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CannabisLegalNews (Nummer 85, 15.11.2002)

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INHALT

1. Justizminister verschieben Vereinheitlichung auf 2004
2. VfD schreibt an die Justizminister
3. Mertin (FDP) will Bußgeld für geringe Mengen
4. CDU/CSU protestiert gegen SPD-Initiative
5. Eduard Lintner (CSU) für 10g-Grenze
6. Umfrage: Zwei Drittel sind gegen straffreien Cannabisbesitz
7. Studie der British Lung Foundation
8. Drogen zum persönlichen Gebrauch
9. Wir berichteten vorige Woche
10. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Justizminister verschieben Vereinheitlichung auf 2004

Die Justizminister beschlossen auf ihrer Konferenz am Donnerstag, 14.11.2002, mit einer Angleichung der Regelungen zur straffreien Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen von Cannabis zu warten. Eine existierende Studie der kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden e.V. aus dem Jahre 1997 (Susanne Aulinger: Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten), die »teilweise gravierende Unterschiede bei der Handhabung des §31a BtMG in den einzelnen Ländern« festgestellt hatte, wurde von den Ministern so interpretiert, »dass die Einstellungspraxis der Strafverfolgungsbehörden zum damaligen Zeitpunkt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen entsprach." (Website des Justizministeriums von NRW).

Diese ministerielle Interpretation der Studienergebnisse ist recht eigenwillig. Die Aulinger-Studie berichtet, dass im Jahre 1995 von den Staatsanwaltschaften in Landshut, Traunstein, Nürnberg-Fürth und Bamberg (Bayern) nur jeder siebte bis jeder neunte Fall nach §31a des Betäubungsmittelgesetzes straflos eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel und Lübeck (Schleswig-Holstein) dagegen wendeten diese Regelung im gleichen Jahr bei etwa jeden zweiten Fall an (siehe Aulinger, Seite 185).

Weil die Mehrzahl der Minister keinen Handlungsbedarf aus der vorliegenden Studie von vor fünf Jahren erkennt, wollen sie nun eine neue Studie des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht in Freiburg abwarten, die gerade diesen Oktober angelaufen ist und aktuelle Daten zur derzeitigen Rechtspraxis ermitteln soll. Ihr Ergebnis soll voraussichtlich im März 2004 vorliegen -- fast genau zehn Jahre nachdem das höchste Gericht in Deutschland am 09.03.1994 den Gesetzgeber rechtskräftig zu einer »im wesentlichen gleichmäßigen Rechtsanwendung« bei der straffreien Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen Cannabis verpflichtet hatte.

Cannabis frei? Kein Thema [taz, 15.11.2002]
http://www.taz.de/pt/2002/11/15/a0120.nf/text

Justizminister für 15 Jahre Höchststrafe bei Jugendlichen [Welt, 15.11.2002]
http://www.welt.de/daten/2002/11/15/1115de368494.htx

Konferenz der Justizministerinnen und -minister am 14.11.2002 in Berlin [Justizministerium NRW]
http://www.justiz.nrw.de/JM/rechtspolitik/jumiko/herbstkonferenz02/topII_1.html

Justizminister Dr. Manfred Weiß: ''Keine Straffreiheit für volljährige Dopejünger'' [Justizministerium Bayern]
http://www2.justiz.bayern.de/_presse/PM/2002/177.htm

Cannabis Non-Prosecution Policies in Germany [Max Planck-Institut Freiburg]
http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/krim/albrecht3_e.html

Ungleiche Rechtspraxis bei geringen Mengen:
http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm


2. VfD schreibt an die Justizminister

Der Verein für Drogenpolitik hat in einem Schreiben an die Justizminister Stellung zur Problematik der einheitlichen Einstellungspraxis bei geringen Mengen Cannabis bezogen und eine Regelung angemahnt, die dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes entspricht.

Schreiben des VfD an die Justizminister [08.11.2002]
http://www.cannabislegal.de/politik/vfd-15g.htm

Homepage des Vereins für Drogenpolitik e.V.
http://www.drogenpolitik.org/


3. Mertin (FDP) will Bußgeld für geringe Mengen

Justizminister Herbert Mertin (FDP, Rheinland-Pfalz) sprach sich anlässlich der heutigen Justizministerkonferenz in einem Interview mit der Zeitung "Trierischer Volksfreund" dafür aus, den Besitz geringer Mengen Cannabis statt als Straftat als Ordnungswidrigkeit zu behandeln und mit einem Bußgeld zu belegen. Bereits im Juli hatte der Politiker einmal einen Vorschlag dazu gemacht. Er erwartet allerdings wenig Resonanz bei seinen Amtskollegen für seinen Vorschlag. Auch ob es zu einer bundesweiten Einigung bei der Bemessung der bisher nicht einheitlich festgelegten "geringen Menge" Cannabis kommt, sieht er angesichts des Widerstands aus den Reihen unionsregierter Länder skeptisch. Eine Legalisierung des Besitzes geringer Mengen mit Verkauf in Apotheken, wie von der Berliner Justizsenatorin vorgeschlagen, hält er für ziemlich ausgeschlossen.

'Weiche Drogen gibt es nicht' [Trierischer Volksfreund, 13.11.2002]
http://www.intrinet.de/news/hintergrund/202623.php3

Harte Linie: Bußgeld für Hasch-Raucher [Trierischer Volksfreund, 13.11.2002]
http://www.intrinet.de/news/hintergrund/202699.php3

RLP-Justizminister: Cannabisbesitz als Ordnungswidrigkeit [CLN#72, 16.08.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln072.htm#1

Cannabisbesitz als Ordnungswidrigkeit:
http://www.cannabislegal.de/politik/ordnungswidrigkeit.htm


4. CDU/CSU protestiert gegen SPD-Initiative

In einer Pressemitteilung haben sich die CDU/CSU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und Horst Seehofer gegen Vorschläge der SPD zur bundeseinheitlichen Regelung geringer Mengen ausgesprochen. Jede Regelung ausser der bayerischen, die eine Verfahrenseinstellung nur bei maximal 3 Konsumeinheiten (zu je maximal 2g) zulässt und auch dort nicht im Wiederholungsfall, werten sie als "Liebäugeln mit Drogen-Freigabe-Konzepten".

Laut dem maßgeblichen Rechtskommentar von Oberstaatsanwalt Körner zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist eine straffreie Verfahrenseinstellung nach §31a BtMG durchaus auch im Wiederholungsfall möglich. In einer Entscheidung vom 20.12.1995 (Aktenzeichen: 3 StR 245/95) ging darüberhinaus der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Definition der geringen Cannabismenge nicht von 3 sondern von 10 Konsumeinheiten aus und stufte 10g Cannabisharz als geringe Menge ein (vergleiche Körner, §31a Randziffer 17).

OStA Körner selbst schlägt vor, die geringe Menge auf ein Zehntel der (bereits vom BGH mit 7,5g des Hauptwirkstoffs THC genau definierten) "nicht geringen Menge" Cannabis festzulegen. Die "nicht geringe" Menge ist nicht das Gegenstück zur "geringen" Menge, denn dazwischen liegt noch die "Normalmenge". Ein Zehntel der vom BGH festgesetzten "nicht geringen Menge" entspricht 0,75g des Wirkstoffs THC. Das sind z.B. etwa 10g Cannabisharz guter Qualität oder eine entsprechend grössere Menge Cannabis schlechterer Qualität.

SPD probiert Cannabis-Freigabe [CDU/CSU, 08.11.2002]
http://www.cducsu.de/TextVersion/presse/pressemitteilungen_detail.jsp?ID=5034&NavID=null

CDU/CSU und Cannabis:
http://www.cannabislegal.de/politik/cducsu.htm


5. Eduard Lintner (CSU) für 10g-Grenze

Heute fordert die CDU/CSU, die Definition der "geringen Menge", bei deren Besitz zum Eigenkonsum eine straffreie Verfahrenseinstellung möglich ist, auf 6 Gramm zu beschränken. Doch schon vor sieben Jahren erklärte der damalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Eduard Lintner (CSU) in einem Interview mit der "Welt", eine bundesweite Vereinheitlichung bei nur sechs Gramm sei unrealistisch. Stattdessen zeigte er sich bereit, sich mit einer 10g-Grenze abzufinden, wie jüngst von der jetzigen Drogenbeauftragten, Marion Caspers-Merk, vorgeschlagen. Der CSU-Politiker in der "Welt" vom 25.08.1995:

Wenn ich dafür die einheitliche Linie in den Ländern bekomme, dann sind zehn Gramm Haschisch gerade noch tolerabel. Damit ist das Ende der Fahnenstange jedoch erreicht.

Lintner für Zehn-Gramm-Lösung [Welt, 25.08.1995]
http://www.welt.de/daten/1995/08/25/0825de112762.htx

CDU/CSU und Cannabis:
http://www.cannabislegal.de/politik/cducsu.htm


6. Umfrage: Zwei Drittel sind gegen straffreien Cannabisbesitz

Eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der "Welt am Sonntag" fand, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (65%) die Straffreiheit von Cannabisbesitz zum eigenen Konsum ablehnt und nur 32% dafür sind. Dabei sind im Westen 63% gegen Straffreiheit und 35% dafür während es im Osten 75% und 19% sind. Das Ergebnis ist auch hochgradig vom Alter der Befragten abhängig. Während 60% der 18 bis 29-Jährigen für die Straffreiheit sind und nur 37% dagegen, sind 82% der ab 60-Jährigen gegen die Straffreiheit und nur 14% dafür. Vergleicht man mit der Verbreitung von Probiererfahrung in diesen Gruppen, dann zeigt sich, dass das Verbot umso eher unterstützt wird, je mehr man seine Informationen darüber aus den Massenmedien und nicht aus eigener Anschaung bezieht.

Die Umfrage enthält wenig neues und bestätigt im Wesentlichen das Ergebnis anderer Umfragen der letzten Jahre, wonach ca. 60-65% der Bevökerung an staatlichen Sanktionen gegen Cannabisbesitz festhalten wollen. Das lässt sich unter anderem auf mangelnde Aufklärung über die relativen Risiken von Cannabis und anderen Drogen sowie Unkenntnis über die Auswirkungen der Verbotspolitik im Vergleich zu anderen staatlichen Kontrollmodellen zurückführen. Diese Ergebnisse zeigen in erster Linie, wie gross der Aufklärungsbedarf noch ist.

Andererseits zeigte jedoch eine EMNID-Umfrage vom Juli dieses Jahres, dass die Mehrheit der Bevölkerung bereits jetzt gegen das Festhalten am Strafrecht ist. Vor die differenziertere Wahl gestellt, Cannabisbesitz als Straftat, Ordnungswidrigkeit oder gar nicht zu bestrafen, waren nur noch 36% für das Festhalten am Strafrecht, also dem gegenwärtigen Zustand.

Bundesbürger wollen keinen legalen Haschisch-Besitz [Welt am Sonntag, 10.11.2002]
http://www.welt.de/daten/2002/11/10/1110de367606.htx

Kiffen daheim ist out [Focus.de, 11.11.2002]
http://focus.msn.de/G/GN/gn.htm?snr=113263&streamsnr=7

Nur 36% für Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten [CLN#73, 23.08.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln073.htm#1

Meinungsumfragen zu Cannabis:
http://www.cannabislegal.de/politik/umfragen.htm#de


7. Studie der British Lung Foundation

"Schon drei Joints mit reinem Cannabis richteten so viel Schaden an wie eine ganze Schachtel Zigaretten, erklärten Vertreter der "British Lung Foundation" unter Berufung auf eine neue Untersuchung", schreibt die "Freie Presse" (Sachsen). Ein Artikel von uns befasst sich mit dieser Studie der Britischen Lungenstiftung (BLF). Dieser Artikel wurde auch vom Verein für Drogenpolitik e.V. als Pressemitteilung herausgegeben.

Die Studie der British Lung Foundation (BLF)
http://www.cannabislegal.de/studien/blf.htm


8. Drogen zum persönlichen Gebrauch

Erwachsene Einwohner der EU können zollfrei Alkohol und Tabak aus anderen EU-Ländern zum persönlichen Gebrauch einführen. Geschieht die Einfuhr jedoch zu gewerblichen Zwecken, dann interessiert sich der Zoll dafür. Eine EU-Richtlinie bestimmt, wo die Grenze anzusetzen ist: Ab 90 l Wein, 110 l Bier, 10 l Branntwein und 800 Zigaretten wird nicht mehr von Eigenkonsum ausgegangen. Sogar einem ziemlich regelmässigen Konsumenten dürfte diese Menge einige Monate reichen. Von dieser Menge kann nach unten abgewichen werden, wenn etwa jemand jede Woche eine derartige Menge einführt oder nach oben, wenn z.B. jemand glaubhaft machen kann, dass eine größere Menge für eine Hochzeitfeier bestimmt ist.

Man sieht, während bei Cannabis um die Strafbarkeit fast jeder Einzelkonsumdosis gefeilscht wird, sind bei Alkohol und Tabak die Mengen zum persönlichen Gebrauch gar nicht einmal so gering. Zehn Liter Schnaps zu 38% ist immerhin etwa das 15-fache einer für einen Erwachsenen akut lebensgefährlichen Dosis Alkohol.

Britain ordered to relax curbs on 'booze cruises' [Daily Telegraph (GB), 19.07.2001]
http://www.telegraph.co.uk/news/main.jhtml?xml=/news/2001/07/19/nbooz19.xml

Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich:
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/vergleich.htm


9. Wir berichteten vorige Woche
http://www.cannabislegal.de/cln/cln084.htm

Caspers-Merk: Straffreiheit bis 10g
Brandenburg: Justizministerin für 6g-Grenze bundesweit
Nevada: Cannabisinitiative erhält 39%
Großbritannien: Cannabismedizin noch 2003?
Stecknadel im Heuhaufen
Korrektur - Spendenhotline


10. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

14.11.2002 Bundeskonferenz der Justizminister
28.02.2003-02.03.2003 Bern (CH): CannaTrade
08.04.2003-18.04.2003 Wien: UN Drogen-Konferenz
03.05.2003 Weltweit: Million Marijuana March
31.05.2003 Weltweit: Nichtrauchertag
26.06.2003 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
info@cannabislegal.de


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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