal über die schweizerische Drogenpolitik entscheiden. Dabei wurde klar, das die Schweizer keine generelle Legalisierung aller Drogen wollen, sie sind aber auch völlig dagegen eine schlicht auf Abstinenz gerichtete Politik mitzutragen. Bei der dritten Abstimmung sagte das Schweizer Volk ja zur gesetzlichen Verankerung der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe.

2000

Welche Weichenstellungen passierten dann in der Schweiz im Jahr 2000? Der erste wichtige Schritt war die Zustimmung des Ständerates (der kleinen Kammer) am 7. Februar 2000 zu den Initativen vom Kanton Zürich und Basel Landschaft. Zwar hatte bereits 1999 der Nationalrat (grosse Kammer) zugestimmt. Doch ist man vom Nationalrat eher progressivere und ideologischere Entscheidungen gewohnt. Der Ständerat gilt aber eher als konservativerer und pragmatischer Teil des Parlamentes. Und für ein Gesetz braucht es immer beide. Die eindeutige Zustimmung des Ständerates zur Initative von Basel Landschaft zeigte, das die Cannabislegalisierung durchaus eine Mehrheit findet. Die Initiative hat aber den Stellenwert einer Bitte. D.h. der Ständerat und der Nationalrat haben zugestimmt, dass die Cannabislegalisierung behandelt werden muss. Gesetz ist es deshalb noch lange nicht. Mehr dazu (Video):
http://real.sri.ch/ramgen/sfdrs/ts/2000/TS_07032000_45.rm?start=0:06:22.138&end=0:08:22.50

Am 15.9.2000 kam die positive Bilanz zur Heroinabgabe, welche der Politik eine Bestätigung der Richtung gab, die sie seit ein paar Jahren eingeschlagen hat.  Mehr dazu (Video):
http://real.sri.ch/ramgen/sfdrs/ts/2000/TS_15092000.rm?start=0:10:10.100&end=0:12:00.391

Die Schweizer Politik ist seit ein paar Jahren daran, das Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahre 1951 zu revidieren. Die letzte Revision war in den 70er Jahren. Der Bundesrat (die Schweizer Regierung) hat dazu eine Expertenkommission einberufen, die sich mit dem Thema Betäubungsmittelgesetz auseinanderzusetzen gehabt hatte. Diese Expertenkommission empfahl dem Bundesrat, Hanf zum Konsum freizugeben und erarbeitete Modelle, wie denn das Ganze mit dem Handel aussehen soll. Die Schweiz hat ja schliesslich das Einheitsübereinkommen über die Betäubungsmittel der UNO unterschrieben und das verbietet den Handel mit Hanfprodukten. Ebenso hat der Bundesrat eine Vernehmlassung seiner Gesetzesvorschläge und derjenigen der Kommission eröffnet. Alle Parteien, Kantone und alle interessierten Kreise konnten dann ihre Meinung zu den Gesetzesvorschlägen abgeben. Cannabis soll zum Konsum freigegeben werden, meinten die Mehrzahl der Kantone, Parteien und sonstige Kreise. Der Bundesrat war in Zugzwang. Welche Gesetzes-Variante will er unterstützen? Nun, ein wesentlicher Teil der Entscheidung fiel nach langem Warten am 2. Oktober 2000: Der Bundesrat will den Konsum, den Erwerb, den Besitz und den Eigenanbau von Marihuana und Haschisch nicht weiter bestrafen.

Mehr dazu (Video):
http://real.sri.ch/ramgen/sfdrs/ts/2000/TS_02102000.rm?start=0:01:44.764&end=0:03:44.353

Was er aber für den gewerblichen Handel und Verkauf vorsieht, war bis dahin noch nicht entschieden. Im Frühjahr 2001, wenn er das Gesetz ins Parlament bringt, wollte er seine Entscheidungen definitiv bekannt geben.

2001

Am 15. Februar veröffentlichte die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) eine Studie, die unter anderem besagt, dass 70% der Schweizerinnen und Schweizer glauben, dass ein Verbot von Cannabis nicht von dessem Konsum abschrecke. Spontan für eine Legalisierung von Cannabis sind 53%, dagegen sind 41% und die restlichen 6% bleiben unentschlossen.

Mehr unter:
http://real.sri.ch/ramgen/sfdrs/ts/2001/TS_UNO_15022001.rm?start=0:01:40.133&end=0:03:06.25

Für den Ausgang einer möglichen Abstimmung lässt sich daraus noch nichts Genaues schliessen. Es kann gut möglich sein, dass während eines Abstimmungskampfes den SchweizerInnen erst die Tragweite der Entscheidung bewusst wird. Wichtig bei einer Abstimmung ist, welche Argumente von welchen Leuten hervorgebracht werden und ob das Parlament und der Bundesrat voll dahinter stehen.

Fast ein Jahr nach der Weichenstellung im Parlament brachte der Bundesrat nun seine Botschaft ans Parlament heraus. Bei dieser Botschaft handelt es sich um einen Vorschlag des neuen Betäubungsmittelgesetzes und die politischen Begründungen dazu. Es ist nun klar, der Bundesrat ist für die Legalisierung des Cannabiskonsums und der Vorbereitungshandlungen. Er ist aber auch dafür, dass der gewerbliche Anbau und der Handel in Läden toleriert wird. Das Vorbild dazu gab das niederländische Coffeeshopmodell. Der Handel in diesen Läden wird toleriert, sobald sich die Besitzer an ein paar Spielregeln hält. Z.B. darf er nicht an unter 16-Jährige verkaufen, ebenso nicht an Personen mit ausländischem Wohnsitz. Es gibt noch einige weitere Einschränkungen, welche der Bundesrat per Verordnung festlegen will.

Mehr dazu:
http://real.sri.ch/ramgen/sfdrs/ts/2001/TS_09032001.rm?start=0:09:22.5&end=0:13:16.890

http://real.sri.ch/ramgen/sfdrs/10vor10/2001/10vor10_09032001.rm?start=0:23:34.419&end=0:27:00.756

(Anm. partiell schweizerdeutsch / Der zitierte Gerichtsschreiber von 1972, Moritz Leuenberger, ist heute Bundesrat und im Jahre 2001 Bundespräsident)

Ausserdem:
Gesetzesentwurf der Schweizer Regierung
Vorarlberg Online (APA-Meldung)
Tages Anzeiger, Schweiz (etwas ausführlicher)

Jetzt kommt der Vorschlag zum neuen Betäubungsmittelgesetz ins Parlament, welches die eigentliche gesetzgeberische Gewalt ist. Zuerst kommt dann das Gesetz in die vorberatenden Gesundheitkommissionen von Stände- und Nationalrat. Dort werden nochmals alle Varianten durchgesprochen und Aenderungen vorgeschlagen. In einem zweiten Schritt wechselt dann das Gesetz vom Nationalrat in den Ständerat und vom Ständerat in den Nationalrat, und so weiter. Die Kommissionen der Räte empfehlen ihre Varianten und die Räte ändern das Gesetz ab, wie sie es für richtig finden. Das Gesetz wechselt so häufig den Rat, bis es dann am Schluss eine Version gibt, welche für beide akzeptabel ist. Dazu müssen natürlich Kompromisse eingegangen werden. Kommt kein Kompromiss zustande, so wird es auch kein Gesetz geben.

Am 12. Dezember 2001 war es soweit, dass das Gesetz erstmalig im Ständerat behandelt wurde. Dabei erhöhte der Ständerat die Grenze für legalen Cannabiskonsum auf 18 Jahre. Der Teil über Einführung eines Opportunitätsprinzip auf harte Drogen wurde gestrichen. Mit 32 zu 8 Stimmen war der Rat aber klar für die Legalisierung des Cannabiskonsums und die Vorbereitungshandlungen dazu. Für das gesamte Gesetz stimmten am Schluss 25 zu 0 Räte. (46 sind es insgesamt.)

Mehr dazu (Video):
http://real.xobix.ch/ramgen/sfdrs/ts/2001/TS_12122001.rm?start=0:01:46.756&end=0:04:16.650

http://real.xobix.ch/ramgen/sfdrs/10vor10/2001/10vor10_12122001.rm?start=0:13:00.57&end=0:17:25.34

Nach 2002

Am 28.8.02 geht es weiter. Das Betäubungsmittelgesetz wird dann von der zuständigen Nationalratskommission behandelt. So wird es voraussichtlich in der Herbstsession im Plenum behandelt. Herrscht Einigkeit mit dem Ständerat, kann im Frühjahr oder im Sommer 2003 darüber abgestimmt werden, falls eine Gruppierung das Referendum dagegen ergreift (was wahrscheinlich der Fall sein wird). Jedes Gesetz, welches vom Parlament ausgearbeitet wird, untersteht dem fakultativen Referendum. Das heisst, jede Partei, Organisation oder Gruppierung kann versuchen das Referendum zu ergreifen. Kann eine Gruppierung innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften von Schweizerinnen und Schweizer sammeln, so muss über ein Gesetz per Volksabstimmung entschieden werden. Diese 50'000 Unterschriften sind aber eine kleine Hürde, was den Effekt hat, dass jedes Gesetz, welches auch nur wenig umstritten ist, vom Volk genehmigt werden muss. So wird es dann höchstwahrscheinlich auch dem Betäubungsmittelgesetz mit der Cannabislegalisierung gehen. Das Volk entscheidet darüber per Abstimmung.

Micha L. Rieser