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  PRESSEMITTEILUNG zum Gerichtsverfahren GEMA vs. HANFPARADE
Bündnis HANFPARADE e.V.
c/o Hanf Museum Berlin
Mühlendamm 5 / 10178 Berlin
http://www.hanflobby.de/hanfparade/

Heute morgen fand im Berliner Amtsgericht die Anhörung im Verfahren GEMA gegen HANFPARADE statt. Die Anwälte beider Seiten wurden befragt, wobei die GEMA Anwältin den zuständigen Sachgebietsleiter Herrn Frankfurt zur Seite hatte und der Anwalt der HANFPARADE - Herr Sauer - den ganzen Vorstand des Vereins.

Die GEMA Anwältin leugnete die Tatsache, daß die Veranstaltung HANFPARADE'99 bei Herrn Luer (damals noch GEMA-Mitarbeiter) angemeldet war und behauptete gar, daß die GEMA großzügigerweise auf den 100%igen Aufschlag verzichtet hätte. Außerdem führte die GEMA-Anwältin an, daß die ausgefüllten Musikfolgebögen schon vor der Veranstaltung einzureichen gewesen wären. Das entspricht jedoch überhaupt nicht der gängigen Praxis, in der Musikfolgebögen (wenn überhaupt) erst nach der entsprechenden Veranstaltung eingereicht werden.

Das war auch die Position von Rechtsanwalt Sauer (Tel: 0331-2703888), der nach dem Gerichtstermin äußerte, daß es nach seinem Gefühl ganz gut für die HANFPARADE gelaufen sei und die Chance auf Abweisung der Klage besteht. In diesem Fall rechnet er allerdings mit einem Berufungsverfahren, da die GEMA eine Abweisung sicherlich nicht hinnehmen würde und auch über genug finanzielle Mittel verfügt, in die nächste Instanz zu gehen.

Wie die Pressesprecherin des Amtsgerichts, Ilona Wiese heute mitteilte, wird der zuständige Richter - Herr Bein - erst am 7.2.2001 die Entscheidung in diesem Verfahren bei dem für diesen Tag anberaumten öffentlichen Verkündungstermin mitteilen.

Bei Fragen zu diesem Gerichtsverfahren wenden Sie sich bitte an die GEMA, das Amtsgericht oder den Pressesprecher des "Bündnis HANFPARADE e.V." (Martin Müncheberg) unter 030 - 29 49 02 01 bzw. 0170 - 295 67 67

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